Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. Juni 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Bau eines kleinen, einstöckigen Künstlerateliers in Holzrahmenbauweise auf dem Flurstück 65/9 der Gemarkung Gutach im Breisgau – § 34 BauGB Unbeplanter Innenbereich

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Rückbau des ehemaligen Schweinestalles und Erweiterung des Viehstalles, sowie darüberliegendes Maschinenlager auf dem Flurstück 45 der Gemarkung Siegelau – § 35 BauGB (Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Bekanntgaben

keine

4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage: Die Straßenbeleuchtung vom Bahnhof Gutach in Richtung Ortsmitte ist nachts bereits abgeschaltet, wenn die letzten Züge ankommen bzw. abfahren. Könnten diese Laternen länger angelassen werden?
    Antwort: Nachts zwischen 0 und 4 Uhr sind alle Straßenlaternen aus. Die Verwaltung hält Absprache mit dem Versorger EnBW und will sich über nähere Steuerungsmöglichkeiten, wie auch die Dimmbarkeit oder verschiedene Abschaltzeiten informieren.
  • Frage: Wie weit ist das Verkehrskonzept am Bahnhofareal in Bleibach?
    Antwort: Darüber wird in der anschließenden öffentlichen Gemeinderatssitzung unter „Bekanntgaben“ informiert.
  • Hinweis: Der Splittbehälter beim Friedhof in Siegelau ist seit längerem leer. Bitte informieren Sie den Bauhof.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. März 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung eines Carports

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Bauantrag gem. § 49 LBO auf Erweiterung eines Wald- und Naturkindergartens um eine Gruppe mit einem Naturwagen-Lodge-Tiny House (NAWALO) und einem Sanitär-Haus (Trockentoilette) und Erweiterung der bestehenden Gruppe um einen Rollwagen

Anmerkung: Bei dem Rollwagen und den zwei kleinen Bauwagen handelt es sich um eine nachträgliche Baugenehmigung. Der vorgesehene Platz des Naturwagens (NAWALO) liegt nach HQ 100 im Überschwemmungsgebiet. Nach Absprache mit den Bauherren wird der Wagen außerhalb des Überschwemmungsgebietes aber noch innerhalb des Grundstücks verlegt.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

a) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Einbau einer Betriebsleiterwohnung in eine bestehende Lagerhalle.
Das Bauvorhaben entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans. Im vereinfachten Verfahren ist es seitens der Gemeinde nicht genehmigungspflichtig.

b) Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB für die 3. Erweiterung der Abrundungssatzung „Engeldörfle“ in der Gemeinde Simonswald.
Die Belange der Gemeinde Gutach i. Br. Werden nicht berührt. Eine Stellungnahme wurde bereits abgegeben.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Bei einem Neubau in Bleibach wurde bei der Randsteinsetzung die Asphaltdecke der Straße beschädigt. Die arbeitende Firma hat die Straße wieder repariert. Darf bei diesen Arbeiten die Straße in Mitleidenschaft gezogen werden?
    Antwort: Wenn die beauftragte Firma den Randstein an der Grundstücksgrenze fachmännisch setzt, muss ein Stück des Asphalts entfernt werden. Die Kosten für den Rückbau in den ursprünglichen Zustand muss der Bauherr tragen. Die Gemeinde prüft die Nachbesserung.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Februar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch eines Schweinestalles und Neubau für landwirtschaftliche Großfahrzeuge, Hackschnitzelheizung und Lager für Heuballen im Erdgeschoss und Dachraum; Flurstück 67, Gemarkung Siegelau

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Seit Tagen steht auf dem Parkplatz vor dem Haus der Vereine (HdV) in Siegelau ein Container mit Hackschnitzel. Wahrscheinlich entstanden durch das Befüllen des Containers Schäden auf dem Schotterplatz. Wurde die Gemeinde vorab informiert?
    Antwort: Mit der Gemeinde wurde keine Absprache gehalten.
  • Hinweis: Auf der Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen und Gutach sind Schlaglöcher vorhanden, die ausgebessert werden sollten.
  • Hinweis: Am Geländer am Elzdamm in Gutach unterhalb der Brücke sind an einigen Pfosten die Schrauben gelockert. Der Bauhof möge das Geländer bitte kontrollieren.
  • Hinweis: Der Spielplatz zwischen der Grundschule Zweitälerland und dem Kindergarten St. Michael im Ortsteil Gutach ist seit kurzem wieder geöffnet. Nach der langen Pause sind Arbeiten zur Instandsetzung nötig. So muss der Sand erneuert und aufgefüllt werden.
  • Zu den Antworten aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 30.01.2024 haben sich weitere Fragen und Hinweise bezüglich des ehemaligen Gutacher Feuerwehrhauses ergeben: Bei den Gewerbebetrieben / Praxen in der Ortsmitte Gutach sollten man zuerst anfragen, ob sie zusätzliche Stellplätze benötigen. Bei den restlichen freien Stellplätzen sollte für alle Bürger*innen die Möglichkeit bestehen, sich einen Stellplatz zu sichern.
  • Frage: Wir die Lebenshilfe das in der alten Ziegelei zu errichtende Wohngebäude an den Eisspeicher anschließen?
    Antwort: Vor wenigen Tagen hat die Gemeinde eine Antwort bekommen: Sie schließen an.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Januar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Baurechtsbehörde Waldkirch mittels Bauvorbescheid das Bauvorhaben am 09.05.2023 genehmigt hat . Der Bauantrag ist identisch mit der Bauvoranfrage.

  • Frage: Ist die Gemeinde in einem Gremium der Lebenshilfe mit vertreten um die weitere Entwicklung zu begleiten?
    Antwort: Nein. Die Gemeinde hat kein Stimmrecht in einem Gremium der Lebenshilfe.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des best. Dachgeschosses, vorher Speicher, zu einer Wohnung, Anbau einer Terrasse im EG und OG und Anbau eines Treppenhausvorbaus an best. Wohnhaus

Es handelt sich um den Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung. Der Architekt, der den damaligen Auftrag vollzog, hatte den Eigentümern zugesichert, dass für diesen Ausbau keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Nach Jahren haben die Eigentümer nun eine*n andere*n Architekt*in für bauliche Angelegenheiten beauftragt. Hierbei fiel die fehlende Baugenehmigung auf, welche nun mit diesem Antrag geklärt werden sollte.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

3. Bekanntgaben

Von der Baurechtsbehörde in Waldkirch sind drei kleinere Bauanträge eingegangen, die nicht vom Technischen Ausschuss genehmigt werden müssen.

4. Bekanntgabe von weiteren Bauvorhaben

Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Wurden die nun freien Stellplätze beim ehemaligen Gutacher Feuerwehrhaus schon vergeben?
    Antwort: Die Gemeinde Gutach kann am ehemaligen Feuerwehrhaus 7 Stellplätze vergeben. 3 Stellplätze wurden bereits vergeben. Die Gemeinde legt den Fokus auf Eigentümer*innen von Wohnmobilen, die aktuell auf öffentliche Straßen parken und ist noch mit einigen im Gespräch.
  • Frage: Beim ehemaligen Gasthaus Krone in Gutach sammelt sich der Müll um das Haus. Kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Dies ist der Gemeinde bekannt. Die Beschwerden häufen sich. Für die Müllentsorgung ist der Landkreis zuständig. Das Landratsamt hat sich eingeschaltet und hat schon eine Androhung von Bußgeld eingereicht. Bessert sich die Situation nicht, folgt der Bußgeldbescheid und eine kostenpflichtige Reinigung wird vollzogen.
  • Frage: Im Zuge des Winterdienstes wurde im Januar im Wohngebiet Mußbach erst während des Vormittags geräumt und gestreut. Warum konnte nicht früher geräumt werden?
    Antwort: Die Räumung der Straßen wird von der Straßenmeisterei und der Gemeinde vollzogen. Für die untergeordneten Straßen ist die Gemeinde zuständig. Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer Prioritätenliste. Die Verwaltung prüft, ob die Straße am Mußbach stärker gewichtet werden soll.
  • Frage: Wurden bei der Sanierung der Straße zum Gscheid schon Leerohre für Glasfaser mitverlegt oder wäre dies förderschädlich gewesen?
    Antwort: Wahrscheinlich wurden keine Leerohre verlegt, weil der Glasfaserausbau eine gesonderte Bauphase und damit Förderung ist. Die Verwaltung fragt nach.
  • Hinweis: Im ehemaligen Feuerwehrhaus in Bleibach parkt noch ein Einsatzfahrzeug des DRK. Dieses wird in nächster Zeit zu den anderen Einsatzfahrzeugen des DRK nach Gutach in die ehemalige Feuerwehrgarage verlegt werden.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. September 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Aufbau eines Lagerschopfes auf eine bestehende Garage sowie Neubau einer Garage mit darüberliegendem Lagerschopf auf dem Flurstück 9, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Hinweis: Im Zuge der Prüfung der öffentlichen Belange hat sich das Landratsamt Emmendingen (Stelle Landwirtschaftsamt) gemeldet. Nach deren Meinung ist das Bauvorhaben nicht nach § 35 BauGB Abs. 1 (Außenbereich), sondern nach § 34 (Innenbereich) zu beurteilen.
Das Flurstück grenzt an das Wohngebiet „Hinteracker“ an. Auch deswegen beurteilt die Gemeinde das Bauvorhaben nach § 34 BauGB.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine