Gasthaus Löwen in Bleibach: Abriss und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses

Derzeit wird das ehemalige Gasthaus Löwen (Simonswälder Straße 66) in der Bleibacher Ortsmitte abgerissen.

Gasthaus Löwen Bleibach, zum Teil schon abgerissen
Das sich im Abriss befindende Gasthaus Löwen in Bleibach. Ansicht von der Dorfstraße.

Da wir als Fraktion in den vergangenen Wochen häufig danach gefragt wurden, wie die Neugestaltung des Areals aussehen wird, verweisen wir hier gerne auf den Bauantrag, welchem in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 26.01.2022 unter TOP 3 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.
Die Prüfung des Bauantrags und der Projektbeschreibung sowie der Lageplan geben einen guten Überblick darüber, wie das neue, 16 Mietwohnungen umfassende Mehrfamilienhaus ausgeführt werden wird. Dieses wird ähnlich wie der bisherige Gebäudekomplex als Winkelbau errichtet, jedoch eine niedrigere Firsthöhe aufweisen.
Der bisherige Gehweg entlang der Dorfstraße wird entfallen, da dieser Teil des Baugrundstücks ist und zukünftig für Pkw-Stellplätze genutzt werden wird.
Der Gehweg entlang der Simonswälder Straße wird ebenso wie die dortige Bushaltestelle erhalten bleiben (siehe Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 TOP 6).

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. Januar 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch und Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Flurstück 109, Gemarkung Gutach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Robert Stiefvater (CDU) ist bei diesem Antrag als beteiligter Architekt befangen und nimmt während dieses TOP im Besucherbereich Platz.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienhauses sowie Anbau eines Heizraumes für Hackschnitzelheizung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

Der Technische Ausschuss diskutiert über diesen Antrag wegen der Höhe des Gebäudes. Von außen betrachtet scheint es sich um zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss zu handeln. Laut Satzung für den Weiler Kregelbach sind nur zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt. Das Dachgeschoss wurde im Vergleich zum ersten Bauantrag um 0,39 m verringert und ist deshalb nicht mehr als Dachgeschoss ausgewiesen. Deswegen ist der Antrag nun auch mit der Satzung konform.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 498, Gemarkung Bleibach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Auf die Frage hin, ob die Bushaltestelle „Löwen Bleibach“ am bisherigen Ort verbleibt, wird ebenso wie auf die Frage nach der Heckenbepflanzung am angrenzenden Gehweg von der Verwaltung darauf verwiesen, dass diese Themen nicht zum baurechtlichen Aufgabengebiet gehören und bei Bedarf an anderer Stelle geklärt werden müssten.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

keine