Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Juni 2023

1. Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eine Mehrfamilienwohnhauses gemäß § 57 LBO auf dem Flurstück 529, Gemarkung Bleibach – rechtsverbindlicher Bebauungsplan Löwenacker

Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag ab (7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung), da der Antrag gegen die Grundzüge der Planung verstößt.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 16, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich (einfacher Bebauungsplan Schießbrückle – rechtsverbindlich seit dem 7.8.1991)

  • Frage: Ist auf dieser Fläche nicht eine Gewerbenutzung vorgegeben?
    Antwort: Nein, die geplante Wohnbebauung ist zulässig.
  • Frage: Was ist hinsichtlich des Lärmschutzes zur B294 vorgegeben?
    Antwort: Der Lärmschutz muss u. a. durch entsprechende Bepflanzung erfolgen.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des bestehenden Carportgebäudes und Neubau eines Carports für 4 Stellplätze auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Garagenerweiterung auf dem Flurstück 269, Gemarkung Bleibach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Hier: Erneute Anhörung durch die Baurechtsbehörde und Änderungsplanung

Im Vergleich zum ersten Antrag vom 23.05.2023 wurde der Gehweg im aktuellen Antrag explizit ausgewiesen und damit nachweislich beibehalten. Die Tiefgaragenzufahrt wurde aufgrund der neuen Daten aus der Hochwassergefahrenkarte auf die gegenüberliegende Seite verlegt.
Ansonsten wurden im Vergleich zum Antrag vom 23.05.2023 keine Änderungen vorgenommen. Damals war der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden, da sich die Gebäudegröße nach Ansicht einiger Ratsmitglieder nicht in die umgebende Bebauung einfügen würde und zu viel Versiegelung und dadurch zu wenig bis keine Versickerungsfläche bestehen würde.
Wencke Heß (Bauamtsleiterin) verliest eine E-Mail der unteren Baurechtsbehörde, in der die Behörde darlegt, warum sie der Meinung sei, dass sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfüge und somit dem Antrag zustimmen würde.
Aus dem Gremium wird erneut kritisiert, dass das Gebäude im Vergleich zur Umgebungsbebauung zu massiv sei und zu viel zusätzliche Fläche versiegeln würde.

Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag erneut mit 5-Nein- und 3-Ja-Stimmen ab.

6. Bekanntgaben

keine

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Hinweis: Die Parkplätze beim Friedhof in Bleibach werden häufig von Wanderpublikum als Parkplatz genutzt.
    Antwort: Die Verwaltung wird die Parksituation beobachten und ggf. die Beschilderung anpassen.
  • Frage: Bei der Turnhalle in Bleibach sind Parkplätze als „Privatparkplätze“ deklariert. Erteilte die Gemeinde hier das Einvernehmen?
    Antwort: Die Gemeinde selbst hat die Parkplätze für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde (Rathaus und Kinderkrippe Schatzkiste) ausgewiesen. Die Sanierungsarbeiten der Elztalschule benötigen Platz, dadurch hat sich die Parksituation dort verschärft und die Mitarbeiter*innen der Gemeinde haben Schwierigkeiten, vor Ort zu parken. Man wird das Schild mit dem Zusatz „Für Mitarbeiter der Verwaltung“ ergänzen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. Juni 2022

1. Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von baulichen Anlagen in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet gem. § 78 WHG

Erklärung seitens der Verwaltung: Der Bereich des Bauvorhabens grenzt an den Aulenbach an und wurde im vergangenen Jahr als Überschwemmungsgebiet eingestuft. Die wasserrechtliche Baugenehmigung ist noch nicht erfolgt, jedoch wurde die Teilfreigabe für den Abbruch des Wohnhauses und Schuppens mit Schreiben vom 02.05.2022 durch die Baurechtsbehörde Waldkirch erteilt. Eine Bebauung kann von den zuständigen Behörden nur genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen des § 78 (5) WHG erfüllt sind und die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt. Das vorliegende wasserwirtschaftliche Fachgutachten kommt zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 78 (5) WHG eingehalten werden, wodurch aus Sicht der Verwaltung keine Gründe bestehen, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Der Technische Ausschuss erteilt für die Wasserrechtliche Genehmigung gem. § 78 WHG einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

2. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO zur Errichtung eines Ferienhauses auf einer vorhandenen Dachterrasse auf dem Flurstück 17/7, Gemarkung Siegelau (§ 30 BauGBBebauungsplan Vorderacker; rechtsverbindlich sei dem 17.01.1996)

Erklärung seitens der Verwaltung: Es wurde eine Befreiung von der Vorgaben des Bebauungsplans (BPL) von der talseitigen Traufhöhe beantragt. Die Traufhöhe wurde im BPL mit 5,00 m festgesetzt, die geplante Traufhöhe beträgt 5,08m. Desweiteren wären für das Bauvorhaben noch folgende Befreiungen vom BPL notwendig:
1. Die Dachneigung ist im BPL zwischen 28° und 35° festgelegt. Für den Anbau ist eine Dachneigung von 10° geplant.
2. Im BPL wurde im Plangebiet eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzt. Aus Sicht der Verwaltung ist das Ferienwohnhaus als eigenständiges Haus mit separatem Eingang zu betrachten.

Nach einer Diskussion lehnt der Technische Ausschuss am Ende den Antrag ab. Die Mitglieder der ÖL-Fraktion enthalten sich dabei der Stimme.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport sowie Rückbau des bestehenden Carports mit Wiederverwendung auf dem Flurstück 83/2, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: In der Duschanlage der Bleibacher Halle findet man Pilzsporen. Ist dies der Verwaltung bekannt?
    Antwort: Man kennt dieses Problem. Die Lüftung muss umgebaut werden. Man hat Gelder für den Haushalt 2022 beantragt.
  • Hinweis: Der sommerliche Bewuchs im Aulebach ist rapide.
    Antwort: Sobald es die zeitlichen Kapazitäten des Bauhofs erlauben, will man hiergegen vorgehen.