Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2021

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Folgende Gemeinderät*innen fehlen entschuldigt: Nicole Rieser (CDU), Selma Beier (FWV), Reinhard Hamann (FWV)

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

keine

3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für das Gebiet des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF)
hier: Festlegung des Regionalbusangebotes für den Landkreis Emmendingen. Mögliche Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften

  • TOP 3 Anlage 1: Beschlussvorlage
  • ÖL-Information:
    • Die in der Beschlussvorlage genannte Anlage C wurde in der Gemeinderatssitzung in Papierform ausgeteilt und wird hier von uns digital ergänzend bereitgestellt.
    • Der Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 wurde bereits in den Gemeinderatssitzungen am 15.12.2020 (TOP 6) und am 16.03.2021 (TOP 4) thematisiert.

Timm Anders, Amtsleiter des Amtes für ÖPNV am Landratsamt Emmendingen, informiert über den aktuellen Planungsstand. Von den vier Änderungsanliegen, die der Gutacher Gemeinderat am 16.03.2021 formuliert und eingereicht hatte, floss bislang nur die Verbesserung der Beförderung der Oberspitzenbacher Kindergarten- und Schulkinder in die Planung ein. Die anderen drei Anliegen – verbesserte bedarfsgerechte Anbindung nach Siegelau, bessere Erreichbarkeit der medizinischen Versorgungseinrichtungen in Waldkirch und Kollnau, direkte Busverbindung zwischen Bleibach (bzw. Elzach) und Emmendingen für die Berufsschüler*innnen – wurden mit den Begründungen, dass der Landkreis die vorgeschriebene Anbindung nach Siegelau gewährleiste und generell keinen schienenparallelen Busverkehr fördere, abgewiesen. Diese Anträge werden aber im Anhörungsverfahren noch mal angeschaut.

Um gleichzeitig die Beförderung der Siegelauer Kindergarten- und Schulkinder nach Gutach und für die anderen Fahrgäste den rechtzeitigen Anschluss an die Elztalbahn in Bleibach zu gewährleisten, wird der Bus von Siegelau nach Wildgutach während der Schul- und Kindergartenzeiten immer zuerst den Bleibacher Bahnhof anfahren, dann in einer Schleife die Kinder nach Gutach fahren und erst dann Richtung Wildgutach weiterfahren.

Beate Roser (ÖL) kritisiert die fehlende direkte Busverbindung nach Emmendingen für die Berufsschüler*innen. Die Schüler*innen müssen so immer entweder in Waldkirch auf den Bus oder in Denzlingen auf den Zug umsteigen – das sei sehr zeitaufwändig und unkomfortabel, insbesondere, wenn dann ein Anschluss mal nicht klappe und man dadurch auch noch den nur stündlich fahrenden Bus ins Seitental verpasse. Die meisten würden dann – sobald vorhanden – lieber mit dem eigenen Pkw fahren. So sei keine Mobilitätswende zu schaffen. Sie spricht aus Erfahrung, da sie von Oberspitzenbach aus selbst die Berufsschule in Emmendingen besucht hat. Sie rät, wenigstens am Morgen eine und am Nachmittag zwei Verbindungen für die Berufsschüler*innen anzubieten.

Beate Roser (ÖL): Ist die Verbindungsplanung zwischen Siegelau, Oberspitzenbach, Winden bzw. nach Biederbach und Katzenmoos / Elzach schon abgeschlossen? Kann für die Wanderer ggf. zwischen Selbig und Oberspitzenbach noch eine weitere Haltestelle eingefügt werden?
Herr Anders: Diese Schleife ist noch in der Überlegung, da noch nicht abschließend klar ist, ob die Anreinergemeinden ggf. eine Erhöhung Fahrtenpaare wünschen und finanzieren werden. Zusätzliche Haltestellen sind prinzipiell möglich, müssen allerdings mit dem Baulastträger abgeklärt werden.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass er sich bezüglich zusätzlicher Fahrten hier noch mit den anderen Gemeinden austauscht.

Bürgermeister Singler befürchtet, dass auf manchen Strecken die 15 Fahrtenpaare pro Tag nicht ausgelastet sein werden und es zu Leerfahrten kommen, während an anderer Stelle mehr Verbindungen gebraucht würden. Ihm wäre es lieber, wenn die Fahrten aufgrund einer Bedarfsanalyse geplant werden würden.
Herr Anders entgegnet, dass die ÖPNV-Strategie des Landes 2030 ein durchgängiges Angebot – auch am Abend – mit stündlicher Anbindung in alle Gemeinden bzw. in deren früher selbständigen Ortsteile vorsieht, um den konsequenten und zuverlässigen Umstieg vom Auto auf den ÖPNV zu ermöglichen. Schon jetzt werde diskutiert, dass der Stundentakt nicht reiche und letztlich ein Halbstundentakt erzielt werden müsse.

Annette Linder (ÖL): Ab wann starten der Nahverkehrsplan 2021 und der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen?
Herr Anders: Wann die Pläne des Nahverkehrsplans 2021 realisiert werden, ist noch unklar. Der Plan selbst soll noch im Dezember 2021 beschlossen werden, 2022 werden die Linien beschlossen und die Verhandlungen mit den beteiligten Verkehrsunternehmen etc. geführt. Es ist aber davon auszugehen, dass der Nahverkehrsplan 2021 noch während seiner 5jährigen Laufzeit in Kraft tritt. Ab Mitte November 2021, wenn die Elztalbahn wieder fährt, werden die Busse so gut es geht an deren Taktzeiten angepasst. Bei den üblichen halbjährlichen Fahrplananänderungen Mitte Dezember 2021 und Mitte Juni 2022 werden dann weitere Anpassungen erfolgen. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen wird sich noch ziehen, hier kann man noch keine konkreten Angaben machen.

Letztendlich billigt der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Entwurf und hofft, gemeinsam den umliegenden Gemeinden ggf. noch die ein oder andere Verbesserung des Busangebots finanzieren und auf den Weg bringen zu können. Die erforderlichen Finanzmittel für die Bereitstellung der zusätzlichen Erschließungslinien in der „Anlage C“ werden im Haushalt 2022 ggf. unter Vorbehalt bereitgestellt.

4. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Einführung eines weiteren Gebührentatbestandes

Jörg Barth (Hauptamt) erklärt, dass für die privatwirtschaftliche Nutzung von öffentlichen Flächen nun je nach Dauer und Flächenbedarf Gebühren erhoben werden sollen. Dies beinhaltet u. a. Verkaufs-, Imbiss- und Infostände, Außengastronomie und Baustelleneinrichtungen wie Gerüste, Bauhütten, Container und Baumaschinen.
Auf Rückfrage von Barbara Schuler (ÖL) erklärt er, dass Infostände zu Wahlen davon nicht betroffen sind.
Auf Rückfrage von Annette Linder (ÖL) erklärt er, dass nur Gehwege und Straßen, nicht jedoch öffentliche Plätze davon betroffen sind (hier gelten je nach Nutzungsart unterschiedliche Regelungen).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung.

5. Auftragsvergabe „Elektrotechnik, Starkstromanlage, Notstromaggregat, Photovoltaik, Wind- und Speichersystem, IT-Verkabelung, Brandmeldeanlage“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Hintergrund: In der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 wurden vier Auftragsvergaben (damals TOP 12, 13, 16 und 17) für den Neubau des Feuerwehrhauses vertagt, da diese zusammen mit einem Volumen von über 1 Mio. € eine deutliche Kostensteigerung für das Projekt bedeuten (würden). In der heutigen Gemeinderatssitzung sollen diese Auftragsvergaben (nun TOP 5, 6, 7, 8) nochmals erläutert und anhand einer Kostenzusammenstellung und -planung der Gemeindeverwaltung diskutiert und abgestimmt werden.

Robert Stiefvater (CDU) ist als Architekt des Feuerwehrhauses befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.

Markus Adam (Bauamt) erläutert die zu vergebenden Aufträge der TOP 5 – 8 und die Gründe für die Kostensteigerungen:

  • Das Feuerwehrhaus soll zukünftig auch als Katastrophenschutzzentrum genutzt werden können. Während der Hochwasserlage in Waldkirch 2020 wurden auf dem großzügigen Gelände des Gutacher Bauhofs, der benachbart zum neuen Feuerwehrhaus liegt, mehrere Feuerwehren versammelt. Dies habe gezeigt, dass es wichtig sei, in Katastrophensituationen ein Krisenzentrum mit entsprechender Ausstattung und Platz zu haben. Durch den Klimawandel muss zukünftig vermehrt mit Hochwassserlagen aber auch mit Hitzewellen und dementsprechendem Bevölkerungsschutz gerechnet werden. Dadurch, dass das neue Feuerwehrhaus mit der geplanten Heiz- und Energietechnik auch temperiert, also gekühlt werden kann, können die Räumlichkeiten bei großer Hitze für Sitzungen und als gekühlte Aufenthaltsräume für die Bevölkerung genutzt werden.
  • Allgemeine Preissteigerungen.
  • Schwierige Ausschreibungssituation: Für alle der heute zu vergebenden vier Aufträge hat man jeweils nur ein Angebot erhalten, z. T. wurde dies nur auf persönliche Anfrage durch die Gemeinde eingereicht.
  • Ergänzungen zur ursprünglichen Planung:
    • Photovoltaik-Anlage (auch hier 15% Preissteigerung)
    • Aufstockung für das Archiv
    • Ausbau des barrierefreien Versammlungsraums für 160 Personen (wodurch auch die Fluchtwege überarbeitet werden mussten)
    • Brandmeldeanlage (musste auf behördliche Anordnung ergänzt werden)
    • Erweiterung der dezentralen Lüftung (diese war zunächst nur für wenige Räume vorgesehen, wurde aber nun unter dem Eindruck der erhöhten Hygieneanforderungen durch die Coronapandemie und der gestiegenen Energiekosten auf weitere Räume ausgeweitet)
    • Ergänzungen in der EDV- und Funktechnik (u. a. um Basis für Katastrophenschutz zu schaffen, Notstrom, neuere Funktechnik)
  • Ausgebliebene Förderzuschüsse (für die Heizungstechnik hatte man mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 80 % gerechnet)
  • Investitionen in Erneuerbare Energien: Die geplante Heiz- und Energietechnik ist jetzt ein großer Kostenfaktor. Allerdings hat diese in den kommenden Jahren angesichts der steigenden Energiekosten großes Einsparpotential. Das neue Feuerwehrhaus ist nahezu energieautark. Wenn das Gemeindearchiv dorthin umgezogen wird, fallen auch die Energiekosten für die Trocknungsgeräte an den alten Standorten weg, die dort rund um die Uhr laufen. Von den 110.000 € für den gemeinsam mit der Rettungswache genutzten Phasenspeicher wird das DRK rund 40.000 € übernehmen. Zum Vergleich: Die Erneuerung der Hackschnitzelanlage im Haus der Vereine in Siegelau kostete rund 60.000 € für Kessel und Rohre (siehe Gemeinderatssitzung am 15.12.2021 TOP 9).
  • Die Kämmerin Anna Schäfer hat vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt noch in einem Aktenvermerk (siehe ergänzende Anlage 3.1, Seite 1) notiert, dass die Gemeinde die Kostensteigerung in Höhe von ca. 656.500 € durch vorhandenes Eigenkapital finanzieren könne. Dies solle bei der Haushaltsplanung für 2022 berücksichtigt werden. Die Fördergelder werden sich nicht erhöhen, da sie auf den Förderanträgen und -bewilligungen aus dem Jahr 2019 basieren.

Anschließende Diskussion im Gemeinderat:

  • Beate Roser (ÖL): Was wurde bisher ausgegeben, welche Kosten werden noch erwartet? Es sollte eine aktualisierte Gesamtkalkulation des Projekts vogelegt werden.
    Markus Adam (Bauamt): Die Mehrkosten sind laut Kämmerin finanzierbar. Eine genaue Auflistung wird nachgereicht, die Gesamtabrechnung kommt ebenfalls, sobald die Daten vorliegen.
  • Barbara Schuler (ÖL): Zuerst waren 2,3 Mio. € angesetzt, dann 2,6 Mio. €, nun eine erneute Kostensteigerung. Wir möchten aufgelistet bekommen, wofür was veranschlagt wird und wie der Stand bei den Fördergeldern ist.
  • Stefan Weis (ÖL): Heute ist Beschlussfassung, da sollten die Zahlen vorab da sein. Können andere Projekte denn noch finanziell gestemmt werden, wenn die Kosten für das Feuerwehrhaus dermaßen steigen? Wir müssen auch die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde als ganzes im Blick haben, nicht nur das Feuerwehrhaus. Gibt es denn sinnvolle Einsparmöglichkeiten bei den vorliegenden Gewerken, z. B. eine andere Option für die Lüftungsanlage?
    Markus Adam (Bauamt): Bei der Lüftungsanlage gibt es keine Einsparmöglichkeiten. Die dezentrale Lösung ist gegenüber einer zentralen schon kostengünstiger.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Wir sind eine finanzschwache Kommune und haben coronabedingt noch weniger Einnahmen. Wie kann die Gemeinde sich das leisten? Vereinszuschüsse werden diskutiert und z. T. abgelehnt, hier soll hingegen ein so großer Betrag auf einmal ausgegeben werden.
  • Wencke Hess (Bauamt): Die Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, Vereinszuschüsse sind freiwillige Leistungen. Die Verwaltung ist aktuell nicht in der Lage, die aktuellen Zahlen zur Kostenkalkulation aus dem SAP zu extrahieren, da die Kämmerin aus der Verwaltung ausgeschieden und die Stellvertreterin in Urlaub ist.
  • Annette Linder (ÖL): Ich habe alle bislang dem Gemeinderat vorgelegten Zahlen zusammengetragen und komme zu folgendem Ergebnis:
    • Vom Gemeinderat wurden bislang Aufträge für rund 1,75 Mio. € vergeben.
    • Dazu kommen Posten und noch nicht erteilte Aufträge für rund 1,35 Mio. €. Hierzu zählen u. a. die heute abzustimmden Aufträge der TOP 5-8, die Regenwasserzisterne (ca. 23.000 €), die Planung (ca. 150.000 €), die Gebäudeeinrichtung (125.000 €), der Ausbau des Archivraums (ca. 23.000 €), die Funktechnik (ca. 23.000 €), die Malerarbeiten (ca. 10.000 €).
    • Dazu kommen dann noch Posten und Gewerke, für die noch gar keine Kostenkalkulationen / Angebote vorliegen, wie z. B. die Holzverkleidung des Turms, die Außenanlage (inkl. Asphaltierung des vorderen Bereichs), Präsentationsmittel für den Versammlungsraum,…
    • Wir stehen jetzt schon bei 3,1 Mio. €, dazu kommen dann noch die gerade genannten noch gar nicht in der Kalkulation enthaltenen Posten. D. h. das Feuerwehrhaus wird mindestens 3,2 bis 3,3 Mio. € kosten.
    • Fördergelder wurden bislang in einer Höhe von 680.000 € bewilligt.
    • Fazit: Die heute abzustimmenden Auftagsvergaben sollten beschlossen werden, denn die öffentliche Hand muss in den Klimaschutz investieren. Zukünftig muss aber gegenüber dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit früher und transparenter kommuniziert werden, wenn Projektänderungen erforderlich sind, Kostensteigerungen ins Haus stehen und erhoffte Fördergelder doch nicht bewilligt werden.
      (ÖL-Anmerkung: Die vorgestellte Kostenzusammenstellung von Annette Linder wurde weder von der Gemeindeverwaltung noch vom Architekten korrigiert.)
  • Robert Stiefvater (CDU, Architekt des Feuerwehrhauses): Ein normaler Bau mit konventioneller Heiztechnik wäre günstiger gewesen, aber man hat sich für die innovative Technik mit Wärmepumpe, Eisspeicher und Photovoltaik entschieden, wodurch im Nachhinein Mehrkosten entstanden sind.
  • Bürgermeister Singler: Man kann den fahrenden Zug voll ausbremsen und das Energiekonzept neu ausschreiben. Allerdings verliert man dadurch viel Zeit und es besteht die Gefahr, dass man gar keine Angebote mehr bekommt oder alles noch teurer wird. Das Geld sollte jetzt in eine nachhaltige Technik investiert und das Projekt abgeschlossen werden.
  • Clemens Elsner (FWV): Die Axt ist am Baum. Wir sollten jetzt aber abstimmen, damit das Gebäude fertig wird. Zukünftige Projekte müssen anders laufen.
  • Stefan Weis (ÖL): Mir geht es um die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde. Ich bin skeptisch, ob dann auch andere Projekte noch finanziert werden können und enthalte mich deswegen.

Der Gemeinderat vergibt mit einer Enthaltung den Auftrag an die Firma Billharz Energiesysteme GmbH aus Gutach im Breisgau zur Bruttoangebotssumme von 408.936,12 €.

6. Auftragsvergabe „Sanitärinstallation, Heizungsinstallation mit Rückkühler als Regenerationsquelle und Anschluss an einen Phasenspeicher“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt mit einer Enthaltung den Auftrag an die Firma Schindler Anlagentechnik e. K. aus Gutach im Breisgau zur Bruttoangebotssumme von 406.483,70 €.

7. Auftragsvergabe „Phasenspeicher (Eisspeicher)“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und das DRK-Rettungszentrum in Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt mit einer Enthaltung den Auftrag an die Firma caldoa GmbH aus Forst zur Bruttoangebotssumme von 104.732,73 €.

8. Auftragsvergabe „Dezentrale Lüftung“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt mit einer Enthaltung den Auftrag an die Firma EnerSearch Solar GmbH aus Welzheim zur Bruttoangebotssumme von 91.865,40 €.

Robert Stiefvater (CDU) nimmt wieder am Ratstisch Platz.

9. Abschlussbericht „Sanierung Gefallenendenkmal im Ortsteil Bleibach“

ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 wurde unter Bekanntgaben (TOP 2) bereits über die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Sanierung und die damit verbundenen Auflagen informiert.

Markus Adam (Bauamt) gibt bekannt, dass die Sanierung rund 43.575 € kosten und dass dieser Betrag im nächsten Haushalt eingeplant werde. Der erhoffte Zuschuss von 30.000 € wurde nicht bewilligt. Den weiteren Sanierungsfahrplan stellt die Denkmalbehörde auf. Eine Versetzung des Denkmals ist nach aktuellem Stand nicht möglich.

10. Sanierung der Dorfbrücke im Ortsteil Gutach
Kurzbericht der Verwaltung

Markus Adam (Bauamt): Zur Überpüfung wurde das Brückenbauwerk der Gutacher Dorfbrücke an vier Stellen eröffnet. Die Belagsschäden sind gravierend. Wasser dringt dadurch unter den Belag ein und schädigt das Brückenbauwerk selbst. Dadurch müssen bei der Sanierung der Belag (durchschnittlich 14 cm, darunter auch teerhaltiges Material) komplett entfernt und auch am darunter liegenden Bauwerk umfangreiche Arbeiten durchgeführt werden.
Die Brücke muss während dieser Zeit komplett gesperrt werden, der Verkehr wird dann über die Gemeindeverbindungsstraße umgeleitet. Ein Bauzeitenplan wird erarbeitet, um die Sperrung so kurz wie möglich halten und frühzeitig ankündigen zu können.
Die Sanierungsmaßnahme ist nicht förderfähig, weshalb im Haushalt 2022 rund 284.000 € eingestellt werden müssen.
Bürgermeister Singler fügt hinzu, dass das Aufstellen einer Ersatzbrücke (Kostenpunkt 300.000 – 400.000 €) während der Sanierungsarbeiten allein schon aus Kostengründen nicht realisierbar sei.

Markus Adam (Bauamt): Die Brücke am Eulenwald ist ein Totalschaden und nicht mehr sanierungsfähig. Als Sofortmaßnahme wird sie auf 6 t heruntergestuft. Die Brückenerneuerung wird nach ersten Schätzungen rund 1,1 Mio. € kosten, eine Förderung in Höhe von 50% steht hier in Aussicht. Für 2022 werden Gelder zur Planung eingestellt und die Förderung beantragt. Der Bau wird abhängig davon erst später erfolgen.

11. Ortsverbindung Gutach – Siensbach
Kurzbericht der Verwaltung

Markus Adam (Bauamt): Auf dem „Gutacher Weg“ nimmt der Autoverkehr stetig zu, zudem wird er viel von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen genutzt. Da die Straße z. T. nur 2,60 m breit ist, fahren manche Pkw z. T. rücksichtslos und ohne ausreichenden Abstand an diesen vorbei. Es ist zudem den Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auch nicht zuzumuten, ständig auf die nur teilweise dazu geeigneten Randstreifen auszuweichen. Durch die Ausweichmanöver der Pkw insbesondere bei Gegenverkehr sind die Bankette stark ausgefahren und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, die sich in Privatbesitz befinden, werden beschädigt.
Um das Problem zu lösen, könnte man die Straße herabstufen und so nur noch für Landwirtschafts-, Fuß- und Radverkehr freigeben. Alternativ müsste man die Straße kostspielig verbreitern, Ausweichbuchten und Ausgleiche mit den Landwirten schaffen.

Beate Roser (ÖL): Ich bin als Landwirtin für die Herunterstufung der Straße. Die ständig ausgefahrenen Ränder sind ein Problem an allen einspurigen Straßen. Hier brauchen wir generell eine Lösung. Das ist moderner Landraub gegenüber den Landwirten.
Rosa Wernet (CDU), ebenfalls Landwirtin, pflichtet dem bei.
Barbara Schuler (ÖL) spricht sich ebenfalls für die Herunterstufung der Straße aus, da dadurch eine sichere Radwegverbindung geschaffen wird.
Auf Rückfrage von Jan Hug (FWV) erklärt Herr Adam, dass die Sperrung für Pkw zunächst nur den Abschnitt vom Friedhof Gutach bis zur Brücke am Rittweg betrifft, da dort die Gemarkung Gutach endet.

Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die vorgeschlagene Herabstufung aus.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Christine Kaltenbach (FWV): Wie ist der Stand beim Breitbandausbau in den „weißen Flecken“?
    Bürgermeister Singler: Die Verträge sind unterschrieben, der Ausbau wird entsprechend erfolgen. Beim geplanten Breitbandausbau in den „grauen Flecken“ läuft aktuell in Gutach noch die Markterkundung bis zum 25.10.2021. In Simonswald läuft diese ebenfalls noch, Winden ist bereits in der Auswertungsphase.
    Beate Roser (ÖL): Wird Oberspitzenbach dann über Katzenmoos bzw. Elzach angeschlossen?
    Bürgermeister Singler: Ja.
  • Hansjörg Weis (FWV): Wird der Wirtschaftsweg entlang der B294 auf der Gutacher Seite zwischen „Rittweg“ und „Auf dem Schönwasen“, der im Zuge der Bahnarbeiten geteert wurde, wieder zurückgebaut?
    Bürgermeister Singler: Nein, der Weg wird zunächst nicht zurückgebaut.



Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2021

Am Dienstag, 19. Oktober 2021, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für das Gebiet des Zweckverbandes Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF)
hier: Festlegung des Regionalbusangebotes für den Landkreis Emmendingen. Mögliche Beteiligung der kommunalen Gebietskörperschaften

ÖL-Information: Der Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 wurde bereits in den Gemeinderatssitzungen am 15.12.2020 (TOP 6) und am 16.03.2021 (TOP 4) thematisiert.

4. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Einführung eines weiteren Gebührentatbestandes

5. Auftragsvergabe „Elektrotechnik, Starkstromanlage, Notstromaggregat, Photovoltaik, Wind- und Speichersystem, IT-Verkabelung, Brandmeldeanlage“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 wurden vier Auftragsvergaben (damals TOP 12, 13, 16 und 17) für den Neubau des Feuerwehrhauses vertagt, da diese zusammen mit einem Volumen von über 1 Mio. € eine deutliche Kostensteigerung für das Projekt bedeuten (würden). In der aktuellen Gemeinderatssitzung sollen diese Auftragsvergaben (nun TOP 5, 6, 7, 8) nochmals erläutert und anhand einer Kostenzusammenstellung und -planung der Gemeindeverwaltung diskutiert und abgestimmt werden.

6. Auftragsvergabe „Sanitärinstallation, Heizungsinstallation mit Rückkühler als Regenerationsquelle und Anschluss an einen Phasenspeicher“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

7. Auftragsvergabe „Phasenspeicher (Eisspeicher)“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und das DRK-Rettungszentrum in Gutach im Breisgau

8. Auftragsvergabe „Dezentrale Lüftung“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

9. Abschlussbericht „Sanierung Gefallenendenkmal im Ortsteil Bleibach“

ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 28.09.2021 wurde unter Bekanntgaben (TOP 2) bereits über die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Sanierung und die damit verbundenen Auflagen informiert.

10. Sanierung der Dorfbrücke im Ortsteil Gutach
Kurzbericht der Verwaltung

11. Ortsverbindung Gutach – Siensbach
Kurzbericht der Verwaltung

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts im Bürgersaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.



Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. März 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Frage Bürger*in: Vor zwei Jahren habe ich erstmals angefragt, ob der bestehende Hauptweg mit Kiesbelag auf dem Bleibacher Friedhof so ertüchtigt werden kann, dass er von allen Personen (auch mit Geheinschränkungen und -hilfen) gut genutzt werden kann. Abhilfe wurde zugesichert, bislang wurde jedoch noch nichts verändert.
    Markus Adam (Bauamt): Die Maßnahme wurde nicht vergessen, konnte jedoch aufgrund vieler anderer dringlicher Aufgaben und Personalmangel noch nicht umgesetzt werden.
    Barbara Schuler (ÖL): Das Thema steht seit drei bis vier Jahren an. Wenn die Gemeinde aus den genannten, nachvollziehbaren Gründen die Maßnahme nicht selbst umsetzen kann, dann muss dafür nun eine externe Fachfirma beauftragt werden.
    Hr. Adam stimmt dem Vorschlag von Fr. Schuler zu. Bürgermeister Singler ergänzt, dass dieses Vorhaben noch im Haushaltsplan untergebracht werden muss.

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schriftlich mitgeteilt hat, dass die Maßnahmen, die das Bauamt im Hinblick auf die Vermerke aus dem letzten Prüfbericht ergriffen hat, adäquat seien.
    In der Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 (TOP 6) war der Gemeinderat über die A-Vermerke aus dem Prüfbericht für die Haushaltsjahre 2014 – 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Bereich Bauen unterrichtet worden.

3. Windkraft VVG Waldkirch auf Teilflächen der Gemeinde Gutach
Hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH

ÖL-Hintergrundinformation: Die Diskussion und die Entscheidung über den hier gestellten Antrag – Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids und des gemeindlichen Einvernehmens für den Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich des Bildstocks – sind vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Gemeinden Waldkirch, Gutach und Simonswald zu betrachten.
Die Gemeinderäte von Gutach (Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 TOP 3) und Simonswald (Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021 TOP 1) haben bereits für die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens und für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald gestimmt. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber erst in der morgigen Gemeinderatssitzung am 17.03.2021 beschließen.
Bei der in der Übersichtskarte (TOP 3 Anlage 1b) angegebenen geplanten Konzentrationszone Bildstock handelt es sich um die Fläche, die im seit 2011 laufenden Aufstellungsverfahren des Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG vorgesehen wäre. Im rechtsverbindlichen FNP aus dem Jahr 2001 ist diese Fläche nicht als Konzentrationszone ausgewiesen.
Generell ist der Standort nach bisherigen Erkenntnissen sehr geeignet und erfährt bei den Anlieger*innen eine hohe Akzeptanz.

Beate Roser (ÖL) ist befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Bürgermeister Singler verweist kurz auf den in den Sitzungsunterlagen geschilderten Sachverhalt. Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K, welche den Entwurf für die Stellungnahme ausgearbeitet hat, ist anwesend um bestehende Fragen zu beantworten.

  • Reinhard Hamann (FWV) sagt, dass man den Antrag ablehnen solle, damit die Planungshoheit bei der Gemeinde bleibe.
  • Annette Linder (ÖL) nutzt die Anwesenheit von Herrn Kupfer um ihn zu fragen, welche der unterschiedlichen, von W2K genannten, voraussichtlichen Verfahrensdauern für eine Neuaufstellung des Teil-FNP am ehesten der Realität entspräche: In der Gemeinderatssitzung in Gutach am 19.01.2021 wurden 5-6 Jahre genannt, in der heutigen Sitzungsvorlage TOP 03 Anlage 1a (S. 9) 4 Jahre, in der Waldkircher Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am morgigen 17.03.2021 seien es 2 Jahre.
    Herr Kupfer antwortet, dass dies von vielen Faktoren abhängig sei, 4 Jahre aber realistisch seien.
  • Stefan Weis (ÖL): Der aktuell gültige FNP von 2001 räumt der Windkraft nicht den substantiellen Raum ein, der inzwischen gesetzlich gefordert ist. Inwieweit könnte eine Ablehnung des heutigen Antrags eine Klage des Antragstellers gegen die Gemeinde nach sich ziehen? Hat das Landratsamt Emmendingen in diesem Fall eine Normverwerfungskompetenz?
    Herr Kupfer antwortet, dass es sich bei diesem Thema wohl um die derzeit kontroverseste Diskussion um das BauGB im Verwaltungsrecht handelt. Aus seiner Sicht ist dies im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung im hier vorliegenden Gutacher Fall eher unrealistisch.
  • Robert Stiefvater (CDU) wünscht an dieser Stelle keine weitere Diskussion mehr und die ledigliche Abstimmung über den Antrag. Er schließt sich der Meinung von Reinhard Hamann (FWV) an.

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung das Versagen des Einvernehmens und die Billigung des Entwurfs der Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an das Landratsamt Emmendingen zu versenden.
Beate Roser (ÖL) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.
ÖL-Anmerkung: Unter TOP 12 wurde das Thema Windkraft weiter diskutiert.

4. Erstellung eines Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Hier: Anhörungsentwurf

Timm Anders, Amtsleiter des Amtes für ÖPNV am Landratsamt Emmendingen, stellt anhand einer Präsentation den Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 allgemein und mit Fokus auf die Gutach betreffenden Änderungen und Fragestellungen vor:

Der Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 legt einheitliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot in der Region fest. Gemäß dem Motto „Zug und Bus aus einem Guss“ sollen dabei das Regionalbusnetz und -angebot an den veränderten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angepasst und die Barrierefreiheit gefördert werden. Dies ist auch die Grundlage für die vergabe- und behilfe(EU)-rechtlich abgesicherte Leistungserbringung.

Die Grundkonzeption Regionalbus umfasst dabei folgende Angebote:

  1. Basisangebot: Anbindung aller politischen Gemeinden an das Schienennetz. Bedienung im Stundentakt von der 6. bis zur 24. Stunde. Werktags 19 Fahrtenpaare (ein Fahrtenpaar (FP) = eine Hin- und Rückfahrt), samstags 18 FP, sonntags 17 FP.
  2. Vernetzungsangebot: Regionale Vernetzung in Ergänzung zur Schiene. Bedarfsorientierte Bedienung.
  3. Erschließungsangebot: Anbindung der Ortsteile. Bedienung abhängig von den Kosten und dem zur Verfügung stehenden Budget.

Der Landkreis Emmendingen finanziert das Basis- und Vernetzungsangebot sowie den Schülerverkehr auf den Erschließungslinien (mind. 6 Fahrtenpaare an Schultagen). Unter Berücksichtigung eines realistischen Kilometerpreises und der heutigen Einnahmesituation könnte der Landkreis zusätzlich zwischen 9 und 15 FP auf den Erschließungslinien finanzieren. Zusätzliche Fahrten müssen von den Kommunen selbst finanziert werden, da dem Landkreis sonst zu hohe Zusatzkosten entstehen würden. (Eine Ergänzung des Basisangebots auf allen Linien würde den Landkreis bspw. rund 1 Mio. € im Jahr kosten.)

Die bisherigen (alt) und geplanten (neu) Zug- und Busverbindungen im Vergleich:

Linie altVerlaufLinie neuFahrtenpaare alt
Mo-Fr / Sa / So
Fahrtenpaare neu
Mo-Fr / Sa / So
Zug
726Freiburg – Waldkirch – BleibachS217 / 17 / 1636 / 33 / 28
726Bleibach – ElzachS217 / 17 / 1625 / 18 / 17
Bus
7206.1Waldkirch – Bleibach23417 / 14 / 86 / 0 / 0 *
7206.1Bleibach – Elzach20017 / 5 / 412 / 16 / 12
7206.1Bleibach – Siegelau2447 / 5 / 5 **15 / 15 / 15
7272Waldkirch – Bleibachentfällt15 / 11 / 9entfällt
7272Bleibach – Furtwangen24018 / 11 / 1220 / 18 / 17
7272Bleibach – Wildgutach242in 240 enthalten15 / 0 / 0 ***
* v. a. Schülerbeförderung
** davon Mo – Fr 3 FP nur an Schultagen und Sa / So nur AST (Anrufsammeltaxi)
*** Sa / So Bedienung durch 240

Herr Anders ergänzt, dass die Schulbusverbindungen (inkl. Bleibach – Gutach) in der aktuellen Planung gewährleistet sind. Die Taktung auf den Basis- und Erschließungslinien wird verbessert und dem neuen Nahverkehrsplan ein klares Linienkonzept mit eindeutigen Fahrwegen zugrunde gelegt. Der schienenparallele Busverkehr zwischen Waldkirch und Bleibach entfällt – ausgenommen in den Zeiten, in denen der Zug halbstündlich nach Elzach fährt.

Die Busverbindung von Bleibach nach Siegelau stellt eine Herausforderung dar:
Die Zeit, die dem Bus für die Strecke von Bleibach nach Siegelau und wieder zurück (Linie 244) zur Verfügung steht, ist nur so lang wie die S-Bahn zukünftig von Bleibach nach Elzach und wieder zurück benötigen wird. Mit Anschlusssicherung in beide Fahrtrichtungen ab dem Bahnhof Bleibach ist in dieser Zeit nur eine Busverbindung bis zum Siegelauer Rathaus möglich. Mit Anschlusssicherung nur in Lastrichtung könnte der Bus weiter bis ca. Talstraße 66 / Haltestelle Abzweig Winterhof fahren. Nur ein- / aussetzende Fahrzeuge könnten noch bis zur bisherigen Endhaltestelle am Stefanshof fahren. Alternativ könnte ein On-Demand-Verkehr geprüft werden.
Falls der Stefanshof immer bedient werden soll, müsste ein zweiter Bus eingesetzt werden, der dann immer rund 50 Minuten am Stefanshof stehen würde – die Mehrkosten müssten dann die Gemeinde Gutach zu 2/3 und der Landkreis Emmendingen zu 1/3 tragen.

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Herr Anders die Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Bürgermeister Singler: Gibt es Erhebungen dazu, wie die Verbindung zwischen Bleibach und Siegelau-Stefanshof bislang genutzt wurde?
    Herr Anders: Es gibt eine Erhebung aus dem Jahr 2016, die allerdings nicht repräsentativ ist.
    Bürgermeister Singler verweist ergänzend auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der der ZRF gebeten wird, die Anbindung nach Siegelau zu prüfen bzw. zu verbessern (siehe Beschlussfassung unten).
  • Reinhard Hamann (FWV): Müssen die Schüler aus Siegelau nun generell immer mit dem Bus nach Bleibach fahren und dort auf den Zug umsteigen?
    Herr Anders: Ja, für die Fahrt in das Schulzentrum Oberes Elztal nach Elzach ist ein Umstieg am Bleibacher Bahnhof nötig. Ob der Bus zu den Waldkircher Schulen direkt durchfährt oder ob dann ebenfalls ein Umstieg in Bleibach nötig sein wird, ist noch nicht klar. Die Kindergartenkinder aus Siegelau werden auf jeden Fall ohne Umstieg nach Gutach in den Kindergarten gefahren.
  • Annette Linder (ÖL): Ist gewährleistet, dass der erste und / oder zweite Zug am Morgen ab Bleibach Richtung Freiburg (geplante Abfahrten Bleibach 5:25 Uhr und 5:55 Uhr) und Richtung Elzach (geplante Abfahrt Bleibach 6:01 Uhr und 6:31 Uhr) von Montag bis Freitag auch in den Ferienzeiten für Berufspendler*innen durch eine entsprechende Busverbindung von Siegelau aus erreichbar sein wird?
    Herr Anders: Ja, ist gewährleistet. Einer der ersten beiden Zügen in jede Richtung wird erreicht.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wie genau ist die Verbindung nach Wildgutach gestaltet? Welcher Bus fährt wirklich bis zur Haltestelle Wildgutach-Löwen?
    Herr Anders: Während des Halbstundentakts nach Elzach fährt nur die Linie 242 nach Wildgutach hinein. Ansonsten fahren die Linien 242 und 240 nach Wildgutach. Am Wochenende bedient nur Linie 240 Wildgutach.
  • Bürgermeister Singler verweist auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der die nun schlechtere Busverbindung zu den (Haus)ärztlichen Gemeinschaftspraxen in Kollnau und Waldkirch thematisiert wird (siehe Beschlussfassung unten). Durch die deutliche Reduktion der Busverbindungen zwischen Waldkirch und Bleibach werden die praxisnahen Haltestellen (Kollnau-Realschule, Kollnau-Post, Waldkirch-Rettungszentrum) zukünftig mit der neuen Linie 234 nur noch Montag bis Freitag mit 6 Fahrtenpaaren bedient. In den Zwischenzeiten müssten die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort mit dem geplanten Stadtbus wieder zurück, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
    Herr Anders: Die 6 Fahrtenpaare werden auch in den Ferien fahren. Die Finanzierung des Halbstundentakts der S-Bahn zwischen Waldkirch und Bleibach kostet den Kreis 1 Mio. € – eine schienenparallele Buslinie dazu wird der Kreis nicht finanzieren.
  • Barbara Schuler (ÖL): Die aktuelle Planung sieht keine direkte Busverbindung von Bleibach nach Emmendingen mehr vor. Diese ist z. B. für die Schüler*innen der dortigen Berufsschulen wichtig. Die Verbindung Bleibach – Emmendingen ist nicht schienenparallel und könnte zudem das Teilstück Bleibach-Kollnau-Waldkirch mit den o. g. arztpraxisnahen Haltestellen verstärkend bedienen. Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).
    Herr Anders ergänzt, dass aktuell nur wegen des Schienenersatzverkehrs eine direkte Busverbindung zwischen Emmendingen und Bleibach besteht – im zuvor gültigen Fahrplan sei dies nicht der Fall gewesen.
  • Beate Roser (ÖL): Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss verbessert werden. Oberspitzenbach gehört zwar zur Gemeinde Gutach, die Kinder besuchen jedoch aufgrund der näheren Lage die Einrichtungen in Niederwinden. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.
    Herr Anders nimmt diese Information mit und erklärt, dass der Schülerverkehr mit annehmbaren Fahrzeiten sichergestellt werden wird.
    Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kenntnisnahme des Entwurfs des Nahverkehrsplanes 2021-2026 und bittet um die Aufnahme folgender Punkte in den Nahverkehrsplan 2021-2026:

  1. Es soll geprüft werden, ob das Angebot in Siegelau mit bedarfsgerechten Anbindungen verbessert werden kann. Ein zeitnaher Anschluss an den Schienenverkehr soll ermöglicht werden. Auch der Einsatz möglicher Kleinbusse soll überprüft werden.
  2. Die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgungseinrichtungen in Waldkirch und Kollnau ist für die Einwohner*innen von Gutach im Rahmen der ärztlichen (Haus)arztversorgung wichtig und muss gewährleistet sein. Zum Wohle der älteren Mitbürger*innen darf eine weitere Ausdünnung bzw. eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht stattfinden. Dies hätte zur Folge, dass die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort wieder mit dem Bus zurückfahren müssten, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
  3. Eine direkte Busverbindung zwischen Bleibach und Emmendingen soll eingerichtet werden. Diese könnte ggf. auch zur Lösung der unter Punkt 2 genannten Problematik beitragen.
  4. Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss so verbessert werden, dass für die Kinder angemessene Fahrzeiten entstehen. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.

5. Beschränkte Widmung der Gescheidstraße im Ortsteil Siegelau

Die Hinweise von Reinhard Hamann (FWV) und Beate Roser (ÖL), dass bereits in der Ortsmitte Siegelau mit einem Schild auf die spätere Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen und dass das oberhalb der Gescheidstraße anzubringende Schild bereits am Abzweig Elmigweg aufgestellt werden sollte, da an der im Übersichtsplan angegebenen Stelle für Pkw keine Wendemöglichkeit mehr besteht, finden allgemeine Zustimmung und sollen umgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß des Beschlussvorschlags:
1. Das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Grundstück wird mit sofortiger Wirkung nach § 5Abs. 1 des Straßengesetzes BW (StrG BW) für den öffentlichen Bereich beschränkt gewidmet. Die Verkehrsfläche wird als Gemeindestraße als beschränkt öffentlicher Weg bzw. Straße klassifiziert. Die Nutzung wird auf „Anlieger“beschränkt.
2. Die Gemeinde wird beauftragt, die Widmung öffentlich und ortsüblich bekannt zu machen.

6. Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung)

Hauptamtsleiter Jörg Barth stellt kurz die Sachlage zu den TOP 6 und 7 vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung).

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung).

8. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste
Hier: Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Katja Kury (stellvertretende Amtsleiterin) stellt kurz die Sachlage vor.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass das Land 80% der Einnahmen durch die entfallenen Entgelte erstattet – die übrigen 20% trägt die Kommune. Andere Kommunen im Kreis haben schon ähnliche Beschlüsse gefasst, wie der, der heute dem Gemeinderat vorgelegt wird. Um weniger bürokratischen Aufwand zu haben, werden die bezahlten Elternbeiträge für die Dezemberwoche vor Weihnachten 2020, in der die Schatzkiste bereits geschlossen war, nicht zurückerstattet – als Ausgleich werden die Elternbeiträge für die Woche im Februar 2021, in der die Schatzkiste wieder geöffnet war, nicht erhoben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Elternbeiträge / Mittagsessensentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) für die Notbetreuung im Januar und Februar werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
d) den Erlass der Mittagsessensentgelte für die Monate Januar und Februar 2021

9. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand
Hier: Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (analog zu TOP 8):
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Betreuungsentgelte / Mittagsessenentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) aufgrund des Wechselunterrichts wird für den Monat März 2021 lediglich der halbe Monatsbeitrag erhoben (ausgenommen Notbetreuung)
d) für die Notbetreuung im Januar, Februar und März werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
e) für das Mittagessen wird in den Monaten Januar bis März wird für die tatsächlich in Anspruch genommenen Wochen ein Mittagsessensentgelt von 15,00 € wöchentlich erhoben

10. Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss

Bürgermeister Singler ergänzt, dass mit der Umsetzung ab 2022 zu rechnen sei.
Die Frage von Stefan Weis (ÖL), ob das Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ schon komplett mit Glasfaser angeschlossen sei, beantwortet er mit ja.

Dem Gemeinderat beschließt einstimmig, sich am Projekt „Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss“ zu beteiligen und Haushaltsmittel dafür bereitzustellen, wenn es zu einer Umsetzung kommt.
Nach aktuellem Stand wird abzüglich der Bundes- und Landesförderung der Eigenanteil der Gemeinde bei etwa 9.600 € liegen und ab 2022 haushaltswirksam werden.
Zusätzlich zu den genannten Gewerbegebieten „Stollen“ und „Weber-Areal“, soll auch untersucht werden, ob im Rahmen dieses Projektes auch das Gewerbegebiet „Hermann-Areal“ mit Glasfaser ertüchtigt werden kann.

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 500 € für die Feuerwehr (Christine Kaltenbacht (FWV) nimmt als Mitarbeiterin des spendenden Unternehmens nicht an dieser Abstimmung teil), 300 € für die Kinderkrippe Schatzkiste und von 10 CO2-Ampeln für die Grundschule ZweiTälerLand.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Das seit 2011 laufende, nun vor der ergebnislosen Einstellung stehende Verfahren zur Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG hat bisher 638.000 € gekostet. Das neue Verfahren soll wieder 500.000 € kosten, davon soll Gutach 350.000 € tragen. Wie kann sich die Gemeinde Gutach das leisten?
    Wencke Heß (Bauamt): Wir müssen die Entscheidung des Waldkircher Gemeinderats am 17.3.2021 und dann die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021 abwarten. 2021 kann hier nichts mehr vorangehen, da Umweltuntersuchungen bereits im März starten müssen und bislang aufgrund der fehlenden Beschlüsse noch kein Planungsbüro beauftragt werden konnte. Erst 2022 wird dann mit den Untersuchungen gestartet werden können und das Thema haushaltsrelevant werden.
  • Robert Stiefvater (CDU): Kann Gutach mit fsp.stadtplanung oder einem anderen Planungsbüro selbst den Teilflächennutzungsplan Windkraft nur für Gutach aufstellen?
    Wencke Heß: Nein, dies kann nur über die VVG laufen und Waldkirch ist hierfür zuständig. Waldkirch muss im Gemeinderat und in der VVG zustimmen. Die Kosten für ein Verfahren in Eigenregie und in der VVG wären vermutlich gleich hoch.
  • Reinhard Hamann (FWV): Wenn es zu einer gemeinsamen Neuaufstellung des Teil-FNP Windkraft mit der VVG kommt, dann muss es dieses Mal anders laufen. Das Verfahren darf nicht wieder immense Beträge kosten und dann jahrelang im Waldkircher Rathaus unbearbeitet liegen bleiben.
    Diesem Statement stimmt der ganze Gemeinderat zu.
  • Annette Linder (ÖL) weist nochmals auf das aktuelle Dilemma und die Diskussion zum heutigen TOP 3 hin: Angesichts der Klimakrise ist ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig – dazu gehören auch Windräder in Gutach. Deshalb war es für einige Ratsmitglieder aus Überzeugung schlichtweg nicht möglich, aus rein bürokratischen Gründen heute gegen den Bau von zwei Windrädern an einem geeigneten und von der Gemeinde letztendlich auch gewünschten Standort zu stimmen. Wir hoffen alle, dass die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft mit der VVG zügig abgeschlossen wird und die Gemeinde damit den Ausbau der Windkraft steuern kann.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der FNP ist wichtig, um Wildwuchs bei den Windrädern zu vermeiden. Das muss der Gemeinde die Kosten wert sein. Können die Kosten für den FNP auf die späteren Bauherren umgelegt werden?
    Bürgermeister Singler: Nein, die Kosten können nicht umgelegt werden, da es sich um Planungskosten handelt.
    Beate Roser (ÖL) ergänzt, dass sie den Begriff „Wildwuchs“ für unpassend hält. Auch Bauherren und Betreiberfirmen von Windkraftanlagen müssen sich Vorgaben halten, selbst wenn die Regelungen nicht über einen FNP sondern „nur“ über §35 BauGB erfolgen.

Nachträgliche Ergänzung vom 05.04.2021:
Der Gemeinderat Waldkirch beschloss in seiner Sitzung am 17.03.2021 ebenfalls die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens. Der Antrag für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald fand mit 13 Ja- und 13-Nein-Stimmen jedoch keine Mehrheit.
Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021, in der über den Teil-FNP Windkraft beschlossen werden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.