Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2023

Am Dienstag, 27. Juni 2023, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Ehrung von Blutspender*innen

4. Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2022

5. Änderung / Anpassung der Feuerwehrsatzung

6. Bau eines Speisesaals für die Grundschule ZweiTälerLand

7. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

ÖL-Information: Die ÖL-Fraktion hatte am 9.6.2023 folgende Anträge für die Gemeinderatssitzungen im Juni und Juli 2023 eingereicht:

  1. Kostenevaluation Eisspeicher „Alte Ziegelei“
  2. Sachstandsbericht und Ausblick zur Digitalisierung und zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans an der Grundschule ZweiTälerLand
  3. Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Radweginfrastruktur und Schulwegsicherheit
  4. Stand der Umsetzung der ÖL-Anträge zur Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen und zur Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“ (siehe Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für 2022)
  5. Zwischenstandsbericht zum Haushaltsjahr 2023
  6. Zeitnahe Veröffentlichung der Niederschriften der öffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auf der Gemeindewebsite

Wir freuen uns, dass die Verwaltung unserem Antrag 6 nun schon im Vorfeld der Juni-Sitzung entsprochen und die Sitzungsprotokolle des Technischen Ausschusses und der Gemeinderatssitzungen rückwirkend bis April 2023 auf der Gemeindewebsite veröffentlicht hat. Ebenso wurde gemäß Antrag 3 zumindest eine kleine Ausbesserungsarbeit am Rad- und Fußweg im Bereich der Shell-Tankstelle begonnen. Vielen Dank dafür.

Unsere Haushaltsanträge für 2023

Die Auswirkungen der Coronapandemie, des Krieges in der Ukraine, des Klimawandels und die personellen Veränderungen im Rathausteam haben sich im vergangenen Jahr auf das Tagesgeschäft und die Vorhaben in der Gemeindeverwaltung ausgewirkt. Neu entstandene Aufgaben mussten schnell bewältigt, andere, schon lange beschlossene und geplante Projekte hingegen aufgeschoben werden. Da der Haushalt für 2022 erst im Juli 2022 beschlossen werden konnte, konnte bislang nur ein kleiner Teil der geplanten Investitionen und Anträge aus den Fraktionen umgesetzt werden.

In der Klausurtagung des Gemeinderats im Oktober 2022 wurden die großen Themen für das Jahr 2023 gemeinsam festgelegt. Es herrschte fraktionsübergreifende Einigkeit, dass zunächst die bereits begonnenen Projekte zu Ende geführt und die durch rechtliche Grundlagen und Neuerungen erforderlichen Aufgaben (Flüchtlingsunterbringung, Flächen-nutzungsplan, Anforderungen der Gemeindeprüfungsanstalt etc.) bewältigt werden.

Aus diesem Grund verstehen sich unsere Haushaltsanträge für das Jahr 2023 als Ergänzungen zu bereits geplanten bzw. sich in der Umsetzung befindlichen Projekte und verweisen auf bislang noch nicht umgesetzte Vereinbarungen.

Die Umsetzung folgender Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2022 wurde seitens der Verwaltung zugesichert, konnte bislang aus o. g. Gründen jedoch noch nicht erfolgen. Wir bitten um Umsetzung im Jahr 2023:

  • Antrag 2/2022: Ausarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität der kommunalen Gebäude bis 2030
  • Antrag 4/2022: Verbesserung des Informationsflusses und der Transparenz bei (Groß)projekten → Hier konnten wir in den vergangenen Monaten schon eine sehr positive Entwicklung feststellen.
  • Antrag 5/2022: Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen
  • Antrag 6/2022: Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“

Folgende Handlungsfelder wurden von uns schon mehrfach durch Anfragen und (Haushalts-)Anträge thematisiert. Wir bitten um Umsetzung im Jahr 2023:

  1. Ausbau der Park&Ride-Plätze für Pkw, E-Bikes und Fahrräder und Optimierung der Ver­kehrsführung an den Bahnhöfen Bleibach und Gutach
    Der Bahnhof Bleibach soll zum multimodalen Mobilitätsknoten ausgebaut werden. Während der Umbauphase wird sich das Parkplatzangebot für Pkw deutlich verringern und auch danach im Vergleich zum jetzigen Zustand nur marginal erhöhen. Es ist notwendig, rechtzeitig die Verkehrsführung und das Parken in der Bahnhofstraße zu regulieren und temporäre Ersatzparkflächen anzubieten (ggf. Anmietung von Parkplätzen auf dem REWE-Gelände, an den Wiesen entlang der Simonswälder Straße, auf der Brachfläche in der Alten Ziegelei). Auch im Bereich des Gutacher Bahnhofs sollten ergänzende Stellplätze geschaffen werden, um den Umstieg auf den ÖPNV attraktiver zu machen. Zudem sollte die Installation von anmietbaren, abschließbaren Fahrradboxen für hochwertige Fahrräder und E-Bikes in die Stellplatzkonzeption an beiden Bahnhöfen integriert werden.
  2. Entwicklung eines Pflegekonzepts für die gemeindeeigenen Grünflächen und den Kreisverkehr
    Die erfolgten Umgestaltungen haben bereits zu einer deutlichen optischen und ökologischen Aufwertung geführt – ein Pflegekonzept soll dies nachhaltig absichern. Ebenso ausstehend sind die Verträge mit den Bewohner*innen im Baugebiet „Alte Ziegelei“, die einen Teil der Pflege der Ausgleichsfläche übernehmen wollen / sollen.
  3. Verbesserung der Radweginfrastruktur mit Fokus auf den Streckenabschnitt zwi­schen Stollen und Gutacher Brücke sowie der Schaffung sicherer Schulwege
    Der Handlungsbedarf ist offensichtlich und wurde im Mai 2022 auch von einem Verkehrsplaner bestätigt. Die im Juni 2022 zugesagte „kleine Lösung“ zur Verbesserung des Rad- und Fußweges muss nun endlich umgesetzt werden.
    Die angekündigte allgemeine Schaffung sicherer Schul-, Fuß- und Radwege in der Gemeinde sollte 2023 endlich auch praktisch angegangen werden.
  4. Bürgerinformation und -einbeziehung
    In Zeiten der Veränderung ist es wichtig, die Bürger*innen und ihre Ideen mitzuneh­men. Verbesserte Informationen auf der Gemeindewebsite und schon des Öfteren angedachte Veranstaltungen wie Neubürger*innenemp­fang, Energietag, Gemeindeputzete und Informationsveranstaltungen zu Ge­meindethemen (Windkraftentwicklung, Klimaschutz- und Verkehrskonzept, Ge­meindeentwicklung allgemein etc.) sollten in die Praxis umgesetzt werden, damit dies gelingen kann.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Jochen Bockstahler (CDU) und Rosa Wernet (CDU) fehlen entschuldigt.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Ein Bürger fragt mit Verweis auf TOP 8, ob dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vorliegen würden und ob diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft würden, sobald die Anlage stünde. Seiner Erfahrung nach fände keine solche Gegenprüfung statt.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass er diese Frage gerne unter TOP 8 erörtern würde. Der Fragesteller und der Gemeinderat signalisieren Zustimmung zu diesem Vorgehen.

2. Bekanntgaben

  • Rad- und Fußweg zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach: Abgeleitet aus dem Bericht des Verkehrsplaners aus der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2022 (TOP 5) schlägt die Verwaltung eine organisatorisch und finanziell stemmbare „kleine Lösung“ vor:
    • Der Belag im Einfahrtsbereich an der Shelltankstelle soll durch Teer oder eine bessere Schotterung verbessert werden.
    • Im Verlauf soll der Weg nicht verbreitert aber durch eine bessere Schotterung ertüchtigt werden.
    • Der Brückenbelag an der Heubrücke könnte ebenfalls durch eine fahrradfreundlichere Alternative (teil)-ersetzt werden.
  • Annette Linder (ÖL) bittet darum, dass nicht nur aufgeschottert sondern auch der Untergrund entsprechend ertüchtigt wird, da bei Regen immer große Pfützen stehen bleiben, die im Winter dann überfrieren.
  • Auf Rückfrage von Christine Kaltenbach (FWV) erklärt Jörg Barth (Hauptamt), dass das in der letzten Sitzung vorgestellte Gutachten 1.000 – 1.500 € gekostet hat.
  • Barbara Schuler (ÖL): Soll der Brückenbelag der Heubrücke dann komplett ersetzt werden oder sollen nur ein ebenmäßigerer schmaler Fahrstreifen aufgebracht werden? Die Brücke ist noch nicht alt und lässt sich mit vorsichtiger Fahrweise gut befahren.
    Verwaltung: Ob nur ein Fahrstreifen oder der gesamte Belag erneuert werden würde, ist noch nicht klar.
  • Reinhard Hamann (FWV): Die Brücke ist mit dem Mountainbike gut befahrbar. Beim Bau vor wenigen Jahren hat man sich bewusst nicht für einen geschlossenen Belag entschieden, damit das Wasser gut ablaufen kann. Wenn ein neuer Belag aufgebracht wird, dann darf dieser nicht zu rutschig sein, sonst haben wir wieder ein neues Problem geschaffen.
  • Hansjörg Weis und Clemens Elsner (beide FWV) sprechen sich ebenfalls dafür aus, dass der Brückenbelag bleiben soll, wie er ist.
  • Letztendlich stimmt der Gemeinderat der von der Verwaltung vorgeschlagenen „kleinen Lösung“ zu, die Heubrücke soll allerdings so belassen werden, wie sie ist.
  • Haushaltsberatungen: Die öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am 5. Juli 2022 statt. Dort wird der Haushalt 2022 vorberaten, Anträge sollen spätestens bis zu diesem Tag bei der Verwaltung eingehen. Beschlossen werden soll der Haushalt 2022 dann in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2022. Parallel wird verwaltungsintern schon der Haushalt für 2023 vorbereitet. Dieser soll dann möglichst im November 2022 im Verwaltungsausschuss vorberaten und im Dezember 2022 beschlossen werden um zum Jahersbeginn 2023 mit einem genehmigten Haushalt handlungsfähig zu sein.
  • Digitales Sitzungsmanagement / Ratsinformationssystem: Nach Abstimmungsgesprächen mit dem Dienstleister Komm.one wird das digitale Sitzungsmanagement ab Dezember 2022 eingesetzt werden können. Die Gemeinderät*innen erhalten Tablets und darüber zukünftig die Sitzungsunterlagen digital und nicht mehr in Papierform zugestellt. Die Gemeinderät*innen erhalten dazu am 12.10.2022 um 18:30 Uhr noch eine gesonderte Schulung. In der Verwaltung ändern sich dadurch einige Arbeitsschritte u. a. bei der Erstellung der Beratungsunterlagen. Neben den formal-technisch erforderlichen Änderungen sollen die Beschlussvorschläge künftig auch inhaltlich bezüglich ihrer finanziellen und ökologischen Auswirkungen ergänzt werden.
  • Tag der offenen Tür am Umspannwerk Bleibach am 3.7.2022: Die Gemeinderät*innen sind eingeladen, sich zur Führung um 11:00 Uhr anzumelden.
  • Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald am 6.7.2022
  • Klausurtagung des Gemeinderats am Samstag, 22.10.2022: Die ÖL hat schon Themen eingereicht. Die übrigen Fraktionen werden gebeten, in den nächsten Wochen ebenfalls Themen einzureichen, damit in der Sitzung am 26.07.2022 die Themen für die Klausurtagung festgelegt werden können.
  • Nach der Sitzung am 20.12.2022 soll es, wenn die Coronapandemiesituation es zulässt, wieder ein gemeinsames Weihnachtsessen des Gemeinderats geben.
  • Neubau Feuerwehrhaus: Die abschließende Liste bezüglich der Innenausstattung ist noch in Arbeit, in der Juli-Sitzung werden hoffentlich weitere Informationen vorliegen und Vergaben erfolgen können. Die Faltwand für den Saal wurde ausgeschrieben und man hat ein Angebot für 14.600 € erhalten (geplant worden war mit einem Budget von 20.000 €).
  • Ein Rohrbruch in der Dorfstraße Höhe Abzweig Pennymarkt wurde behoben. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Rohrbrüchen in diesem Ortsteil gekommen ist, fragt Barbara Schuler (ÖL) ob das Rohrsystem dort so marode wäre, dass eine grundlegende Sanierung erforderlich sei. Markus Adam (Bauamt) verneint dies – nicht die Hauptleitungen sondern die Hausanschlüsse seien das Problem.

3. Blutspenderehrung

Sebastian Rötzer zeichnet als Bürgermeister und DRK-Vorstand 7 Blutspender*innen für 10 Spenden, 5 Blutspender*innen für 25 Spenden, 2 Blutspender*innen für 20 Spenden und 1 Blutspender für 100 Spenden aus. Einige der Geehrten sind Anwesend und nehmen die Dankesworte, die Weinpräsente von DRK und Gemeinde sowie die Ehrennadel und die Urkunde persönlich entgegen.

4. Badenova AG & Co. KG: Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG

Marina Stammberger (Rechnungsamt) beantwortet die im Vorfeld der Sitzung von der ÖL per E-mail eingereichten Fragen, welche sie mit dem Prokuristen der badenova AG & Co. KG abgeklärt hat:

  • Werden mit den im Sachverhalt genannten 190 Mitarbeiter*innen alle Mitarbeiter*innen von der badenova AG & Co. KG, die zuvor im Bereich „Markt und Energiedienstleistungen“ tätig waren, von der neu zu gründenden badenova Energie GmbH übernommen oder gibt es betriebsbedingte Kündigungen? Entstehen für die Mitarbeiter*innen durch den „Wechsel“ in das neue Unternehmen Nachteile, z. B. durch andere Arbeitsverträge, andere Arbeitsstandorte?
    Marina Stammberger: Alle Mitarbeiter*innen werden übernommen, es steht kein neuer Arbeitsort zur Diskussion und auch sonst erfolgen keine Änderungen der Arbeitsverträge zum Nachteil der Mitarbeiter*innen.
  • Als Grund für die Ausgründung wird die potentielle Partnerfähigkeit genannt. Aktuell ist die badenova AG & Co. KG die alleinige Gesellschafterin der neu zu gründenden badenova Energie GmbH. Laut Ergebnisabführungsvertrag soll der wirtschaftliche Erfolg der badenova Energie GmbH der badenova AG & Co. KG zufließen. Wie sieht es aus, wenn sich weitere Partner / Gesellschafter einbringen? Wie kann das kurzfristige Abschöpfen von Gewinnen verhindert werden, welches nachhaltig die Infrastruktur, Versorgung und Innovationskraft gefährdet?
    Marina Stammberger: Die Gewinne müssen an den Hauptkonzern ausgeschüttet werden. Nachteile für die Infrastruktur oder die Innovationskraft entstehen durch Ausgliederungsgründung nicht.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister auf die Anfechtung der Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrags und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten.

5. Gestaltung des Kreisverkehrs in Bleibach Richtung Simonswald

Markus Adam (Bauamt) erklärt:

  • Der Kreisverkehr wurde damals von dem Künstler, der auch die dortige Garnspulenskulptur geschaffen hat, so entworfen und ist sehr pflegeaufwändig, da auf den Schotterflächen ständig das Unkraut hochwächst.
  • Nach Beratung durch eine auf Stauden spezialisierte Großgärtnerei soll der Kreisverkehr nun mit den in der Beschlussvorlage aufgeführten Stauden bepflanzt werden. Eine Blumenwiese wäre pflegeaufwändiger. Die vorab von Stefan Weis (ÖL, Gärtner) eingereichten Anregungen zur Pflanzenauswahl, Anpflanz- und Pflegestrategie werden eingearbeitet. Zwischen die winterharten und trockenheitsunempfindlichen Stauden sollen Pflanzen wie Lavendel, Rosmarin und Thymian den Boden abdecken und befestigen, so dass keine Folie oder sonstige Hangsicherung und wenig Pflegeaufwand nötig ist. Ein Pflegeplan wird erstellt.
  • Der Schotter wird komplett entfernt und auf dem Bauhof zur Wiederverwendung andernorts zwischengelagert.

Fragen / Anregungen aus dem Gemeinderat:

  • Annette Linder (ÖL): Falls die Spindel auf dem Kreisverkehr nachts noch beleuchtet wird, sollte man dies aus Gründen der Energieersparnis und Insektenfreundlichkeit zukünftig abstellen.
    Markus Adam (Bauamt) klärt ab, wie es mit der Beleuchtung aktuell aussieht und ob der Kreisverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen beleuchtet werden muss. Falls nicht, wird die Beleuchtung abgestellt.
  • Reinhard Hamann (FWV): Ist bezüglich der Insektenfreundlichkeit alles abgeklärt? Nicht, dass man in naher Zukunft aufgrund neuer Vorschriften wieder alles rausreißen muss.
    Markus Adam (Bauamt): Bepflanzung wurde insektenfreundlich und ökologisch sinnvoll ausgewählt
  • Christine Kaltenbach (FWV): Die Stauden sind anfangs sicher schön. Bedeuten diese aber nicht auch einen hohen Pflegeaufwand?
    Clemens Elsner (FWV): Könnte man stattdessen nicht kostengünstiger eine Blumenwiese einsäen die Pflege dann extern vergeben, um den Aufwand für den Bauhof gering zu halten?
    Markus Adam (Bauamt): Auch eine Blumenwiese ist durch erforderliches Mähen, Abtragen und Nachsäen pflegaaufwändig, eine externe Vergabe wäre kostspielig und aufgrund der Lage auf der Verkehrsinsel müsste häufiger mit Behinderungen gerechnet werden. Die Staudenlösung ist hier deutlich besser.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, dass auf dem Kreisverkehr für rund 9.500 € die Steinwüste rückgebaut und Stauden gepflanzt werden sollen.

6. Behandlung der Anträge der CDU Fraktion vom 30.05.2022

  • TOP 6: Beschlussvorlage (ÖL-Information: Die Beschlussvorlage wurde bislang nicht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und hat dadurch auch keine Anlagennummer)

Nicole Rieser (CDU, Vorstandsmitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) nimmt befangen im Zuschauerraum Platz.

Markus Adam (Bauamt) erläutert anhand der Beschlussvorlage, dass die Verwaltung empfiehlt, ein Beizgerät für das Gutacher Freibad anzuschaffen, damit die Rostflecken im Edelstahlschwimmbecken frühzeitig entfernt werden können. Die Reinigung soll durch den Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V. in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauhof und dem Bademeister / den Betreibern erfolgen. Die Beauftragung einer Fachfirma bzw. das Leihen von Geräten wäre langfristig gesehen zu kostenaufwändig, zumal auch der jährliche Aufwand schlecht abschätzbar sei.
Statt die beantragten 1.000 € Jahresbudget für kurzfristigen Reparaturbedarf möchte er lieber vor den Haushaltsberatungen mit dem Schwimmbadverein besprechen, welche Beträge im nächsten Jahr für welche Maßnahmen benötigt werden und dann die konkreten Beträge mit Zustimmung des Gemeinderats in den Haushalt einstellen. Man möchte auch nicht den Eindruck erwecken, dass der Schwimmbadverein bevorzugt behandelt und finanziert wird.

  • Reinhard Hamann (FWV): Gibt es Unstimmigkeiten zwischen der Verwaltung und dem Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V., weil die CDU diesen Antrag stellt?
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und anwesende Mitglieder vom Schwimmbadverein und der CDU verneinen dies lachend. Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass alltägliche Dinge immer über den gut funktionierenden „kurzen Amtsweg“ zwischen Verein und Bauhof geregelt werden. Der Antrag wurde gestellt, da es um eine größere Anschaffung (Beizgerät) und anstehende umfangreichere Instandsetzungsmaßnahmen (Umkleidekabinen, Holzliegefläche, Sichtgebälk, Außenfassade) in den nächsten Jahren geht.
  • Reinhard Hamann (FWV): Das Becken ist noch nicht alt und hat jetzt schon Rostflecken. Wurde minderwertiges Edelstahl verbaut oder dieses falsch behandelt? Besteht ggf. ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch?
    Markus Adam (Bauamt): Das Edelstahlbecken ist hochwertig und wurde fachgerecht verbaut und gepflegt. Die Rostflecken entstehen wohl durch verlorene Haarspangen, Schmuck etc. und werden ggf. durch den Eintrag von Sand noch begünstigt. Es besteht kein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich im Namen der ÖL dafür aus, das Beizgerät zu beschaffen und Markus Adams Vorschlag zu folgen, die weiteren konkret benötigten Gelder dann nach Abstimmung im Gemeinderat im Haushalt einzustellen.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag: Es wird ein Beizgerät für das Gutacher Schwimmbad angeschafft. Hierfür werden 2.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Weitere Mittel für Reparaturen und Anschaffungen werden in den Haushaltsberatungen diskutiert und entsprechend beschlossen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. Nicole Rieser (CDU) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.

7. 6. punktuelle Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Inried“

Sören Radigk, Sachbearbeiter der Stadt Waldkirch für Stadtentwicklung, erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die wichtigsten Punkte der erforderlichen Flächenrotation auf der Waldkircher Gemarkung, die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie geplante Entwicklung des Gewerbegebiets Inried.

ÖL-Anmerkung: Die verlinkte Präsentation wurde für die Bürgerinformationsveranstaltung am 18.7.2022 in Kollnau erstellt und auf der Website der Stadt Waldkirch veröffentlicht. Sie wurde in Grundzügen so auch in der Gutacher Gemeinderatssitzung vorgestellt. Da anhand der Präsentation alle Punkte verständlich und übersichtlich nachvollzogen werden können, werden hier im Kurzbericht nur ein paar wesentliche Punkte nochmals aufgeführt.

  • Die Flächenrotation war notwendig, da die Stadt Waldkirch gemäß des aktuellen Flächennutzungsplans noch 21 ha zur Wohnbauentwicklung, jedoch keine Flächen mehr für die Entwicklung von Gewerbegebieten zur Verfügung hatte. Durch die Flächenrotation wird die ehemals landwirtschaftlich genutzte Flotzebene zur Wohnbaufläche, die als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte zur Landwirtschaftsfläche (hat sogar noch einen höhere landwirtschaftlichen Wert als die Flotzebene) und das ehemals zur Wohnbebauung vorgesehende Inried zur Gewerbefläche (wenn das Inried Wohnfläche geblieben wäre, wäre es irgendwann von Gewerbeflächen umschlossen worden, was auch Konflikte mit sich gebracht hätte).
  • Die Kleingartenanlage im Inried bleibt erhalten.
  • Die Firma Faller Packaging ist der zweitgrößte Arbeitgeber in Waldkirch und benötigt – wie auch andere Gewerbeetriebe – dringend Entwicklungsfläche. Die im FNP noch als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte wäre für die Entwicklung eines geeigneten Gewerbegebiets jedoch zu klein, z. T. hochwassergefährdet und aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung aus Immissionsgründen ungeeignet. Außerdem sind die dortigen Flächen nicht im kommunalen Besitz und das Hochregallager würde hier noch stärker in Erscheinung treten.
  • Die Hochregal wird nun aufgrund der Einwände statt 30 m nur 24 m hoch und dafür etwas breiter angelegt und am tiefsten Punkt des Geländes gebaut. Weiteres regelt der entsprechende Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, dass die Gemeinde Gutach im Breisgau im gemeinsamen Ausschuss der VVG Waldkirch – Gutach im Breisgau – Simonswald
1. der Einleitung der 6. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Inried – Neumatte – Flotzebene“ zustimmt,
2. die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abwägt und die eingegangenen Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung entsprechend der Vorlage der Verwaltung behandelt,
3. den Entwurf zur Offenlage billigt und die Durchführung der Offenlage beschließt.

Die entsprechende Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald findet am 6.7.2022 statt.

8. Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt

  • TOP 8 Anlage 4: Beschlussvorlage (Ein Teil Unterlagen wurde erst kurz vor der Sitzung auf der Gemeindewebsite veröffentlicht, weshalb manche Zuhörer*innen diese ggf. noch nicht komplett durchsehen konnten.)
  • ÖL-Information: Einen Überblick über die derzeit bestehenden Windräder und das geplante Repowering bietet unser Artikel Windkraft: Repowering am Schillinger Berg.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Wencke Heß (Bauaumt) erläutern den Sachverhalt:

  • Der Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt ist am 1.6.2022 bei der Gemeinde Gutach im Breisgau eingegangen. Die Gemeinde muss die Stellungnahme bis zum 30.06.2022 abgeben, der Antrag auf Fristverlängerung wurde abgelehnt, da es ein vereinfachtest Verfahren ist.
  • Da es sich um einen komplexen und wichtigen Sachverhalt handelt und die Stellungnahme in kurzer Zeit erfolgen muss, hat die Verwaltung beschlossen, die Rechtsanwaltskanzlei W2K aus Freiburg um die Beurteilung des Antrags zu bitten. Der zuständige Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dominik Kupfer war zunächst noch im Urlaub war. Deswegen lag seine Beurteilung noch nicht vor, als die Beschlussvorlage für die heutige Gemeinderatssitzung erstellt wurde, weshalb diese seitens der Verwaltung sehr schwammig formuliert werden musste. Kurz vor der heutigen Sitzung hat Rechtsanwalt Kupfer nun telefonisch der Verwaltung das Ergebnis seiner Beurteilung mitgeteilt, gemäß welcher die Gemeindebelange nicht berührt sind. Er empfiehlt die Stellungnahme, dass seitens der Gemeinde Gutach keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen und dass die Gemeinde weiterhin am Verfahren beteiligt werden möchte.
  • Die Gemeinde Gutach im Breisgau kann hierbei nur die Interessen der Gemeinde als Verwaltungsorgan vertreten, nicht die von Privatpersonen. Die Gemeinde selbst besitzt im betroffenen Grenzgebiet zu Freiamt keine Flächen und gemäß des aktuell noch gültigen FNP Teilbereich Windkraft steht das beantragte Repowering nicht den Windkraftentwicklungsinteressen der Gemeinde entgegen. Wenn Bürger*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau sich durch die Planungen betroffen fühlen, müssen diese sich als Privatpersonen in das Verfahren einbringen und sich entsprechend an die Behörden wenden.

Diskussion im Gemeinderat und mit anwesenden Bürger*innen (siehe TOP 1) , denen hierzu vom Gemeinderat das Rederecht erteilt wird:

  • Bürger*in: Liegen dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vor? Werden diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft, sobald die Anlage steht? Nach meiner Erfahrung finden keine solche Gegenprüfungen statt. Am Tännlebühl gab es keine Nachmessungen. Ich vertraue nicht darauf, dass das gemacht wird und im Zweifelsfall Konsequenzen hat.
  • Bürger*in: Im Gegensatz zu Gutach hat Freiamt eine Fristverlängerung erhalten. Die Anlieger der Windkraftanlagen wurden nicht vorab von Ökostrom informiert. Ich habe drei Windkraftanlagen in meiner näheren Umgebung – man darf die Anlagen nicht nur einzeln sondern man muss sie auch in ihrem Zusammenwirken betrachten.
    Verwaltung: Das Landratsamt hat uns keine Fristverlängerung bewilligt. Wenn Freiamt diese erhalten hat, dann hängt es wohl damit zusammen, dass das Repowering dort erfolgt. Die Immissionsprüfungen sind nicht Aufgabe der Gemeinde, diese macht die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen.
  • Robert Stiefvater (CDU) und Christine Kaltenbach (FWV): Es sind Bürger*innen unserer Gemeinde betroffen. Kann nicht die Gemeinde die Fragen und Einwände von diesen an das Landratsamt Emmendingen weiterleiten?
    Verwaltung: Die Gemeinde kann Einwände nur für sich selbst, aber nicht für die Bürger*innen einreichen. Zudem läuft die Frist zur Stellungnahme für die Gemeinde am 30.06.2022 ab. Die Bürger*innen sind besser beraten, wenn sie sich selbst an die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen wenden.
  • Annette Linder (ÖL) nimmt Bezug auf die Bürgerfrage nach den vorliegenden Immissionswerten: Aus den Unterlagen geht hervor, dass die neue WEA die erlaubten Immissionswerte nicht überschreitet:
    • Schattenwurf: Ein automatisches Schattenabschaltmodul sorgt dafür, dass in schattenwurfrelevanten Zeiten und bei schattenwurfrelevantem Wetter die WEA zur Einhaltung der Grenzwerte abgeschaltet wird.
    • Optisch bedrängende Wirkung (obW): Allgemein gilt, dass im Abstand < 2-facher WEA-Höhe eine obW überwiegende gegeben ist und dass > 3-facher WEA-Höhe i. d. R. keine oBW gegeben ist. Im Bereich dazwischen ist eine Einzelfallprüfung nötig. Laut den erfolgten Untersuchungen ist keine obW gegeben.
    • Schall: Für den Bereich der am nächsten gelegenen Gebäude wurden Schallpegel von max. 35 dB(A) bis 44 dB(A) errechnet, wodurch der nächtliche Richtwert für bewohnte Einzelgebäude im Außenbereich von 45 dB(A) nicht überschritten wird und so keine nächtlichen Leistungsreduzierungen der WEA erforderlich sind.
      Ich möchte anregen, dass die nächtlichen Schallimmissionen nachgemessen werden, wenn die WEA steht und Bürger*innen Störungen durch Schall wahrnehmen, damit ggf. doch eine nächtliche Leistungsreduzierung eingeführt werden kann.
  • Annette Linder (ÖL): In der Vorantragskonferenz am 25.02.2022 bot laut Sitzungsprotokoll Herr Kissing eine Informationsveranstaltung der Ökostrom Consulting an (siehe Beratungsunterlagen). Ich bitte darum, dass die Gemeinde zukünftig solche Angebote annimmt und frühzeitig Bürgerinformationsveranstaltungen anbietet.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Die Punkte werden aufgenommen.
  • Jan Hug (FWV): Die Anhörungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts. Die Gutachten geben keine Punkte her, die eine Ablehnung rechtfertigen würden.
  • Barbara Schuler (ÖL): Frau Heß hat alles ausgearbeitet und vorgestellt. Ich stelle den Schlussantrag auf Abstimmung (§ 17 (5) Geschäftsordnung Gemeinde Gutach im Breisgau).

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei W2K im Namen der Gemeinde folgende Stellungnahme abzugeben: Die Gemeinde Gutach im Breisgau hat keine Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben und will weiterhin am Verfahren beteiligt werden.
Der Gemeinderat stimmt mit 2 Gegenstimmen zu.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Annette Linder (ÖL): Die ÖL hatte im Rahmen der Haushaltsanträge für das Jahr 2021 die Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlichen Anschlagtafeln beantragt. Dem Antrag wurde damals zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde bekanntgegeben, dass die Tafeln auf dem Bauhof liegen und bald montiert werden. Wie ist hier der Stand?
    Markus Adam (Bauamt): Die Montage erfolgt in den nächsten zwei Wochen.
  • Annette Linder (ÖL): Über die Straßenarbeiten in Siegelau wurde frühzeitig im Mitteilungsblatt und der Badischen Zeitung informiert. Jedoch wurden auf diesem Wege nicht alle Personen, die die Straße nutzen, erreicht. Wäre es möglich, zusätzlich und wie in anderen Kommunen auch üblich, Schilder an die Straße zu stellen, die im Vorfeld auf die geplanten Arbeiten und Sperrungen hinweisen?
    Christine Kaltenbach (FWV): Die Anlieger wurden von der Baufirma schriftlich informiert. Das hat gut geklappt, es gab keine Probleme.
    Beate Roser (ÖL): Die Straße wird aber nicht nur von direkten Anliegern genutzt. Der Milchwagenfahrer wusste es beispielsweise nicht, da er nicht bei den Anliegern sondern in Oberspitzenbach Milch abholt. Hier wäre ein Hinweisschild an der Straße sinnvoll gewesen.
    Markus Adam (Bauamt): Die Information ist frühzeitig erfolgt. Zusätzliche Schilder stehen vom Aufwand für den Bauhof her nicht im Verhältnis zum Nutzen.
  • Reinhard Kaltenbach (FWV) ist kürzlich beim Besuch des Hauses der Vereine in Siegelau ein deutlicher Renovierungsbedarf aufgefallen. Er regt an, dass der Gemeinderat einmal gemeinsam mit der Verwaltung eine Ortsbegehung macht um sich einen direkten Eindruck vom Zustand der kommunalen Gebäude zu verschaffen.
  • Stefan Weis (ÖL): Wann wird die Feindecke auf die Straßen im Baugebiet Alte Ziegelei aufgebracht?
    Markus Adam (Bauamt): Der letzte Hausanschluss soll in den nächsten Wochen gelegt werden. Danach können die Arbeiten starten.
  • Stefan Weis (ÖL): Gerade wird an der Verkehrsinsel am Schießbrückle gearbeitet. Wie wird diese gestaltet?
    Markus Adam (Bauamt): Vorerst wird diese mit einer Blumenwiesenmischung eingesäät. Die weitere Gestaltung hängt dann davon ab, ob es zu Änderungen der Straßenführung in diesem Bereich im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Stollen III kommt.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 5. Juli 2022

Am Dienstag, 5. Juli 2022, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Haushaltsberatung 2022

2. Stundungsantrag: Antrag auf Gewährung einer Stundung (Gewerbesteuer)

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Ergänzung der ÖL-Fraktion:

In dieser Sitzung wird der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 vorberaten. Normalerweise finden die Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss im November des Vorjahres statt, so dass der Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan noch in der Dezembersitzung des Gemeinderats gefasst werden kann und somit in der Regel ab Ende Januar ein genehmigter und rechtsgültiger Haushalt vorliegt. Insbesondere bedingt durch den Personalwechsel auf dem Rechnungsamt kann nun erst im Juli ein Haushaltsentwurf vorgelegt und beraten werden.
Analog zu den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss 2019 und den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss 2020 werden geplante Investitionen sowie – insofern vorhanden – Einzelanträge, Stellenplan und Anträge aus den Fraktionen besprochen und über diese abgestimmt.

Die Haushaltsanträge der Ökologischen Liste Gutach für das Haushaltsjahr 2022 befassen sich neben der erfolgreichen Umsetzung laufender Projekte und z. T. schon seit längerer Zeit geplanter Vorhaben mit folgenden Themen:

  1. Stelleneinrichtung für eine*n Bauhofleiter*in
  2. Ausarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität der kommunalen Gebäude bis 2030
  3. Praktische Umsetzung des Hochwasserschutzes am Aulebach
  4. Verbesserung des Informationsflusses und der Transparenz bei (Groß)projekten
  5. Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen
  6. Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“
  7. Graffiti-Aktion für Jugendliche 2022
  8. Plakate zur Verringerung von Müll in der Landschaft

Von den anderen Fraktionen sind nach unserem aktuellen Kenntnisstand keine Haushaltsanträge eingegangen.

Voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2022 wird die Kämmerin Marina Stammberger dann die Haushaltssatzung mit aktualisiertem Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorstellen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Reinhard Hamann (FWV) fehlt entschuldigt. Selma Beier (FWV) ist seit ihrem Wegzug aus der Gemeinde Mitte Mai 2022 nicht mehr Mitglied des Gemeinderats (siehe TOP 3 der heutigen Sitzung).

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzungen:

  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Anna Welle (Stellvertretende Hauptamtsleiterin, welche die Betreuung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine von Seiten der Gemeine übernommen hat) informieren über die aktuelle Situation der Flüchtlingsbetreuung in der Gemeinde:
    • In der Gemeinde leben derzeit 52 geflüchtete Menschen aus der Ukraine, 27 Personen sind bei Bekannten bzw. privat untergekommen oder konnten schon an Wohnungen vermittelt werden, 24 Personen wohnen noch in der ehemaligen Grundschule. Eine 5-köpfige Familie werde wohl auch bald in eine eigene Wohnung ziehen können, für die übrigen werde nach wie vor dringend geeigneter Wohnraum gesucht.
    • Die Gemeinde mietet die Wohnungen an und erhält das Geld vom Landratsamt zurück, die Betreuung findet durch die Caritas und durch Wohnungspat*innen statt. Hier wird auch noch Unterstützung gesucht.
    • Alle Personen sind registriert und bekommen die ihnen zustehende staatliche Unterstützung ausbezahlt (derzeit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ab 1. Juni 2022 dann Hartz IV). Die Kinder sind in Vorbereitungsklassen in Simonswald (Grundschule) und Kollnau (weiterführende Schulen) untergebracht. Vereinsmitglieder des TANG e. V., welche von Beginn an die Hilfsaktion mit koordiniert und betreut haben, kümmern sich derzeit um Arbeitsgelegenheiten für die Erwachsenen.
    • Gutach hat mit 52 geflüchteten die zu erfüllende Quote gemäß dem Königsteiner Schlüssel übererfüllt (zugwiesen wären 42 Personen).
    • Der Unterstützerkreis ist kleiner geworden, einige engagieren sich als Wohnungspat*innen, andere hätten gezielt nur für die Unterstützung bei der Ankunft in der Grundschule zur Verfügung gestanden.
    • Sebastian Rötzer ergänzt sinnbildlich, dass die Flüchtlingsbetreuung Sprint und Marathon zugleich sei: Die Aufnahme in der Grundschule sei der Sprint gewesen. Er appeliert wie beim kürzlich veranstalteten Benefizkonzert der Trachtenkappelle, die menschliche Situation der Geflüchteten an die erste Stelle zu setzen. Unter den Geflüchteten seien auch Personen, die die usbekische Staatsangehörigkeit hätten, sich zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs jedoch mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine befanden und selbstverständlich ebenso geflohen wären. Wenn die Gutacher Gemeindebevölkerung plötzlich gemeinsam fliehen müsste, wären darunter auch Personen unterschiedlicher Herkunft, Ethnie und Staatsangehörigkeit.
    • Zu den Spendengeldern: Die zu Beginn von Hr. Hartmann privat eingesammelten Geldspenden wurden aufgebraucht bzw an TANG e. V. und Mission Lifeline, welche die Hilfsaktion ebenfalls unterstützten, übergeben. Die Gemeinde Gutach verwaltet derzeit nur die Geldspenden in Höhe von 2.024 €, die beim Benefizkonzert der Trachtenkappel eingenommen wurden. Diese sollen entsprechend für die weitere Betreuung der Flüchtlinge eingesetzt werden. Man wird auch mit TANG e. V. über einen finanziellen Ausgleich der bisherigen und zukünftigen Unterstützugn bei der Flüchtlingsbetreuung in Gutach reden.
  • Markus Adam (Bauamt) zu Punkt 6 Schlussabrechnung DB Kreuzungsvereinbarungen: Es müssen noch Schäden im Untergrund geklärt und behoben werden, ansonsten sind die DB-Baustellen aber abgeschlossen.
  • Jörg Barth (Hauptamt): Der Gutacher Weg ist nun offiziell auf dem Abschnitt vom Friedhof Gutach bis zur Brücke am Rittweg herabgestuft und nur noch für Landwirtschafts-, Fuß- und Radverkehr freigegeben, so wie es in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2021 (TOP 11) beschlossen worden war. Die verkehrsrechtliche Anordnung traf am 10.5.2022 ein, seit 23.5.2022 stehen nun die Schilder. Die Gemeinde wird bei der Polizei in Waldkirch darum bitten, die Einhaltung der neuen Regelung zeitnah zu kontrollieren. Auf Bitte von Robert Stiefvater (CDU) soll auf die Neuregelung auch nochmals im Mitteilungsblatt hingewiesen werden.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Auf der gemeindeeigenen Fläche im Baugebiet „Alte Ziegelei“ soll bekanntlich ein neues Wohnhaus von und für die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e. V. gebaut werden. Nach Rücksprache mit dem Leiter soll im Juni / Juli 2022 ein Vorgespräch stattfinden. Da das derzeit laufende Bauprojekt der Lebenshilfe in Elzach gerade viele Ressourcen bindet, will der Verein erst 2023 in die Planung einsteigen, 2024 sollen dann die Abstimmungen in den Gremien und die Förderanträge laufen, so dass erst Mitte 2025 mit einem Baubeginn gerechnet werden kann. Auf Rückfrage von Annette Linder (ÖL) erklärt Wencke Heß (Bauamt), dass es derzeit keinen Bedarf für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gäbe. Zuerst müssten die Plände der Lebenshilfe vorgelegt werden.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Marina Stammberger (Rechnungsamtsleiterin) erklären, dass es zeitlich nicht mehr reichen werde, in der regulären Juni-Sitzung den Haushalt für 2022 zu beschließen und schlagen 2 Optionen vor:
    1. Vorberatung im Verwaltungsauschuss Anfang / Mitte Juli, dann Haushaltsbeschluss in der regulären Gemeinderatssitzung am 26.7.2022.
    2. Vorberatung im Verwaltungsauschuss Ende Juni, dann Haushaltsbeschluss in einer Gemeinderatssondersitzung Mitte Juli.
    Der Gemeinderat spricht sich für Option 1 aus.

3. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ausscheidung aus dem Gemeinderat von Gemeinderätin Selma Beier nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO, wegen Wegzug aus der Gemeinde

Selma Beier (FWV) ist Mitte Mai 2022 aus der Gemeinde weggezogen und hat somit die Eigenschaft als Einwohnerin der Gemeinde und dadurch die Wählbarkeit gemäß § 31 (1) GemO verloren.
Der Gemeinderat stellt einstimmig die Hinderungsgründe die zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit führen nach § 15 (1) GemO und § 16 (1) und (2) bei Gemeinderätin Selma Beier (FWV) fest. Somit scheidet Selma Beier aus dem Gemeinderat aus.
Bürgermeister Sebastian Rötzer blickt in einer kurzen Ansprache auf ihre Amtszeit zurück und dankt ihr mit Worten und Blumen für ihr ehrenamtliches Engagement im Gremium.

4. a) Entscheidung über das Nachrücken des anlässlich der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 gewählten Ersatzbewerbers Ralf Eberhardt in den Gemeinderat bzw. Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung nach § 16 Abs. 1 und 2 GemO

Der Erklärung von Ralf Eberhardt, aus Fürsorgegründen für die Familie gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 7 GemO nicht für Selma Beier und die Freie Wähler Vereinigung (FWV) in den Gemeinderat nachzurücken, bringen die Gremiumsmitglieder Bedauern und Verständnis entgegen.
Mit einer Enthaltung beschließt der Gemeinderat, die Hinderungsgründe die zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 2 GemO führen, anzuerkennen.
Da es auf der bei der Gemeinderatswahl 2019 gewählten Liste der FWV keine weiteren Nachrückerkandidat*innen gibt, hat die Fraktion der FWV nun nur noch 5 Mitglieder. Der Gemeinderat besteht künftig aus 13 Mitgliedern (5 FWV, 4 ÖL, 4 CDU) ergänzt durch den ebenfalls stimmberechtigten Bürgermeister Sebastian Rötzer.

4. b) Entscheidung über die Besetzung im Verwaltungsausschuss und ggf. weiterer Ausschüsse im Zuge des Ausscheidens von Frau Selma Beier

Selma Beier war Mitglied im Verwaltungsauschuss, Stellvertreterin für Christine Kaltenbach im Technischen Ausschuss sowie Mitglied im nicht beschließenden Jugendausschuss, dem Trägertreffen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen und der Arbeitsgruppe Schulentwicklung.

  • Christine Kaltenbach (FWV) übernimmt den Sitz im Verwaltungsausschuss.
  • Jan Hug (FWV) übernimmt die Stellvertretung im Technischen Ausschuss.
  • Der nicht beschließende Jugendausschuss hat während der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats noch nie getagt, die Arbeitsgruppe Schulentwicklung wurde Seitens der Verwaltung seit Abschluss Zusammenlegung der Grundschulstandorte nicht mehr einberufen und das Trägertreffen der örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen fand zuletzt vor Beginn der Coronapandemie statt. Falls diese Gremien während der Amtszeit des aktuellen Gemeinderats noch einmal zusammentreten sollten, wird Christine Kaltenbach für die FWV teilnehmen.

Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

5. Bericht des Verkehrsplaners Ing. Dieter Pfaff aus Freiburg über das Ergebnis der Prüfung zur Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer an der Landstraße und ggf. Alternativen

Verkehrsplaner Dieter Pfaff erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die bereits im Prüfbericht zusammengefasste Analyse und seine Empfehlungen:

Die Gutacher Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) Richtung Waldkirch-Kollnau bis Brücke Herrenweg bietet aufgrund der beengten Platzverhältnisse zwischen Elz und Felswand keine Gestaltungsmöglichkeiten für einen adäquaten Schutz der Fahrradfahrer*innen:

  • 1a) Ein einseitiger gemeinsamer Geh- und Radweg würde eine Breite von 10,25 m benötigen, es stehen aber nur 7,30 m zur Verfügung.
  • 1b) Auch für die Markierung benutzungspflichtiger Radfurten reicht der Platz nicht. Diese müssten bei erlaubten Höchstgeschwindigkeiten ≥ 50 km/h (derzeit sind 70 km/h erlaubt, da außersorts) mind. 2 m breit sein und durch einen mind. 0,75 m breiten Sciherheitsstreifen von der Fahrbahn, die dann noch eine Restfahrbahnbreite von mind. 5,5 m aufweisen müsste, abgetrennt sein.
  • 1c) Die Markierung von nicht-benutzungspflichtigen Schutzstreifen (gestrichelte Linien) ist außerorts nicht erlaubt. Ortsschilder dürfen deswegen nicht einfach versetzt werden und zudem würde auch der Platz für Schutzsstreifen nicht ausreichen.
  • 2a) Bauliche Maßnahmen zur Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn und des Gehweges sind aufgrund der engen Tallage zwischen Elz und Felswand sind aufgrund des hohen technisch-baulichen Aufwands und der immensen Kosten nicht umsetzbar.
  • 2b) Eine Beschilderung mit Überholverbot für Fahrräder und einer Geschwindkeitsreduktion auf 50 km/h würde das Verkehrsamt höchstwahrscheinlich ablehnen und würde in der Praxis wohl kaum zu einem Sicherheitsgewinn für Radfahrende führen.

Empfohlene Alternativroute (2c): Ausbau des bereits jetzt von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen viel genutzten Weges zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach. An der Shell-Tankstelle ermöglicht die bestehende Fußgängerampel den Radfahrer*innen das sichere Queren der Straße. Im Ortsteil Gutach könnten die Radfahrer*innen entlang der Straßen Zur Heubrücke, Elzstraße und Herrenweg über die Brücke Herrenweg fahren und so auf den bereits bestehenden Radweg Richtung Waldkirch-Kollnau gelangen.
Die aktuelle Wegbreite beträgt 1,30 m (ursprünglich waren es 1,50 m).
Wird dieser als regelgerechter Fahrradweg ausgebaut, so müsste dieser 2,5 m breit, asphaltiert und beleuchtet werden.
Wird er hingegen dem landwirtschaftlichen Verkehr gewidmet mit dem Zusatz „Fußgänger und Radfahrer frei“, dann muss dieser nicht geteert und beleuchtet werden. Hier kann ein wassergebundener Belag aufgebracht werden. Allerdings muss die Breite auch 2,50 m betragen. Diese Lösung empfiehlt Hr. Pfaff.

  • Robert Stiefvater (CDU): Wenn der Radweg verlegt wird, dann muss die Parksituation entlang der Elzstraße mitbetrachtet werden, da die auf beiden Straßenseiten im Wechsel abgestellten Fahrzeuge den Verkehr unübersichtlich und gefährlich machen. Hier müsste man sich Gedanken über ein einseitiges Parkverbot und / oder eine Einbahnstraßenregelung machen.
  • Annette Linder (ÖL): Vielen Dank an Hr. Pfaff für den anschaulichen Vortag der Prüfungsergebnisse und an die Gemeindeverwaltung für die Beauftragung der Prüfung. Bereits in unseren Haushaltsanträgen für das Jahr 2020 hatten wir als ÖL die Optimierung dieses Radwegabschnittes gefordert. Ich bitte die Gemeindeverwaltung darum, nun bald eine gute Lösung mit den Grundstückseigentümer*innen zu finden und diesen ein ordentliches Angebot zu machen, damit das Radfahren für alle Schüler*innen, Berufspendler*innen und Freizeitradler*innen auf der Strecke sicherer wird.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich ebenfalls für die Dringlichkeit der Umsetzung aus, da der Radverkehr auf dem Weg zwischen Tankstelle und Heubrücke und in der Elzstraße stark zugenommen hat und findet Robert Stiefvaters Vorschlag mit dem einseitigen Parkverbot in der Elzstraße sinnvoll.
  • Clemens Elsner (FWV) sieht keinen Bedarf, den Radweg auszubauen und verweist darauf, dass die Fahrradfahrer*innen die Route über die Gemeindeverbindungsstraße am Schönwasen vorbei nehmen sollen.
  • Rosa Wernet (CDU) schließt sich Clemens Elsner an. Der Weg sei ausreichend breit und man müsse nicht zu dritt nebeneinander fahren. Außerdem beklagt sie als Landwirtin, dass viele Radfahrer*innen ins Feld ausweichen und somit die Wege immer breiter ausfahren würden. Sie befürchtet, dass dies auch bei einer Verbreiterung des Weges nicht aufhören wird.
  • Stefan Weis (ÖL): Ja, es gibt die Möglichkeit, über die Gemeindeverbindungsstraße zu fahren. Tatsache ist aber, dass der Weg zwischen Tankstelle und Heubrücke viel genutzt wird, auch von Schulkindern. Es geht hier auch um die Reduktion von Unfallgefahren und Schaffung sicherer Schulwege.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich für einen asphaltfreien Ausbau aus und betont, dass es auch darum gehe, den Weg so zu ertüchtigen, dass er auch bei Regen sicher und sauber befahrbar sei.
  • Clemens Elsner (FWV) entgegnet, dass die Gemeidne eben nur dort bauen könne, wo sie den Grund besitze und dass man den Weg bei Unstimmigkeiten auch generell für Radfahrer*innen sperren und mit einer Beschrankung nur Fußgänger*innen den Durchgang ermöglichen könne.
  • Nicole Rieser (CDU) spricht sich ebenfalls für einen asphaltfreien Ausbau aus und fragt, ob man nicht alternativ im Bereich des Schönwasens im Anschluss an den Radweg einen Schutzstreifen anbringen könnte.
    Hr. Pfaff erklärt, dass dies dort aufgrund der Tempo-30-Zone nicht zulässig ist – hier müssen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen die Straße teilen.
  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) sichert zu, dass sich die Verwaltung Gedanken machen und dieses Anliegen bei der Haushaltsplanung im Blick haben wird.

6. Betriebliches Gesundheitsmanagement: Einführung von JobRad

Jörg Barth und Anna Welle (beide Hauptamt) erläutern die Beschlussvorlage und beantworten die Fragen aus dem Gemeinderat.

  • Christine Kaltenbach (FWV): Entstehen dadurch Mehrkosten für die Gemeinde oder gleichen sich die Ausgaben durch die eingesparten Sozialabgaben aus?
    Antwort Hauptamt: Die monatliche Leasingrate liegt je nach Kaufpreis des JobRads bei 50 bis 100 € und wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin abgezogen. Dadurch spart die Gemeinde einen kleinen Betrag bei den Sozialabgaben. Umgekehrt übernimmt die Gemeinde die Beiträge für die jährliche Wartung (5 €) und die verpflichtende Vollkasko-Versicherung (7 €).
    Jan Hug (FWV): Gegengerechnet verursacht das JobRad-Angebot keine Mehrkosten und kaum Mehraufwand für die Verwaltung.
  • Stefan Weis (ÖL): Was passiert, wenn ein*e Mitarbeiter*in den Leasingvertrag vor Laufzeitende (36 Monate) kündigt – muss dann die Gemeinde den Vertrag fortführen?
    Antwort Hauptamt: Der Einzelleasingvertrag mit JobRad kann dann gekündigt werden. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit gibt es ebenfalls eine Regelung und Versicherung. Der Gemeinde entstehen dadurch keine Mehrkosten.
  • Jörg Barth und Anna Welle (beide Hauptamt) ergänzen, dass sich das Angebot nur an Personen richtet, die ein Bruttogehalt von der Gemeinde beziehen. Ehrenamtlich Tätige wie Feuerwehrleute und Gemeinderät*innen gehören nicht dazu.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements die Einführung des JobRads für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau.

7. Ausübung des Vorkaufsrechts für eine Waldfläche mit 29.171 qm (An der Halde), Flurstück 96 gem. § 25 LWaldG

Wencke Heß (Bauamt) erläutert, dass der Kauf vom Gutacher Forstrevierleiter Ulrich Volk und von Dr. Frieder Hepperle, Leiter der Außenstelle Waldkirch im Forstamt des Landratsamts Emmendingen, empfohlen und der Preis als angemessen beurteilt wurde. Der Kauf ist wichtig für die Erschließung der übrigen kommunalen Grundstücke in diesem Bereich.
Gemäß der rechtlichen Vorgaben muss das Vorkaufsrecht von er Gemeinde innerhalb von 2 Monaten gezogen werden. Parallel wird vom Landratsamt formal ein Bieterverfahren eröffnet, wie es immer erfolgen muss, wenn ein Waldstück an eine*n Nicht-Landwirt*in bzw. Nicht-Waldbesitzer*in verkauft wird.
Auf Rückfrage von Jan Hug (FWV) erklärt sie, dass der Kaufpreis von 38.895 € im Haushalt 2022 eingestellt ist und dass das Bieterverfahren nichts am Ablauf des Vorkaufsrechts ändert.
Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, das Gemeindliche Vorkaufsrecht gem. Kaufvertrag vom 24.03.2022, UVZ 530/2022, geltend zu machen und alles Notwendige zu veranlassen.

8. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Spenden der Narrenzünfte Silberklopfer, Leimedeyfel und Felsteufel von insgesamt 90 € und zusätzlich 750 € von der Volksbank für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste anzunehmen.
Ebenfalls einstimmig werden 500 € für die Gutacher Feuerwehr von der Firma Gütermann angenommen.

9. Sachstandsbericht zur vorläufigen Kostenzusammenstellung des Feuerwehrgerätehauses

  • Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass aktuell noch Abstimmungen bezüglich der IT und der Netzwerktechnik im neuen Feuerwehrhaus laufen. Die Inneneinrichtung soll Anfang Juni im Feuerwehrausschuss besprochen werden. In der Gemeinderatssitzung am 28.6.2022 sollen möglichst alle noch offenen Posten benannt werden, damit klare Aussagen zu den Gesamtkosten getroffen werden können.
  • Marina Stammberger (Rechnungsamtsleiterin) dankt Annette Linder (ÖL) für die von ihr zusammengestellte Auflistung der Kosten und Informationen zum Neubau des Feuerwehrhauses vom 23.7.2019 bis 3.5.2022. Dadurch konnte sie der in der Gemeinderatssitzung am 3.5.2022 (TOP 7) geäußerten Bitte, die Zahlen für die Gemeinderät*innen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten, besser nachkommen.
    Sie ergänzt, dass für das Jahr 2021 noch 18.000 € für die Bauleitung und die Architektenleistung nachgetragen werden müssen.
  • Barbara Schuler (ÖL) dankt Frau Stammberger und der Verwaltung für die erstellte Übersicht.
  • Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass die Schlussabrechnung erstellt und vorgelegt wird sobald die Rechnungen der einzelnen Gewerke eingegangen sind. Die Schlussabrechnung sei auch für die Vorlage bei der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wichtig.
  • ÖL-Information: Ergänzend zu den o. g. Anlagen dürfen wir hier mit freundlichem Einverständnis von Robert Stiefvater (CDU; Architekt des Feuerwehrhauses) ergänzend seine Kostenberechnung vom 18.05.2020 veröffentlichen. Vielen Dank dafür.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Clemens Elsner (FWV) und Bürgermeister Sebastian Rötzer gratulieren Hansjörg Weis (FWV) im Namen des Gemeinderats und der -verwaltung jeweils mit einem kleinen Geschenk zum 60. Geburtstag.
  • Annette Linder (ÖL) bittet die Verwaltung, den Sitzungstermin des Verwaltungsausschusses im Juli möglichst frühzeitig bekanntzugeben und schlägt vor, im September / Oktober 2022 wieder eine ganztägige Gemeinderatsklausurtagung durchzuführen.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) greift den Vorschlag auf und bittet die Fraktionen, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung Themenvorschläge für die Klausurtagung einzureichen.