Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Januar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Baurechtsbehörde Waldkirch mittels Bauvorbescheid das Bauvorhaben am 09.05.2023 genehmigt hat . Der Bauantrag ist identisch mit der Bauvoranfrage.

  • Frage: Ist die Gemeinde in einem Gremium der Lebenshilfe mit vertreten um die weitere Entwicklung zu begleiten?
    Antwort: Nein. Die Gemeinde hat kein Stimmrecht in einem Gremium der Lebenshilfe.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des best. Dachgeschosses, vorher Speicher, zu einer Wohnung, Anbau einer Terrasse im EG und OG und Anbau eines Treppenhausvorbaus an best. Wohnhaus

Es handelt sich um den Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung. Der Architekt, der den damaligen Auftrag vollzog, hatte den Eigentümern zugesichert, dass für diesen Ausbau keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Nach Jahren haben die Eigentümer nun eine*n andere*n Architekt*in für bauliche Angelegenheiten beauftragt. Hierbei fiel die fehlende Baugenehmigung auf, welche nun mit diesem Antrag geklärt werden sollte.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

3. Bekanntgaben

Von der Baurechtsbehörde in Waldkirch sind drei kleinere Bauanträge eingegangen, die nicht vom Technischen Ausschuss genehmigt werden müssen.

4. Bekanntgabe von weiteren Bauvorhaben

Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Wurden die nun freien Stellplätze beim ehemaligen Gutacher Feuerwehrhaus schon vergeben?
    Antwort: Die Gemeinde Gutach kann am ehemaligen Feuerwehrhaus 7 Stellplätze vergeben. 3 Stellplätze wurden bereits vergeben. Die Gemeinde legt den Fokus auf Eigentümer*innen von Wohnmobilen, die aktuell auf öffentliche Straßen parken und ist noch mit einigen im Gespräch.
  • Frage: Beim ehemaligen Gasthaus Krone in Gutach sammelt sich der Müll um das Haus. Kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Dies ist der Gemeinde bekannt. Die Beschwerden häufen sich. Für die Müllentsorgung ist der Landkreis zuständig. Das Landratsamt hat sich eingeschaltet und hat schon eine Androhung von Bußgeld eingereicht. Bessert sich die Situation nicht, folgt der Bußgeldbescheid und eine kostenpflichtige Reinigung wird vollzogen.
  • Frage: Im Zuge des Winterdienstes wurde im Januar im Wohngebiet Mußbach erst während des Vormittags geräumt und gestreut. Warum konnte nicht früher geräumt werden?
    Antwort: Die Räumung der Straßen wird von der Straßenmeisterei und der Gemeinde vollzogen. Für die untergeordneten Straßen ist die Gemeinde zuständig. Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer Prioritätenliste. Die Verwaltung prüft, ob die Straße am Mußbach stärker gewichtet werden soll.
  • Frage: Wurden bei der Sanierung der Straße zum Gscheid schon Leerohre für Glasfaser mitverlegt oder wäre dies förderschädlich gewesen?
    Antwort: Wahrscheinlich wurden keine Leerohre verlegt, weil der Glasfaserausbau eine gesonderte Bauphase und damit Förderung ist. Die Verwaltung fragt nach.
  • Hinweis: Im ehemaligen Feuerwehrhaus in Bleibach parkt noch ein Einsatzfahrzeug des DRK. Dieses wird in nächster Zeit zu den anderen Einsatzfahrzeugen des DRK nach Gutach in die ehemalige Feuerwehrgarage verlegt werden.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. November 2021

1. Antrag auf Befreiung gem. § 56 Abs. 5 LBO sowie gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur nachträglichen Legalisierung der Dachgeschosswohnung nach Hauskauf auf dem Flurstück 446/5, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II, rechtsverbindlich seit dem 17.10.2007)

Im Bebauungsplan Gutshof II sind nur 2 Wohneinheiten pro Gebäude vorgesehen. Der Vorbesitzer hat im Dachgeschoss ohne Genehmigung eine dritte Wohneinheit geschaffen und vermietet. Durch die nachträgliche Legalisierung der Dachgeschosswohnung würde man einen Präzedenzfall schaffen.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

2. Bekanntgaben

Die Gemeindevertretung der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 20.10.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Marktplatz-Volksbank“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB freiwillig und frühzeitig öffentlich auszulegen.
Die Gemeinde Gutach i. Br. nimmt dies hiermit zur Kenntnis.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: An verschiedenen Stellen (z. B. an der Brücke hinter der Webermühle und am Fuß- und Radweg hinter der Shelltankstelle) sind Straßenlaternen zugewachsen. Kann man diese frei schneiden?
    Antwort: Der Bauhof hat einen Hubsteiger reserviert. Mit diesem will man die Straßenlaternen frei schneiden.
  • Frage: Gib es Neuigkeiten im Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Siegelauer Talstraße im Bereich der Abzweigung Mußbach ?
    Antwort: Der Lärmaktionsplan läuft bzw. wird derzeit überarbeitet und aktualisiert. Der erste Entwurf wird derzeit bearbeitet und wird ggf. in der Märzsitzung vorgestellt.
  • Frage: In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.03.2021 (TOP 5) wurde ein Abschnitt der Gescheidstraße in Siegelau als beschränkt öffentlicher Weg/Straße klassifiziert („Anlieger frei“). Bei der Durchfahrt von ortsansässigen Personen kam es zu Unstimmigkeiten mit dem Eigentümer. Gibt es die Möglichkeit, die Klassifizierung rückgängig zu machen?
    Antwort: Nein. Die Straße durch das Hofgut ist in Privatbesitz. Die Verwaltung sucht das Gespräch mit dem Eigentümer.