Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 28. September 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Ökonomieteils und Wiederaufbau als Ferienwohnung auf dem Flurstück 194, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Dachaufstockung auf dem Flurstück 7 und 117/17, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Es wird rege diskutiert, ob sich das geplante Vorhaben in die Umgebung einfügt oder nicht.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag mit 5 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau eines Pellets- und Abstellraumes an die Nachbargarage auf dem Flurstück 26/1, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich; hier Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bleibach im Teilgebiet Unterdorf, westlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit dem 31.01.1986)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO auf Anbau einer Elektrohalle auf dem Flurstück 582 und 208/3, Gemarkung Bleibach (Innenbereich § 30 BauGB, Bebauungsplan Stollen II)

Da das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht, ist nur eine positive Stellungnahme und kein Beschluss nötig.

5. Antrag auf Baugenehmigung auf Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neuaufbau eines Wohnhauses mit Garage und Einliegerwohnung im UG auf dem Flurstück 92, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Antrag auf Baugenehmigung auf Teilabbruch und Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 7, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich; hier Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bleibach im Teilgebiet Unterdorf, östlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit dem 14.12.1994)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 162, Gemarkung Bleibach (Innenbereich § 30 BauGB, Bebauungsplan Stollen I)

Die Dachform entspricht nicht den Vorgaben des Bebauungsplans. Da aber schon mehrere dahingehende Ausnahmen im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans bewilligt wurden, gibt es kaum zu rechtfertigende Versagensgründe.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag mit 5 Ja- und 2 Gegenstimmen zu.

8. Antrag auf Befreiung der Festsetzung eines Ausfahrtverbotes im Baugebiet Alte Ziegelei auf dem Flurstück 629, Gemarkung Bleibach

Laut Bebauungsplan gelten Zufahrtsbeschränkungen um die Übersichtlichkeit der Zufahrten zu gewährleisten. Eine Erschließung von der Hörnlebergstraße aus ist demnach nicht gewünscht.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

9. Bekanntgaben

keine

10. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

keine