Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 19. Oktober 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses durch Aufstockung zum Dreifamilienwohnhaus sowie Anbau eines Heizraumes für Nahwärmeversorgung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Es wird diskutiert, ob sich die bauliche Erweiterung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt und ob eine Änderung der o. g. Klarstellungssatzung hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten pro Einzelhaus sinnvoll und vom Aufwand her gerechtfertigt ist.
Aus der Klarstellungssatzung geht hervor, dass nur zwei Wohneinheiten pro Einzelhaus zulässig sind. Im Antrag werden drei Wohneinheiten angestrebt.
Der Empfehlung der Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen, stimmt der Technische Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme zu.
Aus Sicht der ÖL fügt sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung ein. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung entspricht nicht der tatsächlichen und zukünftig gewünschten Bebauung und sollte entsprechend geändert werden.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des zweiten Dachgeschosses sowie Ausbau der Garage im UG auf dem Flurstück 1/9, Gemarkung Siegelau (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. TISCHVORLAGE: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des Dachspitz mit Errichtung einer Dachgaube und Teilgeschossdecke zwischen Obergeschoss und Dachspitz, Flurstück 460/3, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II; rechtsverbindlich seit 17.10.2007)

Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass Dachaufbauten nur bis zu 2/3 der Länge der dazugehörigen Dachseite zulässig sind, u. a. um spätere Baumaßnahmen der Reihenhausnachbarn nicht zu beeinträchtigen. Die im Antrag geplante Dachgaube sollte die gesamte Dachseite einnehmen.
Der Technische Ausschuss versagt einstimmig dem Antrag die Zustimmung.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Wird die Toilettenanlage am Bleibacher Bahnhof zur Wiedereröffnung der Elztalbahn am 14.11.2021 fertig sein?
    Antwort: Ja.
  • Frage: Die Verwaltung wollte bei der unteren Verkehrsbehörde über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Siegelau im Bereich Talstraße / Ecke Mußbachstraße anfragen. Wie ist der aktuelle Stand?
    Antwort: Es wurden noch keine Gespräche geführt.
  • Frage: Die Fußgängerbrücke zum Rittweg wurde entfernt. Der dort angebrachte Abfalleimer und -spender für Hundekotbeutel ist nun funktionslos. Kann dieser zurückgebaut werden?
    Antwort: Der Rittweg wird von vielen Hundebesitzer*innen gerne genutzt. Man wird die „Hundetoilette“ weiter unten am Rittweg platzieren, wo die Besitzer*innen entlang laufen.
  • Die Beschädigungen an Straßen und Zufahrten in Siegelau im Zuge der Kabelverlegungen vom Windpark Rotzeleck zum Umspannwerk in Bleibach wurden noch nicht behoben. Hat sich die Firma, die den Schaden verursacht hat, schon gemeldet?
    Antwort: Es wurde noch keine Einigung mit der Firma erzielt. Die Verwaltung besteht auf Behebung der Schäden.
  • Frage: Sind die eingezeichneten Parkflächen gegenüber des ehemaligen Gasthofs „Sonne“ nach der Straßenverengung ein Gefährdungs- und Konfliktpunkt für die Verkehrsteilnehmer*innen?
    Antwort: Man will die Situation beobachten. Laut StVO muss der Abstand zwischen parkendem Auto und gegenüberliegender Bordsteinkante mindestens 3,00 m betragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. Juli 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus durch Aufstockung und Anbau auf dem Flutstück 128/2, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des Schopfs (Nutzung als Abstellräume, ehemals Schweinestall) und der Garage sowie auf Umbau des Wohnhauses und Neubau von Balkonen und Fahrradschuppen auf dem Flurstück 84/1, Gemarkung Bleibach, (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück 111/14, Gemarkung Bleibach, (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude, sowie Neuerrichtung (Ersatzbau) als Einfamilienwohnhaus mit Gewerbefläche auf dem Flurstück 369, Gemarkung Bleibach, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung einer Überdachung in Holzständerbauweise als Erweiterung des bestehenden und bereits genehmigten Carports auf dem Flurstück 54/7, Gemarkung Siegelau, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Neubau eines Gästehauses mit 3 Ferienwohnungen im UG, EG und OG auf dem Flurstück 134, Gemarkung Siegelau, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Bekanntgaben

keine

8. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage: Die Parkplätze am Rosenweg sind durch starken Grasbewuchs beeinträchtigt. Wie kann man Abhilfe schaffen?
    Antwort: Die Gemeinde fragt bei den Eigentümer*innen nach.
  • Frage: Die mangelnde Pflege der Hecken beeinträchtigt öfters die Gehwege. Wie kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Wenn der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wird, kann die Gemeinde über das Ordnungsamt vorgehen.
  • Frage: Die durch die Verlegung der Stromtrasse entstandenen Schäden an der Siegelauer Landstraße sind noch nicht behoben. Wann wird dies der Fall sein?
    Antwort: Eigentümer der Straße ist der Landkreis. Nur nach Absprache mit diesem kann die Gemeinde tätig werden. Die Gemeinde hat als Auftraggeberin der Kabelverlegung die damit beauftragte Firma schon mehrmals auf die Schäden hingewiesen. Die Gemeinde erwägt nun gerichtliche Schritte wegen Sachbeschädigung.
  • Frage: In Siegelau wurden die Regeneinläufe an den Straßenrändern instand gesetzt (siehe TOP 2 Bekanntgaben der Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2021) nicht aber in Oberspitzenbach. Wann geschieht dies?
    Antwort: Durch den derzeitigen hohen Arbeitsaufwand der Bauhofmitarbeiter ist es zur Zeit leider nicht möglich.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Nutzung der luca-App nun u. a. am Rathaus, im Freibad und bei den Gemeinderatssitzungen angeboten wird.

3. Ehrung von Blutspendern

Bürgermeister Singler dankt den Blutspender*innen und Aktiven des DRK-Ortsvereins Gutach-Bleibach und würdigt sie als „Lebensretter im Stillen“. Ihr Engagement zeuge von Solidarität und Mitgefühl und sei ein Beispiel dafür, dass unser Zusammenleben nur funktioniere, wenn Menschen bereit seien, selbstlos etwas für andere zu tun.
Der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins, Sebastian Rötzer, bedankt sich im Namen der lokalen Mitglieder bei den Blutspender*innen sowie bei der Gemeindeverwaltung und dem Hausmeister für die reibungslose und kontinuierlich gute Unterstützung bei den Blutspendeterminen. Er lädt herzlich zum nächsten Blutspendetermin am 27.05.2021 in Bleibach ein und ergänzt, dass Blutspenden absolut in die Zeit passe, da es sich beim Blut schließlich um einen nachhaltigen, nachwachsenden Rohstoff handele.
Fünf der insgesamt sieben zu ehrenden Blutspender*innen sind anwesend und werden mit je einer Urkunde, Verdienstnadel, Präsenten der Gemeinde und des DRK sowie dem Applaus der Anwesenden für 2 x 10-maliges, 1 x 25-maliges und 2 x 50-maliges Blutspenden geehrt.

4. Neue Benutzungsordnung Komm.One: Überleitung bestehender Regelwerke, vertragliche und sonstige rechtliche Beziehungen – Vertragsmigration

Die Stellvertretende Rechnungsamtsleiterin Katja Kury fasst die Kernpunkte der Beschlussvorlage kurz zusammen und erklärt, dass die Portfolio- und Entgeltharmonisierung eine Kostensteigerung für Gutach bedeutet. Im Rahmen der neuen Benutzungsordnung solle nach aktuellem Stand noch ein virtuelles Eigenkapital eingeführt werden – wann und wie dieses verrechnet werde, sei jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Auf Rückfrage von Barbara Schuler (ÖL) antwortet Bürgermeister Singler, dass Komm.One nicht nur in Südbaden oder in einzelnen Kreisen sondern landesweit in Baden-Württemberg angeboten wird und die IT-Zusammenarbeit von Kommunen und Land verbessern soll.
Bürgermeister Singler erläutert den in der Beschlussvorlage enthaltenen Entgeltvergleich, demnach die Gemeinde 2019 rund 70.400 € bezahlt hat und voraussichtlich für 2021 rund 89.200 € berechnet werden. Grund hierfür seien z. T. die allgemeine Teuerung sowie die Umgestaltung und Erweiterung der Produktgruppen.
Katja Kury (Rechnungsamt) ergänzt, dass eigentlich bereits 2019 ein höherer Betrag fällig gewesen wäre, wenn damals schon der Zusammenschluss der drei Zweckverbände erfolgt wäre. Die Entgeltsteigerung um rund 20.000 € gegenüber 2019 sei auch diesem Umstand geschuldet und demnach keine komplette echte Teuerung.
Robert Stiefvater (CDU): Kommen im Rahmen der Digitalisierung des Rathauses noch weitere Anwendungen dazu?
Bürgermeiser Singler: Ja, z. B. das Ratsinformationssystem.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Änderung der neuen Benutzungsordnung und die damit verbundene Umstellung der bestehenden rechtlichen Regelwerke für die Begründung und Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit der Komm.ONE zu einem einheitlichen Standard zur Kenntnis. Er stimmt der Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der mit der Komm.ONE bestehenden vertraglichen und sonstigen rechtlichen Beziehungen zu.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, alle für die Vertragsanpassung mit Komm.ONE erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, die zur Umsetzung der Ziffer 1 zweckmäßig sind. Hiervon ist insbesondere der Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf Basis der neuen Benutzungsordnung von Komm.ONE erfasst.

5. Vorstellung „Kommunale Wärmeplanung“

Markus Adam (Bauamt) erläutert anhand einer Präsentation, wie der kommunale Gebäudebestand bis 2030 klimaneutral hinsichtlich der Wärmeversorgung und – wo möglich – auch bei der Stromversorgung werden soll und kann. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen soll durch eine Wärmewendestrategie gelingen: Um langfristig einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, muss zwischen den Bereichen Gebäudeeffizienz, dem Einsatz erneuerbarer Energie und der Abwärmenutzung zur Wärmeversorgung eine kostenoptimale Balance gefunden werden. Hierfür muss vorab eine solide Bestands- und Potenzialanalyse erfolgen.

Folgende Maßnahmen sind für die einzelnen Gebäude aktuell geplant:

  • Grundschule ZweiTälerLand im Rahmen des ISWK-Forschungsprojekts (siehe Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 TOP 8): Hier soll die Abwärme aus der Elztalbrennerei über ein Nahwärmenetz in einen Eisspeicher eingespeist werden um damit die Mehrfamilienhäuser in der Alexanderstraße sowie die Grundschule ZweiTälerLand zu beheizen. Statt konventioneller Heizkörper sollen Klimadecken zum Einsatz kommen, die auch eine Kühlung der Räume ermöglichen. Auf dem Dach der Grundschule soll eine Solaranlage bis zu 95 MWh Strom pro Jahr erzeugen, wovon etwa 20 % direkt in der Schule genutzt werden können. Angedacht ist, den überschüssigen Strom zum einen ins allgemeine Netz einzuspeisen und zum anderen mit einem Elektrolyseur Wasserstoff zu erzeugen und so den Solarstrom zu speichern. Der Wasserstoff kann dann im Winter wieder rückverstromt und die dabei anfallende Abwärme ergänzend für die Heizung der Schule genutzt werden. Messungen und Planungen laufen schon, im Jahr 2024 soll das Projekt fertig sein.
  • Altes Feuerwehrhaus Gutach: Dieses soll nach dem Bezug des neuen Feuerwehrhauses in ein Gutacher „Haus der Vereine“ umgewandelt werden. Hier sind ein Eisspeicher, eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage angedacht. Was wann genau umgesetzt werden kann, hängt auch von aktuellen Förderprojekten und passgenauen Zuschüssen ab.
  • SC Gutach-Bleibach / Schönwasener Hof: Der Gebäudekomplex hat aktuell eine Gasheizung und eine thermische Solaranlage. Geplant sind ein Eisspeicher, eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage (insbesondere auf der Tribüne).
  • Altes Rathaus in Gutach: Hier sind eine Hackschnitzelheizung und eine PV-Anlage geplant. Zusätzlich soll die Dämmung des oberen Geschosses und der Fenster verbessert werden. Die Hackschnitzel könnten dann verhältnismäßig günstig von lokalen Landwirt*innen bezogen werden. Robert Stiefvater (CDU) ergänzt, dass bei einem so alten, schlecht isolierten Gebäude nur mit einer Hackschnitzelheizung o. ä. der Wärmebedarf gedeckt werden kann. Der Einbau einer Wärmepumpe wäre zu teuer, da damit umfangreiche Sanierungen und Umbauarbeiten einhergehend müssten. Clemens Elsner (FWV) sagt, dass man in solchen Fällen auch abwägen sollte, ob langfristig ein Abriss und Neubau im Endeffekt die bessere Lösung wäre.
  • Freibad Gutach: Hier wurden ab 2019 eine PV-Anlage und eine Absorberanlage zur Erwärmung des Schwimmerbeckens eingebaut und im Laufe des Jahres 2020 in Betrieb genommen (Auftragsvergabe PV-Anlage in der GR-Sitzung am 22.10.19 (TOP 8). Nach anfänglichen Verzögerungen und technischen Schwierigkeiten wird man hier ab 2022 zuverlässige Daten haben und sehen, ob die erwarteten Stromeinsparungen realisiert werden konnten.
  • Haus der Vereine Siegelau / Feuerwehrhaus Siegelau: Anfang 2021 wurde hier eine neue Hackschnitzelanlage eingebaut. (Auftragsvergabe in der GR-Sitzung am 15.12.2020 (TOP 9). Eine PV-Anlage soll noch ergänzt werden.
  • Bürgersaal und ZweiTälerLand-Tourismusbüro in Bleibach: Eine PV-Anlage soll installiert werden. Die bisherige Gasheizung soll durch eine Wärmepumpe ersetzt werden, wodurch auf eine Temperierung des im Sommer oft sehr überhitzten Bürgersaals möglich sein wird.
  • Neues Feuerwehrhaus: Eine PV-Anlage, ein Eisspeicheranlage sowie ein kleines Windrad (für den nächtlichen Wärmepumpenbetrieb) werden installiert, um nicht nur heizen sondern im Sommer auch kühlen zu können. Herr Adam (Bauamt) verweist an dieser Stelle auf die guten Erfahrungen, die man mit der Eisspeichertechnik am Bauhof und in der kommunalen Kita Schatzkiste gemacht habe. (Bauantrag Feuerwehrhaus in der GR-Sitzung am 28.04.2020 (TOP 4)
  • Quartierswärmekonzept Bleibach: Für die Bleibacher Turnhalle und die umgebenden kommunalen Gebäude (Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Rathaus) ist langfristig ein Quartierskonzept mit Eisspeicher-, PV-und Wasserstoff-Anlagen angedacht. Die Umsetzung hängt jedoch stark von den entsprechenden Fördergeldern hierfür ab.

Um Bürger*innen und regionale Handwerksbetriebe bei diesen Vorhaben „mitzunehmen“ und um die Vorhaben auch Effizienz hin zu prüfen, sind folgende weitere Maßnahmen ab 2022 geplant:

  • Energietag in Gutach im Breisgau: Welche innovativen Energiekonzepte nutzt und plant die Gemeinde? Wie funktionieren diese in der Praxis? Wie könnten die Umsetzung im privaten Bereich aussehen? – Darüber sollen beim Energietag Personen, die die neuen Techniken bereits nutzen, die Gemeindeverwaltung, Fachreferent*innen und lokale Handwerker die Bürger*innen informieren.
  • Expertenrunde: Ein- bis zweimal pro Jahr sollen lokale Handwerker zu einer Expertenrunde eingeladen werden, um den Austausch zu fördern.
  • Erfassung des Energieverbrauchs gemäß § 7b KSG BW: Verwaltungsmitarbeiter*innen und Hausmeister sind dabei, den Energieverbrauch für kommunale Gebäude und Einrichtungen, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung etc. zu ermitteln um mithilfe der Software CommunalFM strukturiert zu digitalisieren.

Herr Adam schließt seinen Vortrag mit den Worten „Die Sonne schickt der Gemeinde Gutach im Breisgau keine Rechnung.“
Bürgermeister Singler fügt hinzu, dass das Ziel, die Wärmeversorgung der kommunalen Gebäude bis 2030 klimaneutral zu gestalten „sportlich“ sei, die Gemeinde aber fast nur bei der Energieversorgung Einsparpotential habe und im Hinblick auf steigende Energiekosten und C02-Steuern hier handeln sollte.

Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Christine Kaltenbach (FWV): Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Kosten?
    Markus Adam (Bauamt): Das ist noch nicht bekannt. Die Kosten müssen von Projekt zu Projekt gedacht und Förderanträge gezielt gestellt werden. Alles wird natürlich im Gemeinderat vorgestellt und muss von diesem genehmigt werden. Wenn wir nichts ändern, bezahlt die Gemeinde allein 40.000 € CO2-Steuer pro Jahr und die Kosten der fossilen Brennstoffe werden sich zukünftig weiter verteuern.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wird der Schluckbrunnen auf dem Spielplatz hinter der Grundschule ZweiTälerLand durch den Phasenspeicher ersetzt?
    Markus Adam (Bauamt): Nein, der Schluckbrunnen bleibt, der Phasenpeicher kommt woanders hin.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wird die Umgestaltung der Lehrerparkplätze an der Grundschule zeitnah oder erst nach Projektabschluss 2024 erfolgen?
    Markus Adam (Bauamt): Die Umsetzung des Projekts erfolgt Schritt für Schritt, viel hängt auch von der Materialbeschaffung und den Verfügbarkeiten der Handwerkersfirmen ab. Spätestens 2024 sollen die Parkplätze fertig sein, wenn möglich natürlich früher.
  • Robert Stiefvater (CDU): Der vorgestellte Plan ist sinnvoll. Bei der Beschaffung der PV-Anlagen sollte man auf die Herkunft achten, um nicht Umweltverschmutzung durch den Rohstoffabbau und Kinderarbeit zu fördern.

Beitragsergänzung folgt

6. Antrag der Fraktion „Ökologische Liste“ auf Fachvorträge von Windkraft-Projektentwickler*innen

Beitrag folgt

7. Erneuerung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz SC Gutach-Bleibach
hier: Antrag des SC Gutach-Bleibach auf ein zinsloses Darlehen

  • TOP 7 Anlage 3: Beschlussvorlage
  • ÖL-Hintergrundinformationen:
    • In der Gemeinderatssitzung am 17.11.2020 (TOP 5) hat der Gemeinderat die Unterstützung des SC Gutach-Bleibach bei der Erneuerung der Flutlichtanlage durch ein zinsloses Darlehen in Höhe von 5.605 € und die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 19.695 € beschlossen.
    • Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am 18.05.2021 hat die ÖL beim Vorstand des SC Gutach-Bleibach nachgefragt, ob die Zuschüsse vom Badischen Sportbund Freiburg e. V. (BSB) in Höhe von 9.090 € und der Bundeszuschuss in Höhe von 10.605 € inzwischen inzwischen fest zugesagt wurden. Der Vereinsvorstand antwortete, dass beide Zuschüsse bereits zugesagt wären – beim BSB-Zuschuss allerdings mit dem Hinweis, dass die Zuschussauszahlungen immer davon abhängen würden, welche Gelder zur Ausschüttung bereit stünden. Daher wären hier keine festen Tranchen und Zahlungstermine zugesichert worden.
      Auf die Frage, ob der Verein bei Nichtgewährung eines oder beider Zuschüsse in der Lage sei, in der Darlehenslaufzeit von 5 Jahren den Restbetrag aus eigener Kraft aufbringen zu können, antwortete der Vorstand, dass man aus Rücklagen und den zu erwartenden Stromkosteneinsparungen durch die neue Flutlichtanlage den Ausfall eines Zuschusses problemlos ausgleichen könnte.
      Die ÖL dankt an dieser Stelle Michael Baumer (Vorstand SC Guatch-Bleibach) herzlich für die freundliche und ausführliche Beantwortung der Fragen und wünscht dem Verein gutes Gelingen bei seinem Vorhaben.

Katja Kury (Rechnungsamt) sagt, dass die Kämmerei dem Antrag positiv gegenüber steht.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass der Gemeinderat heute seine Zustimmung nur vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht gemäß § 88 GemO geben darf.
Reinhard Hamann (FWV) merkt an, dass die Rückzahlung kontrolliert werden muss.

Die Gemeinderat stimmt einstimmig der Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von 19.695,00 € mit einer Laufzeit von höchstens fünf Jahren zu, wenn einer der beiden Zuschüsse versagt wird, ansonsten nach Auszahlung beider Zuschüsse. Eine vorzeitige Rückzahlung der ist jederzeit durch den SC Gutach-Bleibach e. V. möglich.

8. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Wie ist der Stand bei den Hochwasserschutzmaßnahmen am Aulebach?
    Markus Adam (Bauamt): Durch den Neubau der Silberwaldbrücke konnte der dortige Wassereintrag in den Aulebach schon deutlich reduziert werden. Kleinere Maßnahmen wie Mäharbeiten wurden umgesetzt, die Stellfallen werden beobachtet, Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümer*innen laufen, um die Pläne des Fachbüros umsetzen zu können.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wäre es möglich, die Bordsteinabsenkung am Rewe-Markt durch einen Zebrastreifen zu ergänzen?
    Jörg Barth (Hauptamt): Dies wurde schon mehrfach bei der unteren Verkehrsbehörde in Waldkirch angesprochen. Da dort die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert ist und die Anzahl an Fußgänger*innen und Fahrzeugen an dieser Stelle trotz allem vergleichsweise gering ist, werden die Kriterien für eine Querungshilfe derzeit noch nicht erfüllt.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Die Schäden an den Straßen und auf Privatgelände, die in Siegelau beim Stromtrassenbau vom Rotzeleck zur Umspannstation verursacht wurden, sind z. T. immer noch nicht behoben und aufgearbeitet. Wie ist hier der Stand?
    Markus Adam (Bauamt): Die Straße ist (unabhängig von diesen Schäden) im Sanierungskonzept des Landkreises enthalten. In Kürze folgen hier weitere Gespräche. Eine Videodiagnose des Kanals wurde seitens der Gemeinde gefordert, wurde jedoch noch nicht bewilligt bzw. durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung wird dafür sorgen, dass zukünftig Firmen Geld bei der Gemeinde hinterlegen müssen, wenn sie solche Maßnahmen umsetzen, damit etwaige Schäden bezahlt werden können.
    Bürgermeister Singler: Die Gemeinde wird hier am Ball bleiben und dafür sorgen, dass die Schäden behoben werden.
    Reinhard Hamann ( FWV): Durch die Auftraggeberhaftung ist eigentlich klar geregelt, dass die Firmen für die Schäden aufkommen müssen.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der Tauziehverein sucht einen Raum für Fitnessgeräte. Gäbe es hierfür im alten Bleibacher Schulhaus eine Möglichkeit?
    Markus Adam (Bauamt): Dies muss geprüft und mit dem Verein besprochen werden. Ggf. bietet sich eine gemeinsame Lösung mit den Ringern an.
  • Clemens Elsner (FWV): Kann die Toitoi-Toilette vor dem Rathaus bitte entfernt werden? Die Bahnbrücke über die Dorfstraße ist inzwischen fertiggestellt und die Toilette wird dadurch so gut wie nicht mehr genutzt und sieht an der Stelle vor dem Rathaus und der Kirche auch nicht sehr schön aus. Kann man nicht stattdessen endlich das Toilettenhäuschen am Bahnhof fertigstellen?
    Markus Adam (Bauhof): Auf Nachfrage hat die Bahn mitgeteilt, dass die Toitoi-Toilette bis zum Abschluss aller Baumaßnahmen dort stehen bleiben soll. Das Toilettenhäuschen am Bahnhof wird fertig sein, wenn die Bahn wieder fährt. Aktuell sind der Bauhof und die Handwerksfirmen ausgelastet, anderes steht im Vordergrund.


Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. September 2020

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung des vorhandenen Betriebsgebäudes mit Ferienwohnungen im EG sowie Anbau einer Garage auf dem Flurstück 145, Gemarkung Siegelau, Biederbacher Straße 2 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Geländeauffüllung auf den Flurstücken 356/1 und 357, Gemarkung Bleibach, Vogelhof (Außenbereich)

Seitens des Technischen Ausschusses wird nachgefragt, ob durch die Geländeauffüllung bauliche Veränderungen am Aulebach getätigt werden. Die Verwaltung antwortet, dass der Aulebach von den Maßnahmen nicht betroffen sein wird.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Errichtung eines Carports (Nachgenehmigung) auf dem Flurstück 569, Gemarkung Bleibach, Am Stollen 1/1

Der Technische Ausschuss gibt der Baurechtsbehörde den Hinweis, dass die Planzeichnungen aussagekräftiger sein sollten.
Der Technische Ausschuss stimmt bei einer Enthaltung dem Antrag zu.

4. Antrag auf Änderung/Umnutzung im Rahmen einer denkmalgerechten Sanierung: Umbau Wirtschaftsteil in EG und OG, Umnutzung Dachraum zu Wohnzwecken, Flurstück 116, Gemarkung Siegelau, Berghausweg 8

Der Antrag wurde von der übergeordneten Behörde angenommen.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Bekanntgaben

  1. Erneute Offenlage der Großen Kreisstadt Waldkirch und Anhörung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 BauGB zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Ebertle II
  2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 629, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 17 (Bebauungsplan „Alte Ziegelei“)
    Dies ist der vorletzte Bauantrag in der „Alten Ziegelei“. Der letzte wird zur Zeit bei der Baurechtsbehörde geprüft.
  3. Die Baumaßnahmen am Eckleberg dienen der Errichtung eines Funkmastes. Die Naturschutzbehörde hat dies geprüft.

6. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage: Wer ist für die Pflege des Walderlebnispfades verantwortlich?
    Antwort: Die Gemeinde.
  • Frage: Wann wird die öffentliche Toilette am Bahnhof Bleibach fertig sein?
    Antwort: Es ist keine konkrete Aussage möglich.
  • Frage: Gab es im Sommer die Verkehrsschau?
    Anwort: Die Verkehrsschau wurden wegen Corona abgesagt. Deswegen wurden bislan keine Pläne zur anwohnerfreundlichen Verkehrsleitung zum Gewebegebiet „Alter Sportplatz“ entworfen.
  • Frage: Werden die Schäden am Radweg Siegelau durch die Verlegung der Stromtrasse nach Bleibach behoben?
    Antwort: Im Sommer gab es eine Begehung und die Schäden wurden dokumentiert. Der Verursacher kommt für den Schaden auf. Die Firma Pontiggia führt die Arbeiten durch.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 19. Mai 2020

1. Antrag auf Anbau eines Wintergartens auf dem Flurstück 86, Gemarkung Bleibach, Simonswälder Straße 51 (§34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Christine Kaltenbach (FWV) fragt nach, wie der Gemeinderat üblicherweise verfahren ist.
Frau Heß (Bauamt) erläutert, dass die Prüfung rechtlicher Fragen, wie z. B. der Grenzabstand und die Einwände der angrenzenden Eigentümer*innen der Baurechtsbehörde obliegen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen zu.

2. Bekanntgaben

  • Es wurde noch ein Bauantrag für eine Doppelhaushälfte im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“ eingereicht. Der Antrag wird in der nächsten TA- Sitzung beraten.
  • Alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alte Ziegelei“, die verkauft werden sollten, sind nun verkauft. Um Grundstücksspekulationen vorzubeugen wurde mit allen Käufer*innen vereinbart, dass zwischen Kauf und Bauantrag eine Frist von 6 Monaten besteht. Es fehlen aktuell noch 3 Bauanträge.
  • Die Firma Waldkircher Dental-Keramik hat einen Bauantrag eingereicht, um sich auf dem Gewerbegebiet „Alter Sportplatz anzusiedeln.

3. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Beate Roser (ÖL): Ist geplant, die drei Kleineinleiter am Ottensteg, d.h. drei Häuser mit z. T. veralteten, eigenen Klärtürmen, an das öffentliche Abwassernetz anzuschließen? Bürgermeister Singler: Der Anschluss erscheint unwirtschaftlich. Wenn ein Anschluss erfolgt, dann nur mit Zustimmung aller drei Eigentümer*innen.
  • Nicole Rieser (CDU): Der Pool-Lifter im Gutacher Schwimmbad weist sichtbare Mängel auf. Die Gemeindeverwaltung soll sich mit der zuständigen Firma in Verbindung setzen.
  • Clemens Elsner (FWV): Personen haben ihn angesprochen und sich bei ihm über Baulärm an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde beschwert.
    Frau Heß (Bauamt): Herr Kopp (Gemeindevollzugsdienst) prüft auf Anweisung der Baurechtsbehörde die TÜV- Plaketten der Kräne. Die Verwaltung bittet zudem die Polizeidienststelle, die Sonntagsruhe zu kontrollieren.
  • Beate Roser (ÖL): Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Vertrags der Gemeinde mit der Firma Netze BW hinsichtlich der Verlegung der Stromtrasse über Gemeindegrundstücke?
    Bürgermeister Singler: Die Gemeinde hat einen Vertragsentwurf nach Vorbild der bayerischen Kommunen vorgelegt. Der Vertrag liegt dem Betreiber vor, doch dieser hat noch nicht unterschrieben. Die Bohrungen für die Stromtrasse sind noch nicht beendet.
  • Stefan Weis (ÖL): Die Kanalisation in der Dorfstraße in Bleibach ist unseres Wissens nach sanierungsbedürftig. Zuvor müsste aber sinnvollerweise die Kanalisation in den Seitenstraßen – Rosenweg, Blumenstraße, St. Georg-Straße, Viktor-Merkle-Straße – erneuert werden um den gesamten Kanalisationsabschnitt vom Misch- in eine Trennsystem zu überführen. Gibt es hierzu konkrete Pläne?
    Bürgermeister Singler: Eine Sanierung in diesem Abschnitt wäre sehr kostenintensiv – allein schon wegen der unteren Teerdecke (Sondermüll). Andere Projekte haben Priorität. Reinhard Hamann (FWV) ergänzt, dass der Stauraumkanal auch gebaut wurde, um die Kanalisation zu entlasten.
  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass der Vertrag zwischen der Gemeinde und der DB Netz AG über die Kreuzungsvereinbarung (Brückenbauten) von ihm noch nicht unterschrieben wurde. Gründe hierfür sind fehlende genauere Kostenangabe zu den Brückenbauten und noch ungeklärte Vertragsinhalte.