Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. Mai 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses für 3 Wohnungen auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach; rechtsverbindlich seit dem 23.12.2015

  • Vorlage 2023/087
  • ÖL-Information: Anträge auf Baugenehmigung auf diesem Flurstück wurden bereits in den Sitzungen des Technischen Ausschusses am 19.10.2021 (TOP 1; Ablehnung) und 26.01.2022 (TOP 2; Zustimmung zur überarbeiteten Variante) behandelt.

Dies ist der 3. Antrag, der zu diesem Bauantrag vorgelegt wird. Die Satzung für den Weiler Kregelbach wurde in den vorherigen Anträgen laut Baubehörde falsch ausgelegt.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

  • Vorlage 2023/089
  • ÖL-Information: Bei dem Gasthaus handelt es sich um das Gasthaus Krone.

Es folgt eine Diskussion. Ein großer Teil (etwa 70 %) des Grundstücks sollen bebaut und der Gehweg Parkplätzen weichen. Laut Verwaltung ist das Kriterium eines fehlenden Gehwegs nicht relevant. Die Gebäudegröße fügt sich nach Ansicht einiger Ratsmitglieder nicht in die umgebende Bebauung ein. Zudem wird zu viel Versiegelung und dadurch zu wenig bis keine Versickerungsfläche bemängelt.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab. (5 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; die ÖL-Vertreter*innen stimmen mit 1 Ja- und 1 Nein-Stimme ab).

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines 45,98 m Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatte auf dem Flurstück 119, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wird eine Privilegierung derzeit geprüft. Aus Erfahrung mit ähnlichen Anträgen wird es eine Privilegierung geben. Diese ist durch den Technischen Ausschuss zu genehmigen. Die Belange der Gemeinde stehen der Planung nicht entgegen.
Der Technische Ausschuss gibt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

4. Bekanntgaben

  • Die FWV-Fraktion hat einen Antrag gestellt, um die gemeindeeigenen Wohnungen in der Alexanderstr. 14 in Gutach, die derzeit renoviert werden, zu besichtigen. Diese Wohnungen sind Teil des Forschungsprojekts „Innovatives Strom- und Wärmekonzept im Zweitälerland, ISWK“ (siehe Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 TOP 8) zu dem in Kürze ein Abschlussbericht folgen soll. Man einigt sich auf Donnerstag, den 25.05.2023. Hier können Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung die Wohnungen besichtigen.
  • Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Simonswald zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Mattenhof“ vom 22.03.2023 wird die Gemeinde Gutach um eine Stellungnahme gebeten. Die Belange der Gemeinde Gutach werden nicht berührt und man will über den weiteren Verlauf informiert werden.
  • Erweiterung eines Damwildgeheges

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Auf dem Gutacher Weg zwischen Gutacher Friedhof und Siensbach wurde zum wiederholten Male das Verkehrsschild „Durchfahrtverbot für PKW und Motorräder“ gewaltsam entfernt. Wie soll gegen das bewusste Ignorieren des Fahrverbots vorgegangen werden?
    Antwort: Das Verkehrsschild ist heute (23.05.2023) wieder angebracht worden. Es wird nochmals an die Bürger appelliert, sich an die neue Verkehrssituation zu gewöhnen.
    Hinweis: Am 25.05. hat die Polizei am Friedhof den Verkehr kontrolliert und Bußgelder verteilt.
  • Frage: Wie ist der Stand bei der Sanierung der Gutacher Brücke?
    Antwort: Nach Abtrag der Bodendecke wurden keine Schäden an den darunter liegenden tragenden Teilen entdeckt. Der Bau ist im Zeitplan.
  • Hinweis: Im Gutacher Schwimmbad wurden das Holzdeck und die Kabinenwände erneuert.
    Frage: Wurden die Rostflecken im Schwimmbecken behoben?
    Antwort: Man ist mit einer Fachfirma in Kontakt. Die Rostflecken sind nur oberflächlich und dringen nicht weiter in den Edelstahl ein.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29. März 2023

Am Mittwoch, 29. März 2023, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Lärmaktionsplan der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau, 1. Fortschreibung

  • Vorlage 2023/057
    – Billigung des Entwurfes vom Januar 2023 und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit –

4. Aufstellung der Vorschlagliste für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

5. Vergabe Spielgerät, Spielplatz Rathaus Bleibach

6. Anpassung der Benutzungsgebühren für das Freibad

7. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

8. Antrag auf Gewährung einer Stundung

9. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Jochen Bockstahler (CDU) und Rosa Wernet (CDU) fehlen entschuldigt.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Ein Bürger fragt mit Verweis auf TOP 8, ob dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vorliegen würden und ob diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft würden, sobald die Anlage stünde. Seiner Erfahrung nach fände keine solche Gegenprüfung statt.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass er diese Frage gerne unter TOP 8 erörtern würde. Der Fragesteller und der Gemeinderat signalisieren Zustimmung zu diesem Vorgehen.

2. Bekanntgaben

  • Rad- und Fußweg zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach: Abgeleitet aus dem Bericht des Verkehrsplaners aus der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2022 (TOP 5) schlägt die Verwaltung eine organisatorisch und finanziell stemmbare „kleine Lösung“ vor:
    • Der Belag im Einfahrtsbereich an der Shelltankstelle soll durch Teer oder eine bessere Schotterung verbessert werden.
    • Im Verlauf soll der Weg nicht verbreitert aber durch eine bessere Schotterung ertüchtigt werden.
    • Der Brückenbelag an der Heubrücke könnte ebenfalls durch eine fahrradfreundlichere Alternative (teil)-ersetzt werden.
  • Annette Linder (ÖL) bittet darum, dass nicht nur aufgeschottert sondern auch der Untergrund entsprechend ertüchtigt wird, da bei Regen immer große Pfützen stehen bleiben, die im Winter dann überfrieren.
  • Auf Rückfrage von Christine Kaltenbach (FWV) erklärt Jörg Barth (Hauptamt), dass das in der letzten Sitzung vorgestellte Gutachten 1.000 – 1.500 € gekostet hat.
  • Barbara Schuler (ÖL): Soll der Brückenbelag der Heubrücke dann komplett ersetzt werden oder sollen nur ein ebenmäßigerer schmaler Fahrstreifen aufgebracht werden? Die Brücke ist noch nicht alt und lässt sich mit vorsichtiger Fahrweise gut befahren.
    Verwaltung: Ob nur ein Fahrstreifen oder der gesamte Belag erneuert werden würde, ist noch nicht klar.
  • Reinhard Hamann (FWV): Die Brücke ist mit dem Mountainbike gut befahrbar. Beim Bau vor wenigen Jahren hat man sich bewusst nicht für einen geschlossenen Belag entschieden, damit das Wasser gut ablaufen kann. Wenn ein neuer Belag aufgebracht wird, dann darf dieser nicht zu rutschig sein, sonst haben wir wieder ein neues Problem geschaffen.
  • Hansjörg Weis und Clemens Elsner (beide FWV) sprechen sich ebenfalls dafür aus, dass der Brückenbelag bleiben soll, wie er ist.
  • Letztendlich stimmt der Gemeinderat der von der Verwaltung vorgeschlagenen „kleinen Lösung“ zu, die Heubrücke soll allerdings so belassen werden, wie sie ist.
  • Haushaltsberatungen: Die öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am 5. Juli 2022 statt. Dort wird der Haushalt 2022 vorberaten, Anträge sollen spätestens bis zu diesem Tag bei der Verwaltung eingehen. Beschlossen werden soll der Haushalt 2022 dann in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2022. Parallel wird verwaltungsintern schon der Haushalt für 2023 vorbereitet. Dieser soll dann möglichst im November 2022 im Verwaltungsausschuss vorberaten und im Dezember 2022 beschlossen werden um zum Jahersbeginn 2023 mit einem genehmigten Haushalt handlungsfähig zu sein.
  • Digitales Sitzungsmanagement / Ratsinformationssystem: Nach Abstimmungsgesprächen mit dem Dienstleister Komm.one wird das digitale Sitzungsmanagement ab Dezember 2022 eingesetzt werden können. Die Gemeinderät*innen erhalten Tablets und darüber zukünftig die Sitzungsunterlagen digital und nicht mehr in Papierform zugestellt. Die Gemeinderät*innen erhalten dazu am 12.10.2022 um 18:30 Uhr noch eine gesonderte Schulung. In der Verwaltung ändern sich dadurch einige Arbeitsschritte u. a. bei der Erstellung der Beratungsunterlagen. Neben den formal-technisch erforderlichen Änderungen sollen die Beschlussvorschläge künftig auch inhaltlich bezüglich ihrer finanziellen und ökologischen Auswirkungen ergänzt werden.
  • Tag der offenen Tür am Umspannwerk Bleibach am 3.7.2022: Die Gemeinderät*innen sind eingeladen, sich zur Führung um 11:00 Uhr anzumelden.
  • Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald am 6.7.2022
  • Klausurtagung des Gemeinderats am Samstag, 22.10.2022: Die ÖL hat schon Themen eingereicht. Die übrigen Fraktionen werden gebeten, in den nächsten Wochen ebenfalls Themen einzureichen, damit in der Sitzung am 26.07.2022 die Themen für die Klausurtagung festgelegt werden können.
  • Nach der Sitzung am 20.12.2022 soll es, wenn die Coronapandemiesituation es zulässt, wieder ein gemeinsames Weihnachtsessen des Gemeinderats geben.
  • Neubau Feuerwehrhaus: Die abschließende Liste bezüglich der Innenausstattung ist noch in Arbeit, in der Juli-Sitzung werden hoffentlich weitere Informationen vorliegen und Vergaben erfolgen können. Die Faltwand für den Saal wurde ausgeschrieben und man hat ein Angebot für 14.600 € erhalten (geplant worden war mit einem Budget von 20.000 €).
  • Ein Rohrbruch in der Dorfstraße Höhe Abzweig Pennymarkt wurde behoben. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Rohrbrüchen in diesem Ortsteil gekommen ist, fragt Barbara Schuler (ÖL) ob das Rohrsystem dort so marode wäre, dass eine grundlegende Sanierung erforderlich sei. Markus Adam (Bauamt) verneint dies – nicht die Hauptleitungen sondern die Hausanschlüsse seien das Problem.

3. Blutspenderehrung

Sebastian Rötzer zeichnet als Bürgermeister und DRK-Vorstand 7 Blutspender*innen für 10 Spenden, 5 Blutspender*innen für 25 Spenden, 2 Blutspender*innen für 20 Spenden und 1 Blutspender für 100 Spenden aus. Einige der Geehrten sind Anwesend und nehmen die Dankesworte, die Weinpräsente von DRK und Gemeinde sowie die Ehrennadel und die Urkunde persönlich entgegen.

4. Badenova AG & Co. KG: Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG

Marina Stammberger (Rechnungsamt) beantwortet die im Vorfeld der Sitzung von der ÖL per E-mail eingereichten Fragen, welche sie mit dem Prokuristen der badenova AG & Co. KG abgeklärt hat:

  • Werden mit den im Sachverhalt genannten 190 Mitarbeiter*innen alle Mitarbeiter*innen von der badenova AG & Co. KG, die zuvor im Bereich „Markt und Energiedienstleistungen“ tätig waren, von der neu zu gründenden badenova Energie GmbH übernommen oder gibt es betriebsbedingte Kündigungen? Entstehen für die Mitarbeiter*innen durch den „Wechsel“ in das neue Unternehmen Nachteile, z. B. durch andere Arbeitsverträge, andere Arbeitsstandorte?
    Marina Stammberger: Alle Mitarbeiter*innen werden übernommen, es steht kein neuer Arbeitsort zur Diskussion und auch sonst erfolgen keine Änderungen der Arbeitsverträge zum Nachteil der Mitarbeiter*innen.
  • Als Grund für die Ausgründung wird die potentielle Partnerfähigkeit genannt. Aktuell ist die badenova AG & Co. KG die alleinige Gesellschafterin der neu zu gründenden badenova Energie GmbH. Laut Ergebnisabführungsvertrag soll der wirtschaftliche Erfolg der badenova Energie GmbH der badenova AG & Co. KG zufließen. Wie sieht es aus, wenn sich weitere Partner / Gesellschafter einbringen? Wie kann das kurzfristige Abschöpfen von Gewinnen verhindert werden, welches nachhaltig die Infrastruktur, Versorgung und Innovationskraft gefährdet?
    Marina Stammberger: Die Gewinne müssen an den Hauptkonzern ausgeschüttet werden. Nachteile für die Infrastruktur oder die Innovationskraft entstehen durch Ausgliederungsgründung nicht.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister auf die Anfechtung der Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrags und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten.

5. Gestaltung des Kreisverkehrs in Bleibach Richtung Simonswald

Markus Adam (Bauamt) erklärt:

  • Der Kreisverkehr wurde damals von dem Künstler, der auch die dortige Garnspulenskulptur geschaffen hat, so entworfen und ist sehr pflegeaufwändig, da auf den Schotterflächen ständig das Unkraut hochwächst.
  • Nach Beratung durch eine auf Stauden spezialisierte Großgärtnerei soll der Kreisverkehr nun mit den in der Beschlussvorlage aufgeführten Stauden bepflanzt werden. Eine Blumenwiese wäre pflegeaufwändiger. Die vorab von Stefan Weis (ÖL, Gärtner) eingereichten Anregungen zur Pflanzenauswahl, Anpflanz- und Pflegestrategie werden eingearbeitet. Zwischen die winterharten und trockenheitsunempfindlichen Stauden sollen Pflanzen wie Lavendel, Rosmarin und Thymian den Boden abdecken und befestigen, so dass keine Folie oder sonstige Hangsicherung und wenig Pflegeaufwand nötig ist. Ein Pflegeplan wird erstellt.
  • Der Schotter wird komplett entfernt und auf dem Bauhof zur Wiederverwendung andernorts zwischengelagert.

Fragen / Anregungen aus dem Gemeinderat:

  • Annette Linder (ÖL): Falls die Spindel auf dem Kreisverkehr nachts noch beleuchtet wird, sollte man dies aus Gründen der Energieersparnis und Insektenfreundlichkeit zukünftig abstellen.
    Markus Adam (Bauamt) klärt ab, wie es mit der Beleuchtung aktuell aussieht und ob der Kreisverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen beleuchtet werden muss. Falls nicht, wird die Beleuchtung abgestellt.
  • Reinhard Hamann (FWV): Ist bezüglich der Insektenfreundlichkeit alles abgeklärt? Nicht, dass man in naher Zukunft aufgrund neuer Vorschriften wieder alles rausreißen muss.
    Markus Adam (Bauamt): Bepflanzung wurde insektenfreundlich und ökologisch sinnvoll ausgewählt
  • Christine Kaltenbach (FWV): Die Stauden sind anfangs sicher schön. Bedeuten diese aber nicht auch einen hohen Pflegeaufwand?
    Clemens Elsner (FWV): Könnte man stattdessen nicht kostengünstiger eine Blumenwiese einsäen die Pflege dann extern vergeben, um den Aufwand für den Bauhof gering zu halten?
    Markus Adam (Bauamt): Auch eine Blumenwiese ist durch erforderliches Mähen, Abtragen und Nachsäen pflegaaufwändig, eine externe Vergabe wäre kostspielig und aufgrund der Lage auf der Verkehrsinsel müsste häufiger mit Behinderungen gerechnet werden. Die Staudenlösung ist hier deutlich besser.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, dass auf dem Kreisverkehr für rund 9.500 € die Steinwüste rückgebaut und Stauden gepflanzt werden sollen.

6. Behandlung der Anträge der CDU Fraktion vom 30.05.2022

  • TOP 6: Beschlussvorlage (ÖL-Information: Die Beschlussvorlage wurde bislang nicht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und hat dadurch auch keine Anlagennummer)

Nicole Rieser (CDU, Vorstandsmitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) nimmt befangen im Zuschauerraum Platz.

Markus Adam (Bauamt) erläutert anhand der Beschlussvorlage, dass die Verwaltung empfiehlt, ein Beizgerät für das Gutacher Freibad anzuschaffen, damit die Rostflecken im Edelstahlschwimmbecken frühzeitig entfernt werden können. Die Reinigung soll durch den Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V. in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauhof und dem Bademeister / den Betreibern erfolgen. Die Beauftragung einer Fachfirma bzw. das Leihen von Geräten wäre langfristig gesehen zu kostenaufwändig, zumal auch der jährliche Aufwand schlecht abschätzbar sei.
Statt die beantragten 1.000 € Jahresbudget für kurzfristigen Reparaturbedarf möchte er lieber vor den Haushaltsberatungen mit dem Schwimmbadverein besprechen, welche Beträge im nächsten Jahr für welche Maßnahmen benötigt werden und dann die konkreten Beträge mit Zustimmung des Gemeinderats in den Haushalt einstellen. Man möchte auch nicht den Eindruck erwecken, dass der Schwimmbadverein bevorzugt behandelt und finanziert wird.

  • Reinhard Hamann (FWV): Gibt es Unstimmigkeiten zwischen der Verwaltung und dem Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V., weil die CDU diesen Antrag stellt?
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und anwesende Mitglieder vom Schwimmbadverein und der CDU verneinen dies lachend. Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass alltägliche Dinge immer über den gut funktionierenden „kurzen Amtsweg“ zwischen Verein und Bauhof geregelt werden. Der Antrag wurde gestellt, da es um eine größere Anschaffung (Beizgerät) und anstehende umfangreichere Instandsetzungsmaßnahmen (Umkleidekabinen, Holzliegefläche, Sichtgebälk, Außenfassade) in den nächsten Jahren geht.
  • Reinhard Hamann (FWV): Das Becken ist noch nicht alt und hat jetzt schon Rostflecken. Wurde minderwertiges Edelstahl verbaut oder dieses falsch behandelt? Besteht ggf. ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch?
    Markus Adam (Bauamt): Das Edelstahlbecken ist hochwertig und wurde fachgerecht verbaut und gepflegt. Die Rostflecken entstehen wohl durch verlorene Haarspangen, Schmuck etc. und werden ggf. durch den Eintrag von Sand noch begünstigt. Es besteht kein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich im Namen der ÖL dafür aus, das Beizgerät zu beschaffen und Markus Adams Vorschlag zu folgen, die weiteren konkret benötigten Gelder dann nach Abstimmung im Gemeinderat im Haushalt einzustellen.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag: Es wird ein Beizgerät für das Gutacher Schwimmbad angeschafft. Hierfür werden 2.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Weitere Mittel für Reparaturen und Anschaffungen werden in den Haushaltsberatungen diskutiert und entsprechend beschlossen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. Nicole Rieser (CDU) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.

7. 6. punktuelle Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Inried“

Sören Radigk, Sachbearbeiter der Stadt Waldkirch für Stadtentwicklung, erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die wichtigsten Punkte der erforderlichen Flächenrotation auf der Waldkircher Gemarkung, die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie geplante Entwicklung des Gewerbegebiets Inried.

ÖL-Anmerkung: Die verlinkte Präsentation wurde für die Bürgerinformationsveranstaltung am 18.7.2022 in Kollnau erstellt und auf der Website der Stadt Waldkirch veröffentlicht. Sie wurde in Grundzügen so auch in der Gutacher Gemeinderatssitzung vorgestellt. Da anhand der Präsentation alle Punkte verständlich und übersichtlich nachvollzogen werden können, werden hier im Kurzbericht nur ein paar wesentliche Punkte nochmals aufgeführt.

  • Die Flächenrotation war notwendig, da die Stadt Waldkirch gemäß des aktuellen Flächennutzungsplans noch 21 ha zur Wohnbauentwicklung, jedoch keine Flächen mehr für die Entwicklung von Gewerbegebieten zur Verfügung hatte. Durch die Flächenrotation wird die ehemals landwirtschaftlich genutzte Flotzebene zur Wohnbaufläche, die als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte zur Landwirtschaftsfläche (hat sogar noch einen höhere landwirtschaftlichen Wert als die Flotzebene) und das ehemals zur Wohnbebauung vorgesehende Inried zur Gewerbefläche (wenn das Inried Wohnfläche geblieben wäre, wäre es irgendwann von Gewerbeflächen umschlossen worden, was auch Konflikte mit sich gebracht hätte).
  • Die Kleingartenanlage im Inried bleibt erhalten.
  • Die Firma Faller Packaging ist der zweitgrößte Arbeitgeber in Waldkirch und benötigt – wie auch andere Gewerbeetriebe – dringend Entwicklungsfläche. Die im FNP noch als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte wäre für die Entwicklung eines geeigneten Gewerbegebiets jedoch zu klein, z. T. hochwassergefährdet und aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung aus Immissionsgründen ungeeignet. Außerdem sind die dortigen Flächen nicht im kommunalen Besitz und das Hochregallager würde hier noch stärker in Erscheinung treten.
  • Die Hochregal wird nun aufgrund der Einwände statt 30 m nur 24 m hoch und dafür etwas breiter angelegt und am tiefsten Punkt des Geländes gebaut. Weiteres regelt der entsprechende Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, dass die Gemeinde Gutach im Breisgau im gemeinsamen Ausschuss der VVG Waldkirch – Gutach im Breisgau – Simonswald
1. der Einleitung der 6. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Inried – Neumatte – Flotzebene“ zustimmt,
2. die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abwägt und die eingegangenen Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung entsprechend der Vorlage der Verwaltung behandelt,
3. den Entwurf zur Offenlage billigt und die Durchführung der Offenlage beschließt.

Die entsprechende Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald findet am 6.7.2022 statt.

8. Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt

  • TOP 8 Anlage 4: Beschlussvorlage (Ein Teil Unterlagen wurde erst kurz vor der Sitzung auf der Gemeindewebsite veröffentlicht, weshalb manche Zuhörer*innen diese ggf. noch nicht komplett durchsehen konnten.)
  • ÖL-Information: Einen Überblick über die derzeit bestehenden Windräder und das geplante Repowering bietet unser Artikel Windkraft: Repowering am Schillinger Berg.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Wencke Heß (Bauaumt) erläutern den Sachverhalt:

  • Der Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt ist am 1.6.2022 bei der Gemeinde Gutach im Breisgau eingegangen. Die Gemeinde muss die Stellungnahme bis zum 30.06.2022 abgeben, der Antrag auf Fristverlängerung wurde abgelehnt, da es ein vereinfachtest Verfahren ist.
  • Da es sich um einen komplexen und wichtigen Sachverhalt handelt und die Stellungnahme in kurzer Zeit erfolgen muss, hat die Verwaltung beschlossen, die Rechtsanwaltskanzlei W2K aus Freiburg um die Beurteilung des Antrags zu bitten. Der zuständige Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dominik Kupfer war zunächst noch im Urlaub war. Deswegen lag seine Beurteilung noch nicht vor, als die Beschlussvorlage für die heutige Gemeinderatssitzung erstellt wurde, weshalb diese seitens der Verwaltung sehr schwammig formuliert werden musste. Kurz vor der heutigen Sitzung hat Rechtsanwalt Kupfer nun telefonisch der Verwaltung das Ergebnis seiner Beurteilung mitgeteilt, gemäß welcher die Gemeindebelange nicht berührt sind. Er empfiehlt die Stellungnahme, dass seitens der Gemeinde Gutach keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen und dass die Gemeinde weiterhin am Verfahren beteiligt werden möchte.
  • Die Gemeinde Gutach im Breisgau kann hierbei nur die Interessen der Gemeinde als Verwaltungsorgan vertreten, nicht die von Privatpersonen. Die Gemeinde selbst besitzt im betroffenen Grenzgebiet zu Freiamt keine Flächen und gemäß des aktuell noch gültigen FNP Teilbereich Windkraft steht das beantragte Repowering nicht den Windkraftentwicklungsinteressen der Gemeinde entgegen. Wenn Bürger*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau sich durch die Planungen betroffen fühlen, müssen diese sich als Privatpersonen in das Verfahren einbringen und sich entsprechend an die Behörden wenden.

Diskussion im Gemeinderat und mit anwesenden Bürger*innen (siehe TOP 1) , denen hierzu vom Gemeinderat das Rederecht erteilt wird:

  • Bürger*in: Liegen dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vor? Werden diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft, sobald die Anlage steht? Nach meiner Erfahrung finden keine solche Gegenprüfungen statt. Am Tännlebühl gab es keine Nachmessungen. Ich vertraue nicht darauf, dass das gemacht wird und im Zweifelsfall Konsequenzen hat.
  • Bürger*in: Im Gegensatz zu Gutach hat Freiamt eine Fristverlängerung erhalten. Die Anlieger der Windkraftanlagen wurden nicht vorab von Ökostrom informiert. Ich habe drei Windkraftanlagen in meiner näheren Umgebung – man darf die Anlagen nicht nur einzeln sondern man muss sie auch in ihrem Zusammenwirken betrachten.
    Verwaltung: Das Landratsamt hat uns keine Fristverlängerung bewilligt. Wenn Freiamt diese erhalten hat, dann hängt es wohl damit zusammen, dass das Repowering dort erfolgt. Die Immissionsprüfungen sind nicht Aufgabe der Gemeinde, diese macht die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen.
  • Robert Stiefvater (CDU) und Christine Kaltenbach (FWV): Es sind Bürger*innen unserer Gemeinde betroffen. Kann nicht die Gemeinde die Fragen und Einwände von diesen an das Landratsamt Emmendingen weiterleiten?
    Verwaltung: Die Gemeinde kann Einwände nur für sich selbst, aber nicht für die Bürger*innen einreichen. Zudem läuft die Frist zur Stellungnahme für die Gemeinde am 30.06.2022 ab. Die Bürger*innen sind besser beraten, wenn sie sich selbst an die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen wenden.
  • Annette Linder (ÖL) nimmt Bezug auf die Bürgerfrage nach den vorliegenden Immissionswerten: Aus den Unterlagen geht hervor, dass die neue WEA die erlaubten Immissionswerte nicht überschreitet:
    • Schattenwurf: Ein automatisches Schattenabschaltmodul sorgt dafür, dass in schattenwurfrelevanten Zeiten und bei schattenwurfrelevantem Wetter die WEA zur Einhaltung der Grenzwerte abgeschaltet wird.
    • Optisch bedrängende Wirkung (obW): Allgemein gilt, dass im Abstand < 2-facher WEA-Höhe eine obW überwiegende gegeben ist und dass > 3-facher WEA-Höhe i. d. R. keine oBW gegeben ist. Im Bereich dazwischen ist eine Einzelfallprüfung nötig. Laut den erfolgten Untersuchungen ist keine obW gegeben.
    • Schall: Für den Bereich der am nächsten gelegenen Gebäude wurden Schallpegel von max. 35 dB(A) bis 44 dB(A) errechnet, wodurch der nächtliche Richtwert für bewohnte Einzelgebäude im Außenbereich von 45 dB(A) nicht überschritten wird und so keine nächtlichen Leistungsreduzierungen der WEA erforderlich sind.
      Ich möchte anregen, dass die nächtlichen Schallimmissionen nachgemessen werden, wenn die WEA steht und Bürger*innen Störungen durch Schall wahrnehmen, damit ggf. doch eine nächtliche Leistungsreduzierung eingeführt werden kann.
  • Annette Linder (ÖL): In der Vorantragskonferenz am 25.02.2022 bot laut Sitzungsprotokoll Herr Kissing eine Informationsveranstaltung der Ökostrom Consulting an (siehe Beratungsunterlagen). Ich bitte darum, dass die Gemeinde zukünftig solche Angebote annimmt und frühzeitig Bürgerinformationsveranstaltungen anbietet.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Die Punkte werden aufgenommen.
  • Jan Hug (FWV): Die Anhörungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts. Die Gutachten geben keine Punkte her, die eine Ablehnung rechtfertigen würden.
  • Barbara Schuler (ÖL): Frau Heß hat alles ausgearbeitet und vorgestellt. Ich stelle den Schlussantrag auf Abstimmung (§ 17 (5) Geschäftsordnung Gemeinde Gutach im Breisgau).

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei W2K im Namen der Gemeinde folgende Stellungnahme abzugeben: Die Gemeinde Gutach im Breisgau hat keine Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben und will weiterhin am Verfahren beteiligt werden.
Der Gemeinderat stimmt mit 2 Gegenstimmen zu.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Annette Linder (ÖL): Die ÖL hatte im Rahmen der Haushaltsanträge für das Jahr 2021 die Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlichen Anschlagtafeln beantragt. Dem Antrag wurde damals zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde bekanntgegeben, dass die Tafeln auf dem Bauhof liegen und bald montiert werden. Wie ist hier der Stand?
    Markus Adam (Bauamt): Die Montage erfolgt in den nächsten zwei Wochen.
  • Annette Linder (ÖL): Über die Straßenarbeiten in Siegelau wurde frühzeitig im Mitteilungsblatt und der Badischen Zeitung informiert. Jedoch wurden auf diesem Wege nicht alle Personen, die die Straße nutzen, erreicht. Wäre es möglich, zusätzlich und wie in anderen Kommunen auch üblich, Schilder an die Straße zu stellen, die im Vorfeld auf die geplanten Arbeiten und Sperrungen hinweisen?
    Christine Kaltenbach (FWV): Die Anlieger wurden von der Baufirma schriftlich informiert. Das hat gut geklappt, es gab keine Probleme.
    Beate Roser (ÖL): Die Straße wird aber nicht nur von direkten Anliegern genutzt. Der Milchwagenfahrer wusste es beispielsweise nicht, da er nicht bei den Anliegern sondern in Oberspitzenbach Milch abholt. Hier wäre ein Hinweisschild an der Straße sinnvoll gewesen.
    Markus Adam (Bauamt): Die Information ist frühzeitig erfolgt. Zusätzliche Schilder stehen vom Aufwand für den Bauhof her nicht im Verhältnis zum Nutzen.
  • Reinhard Kaltenbach (FWV) ist kürzlich beim Besuch des Hauses der Vereine in Siegelau ein deutlicher Renovierungsbedarf aufgefallen. Er regt an, dass der Gemeinderat einmal gemeinsam mit der Verwaltung eine Ortsbegehung macht um sich einen direkten Eindruck vom Zustand der kommunalen Gebäude zu verschaffen.
  • Stefan Weis (ÖL): Wann wird die Feindecke auf die Straßen im Baugebiet Alte Ziegelei aufgebracht?
    Markus Adam (Bauamt): Der letzte Hausanschluss soll in den nächsten Wochen gelegt werden. Danach können die Arbeiten starten.
  • Stefan Weis (ÖL): Gerade wird an der Verkehrsinsel am Schießbrückle gearbeitet. Wie wird diese gestaltet?
    Markus Adam (Bauamt): Vorerst wird diese mit einer Blumenwiesenmischung eingesäät. Die weitere Gestaltung hängt dann davon ab, ob es zu Änderungen der Straßenführung in diesem Bereich im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Stollen III kommt.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022

Am Dienstag, 28. Juni 2022, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Blutspenderehrung

4. Badenova AG & Co. KG: Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG

5. Gestaltung des Kreisverkehrs in Bleibach Richtung Simonswald

  • TOP 5 Anlage 2: Beschlussvorlage
    – Vorstellung, Beratung, Beschlussfassung –
  • ÖL-Information: Die Umgestaltung des Kreisverkehrs wurde von uns bereits in den Haushaltsanträgen für 2021 und 2022 beantragt und seitens der Gemeindeverwaltung auch schon zugesagt. Wir freuen uns, dass dieses Thema nun endlich angegangen wird.

6. Behandlung der Anträge der CDU Fraktion vom 30.05.2022

  • TOP 6: Beschlussvorlage (ÖL-Information: Die Beschlussvorlage wurde bislang nicht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und hat dadurch auch keine Anlagennummer)
    – Information und Beratung –

7. 6. punktuelle Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Inried“

8. Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt

9. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzend gibt Bürgermeister Singler bekannt, dass 2021 noch drei unangekündigte Kassenprüfungen der Zahlstellen Standesamt, Bürgerbüro 1 und Bürgerbüro 2 erfolgt seien. Diese haben keine Auffälligkeiten ergeben.

3. Vorstellung der Planungen zum Bau einer Mensa für die Mittagessenbetreuung an der Grundschule „Zweitälerland“

Bürgermeister Singler erklärt, dass mit der Zusammenlegung der beiden Grundschulstandorte die Fördergrundlage für den Mensabau geschaffen wurde. 40.000 € für die Planungen seien vom Regierungspräsidium schon eingegangen. Nun gelte es, das den Bürger*innen versprochene Bauvorhaben auf den Weg zu bringen, um die weiteren Fördergelder beantragen und somit bald mit dem Bau beginnen zu können.

Lars Wildbredt vom Architekturbüro a³ stellt den Vorentwurf vor, welcher in Abstimmung mit der Schulleiterin Kerstin Framenau und dem Hausmeister Rolf Rissler entstanden ist:

  • Der pavillonartige Anbau wird im hinteren Bereich des rückwärtigen Schulhofs errichtet und über einen Gang mit dem bestehenden Küchenbereich im Mitteltrakt verbunden. Im Verbindungsgang sind eine barrierefreie Unisex-Toilette und ein Putzraum untergebracht.
  • Der Anbau wird an das neue Heizsystem der Schule angeschlossen und entweder über den Fußboden oder die Decke beheizt.
  • Im bestehenden Küchenbereich soll nachfolgend eine Großküche mit Waschstraße eingerichtet werden. Das Essen wird dann dort vom Caterer angeliefert, angerichtet und ausgegeben.
  • Der Mensaanbau selbst bietet Platz für 100 Schüler*innen und umfasst 150- 170m² auf einer grundstücksbedingt leicht asymmetrischen Grundfläche.
  • Durch das Abrücken vom Mitteltrakt und die Pfosten-Riegel-Konstruktion mit hohem Holzanteil und großflächiger Glasfassade soll viel Tageslicht in den Speiseraum fallen. Die so entstehenden Innenhöfe sollen begrünt werden und könnten auch als kleiner Schulgarten genutzt werden.
  • Das Flachdach soll begrünt und mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Zudem soll es weit vorgezogen werden, um den Innenbereich im Sommer zu beschatten.
  • Zum Schulhof hin soll eine überdachte Terasse mit abgestuften Sitzmöglichkeiten entstehen, die als Pausenbereich aber auch als Außenklassenzimmer genutzt werden kann.
  • Eine Rampe sorgt für einen barrierefreien Zugang über den Schulhof.
  • Im Untergeschoss entsteht ein Lagerraum für Spielgeräte und sonstige Dinge, die bisher in dem kleinen Holzschuppen auf dem Schulhof untergebracht waren. Der Lageraum ist über eine seitliche Außentreppe vom Schulhhof aus erreichbar.
  • Die erste Kostenschätzung für den Mensaanbau beträgt rund 845.000 €. Aufgrund der derzeit steigenden und schwankenden Kosten sind jedoch von den Handwerksbetrieben derzeit noch keine verbindlichen Angaben vorhanden.
  • Für die Kücheneinrichtung inkl. Waschstraße und die Möblierung der Mensa sind 151.000 € veranschlagt. Die Möblierung der Mensa soll flexibel gewählt werden, um die Mensa auch für andere Zwecke nutzen zu können.

Anschließend bietet sich Gelegenheit, den Vorentwurf zu diskutieren und Fragen zu stellen:

  • Annette Linder (ÖL): Ist es effizient, das Dach gleichzeitig zu begrünen und mit einer PV-Anlage zu versehen?
    Lars Wildbredt (Architekturbüro): Ja, das lässt sich beides kombiniert effizient umsetzen. Die Begrünung ist auch zur Kühlung im Sommer sinnvoll.
    Bürgermeister Singler: Muss die PV-Anlage gemäß den neuen Vorschriften auf der neu gebauten Mensa installiert werden oder könnte diese auch auf einer besser geeigneten Dachfläche auf dem Grundstück angebracht werden? Der Mensaanbau ist schließlich deutlich niedriger als das bestehende Schulgebäude und wird demnach früher verschattet.
    Robert Stiefvater (CDU, ebenfalls Architekt): Die verpflichtende PV-Anlage bei Neu(an)bauten kann auch auf einem Bestandsgebäude des Grundstücks installiert werden.
    Lars Wildbredt (Architekturbüro): Ja, das wäre denkbar.
    Markus Adam (Bauamt): Es wird noch fachgerecht berechnet, wo die PV-Anlage am meisten Sinn macht. Dort wird sie dann installiert.
  • Barbara Schuler (ÖL): Bei den großen Glasflächen sollten gleich Vogelschutzmaßnahmen mitgedacht werden. Zum Lageraum: Ist dieser nur über die Außentreppe zugänglich? Wer soll Zugang zum Raum haben?
    Lars Wildbredt (Architekturbüro): Ja, der Lagerraum ist nur über die Außentreppe zugänglich. Wer wann Zugang hat, wird noch geklärt werden – je nachdem was dort alles gelagert wird.
  • Robert Stiefvater (CDU): Der Stauraum ist sinnvoll. Insgesamt ist der Entwurf sehr gelungen. Da der Turnhallentrakt mittelfristig auch erneuert wird, stellt sich die Frage, ob der für eine barrierefreie Erreichbarkeit der oberen Stockwerke des Schulgebäudes notwendige Aufzug im Mensabereich oder im neuen Turnhallentrakt integriert werden sollte.
    Lars Wildbredt (Architekturbüro): Dieser sollte in den neuen Turnhallentrakt integriert werden, da dieser Trakt im Gegensatz zur Mensa die Höhe es übrigen Schulgebäudes erreichen wird und der Aufzug so nicht als zusätzlicher Turm gebaut werden muss.
  • Stefan Weis (ÖL): Ist nach dem Mensaanbau der Schulhof noch groß genug, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen? Ist die Mensa groß genug oder bietet sie Erweiterungsmöglichkeiten, falls sich gesetzliche Vorgaben ändern bzw. mehr als 100 Kinder mit einem Mittagessen versorgt werden müssen?
    Lars Wildbredt (Architekturbüro): Die verbleibende Schulhoffläche ist seiner Einschätzung nach groß genug. Eine nachträgliche Erweiterungmöglichkeit bietet der Mensaanbau nicht, allerdings könnte zusammen mit der Umgestaltung der Küche das Mittagessen auch in zwei Schichten fürs insgesamt 200 Schüler*innen angeboten werden.
    Reinhard Hamann (FWV): Der Entwurf sieht gut aus und ist zukunftsträchtig, da eine Kapazität für 200 Schüler*innen im Schichtbetrieb langfristig ausreichen wird.
  • Annette Linder (ÖL): Ganz aktuell wurden die KfW-Förderungen für energieeffizientes Bauen gestoppt. Sind davon auch die Förderzuschüsse für kommunale Gebäude wie den geplanten Mensaneubau betroffen?
    Bürgermeister Singler: Hier ist gerade vieles unklar, es gibt zudem ständig Änderungen bei den Förderprogrammen. Wenn der Bauantrag auf den Weg gebracht ist, muss man sehen, was an Fördermitteln angeboten wird.
  • Wencke Hess (Bauamt): Wenn der Gemeinderat heute beschließt, dass die Verwaltung den vorliegenden Bauantrag bei der Baurechtsbehörde Waldkirch stellen soll, dann muss dieser nicht noch einmal gesondert vom Technischen Ausschuss vorgelegt werden und der Prozess kann schneller beginnen.
  • Annette Linder (ÖL): Kann die Temperierung des Mensaneubaus trotz großer Glasfassade komplett mit der neuen Heiztechnik erfolgen oder sind zusätzliche Maßnahmen wie Ökolüfter, Beschattungen etc. nötig?
    Markus Adam (Bauamt): Die vorhandene Heizungsanlage reicht zum Heizen und Kühlen aus, es sind keine zusätzlichen Maßnahmen nötig.
    Bürgermeister Singler: Das Gebäude ist durch umstehende Bäume und das vorgezogene Dach gut vor Überhitzung geschützt, zudem können die Fenster geöffnet werden.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Kann sich die Gemeinde dieses Projekt überhaupt leisten? Schließlich sind die Großprojekte Bahn und Feuerwehrhaus auch noch nicht abgeschlossen.
    Robert Stiefvater (CDU): Wir stehen der Gemeinde gegenüber im Wort. Das Signal, dass wir den Mensabau umsetzen möchten, sollte gesetzt werden. Wenn die Kosten zu hoch sind, kann die Umsetzung immer noch aufgeschoben werden.
    Bürgermeister Singler: Zuerst einmal muss der Bauantrag gestellt werden, dann muss man weitersehen. Ggf. muss die Gemeinde dann einen Kredit aufnehmen.
    Kerstin Framenau (Schulleiterin): Das Mittagessen wird stark nachgefragt, nicht nur von den Ganztageskindern sondern auch von den Schüler*innen, die nur Mittagsunterricht haben. Die bisherigen Kapazitäten sind räumlich und organisatorisch erschöpft. Die Mensa vor Ort ist auch pädagogisch wichtig.
  • Reinhard Hamann (FWV): Was ist hinsichtlich des Baubeginns realistisch? Erfahrungsgemäß ist dieser frühestens ab Herbst 2022 möglich, so dass der Großteil der Kosten sowieso noch nicht in diesem Jahr wirksam wird.
  • Lars Wildbredt (Architekturbüro): Der Bauantrag kann ggf. im Mai abgegeben werden, dann erfolgt parallel dazu die Werkplanung, d. h. das Ziel wäre es noch in diesem Jahr mit dem Bau zu beginnen. Die Fertigstellung ist frühestens 2023 zu erwarten.

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Bauverwaltung, den Bauantrag zum Neubau der Mensa für die Grundschule ZweiTälerLand bei der Baurechtsbehörde Waldkirch zu stellen, sich sobald verfügbar um die Beantragung der Fördermittel zu kümmern und den Betrag von rund 845.000 € bzw. den für 2022 erforderlichen Teilbetrag im Haushalt für 2022 einzustellen. Die Kosten von rund 151.000 € für Küche inkl. Waschstraße und Mensamöblierung werden erst 2023 im Haushalt berücksichtigt.
Beate Roser (ÖL) fehlt entschuldigt bei der Sitzung.

4. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme von sechs Spenden in einer Gesamthöhe von rund 2.000 € die der Grundschule ZweiTälerLand zugute kommen.
Anschließend beschließt der Gemeinderat ebenfalls einstimmig den Spendenbericht 2021.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Reinhard Hamann (FWV): Der letzte Besichtigungstermin des im Bau befindlichen Feuerwehrhauses mit den Fraktionssprechern war am vergangenen Montag. Ist es möglich, diese Vor-Ort-Termine in kürzeren Abständen, also monatlich, durchzuführen?
    Bürgermeister Singler: Ja, das kann zukünftig so umgesetzt werden.
  • Barbara Schuler (ÖL): Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung am 16.11.2021 hatte die Ökologische Liste vier schriftliche Anträge eingereicht. Antrag 1 „Sachstandsbericht Neukonzeption der Radwege inkl. sicherer Schulwege“ und Antrag 2 „Sachstandsbericht neues Verkehrskonzept im Bereich der Grundschule ZweiTälerLand und dem Kindergarten St. Michael“ wurden bislang in der Gemeinderatssitzung noch nicht behandelt. Wir bitten um Beantwortung und Bearbeitung unserer Anträge.
    Jörg Barth (Hauptamt): Bezüglich der Radwegverbindung Bleibach (Stollen) bis Gutach (Gemarkungsgrenze Waldkirch / Kollnau) wurde das Ingenieurbüro Pfaff beauftragt, zu beurteilen, welche Varianten hier verkehrsrechtlich und technisch umgesetzt werden könnten und was diese Varianten samt Planung in etwa kosten würden. Mit der Rechnungsamtsleiterin Marina Stammberger wurde schon kurz über die Beantragung von Fördergeldern gesprochen – hier muss man dann sehen, welche Fördermöglichkeiten sich konkret bieten. Bezüglich der anderen Radwegabschnitte konnte aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens in der Gemeindeverwaltung noch nichts konkretes auf den Weg gebracht werden.
    Markus Adam (Bauamt): Zur Situation an der Schule: Die Parkplätze direkt vor der Schule werden nicht mehr genutzt, gegenüber wurde eine Parkverbotszone und entlang der Kirchstraße eine Schnellparkzone eingerichtet. Dadurch wurde die Verkehrssituation schon deutlich übersichtlicher und sicherer, allerdings halten sich nicht alle Eltern an die vorgegebenen Parkzonen, wenn sie ihre Kinder zur Schule bringen bzw. abholen.
    Barbara Schuler (ÖL) betrachtet die Anfragen damit als beantwortet, appelliert an die Eltern, sich an Parkzonen an der Grundschule zu halten und bittet die Gemeinde, die Neukonzeption der Radwege inkl. sicherer Schulwege zeitnah weiter voranzutreiben und den Gemeinderat über die Fortschritte zu informieren.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Bis wann gibt es erste Zahlen für die Haushaltsplanung 2022?
    Marina Stammberger (Rechnungsamt) antwortet, dass hierzu leider noch keine Auskunft möglich ist. Aktuell sei sie noch in der Einarbeitungsphase und zusätzlich alleine, da die Stelle des stellvertretenden Rechnungsamtsleiters erst ab März wieder besetzt sei.
    Auf Rückfrage von Robert Stiefvater (CDU) erklärt Bürgermeister Singler, dass es kein rechtlich verpflichtendes Datum gäbe, an welchem der Haushalt beschlossen sein müsste. Es sei völlig selbstverständlich, dass Frau Stammberger noch Zeit brauche.
    Der Gemeinderat signalisiert Verständnis und Zustimmung.
  • Jan Hug (FWV, Kandidat zur Bürgermeisterwahl 2022): Kann die Gemeinde ein Erstwählerforum zur Bürgermeisterwahl ausrichten? Dies ist auch digital möglich.
    Bürgermeister Singler: Aktuell wird von der Gemeindeverwaltung schon die Bürgermeisterkandidat*innenvorstellung, welche am 4. März 2022 als Hybridveranstaltung – teils in Präsenz, teils in digitaler Form – stattfinden soll, organisiert. Dies stellt schon einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand für die Gemeindeverwaltung dar. Vermutlich sind keine Ressourcen da, um in der Kürze der Zeit noch eine Vorstellung zu organsieren. Das Erstwählerforum ist, auch wenn es als „fertiges“ Konzept angeboten wird, immer mit zusätzlicher Arbeit für die jeweilige Gemeindeverwaltung verbunden.
    Der Gemeinderat signalisiert, dass sich die Verwaltung auf die Vorbereitung der offiziellen Vorstellungsveranstaltung am 4. März 2022 konzentrieren soll.
  • Barbara Schuler (ÖL): Die Pkw-Parkplätze am Bahnhof Bleibach sind schon frühmorgens belegt, zudem wurden dort noch weitere Parkplätze für den Busverkehr gesperrt. Wie bewertet die Gemeinde dies? Welche Möglichkeiten zur kurzfristigen Abhilfe bieten sich?
    Markus Adam (Bauamt): Die Park- und Verkehrssituation ist schwierig, die Busse müssen z. T. in der Bahnhofsstraße warten, bis genug Platz ist, damit sie das Bahnhofsgelände befahren können. Die Bahn wurde angeschrieben um ggf. eine Lösung zu finden, um vorrangig Berufspendler*innen mit Regiokarten Parkberechtigungen zu ermöglichen.
    Bürgermeister Singler: Es muss aber rechtlich noch abgeklärt werden, ob überhaupt Parkgebühren erhoben und / oder das Parken auf einen bestimmten Personenkreis begrenzt werden darf, da das Bahngelände damals mit öffentlichen Geldern erbaut wurde. Es ist zu hoffen, dass im März die Zuschüsse für die in der Gemeinderatssitzung am 16.11.2021 (TOP 4) beschlossenen Umgestaltung des Bleibacher Bahnhofgeländes bewilligt werden, damit die Maßnahme bald starten kann.
    Annette Linder (ÖL): Wie von Barbara Schuler schon angesprochen sind seit geraumer Zeit zwischen 16 und 18 Uhr auf dem Bahnhofsgelände weitere rund 15 Pkw-Parkplätze für den Linienverkehr gesperrt. Diese Parkplätze sind für Berufspendler*innen dadurch faktisch nicht mehr nutzbar. Warum ist diese Sperrung notwendig? Bleibt diese dauerhaft?
    Bürgermeister Singler: Der Platz wird für zusätzliche SEV-Busse benötigt, da der Halbstundentakt nach Elzach aufgrund der Nachrangigkeit der Elztalbahn hinter dem übrigen Bahnverkehr nicht eingehalten werden kann. Deshalb werden hier in Bleibach die Busse bereitgehalten. Wie lange dies noch erforderlich ist und warum genau in der Zeit zwischen 16 und 18 Uhr, ist nicht bekannt.
    Barbara Schuler (ÖL, ebenfalls im Kreistag vertreten): Im Kreistag laufen alle Parteien Sturm, die Probleme sind bekannt. Erste Sofortmaßnahmen wie eine bessere Abstimmung der Züge aufeinander, die Verbesserung der Anzeigen und Durchsagen sowie die Einstellung zusätzlichen Personals wurden auf den Weg gebracht. Die Abhängigkeit vom übergeordneten Schienenverkehr bleibt aber bestehen.
    Bürgermeister Singler: Ober- und Niederwinden wurden auch zu Bedarfshaltestellen degradiert – wenn niemand den Halteknopf drückt, fährt der Zug durch. Dazu kommen noch widersprüchliche Anzeigen und Durchsagen zu den Zügen und Bussen. Die jetzige Situation ist ein Armutszeugnis.
    Reinhard Hamann (FWV): Auch der Bahnhofsumbau wird das Parkplatzproblem in Bleibach nicht lösen, da dadurch nur wenig neue Parkplätze entstehen.
  • Annette Linder (ÖL): In der Oktobersitzung 2021 (TOP 3) wurde der Nahverkehrsplan 2021 vorgestellt, welcher inzwischen beschlossen wurde. Herr Singler wollte sich noch mit den umliegenden Gemeinden wegen zusätzlicher Fahrtangebote besprechen. Wie ist hier der Stand?
    Bürgermeister Singler: Es gibt noch nichts Neues. Die schlechte Anbindung der Siegelauer Schüler*innen, die die Realschule in Kollnau besuchen, wurde nochmals gegenüber den zuständigen Stellen thematisiert. Die Eltern wurden ermutigt, ebenfalls Beschwerden einzureichen.
  • Annette Linder (ÖL): In einem Gespräch mit dem Freibadbetreiber habe ich erfahren, das die PV-Anlage im Freibad über den Winter super funktioniert hat und die Räume inkl. Toiletten wie geplant beheizt werden konnten. Danke an die Gemeindeverwaltung an dieser Stelle.
  • Annette Linder (ÖL): Der Baufortschritt am Feuerwehrhauses ist von außen zu sehen, für die Kreisrettungswache ist allerdings erst die Bodenplatte fertiggestellt. Ist es noch realistisch, dass das Feuerwehrhaus wie geplant am 1. Mai 2022 eröffnet werden kann?
    Markus Adam (Bauamt): Ja, der 1. Mai ist noch realistisch.