Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. Juli 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau eines Wohnraumes auf dem Flurstück 12/11, Gemarkung Gutach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Wohnraumerweiterung auf dem Flurstück 165/1, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau einer Dachgaube auf dem Flurstück 113/1, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Robert Stiefvater (CDU) ist befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Robert Stiefvater kehrt an den Ratstisch zurück.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges im DG auf der Nordseite, Haus der Vereine Siegelau, auf dem Flurstück 17/1, Gemarkung Siegelau (§ 30 BauGB – Bebauungsplan „Mühlacker II“; rechtsverbindlich seit dem 30.07.1987 / 15.01.2003)

ÖL- Information: In der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2022 (TOP 2) war der Gemeinderat darüber informiert worden, dass im Rahmen der Brandverhütungsschau 2021 für das Dachgeschoss die Notwendigkeit eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungswegs festgestellt wurde. Seitdem ist die Nutzung der Räumlichkeiten im Dachgeschoss auf 15 Personen begrenzt.

  • Frage: Die Fluchttreppe endet in unmittelbarer Nähe der Eingangstür zum HdV. Diese Tür wird auch als Fluchtweg genutzt. Liegen das Ende des Rettungswegs aus dem Dachgeschoss und die Eingangstür zu nah beieinander?
    Antwort: Nein. Der Plan des zweiten Rettungsweg wurde als Teil der Brandverhütungsvorschriften so genehmigt.
  • Frage: Warum lässt man die Tür nicht nach außen öffnen?
    Antwort: Wenn man die Tür nach außen öffnet, müsste das Podest deutlich vergrößert werden (Türradius + 1,20m).

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 BauGB auf Aufstellung mobiler Klassenräume auf dem Flurstück 2, Gemarkung Siegelau (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

ÖL-Information: Die mobilen Klassenräume werden im Rahmen des Projekts „Schule im Bauwagen“ von der intensivpädagogischen Wohngruppe des LBZ St. Anton in Siegelau genutzt werden.

  • Frage: Bei einer Schule ist die Gemeinde verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
    Antwort: Die mobilen Klassenräume werden nicht als Dauerschulraum verwendet. Während der pandemischen Lage wurden sie als Schule genutzt. Sie werden hauptsächlich als Ausgleichsraum verwendet.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Legalisierung der Dachgeschosswohnung nach Hauskauf auf dem Flurstück 446/5, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II, rechtsverbindlich seit dem 17.10.2007)

ÖL-Information: Dieser Antrag wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 16.11.2021 (TOP 1) behandelt. Damals wurde die nachträgliche Legalisierung abgelehnt.

Aufgrund der vorgefundenen Situation nach dem Hauskauf kann der Technische Ausschuss dem Antrag zustimmen. Er erteilt keine allgemeine Ausnahmegenehmigung für den Bebauungsplans „Gutshof II“.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Bekanntgaben

Am Dienstag, 23.08.2022, wird eine öffentiche Sitzung des Technischen Ausschusses stattfinden. Die monatliche Gemeinderatssitzung wird im August wie jedes Jahr pausiert.

8. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Die Sitzbank beim Kriegerdenkmal in Bleibach wackelt stark. Gehört die Sitzbank der Gemeinde?
    Antwort: Nein. Sie ist Eigentum der Kirche. Man leitet den Hinweis an die kirchlichen Stellen weiter.
  • Frage: Hunde werden von Ihren Besitzer*innen vermehrt ohne Leine ausgeführt und der Hundekot wird nicht entfernt. Wie kann die Gemeinde hier vorgehen?
    Antwort: Die Vorgaben sind in §§ 12, 13, 18 und 23 Polizeiverordnung der Gemeinde Gutach im Breisgau geregelt. An viel genutzten Wegen kann die Gemeinde den Ordnungsdienst beauftragen, die Besitzer*innen ihrer Verantwortung zu ermahnen.
  • Frage: Zahlen die Landwirt*innen / Eigentümer*innen für Flächen, auf denen die Gemeindestraßen verlaufen, Grundsteuer?
    Antwort: Ja. Die Beiträge für die verbauten Flächen sind gering. Die Kosten für den Rückbau (mit Vermessung) wären erheblich teurer als der zu zahlende Grundsteuerbetrag.