Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Februar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch eines Schweinestalles und Neubau für landwirtschaftliche Großfahrzeuge, Hackschnitzelheizung und Lager für Heuballen im Erdgeschoss und Dachraum; Flurstück 67, Gemarkung Siegelau

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Seit Tagen steht auf dem Parkplatz vor dem Haus der Vereine (HdV) in Siegelau ein Container mit Hackschnitzel. Wahrscheinlich entstanden durch das Befüllen des Containers Schäden auf dem Schotterplatz. Wurde die Gemeinde vorab informiert?
    Antwort: Mit der Gemeinde wurde keine Absprache gehalten.
  • Hinweis: Auf der Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen und Gutach sind Schlaglöcher vorhanden, die ausgebessert werden sollten.
  • Hinweis: Am Geländer am Elzdamm in Gutach unterhalb der Brücke sind an einigen Pfosten die Schrauben gelockert. Der Bauhof möge das Geländer bitte kontrollieren.
  • Hinweis: Der Spielplatz zwischen der Grundschule Zweitälerland und dem Kindergarten St. Michael im Ortsteil Gutach ist seit kurzem wieder geöffnet. Nach der langen Pause sind Arbeiten zur Instandsetzung nötig. So muss der Sand erneuert und aufgefüllt werden.
  • Zu den Antworten aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 30.01.2024 haben sich weitere Fragen und Hinweise bezüglich des ehemaligen Gutacher Feuerwehrhauses ergeben: Bei den Gewerbebetrieben / Praxen in der Ortsmitte Gutach sollten man zuerst anfragen, ob sie zusätzliche Stellplätze benötigen. Bei den restlichen freien Stellplätzen sollte für alle Bürger*innen die Möglichkeit bestehen, sich einen Stellplatz zu sichern.
  • Frage: Wir die Lebenshilfe das in der alten Ziegelei zu errichtende Wohngebäude an den Eisspeicher anschließen?
    Antwort: Vor wenigen Tagen hat die Gemeinde eine Antwort bekommen: Sie schließen an.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Januar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Baurechtsbehörde Waldkirch mittels Bauvorbescheid das Bauvorhaben am 09.05.2023 genehmigt hat . Der Bauantrag ist identisch mit der Bauvoranfrage.

  • Frage: Ist die Gemeinde in einem Gremium der Lebenshilfe mit vertreten um die weitere Entwicklung zu begleiten?
    Antwort: Nein. Die Gemeinde hat kein Stimmrecht in einem Gremium der Lebenshilfe.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des best. Dachgeschosses, vorher Speicher, zu einer Wohnung, Anbau einer Terrasse im EG und OG und Anbau eines Treppenhausvorbaus an best. Wohnhaus

Es handelt sich um den Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung. Der Architekt, der den damaligen Auftrag vollzog, hatte den Eigentümern zugesichert, dass für diesen Ausbau keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Nach Jahren haben die Eigentümer nun eine*n andere*n Architekt*in für bauliche Angelegenheiten beauftragt. Hierbei fiel die fehlende Baugenehmigung auf, welche nun mit diesem Antrag geklärt werden sollte.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

3. Bekanntgaben

Von der Baurechtsbehörde in Waldkirch sind drei kleinere Bauanträge eingegangen, die nicht vom Technischen Ausschuss genehmigt werden müssen.

4. Bekanntgabe von weiteren Bauvorhaben

Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Wurden die nun freien Stellplätze beim ehemaligen Gutacher Feuerwehrhaus schon vergeben?
    Antwort: Die Gemeinde Gutach kann am ehemaligen Feuerwehrhaus 7 Stellplätze vergeben. 3 Stellplätze wurden bereits vergeben. Die Gemeinde legt den Fokus auf Eigentümer*innen von Wohnmobilen, die aktuell auf öffentliche Straßen parken und ist noch mit einigen im Gespräch.
  • Frage: Beim ehemaligen Gasthaus Krone in Gutach sammelt sich der Müll um das Haus. Kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Dies ist der Gemeinde bekannt. Die Beschwerden häufen sich. Für die Müllentsorgung ist der Landkreis zuständig. Das Landratsamt hat sich eingeschaltet und hat schon eine Androhung von Bußgeld eingereicht. Bessert sich die Situation nicht, folgt der Bußgeldbescheid und eine kostenpflichtige Reinigung wird vollzogen.
  • Frage: Im Zuge des Winterdienstes wurde im Januar im Wohngebiet Mußbach erst während des Vormittags geräumt und gestreut. Warum konnte nicht früher geräumt werden?
    Antwort: Die Räumung der Straßen wird von der Straßenmeisterei und der Gemeinde vollzogen. Für die untergeordneten Straßen ist die Gemeinde zuständig. Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer Prioritätenliste. Die Verwaltung prüft, ob die Straße am Mußbach stärker gewichtet werden soll.
  • Frage: Wurden bei der Sanierung der Straße zum Gscheid schon Leerohre für Glasfaser mitverlegt oder wäre dies förderschädlich gewesen?
    Antwort: Wahrscheinlich wurden keine Leerohre verlegt, weil der Glasfaserausbau eine gesonderte Bauphase und damit Förderung ist. Die Verwaltung fragt nach.
  • Hinweis: Im ehemaligen Feuerwehrhaus in Bleibach parkt noch ein Einsatzfahrzeug des DRK. Dieses wird in nächster Zeit zu den anderen Einsatzfahrzeugen des DRK nach Gutach in die ehemalige Feuerwehrgarage verlegt werden.