7. Lärmaktionsplan der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau, 2. Fortschreibung (4. Stufe), Einstellung des Verfahrens zur 1. Fortschreibung und Überleitung in die 2. Fortschreibung
ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 22.02.2022 (TOP 5) wurde mitgeteilt, dass im Bereich EDV / IT mit einem Gesamtauftragsvolumen von rund 80.000 € gerechnet wird. In der Verwaltungsausschusssitzung am 05.07.2022 wurde im Haushalt für 2022 ein Budget von 105.000 € eingestellt, um Teuerungen sowie ggf. zusätzlich notwendige Beschaffungen bewältigen zu können. – Beschlussfassung –
6. Vergabe von Baugrunduntersuchungen für das Brückenbauwerk Eulenwaldbrücke
ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 19.10.2021 (TOP 10) wurde bekanntgegeben, dass die Brücke am Eulenwald ein nicht mehr sanierungsfähiger Totalschaden ist. Als Sofortmaßnahme wurde sie auf 6 t heruntergestuft. Nach damaliger erster Schätzung sollte die Brückenerneuerung rund 1,1 Mio. € kosten, eine Förderung in Höhe von 50% stand hierfür in Aussicht. Im Jahr 2022 sollten Gelder zur Planung eingestellt und die Förderung beantragt werden. Der Bau sollte dann abhängig davon erst später erfolgen. – Beschlussfassung –
7. Auftragsvergabe für die Verlegung des Aulebachs für die Erschließung des Gewerbegebiets Stollen III an die Firma Wald + Corbe Consulting GmbH
ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 28.09.2022 (TOP 8) wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Stollen III mit den örtlichen Bauvorschriften beschlossen. – Beschlussfassung –
8. Auftragsvergabe für den Aufbau und Einsatz eines 2D-hydraulischen Berechnungsmodells für die Elz und den Aulebach für die Erschließung des Gewerbegebiets Stollen III an die Firma Wald + Corbe Consulting GmbH
Am Dienstag, 5. Juli 2022, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses mit folgender Tagesordnung statt:
1. Haushaltsberatung 2022
TOP 1 Anlage 1a: Entwurf Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Ergänzung der ÖL-Fraktion:
In dieser Sitzung wird der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2022 vorberaten. Normalerweise finden die Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss im November des Vorjahres statt, so dass der Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan noch in der Dezembersitzung des Gemeinderats gefasst werden kann und somit in der Regel ab Ende Januar ein genehmigter und rechtsgültiger Haushalt vorliegt. Insbesondere bedingt durch den Personalwechsel auf dem Rechnungsamt kann nun erst im Juli ein Haushaltsentwurf vorgelegt und beraten werden. Analog zu den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss 2019 und den Haushaltsberatungen im Verwaltungsausschuss 2020 werden geplante Investitionen sowie – insofern vorhanden – Einzelanträge, Stellenplan und Anträge aus den Fraktionen besprochen und über diese abgestimmt.
Ausarbeitung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans zur Erreichung der Klimaneutralität der kommunalen Gebäude bis 2030
Praktische Umsetzung des Hochwasserschutzes am Aulebach
Verbesserung des Informationsflusses und der Transparenz bei (Groß)projekten
Einführung von Pflegefreundschaften für kommunale Grünflächen
Beteiligung am bundesweiten Ernteprojekt „Gelbes Band“
Graffiti-Aktion für Jugendliche 2022
Plakate zur Verringerung von Müll in der Landschaft
Von den anderen Fraktionen sind nach unserem aktuellen Kenntnisstand keine Haushaltsanträge eingegangen.
Voraussichtlich in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2022 wird die Kämmerin Marina Stammberger dann die Haushaltssatzung mit aktualisiertem Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorstellen.
In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen. Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken. Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können. Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.
1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
keine
2. Bekanntgaben
Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der -satzung der Gemeinde für das Jahr 2021 vom Landratsamt Emmendingen bestätigt wurden. Nach der Bekanntmachung und der siebentägigen Auslage können Haushaltsplan und -satzung dann vollzogen werden, insofern keine Einsprüche eingehen.
Bürgermeister Singler und Sebastian Rötzer, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Gutach-Bleibach informieren über das Angebot, Senior*innen über 80 Jahren, die keine familiäre oder sonstige Unterstützung haben, bei der Terminvereinbarung zur Corona-Schutzimpfung zu helfen und bei Bedarf einen Fahrdienst zum Impfzentrum zu vermitteln. Die Organisation übernimmt laut Mitteilungsblatt vom 27.01.2021 die Gemeindeverwaltung.
3. Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Waldkirch mit den Gemeinden Gutach im Breisgau und Simonswald: Teilfortschreibung für den Bereich Windenergie
TOP 3 Anlage 1: Sitzungsvorlage des Anwaltsbüros W2K (ging dem Gemeinderat am 15.01.2021 zu und wurde am 18.01.2021 auf der Gemeindewebsite veröffentlicht)
ÖL-Hintergrundinformation: Die Website der Stadt Waldkirch bietet allgemeine Informationen zum Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen der Verwaltungsgemeinschaft. Unser Artikel Nachgefragt: Windenergieanlagen und Stromtrasse (veröffentlicht am 20.01.2020) bietet einen Überblick über die bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in Gutach und Umgebung.
Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K stellt die Sachlage anhand Sitzungsvorlage vor und antwortet anschließend gemeinsam mit Bürgermeister Singler auf die Fragen aus dem Gemeinderat. Aufgrund der umfangreichen Diskussion werden hier die ergänzenden Informationen zur Sitzungsvorlage kurz zusammengefasst:
Um die Errichtung von Windkraftanlagen möglichst nur an den Orten zu ermöglichen, für die sich auch die Mehrheit der Gemeindebevölkerung ausspricht, ist bei einer Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplan eine entsprechende Kriterienauswahl für die Flächenausweisung nötig. Bei der Auswahl der Kriterien muss ersichtlich sein, dass der Windkraft substantieller Raum eingeräumt wird und alle Flächen objektiv gleich beurteilt werden. Flächen von Beginn an nach subjektiver Auswahl aus der Planung zu nehmen, ist rechtswidrig. Die Kriterien werden von den Planer*innen vorgeschlagen, von Jurist*innen beurteilt und auf ihre Rechtsmäßigkeit hin geprüft und letztendlich von den Gemeinderät*innen beschlossen. Allein die Festlegung des Mindestabstands zur Wohnbebauung ( 400 m waren es im ersten Verfahren; aktuell können bis zu 1.000 m festgelegt werden) wird wohl dazu führen, dass im Vergleich zum ersten Verfahren insgesamt weniger Flächen in die nähere Überprüfung kommen und auch weniger Einwände zu erwarten sind. Auch wenn im Teilflächennutzungsplan Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen sind, müssen die späteren Betreiberfirmen vor der Baugenehmigung nachweisen, dass zum Baubeginn die Kriterien (z. B. Lärmimmissionen, Umweltbelange) am geplanten Standort noch erfüllt sind.
Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans wird ca. 5-6 Jahre dauern und die Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch – Gutach – Simonswald ca. 500.000 € kosten.
Falls weder der alte Teilflächennutzungsplan fortgeschrieben (siehe 3.1 der Sitzungsvorlage) noch ein neuer Teilflächennutzungsplan aufgestellt (siehe 3.2 der Sitzungsvorlage) wird – also auf die Ausweisung von Konzentrationszonen komplett verzichtet wird – werden Standortentscheidungen allein nach den Kriterien des §35 BauGB getroffen: Wenn sich ein Unternehmen, welches Windkraftanlagen baut bzw. betreibt mit der / dem Grundstückseigentümer*in auf die Errichtung eines Windrads an einem bestimmten Standort geeinigt hat, kann beim Landratsamt ein Bauantrag gestellt werden. Das Betreiberunternehmen muss dann auf eigene Kosten verschiedene Nachweise u. a. zur Wirtschaftlichkeit, zum Arten- und Naturschutz, zur Windhöffigkeit und zu den Lärmimmissionen erstellen lassen und vorlegen. Sofern der gewählte Standort dann alle Voraussetzungen erfüllt, hat der Antragssteller einen Anspruch auf die Baugenehmigung. Die Gemeinde hat dann keine Einspruchsmöglichkeit mehr. Abstände zur Wohnbebauung sind hier nicht festgeschrieben sondern ergeben sich insbesondere aus den Berechnungsdaten für die Lärmimmissionen. Je nach Lage, Bebauung und Windrichtung ergeben sich daraus individuelle Abstände, die aber auch deutlich geringer als die sonst in Flächennutzungsplänen üblicherweise ausgewiesenen Mindestabstände sein können.
Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme: 1. Das derzeitige laufende Verfahren der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft wird eingestellt. 2. Die Verwaltungsgemeinschaft soll die Aufstellung eines TeilflächennutzungsplansWindkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald beschließen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit der VVG die Einstellung des Verfahrens und den Aufstellungsbeschluss für das neue Verfahren öffentlich bekannt zu machen und die notwendigen Aufträge an die beteiligten Büros zu vergeben.
Ergänzung vom 6.3.2021: Der Gemeinderat Simonswald sprach sich in seiner Sitzung am 27.01.2021 (TOP 1) ebenfalls für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft aus. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber voraussichtlich erst in der Sitzung am 17.03.2021 beschließen.
4. Anfragen aus dem Gemeinderat
Beate Roser (ÖL) lobt den Winterdienst der Gemeinde insbesondere in den Ortsteilen Siegelau und Oberspitzenbach.