Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Anfragen / Anträge der ÖL-Fraktion

Unsere vorab eingereichten Anfragen / Anträge (20.05.2020) und Anfragen / Anträge (26.06.2020) zur Junisitzung befassten sich mit folgenden Themen:

  • Auswirkungen der Coronapandemie auf den Gemeindehaushalt (siehe TOP 12)
  • Kostenzusammenstellung für die Sanierungsarbeiten des Gutacher Schwimmbads (siehe TOP 11)
  • Abschlussrechnung Baugebiet „Alte Ziegelei“ (siehe TOP 2)
  • Statusbericht Baugebiet „Alter Sportplatz“ (siehe TOP 2)
  • Kostenschätzung Feuerwehrgerätehaus
  • Verkehrssituation an der B294 und Lärmaktionsplan (TOP 6)
  • Digitalisierung Grundschule ZweiTälerLand (TOP 7)
  • Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser (TOP 9)
  • Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Abläufe in der Grundschule Zwei-TälerLand (TOP 10)

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Stefan Kaltenbach, Gesamtkommandant der FFFW Gutach im Breisgau, merkt an, dass die Verantwortlichen der Feuerwehr über die letzten Änderungen am Bauplan des Feuerwehrhauses vorab nicht ausführlich informiert wurden.
    Als aktiver Motorradfahrer weist er zudem im Hinblick auf TOP 5 darauf hin, dass auch Quads, alte Traktoren und getunte Autos Lärmquellen sind und bei der Lärmreduktion nicht nur die Motorradfahrer im Fokus stehen sollten.
    Die Verwaltung antwortet, das die Bauplanänderung des Feuerwehrhauses einen zweiten Fluchtweg beinhaltete und diese Änderung dringlich und obligat für die Baugenehmigung war.

2. Bekanntgaben

  • Ergänzend gibt Bürgermeister Singler bekannt, dass die Gemeinde für die klimafreundliche Sanierung des Mittelbaus der Grundschule ZweiTälerLand über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus der L-Bank 142.000 € erhalten hat.
  • Zudem sind vom Land 230.000 € Zuschuss für das Feuerwehrhaus bewilligt worden.

3. Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2019 durch Polizeioberrat Ulrich Hildenbrand (Leiter des Polizeireviers Waldkirch)

Herr Hildenbrand stellt den Bericht zur polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik 2019 in Gutach vor. Wir freuen uns, dass die Gemeindeverwaltung dem Antrag der ÖL-Fraktion gefolgt ist und den Bericht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht hat.

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

  • 2019 wurden 92 Straftaten in der Gemeinde registriert, ein Rückgang nach 113 Straftaten 2018. Im Jahr 2018 war die Straftatenanzahl durch mehrere Sachbeschädigungen durch Graffiti deutlich angestiegen, für die jedoch die verantwortliche Person ermittelt werden konnte. (siehe: Vorstellung der polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik für das Jahr 2018 in Gutach aus der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2019, TOP 3)
  • Die Aufklärungsquote lag bei 62 %.
  • Von den 92 Delikten entfielen 23 auf Betrug, 20 auf Körperverletzung / Nötigung / Raub, 18 auf Diebstahl, 12 auf Sachbeschädigungen, 2 auf Sexualdelikte und 17 auf sonstige Delikte, wie z. B. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Umweltdelikte.
  • Der Anstieg an Betrugsfällen folgt einem landesweiten Trend, zu dem auch die „klassischen“ Internet-Betrügereien wie Bestellen-und-nicht-bezahlen und Verkaufen-und-nicht-liefern gezählt werden.
  • Die Zahl der Diebstähle und der Sachbeschädigungen war rückläufig. 2018 war zudem kein Wohnungseinbruch zu vermelden.
  • Der deutliche Anstieg im Bereich Raub / Körperverletzung / Nötigung war auf „Fasnet-Crasher“ zurückzuführen – Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren Ausfälligkeiten den Jubiläumsumzug 2019 massiv gestört hatten. Hier passte die Polizei gemeinsam mit den veranstaltenden Narrenzünften die Sicherheitskonzepte für nachfolgende Veranstaltungen an. Auch drei Hundebisse wurden in der Kategorie Körperverletzung registriert.
  • Der Raubüberfall auf einen Einkaufsmarkt, welcher sich just an dem Abend ereignete, als Herr Hildebrand im Vorjahr die Kriminalitäts- und Unfallstatistik im Gemeinderat vorstellte, ist bislang ungeklärt.
  • Die Häufigkeitszahl, d.h. die Anzahl der Straftaten hochgerechnet auf 100.000 Einwohner, betrug 2.054. Damit ist Gutach ein ruhiges Fleckchen und liegt deutlich unter den Häufigkeitszahlen von Waldkirch, Denzlingen, Freiburg, dem Landkreis Emmendingen und dem Land.
  • Es wurden insgesamt 54 Tatverdächtige ermittelt, welche in der Mehrheit männlich, erwachsen und deutscher Nationalität waren. Einzelne Personen hatten mehrere Straftaten begangen. Im Vergleich zu den Vorjahren waren aufgrund der „Fasnet-Crasher“-Fälle mehr Tatverdächtige jüngeren Alters darunter.

Verkehrsunfallstatistik

  • 2019 (2018: 34) wurden insgesamt 27 Verkehrsunfälle – 11 mit verletzten Personen, 16 mit Sachschäden – sowie 39 Kleinstunfälle („Bagatellschäden“) polizeilich festgestellt.
  • Beteiligt waren an diesen überwiegend Pkw (37), Lkw (3), Krafträder (2), Fahrräder (2), Bus (0), Fußgänger*in (2) sowie Sonstige (5). Dass die Zahl der Beteiligten höher liegt als die der Verkehrsunfälle liegt daran, dass nicht nur die verursachende sondern auch die geschädigte Person (z. B. unter „Sonstige“ mit einem beschädigten Gartenzaun) in der Statistik geführt wird.
  • Typische Unfallursachen waren Missachtung der Vorfahrt, überhöhte / nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Fehler beim Abbiegen / Wenden / Rückwärtsfahren. Unfallursachen, die wegen Fahrerflucht nicht ermittelt werden konnten, werden unter „Sonstige“ geführt.
  • Es gab keine konkreten Unfallhäufungsstellen. Am Kreisverkehr ereigneten sich vier Unfälle, jedoch stets mit unterschiedlichem Hergang und verschiedenen Verkehrsteilnehmenden. Die Situation wird wird jedoch beobachtet werden.
  • „Alkohol am Steuer“ wurde – wie auch in den anderen Elztalgemeinden – meist tagsüber bei Personen mittleren Alters mit vermutlich suchtbedingt hohen Promillewerten von 1,5 bis 2,0 Promille festgestellt. Demgegenüber würden nur äußerst selten junge „Partyfahrer“ unter Alkoholeinfluss fahren.

Abschließend geht Herr Hildenbrand noch auf den Verkehrslärm und respektive die Rolle der Motorradfahrer*innen darin ein. Dieses Problem könne nicht allein durch Verkehrsüberwachung gelöst werden, da für eine umfassende Kontrolle die personellen Ressourcen fehlen und bei Kontrollen in der Regel auch nur selten Regelverstöße und illegale Anbauten entdeckt würden. So würden auch bei zulassungskonformen Fahrzeugen und eingehaltener Höchstgeschwindigkeit die Lärmgrenzwerte überschritten.
Aus seiner Sicht ist – neben den ggf. anzupassenden gesetzlichen Vorgaben – Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit nötig und zielführend, um z. B. mit Lärmpegelmessern die Fahrer*innen auf den von ihnen verursachten Lärm hinzuweisen und an eine lärmreduzierende Fahrweise zu appellieren.

4. Auftragsvergabe Erd-, Mauer- und Betonarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig für die Bruttoangebotssumme von 762.449,62 € an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Moser GmBH & Co. KG aus Freiburg.
Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) war zuvor als verantwortlicher Architekt befangen vom Ratstisch abgerückt. Gemeinderätin Selma Fischer (FWV) fehlte bei der Sitzung entschuldigt.
Insgesamt waren für die Bauarbeiten sechs Angebote eingegangen. Das nun angenommene Angebot liegt im kalkulierten Preisrahmen (731.449,62 € + 31.000 € für den Blitzschutz). Da die Arbeiten in diesem Jahr noch abgeschlossen werden sollen, wird die Gemeinde wohl noch von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung profitieren können.

5. Beitritt der Gemeinde Gutach im Breisgau zur „Initiative Motorradlärm“ des Landes Baden-Württemberg

Den Kernforderungen der Initiative Motorradlärm, nach welchen Motorräder leiser gebaut und gefahren werden müssen und rücksichtsloses Fahren deutlichere Folgen haben muss, schließt sich die Mehrheit des Gemeinderats an.
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt zur Initiative Motorradlärm mit 9 Stimmen zu.
Fünf Gemeinderät*innen enthalten sich der Stimme, u. a. mit der Begründung, dass die Initiative eine Stigmatisierung aller Motorradfahrer*innen und der Weg bis zu Motorradfahrverboten nicht mehr weit sei.

6. Antrag der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Geschwindigkeitsreduzierung auf der B294 (Gemarkung Bleibach und Gutach) von 100 km/h auf 80 km/h

ÖL-Information vorab (war nicht Teil der Gemeinderatssitzung):

  • Der Schutz der Bevölkerung vor (Verkehrs)lärm ist wichtig. Ein effizienter Lärmschutz kann nur auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen gelingen.
  • Der gemeinsame Lärmaktionsplan 2014 / 2015 von Waldkirch und Gutach im Breisgau wies entlang der B294 in drei Abschnitten Lärmbelastungen nach und empfahl als kurzfristige Maßnahmen jeweils eine Erneuerung der (damals schon maroden und unzureichenden) Lärmschutzwände mit Erhöhung und Verlängerung bzw. an einer Stelle die Prüfung einer Neuerrichtung. Als mittelfristige Maßnahme wurde jeweils die Aufbringung eines lärmarmen Fahrbahnbelags empfohlen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wurde nicht als geeignete Maßnahme genannt. (Seiten 10, 17, 18 des Lärmaktionsplans)
  • Um Verkehrslärm „hörbar“ zu reduzieren, können laut Umweltbundesamt verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Schalldruckpegelreduktionen erzielen (Auswahl):
    • geräuschmindernder Fahrbahnbelag -4 bis -8 dB(A)
    • Lärmschutzwände (Abschirmung) -5 bis -10 dB(A) (im Idealfall bis zu -15 dB(A))
    • Geschwindigkeitsreduzierung um 20 km/h -1 bis -3 dB(A)
  • Ein geräuschmindernder Fahrbahnbelag wurde auf der Gemarkung Gutach (im Gegensatz zu Waldkirch) bislang laut Beschlussvorlage nicht aufgebracht.
  • Änderungen des Schalldruckpegels können ab ca. 1 dB(A) gerade unterschieden und ab ca. 3 dB(A) wahrgenommen werden. Eine Änderung um 10 dB(A) entspricht einer Verdopplung bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke.

Diskussion (Auszüge) und Beschluss in der Gemeinderatssitzung:

Die Verwaltung stellt den Antrag vor und argumentiert für die Geschwindigkeitsreduzierung, da diese eine erhebliche Lärmentlastung für die Anwohner*innen und den Gutacher Friedhof bringen würde.
Beate Roser (ÖL) fragt, ob damit wirklich eine für die Anwohner*innen spürbare, erhebliche Lärmreduktion erreicht werden kann, da eine Geschwindigkeitsreduzierung von 100 auf 80 km/h statistisch nur eine Lärmreduktion von 1 bis max. 3 dB(A) bringt. Frau Wencke Heß (Bauamt) antwortet, dass aus ihrer Sicht auch schon eine Reduktion um 1 dB(A) eine Verbesserung bringen würde und betont das insgesamt hohe Verkehrsaufkommen und die Tatsache, dass insbesondere nachts noch deutlich schneller und damit lärmintensiver gefahren werden würde.
Annette Linder (ÖL) verweist auf den Lärmaktionsplan und die darin empfohlene Aufbringung eines geräuscharmen Fahrbahnbelags und die Sanierung bzw. Neuerrichtung von Schallschutzwänden sowie deren wissenschaftlich nachgewiesenen deutlich höheren Nutzen. Sie möchte wissen, warum in den Gutacher Abschnitten kein geräuscharmer Fahrbahnbelag verlegt wurde und inwieweit seit 2015 Maßnahmen bezüglich der Schallschutzwände ergriffen wurden. Bürgermeister Herr Singler antwortet, dass der „Flüsterasphalt“ damals von übergeordneten Stellen „aus technischen Gründen“ abgelehnt worden sei; ein Grund seien auch die Folgen der dafür langen notwendigen Sperrung der B294 gewesen. Erst in 15 bis 20 Jahren, wenn eine Fahrdeckenerneuerung notwendig werde, könne hier wieder über einen „Flüsterasphalt“ diskutiert werden. Die Schallschutzwände seien nicht erneuert worden. Dies wurde der Gemeinde zwar von den zuständigen Stellen zugesagt, ist bis jetzt jedoch noch nicht erfolgt. Auf die Rückfrage von Annette Linder (ÖL) hin, ob die Gemeinde etwas tun könne, um die Erneuerung der Lärmschutzwände zu beschleunigen, antwortet Bürgermeister Singler bedauernd mit nein.
Hansjörg Weis (FWV) spricht sich gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung aus („Man darf bald gar nichts mehr“).
Robert Stiefvater (CDU) sagt, dass die lärmintensiven Lkw nach wie vor 80 km/h fahren dürfen und dass durch die Geschwindigkeitsreduzierung für Pkw die einzige Lkw-Überholmöglichkeit im Elztal entfallen würde – es sei denn, man würde die Höchstgeschwindigkeit für Lkw auch gleich noch auf 60 km/h begrenzen.
Reinhard Hamann (FWV) ergänzt, dass schon fast überall 80 km/h auf der B294 gelten würde. Er betont, dass die Ortschaften durch die Straße entlastet werden sollen und viele Häuser – insbesondere am Stollen – erst nach der Straße gebaut wurden.
Die Gemeinderat lehnt die Geschwindigkeitsreduzierung mit zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme ab.

7. Freigabe der Digitalisierungsmittel im Haushaltsplan 2020 für die Grundschule ZweiTälerLand

Aufgrund der von der ÖL-Fraktion vorab eingereichten Fragen hatte Frau Wencke Heß (Bauamt; mitverantwortlich für die Schuldigitalisierung) noch kurzfristig Herrn Grüninger (Lehrer an der Grundschule ZweiTälerLand; mitverantwortlich für die Schuldigitalisierung) und Herrn Heitz (Geschäftsführer der Firma ComComS, welche die Schuldigitalisierung mitgestalten soll) eingeladen. Dafür und für die vielen bereichernden Informationen in der Sitzung möchten wir uns als ÖL-Fraktion an dieser Stelle herzlich bei Frau Heß, Herrn Grüninger und Herrn Heitz bedanken.

Herr Grüninger berichtet, dass das Lehrerkollegium vom bereits vorhandenen Präsentationswagen „Indicar“ begeistert ist und die Anschaffung weiterer 3 Wagen befürwortet. Ein Wagen beinhaltet u. a. Beamer, Dokumentenkamera, DVD- und Blueray-Player und Soundsystem und kann mit unterschiedlichen mobilen Endgeräten bedient werden.
Er berichtet, dass der Medienentwicklungsplan (MEP) der Schule gute Fortschritte macht und dass aktuell viele Umfragen – auch unter den Schüler*innen – laufen.

Frau Heß nimmt Bezug auf die eingereichten Fragen und bekräftigt, dass es zunächst nur um die Ausstattung der Lehrer*innen, die allgemeine technische Infrastruktur und Präsentationsmittel und nicht um die Ausstattung von Schüler*innen mit Endgeräten geht. Die im Beschlussvorschlag genannten Digitalisierungsschritte sollen gemeinsam mit der Firma ComComS erfolgen, welche auch die Wartung und den Support übernimmt.

Herr Heitz stellt das Konzept INDIKON zur Schuldigitalisierung und die Angebote seiner Firma für Schulnetzwerke vor und beantwortet in seinem Vortrag sowie im Anschluss noch einige offene Fragen – hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Präsentationswagen Indicar (s.o.): Ein Wagen kostet rund 2.100 €. Drei weitere Wagen werden angeschafft. Die Wartung erfolgt durch ComComS.
  • WLAN-Ausleuchtung: Insgesamt sollen 10 Klassenzimmer mit WLAN versorgt werden, damit die Präsentationswagen in allen Räumen genutzt werden können. Ein neuer Switch wird hierzu benötigt um später ggf. auch einen Glasfaseranschluss adäquat nutzen zu können. Eine genaue Kostenschätzung liegt hierzu noch nicht vor.
  • NAS-Server: Der Zentralspeicher mit Fernzugang für die Lehrer*innen kostet knapp 3.000 €. Die Lehrer*innen werden zu Beginn im Umgang mit dem System geschult. Den weiteren Support übernimmt ComComS.
  • Convertibles: Es sollen drei Convertibles (15″, core i5, 8 GB RAM, SSD, OS: Win10 pro Indikon-Edition) für je rund 900 € netto angeschafft werden. Diese sind zunächst vorrangig zur Benutzung der Präsentationswagen gedacht. Support und Softwareaktualisierungen werden von ComComs übernommen.
  • Frage: Inwiefern können andere Geräte, Betriebssysteme, Software etc. angebunden und genutzt werden? Können z. B. auch mit einem Nicht-Win-10-Gerät die Präsentationswagen bedient und auf alle Funktionen des NAS-Servers zugegriffen werden? Muss – falls mittelfristig erforderlich und gewünscht – digitaler Unterricht dann zwingend über Microsoft-Teams erfolgen (Homeschooling in Teams)? (Was z. B. bedeuten würde, dass Lehrende und Lernende im Zweifelsfall über Win10-Geräte und einen kostenpflichtigen Win-Teams-Account verfügen müssten).
    Antwort: Es können auch andere Endgeräte eingebunden werden. Auf den Convertibles und anderen Endgeräten kann auch andere Software für digitalen Unterricht wie BigBlueButton, Moodle etc. installiert / genutzt werden. Falls eine Homeschooling-Lösung benötigt wird, ist dies also grundsätzlich auch ohne Microsoft-Teams oder Microsoft365 möglich.
  • Der Inklusivservice umfasst Support via Telefon, E-mail und Fernwartung sowie max. 4 Technikerbesuche à 4 Stunden pro Jahr.
  • Softwareupdates: Sicherheitsupdates werden ständig, Funktionsupdates nur einmal jährlich in den Sommerferien ausgerollt. Das Anlegen von Benutzeraccounts sowie das Installieren zusätzlicher (Lern)Software auf den Geräten wird ebenfalls von ComComS übernommen.

Der Gemeinderat gibt einstimmig die bislang mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € für die Digitalisierung der Grundschule ZweiTälerLand frei.

8. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung)

Die Preise für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser und Klärschlamm sind gestiegen.
Deswegen hat Kämmerin Anna Schäfer die Gebühren neu kalkuliert und die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben entsprechend überarbeitet. Die Abfuhr- und Entsorgungsgebühr beträgt bis 8 cbm pauschal 268,00 €. Bei größeren Mengen sind pro Kubikmeter weitere 32,00 € fällig sowie eine pauschale Verwaltungs- und Mautgebühr von insgesamt 27,00 €.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben.

9. Änderung der Gebührenkalkulationszeiträume für Wasser und Abwasser

Kämmerin Anna Schäfer schlägt vor, die Wasser- und Abwassergebühren zukünftig nicht mehr jährlich sondern jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren zu kalkulieren (gesetzlich möglich wäre sogar ein Kalkulationszeitraum von fünf Jahren). Die dadurch gewonnene Zeit kann dann für die Neukalkulation anderer Gebühren und Entgelte, welche schon länger nicht mehr überprüft und angepasst wurden, genutzt werden.
Die schriftliche ÖL-vorab-Anfrage, ob die in Zukunft anstehenden Sanierungen auch in die 3-Jahres-Planung miteinbezogen würden, bejaht Frau Schäfer.
Reinhard Hamann (FWV) spricht sich für die Regelung aus und weist darauf hin, dass sich die Kalkulation alle fünf Jahre ausgleichen muss.
Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, ob es bezüglich des Ausgleichs Probleme geben könnte, wenn nur alle drei Jahre kalkuliert wird. Frau Schäfer verneint dies und ergänzt, dass bezüglich des erforderlichen Ausgleichs immer der ganze Dreijahreszeitraum berücksichtigt werde, d.h. Schwankungen sogar besser als in einem jährlichen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden könnten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag, die Gebührenkalkulationen für Wasser und Abwasser von den Fachbüros zukünftig für drei Jahre vornehmen zu lassen.

10. Neukalkulation Betreuungs- und Mittagessenentgelte Grundschule ZweiTälerLand

Aufgrund der Schließung der Werkrealschule und des Grundschulstandorts Bleibach hat das Rechnungsamt die Entgelte für Betreuung und Mittagessen in der Grundschule ZweiTälerLand neu kalkuliert.
Der Preis von 3,80 € für ein Mittagessen wird beibehalten, allerdings wird das Mittagessen nun monatlich abgerechnet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren (40,00 € / Mon.; der Ferienmonat August ist entgeltfrei).

Die Entgelte Früh-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung werden jeweils moderat um 5 € pro Monat auf folgende neue Entgelte erhöht:
Frühbetreuung (Mo – Fr; 7:00 Uhr – Unterrichtsbeginn): 35 € / Mon.
Mittagsbetreuung (Mo – Do; Unterrichtsende – 14:00 Uhr): 35 € / Mon.
Nachmittagsbetreuung (Mi; Unterrichtsende – 16:00 Uhr): 25 € / Mon.

Auf Rückfrage von Reinhard Hamann (FWV), warum die Nachmittagsbetreuung im Vergleich zur Frühbetreuung so kostenintensiv und wenig kostendeckend ist, erläutert Frau Schäfer (Rechnungsamt), dass in der Frühbetreuung durchschnittlich 40 Kinder ausschließlich beaufsichtigt werden, während am Mittwochnachmittag mit der Essensausgabe, Hausaufgabenbetreuung und Beaufsichtigung von durchschnittlich 25 Kindern ein deutlich höherer Personalaufwand erforderlich ist.

Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für Betreuungsangebote der Grundschule wird von Verwaltung bis zur nächsten Sitzung ausgearbeitet und soll dann beschlossen werden.

Die Antworten auf die ergänzenden ÖL-vorab-Anfragen zur Grundschule ZweiTälerLand werden unter TOP 13 verlesen; hier werden sie aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs eingefügt:

  1. Inwiefern kann jetzt schon abgeschätzt werden, wie im Schuljahr 2020/2021 die Nachfrage nach Mittagessen und Betreuung aussieht?
    Nach erfolgter Abfrage durch die Schule zeichnet sich ab, dass wir montags und dienstags 67 Kinder beim Mittagessen / in der Betreuung haben werden. Donnerstags sind es 85 Kinder (zusätzlich die Viertklässler*innen).
  2. Da davon auszugehen ist, dass sich auch nach den Sommerferien die Coro­na-Pandemie weiter auf den Schulbetrieb auswirken wird:
    1. Können Betreuung und Mittagessen gemäß den Corona-Hygienevor­schriften sinnvoll angeboten werden?
      Ja, wir können in der Unterkirche das Mittagessen und die Betreuung anbieten. Es wurde vom Landeszentrum für Ernährung BW ein Konzept für die Kita- und Schulverpflegung in Zeiten von Corona aufgestellt. Zudem wurde ein Corona-Hygienekonzept für die Schulverpflegung durch den Träger in Absprache mit der Schulleitung verfasst. Das Personal wurde hinreichend informiert.
    2. Findet z. B. das Mittagessen am Mittwoch in der Küche statt oder auf­grund des größeren Raumangebots auch in der Unterkirche?
      In der Schule gibt es derzeit mittwochs keine Betreuung und kein Mittagessen aufgrund der Vorgaben des Verordnungsgebers (KM, SM). Hiernach dürfen Klassen nicht gemischt werden. Eine Lockerung wird voraussichtlich nach den Sommerferien erfolgen.
    3. Können z. B. die Früh-, Mittagessens- und Nachmittagsbetreuung räumlich und personell für alle angemeldeten Kinder angeboten wer­den, auch wenn durch die Corona-Hygienevorschriften z. B. eine Gruppenteilung oder zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich sind?
      Frühbetreuung gibt es bis zu den Sommerferien nur in Gutach für die Kinder, die es benötigen (Abfrage durch die Schule erfolgt). Die Schüler*innen kommen zeitversetzt zur Schule / zum Unterrichtsbeginn. Die frühbetreuten Kinder sind von Anfang an in ihren Klassenzimmern. Derzeit haben wir in der Frühbetreuung 31 Kinder in Gutach und am September 2020 wieder 9 Kinder in Bleibach.
  3. Sind durch die Corona-Hygienevorschriften höhere Kosten zu erwarten?
    Ja, auf jeden Fall durch vermehrten Bedarf an Handschuhen, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Auch die Personalkosten werden sich aufgrund des vermehrten Reinigungsbedarfs erhöhen (siehe 2.1.).
  4. Wie viele Betreuungspersonen stehen für die Früh-, Mittagessens- und Nachmittagsbetreuung im neuen Schuljahr zur Verfügung? Ist der Mindest­lohn gewahrt?
    Für die Frühbetreuung stehen voraussichtlich 3 Personen (2 in Gutach, 1 in Bleibach) zur Verfügung. Für die Mittagessensbetreuung stehen 4 Personen in der Unterkirche zur Verfügung. Flankiert werden diese von weiteren Betreuer*innen, die die Klassen von 12:30 bis 14:00 Uhr betreuen. Nachmittags stehen u. a. Lehrer*innen , Jugendbegleiter*innen, Hausaufgabenhelfer*innen und Betreuer*innen zur Verfügung.
    Der Mindestlohn von derzeit 9,35 € wird nicht unterschritten.

11. Abschlussbericht Sanierung Freibad Gutach durch die Gemeindeverwaltung

Auf Antrag der ÖL-Fraktion vom 20.5.2020 mit der Bitte um eine Zusammenstellung der Kosten für die Sanierungsarbeiten des Gutacher Schwimmbades präsentiert Markus Adam (Bauamt) den erfreulichen Abschlussbericht.
Die Sanierung, für welche ein Fachbüro ursprünglich 1,1 Mio. € und 140.000 € Planungskosten veranschlagt hatte, konnte am 29.06.2020 mit 822.563,50 € abgerechnet werden. Zur genauen Abrechnung fehlt noch das Wärmedämmverbundsystem, wofür das Material z. T. bereits auf dem Bauhof lagert, sowie der Anschluss der PV-Anlage an die Umwälzpumpen.
Die Betriebskosten liegen nach Abzug der Einnahmen bei jährlich ca. 6.000 €.
Herr Adam betont, dass das Projekt nur aufgrund der hohen ehrenamtlichen Arbeitsleistung – allein ca. 6.500 Arbeitsstunden des Freundeskreises Schwimmbad Gutach e. V. – im Zeitraum von vier Jahren unter laufendem Badebetrieb durchgeführt werden konnte und dankte dafür herzlich.
Nicole Rieser (CDU, Mitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) dankt an dieser Stelle im Namen der CDU-Fraktion dafür, dass das Bad mit den geltenden Corona-Bestimmungen wieder geöffnet wurde. Bürgermeister Singler betont, dass dies ohne die wichtige Arbeit des Bademeisters, welcher zusammen mit seiner Frau das Badhusstüble betreibt, nicht möglich wäre.
Der gesamte Gemeinderat schließt sich dem Dank an die Verwaltung und den ehrenamtlichen Helfer*innen, von denen sich einige unter den Zuhörer*innen befinden, an.

12. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020 ff. aufgrund der Corona-Pandemie

Kämmerin Anna Schäfer berichtet, dass aufgrund der Maisteuerschätzung bundesweit mit verminderten Steuereinnahmen von rund 13 % zu rechnen sei. Die Kommunen in Baden-Württemberg müssten sich auf Mindereinnahmen in Höhe von 2,4 Mrd. € einstellen, zudem würden sich die Mittel im kommunalen Finanzausgleich um ca. 1,1 Mrd. € reduzieren.
Gutach selbst weist seit April 10.000 € weniger Gewerbesteuereinnahmen auf. Laut Frau Schäfer wird die Gemeinde die geplanten Gewerbesteuereinnahmen von rund 1,3 Mio. € im Jahr 2020 wohl dennoch erreichen – die Folgen der Krise werden sich hier erst in den nächsten Jahren zeigen. Die Gewerbesteuernachveranlagungen der Vorjahre konnten die Anpassungen der Gewerbesteuervorauszahlungen bislang kompensieren.
Durch entfallene Entgelte in der Kinderbetreuung (Kita, Kiga, Schule) wurden bislang rund 41.000 € weniger eingenommen. Für die ausgefallenen Beiträge in der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste hat die Gemeinde bislang Soforthilfen in Höhe von rund 30.000 € erhalten (siehe Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2020 TOP 7).
Der Umgang mit den bislang entfallenen Elternbeiträgen und deren Neukalkulation für das nächste Kita-, Kiga- und Schuljahr werden Teil der nächsten Gemeinderatssitzung sein.
Rund 6.000 € hat die Gemeinde bislang coronabedingt zusätzlich für Hygieneartikel ausgegeben.
Von der Fachtagung der Kämmerinnen und Kämmerer des Gemeindetages berichtet Frau Schäfer, dass die Kommunen generell Unterstützung von Land und Bund benötigen, da sonst reihenweise Haushaltssperren und die Liquidierung freiwilliger Leistungen drohen. Da aktuell die weitere Entwicklung noch nicht absehbar sowie die Landes- und Bundeshilfen noch nicht abschließend geregelt sind, rät der Gemeindetag zum jetzigen Zeitpunkt jedoch von Haushaltssperren ab und Frau Schäfer sieht aktuell keinen Handlungsbedarf hinsichtlich eines Nachtragshaushalts 2020.
Annette Linder (ÖL) möchte wissen, ob die Frage schon geklärt ist, ob das Land das Defizit an FAG-Mitteln ausgleicht. Bürgermeister Singler antwortet, dass dies noch nicht geklärt ist.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Herr Barth verliest die Antworten auf die vorab eingereichten Anfragen der ÖL-Fraktion zur Grundschule ZweiTälerLand (TOP 10). An dieser Stelle herzlicher Dank an Herr Barth für die ausführliche Beantwortung.