Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Juni 2023

1. Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eine Mehrfamilienwohnhauses gemäß § 57 LBO auf dem Flurstück 529, Gemarkung Bleibach – rechtsverbindlicher Bebauungsplan Löwenacker

Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag ab (7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung), da der Antrag gegen die Grundzüge der Planung verstößt.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 16, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich (einfacher Bebauungsplan Schießbrückle – rechtsverbindlich seit dem 7.8.1991)

  • Frage: Ist auf dieser Fläche nicht eine Gewerbenutzung vorgegeben?
    Antwort: Nein, die geplante Wohnbebauung ist zulässig.
  • Frage: Was ist hinsichtlich des Lärmschutzes zur B294 vorgegeben?
    Antwort: Der Lärmschutz muss u. a. durch entsprechende Bepflanzung erfolgen.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des bestehenden Carportgebäudes und Neubau eines Carports für 4 Stellplätze auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Garagenerweiterung auf dem Flurstück 269, Gemarkung Bleibach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Hier: Erneute Anhörung durch die Baurechtsbehörde und Änderungsplanung

Im Vergleich zum ersten Antrag vom 23.05.2023 wurde der Gehweg im aktuellen Antrag explizit ausgewiesen und damit nachweislich beibehalten. Die Tiefgaragenzufahrt wurde aufgrund der neuen Daten aus der Hochwassergefahrenkarte auf die gegenüberliegende Seite verlegt.
Ansonsten wurden im Vergleich zum Antrag vom 23.05.2023 keine Änderungen vorgenommen. Damals war der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden, da sich die Gebäudegröße nach Ansicht einiger Ratsmitglieder nicht in die umgebende Bebauung einfügen würde und zu viel Versiegelung und dadurch zu wenig bis keine Versickerungsfläche bestehen würde.
Wencke Heß (Bauamtsleiterin) verliest eine E-Mail der unteren Baurechtsbehörde, in der die Behörde darlegt, warum sie der Meinung sei, dass sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfüge und somit dem Antrag zustimmen würde.
Aus dem Gremium wird erneut kritisiert, dass das Gebäude im Vergleich zur Umgebungsbebauung zu massiv sei und zu viel zusätzliche Fläche versiegeln würde.

Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag erneut mit 5-Nein- und 3-Ja-Stimmen ab.

6. Bekanntgaben

keine

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Hinweis: Die Parkplätze beim Friedhof in Bleibach werden häufig von Wanderpublikum als Parkplatz genutzt.
    Antwort: Die Verwaltung wird die Parksituation beobachten und ggf. die Beschilderung anpassen.
  • Frage: Bei der Turnhalle in Bleibach sind Parkplätze als „Privatparkplätze“ deklariert. Erteilte die Gemeinde hier das Einvernehmen?
    Antwort: Die Gemeinde selbst hat die Parkplätze für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde (Rathaus und Kinderkrippe Schatzkiste) ausgewiesen. Die Sanierungsarbeiten der Elztalschule benötigen Platz, dadurch hat sich die Parksituation dort verschärft und die Mitarbeiter*innen der Gemeinde haben Schwierigkeiten, vor Ort zu parken. Man wird das Schild mit dem Zusatz „Für Mitarbeiter der Verwaltung“ ergänzen.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Juni 2023

Am Dienstag, 27. Juni 2023, findet um 18:15 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eine Mehrfamilienwohnhauses gemäß § 57 LBO auf dem Flurstück 529, Gemarkung Bleibach – rechtsverbindlicher Bebauungsplan Löwenacker

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 16, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich (einfacher Bebauungsplan Schießbrückle – rechtsverbindlich seit dem 7.8.1991)

  • Vorlage 2023/103
  • ÖL-Information: Der einfache Bebauungsplan Schießbrückle ist bislang nicht auf der Gemeindewebsite verfügbar, kann jedoch auf dem Rathaus eingesehen werden.

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des bestehenden Carportgebäudes und Neubau eines Carports für 4 Stellplätze auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Garagenerweiterung auf dem Flurstück 269, Gemarkung Bleibach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Hier: Erneute Anhörung durch die Baurechtsbehörde und Änderungsplanung

6. Bekanntgaben

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Jochen Bockstahler (CDU) und Rosa Wernet (CDU) fehlen entschuldigt.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Ein Bürger fragt mit Verweis auf TOP 8, ob dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vorliegen würden und ob diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft würden, sobald die Anlage stünde. Seiner Erfahrung nach fände keine solche Gegenprüfung statt.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass er diese Frage gerne unter TOP 8 erörtern würde. Der Fragesteller und der Gemeinderat signalisieren Zustimmung zu diesem Vorgehen.

2. Bekanntgaben

  • Rad- und Fußweg zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach: Abgeleitet aus dem Bericht des Verkehrsplaners aus der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2022 (TOP 5) schlägt die Verwaltung eine organisatorisch und finanziell stemmbare „kleine Lösung“ vor:
    • Der Belag im Einfahrtsbereich an der Shelltankstelle soll durch Teer oder eine bessere Schotterung verbessert werden.
    • Im Verlauf soll der Weg nicht verbreitert aber durch eine bessere Schotterung ertüchtigt werden.
    • Der Brückenbelag an der Heubrücke könnte ebenfalls durch eine fahrradfreundlichere Alternative (teil)-ersetzt werden.
  • Annette Linder (ÖL) bittet darum, dass nicht nur aufgeschottert sondern auch der Untergrund entsprechend ertüchtigt wird, da bei Regen immer große Pfützen stehen bleiben, die im Winter dann überfrieren.
  • Auf Rückfrage von Christine Kaltenbach (FWV) erklärt Jörg Barth (Hauptamt), dass das in der letzten Sitzung vorgestellte Gutachten 1.000 – 1.500 € gekostet hat.
  • Barbara Schuler (ÖL): Soll der Brückenbelag der Heubrücke dann komplett ersetzt werden oder sollen nur ein ebenmäßigerer schmaler Fahrstreifen aufgebracht werden? Die Brücke ist noch nicht alt und lässt sich mit vorsichtiger Fahrweise gut befahren.
    Verwaltung: Ob nur ein Fahrstreifen oder der gesamte Belag erneuert werden würde, ist noch nicht klar.
  • Reinhard Hamann (FWV): Die Brücke ist mit dem Mountainbike gut befahrbar. Beim Bau vor wenigen Jahren hat man sich bewusst nicht für einen geschlossenen Belag entschieden, damit das Wasser gut ablaufen kann. Wenn ein neuer Belag aufgebracht wird, dann darf dieser nicht zu rutschig sein, sonst haben wir wieder ein neues Problem geschaffen.
  • Hansjörg Weis und Clemens Elsner (beide FWV) sprechen sich ebenfalls dafür aus, dass der Brückenbelag bleiben soll, wie er ist.
  • Letztendlich stimmt der Gemeinderat der von der Verwaltung vorgeschlagenen „kleinen Lösung“ zu, die Heubrücke soll allerdings so belassen werden, wie sie ist.
  • Haushaltsberatungen: Die öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am 5. Juli 2022 statt. Dort wird der Haushalt 2022 vorberaten, Anträge sollen spätestens bis zu diesem Tag bei der Verwaltung eingehen. Beschlossen werden soll der Haushalt 2022 dann in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2022. Parallel wird verwaltungsintern schon der Haushalt für 2023 vorbereitet. Dieser soll dann möglichst im November 2022 im Verwaltungsausschuss vorberaten und im Dezember 2022 beschlossen werden um zum Jahersbeginn 2023 mit einem genehmigten Haushalt handlungsfähig zu sein.
  • Digitales Sitzungsmanagement / Ratsinformationssystem: Nach Abstimmungsgesprächen mit dem Dienstleister Komm.one wird das digitale Sitzungsmanagement ab Dezember 2022 eingesetzt werden können. Die Gemeinderät*innen erhalten Tablets und darüber zukünftig die Sitzungsunterlagen digital und nicht mehr in Papierform zugestellt. Die Gemeinderät*innen erhalten dazu am 12.10.2022 um 18:30 Uhr noch eine gesonderte Schulung. In der Verwaltung ändern sich dadurch einige Arbeitsschritte u. a. bei der Erstellung der Beratungsunterlagen. Neben den formal-technisch erforderlichen Änderungen sollen die Beschlussvorschläge künftig auch inhaltlich bezüglich ihrer finanziellen und ökologischen Auswirkungen ergänzt werden.
  • Tag der offenen Tür am Umspannwerk Bleibach am 3.7.2022: Die Gemeinderät*innen sind eingeladen, sich zur Führung um 11:00 Uhr anzumelden.
  • Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald am 6.7.2022
  • Klausurtagung des Gemeinderats am Samstag, 22.10.2022: Die ÖL hat schon Themen eingereicht. Die übrigen Fraktionen werden gebeten, in den nächsten Wochen ebenfalls Themen einzureichen, damit in der Sitzung am 26.07.2022 die Themen für die Klausurtagung festgelegt werden können.
  • Nach der Sitzung am 20.12.2022 soll es, wenn die Coronapandemiesituation es zulässt, wieder ein gemeinsames Weihnachtsessen des Gemeinderats geben.
  • Neubau Feuerwehrhaus: Die abschließende Liste bezüglich der Innenausstattung ist noch in Arbeit, in der Juli-Sitzung werden hoffentlich weitere Informationen vorliegen und Vergaben erfolgen können. Die Faltwand für den Saal wurde ausgeschrieben und man hat ein Angebot für 14.600 € erhalten (geplant worden war mit einem Budget von 20.000 €).
  • Ein Rohrbruch in der Dorfstraße Höhe Abzweig Pennymarkt wurde behoben. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Rohrbrüchen in diesem Ortsteil gekommen ist, fragt Barbara Schuler (ÖL) ob das Rohrsystem dort so marode wäre, dass eine grundlegende Sanierung erforderlich sei. Markus Adam (Bauamt) verneint dies – nicht die Hauptleitungen sondern die Hausanschlüsse seien das Problem.

3. Blutspenderehrung

Sebastian Rötzer zeichnet als Bürgermeister und DRK-Vorstand 7 Blutspender*innen für 10 Spenden, 5 Blutspender*innen für 25 Spenden, 2 Blutspender*innen für 20 Spenden und 1 Blutspender für 100 Spenden aus. Einige der Geehrten sind Anwesend und nehmen die Dankesworte, die Weinpräsente von DRK und Gemeinde sowie die Ehrennadel und die Urkunde persönlich entgegen.

4. Badenova AG & Co. KG: Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG

Marina Stammberger (Rechnungsamt) beantwortet die im Vorfeld der Sitzung von der ÖL per E-mail eingereichten Fragen, welche sie mit dem Prokuristen der badenova AG & Co. KG abgeklärt hat:

  • Werden mit den im Sachverhalt genannten 190 Mitarbeiter*innen alle Mitarbeiter*innen von der badenova AG & Co. KG, die zuvor im Bereich „Markt und Energiedienstleistungen“ tätig waren, von der neu zu gründenden badenova Energie GmbH übernommen oder gibt es betriebsbedingte Kündigungen? Entstehen für die Mitarbeiter*innen durch den „Wechsel“ in das neue Unternehmen Nachteile, z. B. durch andere Arbeitsverträge, andere Arbeitsstandorte?
    Marina Stammberger: Alle Mitarbeiter*innen werden übernommen, es steht kein neuer Arbeitsort zur Diskussion und auch sonst erfolgen keine Änderungen der Arbeitsverträge zum Nachteil der Mitarbeiter*innen.
  • Als Grund für die Ausgründung wird die potentielle Partnerfähigkeit genannt. Aktuell ist die badenova AG & Co. KG die alleinige Gesellschafterin der neu zu gründenden badenova Energie GmbH. Laut Ergebnisabführungsvertrag soll der wirtschaftliche Erfolg der badenova Energie GmbH der badenova AG & Co. KG zufließen. Wie sieht es aus, wenn sich weitere Partner / Gesellschafter einbringen? Wie kann das kurzfristige Abschöpfen von Gewinnen verhindert werden, welches nachhaltig die Infrastruktur, Versorgung und Innovationskraft gefährdet?
    Marina Stammberger: Die Gewinne müssen an den Hauptkonzern ausgeschüttet werden. Nachteile für die Infrastruktur oder die Innovationskraft entstehen durch Ausgliederungsgründung nicht.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister auf die Anfechtung der Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrags und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten.

5. Gestaltung des Kreisverkehrs in Bleibach Richtung Simonswald

Markus Adam (Bauamt) erklärt:

  • Der Kreisverkehr wurde damals von dem Künstler, der auch die dortige Garnspulenskulptur geschaffen hat, so entworfen und ist sehr pflegeaufwändig, da auf den Schotterflächen ständig das Unkraut hochwächst.
  • Nach Beratung durch eine auf Stauden spezialisierte Großgärtnerei soll der Kreisverkehr nun mit den in der Beschlussvorlage aufgeführten Stauden bepflanzt werden. Eine Blumenwiese wäre pflegeaufwändiger. Die vorab von Stefan Weis (ÖL, Gärtner) eingereichten Anregungen zur Pflanzenauswahl, Anpflanz- und Pflegestrategie werden eingearbeitet. Zwischen die winterharten und trockenheitsunempfindlichen Stauden sollen Pflanzen wie Lavendel, Rosmarin und Thymian den Boden abdecken und befestigen, so dass keine Folie oder sonstige Hangsicherung und wenig Pflegeaufwand nötig ist. Ein Pflegeplan wird erstellt.
  • Der Schotter wird komplett entfernt und auf dem Bauhof zur Wiederverwendung andernorts zwischengelagert.

Fragen / Anregungen aus dem Gemeinderat:

  • Annette Linder (ÖL): Falls die Spindel auf dem Kreisverkehr nachts noch beleuchtet wird, sollte man dies aus Gründen der Energieersparnis und Insektenfreundlichkeit zukünftig abstellen.
    Markus Adam (Bauamt) klärt ab, wie es mit der Beleuchtung aktuell aussieht und ob der Kreisverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen beleuchtet werden muss. Falls nicht, wird die Beleuchtung abgestellt.
  • Reinhard Hamann (FWV): Ist bezüglich der Insektenfreundlichkeit alles abgeklärt? Nicht, dass man in naher Zukunft aufgrund neuer Vorschriften wieder alles rausreißen muss.
    Markus Adam (Bauamt): Bepflanzung wurde insektenfreundlich und ökologisch sinnvoll ausgewählt
  • Christine Kaltenbach (FWV): Die Stauden sind anfangs sicher schön. Bedeuten diese aber nicht auch einen hohen Pflegeaufwand?
    Clemens Elsner (FWV): Könnte man stattdessen nicht kostengünstiger eine Blumenwiese einsäen die Pflege dann extern vergeben, um den Aufwand für den Bauhof gering zu halten?
    Markus Adam (Bauamt): Auch eine Blumenwiese ist durch erforderliches Mähen, Abtragen und Nachsäen pflegaaufwändig, eine externe Vergabe wäre kostspielig und aufgrund der Lage auf der Verkehrsinsel müsste häufiger mit Behinderungen gerechnet werden. Die Staudenlösung ist hier deutlich besser.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, dass auf dem Kreisverkehr für rund 9.500 € die Steinwüste rückgebaut und Stauden gepflanzt werden sollen.

6. Behandlung der Anträge der CDU Fraktion vom 30.05.2022

  • TOP 6: Beschlussvorlage (ÖL-Information: Die Beschlussvorlage wurde bislang nicht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und hat dadurch auch keine Anlagennummer)

Nicole Rieser (CDU, Vorstandsmitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) nimmt befangen im Zuschauerraum Platz.

Markus Adam (Bauamt) erläutert anhand der Beschlussvorlage, dass die Verwaltung empfiehlt, ein Beizgerät für das Gutacher Freibad anzuschaffen, damit die Rostflecken im Edelstahlschwimmbecken frühzeitig entfernt werden können. Die Reinigung soll durch den Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V. in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauhof und dem Bademeister / den Betreibern erfolgen. Die Beauftragung einer Fachfirma bzw. das Leihen von Geräten wäre langfristig gesehen zu kostenaufwändig, zumal auch der jährliche Aufwand schlecht abschätzbar sei.
Statt die beantragten 1.000 € Jahresbudget für kurzfristigen Reparaturbedarf möchte er lieber vor den Haushaltsberatungen mit dem Schwimmbadverein besprechen, welche Beträge im nächsten Jahr für welche Maßnahmen benötigt werden und dann die konkreten Beträge mit Zustimmung des Gemeinderats in den Haushalt einstellen. Man möchte auch nicht den Eindruck erwecken, dass der Schwimmbadverein bevorzugt behandelt und finanziert wird.

  • Reinhard Hamann (FWV): Gibt es Unstimmigkeiten zwischen der Verwaltung und dem Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V., weil die CDU diesen Antrag stellt?
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und anwesende Mitglieder vom Schwimmbadverein und der CDU verneinen dies lachend. Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass alltägliche Dinge immer über den gut funktionierenden „kurzen Amtsweg“ zwischen Verein und Bauhof geregelt werden. Der Antrag wurde gestellt, da es um eine größere Anschaffung (Beizgerät) und anstehende umfangreichere Instandsetzungsmaßnahmen (Umkleidekabinen, Holzliegefläche, Sichtgebälk, Außenfassade) in den nächsten Jahren geht.
  • Reinhard Hamann (FWV): Das Becken ist noch nicht alt und hat jetzt schon Rostflecken. Wurde minderwertiges Edelstahl verbaut oder dieses falsch behandelt? Besteht ggf. ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch?
    Markus Adam (Bauamt): Das Edelstahlbecken ist hochwertig und wurde fachgerecht verbaut und gepflegt. Die Rostflecken entstehen wohl durch verlorene Haarspangen, Schmuck etc. und werden ggf. durch den Eintrag von Sand noch begünstigt. Es besteht kein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich im Namen der ÖL dafür aus, das Beizgerät zu beschaffen und Markus Adams Vorschlag zu folgen, die weiteren konkret benötigten Gelder dann nach Abstimmung im Gemeinderat im Haushalt einzustellen.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag: Es wird ein Beizgerät für das Gutacher Schwimmbad angeschafft. Hierfür werden 2.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Weitere Mittel für Reparaturen und Anschaffungen werden in den Haushaltsberatungen diskutiert und entsprechend beschlossen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. Nicole Rieser (CDU) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.

7. 6. punktuelle Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Inried“

Sören Radigk, Sachbearbeiter der Stadt Waldkirch für Stadtentwicklung, erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die wichtigsten Punkte der erforderlichen Flächenrotation auf der Waldkircher Gemarkung, die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie geplante Entwicklung des Gewerbegebiets Inried.

ÖL-Anmerkung: Die verlinkte Präsentation wurde für die Bürgerinformationsveranstaltung am 18.7.2022 in Kollnau erstellt und auf der Website der Stadt Waldkirch veröffentlicht. Sie wurde in Grundzügen so auch in der Gutacher Gemeinderatssitzung vorgestellt. Da anhand der Präsentation alle Punkte verständlich und übersichtlich nachvollzogen werden können, werden hier im Kurzbericht nur ein paar wesentliche Punkte nochmals aufgeführt.

  • Die Flächenrotation war notwendig, da die Stadt Waldkirch gemäß des aktuellen Flächennutzungsplans noch 21 ha zur Wohnbauentwicklung, jedoch keine Flächen mehr für die Entwicklung von Gewerbegebieten zur Verfügung hatte. Durch die Flächenrotation wird die ehemals landwirtschaftlich genutzte Flotzebene zur Wohnbaufläche, die als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte zur Landwirtschaftsfläche (hat sogar noch einen höhere landwirtschaftlichen Wert als die Flotzebene) und das ehemals zur Wohnbebauung vorgesehende Inried zur Gewerbefläche (wenn das Inried Wohnfläche geblieben wäre, wäre es irgendwann von Gewerbeflächen umschlossen worden, was auch Konflikte mit sich gebracht hätte).
  • Die Kleingartenanlage im Inried bleibt erhalten.
  • Die Firma Faller Packaging ist der zweitgrößte Arbeitgeber in Waldkirch und benötigt – wie auch andere Gewerbeetriebe – dringend Entwicklungsfläche. Die im FNP noch als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte wäre für die Entwicklung eines geeigneten Gewerbegebiets jedoch zu klein, z. T. hochwassergefährdet und aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung aus Immissionsgründen ungeeignet. Außerdem sind die dortigen Flächen nicht im kommunalen Besitz und das Hochregallager würde hier noch stärker in Erscheinung treten.
  • Die Hochregal wird nun aufgrund der Einwände statt 30 m nur 24 m hoch und dafür etwas breiter angelegt und am tiefsten Punkt des Geländes gebaut. Weiteres regelt der entsprechende Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, dass die Gemeinde Gutach im Breisgau im gemeinsamen Ausschuss der VVG Waldkirch – Gutach im Breisgau – Simonswald
1. der Einleitung der 6. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Inried – Neumatte – Flotzebene“ zustimmt,
2. die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abwägt und die eingegangenen Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung entsprechend der Vorlage der Verwaltung behandelt,
3. den Entwurf zur Offenlage billigt und die Durchführung der Offenlage beschließt.

Die entsprechende Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald findet am 6.7.2022 statt.

8. Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt

  • TOP 8 Anlage 4: Beschlussvorlage (Ein Teil Unterlagen wurde erst kurz vor der Sitzung auf der Gemeindewebsite veröffentlicht, weshalb manche Zuhörer*innen diese ggf. noch nicht komplett durchsehen konnten.)
  • ÖL-Information: Einen Überblick über die derzeit bestehenden Windräder und das geplante Repowering bietet unser Artikel Windkraft: Repowering am Schillinger Berg.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Wencke Heß (Bauaumt) erläutern den Sachverhalt:

  • Der Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt ist am 1.6.2022 bei der Gemeinde Gutach im Breisgau eingegangen. Die Gemeinde muss die Stellungnahme bis zum 30.06.2022 abgeben, der Antrag auf Fristverlängerung wurde abgelehnt, da es ein vereinfachtest Verfahren ist.
  • Da es sich um einen komplexen und wichtigen Sachverhalt handelt und die Stellungnahme in kurzer Zeit erfolgen muss, hat die Verwaltung beschlossen, die Rechtsanwaltskanzlei W2K aus Freiburg um die Beurteilung des Antrags zu bitten. Der zuständige Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dominik Kupfer war zunächst noch im Urlaub war. Deswegen lag seine Beurteilung noch nicht vor, als die Beschlussvorlage für die heutige Gemeinderatssitzung erstellt wurde, weshalb diese seitens der Verwaltung sehr schwammig formuliert werden musste. Kurz vor der heutigen Sitzung hat Rechtsanwalt Kupfer nun telefonisch der Verwaltung das Ergebnis seiner Beurteilung mitgeteilt, gemäß welcher die Gemeindebelange nicht berührt sind. Er empfiehlt die Stellungnahme, dass seitens der Gemeinde Gutach keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen und dass die Gemeinde weiterhin am Verfahren beteiligt werden möchte.
  • Die Gemeinde Gutach im Breisgau kann hierbei nur die Interessen der Gemeinde als Verwaltungsorgan vertreten, nicht die von Privatpersonen. Die Gemeinde selbst besitzt im betroffenen Grenzgebiet zu Freiamt keine Flächen und gemäß des aktuell noch gültigen FNP Teilbereich Windkraft steht das beantragte Repowering nicht den Windkraftentwicklungsinteressen der Gemeinde entgegen. Wenn Bürger*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau sich durch die Planungen betroffen fühlen, müssen diese sich als Privatpersonen in das Verfahren einbringen und sich entsprechend an die Behörden wenden.

Diskussion im Gemeinderat und mit anwesenden Bürger*innen (siehe TOP 1) , denen hierzu vom Gemeinderat das Rederecht erteilt wird:

  • Bürger*in: Liegen dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vor? Werden diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft, sobald die Anlage steht? Nach meiner Erfahrung finden keine solche Gegenprüfungen statt. Am Tännlebühl gab es keine Nachmessungen. Ich vertraue nicht darauf, dass das gemacht wird und im Zweifelsfall Konsequenzen hat.
  • Bürger*in: Im Gegensatz zu Gutach hat Freiamt eine Fristverlängerung erhalten. Die Anlieger der Windkraftanlagen wurden nicht vorab von Ökostrom informiert. Ich habe drei Windkraftanlagen in meiner näheren Umgebung – man darf die Anlagen nicht nur einzeln sondern man muss sie auch in ihrem Zusammenwirken betrachten.
    Verwaltung: Das Landratsamt hat uns keine Fristverlängerung bewilligt. Wenn Freiamt diese erhalten hat, dann hängt es wohl damit zusammen, dass das Repowering dort erfolgt. Die Immissionsprüfungen sind nicht Aufgabe der Gemeinde, diese macht die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen.
  • Robert Stiefvater (CDU) und Christine Kaltenbach (FWV): Es sind Bürger*innen unserer Gemeinde betroffen. Kann nicht die Gemeinde die Fragen und Einwände von diesen an das Landratsamt Emmendingen weiterleiten?
    Verwaltung: Die Gemeinde kann Einwände nur für sich selbst, aber nicht für die Bürger*innen einreichen. Zudem läuft die Frist zur Stellungnahme für die Gemeinde am 30.06.2022 ab. Die Bürger*innen sind besser beraten, wenn sie sich selbst an die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen wenden.
  • Annette Linder (ÖL) nimmt Bezug auf die Bürgerfrage nach den vorliegenden Immissionswerten: Aus den Unterlagen geht hervor, dass die neue WEA die erlaubten Immissionswerte nicht überschreitet:
    • Schattenwurf: Ein automatisches Schattenabschaltmodul sorgt dafür, dass in schattenwurfrelevanten Zeiten und bei schattenwurfrelevantem Wetter die WEA zur Einhaltung der Grenzwerte abgeschaltet wird.
    • Optisch bedrängende Wirkung (obW): Allgemein gilt, dass im Abstand < 2-facher WEA-Höhe eine obW überwiegende gegeben ist und dass > 3-facher WEA-Höhe i. d. R. keine oBW gegeben ist. Im Bereich dazwischen ist eine Einzelfallprüfung nötig. Laut den erfolgten Untersuchungen ist keine obW gegeben.
    • Schall: Für den Bereich der am nächsten gelegenen Gebäude wurden Schallpegel von max. 35 dB(A) bis 44 dB(A) errechnet, wodurch der nächtliche Richtwert für bewohnte Einzelgebäude im Außenbereich von 45 dB(A) nicht überschritten wird und so keine nächtlichen Leistungsreduzierungen der WEA erforderlich sind.
      Ich möchte anregen, dass die nächtlichen Schallimmissionen nachgemessen werden, wenn die WEA steht und Bürger*innen Störungen durch Schall wahrnehmen, damit ggf. doch eine nächtliche Leistungsreduzierung eingeführt werden kann.
  • Annette Linder (ÖL): In der Vorantragskonferenz am 25.02.2022 bot laut Sitzungsprotokoll Herr Kissing eine Informationsveranstaltung der Ökostrom Consulting an (siehe Beratungsunterlagen). Ich bitte darum, dass die Gemeinde zukünftig solche Angebote annimmt und frühzeitig Bürgerinformationsveranstaltungen anbietet.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Die Punkte werden aufgenommen.
  • Jan Hug (FWV): Die Anhörungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts. Die Gutachten geben keine Punkte her, die eine Ablehnung rechtfertigen würden.
  • Barbara Schuler (ÖL): Frau Heß hat alles ausgearbeitet und vorgestellt. Ich stelle den Schlussantrag auf Abstimmung (§ 17 (5) Geschäftsordnung Gemeinde Gutach im Breisgau).

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei W2K im Namen der Gemeinde folgende Stellungnahme abzugeben: Die Gemeinde Gutach im Breisgau hat keine Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben und will weiterhin am Verfahren beteiligt werden.
Der Gemeinderat stimmt mit 2 Gegenstimmen zu.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Annette Linder (ÖL): Die ÖL hatte im Rahmen der Haushaltsanträge für das Jahr 2021 die Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlichen Anschlagtafeln beantragt. Dem Antrag wurde damals zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde bekanntgegeben, dass die Tafeln auf dem Bauhof liegen und bald montiert werden. Wie ist hier der Stand?
    Markus Adam (Bauamt): Die Montage erfolgt in den nächsten zwei Wochen.
  • Annette Linder (ÖL): Über die Straßenarbeiten in Siegelau wurde frühzeitig im Mitteilungsblatt und der Badischen Zeitung informiert. Jedoch wurden auf diesem Wege nicht alle Personen, die die Straße nutzen, erreicht. Wäre es möglich, zusätzlich und wie in anderen Kommunen auch üblich, Schilder an die Straße zu stellen, die im Vorfeld auf die geplanten Arbeiten und Sperrungen hinweisen?
    Christine Kaltenbach (FWV): Die Anlieger wurden von der Baufirma schriftlich informiert. Das hat gut geklappt, es gab keine Probleme.
    Beate Roser (ÖL): Die Straße wird aber nicht nur von direkten Anliegern genutzt. Der Milchwagenfahrer wusste es beispielsweise nicht, da er nicht bei den Anliegern sondern in Oberspitzenbach Milch abholt. Hier wäre ein Hinweisschild an der Straße sinnvoll gewesen.
    Markus Adam (Bauamt): Die Information ist frühzeitig erfolgt. Zusätzliche Schilder stehen vom Aufwand für den Bauhof her nicht im Verhältnis zum Nutzen.
  • Reinhard Kaltenbach (FWV) ist kürzlich beim Besuch des Hauses der Vereine in Siegelau ein deutlicher Renovierungsbedarf aufgefallen. Er regt an, dass der Gemeinderat einmal gemeinsam mit der Verwaltung eine Ortsbegehung macht um sich einen direkten Eindruck vom Zustand der kommunalen Gebäude zu verschaffen.
  • Stefan Weis (ÖL): Wann wird die Feindecke auf die Straßen im Baugebiet Alte Ziegelei aufgebracht?
    Markus Adam (Bauamt): Der letzte Hausanschluss soll in den nächsten Wochen gelegt werden. Danach können die Arbeiten starten.
  • Stefan Weis (ÖL): Gerade wird an der Verkehrsinsel am Schießbrückle gearbeitet. Wie wird diese gestaltet?
    Markus Adam (Bauamt): Vorerst wird diese mit einer Blumenwiesenmischung eingesäät. Die weitere Gestaltung hängt dann davon ab, ob es zu Änderungen der Straßenführung in diesem Bereich im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Stollen III kommt.

Nachgefragt: Windenergieanlagen und Stromtrasse

An der Stromtrasse von den derzeit errichteten Windenergieanlagen auf dem Rotzeleck zum Umspannwerk nach Bleibach wird teilweise schon gebaut, teilweise wird noch mit den Grundstückseigentümer*innen (Bürger*innen und Gemeinde) über den letztendlichen Verlauf und die Entschädigungszahlungen verhandelt.
Insbesondere zu Beginn des Projekts war die Informations- und Kommunikationsstrategie der beteiligten Unternehmen (Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Enercon GmbH, Netze BW GmbH und Mailänder Consult) gegenüber Gemeindeverwaltung und -rat, den potentiell durch die Trassenführung betroffenen Grundstückseigentümer*innen und der Dorföffentlichkeit unzureichend und unglücklich. Dies begünstigte eine Emotionalisierung der Debatte und weitete diese bei manchen Personen von der Verlegung eines Stromkabels zur Grundsatzdiskussion über Windkraft aus.

Übersichtsplan Windkraftanlagen und Umspannwerk (Auszug aus der Präsentation der Netze BW vom 19.11.2019)

Die Vorstellung des Stromtrassenverlaufs war zunächst für die Oktobersitzung des Gemeinderats angekündigt, wurde dann jedoch kurzfristig von den beteiligten Unternehmen abgesagt und sollte demnach in der Novembersitzung 2019 erfolgen.
Leider konnte auch in der Gemeinderatssitzung am 19.11.2019 (TOP 6) kein Trassenverlauf präsentiert werden, worauf die Anwesenden – darunter viele Einwohner*innen aus Siegelau – mit Unverständnis reagierten, zumal bereits an verschiedenen Stellen mit dem Trassenbau begonnen worden war. Als Gründe für die Nichtvorstellung wurden angeführt, dass die Trassenplanung noch nicht vollständig abgeschlossen sei und die Informationen aufgrund des Datenschutzes der beteiligten Grundstückseigentümer*innen nicht veröffentlicht werden dürften. Zudem wurde mitgeteilt, dass Grundstückseigentümer*innen, mit denen über Dienstbarkeitsverträge verhandelt wurde oder die bereits der Durchleitung auf ihrem Grundstück zugestimmt hatten, von Gegner*innen der Stromtrasse eingeschüchtert worden sein sollen und man auch aus diesem Grund von einer Vorstellung des genauen Stromtrassenverlaufs absähe.

Wir, die Ökologische Liste Gutach, halten den Bau der Stromtrasse durch Siegelau für sinnvoll und notwendig und setzen uns aktiv für eine faire, gute und schnelle Lösung für alle Beteiligten ein.
Nach der Gemeinderatssitzung am 19.11.2019 waren auch für uns noch einige Fragen offen, weshalb Annette Linder bei den beteiligten Unternehmen bezüglich der Stromtrasse und der weiteren Entwicklung der Windkraftanlagen in deren Einzugsgebiet nachgefragt hat.

Stromtrasse

Andreas Markowsky, Ökostrom Freiburg, ließ uns folgende Informationen zukommen: Bei der Stromleitung handelt es sich um 20 kV-Kabel, welche als Erdkabel verlegt werden. Als Freileitungen verbinden solche Kabel schon lange die verschiedenen Ortsteile von Gutach im Breisgau. Die Leitung wird so verlegt, dass die darüberliegenden Flächen (Wiesen, Felder, Waldwege) weiterhin uneingeschränkt befahren und landwirtschaftlich genutzt werden können.
Die Leistungsfähigkeit der Trasse ist so ausgelegt, dass alle bestehenden und geplanten Windkraftanlagen (inklusive Repowering) auf dem Rotzeleck, Schillinger Berg und Bildstock an diese Leitung angeschlossen werden können und somit weder neue Trassen gebaut noch erneute Baumaßnahmen an der sich aktuell im Bau befindlichen Trasse erfolgen müssen. Die Anlagen im Bereich Schillinger Berg speisen bislang in das normale Ortsnetz ein, welches aber die nach dem angedachten Repowern dieser Anlagen (s. u.) erzeugten großen Strommengen nicht mehr aufnehmen kann. Die Windenergieanlage Tännlebühl, welche je zur Hälfte auf den Gemarkungen Freiamt und Gutach im Breisgau steht, speist ebenfalls in das Ortsnetz ein.

Mit freundlicher Genehmigung der Firma Enercon dürfen wir deren Präsentation über die Kabelverlegung im Erdreich, welche anschaulich über die Baumaßnahmen und die zu verlegenden Kabel informiert, hier veröffentlichen.
Klaus Krafft, welcher für die Firma Mailänder Consult die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen führt, ergänzte hierbei, dass die Kabel in Siegelau derzeit mit drei Kleinbagger verlegt werden und dass unter Gewässern bzw. Straßen ein Spülbagger zum Einsatz kommen wird.

Herr Krafft erklärte weiterhin, dass auch er über die Kommunikation zu Projektbeginn – insbesondere die verschickten Erstanschreiben an die Grundstückseigentümer*innen – sehr unglücklich sei. Nachdem er firmenintern zum 01.07.2019 das Projekt übernommen habe, habe er zeitnah mit den angeschriebenen Personen persönliche Gesprächstermine vereinbart, sich für den holprigen Projektstart entschuldigt und in der Regel konstruktive Gespräche führen können. Den Vorwurf, in diesen Gesprächen Druck ausgeübt zu haben, weist er entschieden zurück, da dies nicht seinem persönlichen Stil entspräche und zudem rational betrachtet überhaupt keine Druckmittel vorhanden seien.
Bis Dezember 2019 seien insgesamt zehn Trassenvarianten untersucht worden und in diesem Zuge immer wieder neue Grundstückseigentümer*innen zunächst telefonisch kontaktiert und dann bei Interesse persönlich zu einem Gesprächstermin besucht worden.

Bestehende und geplante Windkraftanlagen

Tännlebühl

Die Windenergieanlage (WEA) der „Windenergie Tännlebühl GmbH & Co. KG“ – eine Enercon E 101 (Gesamthöhe 186 m) – ist seit 2014 in Betrieb und erzeugt gemäß der Ökostromgruppe Freiburg in einem guten Windjahr ca. 5,8 Mio. kWh/a (Strom für ca. 2.000 Drei-Personen-Haushalte). Sie steht je zur Hälfte auf den Gemarkungen Freiamt und Gutach im Breisgau.

Schillinger Berg

Im Bereich Schillinger Berg (Schillinger Berg, Scheerberg, Köblinsberg) auf der Gemarkung Freiamt laufen derzeit vier Anlagen:
Die Anlage der „Freiamt GmbH & Co. Wind und Sonne KG“ – eine Enercon E-66/20.70 (Gesamthöhe 133 m, Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 66 m) – erzeugt zusammen mit einer Solaranlage gemäß der Ökostromgruppe Freiburg seit 2004 ca. 3,1 Mio. kWh/a (Strom für ca. 1.000 Drei-Personen-Haushalte).
Die Anlagen der „Freiamt Windmühlen GmbH & Co. Beteiligungs KG“ – zwei Enercon E-66/18.70 (Gesamthöhe 120 m, Nabenhöhe 86/87 m, Rotordurchmesser 66/70 m, seit 2001 und 2002) sowie eine Enercon E-82 (Gesamthöhe 179 m, Nabenhöhe 138 m, Rotordurchmesser 82 m, seit 2011) – erzeugen gemeinsam in einem guten Windjahr ca. 9,7 Mio kWh/a (Strom für ca. 3.200 Drei-Personen-Haushalte).
Gemäß Herrn Markowsky von der Ökostromgruppe Freiburg ist angedacht, die beiden seit 2001 und 2002 bestehenden WEA zu repowern, d. h. durch leistungsfähigere und in der Regel auch leisere Anlagen zu ersetzen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird sich dadurch die Anzahl der WEA wohl auf drei reduzieren. Konkrete Planungen gibt es jedoch hierzu noch nicht.

Rotzeleck

Derzeit werden zwei WEA, je eine Enercon E-92 und E-103, im Abstand von 500 m zueinander auf dem Höhenkamm am Kandelweg zwischen Schutterquelle und Rotzeleck errichtet. Die beiden Anlagen werden eine Gesamthöhe von 150 bzw. 160 m und sollen eine Nennleistung von jeweils 2,35 Megawatt erreichen.
Die dritte Anlage, eine Enercon E-138 EP3 E2 (Gesamthöhe 229,3 m), wird nachträglich in südöstlicher Richtung (Kohlhütte) an einem tieferliegenden Standort erbaut und mit den beiden ersten Anlagen eine Höhenlinie bilden. Diese wird mit einer Nennleistung von 4,2 Megawatt deutlich leistungsstärker sein als die erstgenannten.
Der gesamte Windpark soll jährlich 15 – 20 Mio kWh (Strom für ca. 5.900 Drei-Personen-Haushalte) erzeugen.

Bildstock

Für den möglichen Standort am Bildstock auf der Gemarkung Gutach im Breisgau kommen gemäß Herrn Markowsky derzeit zwei Anlagen vom Typ Enercon E-160 (Gesamthöhe 246 m) in Frage. Der Standort würde auch die Kriterien des neuen Windatlas erfüllen, da dieser einen Grenzwert von 215 W/m² nennt und für den Bildstock > 250-310 W/m² ausweist. Des Weiteren ist laut Herrn Markowsky aufgrund der Datenlage nach der einjährigen Windmessung davon auszugehen, dass die beiden WEA zusammen rund 20 Mio kWh/a erzeugen würden. Mit den bereits vorhandenen Anlagen im Bereich Wasserkraft, Solar und Wind würde Gutach im Breisgau demnach nach dem Bau des Windparks mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen als insgesamt verbraucht wird.

Rote Kreise: Ungefähre Standorte möglicher WEA auf dem Bildstock gemäß Herrn Markowsky.

Wir danken den oben genannten Personen und Unternehmen für die Beantwortung unserer Fragen und deren Einverständnis, die Informationen auf unserer Website veröffentlichen zu dürfen.
Für den Abschluss dieses sowie für zukünftige ähnliche Projekte (z.B. WEA Bildstock) wünschen wir uns von allen Beteiligten einen weiterhin fairen und transparenten Umgang auf Augenhöhe.

Weitere Hintergrundinformationen

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. November 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

Zu Beginn der Sitzung stimmt der Gemeinderat dem Antrag von Bürgermeister Singler zu, nach dem die anwesenden Zuhörer*innen nicht nur in der Frageviertelstunde während TOP 1 sondern auch nach der Vorstellung von TOP 6 die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung zentraler Gleichstellungsaspekte in der Kommunalpolitik durch Frau Baum, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emmendingen

Frau Baum stellt die (behörden)internen und externen Aspekte ihrer Arbeit vor, deren gesetzliche Grundlage das Chancengleichheitsgesetz von 2016 bildet.

Behördenintern wird mit dem Chancengleichheitsplan auf eine geschlechtergerechte Personalentwicklung, den Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und auch Männern in verschiedenen Bereichen hingearbeitet.

Die externe Gleichstellungsarbeit wirkt mit Netzwerken und Projektarbeit darauf hin, Frauen im Beruf, in der Kommunalpolitik und bei der Vereinbarkeit und von Familie und Beruf zu fördern und Hilfen und Präventionsmaßnahmen beim Thema Gewalt gegen Frauen (häusliche und sexualisierte Gewalt, Stalking, Zwangsheirat etc.) anzubieten.

Eindrücklich belegt Frau Baum, dass Frauen in Deutschland auch 2019 noch nicht gleichgestellt sind: So liegt der Frauenanteil in den Gemeinderäten des Landkreises Emmendingen nur bei 30%, Frauen verdienen bundesweit bei gleicher Leistung durchschnittlich 22% weniger als Männer (Gender Pay Gap), leisten aber gleichzeitig 52% mehr unbezahlte Arbeit pro Tag als Männer v. a. bei der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen (Gender Care Gap).

Abschließend betont Frau Baum, dass es sie sehr freue, dass im Gutacher Gemeinderat 50% Frauen vertreten sind und fragt, wie dies gelungen sei. Bürgermeister Singler antwortet, dass einfach alle gleich behandelt würden, mehrere Gemeinderät*innen ergänzen, dass sie sich einfach für kommunale Themen interessieren und einsetzen möchten. Barbara Schuler (ÖL) erklärt, dass es wichtig sei, Frauen persönlich für eine Kandidatur zu motivieren und über die Anforderungen und Möglichkeiten in der Kommunalpolitik zu informieren. Sie lobt die bisherige Arbeit von Frau Baum und ist deren zukünftige Ansprechpartnerin im Gemeinderat für Gleichstellungsfragen.

Mit freundlicher Genehmigung von Frau Baum dürfen wir ergänzend ihre Präsentation zur Chancengleichheit im Landkreis Emmendingen veröffentlichen.

4. Gemeindewald

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020

Frieder Hepperle, Leiter des Forstbezirks Waldkirch (Forstamt des Landratsamts Emmendingen) erläutert zunächst die Neurorganisation des Kreisforstamtes ab 01.01.2020. Aufgrund des Kartellverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg wurde die Anstalt öffentlichen Rechts für den Staatsforstbetrieb (ForstBW) gegründet. Diese bewirtschaftet nun die über 300.000 ha Staatswald und ist somit größter Forstbetrieb des Landes. Beratung und Betreuung von Privat- und Körperschaftswald sowie hoheitliche Aufgaben obliegen davon getrennt der dreistufigen Landesforstverwaltung. Durch die klare Trennung der Organisation des Staatswaldes von der des Privat- und Kommunalwaldes ergeben sich auch personelle Änderungen und neue Zuschnitte der Reviere. In Gutach im Breisgau ist weiterhin Forstrevierleiter Ulrich Volk für den Privat- und Kommunalwald zuständig und betreut in dem nun mit „Gutach-Waldkirch“ neu benannten Revier auch den Privatwald in Suggental; der Privatwald in Simonswald wird hingegen nun durch den dortigen Kollegen übernommen.

Anschließend referiert Herr Hepperle über die aktuelle Situation des Waldes und des Holzmarktes:

  • Nach dem Trockenjahr 2018 war es auch 2019 – insbesondere im Juni und Juli – zu heiss und zu trocken. Die Niederschläge waren 2019 unter- bis durchschnittlich. Die vermehrten Niederschläge in den letzten Wochen haben die Lage etwas entspannt, reichen jedoch längst nicht aus, um bestehende Defizite auszugleichen; der Wald ist weiterhin geschwächt.
  • Der Buchdrucker (der v. a. Fichten befallende Borkenkäfer) konnte sich dadurch immens entwickeln: In Lagen unter 400 m konnte er bis zu drei, zwischen 400 und 1000 m zwei überwinterungsfähige Generationen anlegen. Daher wird der Schaden durch Käferholz auch 2020 eine Rolle spielen.
  • In Baden-Württemberg fielen nach den beiden Trockenjahren 2,4 Mio. m³ Käferholz und 0,4 Mio. m³ Schadholz im Laubholz an. Der Landkreis Emmendingen war mit 30.000 m³ Käferholz betroffen. Die Schäden im Wald auf dem Gemeindegebiet Gutach im Breisgau waren verhältnismäßig gering (s.u.), da im Privat- wie auch im Gemeindewald das Schadholz frühzeitig entfernt wurde und so noch gut über die Holzverkaufsstelle vermarktet werden konnte. Herr Hepperle dankt den Privatwaldbesitzer*innen für die geleistete Arbeit und weist daraufhin, dass Überwinterungsbäume weiterhin konsequent entfernt werden müssen.
  • Die Situation am Holzmarkt bezeichnet er als bislang noch nie dagewesene paneuropäische Störung. Seit dem 2. Halbjahr 2018 hat sich der Holzpreis bei Fichten und Tannen nach längerer stabiler Phase stetig nach unten entwickelt. Der Festmeterpreis für Fichtenholz hat sich insbesondere in den B- und C-Qualitäten, in die in der Regel das sich farblich verändernde Käferholz fällt, um bis zu 40% reduziert. Nachfragt werden von den Sägewerken frisches Holz erstklassiger Qualität sowie Edelhölzer.

Forstrevierleiter Ulrich Volk blickt nun auf die Jahre 2018 und 2019 zurück und stellt die Planungen für 2020 vor.

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
    Bis August erfolgten Einschlag und Bewirtschaftung wie geplant. Durch die trockenheitsbedingten Käferschäden musste danach der geplante Einschlag zugunsten der Entfernung des Schadholzes gestoppt werden. Der Gemeindewald war hier mit 140 fm Fichte (knapp 10% des Hiebsatzes) betroffen. Das geplante Betriebsergebnis von rund 35.000 € Reinerlös konnte dennoch erfüllt werden (rund 76.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 41.000 € ordentliche Aufwendungen). Insgesamt wurden 350 fm Buche, 430 fm Fichte und 270 fm Tanne eingeschlagen und vermarktet.
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
    Auch 2019 war als zweites Trockenheits- und Käferjahr durch die sinkenden Holzpreise (s.o.) und die begrenzten Unternehmer- und Fuhrkapazitäten geprägt.
    Im Frühjahr wurden 450 fm Douglasien (Endnutzung und Durchforstung) in Riedern und am Hörnleberg eingeschlagen, da hier gute Erlöse erzielt werden konnten. Es erfolgten auch Reinvestitionen in die Douglasienbestände und weitere Pflegemaßnahmen.
    Ab dem Sommer wurden als zufällige Ergebnisse 140 fm Fichte (Käfer- und Dürreholz, knapp 10% des Hiebsatzes) eingeschlagen.
    440 fm Tannenholz wurden im Herbst größtenteils auf Bestellung gefällt. Hier konnte durch schnelles Reagieren auf die Nachfrage ein guter Erlös erzielt werden.
    Herr Volk ist optimistisch, dass der geplante Einschlag für 2019 noch bis zum Jahresende erfolgen und somit das geplante Betriebsergebnis für 2019 von rund 17.000 € erreicht und höchstwahrscheinlich auch übertroffen werden kann (rund 81.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 62.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020
    Durch die planmäßige BewirtschaftungDouglasie (Wertholz im Altbestand, Durchforstung in jüngeren Beständen), Buche (Durchforstung in jüngeren Beständen), Tanne (auf Bestellung) – sollen rund 25.000 € Erlös erzielt werden.
    Weitere wichtige Tätigkeiten werden die Jungbestandspflege, verkehrssichernde Maßnahmen u. a. an der Landstraße und der Bushaltestelle in Gutach sowie die Teilnahme an der Klimaschutzaktion des Gemeindetages „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ sein.
    Ergänzend soll im Rahmen eines Sonderhiebs der Hang zwischen Stollen und Gutach durchforstet werden. Das organisatorisch anspruchsvolle Vorhaben – hohe Durchforstungsnotwendigkeit, Hanglage und -absicherung, Einsatz eines Seilkrans, Koordination mit dortigen Privatwaldbesitzer*innen, ca. zweiwöchige Sperrungen der Landstraße (außer für ÖPNV), Wegemaßnahmen – wird von einem Trainee des Forstamtes geplant, wodurch die zusätzlichen Belastungen für den laufenden Betrieb nicht zu groß werden.
    Insgesamt wird mit einem Einschlag von rund 1.500 fm (Gemeinde- und Privatwald) und mit einem Erlös von rund 10.000 € gerechnet. Dieser ergibt sich aus den hohen Kosten für die Maßnahme und den erhofften guten Erlösen aufgrund des hohen Douglasienanteils.
    Insgesamt wird für 2020 ein Erlös von rund 33.000 € angestrebt (rund 166.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 131.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan für 2020.

5. Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald der Gemeinde Gutach im Breisgau ab 01.01.2020
hier: Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Zuge der Neuorganisation des Kreisforstamtes (siehe TOP 4) müssen die Kommunen zum 01.01.2010 neue Verträge mit dem Landratsamt zur Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald schließen. Die Beförsterung des kommunalen Waldes muss aufgrund des geänderten Bundeswaldgesetzes kostendeckend erfolgen. Das Entgelt für den Revierdienst (= Beförsterungskosten) setzt sich im Landkreis Emmendingen zu 2/3 aus der zu betreuenden forstlichen Betriebsfläche und zu 1/3 aus dem von der Forsteinrichtung festgesetzten Hiebsatz zusammen; ein Mehrbelastungsausgleich kann über das Forstamt beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden. Für Gutach im Breisgau ergibt sich dadurch ein jährlich zu zahlendes Entgelt von 12.068 €.

Der Revierdienst umfasst u. a. die Übernahme des Abschlusses von Liefer- und Leistungsverträgen, Logistikdienstleistungen und die Kontrollen im Rahmen der erforderlichen Vekehrssicherungspflicht.

Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald (KW 1) einstimmig zu.

6. Vorstellung der Stromtrasse vom Windpark „Rotzeleck“ auf der Gemarkung Biederbach bis zum Umspannwerk der Fa. Netze BW GmbH in Bleibach durch die Firmen Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Netze BW GmbH und Enercon GmbH

Von den am Bau und Betrieb der Windkraftanlage und der Stromtrasse beteiligten Unternehmen sind folgende Vertreter anwesend: Andreas Markowsky (Geschäftsführer der Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH), Josef Schmidt (Diplomingenieur beim Windkraftanlagenhersteller Enercon GmbH), Michael Sterner (Manager für Netzdienstleistungen der Netze BW GmbH) und Gordon Hoch (Bereichsleiter Südwest der Enercon GmbH).

Bürgermeister Singler kritisiert zu Beginn, dass die Gemeindeverwaltung erst spät über die Planung der Stromtrasse informiert bzw. in diese eingebunden wurde. Der schleppende Informationsfluss und die mangelnde Transparenz wird auch von den Gemeinderät*innen und einigen anwesenden Bürger*innen bemängelt. Josef Schmidt (Enercon) entschuldigt sich im Namen der anwesenden Unternehmen für die schlechte Kommunikation und die daraus entstandenen Unstimmigkeiten. Er erläutert, dass Enercon die Firma Netze BW mit der Planung der Trassenführung beaufragt habe.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass in Rücksprache mit Netze BW nur das Umspannwerk in Bleibach für die Einspeisung des Stroms der vorhanden bzw. potentiellen Windkraftanlagen am Schillinger Berg, Rotzeleck und Bildstock in Frage kommt.

Michael Sterner (Netze BW) erläutert anhand einer Präsentation, die wir hier mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, welche Teilbereiche die Sicherung der Leitungsrechte umfasst und wie die Kommunikation erfolgt ist bzw. hätte erfolgen sollen. Er berichtet, dass bereits zehn Trassenvarianten verhandelt, 1000 Arbeitsstunden investiert, 41 Dienstbarkeitsverträge erstellt und Vorprüfungen für die naturschutzrechtliche Genehmigung erfolgt sind. Vom Vorwurf, Grundstückseigentümer*innen seien vom zuständigen Mitarbeiter der Firma Mailänder Consult, welche von Netze BW mit den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen beauftragt worden war, bedrängt worden, zeigt er sich betroffen. Er erklärt, dass dies sehr ernste Vorwürfe seien, er sich ein solches Verhalten von seinem Kollegen von Mailänder Consult, mit dem er schon seit Jahren gut zusammenarbeitet, nicht vorstellen könne und bittet darum, über solche Vorwürfe persönlich informiert zu werden.

Mehrere Gemeinderät*innen kritisieren, dass Gemeindeverwaltung und -rat nicht bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit den privaten Grundstückseigentümer*innen informiert wurden, dass die Trassenplanung nicht parallel zu Planung der Windenergieanlagen durchgeführt und öffentlich darüber informiert wurde und dass von den Grundstückseigentümer*innen vertraglich Stillschweigen über die vereinbarte Entschädigungszahlungen gefordert wurde, was einige Betroffene sehr irritiert hätte. Außerdem wird beanstandet, dass einerseits noch keine Trassenführung bekannt gegeben worden sei, andererseits an verschiedenen Stellen bereits an der Trasse gebaut würde.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass üblich sei, dass die Trassenplanung erst nach der Windkraftanlagenplanung erfolge und dass für die bisherigen Arbeiten keine gesonderte Genehmigungspflicht bestanden habe.

Die angekündigte Vorstellung des Verlaufs der Stromtrasse findet aus drei Gründen nicht statt: Zum einen steht der endgültige Verlauf noch nicht fest. Zum anderen sprechen Datenschutzgründe dagegen und es gab Hinweise, dass Grundstückseigentümer*innen, die einer Durchleitung zugestimmt hätten bzw. diesbezüglich kontaktiert worden waren, von Gegner*innen der Stromtrasse bedroht worden waren.

In der auf diesen TOP verschobenen Fragestunde kritisieren viele der anwesenden Bürger*innen ebenfalls die mangelnde Transparenz und Informationspolitik der Unternehmen. Auf technische Rückfragen hin antwortet Herr Markowsky (Ökostrom Freiburg), dass es sich bei der Stromleitung um ein 20 kV-Kabel handele, welches mindestens einen Meter tief in die Erde verlegt wird, wodurch möglicher Elektrosmog kein Problem darstelle. Gordon Hoch (Enercon) ergänzt, dass mit dem Stromkabel kleine Telekommunikationskabel für interne Bedarfe verlegt würden.

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens erklärt Michael Sterner (Netze BW), dass weiterhin mit den Grundstückeigentümer*innen über die noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge verhandelt werde, die Netze BW jedoch aus dem Projekt aussteigen werde, wenn sich keinerlei Einigung ergeben würde.
Bezüglich der Entschädigungszahlungen wird erklärt, dass diese je nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks pro laufendem Meter Leitung unterschiedlich ausfallen können und zwischen Mailänder Consult und den Grundstückseigentümer*inen vereinbart werden.

Bürgermeister Singler stellt abschließend klar, dass die Gemeinde der Trassenführung über gemeindeeigene Grundstücke nicht entgegensteht und dies auch juristisch nicht kann.

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Berechnungen des kalkulatorischen Zinssatzes vor und schlägt unter Berücksichtigung der Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,40 % für das Haushaltsjahr 2020 vor.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

8. Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor, welche auf der Grundlage der 2012 erstellten Kostenträgerrechnung erfolgte. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung einer neuen Kostenträgerrechnung eingestellt, auf deren Grundlage die Abwassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz der geplanten Sanierungen am Wassernetz sowie Untersuchungen, Auswertungen und Reinigungen keine Gebührenerhöhung erfolgen.
Bauamtsleiter Adam stellt klar, dass das Niederschlagswasser mit 0,17 € / m² im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig kalkuliert wurde.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung und die sich daraus ergebenden Abwassergebühren von 1,35 €/m² und Niederschlagswassergebühren von 0,17 €/m².

9. Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor. Eine Anpassung der seit dem 01.01.2006 geltenden Grundgebühr (Zählergebühren) wird erst erfolgen, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung hierfür im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen eines Fachbüros eingestellt, auf deren Grundlage die Wassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz anstehender Malerarbeiten an den Hochbehältern und Reparaturen im Wassernetz keine Gebührenerhöhung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung und die sich daraus ergebenden Frischwassergebühren von 1,80 €/m².

10. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Gutach
hier: Ersatz des Manganfilters

Der Gemeinderat vergibt die Sanierungsarbeiten mit einem Brutto Angebotspreis von 15.469,41 € gemäß Beschlussvorschlag einstimmig an die Firma Dorfmüller Wassertechnik.

11. Sachstandsbericht Sanierung Grundschule ZweiTälerLand „Mitteltrakt“ durch die Bauverwaltung

Die Überprüfung von Statik, Brand- und Blitzschutz laufen derzeit. An der Fassade stehen eine Betonsanierung, Dämmung, Erneuerung der Fenster und Verkleidung mit Lärchenholz an. Die obere Geschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Für das Dach hat sich ein Satteldach als wirtschaftlichste Dachform mit größerem Dachüberstand erwiesen. Die Anbringung von Schneefanggittern und einer Photovoltaikanlage ist geplant. Insgesamt wird bei der Planung und Sanierung schon der für 2021 angedachte Mensa-Anbau berücksichtigt.

12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig eine Spende in Höhe von 50 € für die DRK-Weihnachtsgeschenke-Aktion an.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine