1. Antrag auf Bauen im Überschwemmungsgebiet – hier Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die notwendige Befreiung zum Bauen im Überschwemmungsgebiet; Flurstück 52, Gemarkung Gutach
Frage: Besteht ein rechtliches Risiko für die Gemeinde?
Antwort: Nein
Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umbau des best. Hofgebäudes zu einem Betriebsleiterwohnhaus mit Altenteilwohnung und Umbau einer best. Garage auf dem Flurstück 80, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. Bekanntgaben
- Ein Eigentümer im Wohngebiet „Alte Ziegelei“ hat einen Änderungsbauantrag gestellt. Diese Änderungen entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplans. Somit muss der Änderungswunsch nicht geprüft werden. Die Verwaltung hat explizit auf die Einhaltung des Bebauungsplans hingewiesen.
- Im Gewerbegebiet Stollen II wird eine Gewerbefläche in eine Praxis (Physiotherapie) verändert. Die Unterlagen zur Umplanung wurden eingereicht, sind aber noch nicht geprüft worden.
- Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde wird schrittweise von Halogen- in LED-Beleuchtung gewechselt. Bis Ende November will der Bauhof die übrigen Laternen erneuert haben.
- Die Stadt Elzach legt öffentlich den Entwurf und die Erweiterung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schrahöfe-Simes“ aus. In diesem Zuge wurde die Gemeinde Gutach i. Br. angefragt. Die Belange der Gemeinde werden nicht berührt.
4. Anfragen aus dem Gemeinderat
- Frage: Zu der vorherigen Umplanung im Gewerbegebiet Stollen II. Werden dadurch mehr Stellplätze benötigt?
Antwort: Nein. Es sind genug Stellplätze auf dem Gebäude ausgewiesen. - Wer ist für die Reinigung der Bushaltestellen verantwortlich?
Antwort: Die Haltestellen und die Mülleimer werden von den Bauhofmitarbeiter gereinigt. - Hinweis: Der unterirdische Löschteich in Oberspitzenbach könnte versandet sein. Es wird gewünscht, ihn zu kontrollieren.