Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. Juni 2022

1. Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von baulichen Anlagen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gem. § 78 WHG

Erklärung seitens der Verwaltung: Der Bereich des Bauvorhabens grenzt an den Aulenbach an und wurde im vergangenen Jahr als Überschwemmungsgebiet eingestuft. Die wasserrechtliche Baugenehmigung ist noch nicht erfolgt, jedoch wurde die Teilfreigabe für den Abbruch des Wohnhauses und Schuppens mit Schreiben vom 02.05.2022 durch die Baurechtsbehörde Waldkirch erteilt. Eine Bebauung kann von den zuständigen Behörden nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen des § 78 (5) WHG erfüllt sind und die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt. Das vorliegende wasserwirtschaftliche Fachgutachten kommt zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 78 (5) WHG eingehalten werden, wodurch aus Sicht der Verwaltung keine Gründe bestehen, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Der Technische Ausschuss erteilt für die Wasserrechtliche Genehmigung gem. § 78 WHG einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

2. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO zur Errichtung eines Ferienhauses auf einer vorhandenen Dachterrasse auf dem Flurstück 17/7, Gemarkung Siegelau (§ 30 BauGBBebauungsplan Vorderacker; rechtsverbindlich sei dem 17.01.1996)

Erklärung seitens der Verwaltung: Es wurde eine Befreiung von der Vorgaben des Bebauungsplans (BPL) von der talseitigen Traufhöhe beantragt. Die Traufhöhe wurde im BPL mit 5,00 m festgesetzt, die geplante Traufhöhe beträgt 5,08m. Desweiteren wären für das Bauvorhaben noch folgende Befreiungen vom BPL notwendig:
1. Die Dachneigung ist im BPL zwischen 28° und 35° festgelegt. Für den Anbau ist eine Dachneigung von 10° geplant.
2. Im BPL wurde im Plangebiet eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung ist das Ferienwohnhaus als eigenständiges Haus mit separatem Eingang zu betrachten.

Nach einer Diskussion lehnt der Technische Ausschuss am Ende den Antrag ab. Die Mitglieder der ÖL-Fraktion enthalten sich dabei der Stimme.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport sowie Rückbau des bestehenden Carports mit Wiederverwendung auf dem Flurstück 83/2, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: In der Duschanlage der Bleibacher Halle findet man Pilzsporen. Ist dies der Verwaltung bekannt?
    Antwort: Man kennt dieses Problem. Die Lüftung muss umgebaut werden. Man hat Gelder für den Haushalt 2022 beantragt.
  • Hinweis: Der sommerliche Bewuchs im Aulebach ist rapide.
    Antwort: Sobald es die zeitlichen Kapazitäten des Bauhofs erlauben, will man hiergegen vorgehen.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 5. Juli 2022

Am Dienstag, 5. Juli 2022, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Haushaltsberatung 2022

2. Stundungsantrag: Antrag auf Gewährung einer Stundung (Gewerbesteuer)

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Ergänzung der ÖL-Fraktion:

In dieser Sitzung wird der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 vorberaten. Normalerweise finden die Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss im November des Vorjahres statt, so dass der Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan noch in der Dezembersitzung des Gemeinderats gefasst werden kann und somit in der Regel ab Ende Januar ein genehmigter und rechtsgültiger Haushalt vorliegt. Insbesondere bedingt durch den Personalwechsel auf dem Rechnungsamt kann nun erst im Juli ein Haushaltsentwurf vorgelegt und beraten werden.
Analog zu den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss 2019 und den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss 2020 werden geplante Investitionen sowie – insofern vorhanden – Einzelanträge, Stellenplan und Anträge aus den Fraktionen besprochen und über diese abgestimmt.

Die Haushaltsanträge der Ökologischen Liste Gutach für das Haushaltsjahr 2022 befassen sich neben der erfolgreichen Umsetzung laufender Projekte und z. T. schon seit längerer Zeit geplanter Vorhaben mit folgenden Themen:

  1. Stelleneinrichtung für eine*n Bauhofleiter*in
  2. Ausarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität der kommunalen Gebäude bis 2030
  3. Praktische Umsetzung des Hochwasserschutzes am Aulebach
  4. Verbesserung des Informationsflusses und der Transparenz bei (Groß)projekten
  5. Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen
  6. Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“
  7. Graffiti-Aktion für Jugendliche 2022
  8. Plakate zur Verringerung von Müll in der Landschaft

Von den anderen Fraktionen sind nach unserem aktuellen Kenntnisstand keine Haushaltsanträge eingegangen.

Voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2022 wird die Kämmerin Marina Stammberger dann die Haushaltssatzung mit aktualisiertem Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorstellen.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. Juni 2022

Am Dienstag, 28. Juni 2022, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von baulichen Anlagen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gem. § 78 WHG

2. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO zur Errichtung eines Ferienhauses auf einer vorhandenen Dachterrasse auf dem Flurstück 17/7, Gemarkung Siegelau (§ 30 BauGB – Bebauungsplan Vorderacker; rechtsverbindlich sei dem 17.01.1996)
ÖL-Information: Der Bebauungsplan Vorderacker ist aktuell noch nicht online auf der Gemeindewebsite verfügbar, kann aber auf dem Rathaus in Bleibach eingesehen werden.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport sowie Rückbau des bestehenden Carports mit Wiederverwendung auf dem Flurstück 83/2, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

4. Bekanntgaben

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Unsere Haushaltsanträge für 2022

Bereits Anfang November 2021 haben wir die Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2022 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Normalerweise finden die Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss im November statt, so dass der Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Folgejahr noch in der Dezembersitzung des Gemeinderats gefasst werden kann. Insbesondere bedingt durch den Personalwechsel auf dem Rechnungsamt konnte bislang noch kein Haushaltsentwurf vorgelegt und somit noch keine Haushaltsberatung durchgeführt werden.
Dafür haben wir selbstverständlich Verständnis und wünschen dem neuen Team auf dem Rechnungsamt viel Erfolg bei dieser herausfordernden Aufgabe.

Mit der Vorabveröffentlichung unserer Haushaltsanträge möchten wir an dieser Stelle konkret darlegen, welche Themen aus unserer Sicht dringend (weiter) bearbeitet werden müssen und welche zusätzlichen Maßnahmen derzeit realistisch umgesetzt werden können.

Die Gemeindeverwaltung kommt mit den vom Gemeinderat beschlossenen Projekten der letzten Jahre voran, aber viele Dinge sind – auch bedingt durch die hohen Anforderungen durch die Modernisierung der Breisgau-S-Bahn, den Neubau des Feuerwehrhauses sowie die Auswirkungen der Coronapandemie – unerledigt geblieben:

  • Planung Mensaneubau und Konzepterstellung für die weiteren Bauabschnitte an der Grundschule ZweiTälerLand inkl. der Turn- und Festhalle in Gutach [2]
  • Konkrete Planung der Umnutzung des alten Schulhauses in Bleibach [2]
  • Verbesserung der Radweginfrastruktur mit Fokus auf den Streckenabschnitt zwischen Stollen und Gutacher Brücke sowie der Schaffung sicherer Schulwege [1], [2]
  • Ausbau der Park&Ride-Plätze für Pkw und Fahrräder und Optimierung der Verkehrsführung an den Bahnhöfen Bleibach und Gutach [1], [2]
  • Fortführung der Digitalisierung der Gemeindeverwaltung [1], [2]
  • Entwicklung eines Pflegekonzepts für die gemeindeeigenen Grünflächen und Begrünung des Kreisverkehrs [2]
  • Erneuerung der öffentlichen Anschlagtafeln in den Ortsteilen [2]

Im Jahr 2022 werden die genannten Großprojekte sowie die erforderliche Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze weiterhin Personal und Geld binden. Die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Gemeinde stehen noch nicht fest. Hinzu kommen verwaltungsintern zusätzlich die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter*innen sowie die anstehende Bürgermeisterwahl 2022. Deshalb fordern wir für das Haushaltsjahr 2022 nur kleinere oder ergänzende Maßnahmen, da die Umsetzung der in den letzten Jahren vom Gemeinderat beschlossenen und bereits genehmigten Projekte Vorrang haben muss.

Unsere Anträge (Auflistung):

  1. Stelleneinrichtung für eine*n Bauhofleiter*in
  2. Ausarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität der kommunalen Gebäude bis 2030
  3. Praktische Umsetzung des Hochwasserschutzes am Aulebach
  4. Verbesserung des Informationsflusses und der Transparenz bei (Groß)projekten
  5. Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen
  6. Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“
  7. Graffiti-Aktion für Jugendliche 2022
  8. Plakate zur Verringerung von Müll in der Landschaft

Ausführliche Version: Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2022

Wir hoffen, dass wir unsere Gemeinderatskolleg*innen der anderen Fraktionen und das Team der Gemeindeverwaltung für unsere Ideen begeistern können und dass die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine Umsetzung erlauben.

[1] Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2020
[2] Haushaltsanträge der Ökologischen Liste für das Jahr 2021

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. September 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. Vortrag über die Arbeit des Kinderschutzbundes Ortsverband Waldkirch im Bereich der Kindertagespflege durch die Geschäftsführerin Fr. Brodacz-Wolff

Fr. Brodacz-Wolff informiert in ihrer Präsentation, die wir hier mit ihrer freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, über die Organisation und Bedeutung der Kindertagespflege im Landkreis Emmendingen. Sie leistet Überzeugungsarbeit, warum die Kommunen die Kindertagespflege bezuschussen sollen.

Im Landkreis Emmendingen wird die Kindertagespflege vom Landratsamt Emmendingen gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Emmendingen e. V., dem Tagesmütterverein Denzlingen e. V. und dem Kinderschutzbund Waldkirch e. V. (= zuständig für Gutach im Breisgau) organisiert. Dazu gehören u. a. die Akquise, Beratung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen sowie die Sicherung der Betreuungsqualität durch Fortbildungen, Hausbesuche und Sprechstunden. Zudem werden einen Betreuungsplatz suchende Eltern beraten, Betreuungsplätze vermittelt und die Zusammenarbeit mit örtlichen Betreuungseinrichtungen, dem Jugendamt und anderen Vereinen der Kindertagespflege gewährleistet.

Die Nachfrage nach qualifizierter Kinderbetreuung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und wird auch in den nächsten Jahren (u. a. auch durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025 auch für Grundschüler*innen) zunehmen.
Die Kindertagespflege (Rechtsgrundlage SGB VIII §§23ff, Betreuung für Kinder bis 14 Jahre) bildet dabei durch die flexiblen Betreuungszeiten auch in den Rand- und Ferienzeiten eine Alternative oder Ergänzung zur institutionellen Betreuung (Kita, Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung).

Dabei werden 3 Formen der Kindertagespflege unterschieden:

  • Tagespflegepersonen, die selbständig und alleine bis zu 5 Tageskinder (im Sharing max. 8 Tageskinder) gleichzeitig in ihrem eigenen Haushalt betreuen.
  • Kinder“frauen“, die bei einer Familie angestellt sind und die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen (heute nur noch selten).
  • Tagespflegepersonen, die selbständig – meist im Verbund mit anderen Tagespflegepersonen – in anderen geeigneten, ggf. von der Kommune zur Verfügung gestellten Räumen, Kinder betreuen. Ein*e Tagesmutter / -vater darf dabei bis zu 5 Kinder gleichzeitig, zwei Tagespflegepersonen dürfen bis zu 7 Kinder betreuen; ist eine Fachkraft mit dabei, dann dürfen 9, im Sharing bis zu 12 Kinder betreut werden.

Eine Pflegeerlaubnis ist notwendig wenn mehr als 15 Stunden wöchentlich länger als drei Monate bis zu fünf Kinder gegen Entgelt betreut werden. In der Praxis ist es für Pflegepersonen aber immer sinnvoll, eine Pflegeerlaubnis zu haben, da sich nur dann das Landratsamt (Jugendamt) an den Kosten für die Betreuung beteiligt (s. u.).

Die Pflegeerlaubnis wird vom Landratsamt Emmendingen unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  • persönliche Eignung wurde festgestellt (durch Verein)
  • Teilnahme an der Qualifizierung (Aktuell sind 160 UE; ab Mitte 2021 dann 300 UE → Für die 300 UE-Kurse ist eine kontinuierliche Kursbegleitung nötig. Aufgrund der dadurch entstehenden Kosten haben die Vereine die Qualifizierung an das Jugendamt abgegeben, wo noch 2021 eine 0,8 Stelle geschaffen werden soll.)
  • Hausbesuch und Beratungsgespräch
  • Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für Kindernotfälle
  • Hygienebelehrung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Teilnahme an mind. 15 UE Fortbildungsveranstaltungen / Jahr (ab Mitte 2021 20 UE)

Finanzierung der Kindertagespflege

Aktuell bezahlt das Landratsamt direkt an die Tagespflegeperson pro Betreuungsstunde und Kind 6,50 € (für Kinder unter 3 Jahren) bzw. 6,00 € (für Kinder über 3 Jahren). Zudem übernimmt das Landratsamt 50% der Sozialversicherungsbeiträge und erstattet die Unfallversicherung.
Die Eltern bezahlen einkommensabhängig einen Anteil an das Landratsamt und ggf. einen privat vereinbarten Zusatzbetrag an die Tagespflegeperson.

Um die Verdienstsituation der Tagespflegepersonen zu verbessern und um diese qualifizierten Betreuungsangebote nachhaltig sichern und ausbauen zu können, soll ein kommunaler Zuschuss von 1,50 € / Stunde / Kind ergänzt werden.

Beispiel: Eine Tagespflegeperson betreut drei unter 3-jährige Kinder (1. Kind 12 h / Woche, 2. Kind 15 h / Woche, 3. Kind 9 h / Woche) und leistet dadurch 36 Betreuungsstunden / Woche = 144 Betreuungsstunden / Monat.
Dadurch würde sie aktuell ca. 936 € brutto / Monat verdienen, mit dem kommunalen Zuschuss wären es ca. 1152 € brutto / Monat. Für die Gemeinde würde dies Zusatzkosten von 2.376 € / Jahr bedeuten (144 Betreuungsstunden / Monat x 11 Monate = 1.584 Betreuungsstunden / Jahr x 1,50 €)

Von den 24 Gemeinden im Landkreis bezahlen bereits 9 einen Zuschuss, wobei die Beträge zwischen 0,40 € und 1,50 € / Stunde liegen und in den Randzeiten (vor 07:30 und nach 18:00 Uhr) 2,00 € bis 2,50 € Kind / Stunde betragen. In Gutach im Breisgau gibt es 4 Tagesmütter, von denen 3 derzeit Kinder betreuen. Nach aktuellem Stand würde der gesamte kommunale Zuschuss für Gutach bei ca. 4.000 € / Jahr liegen.

Annette Linder (ÖL): Bezahlt die Gemeinde den Zuschuss dann für die Tagesmütter, die im Ort aktiv sind (und ggf. auch Kinder aus anderen Gemeinden betreuen) oder für die Kinder, die im Ort gemeldet sind (aber ggf. auch bei Tagespflegepersonen in den Nachbargemeinden betreut werden)?
Fr. Brodacz-Wolff: Der Betrag richtet sich nach dem Wohnort des Kindes, d.h. Gutach bezahlt für die Gutacher Kinder, die betreut werden – egal, wo diese betreut werden.

Bürgermeister Singler: Heute kann kein Beschluss gefasst werden, da für 2021 noch kein Geld für den kommunalen Zuschuss eingestellt wurde. Der Vorschlag wird jedoch in die Haushaltsberatungen für 2022 einbezogen.

4. Evaluierung und ggf. Fortführung des Projekts „Ausbildungslotse“ im Gebiet des Zweitälerlandes
Sachvortrag von Hr. Dehring, Geschäftsführer der Wabe-Waldkirch GmbH

ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 (TOP 3) wurde das Projekt Ausbildungslotse zuletzt ausführlich präsentiert und diskutiert.

Frank Dehring berichtet anhand einer Präsentation, die wir hier mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, wie sich das Projekt „Ausbildungslotse“ in den letzten 2 Jahren entwickelt hat und wie die Herausforderungen der Coronapandemie mit verschiedenen Onlineangeboten gemeistert wurden. Im Sommer 2021 konnten im Elztalhotel und auf dem Hofgut Hochburg wieder Betriebserkundungen angeboten werden, welche für die Schüler*innen der 8. – 10. Klasse immer sehr wichtige Entscheidungshilfen bei der Berufswahl bieten. Anhand eines anonymisierten Beispiels veranschaulicht Herr Dehring, wie die Ausbildungslotsen einer Schülerin bei der Berufsorientierung und bei der Praktikums- und Ausbildungssuche geholfen und sie dabei auch unterstützt haben, mit Rückschlägen umzugehen und eigene Stärken und Schwächen zu erkennen.
Das Projekt wird zu 12,5 % durch die Zweitälerlandkommunen (= 25.000 € –> davon entfallen 2.700 € auf Gutach im Breisgau) finanziert. Der Restbetrag wird von öffentlichen Stellen und den regionalen Wirtschaftsbetrieben übernommen.
Bürgermeister Singler bittet darum, dass auch wieder mind. 2 Betriebe aus der Gemeinde am Projekt beteiligt werden. Frank Dehring antwortet, dass sich die Auswahl der Betriebe immer an den Wünschen der Schüler*innen orientiere und diese in den letzten 1 1/2 Jahren zusätzlich durch die Coronapandemie eingeschränkt gewesen sei. Die Firma Gütermann sei aber immer dabei gewesen. Bürgermeister Singler ergänzt, dass man die hiesigen Betriebe nochmals anschreiben und um Beteiligung bitten solle.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Gemeinde Gutach beteiligt sich auch in den Jahren 2022 und 2023 am kommunalen Finanzierungsanteil für das Projekt „Ausbildungslotse“ in Höhe von insgesamt 25.000 € mit einem anteiligen Zuschuss entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres unter folgenden Voraussetzungen:
1. Alle Kommunen des ZweiTälerLandes beteiligen sich mit ihrem anteiligen Zuschuss
2. Die weiterführenden Schulen im ZweiTälerLand werden miteinbezogen
3. Mindestens zwei Betriebe in der Gemeinde Gutach müssen in dieses Projekt einbezogen werden
4. Der Zuschuss ist auf o. g. Anteile gedeckelt
5. Alle beteiligten Kommunen werden auf Werbe- bzw. Infomaterial (z. B. Flyer) mit aufgeführt

5. Sanierung der Straßenbeleuchtung in Gutach im Breisgau, Umstellung auf Leuchten mit LED-Technik
Sachvortrag von Hr. Scheer, Kommunalberater der Netze BW GmbH

Beitrag folgt

6. Netzdialog
Sachvortrag von Hr. Gtz, Regionalmanager Verteilnetz, Netzgebiet Süd- und Nordbaden der Netze BW GmbH

Beitrag folgt

7. Bericht über die Sanierungsarbeiten im Bereich der Talstraße im Ortsteil Siegelau wegen des Erdrutsches nach dem Unwetter durch Hr. Bents, Fa. BIT Ingenieure AG

Beitrag folgt

8. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Stollen III“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Beitrag folgt

9. Bestätigung des neu- bzw. wiedergewählten Gesamtfeuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter

Am 24.07.2021 wurden bei der Jahreshauptversammlung der Gesamtwehr Stefan Kaltenbach zum Gesamtkommandanten, Florian Schindler zu dessen Stellvertreter, Silja Eilers zur Schriftführerin und Mathias Scherzinger zum Kassenverwalter gewählt.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig die Zustimmung zu den Wahlen und beauftragt den Bürgermeister, die gewählten Personen in die jeweils gewählten Ämter zu bestellen.

10. Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption für den Bereich Aulebach; Auftragsvergabe an die Fa. Wald&Corbe Consulting GmbH

ÖL-Information:
In den Haushaltsberatungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 3.12.2019 für das Haushaltsjahr 2020 wurden 92.000 € für Ablassmaßnahmen / Entwässerung am Aulebach / Vogelhof eingestellt. Es wurden jedoch bislang nur kleinere Maßnahmen wie Mäharbeiten etc. umgesetzt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3) wurden die Untersuchungsergebnisse und geplanten Maßnahmen zum „Hochwasserschutz am Aulebach“ vorgestellt.
Die für den Sommer 2020 angekündigte Vorstellung der Kosten-Nutzen-Analyse wurde aus verschiedenen Gründen (u. a. sehr unterschiedlicher Wasserdurchsatz, unterschiedliches Mähverhalten der Grundstücksbewirtschaftenden, Abstimmungen mit verschiedenen Behörden) verschoben (ÖL-Anfrage in der Gemeinderatssitzung am 22.09.2020 TOP 7).
In den Haushaltsberatungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.11.2020 (TOP 2) für das Haushaltsjahr 2021 wurden für den Hochwasserschutz Aulebach 145.000 € eingestellt.

Markus Adam (Bauamt) verweist auf die bereits erfolgte umfangreiche Analyse und dass auch in den gestrigen Abstimmungsgesprächen in Waldkirch die Notwendigkeit gesehen wird, die Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region zeitnah umzusetzen. Die genaue Planung der Maßnahmen soll nun beauftragt werden, damit Gespräche mit den betroffenen privaten Grundstückseigentümer*innen geführt, Ausschreiben gemacht und dann die Zuschussanträge für die Maßnahmen gestellt werden können. Während die Maßnahmen förderfähig seien, müsse die Planung jedoch von der Gemeinde selbst bezahlt werden. Das Geld hierfür sei im diesjährigen Haushalt eingestellt worden.

  • Reinhard Hamann (FWV): Wo genau finden die einzelnen Maßnahmen statt? In der Vergangenheit wurden schon Gelder z. B. für den Bereich am Vogelhof eingestellt, diese jedoch noch nicht praktisch umgesetzt. Können die nun zu planenden Maßnahme dann auch umgesetzt werden?
    Markus Adam (Bauamt) sagt zu, dass die Maßnahmen dann auch Schritt für Schritt erfolgen werden und verweist bezüglich der Lokalisation der einzelnen Maßnahmen auf die Unterlagen der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3).
  • Christine Kaltenbach (FWV): Wird in diesem Jahr dann nur geplant oder auch auch schon mit den Maßnahmen begonnen?
    Bürgermeister Singler: Dieses Jahr erfolgt nur die Planung.
  • Annette Linder (ÖL): Für 2020 waren 92.000 € für Ablassmaßnahmen / Entwässerung am Aulebach / Vogelhof im Haushalt eingestellt. Wurde dieses Budget durch die Umsetzung von Maßnahmen bereits ausgeschöpft?
    Markus Adam (Bauamt): Nein, die damals mit diesem Budget angedachten Maßnahmen wurden nicht umgesetzt, da diese für die Verwaltung allein zu aufwändig und arbeitszeitintensiv gewesen wären. Die Umsetzung soll nun komplett mit dem Fachbüro gemeinsam erfolgen.
  • Annette Linder (ÖL): Im Januar 2020 wurde für die Maßnahmen Au 1-14 von einer vorläufigen Kostenannahme (Bruttokosten mit Baunebenkosten) in Höhe von 779.000 € ausgegangen. Sind darin die 145.000 € Planungskosten enthalten?
    Markus Adam (Bauamt): Nein, die 145.000 € für die Planung kommen zusätzlich dazu.

Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen am Aulebach für die Bruttoangebotssumme von 144.765,29 € an die Fa. Wald&Corbe Consulting GmbH.

11. Anschaffung von „Dezentralen Lüftern“ für die Kinderkrippe Schatzkiste
hier: Zustimmung des Gemeinderates zur Antragsstellung auf Förderung und Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushalt 2022

Markus Adam (Bauamt): Das Personal der Schatzkiste ist mit den bereits in einigen Räumen der Kinderkrippe verbauten Lüftern sehr zufrieden. Bis Jahresende ist der Einbau solcher Lüftungsanlagen noch zu 80% förderfähig, weshalb der Förderantrag noch in diesem Jahr gestellt und die Restkosten im Haushalt für 2022 eingeplant werden sollten.
Robert Stiefvater (CDU) spricht sich dafür aus, die Lüfter nur anzuschaffen, wenn die Förderung klappt. Bürgermeister Singler sicher dies zu und verweist darauf, dass deshalb auch nur der Gemeindeanteil von brutto 14.743,43 € an den Gesamtkosten von brutto 73.717,14 € in den Haushalt für 2022 eingeplant wird.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von brutto 14.743,43 € in den Haushalt 2022 einzustellen.

12. Auftragsvergabe „Elektrotechnik, Starkstromanlage, Notstromaggregat, Photovoltaik, Wind- und Speichersystem, IT-Verkabelung, Brandmeldeanlage“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Robert Stiefvater (CDU) rückt als beteiligter Architekt vom Ratstisch ab.
Markus Adam (Bauamt) berichtet von der schwierigen Ausschreibungssituation durch die Unsicherheiten bezüglich der derzeitigen Preissteigerungen und Materialknappheit. Z. T. habe er nur ein Angebot erhalten, und das auch nur, weil er die Firmen direkt telefonisch um eine Angebotsabgabe gebeten habe.
Zur Teuerung habe zudem beigetragen, dass die behördlich vorgeschriebene Brandmeldeanlage noch hinzugekommen sei, zudem habe man die Photovoltaikanlage ebenfalls noch in die Ausschreibung integriert und der Aufwand für die EDV-Anlage sei größer geworden. Diese Posten waren in der ursprünglichen Kalkulation nicht enthalten gewesen. Die Angebote unter TOP 12, 13, 16 und 17 seien demnach trotz Preissteigerungen stimmig.

Reinhard Hamann (FWV) verweist darauf, dass durch die genannten Angebote für das Feuerwehrhaus eine Kostensteigerung von rund 1 Mio. € im Raum stehe und dass man die Ausschreibungen früher hätte angehen sollen. Christine Kaltenbach (FWV) verlangt, dass die Gesamtkosten des Projekts zuerst aufgerollt und vorgestellt werden sollten und dass man erst danach die nächsten Schritte besprechen und über die weiteren Vergaben abstimmen solle. Dieser Vorschlag trifft auf große Zustimmung im Gemeinderat.
Markus Adam (Bauuamt) erklärt, dass die Teuerung nicht auf zu späte Ausschreibungen zurückzuführen sei, sondern auf die allgemeinen Kostensteigerungen und die Tatsache, dass Firmen von Angeboten absähen und man die erwarteten Zuschüsse in Höhe von 80% für die Heizungstechnik doch nicht bekommen habe.
Clemens Elsner (FWV) stellt die Frage, ob sich die Gemeinde das Feuerwehrhaus so wie geplant weiterhin leisten kann und Beate Roser (ÖL) fragt, ob einzelne Maßnahmen wie die Installation der Photovoltaikanlage ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, wenn es hierfür aktuell an Geld mangele.

Bürgermeister Singler greift die allgemeine Stimmung im Gemeinderat auf und stellt den Antrag, die TOP 12, 13, 16 und 17 abzusetzen und zu vertagen. Dem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
Die Verwaltung sichert zu, in der Oktobersitzung eine Aufstellung der bisherigen und nach aktuellem Stand noch zu erwartenden Kosten des Feuerwehrhauses vorzulegen sowie die erforderlichen Mehrausgaben und Optionen zu deren Finanzierung zu erläutern.

13. Auftragsvergabe „Sanitärinstallation, Heizungsinstallation mit Rückkühler als Regenerationsquelle und Anschluss an einen Phasenspeicher“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Abgesetzt und vertagt, siehe TOP 12.

14. Auftragsvergabe „Metallbauarbeiten, Innengeländer, Außengeländer“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Robert Stiefvater (CDU) ist als beteiligter Architekt vom Ratstisch abgerückt, erklärt aber, dass die Teuerung dieses Postens um 30 % auf die gestiegenen Stahlpreise zurückzuführen ist. Da die Metallbauarbeiten von Anfang an sehr funktional und einfach geplant waren, gibt es hier kein Einsparpotential.
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig an die Firma Hoch Stahlbau GmbH aus Waldkirch zur Bruttoangebotssumme von 129.089,96 € (geplant waren ca. 100.000 €).

15. Auftragsvergabe „Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsystem“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig an die Firma BB Stuck GmbH aus Aldingen zur Bruttoangebotssumme von 36.951,29 €.

16. Auftragsvergabe „Phasenspeicher (Eisspeicher)“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und das DRK-Rettungszentrum in Gutach im Breisgau

Abgesetzt und vertagt, siehe TOP 12.

17. Auftragsvergabe „Dezentrale Lüftung“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Abgesetzt und vertagt, siehe TOP 12.

18. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Robert Stiefvater (CDU) kehrt an den Ratstisch zurück. Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Sachspende von 750 Coronaschnelltests der Firma dm für das Ferienprogramm und eine anonyme 10 €-Spende für den Friedhof an.

19. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Nicole Rieser (CDU): Die Straße zwischen Gutach und Siensbach ist in einem schlechten Zustand mit ausgefahrenen Straßenrändern. Zudem wird hier sehr schnell gefahren.
    Markus Adam (Bauamt): Die Verwaltung hat dies im Blick.
  • Annette Linder (ÖL): Die Sanierung der Lärmschutzwand an der B 294 ist in Fahrtrichtung von Gutach nach Bleibach Richtung Riedern nun abgeschlossen. Laut Lärmaktionsplan 2014 / 2015 (thematisiert in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 TOP 6) sollte jedoch auch die Lärmschutzwand auf der anderen Straßenseite erneuert werden, um den Ortsteil Gutach vor Lärm zu schützen. Als das Regierungspräsidium bekannt gab, dass die Lärmschutzwand Richtung Riedern erneuert wird, wollte die Gemeindeverwaltung nachfragen, ob und wann auch die übrigen Lärmschutzwänden an der B294 ertüchtigt werden. Wie ist hier der Stand?
    Jörg Barth (Hauptamt): Die Erneuerung der anderen Lärmschutzwände wurde damals abgelehnt.

Am Ende der Sitzung verabschiedet Bürgermeister Singler die Kämmerin und Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer, welche am 1.11.2021 als stellvertretende Kämmerin nach Endingen wechseln wird. Frau Schäfer war am 1.12.2006 als stellvertretende Kämmerin zur Gemeindeverwaltung Gutach gekommenund dort ab 1.1.2019 als Kämmerin und Rechnungsamtsleiterin tätig. Bürgermeister Singler dankt ihr im Namen der Verwaltung und des Gemeinderats herzlich für die sehr angenehme Zusammenarbeit und die tolle Arbeit, die sie für die Gemeinde geleistet hat.