1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses
- Vorlage 2024/024
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung eines Carports
- Vorlage 2024/027
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. Antrag auf Bauantrag gem. § 49 LBO auf Erweiterung eines Wald- und Naturkindergartens um eine Gruppe mit einem Naturwagen-Lodge-Tiny House (NAWALO) und einem Sanitär-Haus (Trockentoilette) und Erweiterung der bestehenden Gruppe um einen Rollwagen
- Vorlage 2024/028
Anmerkung: Bei dem Rollwagen und den zwei kleinen Bauwagen handelt es sich um eine nachträgliche Baugenehmigung. Der vorgesehene Platz des Naturwagens (NAWALO) liegt nach HQ 100 im Überschwemmungsgebiet. Nach Absprache mit den Bauherren wird der Wagen außerhalb des Überschwemmungsgebietes aber noch innerhalb des Grundstücks verlegt.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
4. Bekanntgaben
a) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Einbau einer Betriebsleiterwohnung in eine bestehende Lagerhalle.
Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans. Im vereinfachten Verfahren ist es seitens der Gemeinde nicht genehmigungspflichtig.
b) Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB für die 3. Erweiterung der Abrundungssatzung „Engeldörfle“ in der Gemeinde Simonswald.
Die Belange der Gemeinde Gutach i. Br. Werden nicht berührt. Eine Stellungnahme wurde bereits abgegeben.
5. Anfragen aus dem Gemeinderat
- Frage: Bei einem Neubau in Bleibach wurde bei der Randsteinsetzung die Asphaltdecke der Straße beschädigt. Die arbeitende Firma hat die Straße wieder repariert. Darf bei diesen Arbeiten die Straße in Mitleidenschaft gezogen werden?
Antwort: Wenn die beauftragte Firma den Randstein an der Grundstücksgrenze fachmännisch setzt, muss ein Stück des Asphalts entfernt werden. Die Kosten für den Rückbau in den ursprünglichen Zustand muss der Bauherr tragen. Die Gemeinde prüft die Nachbesserung.