ÖL-Anträge für die Gemeinderatssitzungen im März und April 2024

Für die nächsten Gemeinderatssitzungen haben wir am 27. Februar 2024 folgende Anträge bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.

Antrag 1: Vorausschauende Absicherung der Kinderbetreuung

Bisher konnte die Gemeinde in ihren Verantwortungsbereichen eine stabile Kinderbetreuung anbieten. Betreuungsformen konnten mit Unterstützung der engagierten Erzieher*in­nen weitestgehend an die Elternwünsche angepasst werden und die Erweiterung des Eu­lennests entspannt die Lage bei den verfügbaren Plätzen. Die Auswertungen der Bedarfsumfragen und Betreuungszahlen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die Gemeinde z. T. nur noch geringe Reserven hat(te), um alle erforderlichen Betreuungsplätze anzubieten.

Daher beantragen wir, die Kinderbetreuung vorausschauend über einen längeren Zeitraum abzusichern und folgende Fragen zu klären:

  • Wie werden sich die Betreuungszahlen in den nächsten 3 Jahren entwickeln?
  • Könnten die Einrichtungen in der Gemeinde gemäß der gesetzlichen Vorgaben in ihren Räumen noch mehr Kinder aufnehmen oder sind neue Räumlichkeiten nötig?
  • Besteht seitens der kirchlichen Träger überhaupt die Bereitschaft, das Angebot in den Kindergärten St. Michael und St. Franziskus zu erweitern?
  • Welche Strategie ist für die Gemeinde organisatorisch, personell und finanziell lang­fristig sinnvoll: Die Zusammenarbeit mit kirchlichen Trägern, mit privaten Trägern oder eine eigenständige kommunale Lösung?

Antrag 2: Klimaneutralität bis 2030 – Konkrete Planung und Umsetzung der energetischen Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes

Im Mai 2021 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Wärmeversorgung der gemeindeeigenen Gebäude bis 2030 klimaneutral werden soll. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz sondern auch der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde (Stichwort: CO2-Bepreisung).
Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, ist die Ausarbeitung eines konkreten Maßnahmen- und Finanzierungsplans notwendig, wie wir bereits in unseren Haushaltsan­trägen für die Jahre 2022 und 2023 gefordert haben – und was auch Seitens der Gemeindeverwaltung zugesichert wurde.
Um planen und priorisieren zu können, ist zunächst wichtig, dass der Gemeinderat über den energetischen Zustand der gemeindeeigenen Gebäude und deren Energieverbrauch umfassend informiert wird.
Seit über fünf Jahren pflegt die Gemeindeverwaltung kommunale Energieverbrauchsdaten in die Software CommunalFM ein. Im Februar 2022 wurden im Gemeinderat exemplarisch die Strom- und Gasverbräuche und die aus dem Gasverbrauch resultierenden CO2-Emis­sionen der Grundschule ZweiTälerLand für das Jahr 2021 präsentiert. Weitere Präsentatio­nen sowie die Auswertungen der kommunalen PV-Anlagen wurden damals an­gekündigt.
Zudem ist die Gemeinde gemäß § 18 KlimaG BW zur Erfassung und Meldung des Energieverbrauchs in kommunaler Verantwortung (Wohn- und Nichtwohngebäude, Sport­plätze, Freibad, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung,…) jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres verpflichtet.

Unsere Anträge:

2.1: Die Gemeindeverwaltung informiert den Gemeinderat umfassend über den energetischen Zustand der gemeindeeigenen Gebäude und deren Energieverbrauch und stellt die Auswertungen der gemeindeeigenen Strom- und Wärmeerzeugung (PV-Anlagen, Eisspeicher) vor. Zukünftig sollen diese „Energieberichte“ jährlich im Gemeinderat erfolgen.

2.2: Es wird ein konkreter und umsetzbarer Plan für die nächsten Jahre zur energeti­schen Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes erstellt, um die Klimaneutra­lität 2030 erreichen zu können. Der Plan umfasst für die einzelnen Gebäude die er­forderlichen Maßnahmen, voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierungsabsi­cherung im jeweiligen Haushaltsjahr.

Antrag 3: Veranstaltung einer Gemeindeputzete

Schon mehrfach wurde angeregt, eine Gemeindeputzete zu veranstalten, bei der Einwoh­ner*innen der Gemeinde gemeinsam an einem Tag Müll in der Gemeinde aufsammeln und in Absprache mit den Bauhofmitarbeitern an Sammelstellen abgeben können. In vielen Gemeinden wird dies jährlich im Frühjahr praktiziert.
Wir bitten die Gemeindeverwaltung und die Bauhofmitarbeiter, einen Termin vorzuschla­gen und Material wie Müllsäcke, Greifzangen sowie Abgabebehälter zur Verfügung zu stel­len und für die Aktion zu werben.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Januar 2024

Am Dienstag, 30. Januar 2024, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Haushalt 2024 – Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

4. Neubau eines Speisesaals an die Grundschule ZweiTälerLand: Vergaben

5. Beschluss zur Durchführung des 3. Bauabschnittes der energetischen Fassadensanierung am Schulgebäude des SBBZ Elztal-Schule

6. Konzeption Multimodaler Mobilitätsknoten Bleibach, Auftragsvergabe für Erstellung eines Gutachtens an das Büro Rapp

7. Lärmaktionsplan der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau, 2. Fortschreibung (4. Stufe), Einstellung des Verfahrens zur 1. Fortschreibung und Überleitung in die 2. Fortschreibung

8. Bildung des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 – Beschlussfassung

9. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 29. März 2023

1. Bekanntgaben

keine

2. Festlegung des Standorts für die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach

  • Vorlage 2023/061
  • ÖL-Hintergrundinformation: Die Neuerrichtung der Anschlagtafel geht auf einen Haushaltsantrag der ÖL für das Jahr 2021 zurück. Darin wurde die Erneuerung der Anschlagtafel in Gutach (Elzstraße / Dorfbrücke, schon erfolgt) sowie eine Neuaufstellung von Anschlagtafeln in Bleibach und Siegelau (am Haus der Vereine geplant, noch nicht erfolgt) gefordert.

Der Technische Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Anschlagtafel neben den bereits stehenden touristischen Infotafeln auf der Grünfläche zu errichten.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abriss und Wiederaufbau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 251, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 (1) BauGB

Robert Stiefvater (CDU) ist befangen und rückt vom Ratstisch ab.
Wencke Heß (Bauamt) teilt mit, dass die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes noch nicht eingegangen ist.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Robert Stiefvater kehrt an den Ratstisch zurück.

4. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO des Zweckverbands SBBZ-Elztalschule auf Brandschutzmaßnahmen mit Nutzungsänderungen in Lern-Bereiche und Anbau einer Stahl-Außentreppe sowie Energetische Sanierung auf dem Flurstück 127/3, Gemarkung Bleibach – Unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Errichtung zweier Stellplätze für Campingreisende und einem Zeltplatz auf dem Flurstück 133, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Wencke Heß (Bauamt) teilt mit, dass kürzlich bereits einem ähnlichen Antrag zugestimmt wurde. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat, ob dem Antragssteller auch die Grundstücke um die Stellplätze herum gehören würden, antwortet sie, dass im Rahmen der noch laufenden Angrenzeranhörungen noch keine Einwände eingegangen seien.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 29. März 2023

Am Mittwoch, 29. März 2023, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Bekanntgaben

2. Festlegung des Standorts für die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach

  • Vorlage 2023/061
    – Beschlussfassung –

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abriss und Wiederaufbau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 251, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 (1) BauGB

4. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO des Zweckverbands SBBZ-Elztalschule auf Brandschutzmaßnahmen mit Nutzungsänderungen in Lern-Bereiche und Anbau einer Stahl-Außentreppe sowie Energetische Sanierung auf dem Flurstück 127/3, Gemarkung Bleibach – Unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Errichtung zweier Stellplätze für Campingreisende und einem Zeltplatz auf dem Flurstück 133, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

6. Anfragen aus dem Gemeinderat