1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses für 3 Wohnungen auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach; rechtsverbindlich seit dem 23.12.2015
- Vorlage 2023/087
- ÖL-Information: Anträge auf Baugenehmigung auf diesem Flurstück wurden bereits in den Sitzungen des Technischen Ausschusses am 19.10.2021 (TOP 1; Ablehnung) und 26.01.2022 (TOP 2; Zustimmung zur überarbeiteten Variante) behandelt.
Dies ist der 3. Antrag, der zu diesem Bauantrag vorgelegt wird. Die Satzung für den Weiler Kregelbach wurde in den vorherigen Anträgen laut Baubehörde falsch ausgelegt.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
- Vorlage 2023/089
- ÖL-Information: Bei dem Gasthaus handelt es sich um das Gasthaus Krone.
Es folgt eine Diskussion. Ein großer Teil (etwa 70 %) des Grundstücks sollen bebaut und der Gehweg Parkplätzen weichen. Laut Verwaltung ist das Kriterium eines fehlenden Gehwegs nicht relevant. Die Gebäudegröße fügt sich nach Ansicht einiger Ratsmitglieder nicht in die umgebende Bebauung ein. Zudem wird zu viel Versiegelung und dadurch zu wenig bis keine Versickerungsfläche bemängelt.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag mehrheitlich ab. (5 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; die ÖL-Vertreter*innen stimmen mit 1 Ja- und 1 Nein-Stimme ab).
3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines 45,98 m Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen sowie Outdoortechnik auf Fundamentplatte auf dem Flurstück 119, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB
- Vorlage 2023/097
Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wird eine Privilegierung derzeit geprüft. Aus Erfahrung mit ähnlichen Anträgen wird es eine Privilegierung geben. Diese ist durch den Technischen Ausschuss zu genehmigen. Die Belange der Gemeinde stehen der Planung nicht entgegen.
Der Technische Ausschuss gibt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
4. Bekanntgaben
- Die FWV-Fraktion hat einen Antrag gestellt, um die gemeindeeigenen Wohnungen in der Alexanderstr. 14 in Gutach, die derzeit renoviert werden, zu besichtigen. Diese Wohnungen sind Teil des Forschungsprojekts „Innovatives Strom- und Wärmekonzept im Zweitälerland, ISWK“ (siehe Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 TOP 8) zu dem in Kürze ein Abschlussbericht folgen soll. Man einigt sich auf Donnerstag, den 25.05.2023. Hier können Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung die Wohnungen besichtigen.
- Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB der Gemeinde Simonswald zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Mattenhof“ vom 22.03.2023 wird die Gemeinde Gutach um eine Stellungnahme gebeten. Die Belange der Gemeinde Gutach werden nicht berührt und man will über den weiteren Verlauf informiert werden.
- Erweiterung eines Damwildgeheges
5. Anfragen aus dem Gemeinderat
- Frage: Auf dem Gutacher Weg zwischen Gutacher Friedhof und Siensbach wurde zum wiederholten Male das Verkehrsschild „Durchfahrtverbot für PKW und Motorräder“ gewaltsam entfernt. Wie soll gegen das bewusste Ignorieren des Fahrverbots vorgegangen werden?
Antwort: Das Verkehrsschild ist heute (23.05.2023) wieder angebracht worden. Es wird nochmals an die Bürger appelliert, sich an die neue Verkehrssituation zu gewöhnen.
Hinweis: Am 25.05. hat die Polizei am Friedhof den Verkehr kontrolliert und Bußgelder verteilt. - Frage: Wie ist der Stand bei der Sanierung der Gutacher Brücke?
Antwort: Nach Abtrag der Bodendecke wurden keine Schäden an den darunter liegenden tragenden Teilen entdeckt. Der Bau ist im Zeitplan. - Hinweis: Im Gutacher Schwimmbad wurden das Holzdeck und die Kabinenwände erneuert.
Frage: Wurden die Rostflecken im Schwimmbecken behoben?
Antwort: Man ist mit einer Fachfirma in Kontakt. Die Rostflecken sind nur oberflächlich und dringen nicht weiter in den Edelstahl ein.