Saatgut für Gutach: Lass unser Dorf aufblühen!

An unseren Infoständen verteilen wir rund 300 selbstbefüllte Tütchen mit insektenfreundlichen Blumensamen.

Das bio-zertifizierte Saatgut besteht aus den folgenden einjährigen, besonders bienenfreundlichen Insektenfutterpflanzen: Buchweizen, Phazelie, Sonnenblumen, Borretsch, Lupine, Alexandriner Klee, Persischer Klee, Saatwicke, Serradella, Herzgespann, Dill und Mauretanische Malve.

Die Aussaat sollte von Anfang Mai bis Ende Juli in einer Saattiefe von ca. 3 cm erfolgen.

Übrigens, Säen und Wählen liegen nah beieinander. Ob immer alles aufgeht, kann man vorher nicht wissen. Doch wie eine japanische Redensart sagt: „Ungesäte Saat geht nicht auf.“ – 「蒔かぬ種は生えぬ。」

ÖL-Fraktionstreffen: Offen und öffentlich

Unser nächstes Fraktionstreffen findet am Freitag, 19. April 2024, um 19:00 Uhr im Schwarzwälder Hof in Bleibach statt.
Am 9. Juni 2024 sind Gemeinderatswahlen. Kommen Sie vorbei und lernen Sie uns, Ihre Kandidat*innen der ÖL, das Wahlprogramm sowie unsere Arbeitsweise als Fraktion kennen und bereichern Sie unser Treffen mit Ihren Beiträgen und Anregungen.

Unsere Themen:

  • Fragen und Anregungen unserer Gäste
  • Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23. April 2024.
  • Gemeinderatswahl 2024 in Gutach im Breisgau: Abschließende Organisation unserer Aktionen und Termine zur Wahl
  • Verschiedenes

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. April 2024

Am Dienstag, 23. April 2024, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Löwenacker:
1. Billigung des Aufhebungsentwurfs und 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13a BauGB

4. Auftragsvergabe zur städtebaulichen Entwicklung „Grabäcker“

5. Auftragsvergabe zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Grundschule ZweiTälerLand Gutach

6. Auftragsvergabe für Brückenprüfung 2024 gem. DIN 1076

7. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

8. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung

9. Abschluss des Forschungsprojekts „Innovatives Strom- und Wärmekonzept im Zweitälerland“

10. Bau von Gemeindewohnungen

11. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. März 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung eines Carports

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Bauantrag gem. § 49 LBO auf Erweiterung eines Wald- und Naturkindergartens um eine Gruppe mit einem Naturwagen-Lodge-Tiny House (NAWALO) und einem Sanitär-Haus (Trockentoilette) und Erweiterung der bestehenden Gruppe um einen Rollwagen

Anmerkung: Bei dem Rollwagen und den zwei kleinen Bauwagen handelt es sich um eine nachträgliche Baugenehmigung. Der vorgesehene Platz des Naturwagens (NAWALO) liegt nach HQ 100 im Überschwemmungsgebiet. Nach Absprache mit den Bauherren wird der Wagen außerhalb des Überschwemmungsgebietes aber noch innerhalb des Grundstücks verlegt.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

a) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Einbau einer Betriebsleiterwohnung in eine bestehende Lagerhalle.
Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans. Im vereinfachten Verfahren ist es seitens der Gemeinde nicht genehmigungspflichtig.

b) Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB für die 3. Erweiterung der Abrundungssatzung „Engeldörfle“ in der Gemeinde Simonswald.
Die Belange der Gemeinde Gutach i. Br. Werden nicht berührt. Eine Stellungnahme wurde bereits abgegeben.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Bei einem Neubau in Bleibach wurde bei der Randsteinsetzung die Asphaltdecke der Straße beschädigt. Die arbeitende Firma hat die Straße wieder repariert. Darf bei diesen Arbeiten die Straße in Mitleidenschaft gezogen werden?
    Antwort: Wenn die beauftragte Firma den Randstein an der Grundstücksgrenze fachmännisch setzt, muss ein Stück des Asphalts entfernt werden. Die Kosten für den Rückbau in den ursprünglichen Zustand muss der Bauherr tragen. Die Gemeinde prüft die Nachbesserung.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. März 2024

Am Dienstag, 26. März 2024, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Umwandlung der RG-Gruppen in eine VÖ-Gruppe in den Kath. Kindergärten St. Michael und St. Franziskus

4. Aufhebung des Beschlusses zur Interessensbekundung über die Teilnahme an der Ausschreibung eines regionalen Fahrradverleihsystems

5. Anbau eines Speisesaals an die Grundschule ZweiTälerLand Gutach: Auftragsvergaben

6. 8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach im Breisgau und Simonswald: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der wiederholten Offenlage sowie Wiederholung des Feststellungsbeschlusses

7. Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die WKA „Rotzeleck 4“ auf dem Grundstück Flurstück Nr. 820 der Gemarkung Biederbach, bestehend aus einer Windkraftanlage mit 175 m Rotordurchmesser (RD), 162 m Nabenhöhe (NH) und 249,5 m Gesamthöhe (GH) – (Anlage nach Nr. 1.6.2 Anhang 1 der Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen – 4. BImSchV)

8. Auftragsvergabe an die Netze BW im Ortsteil Bleibach-Kregelbach: Mitverlegung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Neuverkabelung Ortsnetz Kregelbach

9. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.