Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 29. März 2023

1. Bekanntgaben

keine

2. Festlegung des Standorts für die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach

  • Vorlage 2023/061
  • ÖL-Hintergrundinformation: Die Neuerrichtung der Anschlagtafel geht auf einen Haushaltsantrag der ÖL für das Jahr 2021 zurück. Darin wurde die Erneuerung der Anschlagtafel in Gutach (Elzstraße / Dorfbrücke, schon erfolgt) sowie eine Neuaufstellung von Anschlagtafeln in Bleibach und Siegelau (am Haus der Vereine geplant, noch nicht erfolgt) gefordert.

Der Technische Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Anschlagtafel neben den bereits stehenden touristischen Infotafeln auf der Grünfläche zu errichten.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abriss und Wiederaufbau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 251, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 (1) BauGB

Robert Stiefvater (CDU) ist befangen und rückt vom Ratstisch ab.
Wencke Heß (Bauamt) teilt mit, dass die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes noch nicht eingegangen ist.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Robert Stiefvater kehrt an den Ratstisch zurück.

4. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO des Zweckverbands SBBZ-Elztalschule auf Brandschutzmaßnahmen mit Nutzungsänderungen in Lern-Bereiche und Anbau einer Stahl-Außentreppe sowie Energetische Sanierung auf dem Flurstück 127/3, Gemarkung Bleibach – Unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Errichtung zweier Stellplätze für Campingreisende und einem Zeltplatz auf dem Flurstück 133, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Wencke Heß (Bauamt) teilt mit, dass kürzlich bereits einem ähnlichen Antrag zugestimmt wurde. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat, ob dem Antragssteller auch die Grundstücke um die Stellplätze herum gehören würden, antwortet sie, dass im Rahmen der noch laufenden Angrenzeranhörungen noch keine Einwände eingegangen seien.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. August 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 7/1, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

keine

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. September 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Ökonomieteils und Wiederaufbau als Ferienwohnung auf dem Flurstück 194, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Dachaufstockung auf dem Flurstück 7 und 117/17, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Es wird rege diskutiert, ob sich das geplante Vorhaben in die Umgebung einfügt oder nicht.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag mit 5 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau eines Pellets- und Abstellraumes an die Nachbargarage auf dem Flurstück 26/1, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich; hier Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bleibach im Teilgebiet Unterdorf, westlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit dem 31.01.1986)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO auf Anbau einer Elektrohalle auf dem Flurstück 582 und 208/3, Gemarkung Bleibach (Innenbereich § 30 BauGB, Bebauungsplan Stollen II)

Da das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht, ist nur eine positive Stellungnahme und kein Beschluss nötig.

5. Antrag auf Baugenehmigung auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neuaufbau eines Wohnhauses mit Garage und Einliegerwohnung im UG auf dem Flurstück 92, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Antrag auf Baugenehmigung auf Teilabbruch und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 7, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich; hier Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bleibach im Teilgebiet Unterdorf, östlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit dem 14.12.1994)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 162, Gemarkung Bleibach (Innenbereich § 30 BauGB, Bebauungsplan Stollen I)

Die Dachform entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans. Da aber schon mehrere dahingehende Ausnahmen im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans bewilligt wurden, gibt es kaum zu rechtfertigende Versagensgründe.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag mit 5 Ja- und 2 Gegenstimmen zu.

8. Antrag auf Befreiung der Festsetzung eines Ausfahrtverbotes im Baugebiet Alte Ziegelei auf dem Flurstück 629, Gemarkung Bleibach

Laut Bebauungsplan gelten Zufahrtsbeschränkungen um die Übersichtlichkeit der Zufahrten zu gewährleisten. Eine Erschließung von der Hörnlebergstraße aus ist demnach nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

9. Bekanntgaben

keine

10. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

keine

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Juni 2020

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des vorhandenen Wohnhauses mit Scheune und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 118/2, Gemarkung Bleibach, Bahnhofstraße 14 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

Als strittige Punkte werden die Fluchtwege und die Rettungsgasse, die Größe der überbauten Fläche, die Firstrichtung und die Frage diskutiert, ob sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die unterschiedlichen Meinungen schlagen sich auch im Abstimmungsergebnis nieder: 4 Zustimmungen, 2 Ablehnungen, 2 Enthaltungen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau an ein Einfamilienwohnhaus gemäß Bauvorbescheid auf dem Flurstück 130, Gemarkung Siegelau, Talstraße 73 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)

einstimmige Zustimmung

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch der Scheune und Umbau des Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses auf dem Flurstück 117/2, Gemarkung Bleibach, Simonswälder Straße 52 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

einstimmige Zustimmung

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung der Wohnung im EG auf dem Flurstück 477, Gemarkung Bleibach, St.-Georg-Straße 2 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

einstimmige Zustimmung

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 BauGB auf Neubau eines Rinderstalls gem. Bauvorbescheid auf dem Flurstück 125, Gemarkung Siegelau, Talstraße 82 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)

einstimmige Zustimmung

6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO des Golfclub Gütermann e. V. auf Umbau und Erweiterung des Caddy Gebäudes auf dem Flurstück 180, Gemarkung Gutach, Golfstraße 16/1 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

einstimmige Zustimmung

7. Bekanntgaben

  1. Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Scoping der Gemeinde Simonswald an der Aufstellung des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften „Baduf III
  2. Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB der Großen Kreisstadt Waldkirch an der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Friedhofstraße – Karl-Kienzle-Straße – Hebelstraße
  3. Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB der Großen Kreisstadt Waldkirch an der Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bruckwald 2. Änderung
  4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 631, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 13 (Bebauungsplan „Alte Ziegelei„)

Von den Punkten 7.1 bis 7.3 ist die Gemeinde nicht konkret berührt.
Der Technische Ausschuss nimmt die Bekanntgaben zur Kenntnis.

8. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage: Wie ist der aktuelle Stand bei der Pflege und Unterhaltung des Aulebachs? Antwort: Auf Grund erhöhter Arbeitsbelastung des Bauhofes werden die Pflegemaßnahmen nur Abschnittsweise durchgeführt und wo nötig wird der Graben ausgehoben. (ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3) wurden die Ergebnisse und Maßnahmen der Untersuchung „Hochwasserschutz am Aulebach“ vorgestellt.)
  • Frage: Im Neubaugebiet „Alte Ziegelei“ scheint ein Gebäude höher zu werden als die Umgebungsbebauung. Ist das korrekt? Antwort: Alles ist korrekt. Die First- und Traufhöhe werden gemäß des 1. Bebauungsplanes eingehalten.
  • Frage: An der Landstraße im Ortsteil Gutach wurde eine Terrasse bis zur Straßengrenze gebaut. Ist dies so in Ordnung? Antwort: Baurechtlich ist alles in Ordnung. Die Grundstücksgrenze liegt soweit in der Straße.
  • Frage: Auf dem Eckleberg in Siegelau wird ein Funkmast o. ä. errichtet. Was wird dort gebaut? Antwort: Der Gemeinde ist nichts bekannt. Funkmasten können verfahrensfrei errichtet werden.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. April 2020

1. Antrag auf Erweiterung des bestehenden Lagergebäudes, Anbau einer Tiefgarage, Aufbau von Wohnungen auf bestehende Werkstatt/Lagerhalle auf dem Flurstück 11/1, Gemarkung Bleibach, Silberwaldstraße 4 (§34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Frau Wencke Hess (Bauamt) stellt das Projekt vor. Bereits im Jahr 2005 wurde seitens der Bauherrin ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Der Technische Ausschuss hat seinerzeit diesem Antrag das Gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das nun geplante Gebäude wird in dreigeschossiger Bauweise mit einem Zeltdach mit einer Dachneigung von 15 Grad geplant, wobei die angegebene Firsthöhe 12,19 m (311,67 m) beträgt. Insgesamt entstehen 15 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 919,22 m². Die Nutzfläche im EG für Lager, Werkstatt, WC-Anlagen und Heizungsraum beträgt insgesamt 452,36 m². Die Tiefgarage bietet Platz für 5 Fahrzeuge sowie für Fahrräder und Kinderwägen. Auf dem Grundstück selbst werden weitere 7 Stellplätze ausgewiesen. Durch die bereits vorhandenen Stellplätze auf dem Grundstück ist damit die Anzahl der Kfz-Stellplätze nach LBO § 37 ausreichend.

Gemeinderat Stiefvater (CDU) findet das geplante Gebäude zwar wuchtig, im Rahmen der Innenraumnachverdichtung aber akzeptabel.
Gemeinderat Hamann (FWV) merkt an, dass das Gebäude sehr massiv ist und die überbaute Fläche auf dem Grundstück die gängigen 40-50% in Wohngebieten überschreitet.
Gemeinderätin Kaltenbach (FWV) ist besorgt über die Anzahl der Parkplätze und der daraus eventuell resultierenden Probleme mit an der Straße parkenden Fahrzeugen in der Silberwaldstraße. Frau Hess erklärt daraufhin, dass die Parkplatzsituation nicht entscheidend für das gemeindliche Einvernehmen sei, da laut LBO § 37 ausreichend Parkplätze vorhanden seien und dies im Aufgabenbereich der Baurechtsbehörde läge. Die Bedenken könnten aber in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen werden.
Der Bauherr ist anwesend und bittet um das Wort, welches ihm der Technische Ausschuss erteilt.
Er führt aus, dass die Grundfläche die gleiche sei wie im Antrag von 2005. Die Firsthöhe sei sogar niedriger als die Umgebungsbebauung. Bisherige Erfahrungen seinerseits wiesen nicht auf ein künftiges Zuparken der Silberwaldstraße durch den neuen Wohnraum hin, da bisher auf der Straße geparkte Fahrzeuge meist Besucher*innen der Anwohner*innen zuzuordnen wären.

Dem Antrag wird mit zwei Gegenstimmen stattgegeben.

2. Bekanntgaben

  • keine bzw. siehe Bekanntgaben der anschließenden Gemeinderatssitzung am 28.04.2020

3. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Beate Roser (ÖL) fragt, wann die neue WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof fertiggestellt wird. Markus Adam (Bauamt) antwortet, dass alle Materialien auf Lager wären und sofort mit dem Bau begonnen wird, wenn endlich die noch ausstehende Baugenehmigung vorliegt.