Offener Brief an MP Kretschmann nach Taskforce-Windkraft-Ankündigung

Am 26.10.21 haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltministerin Thekla Walker die Einrichtung einer Taskforce für Erneuerbare Energien angekündigt. In diesem Zuge sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vereinfacht und beschleunigt werden.

Die Energiewende Waldkirch hat dies zum Anlass genommen, zusammen mit anderen Initiativen aus dem Zweitälerland einen offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann und Umweltministerin Walker zu senden.

Wir veröffentlichen diesen Brief hier ebenfalls, da er die jahrelangen Hemmnisse und Schwierigkeiten beim Windkraftausbau in der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald sehr gut zusammenfasst.
Wir schließen uns der Forderung an, dass durch sachlich fundierte Informationen und Transparenz die Akzeptanz der Windenergienutzung vor Ort gefördert und endlich die Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die zeitnah einen rechtssicheren Ausbau der Windkraft erlauben.

ÖL-Fraktionstreffen: Wegen Delta wieder digital

Aufgrund der erneuten Verschlimmerung der Corona-Pandemie findet unser nächstes Fraktionstreffen wieder via Videokonferenz am Mittwoch, 10. November 2021, ab 19:00 Uhr statt.
Damit auch weitere interessierte Menschen möglichst einfach bei unserer offenen und öffentlichen Sitzung dabei sein können, haben wir uns für die webbrowserbasierte, freie Videokonferenzsoftware Jitsi Meet entschieden.
Zur Teilnahme einfach am Mittwochabend auf den o. g. Videokonferenzlink klicken und folgende Hinweise berücksichtigen:

  • Desktop / Laptop (empfohlen): möglichst einen Chrome / Chromium-Browser nutzen
  • Smartphone: App für Android bzw. iOS (Datenschutzsensible Nutzer*innen finden die Jitsi-Meet-App ebenfalls im F-Droid-Store.)
  • Mobile Geräte: Stromzufuhr sicherstellen – Videokonferenzen erzeugen einfach einen höheren Stromverbrauch
  • Gute und stabile Internetverbindung sicherstellen
  • Webcam, Mikrofon, Lautsprecher, Headset etc. vorab testen – für eine angenehme Kommunikation mit allen Teilnehmenden empfehlen wir ein Headset
  • Falls wir aus organisatorischen oder technischen Gründen unsere Videokonferenz auf eine andere Jitsi Meet-Instanz verlegen oder eine andere Konferenzsoftware nutzen (müssen), werden wir dies hier auf der Startseite unserer Website umgehend ankündigen!

Unsere Themen:

  • Fragen und Anregungen unserer Gäste
  • Vorbereitung der öffentlichen Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats am 16. November 2021
  • Vorstellung unserer am 2. November 2021 eingereichten Anträge für die Gemeinderatssitzung am 16.11.2021:
    • Sachstandsbericht Neukonzeption der Radwege inkl. sicherer Schulwege
    • Sachstandsbericht neues Verkehrskonzept im Bereich der Grundschule ZweiTälerLand und dem Kindergarten St. Michael
    • Sachstandsbericht des Forschungsprojekts „ISWK – Innovatives Strom- und Wärmekonzept für ein Quartier in Gutach im Breisgau“
    • Vorstellung der Neukonzeption der Bahnhöfe in Gutach und Bleibach hinsichtlich Verkehrsführung und Abstellplätze für Pkw und Fahrräder
  • Finalisierung unserer Haushaltsanträge für 2022
  • Ausarbeitung von Anfragen und Anträgen

Wir freuen uns über Ihre Beteiligung an unserer Fraktionssitzung.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. November 2021

Achtung: Aufgrund der erneuten immensen Verschlimmerung der Coronapandemie wurden die Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats am 16. November 2021 in die Bleibacher Sporthalle verlegt.

Anträge der Ökologischen Liste zur Gemeinderatssitzung am 16.11.2021:

  1. Sachstandsbericht Neukonzeption der Radwege inkl. sicherer Schulwege
  2. Sachstandsbericht neues Verkehrskonzept im Bereich der Grundschule ZweiTälerLand und dem Kindergarten St. Michael
  3. Sachstandsbericht des Forschungsprojekts „ISWK – Innovatives Strom- und Wärmekonzept für ein Quartier in Gutach im Breisgau“
  4. Vorstellung der Neukonzeption der Bahnhöfe in Gutach und Bleibach hinsichtlich Verkehrsführung und Abstellplätze für Pkw und Fahrräder

Am Dienstag, 16. November 2021, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Beitritt zum Kommunalen Energieeffizienz Netzwerk „Energieeffizienz gemeinsam umsetzen“ bei der Energieagentur Freiburg

4. Multimodaler Mobilitätsknoten Gutach im Breisgau (Umbau der Bushaltestellen sowie Erweiterung der Parkplätze beim Bahnhof in Bleibach)

5. Auftragsvergabe Hangsicherungsmaßnahmen an der Landstraße in Gutach im Breisgau

  • In der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 hatte die Verwaltung unter TOP 2 Bekanntgaben darüber informiert, dass nach dem Felsabgang an der Landstraße gemeinsam mit einer Fachfirma ein Sicherungssystem erarbeitet wird.
  • TOP 5 Anlage 3: Beschlussvorlage
    – Beschlussfassung –

6. Auftragsvergabe Turmverkleidung mit Holz für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

7. Auftragsvergabe von Beratungsleistungen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens Breitbandausbau (Graue Flecken; Gigabitausbau)

8. Bürgermeisterwahl 2022
8.1 Festsetzung des Wahltags und des Tags der etwaigen Neuwahl
8.2 Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für die Wahl und eine etwaige Neuwahl
8.3 Bildung des Gemeindewahlausschusses

9. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts im Bürgersaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. November 2021

Achtung: Aufgrund der erneuten immensen Verschlimmerung der Coronapandemie wurden die Sitzungen des Technischen Ausschusses und des Gemeinderats am 16. November 2021 in die Bleibacher Sporthalle verlegt.

Am Dienstag, 16. November 2021, findet um 18:45 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Befreiung gem. § 56 Abs. 5 LBO sowie gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur nachträglichen Legalisierung der Dachgeschosswohnung nach Hauskauf auf dem Flurstück 446/5, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGB – Bebauungsplan Gutshof II, rechtsverbindlich seit dem 17.10.2007)

2. Bekanntgaben

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts im Bürgersaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 19. Oktober 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses durch Aufstockung zum Dreifamilienwohnhaus sowie Anbau eines Heizraumes für Nahwärmeversorgung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Es wird diskutiert, ob sich die bauliche Erweiterung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt und ob eine Änderung der o. g. Klarstellungssatzung hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten pro Einzelhaus sinnvoll und vom Aufwand her gerechtfertigt ist.
Aus der Klarstellungssatzung geht hervor, dass nur zwei Wohneinheiten pro Einzelhaus zulässig sind. Im Antrag werden drei Wohneinheiten angestrebt.
Der Empfehlung der Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen, stimmt der Technische Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme zu.
Aus Sicht der ÖL fügt sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung ein. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung entspricht nicht der tatsächlichen und zukünftig gewünschten Bebauung und sollte entsprechend geändert werden.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des zweiten Dachgeschosses sowie Ausbau der Garage im UG auf dem Flurstück 1/9, Gemarkung Siegelau (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. TISCHVORLAGE: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des Dachspitz mit Errichtung einer Dachgaube und Teilgeschossdecke zwischen Obergeschoss und Dachspitz, Flurstück 460/3, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGB – Bebauungsplan Gutshof II; rechtsverbindlich seit 17.10.2007)

Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass Dachaufbauten nur bis zu 2/3 der Länge der dazugehörigen Dachseite zulässig sind, u. a. um spätere Baumaßnahmen der Reihenhausnachbarn nicht zu beeinträchtigen. Die im Antrag geplante Dachgaube sollte die gesamte Dachseite einnehmen.
Der Technische Ausschuss versagt einstimmig dem Antrag die Zustimmung.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Wird die Toilettenanlage am Bleibacher Bahnhof zur Wiedereröffnung der Elztalbahn am 14.11.2021 fertig sein?
    Antwort: Ja.
  • Frage: Die Verwaltung wollte bei der unteren Verkehrsbehörde über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Siegelau im Bereich Talstraße / Ecke Mußbachstraße anfragen. Wie ist der aktuelle Stand?
    Antwort: Es wurden noch keine Gespräche geführt.
  • Frage: Die Fußgängerbrücke zum Rittweg wurde entfernt. Der dort angebrachte Abfalleimer und -spender für Hundekotbeutel ist nun funktionslos. Kann dieser zurückgebaut werden?
    Antwort: Der Rittweg wird von vielen Hundebesitzer*innen gerne genutzt. Man wird die „Hundetoilette“ weiter unten am Rittweg platzieren, wo die Besitzer*innen entlang laufen.
  • Die Beschädigungen an Straßen und Zufahrten in Siegelau im Zuge der Kabelverlegungen vom Windpark Rotzeleck zum Umspannwerk in Bleibach wurden noch nicht behoben. Hat sich die Firma, die den Schaden verursacht hat, schon gemeldet?
    Antwort: Es wurde noch keine Einigung mit der Firma erzielt. Die Verwaltung besteht auf Behebung der Schäden.
  • Frage: Sind die eingezeichneten Parkflächen gegenüber des ehemaligen Gasthofs „Sonne“ nach der Straßenverengung ein Gefährdungs- und Konfliktpunkt für die Verkehrsteilnehmer*innen?
    Antwort: Man will die Situation beobachten. Laut StVO muss der Abstand zwischen parkendem Auto und gegenüberliegender Bordsteinkante mindestens 3,00 m betragen.