Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Februar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch eines Schweinestalles und Neubau für landwirtschaftliche Großfahrzeuge, Hackschnitzelheizung und Lager für Heuballen im Erdgeschoss und Dachraum; Flurstück 67, Gemarkung Siegelau

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Seit Tagen steht auf dem Parkplatz vor dem Haus der Vereine (HdV) in Siegelau ein Container mit Hackschnitzel. Wahrscheinlich entstanden durch das Befüllen des Containers Schäden auf dem Schotterplatz. Wurde die Gemeinde vorab informiert?
    Antwort: Mit der Gemeinde wurde keine Absprache gehalten.
  • Hinweis: Auf der Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen und Gutach sind Schlaglöcher vorhanden, die ausgebessert werden sollten.
  • Hinweis: Am Geländer am Elzdamm in Gutach unterhalb der Brücke sind an einigen Pfosten die Schrauben gelockert. Der Bauhof möge das Geländer bitte kontrollieren.
  • Hinweis: Der Spielplatz zwischen der Grundschule Zweitälerland und dem Kindergarten St. Michael im Ortsteil Gutach ist seit kurzem wieder geöffnet. Nach der langen Pause sind Arbeiten zur Instandsetzung nötig. So muss der Sand erneuert und aufgefüllt werden.
  • Zu den Antworten aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 30.01.2024 haben sich weitere Fragen und Hinweise bezüglich des ehemaligen Gutacher Feuerwehrhauses ergeben: Bei den Gewerbebetrieben / Praxen in der Ortsmitte Gutach sollten man zuerst anfragen, ob sie zusätzliche Stellplätze benötigen. Bei den restlichen freien Stellplätzen sollte für alle Bürger*innen die Möglichkeit bestehen, sich einen Stellplatz zu sichern.
  • Frage: Wir die Lebenshilfe das in der alten Ziegelei zu errichtende Wohngebäude an den Eisspeicher anschließen?
    Antwort: Vor wenigen Tagen hat die Gemeinde eine Antwort bekommen: Sie schließen an.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Januar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Baurechtsbehörde Waldkirch mittels Bauvorbescheid das Bauvorhaben am 09.05.2023 genehmigt hat . Der Bauantrag ist identisch mit der Bauvoranfrage.

  • Frage: Ist die Gemeinde in einem Gremium der Lebenshilfe mit vertreten um die weitere Entwicklung zu begleiten?
    Antwort: Nein. Die Gemeinde hat kein Stimmrecht in einem Gremium der Lebenshilfe.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des best. Dachgeschosses, vorher Speicher, zu einer Wohnung, Anbau einer Terrasse im EG und OG und Anbau eines Treppenhausvorbaus an best. Wohnhaus

Es handelt sich um den Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung. Der Architekt, der den damaligen Auftrag vollzog, hatte den Eigentümern zugesichert, dass für diesen Ausbau keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Nach Jahren haben die Eigentümer nun eine*n andere*n Architekt*in für bauliche Angelegenheiten beauftragt. Hierbei fiel die fehlende Baugenehmigung auf, welche nun mit diesem Antrag geklärt werden sollte.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

3. Bekanntgaben

Von der Baurechtsbehörde in Waldkirch sind drei kleinere Bauanträge eingegangen, die nicht vom Technischen Ausschuss genehmigt werden müssen.

4. Bekanntgabe von weiteren Bauvorhaben

Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Wurden die nun freien Stellplätze beim ehemaligen Gutacher Feuerwehrhaus schon vergeben?
    Antwort: Die Gemeinde Gutach kann am ehemaligen Feuerwehrhaus 7 Stellplätze vergeben. 3 Stellplätze wurden bereits vergeben. Die Gemeinde legt den Fokus auf Eigentümer*innen von Wohnmobilen, die aktuell auf öffentliche Straßen parken und ist noch mit einigen im Gespräch.
  • Frage: Beim ehemaligen Gasthaus Krone in Gutach sammelt sich der Müll um das Haus. Kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Dies ist der Gemeinde bekannt. Die Beschwerden häufen sich. Für die Müllentsorgung ist der Landkreis zuständig. Das Landratsamt hat sich eingeschaltet und hat schon eine Androhung von Bußgeld eingereicht. Bessert sich die Situation nicht, folgt der Bußgeldbescheid und eine kostenpflichtige Reinigung wird vollzogen.
  • Frage: Im Zuge des Winterdienstes wurde im Januar im Wohngebiet Mußbach erst während des Vormittags geräumt und gestreut. Warum konnte nicht früher geräumt werden?
    Antwort: Die Räumung der Straßen wird von der Straßenmeisterei und der Gemeinde vollzogen. Für die untergeordneten Straßen ist die Gemeinde zuständig. Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer Prioritätenliste. Die Verwaltung prüft, ob die Straße am Mußbach stärker gewichtet werden soll.
  • Frage: Wurden bei der Sanierung der Straße zum Gscheid schon Leerohre für Glasfaser mitverlegt oder wäre dies förderschädlich gewesen?
    Antwort: Wahrscheinlich wurden keine Leerohre verlegt, weil der Glasfaserausbau eine gesonderte Bauphase und damit Förderung ist. Die Verwaltung fragt nach.
  • Hinweis: Im ehemaligen Feuerwehrhaus in Bleibach parkt noch ein Einsatzfahrzeug des DRK. Dieses wird in nächster Zeit zu den anderen Einsatzfahrzeugen des DRK nach Gutach in die ehemalige Feuerwehrgarage verlegt werden.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. September 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Aufbau eines Lagerschopfes auf eine bestehende Garage sowie Neubau einer Garage mit darüberliegendem Lagerschopf auf dem Flurstück 9, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Hinweis: Im Zuge der Prüfung der öffentlichen Belange hat sich das Landratsamt Emmendingen (Stelle Landwirtschaftsamt) gemeldet. Nach deren Meinung ist das Bauvorhaben nicht nach § 35 BauGB Abs. 1 (Außenbereich), sondern nach § 34 (Innenbereich) zu beurteilen.
Das Flurstück grenzt an das Wohngebiet „Hinteracker“ an. Auch deswegen beurteilt die Gemeinde das Bauvorhaben nach § 34 BauGB.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 15. August 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abriss und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Neubau Carport auf dem Flurstück 2, Gemarkung Bleibach – Satzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Bleibach, östlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit dem 14.12.1994 – § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

Der Neubau ist mit drei Vollgeschossen vorgesehen. Die umliegenden Gebäude besitzen nur zwei Vollgeschosse mit zum Teil ausgebauten Dachgeschossen. In der Diskussion wurde dargestellt, dass dieser genehmigte Ausbau für zukünftige Bauanträge richtungsweisend wäre.
Der Technische Ausschuss stimmt bei einer Enthaltung dem Antrag zu.

2. Bekanntgaben

Der Gemeinderat Simonswald hat am 25.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB beraten. Die Flächennutzungsplanänderung betrifft die zwei Teilbereiche „Mattenhof“ und „Unterdörfle II“.
In der gleichen Sitzung beschloss der Gemeinderat Simonswald gem. §3 (1) BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Vorentwurf des BebauungsplansElme“.
Bei beiden Punkten sind die Belange der Gemeinde Gutach i. Br. nicht berührt. Die Gemeinde will über die weiteren Schritte informiert werden.

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. Juli 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
– Änderungsantrag –

Im Vergleich zum letzten Antrag vom 27.06.2023 sind die Außenmaße von 15 x 28 m auf 14 x 27 m verkleinert worden. Die Dachneigung beträgt nun 10° (vorher 15°) und die Firsthöhe verringerte sich um 90 cm auf 9,60 m. Das Gebäude ist nun nochmals 50 cm von der Straße nach hinten abgerückt worden.

  • Frage: Kann man ein Parkverbot an der Gutacher Landstraße verhängen, damit die Anwohner*innen nicht auf der Straße parken?
    Antwort: Parkverbote werden von der Verkehrsbehörde erteilt. Für den Bauantrag ist eine solche Verordnung nicht relevant.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Technische Ausschuss trotz Sommerpause am 15.08.2023 tagen wird.

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Hinweis: Beim ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Gutach sind die Regenabläufe durch Laub verstopft. Der Bauhof sollte die Abläufe reinigen.
  • Hinweis: Bei Regen werden in Siegelau an einigen Stellen Steine auf die Straße gespült. Vor allem für Zweiradfahrer*innen kann dies gefährlich werden.