Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Februar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch eines Schweinestalles und Neubau für landwirtschaftliche Großfahrzeuge, Hackschnitzelheizung und Lager für Heuballen im Erdgeschoss und Dachraum; Flurstück 67, Gemarkung Siegelau

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Seit Tagen steht auf dem Parkplatz vor dem Haus der Vereine (HdV) in Siegelau ein Container mit Hackschnitzel. Wahrscheinlich entstanden durch das Befüllen des Containers Schäden auf dem Schotterplatz. Wurde die Gemeinde vorab informiert?
    Antwort: Mit der Gemeinde wurde keine Absprache gehalten.
  • Hinweis: Auf der Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen und Gutach sind Schlaglöcher vorhanden, die ausgebessert werden sollten.
  • Hinweis: Am Geländer am Elzdamm in Gutach unterhalb der Brücke sind an einigen Pfosten die Schrauben gelockert. Der Bauhof möge das Geländer bitte kontrollieren.
  • Hinweis: Der Spielplatz zwischen der Grundschule Zweitälerland und dem Kindergarten St. Michael im Ortsteil Gutach ist seit kurzem wieder geöffnet. Nach der langen Pause sind Arbeiten zur Instandsetzung nötig. So muss der Sand erneuert und aufgefüllt werden.
  • Zu den Antworten aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 30.01.2024 haben sich weitere Fragen und Hinweise bezüglich des ehemaligen Gutacher Feuerwehrhauses ergeben: Bei den Gewerbebetrieben / Praxen in der Ortsmitte Gutach sollten man zuerst anfragen, ob sie zusätzliche Stellplätze benötigen. Bei den restlichen freien Stellplätzen sollte für alle Bürger*innen die Möglichkeit bestehen, sich einen Stellplatz zu sichern.
  • Frage: Wir die Lebenshilfe das in der alten Ziegelei zu errichtende Wohngebäude an den Eisspeicher anschließen?
    Antwort: Vor wenigen Tagen hat die Gemeinde eine Antwort bekommen: Sie schließen an.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Januar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Baurechtsbehörde Waldkirch mittels Bauvorbescheid das Bauvorhaben am 09.05.2023 genehmigt hat . Der Bauantrag ist identisch mit der Bauvoranfrage.

  • Frage: Ist die Gemeinde in einem Gremium der Lebenshilfe mit vertreten um die weitere Entwicklung zu begleiten?
    Antwort: Nein. Die Gemeinde hat kein Stimmrecht in einem Gremium der Lebenshilfe.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des best. Dachgeschosses, vorher Speicher, zu einer Wohnung, Anbau einer Terrasse im EG und OG und Anbau eines Treppenhausvorbaus an best. Wohnhaus

Es handelt sich um den Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung. Der Architekt, der den damaligen Auftrag vollzog, hatte den Eigentümern zugesichert, dass für diesen Ausbau keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Nach Jahren haben die Eigentümer nun eine*n andere*n Architekt*in für bauliche Angelegenheiten beauftragt. Hierbei fiel die fehlende Baugenehmigung auf, welche nun mit diesem Antrag geklärt werden sollte.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

3. Bekanntgaben

Von der Baurechtsbehörde in Waldkirch sind drei kleinere Bauanträge eingegangen, die nicht vom Technischen Ausschuss genehmigt werden müssen.

4. Bekanntgabe von weiteren Bauvorhaben

Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Wurden die nun freien Stellplätze beim ehemaligen Gutacher Feuerwehrhaus schon vergeben?
    Antwort: Die Gemeinde Gutach kann am ehemaligen Feuerwehrhaus 7 Stellplätze vergeben. 3 Stellplätze wurden bereits vergeben. Die Gemeinde legt den Fokus auf Eigentümer*innen von Wohnmobilen, die aktuell auf öffentliche Straßen parken und ist noch mit einigen im Gespräch.
  • Frage: Beim ehemaligen Gasthaus Krone in Gutach sammelt sich der Müll um das Haus. Kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Dies ist der Gemeinde bekannt. Die Beschwerden häufen sich. Für die Müllentsorgung ist der Landkreis zuständig. Das Landratsamt hat sich eingeschaltet und hat schon eine Androhung von Bußgeld eingereicht. Bessert sich die Situation nicht, folgt der Bußgeldbescheid und eine kostenpflichtige Reinigung wird vollzogen.
  • Frage: Im Zuge des Winterdienstes wurde im Januar im Wohngebiet Mußbach erst während des Vormittags geräumt und gestreut. Warum konnte nicht früher geräumt werden?
    Antwort: Die Räumung der Straßen wird von der Straßenmeisterei und der Gemeinde vollzogen. Für die untergeordneten Straßen ist die Gemeinde zuständig. Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer Prioritätenliste. Die Verwaltung prüft, ob die Straße am Mußbach stärker gewichtet werden soll.
  • Frage: Wurden bei der Sanierung der Straße zum Gscheid schon Leerohre für Glasfaser mitverlegt oder wäre dies förderschädlich gewesen?
    Antwort: Wahrscheinlich wurden keine Leerohre verlegt, weil der Glasfaserausbau eine gesonderte Bauphase und damit Förderung ist. Die Verwaltung fragt nach.
  • Hinweis: Im ehemaligen Feuerwehrhaus in Bleibach parkt noch ein Einsatzfahrzeug des DRK. Dieses wird in nächster Zeit zu den anderen Einsatzfahrzeugen des DRK nach Gutach in die ehemalige Feuerwehrgarage verlegt werden.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. März 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 BauGB auf Neubau eines Rinderstalls mit Güllegrube gem. Bauvorbescheid und Baugenehmigung auf dem Flurstück 125, Gemarkung Siegelau, Talstraße 82 (Außenbereich gem. §35 BauGB)

Der Technische Ausschuss erteilte dem Antrag auf Bauvorbescheid in der TA-Sitzung am 28. 01.2020 (TOP 2) sowie dem Antrag auf Baugenehmigung in der TA-Sitzung am 30.06.2020 (TOP 5) jeweils seine einstimmige Zustimmung.
Dem nun vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung inklusive einiger Änderungen stimmt der Technische Ausschuss ebenfalls einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Aufbau von Dachgauben und Grundrissänderungen im Dachgeschoss auf dem Flurstück 116/8, Gemarkung Bleibach, St. Georg-Straße 9 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Bekanntgaben

keine

4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage: Bei der Erweiterung eines Hauses in Bleibach sind Außenarbeiten im Gange. Werden hier mehr Stellplätze geschaffen? Zudem scheint die Höhe des Zauns über den festgelegten 1,50 m zu liegen.
    Antwort: Bei dem Bauantrag wurden die Stellplätze ausgewiesen. Die Verwaltung wird dies prüfen.
  • Frage: Wäre es sinnvoll, generell eine Stellplatzsatzung zu erstellen, bei der z. B. der Faktor 1,5 Stellplätze / Wohneinheit festgelegt wird?
    Antwort: Seit der letzten größeren Überarbeitung der Landesbauordnung 2019 wurden die Vorgaben für Stellplätze gelockert. Die Stellplatzsatzungen vieler Gemeinden hatte vor Gericht keinen Bestand. Man wartet auf juristische Leitlinien, bevor man die Erstellung einer Stellplatzsatzung in Betracht ziehen könnte.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*inne*n von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

siehe Sitzungsprotokoll

3. Ehrung von Blutspendern

4. Breisgau-S-Bahn 2020
Vereinbarung über die Änderung einer Straßenüberführung nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) – Straßenüberführung „Silberwaldstraße“

Im Zuge des Ausbaus der Elztalbahn ist die Gemeinde insgesamt an vier Stellen durch Querungen von Straße und Schiene betroffen. Für die Elzstraße und den Fußgängersteg in Gutach (dieser wird ersatzlos rückgebaut) bestehen bereits Vereinbarungen. Herr Hurrle vom Ingenieurbüro Rothenhöfer, Koordinationspartner der Gemeinde in den Verhandlungen mit der DB Netz AG, informiert über die Querungen „Silberwaldstraße“ und „Rittweg“ (siehe TOP 5) und die Vereinbarungen, die mit der DB Netz AG noch getroffen werden müssen.

An der Straßenüberführung „Silberwaldstraße“ ist die Gemeinde als Baulastträger für die Straße, die DB Netz AG als Baulastträger für den Schienenweg beteiligt.

Aus folgenden Gründen ist ein Neubau der Straßenüberführung nötig:

  • Durch die geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke sind eine Vergrößerung des Lichtraumprofils von derzeit 5,00 m auf 5,70m, ein Berührungsschutz sowie eine Schutzerdungsanlage erforderlich.
  • Wegen des Berührungsschutzes müssen die Randkappen der Straßenüberführung zudem um 2 x 0,175 m = 0,35 m verbreitert werden.
  • Die Traglast ist für große Fahrzeuge zu gering.
  • Die Fahrbahnbreite muss von derzeit 3,55 m auf 4,10 m vergrößert werden. Einschließlich der beidseitigen Randkappen (2 x 0,75 m) ergibt sich dadurch eine Breite der Straßenüberführung von 5,60 m. Die Gesamtbreite des Bauwerks wird 5,95 m betragen.

Die Baumaßnahmen sind im Zeitraum März 2020 bis November 2020 geplant. Die endgültigen Kostenberechnungen der DB Netz AG liegen noch nicht vor. Gemeinde und Ingenieurbüro stehen diesbezüglich u. a. mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) in Verbindung. Kostenschätzung und Vereinbarung müssen dann auch noch dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt werden. Die Kosten sollen zu jeweils ca. 50% von der Gemeinde und der DB Netz AG getragen werden. Die Gemeinde kann mit einem ca. 50%-igen Zuschuss auf ihren Kostenanteil rechnen.
Jedoch müssen die Zuschüsse zeitnah (Juni) beantragt werden, wofür die vorherige Unterzeichnung der Verträge erforderlich ist. Falls die Gemeinde die Verträge nicht rechtzeitig unterschreibt, wird laut Herrn Hurrle dann höchstwahrscheinlich das Verkehrsministerium bzw. das Eisenbahnbundesamt statt der Gemeinde die Entscheidung treffen.
Der Gemeinderat stimmt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit dem Antrag, Bürgermeister Singler zu legitimieren, die „Vereinbarung über die Änderung der Straßenüberführung Silberwaldstraße“ in enger Absprache mit dem Ingenieurbüro Rothenhöfer und nach Vorlage und Anerkennung zu unterzeichnen, zu.

5. Breisgau-S-Bahn 2020
Vereinbarung über die Änderung einer Eisenbahnüberführung nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) – Eisenbahnüberführung „Rittweg“

Die Gemeinde ist als Baulastträger für die Straße (Rittweg) , die DB Netz AG als Baulastträger für den Schienenweg beteiligt.
Aufgrund der neuen Anforderungen (u. a. zweiter Gleiskörper) sind Änderungen der Breite und lichten Weite der Brücke notwendig. An der Westseite der Straße wird unter der Eisenbahnüberführung ein 1,40 m breiter Gehweg verlaufen, die Straßenbreite wird 4,10 m betragen. Die Brückenhöhe wird beibehalten.
Gebaut werden soll im Zeitraum März 2020 bis November 2020. Auch hier liegen die aktuellen Kostenberechungen der DB Netz AG noch nicht vor (vgl. TOP 4).
Der Gemeinderat stimmt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit dem Antrag, Bürgermeister Singler zu legitimieren, die „Vereinbarung über die Änderung der Straßenüberführung Silberwaldstraße“ in enger Absprache mit dem Ingenieurbüro Rothenhöfer und nach Vorlage und Anerkennung zu unterzeichnen, zu.

6. Namensgebung der Grundschule Gutach ab dem kommenden Schuljahr 2019/2020

Da es ab dem Schuljahr 2019/2020 in der Schule in Gutach im Breisgau nur noch Grundschulklassen geben wird, hat die Schulleitung die Gemeindeverwaltung um eine Namensänderung gebeten. Bisher wurde die Grund- und Werkrealschule unter dem Namen „GWRS ZweiTälerLand“ geführt.
Die Verwaltung schlägt den Namen „Grundschule ZweiTälerLand“ vor.
Wir, die Ökologische Liste, schlagen den Namen „Grundschule Gutach“ vor, da sie in erster Linie von Schüler*innen aus der Gemeinde Gutach im Breisgau besucht wird und nicht die einzige Grundschule im Zweitälerland ist.
Bei der Abstimmung stimmen für „Grundschule ZweiTälerLand“ sieben Gemeinderät*inn*e*n (drei Gegenstimmen, eine Enthaltung) und für „Grundschule Gutach“ drei Gemeinderät*inn*e*n (sechs Gegenstimmen, zwei Enthaltungen).
Somit heißt die Schule ab dem kommenden Schuljahr Grundschule ZweiTälerLand.

7. Einrichtung eines gemeindlichen Vollzugsdienstes

Da in der Vergangenheit Aufrufe, Fahrzeuge so zu parken, dass Fußgänger*innen, Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge auch in den engen Straßen nicht behindert werden, immer nur kurze Zeit eingehalten wurden, soll ein*e gemeindliche*r Vollzugsbeamtin/Vollzugsbeamter mit entsprechender Qualifikation mit 5,5 Stunden pro Woche eingestellt werden. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich des ruhenden Verkehrs, des Umweltschutzes und des Feldschutzes.
Der Beschluss hierzu wird einstimmig gefasst.
In der Diskussion wird aber auch deutlich, dass die Parksituation um den Bahnhof verbessert werden soll, da viele Pendler*innen mit dem Auto zum Bahnhof fahren.

8. Bericht über die Einführung des Facility-Management Tools „Communal-FM“ Sachstandsbericht (erste Erfahrungen) der Verwaltung

Bauamtsleiter Adam berichtet, dass die Software seit ca. 2 Jahren im Einsatz ist und der Datenbestand und somit die Nutzungsmöglichkeiten kontinuierlich erweitert werden.

9. Außerplanmäßige Ausgabe zum Erwerb und Tausch von Grundstücken für die Gemeindeverbindungsstraße Gutach nach Bleibach

Der Gemeinderat stimmt den Ausgaben von insgesamt 7.700,13 € zu. Es handelt sich um eine abschließende Formsache.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  1. Barbara Schuler (ÖL) erkundigt sich nach dem Zwischenstand im Baugebiet „Alte Ziegelei“: 30 Grundstücke sind verkauft, 26 Bauanträge liegen vor, alle Bauplätze sind reserviert. Barbara Schuler verlangt, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eine Zwischenbilanz über die Verkaufserlöse der Grundstücke und die Erschließungskosten.
  2. Andrea Bucher (FWV) bemängelt, dass die Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere in der Simonswälder Straße von vielen ignoriert wird und regt ein zusätzliches Hinweisschild an. Bauamtsleiter Adam sichert dies zu.
  3. Auf Anfrage von Stefan Weis (ÖL) gibt Herr Adam bekannt, dass nur Gewerbetreibende auf Anfrage im Bereich Rosenweg / Blumenstraße in Bleibach Stellplätze anmieten dürfen.