Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. April 2023

1. Bauvoranfrage gem. § 57 LBO auf Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung auf dem Flurstück 316/2, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

Wencke Heß (Bauamt) ergänzt zur Vorlage, dass keine Einwände von den Angrenzern eingegangen wären. Auf Rückfrage aus dem Gremium, was für eine Heizanlage nun verwendet werden wird, antwortet sie, dass der Verwaltung hier noch keine neuen Kenntnisse vorliegen würden. (ÖL-Ergänzung: In der Gemeinderatssitzung im Februar war der Anschluss des Wohnheims der Lebenshilfe an den Eisspeicher in der Alten Ziegelei thematisiert worden.)
Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Beteiligung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schloss“, Gemeinde Simonswald

Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Bebauungsplanänderung in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

3. Beteiligung als Behörde für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen in der Gemeinde Simonswald nach § 141 BauGB für den Bereich „Altsimonswald“ für die beabsichtigte förmliche Feststellung eines Sanierungsgebiets

Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Untersuchungen in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

4. Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren gem. § 93 (1) WG – Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage mit zwei Bohrungen zu je 190 m Bohrtiefe, Flurstück 38/4, Gemarkung Gutach

Die Gemeinde Gutach im Breisgau wird in diesem Verfahren angehört und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten (gem. §5 LVG). Eine Entscheidung durch den Gemeinderat (wie im baurechtlichen Verfahren) ist nicht notwendig. Eine Prüfung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass Ver- und / oder Entsorgungsleitungen nicht berührt werden. Dennoch will die Verwaltung die Vorlage des Bohrergebnisses erhalten und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Umnutzung und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 8/3, Gemarkung Bleibach

Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Bekanntgaben

  • Die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach wurde wie in der TA-Sitzung am 29. März 2023 (TOP 2) beschlossen montiert.
  • Das Kriegerdenkmal in Bleibach wurde restauriert. Im Haushalt wurden die Kosten mit 45.000 € veranschlagt, tatsächlich kostete es 39.000 €. Allerdings ist die Beschriftung auf dem Steinsockel schwer zu lesen. Die Verwaltung hat 2 Vorschläge zur besseren Lesbarkeit:
    a) Die Schriftzüge in aufwendiger Weise nachzuzeichnen.
    b) Über einen angebrachten QR-Code die Textvorlage ablesen zu können.
    Aus dem Technischen Ausschuss kam die Anregung nur die Vorderseite hervorzuheben. In dieser werden die Gründe und Entstehung des Denkmals erwähnt. Die Verwaltung prüft dies.
  • Die Kirchenmauer in Bleibach soll renoviert werden. Ziel ist es, die Bruchsteinmauern wieder sichtbar zu machen. Allerdings liegen diese Arbeiten im Verantwortungsbereich der Kirche und nicht der Gemeindeverwaltung.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: In Siegelau sind zwei Mobilfunkmasten geplant. Hat die Verwaltung davon Kenntnis?
    Antwort: Die Verwaltung hat von der unteren Baubehörde nur von einem Masten Informationen erhalten. Sobald die Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wird, wird dies im Technischen Ausschuss behandelt.
    Frage: Kann man die 2 Masten zu einem zusammenlegen?
    Antwort: Nein. Die Mobilfunkbetreiber schließen mit den Grundstückseigentümern einen Vertrag ab und anschließend wird die Gemeinde informiert.
  • Frage: Vor der Bleibacher Kirche ist der Blumentrog auf dem Hügel in die Jahre gekommen ist. Kann dieser erneuert werden?
    Antwort: Der Blumentrog ist auf gemeindlichem Grundstück und Eigentum der Gemeinde. Er stört das Gesamtbild und man arbeitet an einer Lösung.
  • Frage: Auf dem Friedhof in Bleibach wurde ein 3. Urnenkreis angelegt. Warum wurde dieser nicht bei den zwei anderen Urnenkreisen errichtet?
    Antwort: Ein dritter Kreis wäre zu nah am Hang gelegen und man hätte ihn durch hohe Stützmauern sichern müssen.
    Anmerkung: Mit dem AK Friedhof ist ein Vor-Ort-Termin geplant, der Termin wird noch bekannt gegeben.
  • Hinweis: Das Banner am Bahnhof Bleibach, das gegen Vermüllung anmahnt, ist soweit beschädigt, dass es nicht mehr ansehnlich ist. Man bittet, es zu entfernen.
  • Frage: Im Wohngebiet “Alte Ziegelei“ geht bei einem Gebäude der Baufortschritt nur schleppend voran, die Fristen müssten inzwischen verstrichen sein. Sollte man nicht stärker auf die Fertigstellung drängen?
    Antwort: Im Kaufvertrag ist ein Zeitfenster angegeben, indem ein Bau fertig gestellt werden soll. Eine Fristverlängerung wurde hier nie beantragt oder genehmigt. Die Verwaltung wird Kontakt mit dem Bauherrn / der Bauherrin aufnehmen. Jedoch hat die Verwaltung nur geringe rechtliche Möglichkeiten, auf die Fertigstellung zu drängen.
  • Frage: Auf dem Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ hat ein Landschaftsgärtnerbetrieb Gewerbeflächen gekauft und nutzt diese bislang vorwiegend als Lagerplatz. Wird der Betrieb das Gebiet nun als Firmensitz nutzen und entsprechend der Vorgaben bebauen?
    Antwort: Es ist Inhalt des Kaufvertrages, dass die Gewerbeflächen nur für angesiedelte Firmen vergeben werden. Der Betrieb konnte wegen hohem Arbeitsaufkommen seinen Bauhof bislang nicht weiter fertig stellen.
  • Hinweis: Das DRK-Blutspende-Plakat an der Gutacher Dorfbrücke ist sichtbehindernd angebracht und sollte umgehängt werden.
    Die Verwaltung gibt an, dass man das DRK bereits kontaktiert hätte.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. Oktober 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes in eine Wohnung mit Garage auf dem Flurstück 211, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Ausbau des Dachspitzes zu Wohnraum auf dem Flurstück 176/15, Gemarkung Gutach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Ökonomieteils und Wiederaufbau als Wohnraumerweiterung und Lager im EG auf dem Flurstück 194, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau einer Holzschnitzel-Heizungsanlage an den landwirtschaftlichen Geräteschuppen auf dem Flurstück 1/1, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Beschlussvorschlag sah vor, aufgrund der nicht geklärten Genehmigungsfähigkeit und noch offener Fragen den Beschluss auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Die Verwaltung hatte zwischenzeitlich eine ausführliche E-mail vom Landratsamt erhalten, in der der Privilegierung nach § 35 BauGB stattgegeben wurde. Einige offenen Fragen wurden in diesem Schreiben ebenfalls beantwortet.
Aufgrund dieser Informationen konnte der Technische Ausschuss dem Antrag stattgeben und zustimmen.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Errichtung von insgesamt 2 Zelt- und Stellplätzen auf freien Flächen des Grundstücks für Campingreisende, Flurstück 135, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Bekanntgaben

keine

7. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Bei der letzten Hangsicherung in Siegelau sind im Sicherungsmaterial Löcher sichtbar. Will man diese Schäden revidieren?
    Antwort: Man ist im Kontakt mit der Fachfirma und hat ein Antwortschreiben erhalten. Die Firma sieht die offenen Stellen als annehmbar an.
  • Frage: Man wollte die Arbeitsgruppe Friedhöfe wieder einberufen. Gibt es schon einen Termin?
    Antwort: Es gibt noch keinen Termin.
  • Frage: Durch das Mulchen von Böschungen und Wegränder werden viele Kleinlebewesen getötet. Gibt es andere Mähmethoden und Geräte um diesem entgegenzuwirken?
    Antwort: Man hat deswegen Kontakt mit dem Naturpark Südschwarzwald. Dort wird derzeit ein Mulcher mit vorgelagertem Rechen erprobt. Die Arbeitsweisen und Geräte müssen in der Praxis umsetzbar und im Kostenrahmen sein.
  • Frage: Im Bereich Hinteracker (Siegelau) sind am Spielplatz die Thujas radikal zurückgeschnitten worden und als Folge daraus abgestorben. Ist eine Neupflanzung geplant?
    Antwort: Der Bauhof kennt dieses Problem und will eine Neubepflanzung verwirklichen.
  • Frage: Wie weit ist der Stand bei der Fluchttreppe im Haus der Vereine Siegelau (HdV Siegelau) ?
    Antwort: Die Baugenehmigung mit Bauteilfreigabe wurde erteilt und liegt der Verwaltung vor.
  • Frage: Das Kriegerdenkmal in Siegelau sollte gereinigt werden. Ist die Nachfolge der Pflege des Friedhofs in Siegelau schon geregelt worden?
    Antwort: Das Kriegerdenkmal kann nicht vor Allerheiligen (01.11.) gesäubert werden. Die Einteilung der Pflege ist noch nicht abgesprochen. Man muss sich noch auf einen Termin einigen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. September 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Eweiterung eines Wohnhauses im UG und EG auf dem Flurstück 124, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

  • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Dachstuhls um eine Gaube mit Treppenaufgang auf dem Flurstück 20/1, Gemarkung Siegelau (Bebauungsplan Mühlacker II)
    ÖL-Information: Der Bebauungsplan Mühlacker II ist aktuell noch nicht online auf der Gemeindewebsite verfügbar, kann aber auf dem Rathaus in Bleibach eingesehen werden.
    • Der Bauantrag hält sich an den Bebauungsplan und es sind weder Befreiungen noch Ausnahmen zu erteilen. Deswegen wird dieser Antrag nur zur Kenntnis genommen.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: In diesem Jahr wurden in Siegelau Felssicherungsarbeiten durchgeführt (siehe Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022 TOP 2). Nun sind an dem Befestigungsmaterial Löcher zu erkennen und Material wird ausgeschwemmt. Wie will man diese Schäden beheben?
    Antwort: Man hat das zuständige Ingenieurbüro informiert und um Stellungnahme gebeten.
  • Frage: Wann wird die Fluchttreppe im Haus der Vereine in Siegelau angebaut.
    Antwort: Nächstes Jahr. Gerade werden die Angebote eingeholt.
  • Ein Lob an die Mitarbeiter des Bauhofs. Die Friedhöfe in der Gemeinde sind in einem gepflegten Zustand.
  • Frage: Darf die Gemeinde den starken Unkrautbewuchs auf den Friedehöfen mit Herbizid bekämpfen?
    Antwort: Man kann nur über eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt Herbizide einsetzen. Für nächstes Jahr will man eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
  • Hinweis: Die Straßenlaternen beim Friedhof in Siegelau und beim Fußweg zur Bahnhofstraße in Bleibach leuchten nicht.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Juni 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Bau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 599, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 12

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Umnutzung einer bestehenden Garage zum Besprechungsraum und Neubau von drei separaten Garagen auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach, Bleibacher Str. 21

Hinweis: Für das Hauptgebäude steht ein Abbruch zur Diskussion.
Der Technische Ausschuss empfiehlt, die Flachdächer zu begrünen oder darauf eine PV- Anlage zu errichten.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Bekanntgaben

4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Hinweis aus dem Gemeinderat: Das Dach an der Bushaltestelle „Stollen“ ist beschädigt.
    Antwort der Verwaltung: Dies wurde schon bemerkt. Der Schaden wird behoben.
  • Hinweis aus dem Gemeinderat: Auf dem Friedhof in Gutach steht zentral ein offener Abfallbehälter für Grablichter. Dieser stört das Gesamtbild des Friedhofs.
    Antwort der Verwaltung: An dem betreffenden Platz wurden früher verschiedene Abfälle abgestellt. Man entschied sich daraufhin für einen offenen Behälter, damit nicht verschiedene Abfälle hineingeworfen werden.
  • Frage aus dem Gemeinderat: Beim Pumphäuschen am Silberkönig bildet sich des Öfteren ein kleiner See. Wann kann Abhilfe geschaffen werden?
    Antwort der Verwaltung: Momentan wird das Pumpwerk Silberkönig ausgeschrieben. Die Vergabe soll in der Julisitzung stattfinden. (siehe TOP 2 Punkt 4 Bekanntgaben Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2021)
  • Frage aus dem Gemeinderat: In Siegelau sind Straßenpassagen mit 10 km/h beschildert. Die Talstraße bei der Abzweigung Mußbach ist auf 50km/h begrenzt. Ist diese Begrenzung dauerhaft? Die Bushaltestelle Mußbach wird von vielen Schulkindern frequentiert.
    Antwort der Verwaltung: Bei der Verkehrsschau mit der unteren Verkehrsbehörde im Oktober 2020 wurden die Hofzufahrten wegen des Viehbetriebs auf 10km/h begrenzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Talstraße auf 50km/h ist auf die Dauer der dortigen Bauphase begrenzt.
  • Hinweis aus dem Gemeinderat: Durch die Gewitter der letzten Tage ist in Siegelau Splitt auf die Talstraße geschwemmt worden.
  • Frage aus dem Gemeinderat: Die Abflussschächte in Siegelau wurden gereinigt. Wann werden diese in Oberspitzenbach gesäubert?
    Antwort der Verwaltung: Die Abläufe in Oberspitzenbach wurden nicht vergessen und werden zeitnah gereinigt.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. März 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Frage Bürger*in: Vor zwei Jahren habe ich erstmals angefragt, ob der bestehende Hauptweg mit Kiesbelag auf dem Bleibacher Friedhof so ertüchtigt werden kann, dass er von allen Personen (auch mit Geheinschränkungen und -hilfen) gut genutzt werden kann. Abhilfe wurde zugesichert, bislang wurde jedoch noch nichts verändert.
    Markus Adam (Bauamt): Die Maßnahme wurde nicht vergessen, konnte jedoch aufgrund vieler anderer dringlicher Aufgaben und Personalmangel noch nicht umgesetzt werden.
    Barbara Schuler (ÖL): Das Thema steht seit drei bis vier Jahren an. Wenn die Gemeinde aus den genannten, nachvollziehbaren Gründen die Maßnahme nicht selbst umsetzen kann, dann muss dafür nun eine externe Fachfirma beauftragt werden.
    Hr. Adam stimmt dem Vorschlag von Fr. Schuler zu. Bürgermeister Singler ergänzt, dass dieses Vorhaben noch im Haushaltsplan untergebracht werden muss.

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schriftlich mitgeteilt hat, dass die Maßnahmen, die das Bauamt im Hinblick auf die Vermerke aus dem letzten Prüfbericht ergriffen hat, adäquat seien.
    In der Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 (TOP 6) war der Gemeinderat über die A-Vermerke aus dem Prüfbericht für die Haushaltsjahre 2014 – 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Bereich Bauen unterrichtet worden.

3. Windkraft VVG Waldkirch auf Teilflächen der Gemeinde Gutach
Hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH

ÖL-Hintergrundinformation: Die Diskussion und die Entscheidung über den hier gestellten Antrag – Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids und des gemeindlichen Einvernehmens für den Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich des Bildstocks – sind vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Gemeinden Waldkirch, Gutach und Simonswald zu betrachten.
Die Gemeinderäte von Gutach (Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 TOP 3) und Simonswald (Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021 TOP 1) haben bereits für die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens und für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald gestimmt. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber erst in der morgigen Gemeinderatssitzung am 17.03.2021 beschließen.
Bei der in der Übersichtskarte (TOP 3 Anlage 1b) angegebenen geplanten Konzentrationszone Bildstock handelt es sich um die Fläche, die im seit 2011 laufenden Aufstellungsverfahren des Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG vorgesehen wäre. Im rechtsverbindlichen FNP aus dem Jahr 2001 ist diese Fläche nicht als Konzentrationszone ausgewiesen.
Generell ist der Standort nach bisherigen Erkenntnissen sehr geeignet und erfährt bei den Anlieger*innen eine hohe Akzeptanz.

Beate Roser (ÖL) ist befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Bürgermeister Singler verweist kurz auf den in den Sitzungsunterlagen geschilderten Sachverhalt. Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K, welche den Entwurf für die Stellungnahme ausgearbeitet hat, ist anwesend um bestehende Fragen zu beantworten.

  • Reinhard Hamann (FWV) sagt, dass man den Antrag ablehnen solle, damit die Planungshoheit bei der Gemeinde bleibe.
  • Annette Linder (ÖL) nutzt die Anwesenheit von Herrn Kupfer um ihn zu fragen, welche der unterschiedlichen, von W2K genannten, voraussichtlichen Verfahrensdauern für eine Neuaufstellung des Teil-FNP am ehesten der Realität entspräche: In der Gemeinderatssitzung in Gutach am 19.01.2021 wurden 5-6 Jahre genannt, in der heutigen Sitzungsvorlage TOP 03 Anlage 1a (S. 9) 4 Jahre, in der Waldkircher Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am morgigen 17.03.2021 seien es 2 Jahre.
    Herr Kupfer antwortet, dass dies von vielen Faktoren abhängig sei, 4 Jahre aber realistisch seien.
  • Stefan Weis (ÖL): Der aktuell gültige FNP von 2001 räumt der Windkraft nicht den substantiellen Raum ein, der inzwischen gesetzlich gefordert ist. Inwieweit könnte eine Ablehnung des heutigen Antrags eine Klage des Antragstellers gegen die Gemeinde nach sich ziehen? Hat das Landratsamt Emmendingen in diesem Fall eine Normverwerfungskompetenz?
    Herr Kupfer antwortet, dass es sich bei diesem Thema wohl um die derzeit kontroverseste Diskussion um das BauGB im Verwaltungsrecht handelt. Aus seiner Sicht ist dies im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung im hier vorliegenden Gutacher Fall eher unrealistisch.
  • Robert Stiefvater (CDU) wünscht an dieser Stelle keine weitere Diskussion mehr und die ledigliche Abstimmung über den Antrag. Er schließt sich der Meinung von Reinhard Hamann (FWV) an.

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung das Versagen des Einvernehmens und die Billigung des Entwurfs der Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an das Landratsamt Emmendingen zu versenden.
Beate Roser (ÖL) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.
ÖL-Anmerkung: Unter TOP 12 wurde das Thema Windkraft weiter diskutiert.

4. Erstellung eines Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Hier: Anhörungsentwurf

Timm Anders, Amtsleiter des Amtes für ÖPNV am Landratsamt Emmendingen, stellt anhand einer Präsentation den Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 allgemein und mit Fokus auf die Gutach betreffenden Änderungen und Fragestellungen vor:

Der Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 legt einheitliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot in der Region fest. Gemäß dem Motto „Zug und Bus aus einem Guss“ sollen dabei das Regionalbusnetz und -angebot an den veränderten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angepasst und die Barrierefreiheit gefördert werden. Dies ist auch die Grundlage für die vergabe- und behilfe(EU)-rechtlich abgesicherte Leistungserbringung.

Die Grundkonzeption Regionalbus umfasst dabei folgende Angebote:

  1. Basisangebot: Anbindung aller politischen Gemeinden an das Schienennetz. Bedienung im Stundentakt von der 6. bis zur 24. Stunde. Werktags 19 Fahrtenpaare (ein Fahrtenpaar (FP) = eine Hin- und Rückfahrt), samstags 18 FP, sonntags 17 FP.
  2. Vernetzungsangebot: Regionale Vernetzung in Ergänzung zur Schiene. Bedarfsorientierte Bedienung.
  3. Erschließungsangebot: Anbindung der Ortsteile. Bedienung abhängig von den Kosten und dem zur Verfügung stehenden Budget.

Der Landkreis Emmendingen finanziert das Basis- und Vernetzungsangebot sowie den Schülerverkehr auf den Erschließungslinien (mind. 6 Fahrtenpaare an Schultagen). Unter Berücksichtigung eines realistischen Kilometerpreises und der heutigen Einnahmesituation könnte der Landkreis zusätzlich zwischen 9 und 15 FP auf den Erschließungslinien finanzieren. Zusätzliche Fahrten müssen von den Kommunen selbst finanziert werden, da dem Landkreis sonst zu hohe Zusatzkosten entstehen würden. (Eine Ergänzung des Basisangebots auf allen Linien würde den Landkreis bspw. rund 1 Mio. € im Jahr kosten.)

Die bisherigen (alt) und geplanten (neu) Zug- und Busverbindungen im Vergleich:

Linie altVerlaufLinie neuFahrtenpaare alt
Mo-Fr / Sa / So
Fahrtenpaare neu
Mo-Fr / Sa / So
Zug
726Freiburg – Waldkirch – BleibachS217 / 17 / 1636 / 33 / 28
726Bleibach – ElzachS217 / 17 / 1625 / 18 / 17
Bus
7206.1Waldkirch – Bleibach23417 / 14 / 86 / 0 / 0 *
7206.1Bleibach – Elzach20017 / 5 / 412 / 16 / 12
7206.1Bleibach – Siegelau2447 / 5 / 5 **15 / 15 / 15
7272Waldkirch – Bleibachentfällt15 / 11 / 9entfällt
7272Bleibach – Furtwangen24018 / 11 / 1220 / 18 / 17
7272Bleibach – Wildgutach242in 240 enthalten15 / 0 / 0 ***
* v. a. Schülerbeförderung
** davon Mo – Fr 3 FP nur an Schultagen und Sa / So nur AST (Anrufsammeltaxi)
*** Sa / So Bedienung durch 240

Herr Anders ergänzt, dass die Schulbusverbindungen (inkl. Bleibach – Gutach) in der aktuellen Planung gewährleistet sind. Die Taktung auf den Basis- und Erschließungslinien wird verbessert und dem neuen Nahverkehrsplan ein klares Linienkonzept mit eindeutigen Fahrwegen zugrunde gelegt. Der schienenparallele Busverkehr zwischen Waldkirch und Bleibach entfällt – ausgenommen in den Zeiten, in denen der Zug halbstündlich nach Elzach fährt.

Die Busverbindung von Bleibach nach Siegelau stellt eine Herausforderung dar:
Die Zeit, die dem Bus für die Strecke von Bleibach nach Siegelau und wieder zurück (Linie 244) zur Verfügung steht, ist nur so lang wie die S-Bahn zukünftig von Bleibach nach Elzach und wieder zurück benötigen wird. Mit Anschlusssicherung in beide Fahrtrichtungen ab dem Bahnhof Bleibach ist in dieser Zeit nur eine Busverbindung bis zum Siegelauer Rathaus möglich. Mit Anschlusssicherung nur in Lastrichtung könnte der Bus weiter bis ca. Talstraße 66 / Haltestelle Abzweig Winterhof fahren. Nur ein- / aussetzende Fahrzeuge könnten noch bis zur bisherigen Endhaltestelle am Stefanshof fahren. Alternativ könnte ein On-Demand-Verkehr geprüft werden.
Falls der Stefanshof immer bedient werden soll, müsste ein zweiter Bus eingesetzt werden, der dann immer rund 50 Minuten am Stefanshof stehen würde – die Mehrkosten müssten dann die Gemeinde Gutach zu 2/3 und der Landkreis Emmendingen zu 1/3 tragen.

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Herr Anders die Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Bürgermeister Singler: Gibt es Erhebungen dazu, wie die Verbindung zwischen Bleibach und Siegelau-Stefanshof bislang genutzt wurde?
    Herr Anders: Es gibt eine Erhebung aus dem Jahr 2016, die allerdings nicht repräsentativ ist.
    Bürgermeister Singler verweist ergänzend auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der der ZRF gebeten wird, die Anbindung nach Siegelau zu prüfen bzw. zu verbessern (siehe Beschlussfassung unten).
  • Reinhard Hamann (FWV): Müssen die Schüler aus Siegelau nun generell immer mit dem Bus nach Bleibach fahren und dort auf den Zug umsteigen?
    Herr Anders: Ja, für die Fahrt in das Schulzentrum Oberes Elztal nach Elzach ist ein Umstieg am Bleibacher Bahnhof nötig. Ob der Bus zu den Waldkircher Schulen direkt durchfährt oder ob dann ebenfalls ein Umstieg in Bleibach nötig sein wird, ist noch nicht klar. Die Kindergartenkinder aus Siegelau werden auf jeden Fall ohne Umstieg nach Gutach in den Kindergarten gefahren.
  • Annette Linder (ÖL): Ist gewährleistet, dass der erste und / oder zweite Zug am Morgen ab Bleibach Richtung Freiburg (geplante Abfahrten Bleibach 5:25 Uhr und 5:55 Uhr) und Richtung Elzach (geplante Abfahrt Bleibach 6:01 Uhr und 6:31 Uhr) von Montag bis Freitag auch in den Ferienzeiten für Berufspendler*innen durch eine entsprechende Busverbindung von Siegelau aus erreichbar sein wird?
    Herr Anders: Ja, ist gewährleistet. Einer der ersten beiden Zügen in jede Richtung wird erreicht.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wie genau ist die Verbindung nach Wildgutach gestaltet? Welcher Bus fährt wirklich bis zur Haltestelle Wildgutach-Löwen?
    Herr Anders: Während des Halbstundentakts nach Elzach fährt nur die Linie 242 nach Wildgutach hinein. Ansonsten fahren die Linien 242 und 240 nach Wildgutach. Am Wochenende bedient nur Linie 240 Wildgutach.
  • Bürgermeister Singler verweist auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der die nun schlechtere Busverbindung zu den (Haus)ärztlichen Gemeinschaftspraxen in Kollnau und Waldkirch thematisiert wird (siehe Beschlussfassung unten). Durch die deutliche Reduktion der Busverbindungen zwischen Waldkirch und Bleibach werden die praxisnahen Haltestellen (Kollnau-Realschule, Kollnau-Post, Waldkirch-Rettungszentrum) zukünftig mit der neuen Linie 234 nur noch Montag bis Freitag mit 6 Fahrtenpaaren bedient. In den Zwischenzeiten müssten die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort mit dem geplanten Stadtbus wieder zurück, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
    Herr Anders: Die 6 Fahrtenpaare werden auch in den Ferien fahren. Die Finanzierung des Halbstundentakts der S-Bahn zwischen Waldkirch und Bleibach kostet den Kreis 1 Mio. € – eine schienenparallele Buslinie dazu wird der Kreis nicht finanzieren.
  • Barbara Schuler (ÖL): Die aktuelle Planung sieht keine direkte Busverbindung von Bleibach nach Emmendingen mehr vor. Diese ist z. B. für die Schüler*innen der dortigen Berufsschulen wichtig. Die Verbindung Bleibach – Emmendingen ist nicht schienenparallel und könnte zudem das Teilstück Bleibach-Kollnau-Waldkirch mit den o. g. arztpraxisnahen Haltestellen verstärkend bedienen. Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).
    Herr Anders ergänzt, dass aktuell nur wegen des Schienenersatzverkehrs eine direkte Busverbindung zwischen Emmendingen und Bleibach besteht – im zuvor gültigen Fahrplan sei dies nicht der Fall gewesen.
  • Beate Roser (ÖL): Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss verbessert werden. Oberspitzenbach gehört zwar zur Gemeinde Gutach, die Kinder besuchen jedoch aufgrund der näheren Lage die Einrichtungen in Niederwinden. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.
    Herr Anders nimmt diese Information mit und erklärt, dass der Schülerverkehr mit annehmbaren Fahrzeiten sichergestellt werden wird.
    Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kenntnisnahme des Entwurfs des Nahverkehrsplanes 2021-2026 und bittet um die Aufnahme folgender Punkte in den Nahverkehrsplan 2021-2026:

  1. Es soll geprüft werden, ob das Angebot in Siegelau mit bedarfsgerechten Anbindungen verbessert werden kann. Ein zeitnaher Anschluss an den Schienenverkehr soll ermöglicht werden. Auch der Einsatz möglicher Kleinbusse soll überprüft werden.
  2. Die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgungseinrichtungen in Waldkirch und Kollnau ist für die Einwohner*innen von Gutach im Rahmen der ärztlichen (Haus)arztversorgung wichtig und muss gewährleistet sein. Zum Wohle der älteren Mitbürger*innen darf eine weitere Ausdünnung bzw. eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht stattfinden. Dies hätte zur Folge, dass die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort wieder mit dem Bus zurückfahren müssten, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
  3. Eine direkte Busverbindung zwischen Bleibach und Emmendingen soll eingerichtet werden. Diese könnte ggf. auch zur Lösung der unter Punkt 2 genannten Problematik beitragen.
  4. Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss so verbessert werden, dass für die Kinder angemessene Fahrzeiten entstehen. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.

5. Beschränkte Widmung der Gescheidstraße im Ortsteil Siegelau

Die Hinweise von Reinhard Hamann (FWV) und Beate Roser (ÖL), dass bereits in der Ortsmitte Siegelau mit einem Schild auf die spätere Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen und dass das oberhalb der Gescheidstraße anzubringende Schild bereits am Abzweig Elmigweg aufgestellt werden sollte, da an der im Übersichtsplan angegebenen Stelle für Pkw keine Wendemöglichkeit mehr besteht, finden allgemeine Zustimmung und sollen umgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß des Beschlussvorschlags:
1. Das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Grundstück wird mit sofortiger Wirkung nach § 5Abs. 1 des Straßengesetzes BW (StrG BW) für den öffentlichen Bereich beschränkt gewidmet. Die Verkehrsfläche wird als Gemeindestraße als beschränkt öffentlicher Weg bzw. Straße klassifiziert. Die Nutzung wird auf „Anlieger“beschränkt.
2. Die Gemeinde wird beauftragt, die Widmung öffentlich und ortsüblich bekannt zu machen.

6. Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung)

Hauptamtsleiter Jörg Barth stellt kurz die Sachlage zu den TOP 6 und 7 vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung).

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung).

8. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste
Hier: Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Katja Kury (stellvertretende Amtsleiterin) stellt kurz die Sachlage vor.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass das Land 80% der Einnahmen durch die entfallenen Entgelte erstattet – die übrigen 20% trägt die Kommune. Andere Kommunen im Kreis haben schon ähnliche Beschlüsse gefasst, wie der, der heute dem Gemeinderat vorgelegt wird. Um weniger bürokratischen Aufwand zu haben, werden die bezahlten Elternbeiträge für die Dezemberwoche vor Weihnachten 2020, in der die Schatzkiste bereits geschlossen war, nicht zurückerstattet – als Ausgleich werden die Elternbeiträge für die Woche im Februar 2021, in der die Schatzkiste wieder geöffnet war, nicht erhoben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Elternbeiträge / Mittagsessensentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) für die Notbetreuung im Januar und Februar werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
d) den Erlass der Mittagsessensentgelte für die Monate Januar und Februar 2021

9. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand
Hier: Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (analog zu TOP 8):
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Betreuungsentgelte / Mittagsessenentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) aufgrund des Wechselunterrichts wird für den Monat März 2021 lediglich der halbe Monatsbeitrag erhoben (ausgenommen Notbetreuung)
d) für die Notbetreuung im Januar, Februar und März werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
e) für das Mittagessen wird in den Monaten Januar bis März wird für die tatsächlich in Anspruch genommenen Wochen ein Mittagsessensentgelt von 15,00 € wöchentlich erhoben

10. Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss

Bürgermeister Singler ergänzt, dass mit der Umsetzung ab 2022 zu rechnen sei.
Die Frage von Stefan Weis (ÖL), ob das Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ schon komplett mit Glasfaser angeschlossen sei, beantwortet er mit ja.

Dem Gemeinderat beschließt einstimmig, sich am Projekt „Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss“ zu beteiligen und Haushaltsmittel dafür bereitzustellen, wenn es zu einer Umsetzung kommt.
Nach aktuellem Stand wird abzüglich der Bundes- und Landesförderung der Eigenanteil der Gemeinde bei etwa 9.600 € liegen und ab 2022 haushaltswirksam werden.
Zusätzlich zu den genannten Gewerbegebieten „Stollen“ und „Weber-Areal“, soll auch untersucht werden, ob im Rahmen dieses Projektes auch das Gewerbegebiet „Hermann-Areal“ mit Glasfaser ertüchtigt werden kann.

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 500 € für die Feuerwehr (Christine Kaltenbacht (FWV) nimmt als Mitarbeiterin des spendenden Unternehmens nicht an dieser Abstimmung teil), 300 € für die Kinderkrippe Schatzkiste und von 10 CO2-Ampeln für die Grundschule ZweiTälerLand.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Das seit 2011 laufende, nun vor der ergebnislosen Einstellung stehende Verfahren zur Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG hat bisher 638.000 € gekostet. Das neue Verfahren soll wieder 500.000 € kosten, davon soll Gutach 350.000 € tragen. Wie kann sich die Gemeinde Gutach das leisten?
    Wencke Heß (Bauamt): Wir müssen die Entscheidung des Waldkircher Gemeinderats am 17.3.2021 und dann die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021 abwarten. 2021 kann hier nichts mehr vorangehen, da Umweltuntersuchungen bereits im März starten müssen und bislang aufgrund der fehlenden Beschlüsse noch kein Planungsbüro beauftragt werden konnte. Erst 2022 wird dann mit den Untersuchungen gestartet werden können und das Thema haushaltsrelevant werden.
  • Robert Stiefvater (CDU): Kann Gutach mit fsp.stadtplanung oder einem anderen Planungsbüro selbst den Teilflächennutzungsplan Windkraft nur für Gutach aufstellen?
    Wencke Heß: Nein, dies kann nur über die VVG laufen und Waldkirch ist hierfür zuständig. Waldkirch muss im Gemeinderat und in der VVG zustimmen. Die Kosten für ein Verfahren in Eigenregie und in der VVG wären vermutlich gleich hoch.
  • Reinhard Hamann (FWV): Wenn es zu einer gemeinsamen Neuaufstellung des Teil-FNP Windkraft mit der VVG kommt, dann muss es dieses Mal anders laufen. Das Verfahren darf nicht wieder immense Beträge kosten und dann jahrelang im Waldkircher Rathaus unbearbeitet liegen bleiben.
    Diesem Statement stimmt der ganze Gemeinderat zu.
  • Annette Linder (ÖL) weist nochmals auf das aktuelle Dilemma und die Diskussion zum heutigen TOP 3 hin: Angesichts der Klimakrise ist ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig – dazu gehören auch Windräder in Gutach. Deshalb war es für einige Ratsmitglieder aus Überzeugung schlichtweg nicht möglich, aus rein bürokratischen Gründen heute gegen den Bau von zwei Windrädern an einem geeigneten und von der Gemeinde letztendlich auch gewünschten Standort zu stimmen. Wir hoffen alle, dass die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft mit der VVG zügig abgeschlossen wird und die Gemeinde damit den Ausbau der Windkraft steuern kann.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der FNP ist wichtig, um Wildwuchs bei den Windrädern zu vermeiden. Das muss der Gemeinde die Kosten wert sein. Können die Kosten für den FNP auf die späteren Bauherren umgelegt werden?
    Bürgermeister Singler: Nein, die Kosten können nicht umgelegt werden, da es sich um Planungskosten handelt.
    Beate Roser (ÖL) ergänzt, dass sie den Begriff „Wildwuchs“ für unpassend hält. Auch Bauherren und Betreiberfirmen von Windkraftanlagen müssen sich Vorgaben halten, selbst wenn die Regelungen nicht über einen FNP sondern „nur“ über §35 BauGB erfolgen.

Nachträgliche Ergänzung vom 05.04.2021:
Der Gemeinderat Waldkirch beschloss in seiner Sitzung am 17.03.2021 ebenfalls die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens. Der Antrag für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald fand mit 13 Ja- und 13-Nein-Stimmen jedoch keine Mehrheit.
Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021, in der über den Teil-FNP Windkraft beschlossen werden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.