Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. Februar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch eines Schweinestalles und Neubau für landwirtschaftliche Großfahrzeuge, Hackschnitzelheizung und Lager für Heuballen im Erdgeschoss und Dachraum; Flurstück 67, Gemarkung Siegelau

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Seit Tagen steht auf dem Parkplatz vor dem Haus der Vereine (HdV) in Siegelau ein Container mit Hackschnitzel. Wahrscheinlich entstanden durch das Befüllen des Containers Schäden auf dem Schotterplatz. Wurde die Gemeinde vorab informiert?
    Antwort: Mit der Gemeinde wurde keine Absprache gehalten.
  • Hinweis: Auf der Landstraße zwischen dem Ortsteil Stollen und Gutach sind Schlaglöcher vorhanden, die ausgebessert werden sollten.
  • Hinweis: Am Geländer am Elzdamm in Gutach unterhalb der Brücke sind an einigen Pfosten die Schrauben gelockert. Der Bauhof möge das Geländer bitte kontrollieren.
  • Hinweis: Der Spielplatz zwischen der Grundschule Zweitälerland und dem Kindergarten St. Michael im Ortsteil Gutach ist seit kurzem wieder geöffnet. Nach der langen Pause sind Arbeiten zur Instandsetzung nötig. So muss der Sand erneuert und aufgefüllt werden.
  • Zu den Antworten aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 30.01.2024 haben sich weitere Fragen und Hinweise bezüglich des ehemaligen Gutacher Feuerwehrhauses ergeben: Bei den Gewerbebetrieben / Praxen in der Ortsmitte Gutach sollten man zuerst anfragen, ob sie zusätzliche Stellplätze benötigen. Bei den restlichen freien Stellplätzen sollte für alle Bürger*innen die Möglichkeit bestehen, sich einen Stellplatz zu sichern.
  • Frage: Wir die Lebenshilfe das in der alten Ziegelei zu errichtende Wohngebäude an den Eisspeicher anschließen?
    Antwort: Vor wenigen Tagen hat die Gemeinde eine Antwort bekommen: Sie schließen an.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Januar 2024

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung

Die Verwaltung teilt mit, dass die Baurechtsbehörde Waldkirch mittels Bauvorbescheid das Bauvorhaben am 09.05.2023 genehmigt hat . Der Bauantrag ist identisch mit der Bauvoranfrage.

  • Frage: Ist die Gemeinde in einem Gremium der Lebenshilfe mit vertreten um die weitere Entwicklung zu begleiten?
    Antwort: Nein. Die Gemeinde hat kein Stimmrecht in einem Gremium der Lebenshilfe.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des best. Dachgeschosses, vorher Speicher, zu einer Wohnung, Anbau einer Terrasse im EG und OG und Anbau eines Treppenhausvorbaus an best. Wohnhaus

Es handelt sich um den Antrag auf eine nachträgliche Genehmigung. Der Architekt, der den damaligen Auftrag vollzog, hatte den Eigentümern zugesichert, dass für diesen Ausbau keine Baugenehmigung erforderlich wäre. Nach Jahren haben die Eigentümer nun eine*n andere*n Architekt*in für bauliche Angelegenheiten beauftragt. Hierbei fiel die fehlende Baugenehmigung auf, welche nun mit diesem Antrag geklärt werden sollte.

Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

3. Bekanntgaben

Von der Baurechtsbehörde in Waldkirch sind drei kleinere Bauanträge eingegangen, die nicht vom Technischen Ausschuss genehmigt werden müssen.

4. Bekanntgabe von weiteren Bauvorhaben

Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Wurden die nun freien Stellplätze beim ehemaligen Gutacher Feuerwehrhaus schon vergeben?
    Antwort: Die Gemeinde Gutach kann am ehemaligen Feuerwehrhaus 7 Stellplätze vergeben. 3 Stellplätze wurden bereits vergeben. Die Gemeinde legt den Fokus auf Eigentümer*innen von Wohnmobilen, die aktuell auf öffentliche Straßen parken und ist noch mit einigen im Gespräch.
  • Frage: Beim ehemaligen Gasthaus Krone in Gutach sammelt sich der Müll um das Haus. Kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Dies ist der Gemeinde bekannt. Die Beschwerden häufen sich. Für die Müllentsorgung ist der Landkreis zuständig. Das Landratsamt hat sich eingeschaltet und hat schon eine Androhung von Bußgeld eingereicht. Bessert sich die Situation nicht, folgt der Bußgeldbescheid und eine kostenpflichtige Reinigung wird vollzogen.
  • Frage: Im Zuge des Winterdienstes wurde im Januar im Wohngebiet Mußbach erst während des Vormittags geräumt und gestreut. Warum konnte nicht früher geräumt werden?
    Antwort: Die Räumung der Straßen wird von der Straßenmeisterei und der Gemeinde vollzogen. Für die untergeordneten Straßen ist die Gemeinde zuständig. Die Räumung der Straßen erfolgt nach einer Prioritätenliste. Die Verwaltung prüft, ob die Straße am Mußbach stärker gewichtet werden soll.
  • Frage: Wurden bei der Sanierung der Straße zum Gscheid schon Leerohre für Glasfaser mitverlegt oder wäre dies förderschädlich gewesen?
    Antwort: Wahrscheinlich wurden keine Leerohre verlegt, weil der Glasfaserausbau eine gesonderte Bauphase und damit Förderung ist. Die Verwaltung fragt nach.
  • Hinweis: Im ehemaligen Feuerwehrhaus in Bleibach parkt noch ein Einsatzfahrzeug des DRK. Dieses wird in nächster Zeit zu den anderen Einsatzfahrzeugen des DRK nach Gutach in die ehemalige Feuerwehrgarage verlegt werden.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 30. Januar 2024

Am Dienstag, 30. Januar, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des best. Dachgeschosses, vorher Speicher, zu einer Wohnung, Anbau einer Terrasse im EG und OG und Anbau eines Treppenhausvorbaus an best. Wohnhaus

3. Bekanntgaben

4. Bekanntgabe von weiteren Bauvorhaben

5. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. April 2023

1. Bauvoranfrage gem. § 57 LBO auf Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung auf dem Flurstück 316/2, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

Wencke Heß (Bauamt) ergänzt zur Vorlage, dass keine Einwände von den Angrenzern eingegangen wären. Auf Rückfrage aus dem Gremium, was für eine Heizanlage nun verwendet werden wird, antwortet sie, dass der Verwaltung hier noch keine neuen Kenntnisse vorliegen würden. (ÖL-Ergänzung: In der Gemeinderatssitzung im Februar war der Anschluss des Wohnheims der Lebenshilfe an den Eisspeicher in der Alten Ziegelei thematisiert worden.)
Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Beteiligung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schloss“, Gemeinde Simonswald

Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Bebauungsplanänderung in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

3. Beteiligung als Behörde für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen in der Gemeinde Simonswald nach § 141 BauGB für den Bereich „Altsimonswald“ für die beabsichtigte förmliche Feststellung eines Sanierungsgebiets

Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Untersuchungen in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

4. Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren gem. § 93 (1) WG – Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage mit zwei Bohrungen zu je 190 m Bohrtiefe, Flurstück 38/4, Gemarkung Gutach

Die Gemeinde Gutach im Breisgau wird in diesem Verfahren angehört und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten (gem. §5 LVG). Eine Entscheidung durch den Gemeinderat (wie im baurechtlichen Verfahren) ist nicht notwendig. Eine Prüfung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass Ver- und / oder Entsorgungsleitungen nicht berührt werden. Dennoch will die Verwaltung die Vorlage des Bohrergebnisses erhalten und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Umnutzung und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 8/3, Gemarkung Bleibach

Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Bekanntgaben

  • Die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach wurde wie in der TA-Sitzung am 29. März 2023 (TOP 2) beschlossen montiert.
  • Das Kriegerdenkmal in Bleibach wurde restauriert. Im Haushalt wurden die Kosten mit 45.000 € veranschlagt, tatsächlich kostete es 39.000 €. Allerdings ist die Beschriftung auf dem Steinsockel schwer zu lesen. Die Verwaltung hat 2 Vorschläge zur besseren Lesbarkeit:
    a) Die Schriftzüge in aufwendiger Weise nachzuzeichnen.
    b) Über einen angebrachten QR-Code die Textvorlage ablesen zu können.
    Aus dem Technischen Ausschuss kam die Anregung nur die Vorderseite hervorzuheben. In dieser werden die Gründe und Entstehung des Denkmals erwähnt. Die Verwaltung prüft dies.
  • Die Kirchenmauer in Bleibach soll renoviert werden. Ziel ist es, die Bruchsteinmauern wieder sichtbar zu machen. Allerdings liegen diese Arbeiten im Verantwortungsbereich der Kirche und nicht der Gemeindeverwaltung.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: In Siegelau sind zwei Mobilfunkmasten geplant. Hat die Verwaltung davon Kenntnis?
    Antwort: Die Verwaltung hat von der unteren Baubehörde nur von einem Masten Informationen erhalten. Sobald die Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wird, wird dies im Technischen Ausschuss behandelt.
    Frage: Kann man die 2 Masten zu einem zusammenlegen?
    Antwort: Nein. Die Mobilfunkbetreiber schließen mit den Grundstückseigentümern einen Vertrag ab und anschließend wird die Gemeinde informiert.
  • Frage: Vor der Bleibacher Kirche ist der Blumentrog auf dem Hügel in die Jahre gekommen ist. Kann dieser erneuert werden?
    Antwort: Der Blumentrog ist auf gemeindlichem Grundstück und Eigentum der Gemeinde. Er stört das Gesamtbild und man arbeitet an einer Lösung.
  • Frage: Auf dem Friedhof in Bleibach wurde ein 3. Urnenkreis angelegt. Warum wurde dieser nicht bei den zwei anderen Urnenkreisen errichtet?
    Antwort: Ein dritter Kreis wäre zu nah am Hang gelegen und man hätte ihn durch hohe Stützmauern sichern müssen.
    Anmerkung: Mit dem AK Friedhof ist ein Vor-Ort-Termin geplant, der Termin wird noch bekannt gegeben.
  • Hinweis: Das Banner am Bahnhof Bleibach, das gegen Vermüllung anmahnt, ist soweit beschädigt, dass es nicht mehr ansehnlich ist. Man bittet, es zu entfernen.
  • Frage: Im Wohngebiet “Alte Ziegelei“ geht bei einem Gebäude der Baufortschritt nur schleppend voran, die Fristen müssten inzwischen verstrichen sein. Sollte man nicht stärker auf die Fertigstellung drängen?
    Antwort: Im Kaufvertrag ist ein Zeitfenster angegeben, indem ein Bau fertig gestellt werden soll. Eine Fristverlängerung wurde hier nie beantragt oder genehmigt. Die Verwaltung wird Kontakt mit dem Bauherrn / der Bauherrin aufnehmen. Jedoch hat die Verwaltung nur geringe rechtliche Möglichkeiten, auf die Fertigstellung zu drängen.
  • Frage: Auf dem Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ hat ein Landschaftsgärtnerbetrieb Gewerbeflächen gekauft und nutzt diese bislang vorwiegend als Lagerplatz. Wird der Betrieb das Gebiet nun als Firmensitz nutzen und entsprechend der Vorgaben bebauen?
    Antwort: Es ist Inhalt des Kaufvertrages, dass die Gewerbeflächen nur für angesiedelte Firmen vergeben werden. Der Betrieb konnte wegen hohem Arbeitsaufkommen seinen Bauhof bislang nicht weiter fertig stellen.
  • Hinweis: Das DRK-Blutspende-Plakat an der Gutacher Dorfbrücke ist sichtbehindernd angebracht und sollte umgehängt werden.
    Die Verwaltung gibt an, dass man das DRK bereits kontaktiert hätte.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. April 2023

Am Dienstag, 25. April 2023, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Bauvoranfrage gem. § 57 LBO auf Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung auf dem Flurstück 316/2, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
– Beschlussfassung –

2. Beteiligung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schloss“, Gemeinde Simonswald
– Information –

3. Beteiligung als Behörde für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen in der Gemeinde Simonswald nach § 141 BauGB für den Bereich „Altsimonswald“ für die beabsichtigte förmliche Feststellung eines Sanierungsgebiets
– Information –

4. Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren gem. § 93 (1) WG – Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage mit zwei Bohrungen zu je 190 m Bohrtiefe, Flurstück 38/4, Gemarkung Gutach
– Information –

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Umnutzung und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 8/3, Gemarkung Bleibach
– Beschlussfassung –

Vorlage 2023/078

6. Bekanntgaben

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.