Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. September 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Eweiterung eines Wohnhauses im UG und EG auf dem Flurstück 124, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

  • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Dachstuhls um eine Gaube mit Treppenaufgang auf dem Flurstück 20/1, Gemarkung Siegelau (Bebauungsplan Mühlacker II)
    ÖL-Information: Der Bebauungsplan Mühlacker II ist aktuell noch nicht online auf der Gemeindewebsite verfügbar, kann aber auf dem Rathaus in Bleibach eingesehen werden.
    • Der Bauantrag hält sich an den Bebauungsplan und es sind weder Befreiungen noch Ausnahmen zu erteilen. Deswegen wird dieser Antrag nur zur Kenntnis genommen.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: In diesem Jahr wurden in Siegelau Felssicherungsarbeiten durchgeführt (siehe Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022 TOP 2). Nun sind an dem Befestigungsmaterial Löcher zu erkennen und Material wird ausgeschwemmt. Wie will man diese Schäden beheben?
    Antwort: Man hat das zuständige Ingenieurbüro informiert und um Stellungnahme gebeten.
  • Frage: Wann wird die Fluchttreppe im Haus der Vereine in Siegelau angebaut.
    Antwort: Nächstes Jahr. Gerade werden die Angebote eingeholt.
  • Ein Lob an die Mitarbeiter des Bauhofs. Die Friedhöfe in der Gemeinde sind in einem gepflegten Zustand.
  • Frage: Darf die Gemeinde den starken Unkrautbewuchs auf den Friedehöfen mit Herbizid bekämpfen?
    Antwort: Man kann nur über eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt Herbizide einsetzen. Für nächstes Jahr will man eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
  • Hinweis: Die Straßenlaternen beim Friedhof in Siegelau und beim Fußweg zur Bahnhofstraße in Bleibach leuchten nicht.