Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

Im Hinblick auf TOP 4 „Hochwasserschutz am Aulebach“ berichtet August Weis, ehemaliger Gemeinderat und langjähriger Vorsitzender des Gutachterausschusses, von bisherigen Hochwasserproblematiken in der Gemeinde.
Er weist auf die Zunahme von lokalen Starkregenereignissen bei gleichzeitig reduzierten Abflussmöglichkeiten hin. Bleibach ist nach Meinung von Herrn Weis aufgrund seiner geographischen Lage häufiger von Starkregen betroffen, da „aus Südwesten kommende Regenwolken am Kandelmassiv entlang Richtung Hörnleberg ziehen, dort hängenbleiben und über Bleibach abregnen“.
Beim Aulebach sieht er insbesondere Entlastungsmaßnahmen oberhalb des Vogelhofs und die Freihaltung des Aulebachgrabens als notwendig an.

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung der Untersuchungsergebnisse „Hochwasserschutz am Aulebach“ durch das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim

Catharin Schäfer und Urban Ronecker (WALD + CORBE Consulting GmbH) und Henning Wiesse (Landratsamt) stellen die Ergebnisse der Hochwasseruntersuchung und mögliche Schutzmaßnahmen für den Aulebach vor.

Die seit drei Jahren laufende Flussgebietsuntersuchung „Oberes Elztal“, für die sich die Gemeinden Gutach im Breisgau, Waldkirch, Simonswald, Winden im Elztal, Elzach und Biederbach zusammengeschlossen haben, umfasst 400 km² (350 km² ohne Glotter). Ziel ist es, gemeinsam einen adäquaten und nachhaltigen Hochwasserschutz zu erzielen. Die Ergebnisse für die Elz, die Wilde Gutach und den Siegelbach wurden bereits in der Gemeinderatssitzung im März 2019 präsentiert. Der Aulebach wurde nun nachträglich in die Untersuchung aufgenommen.

Eine Flussgebietsuntersuchung umfasst jeweils folgende Schritte:

  • Hydrologische (Wo ist mit welchen Wassermengen zu rechnen?) und hydraulische Untersuchung (Welche Abflussmöglichkeiten gibt es und wie leistungsfähig sind diese?); jeweils mit Ist- und Plan-Zustand inkl. Simulation historischer Hochwasser
  • Bestandsanalyse (Schwachstellen, Schutzgrad)
  • Hochwasserschutzkonzeption (Maßnahmen)
  • Kosten-Nutzen-Analyse (Gegenüberstellung von Bau-, Unterhaltungs- und Reinvestitionskosten gegenüber dem Nutzen, d.h. dem verhinderten Hochwasserschaden. Nur wenn die vorgegebene Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und die Pro-Kopf-Belastung ≥ 15 € / Einwohner*in liegt (= Kosten aller Hochwasserschutzmaßnahmen einer Gemeinde unabhängig vom Gewässer : Einwohneranzahl) fördert das Land Baden-Württemberg die Hochwasserschutzmaßnahme nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft.)

Hydrologische und hydraulische Untersuchung und Bestandsanalyse für den Aulebach:

  • Am Aulebach sind kurzzeitige Wetterereignisse ausschlaggebend.
  • Insbesondere an der Silberwald-, Hörnleberg- und Dorfstraße sowie im Lehmfeldweg sind Schwachstellen zu finden, die im HQ10-, z. T. sogar im HQ2-Bereich liegen, d.h. statistisch alle zehn oder sogar alle zwei Jahre überflutet werden. Die Schutzgradempfehlungen des Landes von mind. HQ50 bis HQ100 für Siedlungen, Infrastruktur mit überörtlicher Bedeutung und Industrieanlagen werden demnach nicht erfüllt.
  • Die Bebauung der „Alten Ziegelei“ hat die Situation nicht verschlechtert: 2009 waren vom 2,5 ha großen Einzugsgebiet 2 ha (= 80% der Fläche) versiegelt, 2019 waren es beim 3,3 ha großen Einzugsgebiet 1,98 ha (= 60% der Fläche).
  • Für die hydraulische Untersuchung wurde mit einem GPS-gesteuerten Laserscanning ein 2-dimensionales Fließgewässermodell erstellt. Dadurch lässt sich nicht nur der Wasserfluss im Bachbett sondern u. a. auch das Abflussverhalten an den Hängen bei Niederschlägen berechnen. Messungen ab Kregelbach und am Abschlag vom Vogelhof ergaben z. B. dass hier bei hohem Wasseraufkommen 50% dem Aulebachverlauf folgen und 50% direkt bergab Richtung Wilde Gutach fließen.

Hochwasserschutzkonzeption und Kosten-Nutzen-Analyse für den Aulebach:

Insgesamt werden 14 Maßnahmen vorgeschlagen, die im Zusammenwirken einen adäquaten Hochwasserschutz von mind. HQ50, in den meisten Fällen jedoch von HQ100 erreichen sollen. In einer vorläufigen Kostenannahme (Bruttokosten mit Baunebenkosten) wird von Gesamtkosten in Höhe von 779.000 € ausgegangen.

  • Essentiell sind Ablaufmöglichkeiten zur Wilden Gutach (Au 1 – 6) oberhalb der Ortslage noch vor dem Vogelhof von Kregelbach kommend. Diese umfassen ein Steuerbauwerk, eine Flutmulde, Verwallungen, Verdolung und Durchlässe zur Wilden Gutach. Kostenpunkt: 269.000 €.
  • Hochwasserschutz und Retentionsmauern oberhalb der Dorf- und Hörnlebergstraße (Au 7 – 8). Kostenpunkt: 187.000 €.
  • Gewässerausbau, Hochwasserschutzmauer und Erhöhung der Mauer am Verdolungseinlauf oberhalb der Silberwaldstraße (Au 9 – 11). Der Aulebach soll auf 1 m verbreitert werden, wodurch sich der Wasserstand um 10 -20 cm absenkt. Die Ufermauer soll verlängert und in der Höhe angepasst werden. Kostenpunkt: 65.000 €.
  • Gewässerausbau bis zum Ortsende, Mauerarbeiten, ggf. Erneuerung der Überfahrt und Tieferlegung Hausanschluss (Au 12 – 13). Durch die Gewässervertiefung um 30 – 40 cm und die Verlängerung der Mauer wird ein niedrigerer Wasserspiegel und ein gleichmäßiges Gefälle und somit ein HQ50-Schutz erreicht. Kostenpunkt: 224.000 €.
    Ein HQ100-Schutz wäre hier nur mit einem Bypass (Zweitrohr) erreichbar. Dieser würde zusätzlich 150.000 € kosten.
  • Gewässerausbau und Verbesserung des Abflusses unter der Bahnlinie hindurch an der Silberwaldstraße unterhalb Silberkönig (Au 14). Kostenpunkt: 34.000 €. Als weitere, 15. Maßnahme, wäre noch eine Überleitung des Außengebietsabflusses über die Bahnbrücke Silberwaldstraße möglich.

Auf die Frage nach der Priorisisierung und nach finanziellen Fördermöglichkeiten antwortet Herr Wiesse, dass die Maßnahmen (Au 1 – 6) oberhalb der Ortslage Priorität hätten. Für eine Förderung und die wasserrechtliche Genehmigung müssen jedoch ein Gesamtkonzept stehen und die Maßnahmen aufeinander abgestimmt zeitlich entsprechend nacheinander umgesetzt werden. Hier sei man auch auf die Bereitschaft der Grundstückseigentümer*innen angewiesen, die Maßnahmen mitzutragen.

Auf die Frage, wie der Zuwachs des Bachlaufes im Sommer bei Niedrigwasser verhindert werden soll, antwortet Frau Schäfer dass die Gewässerpflege unbedingt eingeplant werden müsse und die Vertiefung des Bachlaufes mit einer Abstufung erfolge um möglichst immer einen Wasserfluss zu er möglichen.

Bürgermeister Singler ergänzt noch, dass die Durchlässe dann automatisch gesteuert werden.

Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde schon beauftragt und soll im Sommer 2020 vorliegen.

4. Antrag des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für einen verdienten Feuerwehrangehörigen

  • Die Ehrenmitgliedschaft für Meinrad Burger, Hauptfeuerwehrmann Abteilung Siegelau, wird einstimmig beschlossen. Herr Burger ist seit 1980 in der Feuerwehr tätig und hat sich durch Lehrgänge, Ausbildungen und vorbildliche Kameradschaft laut Gesamtkommandant Stefan Kaltenbach sehr große Verdienste erworben.
  • Thomas Schuler, der 20 Jahre lang die Abteilung Gutach führte, wird ebenfalls einstimmig zum Ehrenabteilungskommandanten ernannt. Im entsprechenden Antrag bezeichnet Stefan Kaltenbach ihn als guten, pflichtbewussten und vorbildlichen Kameraden, welcher den neu gewählten Abteilungskommandanten als Stellvertreter weiter unterstützen wird.

    Rechtsgrundlage ist jeweils § 8 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau.

5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2019 und Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 GemO hat die Gemeinde jedes Jahr einen Bericht über Spender*innen, Zuwendungen und Zuwendungszwecke zu erstellen und der Rechtsaufsichtbehörde (hier: Landratsamt Emmendingen) vorzulegen. Die Annahme und Vermittlung der Spenden muss jeweils vorab vom Gemeinderat beschlossen werden.
2019 gingen Geldspenden in Höhe von 5.231,58 € bei Gemeinde ein, die der Kinderkrippe Schatzkiste, der Feuerwehr, der Grundschule ZweiTälerLand und dem DRK zugute kamen. Spender waren der Elterbeirat der Kinderkrippe Schatzkiste, der Förderverein der Grundschule ZweiTälerLand sowie einzelne Privatpersonen und Unternehmen.
Zusätzlich gingen Sachspenden in Höhe von 1.615,19 € vom Förderverein der Grundschule ZweiTälerLand bei der Gemeinde ein, die entsprechend der Grundschule ZweiTälerLand zugute kamen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (ein Gemeinderatsmitglied nimmt aufgrund Befangenheit nicht an der Abstimmung teil) die Annahme der Spenden, für die noch kein separater Annahmebeschluss vorlag, und den Spendenbericht 2019.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Stefan Weis (ÖL): In welchem Ausmaß und in welchem Zeitraum sind das Gelände um den Bleibacher Bahnhof mit Bushaltestellen, Parkplätzen sowie der Straßen-und Personenverkehr an der Bahnhofstraße einschließlich Unterführung im Zuge der Bauarbeiten an der Breisgau-S-Bahn beeinträchtigt? Gibt es schon einen Termin für die Infoveranstaltung der DB, die laut Badischer Zeitung vor Baubeginn noch stattfinden soll?
    Bürgermeister Singler: Die Informationsveranstaltung wird am 12.02.2020 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Oberwinden stattfinden. Die Gemeinde hat darum gebeten, dass der Schienenersatzverkehr dort ausführlich thematisiert wird. Die Gemeindeverwaltung hat am 30.01.2020 nochmals einen Termin mit der DB wegen der Submission der Bauarbeiten und sonstiger vertraglicher Belange. Zudem laufen noch Gespräche mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) und den Gemeinden. Es ist zu hoffen, dass dann die Detailfragen geklärt werden können.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020

Am Dienstag, 28. Januar 2020, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
  2. Bekanntgaben
  3. Vorstellung der Untersuchungsergebnisse „Hochwasserschutz am Aulebach“ durch das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim
  4. Antrag des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für einen verdienten Feuerwehrangehörigen
    – Beschlussfassung –
  5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2019 und Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau
    – Beschlussfassung –
  6. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.