Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Januar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Baurechtsbehörde Waldkirch mittels Bauvorbescheid das Bauvorhaben am 09.05.2023 genehmigt hat . Der Bauantrag ist identisch mit der Bauvoranfrage.

  • Frage: Ist die Gemeinde in einem Gremium der Lebenshilfe mit vertreten um die weitere Entwicklung zu begleiten?
    Antwort: Nein. Die Gemeinde hat kein Stimmrecht in einem Gremium der Lebenshilfe.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des best. Dachgeschosses, vorher Speicher, zu einer Wohnung, Anbau einer Terrasse im EG und OG und Anbau eines Treppenhausvorbaus an best. Wohnhaus

Es handelt sich um den Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung. Der Architekt, der den damaligen Auftrag vollzog, hatte den Eigentümern zugesichert, dass für diesen Ausbau keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Nach Jahren haben die Eigentümer nun eine*n andere*n Architekt*in für bauliche Angelegenheiten beauftragt. Hierbei fiel die fehlende Baugenehmigung auf, welche nun mit diesem Antrag geklärt werden sollte.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

3. Bekanntgaben

Von der Baurechtsbehörde in Waldkirch sind drei kleinere Bauanträge eingegangen, die nicht vom Technischen Ausschuss genehmigt werden müssen.

4. Bekanntgabe von weiteren Bauvorhaben

Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Wurden die nun freien Stellplätze beim ehemaligen Gutacher Feuerwehrhaus schon vergeben?
    Antwort: Die Gemeinde Gutach kann am ehemaligen Feuerwehrhaus 7 Stellplätze vergeben. 3 Stellplätze wurden bereits vergeben. Die Gemeinde legt den Fokus auf Eigentümer*innen von Wohnmobilen, die aktuell auf öffentliche Straßen parken und ist noch mit einigen im Gespräch.
  • Frage: Beim ehemaligen Gasthaus Krone in Gutach sammelt sich der Müll um das Haus. Kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Dies ist der Gemeinde bekannt. Die Beschwerden häufen sich. Für die Müllentsorgung ist der Landkreis zuständig. Das Landratsamt hat sich eingeschaltet und hat schon eine Androhung von Bußgeld eingereicht. Bessert sich die Situation nicht, folgt der Bußgeldbescheid und eine kostenpflichtige Reinigung wird vollzogen.
  • Frage: Im Zuge des Winterdienstes wurde im Januar im Wohngebiet Mußbach erst während des Vormittags geräumt und gestreut. Warum konnte nicht früher geräumt werden?
    Antwort: Die Räumung der Straßen wird von der Straßenmeisterei und der Gemeinde vollzogen. Für die untergeordneten Straßen ist die Gemeinde zuständig. Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer Prioritätenliste. Die Verwaltung prüft, ob die Straße am Mußbach stärker gewichtet werden soll.
  • Frage: Wurden bei der Sanierung der Straße zum Gscheid schon Leerohre für Glasfaser mitverlegt oder wäre dies förderschädlich gewesen?
    Antwort: Wahrscheinlich wurden keine Leerohre verlegt, weil der Glasfaserausbau eine gesonderte Bauphase und damit Förderung ist. Die Verwaltung fragt nach.
  • Hinweis: Im ehemaligen Feuerwehrhaus in Bleibach parkt noch ein Einsatzfahrzeug des DRK. Dieses wird in nächster Zeit zu den anderen Einsatzfahrzeugen des DRK nach Gutach in die ehemalige Feuerwehrgarage verlegt werden.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 24. Oktober 2023

Am Dienstag, 24. Oktober 2023, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Bauen im Überschwemmungsgebiet – hier Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die notwendige Befreiung zum Bauen im Überschwemmungsgebiet; Flurstück 52, Gemarkung Gutach

  • Vorlage 2032/142

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umbau des best. Hofgebäudes zu einem Betriebsleiterwohnhaus mit Altenteilwohnung und Umbau einer best. Garage auf dem Flurstück 80, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

  • Vorlage 2023/142

3. Bekanntgaben

4. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. Juli 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
– Änderungsantrag –

Im Vergleich zum letzten Antrag vom 27.06.2023 sind die Außenmaße von 15 x 28 m auf 14 x 27 m verkleinert worden. Die Dachneigung beträgt nun 10° (vorher 15°) und die Firsthöhe verringerte sich um 90 cm auf 9,60 m. Das Gebäude ist nun nochmals 50 cm von der Straße nach hinten abgerückt worden.

  • Frage: Kann man ein Parkverbot an der Gutacher Landstraße verhängen, damit die Anwohner*innen nicht auf der Straße parken?
    Antwort: Parkverbote werden von der Verkehrsbehörde erteilt. Für den Bauantrag ist eine solche Verordnung nicht relevant.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Technische Ausschuss trotz Sommerpause am 15.08.2023 tagen wird.

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Hinweis: Beim ehemaligen Feuerwehrgerätehaus in Gutach sind die Regenabläufe durch Laub verstopft. Der Bauhof sollte die Abläufe reinigen.
  • Hinweis: Bei Regen werden in Siegelau an einigen Stellen Steine auf die Straße gespült. Vor allem für Zweiradfahrer*innen kann dies gefährlich werden.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. Juli 2023

Am Dienstag, 25. Juli 2023, findet um 18:45 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
– Änderungsantrag –

2. Bekanntgaben

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Juni 2023

1. Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eine Mehrfamilienwohnhauses gemäß § 57 LBO auf dem Flurstück 529, Gemarkung Bleibach – rechtsverbindlicher Bebauungsplan Löwenacker

Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag ab (7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung), da der Antrag gegen die Grundzüge der Planung verstößt.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 16, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich (einfacher Bebauungsplan Schießbrückle – rechtsverbindlich seit dem 7.8.1991)

  • Frage: Ist auf dieser Fläche nicht eine Gewerbenutzung vorgegeben?
    Antwort: Nein, die geplante Wohnbebauung ist zulässig.
  • Frage: Was ist hinsichtlich des Lärmschutzes zur B294 vorgegeben?
    Antwort: Der Lärmschutz muss u. a. durch entsprechende Bepflanzung erfolgen.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des bestehenden Carportgebäudes und Neubau eines Carports für 4 Stellplätze auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Garagenerweiterung auf dem Flurstück 269, Gemarkung Bleibach – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Hier: Erneute Anhörung durch die Baurechtsbehörde und Änderungsplanung

Im Vergleich zum ersten Antrag vom 23.05.2023 wurde der Gehweg im aktuellen Antrag explizit ausgewiesen und damit nachweislich beibehalten. Die Tiefgaragenzufahrt wurde aufgrund der neuen Daten aus der Hochwassergefahrenkarte auf die gegenüberliegende Seite verlegt.
Ansonsten wurden im Vergleich zum Antrag vom 23.05.2023 keine Änderungen vorgenommen. Damals war der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden, da sich die Gebäudegröße nach Ansicht einiger Ratsmitglieder nicht in die umgebende Bebauung einfügen würde und zu viel Versiegelung und dadurch zu wenig bis keine Versickerungsfläche bestehen würde.
Wencke Heß (Bauamtsleiterin) verliest eine E-Mail der unteren Baurechtsbehörde, in der die Behörde darlegt, warum sie der Meinung sei, dass sich das Gebäude in die Umgebungsbebauung einfüge und somit dem Antrag zustimmen würde.
Aus dem Gremium wird erneut kritisiert, dass das Gebäude im Vergleich zur Umgebungsbebauung zu massiv sei und zu viel zusätzliche Fläche versiegeln würde.

Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag erneut mit 5-Nein- und 3-Ja-Stimmen ab.

6. Bekanntgaben

keine

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Hinweis: Die Parkplätze beim Friedhof in Bleibach werden häufig von Wanderpublikum als Parkplatz genutzt.
    Antwort: Die Verwaltung wird die Parksituation beobachten und ggf. die Beschilderung anpassen.
  • Frage: Bei der Turnhalle in Bleibach sind Parkplätze als „Privatparkplätze“ deklariert. Erteilte die Gemeinde hier das Einvernehmen?
    Antwort: Die Gemeinde selbst hat die Parkplätze für die Mitarbeiter*innen der Gemeinde (Rathaus und Kinderkrippe Schatzkiste) ausgewiesen. Die Sanierungsarbeiten der Elztalschule benötigen Platz, dadurch hat sich die Parksituation dort verschärft und die Mitarbeiter*innen der Gemeinde haben Schwierigkeiten, vor Ort zu parken. Man wird das Schild mit dem Zusatz „Für Mitarbeiter der Verwaltung“ ergänzen.