Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. September 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzend gibt Bürgermeister Singler noch folgendes bekannt:

  • Am 18.08.2020 bedankte sich der Chor „La Musica“ mit einem Schreiben für den Vereinszuschuss.
  • Am 15.09.2020 ergab eine unangekündigte Prüfung der Gemeindekasse durch Frau Katja Kury (Stellvertretende Amtsleiterin) keine Beanstandungen.
  • Am 28.07.2020 ging eine Förderzusage des Projektträgers und Forschungszentrums Jühlich in Höhe von knapp 800.000 € für das Quartierskonzept um die Grundschule ZweiTälerLand für den Zeitraum 2020 bis 2024 ein.
  • Zudem ist vom Land im Rahmen des Ausgleichsstocks 2020 ein Förderbescheid über einen Zuschuss in Höhe von 450.000 € für das neue Feuerwehrhaus eingegangen (zusätzlich zur bereits bewilligten Fachförderung).

3. Vergabe von Straßensanierungsmaßnahmen im Ortsteil Siegelau

Herr Adam (Bauamt) erklärt, dass im Haushaltsplan 2020 insgesamt 150.000 € für Straßensanierungen eingeplant sind, die Kosten für diese Sanierung demnach im Plan liegen. Er führt aus, dass im unteren Bereich des zu sanierenden Straßenabschnitts umfangreiche Fräsarbeiten notwendig sind und dort abschließend eine 4 cm dicke Belagsdecke aufgebracht wird. Im oberen Straßenabschnitt sind weniger Fräsarbeiten erforderlich und es soll eine 8 cm dicke Belagsdecke aufgebracht werden.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig für 59.525,24 € an die Firma Knäble Straßenbau GmbH aus Biberach.
Reinhard Hamann (FWV) nimmt entschuldigt nicht an der Sitzung teil.

4. Auftragsvergabe Gerüst-, Zimmerer-, Blechner-/Dachdecker-, Fenster/Haustürenarbeiten für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Gutach im Breisgau

Robert Stiefvater (CDU) nimmt als Architekt des Feuerwehrgerätehauses befangen im Zuhörerbereich platz.
Herr Adam (Bauamt) erklärt, dass die Verwaltung „die Werbetrommel für die Ausschreibungen gerührt“ habe und er mit der Anzahl und Qualität der Angebote sehr zufrieden sei. Die Gerüstarbeiten liegen leicht über, die übrigen Gewerke unter den geplanten Kosten. Da der Submissionstermin erst am 14.09.2020 war, liegen die Angebote als Tischvorlagen vor.

Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Arbeiten gemäß des Beschlussvorschlags jeweils an die wirtschaftlichsten Bieter:

5. Anpassung der Elternbeiträge für den kirchlichen Kindergarten St. Michael für das Kindergartenjahr 2020/2021: Änderung Frühdienst St. Michael

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

6. Antrag auf Umwidmung des Investitionsbudget des Kindergartens St. Michael Gutach

Frau Schäfer (Rechnungsamt) erklärt auf Nachfrage von Barbara Schuler (ÖL), dass der Kindergarten diese Anschaffung nicht über ein freies Budget tätigen kann und ein konkreter Beschluss für diese Umwidmung notwendig sei. Auch wenn der Sonnenschutz in diesem Jahr wohl nicht mehr dringend benötigt werde, kann es bezüglich der Verankerung sinnvoll sein, die Arbeiten noch im Herbst 2020 zu erledigen.

Stefan Weis (ÖL) möchte wissen, was der Unterschied zwischen den beiden Angeboten ist und wie es mit der Sicherheit bei Windeinfluss aussieht. Bürgermeister Singler und Herr Adam (Bauamt) antworten, dass dies keine Baumaßnahme des Gemeinde sondern der Kirchengemeinde sei und diese dafür verantwortlich sei.

Annette Linder (ÖL) fragt, ob auch eine neue Baumbepflanzung zur natürlichen Beschattung geplant sei. Herr Adam (Bauamt) antwortet, dass im Zuge der geplanten Baumpflanzaktion der Gemeinde im Herbst auch mit dem Kindergarten Rücksprache über eine dortige Anpflanzung gehalten wird.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Der Aulebach wurde Ende August freigeschnitten, wuchert jedoch schon wieder zu. In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3) wurden die Untersuchungsergebnisse und ein umfangreicher Maßnahmenkatalog für den „Hochwasserschutz am Aulebach“ im Rahmen der „Flussgebietsuntersuchung Oberes Elztal“ durch das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH vorgestellt. Zudem wurde angekündigt, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse im Sommer 2020 vorliegen soll. Wie ist hier der Stand und welche Maßnahmen werden nun weiter umgesetzt?
    Herr Adam (Bauamt): Es gibt aktuell mehrere Probleme abzuarbeiten (u. a. sehr unterschiedlicher Wasserdurchsatz, unterschiedliches Mähverhalten der Grundstücksbewirtschaftenden) und es stehen noch Abstimmungen mit verschiedenen Behörden aus. Das Ziel ist weiterhin, den Aulebach offenzuhalten und regelmäßig zu bewässern.
  • Beate Roser (ÖL): Ist auf dem Gelände des neuen Feuerwehrhauses eine Zisterne geplant?
    Architekt Stiefvater: Es ist eine Zisterne mit einem Fassungsvermögen von 40.000 Litern geplant.
    Herr Adam (Baumamt): Wenn die Zisterne voll ist, wird das Wasser in eine Versickerungsmulde geführt. Das Wasser der Zisterne wird für Feuerwehrübungen und für den Gemeindebedarf genutzt werden.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Ist die Wasserversorgung in der Gemeinde gesichert?
    Herr Adam (Bauamt): Ja, wir haben ausreichend Quellwasser und Tiefbrunnen. Demnächst wird ein Strukturgutachten zur Wassergewinnung mit einem Karlsruher Institut erstellt. Im Ortsteil Siegelau sind ca. 40 Anwesen bislang noch nicht an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen. Inwieweit hier in den kommenden Jahren Handlungsbedarf besteht, wird sich zeigen.
    Bürgermeister Singler: In den letzten 10 Jahren wurde viel Geld investiert, um die Trinkwasserversorgung der einzelnen Ortsteile zu verbessern und zu vernetzen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Juni 2020

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des vorhandenen Wohnhauses mit Scheune und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 118/2, Gemarkung Bleibach, Bahnhofstraße 14 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

Als strittige Punkte werden die Fluchtwege und die Rettungsgasse, die Größe der überbauten Fläche, die Firstrichtung und die Frage diskutiert, ob sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfügt.
Die unterschiedlichen Meinungen schlagen sich auch im Abstimmungsergebnis nieder: 4 Zustimmungen, 2 Ablehnungen, 2 Enthaltungen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau an ein Einfamilienwohnhaus gemäß Bauvorbescheid auf dem Flurstück 130, Gemarkung Siegelau, Talstraße 73 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)

einstimmige Zustimmung

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch der Scheune und Umbau des Einfamilienwohnhauses mit Ausbau des Dachgeschosses auf dem Flurstück 117/2, Gemarkung Bleibach, Simonswälder Straße 52 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

einstimmige Zustimmung

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung der Wohnung im EG auf dem Flurstück 477, Gemarkung Bleibach, St.-Georg-Straße 2 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

einstimmige Zustimmung

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 BauGB auf Neubau eines Rinderstalls gem. Bauvorbescheid auf dem Flurstück 125, Gemarkung Siegelau, Talstraße 82 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)

einstimmige Zustimmung

6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO des Golfclub Gütermann e. V. auf Umbau und Erweiterung des Caddy Gebäudes auf dem Flurstück 180, Gemarkung Gutach, Golfstraße 16/1 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

einstimmige Zustimmung

7. Bekanntgaben

  1. Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Scoping der Gemeinde Simonswald an der Aufstellung des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften „Baduf III
  2. Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB der Großen Kreisstadt Waldkirch an der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Friedhofstraße – Karl-Kienzle-Straße – Hebelstraße
  3. Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB der Großen Kreisstadt Waldkirch an der Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Bruckwald 2. Änderung
  4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Flurstück 631, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 13 (Bebauungsplan „Alte Ziegelei„)

Von den Punkten 7.1 bis 7.3 ist die Gemeinde nicht konkret berührt.
Der Technische Ausschuss nimmt die Bekanntgaben zur Kenntnis.

8. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage: Wie ist der aktuelle Stand bei der Pflege und Unterhaltung des Aulebachs? Antwort: Auf Grund erhöhter Arbeitsbelastung des Bauhofes werden die Pflegemaßnahmen nur Abschnittsweise durchgeführt und wo nötig wird der Graben ausgehoben. (ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3) wurden die Ergebnisse und Maßnahmen der Untersuchung „Hochwasserschutz am Aulebach“ vorgestellt.)
  • Frage: Im Neubaugebiet „Alte Ziegelei“ scheint ein Gebäude höher zu werden als die Umgebungsbebauung. Ist das korrekt? Antwort: Alles ist korrekt. Die First- und Traufhöhe werden gemäß des 1. Bebauungsplanes eingehalten.
  • Frage: An der Landstraße im Ortsteil Gutach wurde eine Terrasse bis zur Straßengrenze gebaut. Ist dies so in Ordnung? Antwort: Baurechtlich ist alles in Ordnung. Die Grundstücksgrenze liegt soweit in der Straße.
  • Frage: Auf dem Eckleberg in Siegelau wird ein Funkmast o. ä. errichtet. Was wird dort gebaut? Antwort: Der Gemeinde ist nichts bekannt. Funkmasten können verfahrensfrei errichtet werden.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

Im Hinblick auf TOP 4 „Hochwasserschutz am Aulebach“ berichtet August Weis, ehemaliger Gemeinderat und langjähriger Vorsitzender des Gutachterausschusses, von bisherigen Hochwasserproblematiken in der Gemeinde.
Er weist auf die Zunahme von lokalen Starkregenereignissen bei gleichzeitig reduzierten Abflussmöglichkeiten hin. Bleibach ist nach Meinung von Herrn Weis aufgrund seiner geographischen Lage häufiger von Starkregen betroffen, da „aus Südwesten kommende Regenwolken am Kandelmassiv entlang Richtung Hörnleberg ziehen, dort hängenbleiben und über Bleibach abregnen“.
Beim Aulebach sieht er insbesondere Entlastungsmaßnahmen oberhalb des Vogelhofs und die Freihaltung des Aulebachgrabens als notwendig an.

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung der Untersuchungsergebnisse „Hochwasserschutz am Aulebach“ durch das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim

Catharin Schäfer und Urban Ronecker (WALD + CORBE Consulting GmbH) und Henning Wiesse (Landratsamt) stellen die Ergebnisse der Hochwasseruntersuchung und mögliche Schutzmaßnahmen für den Aulebach vor.

Die seit drei Jahren laufende Flussgebietsuntersuchung „Oberes Elztal“, für die sich die Gemeinden Gutach im Breisgau, Waldkirch, Simonswald, Winden im Elztal, Elzach und Biederbach zusammengeschlossen haben, umfasst 400 km² (350 km² ohne Glotter). Ziel ist es, gemeinsam einen adäquaten und nachhaltigen Hochwasserschutz zu erzielen. Die Ergebnisse für die Elz, die Wilde Gutach und den Siegelbach wurden bereits in der Gemeinderatssitzung im März 2019 präsentiert. Der Aulebach wurde nun nachträglich in die Untersuchung aufgenommen.

Eine Flussgebietsuntersuchung umfasst jeweils folgende Schritte:

  • Hydrologische (Wo ist mit welchen Wassermengen zu rechnen?) und hydraulische Untersuchung (Welche Abflussmöglichkeiten gibt es und wie leistungsfähig sind diese?); jeweils mit Ist- und Plan-Zustand inkl. Simulation historischer Hochwasser
  • Bestandsanalyse (Schwachstellen, Schutzgrad)
  • Hochwasserschutzkonzeption (Maßnahmen)
  • Kosten-Nutzen-Analyse (Gegenüberstellung von Bau-, Unterhaltungs- und Reinvestitionskosten gegenüber dem Nutzen, d.h. dem verhinderten Hochwasserschaden. Nur wenn die vorgegebene Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und die Pro-Kopf-Belastung ≥ 15 € / Einwohner*in liegt (= Kosten aller Hochwasserschutzmaßnahmen einer Gemeinde unabhängig vom Gewässer : Einwohneranzahl) fördert das Land Baden-Württemberg die Hochwasserschutzmaßnahme nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft.)

Hydrologische und hydraulische Untersuchung und Bestandsanalyse für den Aulebach:

  • Am Aulebach sind kurzzeitige Wetterereignisse ausschlaggebend.
  • Insbesondere an der Silberwald-, Hörnleberg- und Dorfstraße sowie im Lehmfeldweg sind Schwachstellen zu finden, die im HQ10-, z. T. sogar im HQ2-Bereich liegen, d.h. statistisch alle zehn oder sogar alle zwei Jahre überflutet werden. Die Schutzgradempfehlungen des Landes von mind. HQ50 bis HQ100 für Siedlungen, Infrastruktur mit überörtlicher Bedeutung und Industrieanlagen werden demnach nicht erfüllt.
  • Die Bebauung der „Alten Ziegelei“ hat die Situation nicht verschlechtert: 2009 waren vom 2,5 ha großen Einzugsgebiet 2 ha (= 80% der Fläche) versiegelt, 2019 waren es beim 3,3 ha großen Einzugsgebiet 1,98 ha (= 60% der Fläche).
  • Für die hydraulische Untersuchung wurde mit einem GPS-gesteuerten Laserscanning ein 2-dimensionales Fließgewässermodell erstellt. Dadurch lässt sich nicht nur der Wasserfluss im Bachbett sondern u. a. auch das Abflussverhalten an den Hängen bei Niederschlägen berechnen. Messungen ab Kregelbach und am Abschlag vom Vogelhof ergaben z. B. dass hier bei hohem Wasseraufkommen 50% dem Aulebachverlauf folgen und 50% direkt bergab Richtung Wilde Gutach fließen.

Hochwasserschutzkonzeption und Kosten-Nutzen-Analyse für den Aulebach:

Insgesamt werden 14 Maßnahmen vorgeschlagen, die im Zusammenwirken einen adäquaten Hochwasserschutz von mind. HQ50, in den meisten Fällen jedoch von HQ100 erreichen sollen. In einer vorläufigen Kostenannahme (Bruttokosten mit Baunebenkosten) wird von Gesamtkosten in Höhe von 779.000 € ausgegangen.

  • Essentiell sind Ablaufmöglichkeiten zur Wilden Gutach (Au 1 – 6) oberhalb der Ortslage noch vor dem Vogelhof von Kregelbach kommend. Diese umfassen ein Steuerbauwerk, eine Flutmulde, Verwallungen, Verdolung und Durchlässe zur Wilden Gutach. Kostenpunkt: 269.000 €.
  • Hochwasserschutz und Retentionsmauern oberhalb der Dorf- und Hörnlebergstraße (Au 7 – 8). Kostenpunkt: 187.000 €.
  • Gewässerausbau, Hochwasserschutzmauer und Erhöhung der Mauer am Verdolungseinlauf oberhalb der Silberwaldstraße (Au 9 – 11). Der Aulebach soll auf 1 m verbreitert werden, wodurch sich der Wasserstand um 10 -20 cm absenkt. Die Ufermauer soll verlängert und in der Höhe angepasst werden. Kostenpunkt: 65.000 €.
  • Gewässerausbau bis zum Ortsende, Mauerarbeiten, ggf. Erneuerung der Überfahrt und Tieferlegung Hausanschluss (Au 12 – 13). Durch die Gewässervertiefung um 30 – 40 cm und die Verlängerung der Mauer wird ein niedrigerer Wasserspiegel und ein gleichmäßiges Gefälle und somit ein HQ50-Schutz erreicht. Kostenpunkt: 224.000 €.
    Ein HQ100-Schutz wäre hier nur mit einem Bypass (Zweitrohr) erreichbar. Dieser würde zusätzlich 150.000 € kosten.
  • Gewässerausbau und Verbesserung des Abflusses unter der Bahnlinie hindurch an der Silberwaldstraße unterhalb Silberkönig (Au 14). Kostenpunkt: 34.000 €. Als weitere, 15. Maßnahme, wäre noch eine Überleitung des Außengebietsabflusses über die Bahnbrücke Silberwaldstraße möglich.

Auf die Frage nach der Priorisisierung und nach finanziellen Fördermöglichkeiten antwortet Herr Wiesse, dass die Maßnahmen (Au 1 – 6) oberhalb der Ortslage Priorität hätten. Für eine Förderung und die wasserrechtliche Genehmigung müssen jedoch ein Gesamtkonzept stehen und die Maßnahmen aufeinander abgestimmt zeitlich entsprechend nacheinander umgesetzt werden. Hier sei man auch auf die Bereitschaft der Grundstückseigentümer*innen angewiesen, die Maßnahmen mitzutragen.

Auf die Frage, wie der Zuwachs des Bachlaufes im Sommer bei Niedrigwasser verhindert werden soll, antwortet Frau Schäfer dass die Gewässerpflege unbedingt eingeplant werden müsse und die Vertiefung des Bachlaufes mit einer Abstufung erfolge um möglichst immer einen Wasserfluss zu er möglichen.

Bürgermeister Singler ergänzt noch, dass die Durchlässe dann automatisch gesteuert werden.

Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde schon beauftragt und soll im Sommer 2020 vorliegen.

4. Antrag des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für einen verdienten Feuerwehrangehörigen

  • Die Ehrenmitgliedschaft für Meinrad Burger, Hauptfeuerwehrmann Abteilung Siegelau, wird einstimmig beschlossen. Herr Burger ist seit 1980 in der Feuerwehr tätig und hat sich durch Lehrgänge, Ausbildungen und vorbildliche Kameradschaft laut Gesamtkommandant Stefan Kaltenbach sehr große Verdienste erworben.
  • Thomas Schuler, der 20 Jahre lang die Abteilung Gutach führte, wird ebenfalls einstimmig zum Ehrenabteilungskommandanten ernannt. Im entsprechenden Antrag bezeichnet Stefan Kaltenbach ihn als guten, pflichtbewussten und vorbildlichen Kameraden, welcher den neu gewählten Abteilungskommandanten als Stellvertreter weiter unterstützen wird.

    Rechtsgrundlage ist jeweils § 8 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau.

5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2019 und Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 GemO hat die Gemeinde jedes Jahr einen Bericht über Spender*innen, Zuwendungen und Zuwendungszwecke zu erstellen und der Rechtsaufsichtbehörde (hier: Landratsamt Emmendingen) vorzulegen. Die Annahme und Vermittlung der Spenden muss jeweils vorab vom Gemeinderat beschlossen werden.
2019 gingen Geldspenden in Höhe von 5.231,58 € bei Gemeinde ein, die der Kinderkrippe Schatzkiste, der Feuerwehr, der Grundschule ZweiTälerLand und dem DRK zugute kamen. Spender waren der Elterbeirat der Kinderkrippe Schatzkiste, der Förderverein der Grundschule ZweiTälerLand sowie einzelne Privatpersonen und Unternehmen.
Zusätzlich gingen Sachspenden in Höhe von 1.615,19 € vom Förderverein der Grundschule ZweiTälerLand bei der Gemeinde ein, die entsprechend der Grundschule ZweiTälerLand zugute kamen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (ein Gemeinderatsmitglied nimmt aufgrund Befangenheit nicht an der Abstimmung teil) die Annahme der Spenden, für die noch kein separater Annahmebeschluss vorlag, und den Spendenbericht 2019.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Stefan Weis (ÖL): In welchem Ausmaß und in welchem Zeitraum sind das Gelände um den Bleibacher Bahnhof mit Bushaltestellen, Parkplätzen sowie der Straßen-und Personenverkehr an der Bahnhofstraße einschließlich Unterführung im Zuge der Bauarbeiten an der Breisgau-S-Bahn beeinträchtigt? Gibt es schon einen Termin für die Infoveranstaltung der DB, die laut Badischer Zeitung vor Baubeginn noch stattfinden soll?
    Bürgermeister Singler: Die Informationsveranstaltung wird am 12.02.2020 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Oberwinden stattfinden. Die Gemeinde hat darum gebeten, dass der Schienenersatzverkehr dort ausführlich thematisiert wird. Die Gemeindeverwaltung hat am 30.01.2020 nochmals einen Termin mit der DB wegen der Submission der Bauarbeiten und sonstiger vertraglicher Belange. Zudem laufen noch Gespräche mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) und den Gemeinden. Es ist zu hoffen, dass dann die Detailfragen geklärt werden können.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020

Am Dienstag, 28. Januar 2020, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
  2. Bekanntgaben
  3. Vorstellung der Untersuchungsergebnisse „Hochwasserschutz am Aulebach“ durch das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim
  4. Antrag des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für einen verdienten Feuerwehrangehörigen
    – Beschlussfassung –
  5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2019 und Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau
    – Beschlussfassung –
  6. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 3. Dezember 2019

In dieser Sitzung wird der Haushalt für 2020 vorberaten.

Teilnehmer*innen:

  • Gemeindeverwaltung: Bürgermeister Urban Singler, Anna Schäfer (Rechnungsamt), Wencke Heß und Markus Adam (Bauamt), Jörg Barth (Hauptamt), Sabrina Kerschgens (Kassenverwaltung), Diana Nopper (Auszubildende)
  • Verwaltungsausschuss des Gemeinderats: Stefan Weis (ÖL, stellvertretend für Barbara Schuler), Annette Linder (ÖL), Rosa Wernet (CDU), Jochen Bockstahler (CDU), Selma Fischer (FWV), Hansjörg Weis (FWV), Selma Fischer (FWV).

Einzelanträge (jeweils einstimmig bewilligt)

Stellenplan der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 (einstimmig bewilligt)

Anträge aus den Fraktionen

Frakionsübergreifend

  • Umsetzung der Baumaßnahmen an den Brückenbauwerken im Zuge des Ausbaus der Breisgau-S-Bahn
  • Sanierung der Grundschule ZweiTälerLand
  • Neubau des Feuerwehrhauses
  • Umsetzung / Fertigstellung der geplanten bzw. noch nicht abgeschlossenen Vorhaben aus 2019: Die FWV betont hierbei u. a. die WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof, Hochwasserschutz- und Entwässerungsmaßnahmen sowie Baumaßnahmen an den Friedhöfen und Bushaltestellen. Die ÖL sieht hier ebenfalls die Umbauarbeiten für barrierefreie Bushaltestellen, den Bau der öffentlichen Toilettenanlagen am Bahnhof Bleibach und am Friedhof in Siegelau sowie die Neugestaltung des sanierungsbedürftigen Kriegerdenkmals in Bleibach und die Installation der Zeiterfassungsterminals im Rathaus als sehr wichtig an.

Fraktionsspezifisch

CDU

  • keine weiteren Anträge

FWV

  • Belagerneuerung Dorfbrücke Gutach: Aufgrund des Schienenersatzverkehrs im Zuge des Breisgau-S-Bahn-Ausbaus frühestens 2021 umsetzbar.
  • Planung, was mit dem noch freien Grundstück in der „Alten Ziegelei“ sowie den Gebäuden der Schule Bleibach und den „alten“ Feuerwehrhäusern in Gutach und Bleibach geschehen soll, wenn die Bleibacher Grundschulaußenstelle geschlossen und die Feuerwehren in das neue Feuerwehrhaus umgezogen sind.

ÖL

  • Unsere Haushaltsanträge für 2020 – hier nochmals ausführlich und komplett zum Nachlesen
  • Ausbau des bestehenden Freifunknetzes für freies WLAN in öffentlichen Ge­bäuden und an öffentlichen Plätzen: Einstimmig angenommen. Wo genau mit dem Ausbau begonnen wird, wird noch mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt.
  • Sanierung, Planung und Beschilderung des bestehenden Radwegnetzes: Die Verwaltung gibt zu Bedenken, dass sich die den Radweg betreffenden Grundstücke zwischen Shell-Tankstelle und Heubrücke nicht Gemeindeeigentum befinden. Sie möchte mit den Grundstückseigentümer*innen jedoch in Kontakt treten und prüfen, welche Verbesserungsmöglichkeiten umgesetzt werden können. Am Ortsausgang Ortsteil Gutach Richtung Waldkirch hat die Familie Spengler inzwischen auf ihrem Grundstück Betonpoller mit Reflektoren aufgestellt, was die Verkehrssicherheit dort enorm verbessert. Vielen Dank! Die Gemeinde wird dort 2020 noch die Bodenmarkierungen erneuern.
  • Vorausschauende Konzeption und Installation der neuen IT in der Gemeinde­verwaltung: Unsere Anregungen sollen insofern möglich berücksichtigt werden. Die Einrichtung eines Ratsinformationssystems ist für 2021 geplant.
  • Planung weiterer P&R-Parkplätze für Pkw am Bleibacher Bahnhof sowie für Pkw und Fahrräder am Gutacher Bahnhof: Hier sehen die Teilnehmer*innen aus den anderen Fraktionen und der Gemeindeverwaltung eine deutlich geringere Handlungsnotwendigkeit bzw. -option als wir. 🙁

Geplante Investitionen (Auswahl!)

Teilhaushalt 1: Innere Verwaltung

  • 20.000 € für die EDV-Ausstattung und Organisation in der Gemeindeverwaltung. Von den insgesamt veranschlagten 120.000 € konnten 100.000 € noch per Nachtragshaushalt auf 2019 gebucht werden. Angeschafft wurden / werden u. a. zwei Server, drei Switche, NAS, Endgeräte für mehrere PC-Arbeitsplätze sowie entsprechende Lizenzen.
  • 12.000 € für Zeiterfassungsterminals am Rathaus und am Bauhof.
  • 9.000 € für einen neuen Anhänger für den Bauhof.
  • Durch Grundstücksgeschäfte könnte ein Plus von ca. 50.000 € entstehen.

Teilhaushalt 2: Dienstleistungen und Infrastruktur

  • Rund 2,3 Mio. € für den Neubau des Feuerwehrhauses. Nach aktuellem Stand könnte die Gemeinde dafür 2021 einen Zuschuss von ca. 900.000 € erhalten.
  • Rund 909.000 € sind für die Sanierung der Grundschule ZweiTälerLand vorgesehen. Rund 612.000 € können hier nach aktuellem Stand an Fördermittel erwartet werden; für ein weiteres Förderprojekt läuft hier 2020 noch eine Bewerbung.
  • Rund 25.000 € werden für Investitionen in die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kombidämpfer, Garderobe, Erneuerung der Küchenzeile, Sonnenschutzanlage) eingestellt. Die Anschaffung eines Klimagerätes für den Kindergarten St. Michael für 3.200 € wurde einstimmig abgelehnt. Begründung: Es sind mehrere Räume betroffen und Klimageräte haben eine schlechte Umweltbilanz. Herr Adam wird im Sommer die Situation vor Ort beurteilen und bei Bedarf Maßnahmen vorschlagen.
  • 44.200 € für die Anschaffung eines E-Fahrzeuges. Dieses kann nach einer kleinen Umbaumaßnahme am Bauhof aufgeladen werden.
  • 16.000 € für Datenlogger in der Wasserversorgung. Die Datenlogger werden dauerhaft an markanten Punkten im Wassernetz angebracht. Bei einem Rohrbruch können die Daten durch Abfahren des Wassernetzes mit dem Auto ausgelesen und der Rohbruch dadurch schnell gefunden und behoben werden. Dies bedeutet eine große Ersparnis an Zeit, Wasser und Geld.
  • 25.000 € für die Druckerhöhung der Wasserversorgung in der Silberwaldstraße
  • 92.000 € für Ablassmaßnahmen / Entwässerung am Aulebach / Vogelhof. Analyse und Maßnahmenplan hierzu werden in der Januarsitzung 2020 vorgestellt.
  • 140.000 € für Erschließungsmaßnahmen wie die Feindecke der Straßen in der neuen Siedlung „Alte Ziegelei“
  • 30.000 € für barrierefreie Bushaltestellen (Planung und Umbau)
  • 34.000 € für die Toilettenanlage am Bahnhof Bleibach
  • 11.000 € für ein Gerät zur Vernichtung des Japanischen Staudenknöterich. Laut Herrn Adam ist dieser Feinhäcksler die kostengünstigste und nachhaltigste Wahl, um den Schäden des invasiven Neophyten zu begegnen.
  • 40.000 € für die Erweiterung des Bleibacher Friedhofs
  • 2.000 € für Fahnenmasten an der Grundschule ZweiTälerLand in Gutach und am Haus der Vereine in Siegelau. Annette Linder (ÖL) spricht sich gegen die Fahnenmasten aus, da es – im Gegensatz zum Rathaus – keine gesetzliche Verpflichtung zur Beflaggung an diesen Gebäuden gibt und die Begleitkosten für die Flaggen und die Arbeitszeit der mit der Beflaggung beauftragten Gemeindemitarbeiter*innen nicht berücksichtigt werden. Sie hätte das Geld lieber sinnvoll IN statt VOR den Gebäuden investiert. Nach einer augenzwinkernden Diskussion darüber, welche Flaggen man das Jahr über noch so hissen und welch ungeahnter Tätigkeitsumfang auf den „Flaggenbeauftragten“ Herrn Barth dadurch zukommen könnte 🙂 , wird die Anschaffung Fahnenmasten mit den Stimmen der FWV und CDU gegen die Stimmen der ÖL beschlossen.
  • Im Zuge des Ausbaus der Breisgau-S-Bahn kommen auf die Gemeinde nach aktuellem Stand folgende Kosten / Einnahmen zu. Die Kosten sollen auf mehrere Jahre aufgesplittet werden; z. T. werden diese erst ab 2021 haushaltsrelevant:
    • 800.000 € Kreuzungsvereinbarung Rittweg (Kosten)
    • 850.000 € Kreuzungsvereinbarung Silberwaldstraße (Kosten)
    • 197.500 € Vorteilsausgleich Kreuzungsvereinbarung Silberwaldstraße (Kosten)
    • 337.500 € Vorteilsausgleich Kreuzungsvereinbarung Rittweg (Einnahmen; „Ausgleich für die angenommene Restnutzungsdauer der Brücke“)

Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer wird in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2019 die Haushaltssatzung mit aktualisiertem Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorstellen.