1. Bauvoranfrage gem. § 57 LBO auf Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung auf dem Flurstück 316/2, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Wencke Heß (Bauamt) ergänzt zur Vorlage, dass keine Einwände von den Angrenzern eingegangen wären. Auf Rückfrage aus dem Gremium, was für eine Heizanlage nun verwendet werden wird, antwortet sie, dass der Verwaltung hier noch keine neuen Kenntnisse vorliegen würden. (ÖL-Ergänzung: In der Gemeinderatssitzung im Februar war der Anschluss des Wohnheims der Lebenshilfe an den Eisspeicher in der Alten Ziegelei thematisiert worden.)
Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
2. Beteiligung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schloss“, Gemeinde Simonswald
Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Bebauungsplanänderung in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
3. Beteiligung als Behörde für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen in der Gemeinde Simonswald nach § 141 BauGB für den Bereich „Altsimonswald“ für die beabsichtigte förmliche Feststellung eines Sanierungsgebiets
Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Untersuchungen in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
4. Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren gem. § 93 (1) WG – Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage mit zwei Bohrungen zu je 190 m Bohrtiefe, Flurstück 38/4, Gemarkung Gutach
Die Gemeinde Gutach im Breisgau wird in diesem Verfahren angehört und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten (gem. §5 LVG). Eine Entscheidung durch den Gemeinderat (wie im baurechtlichen Verfahren) ist nicht notwendig. Eine Prüfung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass Ver- und / oder Entsorgungsleitungen nicht berührt werden. Dennoch will die Verwaltung die Vorlage des Bohrergebnisses erhalten und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.
5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Umnutzung und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 8/3, Gemarkung Bleibach
Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
6. Bekanntgaben
- Die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach wurde wie in der TA-Sitzung am 29. März 2023 (TOP 2) beschlossen montiert.
- Das Kriegerdenkmal in Bleibach wurde restauriert. Im Haushalt wurden die Kosten mit 45.000 € veranschlagt, tatsächlich kostete es 39.000 €. Allerdings ist die Beschriftung auf dem Steinsockel schwer zu lesen. Die Verwaltung hat 2 Vorschläge zur besseren Lesbarkeit:
a) Die Schriftzüge in aufwendiger Weise nachzuzeichnen.
b) Über einen angebrachten QR-Code die Textvorlage ablesen zu können.
Aus dem Technischen Ausschuss kam die Anregung nur die Vorderseite hervorzuheben. In dieser werden die Gründe und Entstehung des Denkmals erwähnt. Die Verwaltung prüft dies.
- Die Kirchenmauer in Bleibach soll renoviert werden. Ziel ist es, die Bruchsteinmauern wieder sichtbar zu machen. Allerdings liegen diese Arbeiten im Verantwortungsbereich der Kirche und nicht der Gemeindeverwaltung.
7. Anfragen aus dem Gemeinderat
- Frage: In Siegelau sind zwei Mobilfunkmasten geplant. Hat die Verwaltung davon Kenntnis?
Antwort: Die Verwaltung hat von der unteren Baubehörde nur von einem Masten Informationen erhalten. Sobald die Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wird, wird dies im Technischen Ausschuss behandelt.
Frage: Kann man die 2 Masten zu einem zusammenlegen?
Antwort: Nein. Die Mobilfunkbetreiber schließen mit den Grundstückseigentümern einen Vertrag ab und anschließend wird die Gemeinde informiert.
- Frage: Vor der Bleibacher Kirche ist der Blumentrog auf dem Hügel in die Jahre gekommen ist. Kann dieser erneuert werden?
Antwort: Der Blumentrog ist auf gemeindlichem Grundstück und Eigentum der Gemeinde. Er stört das Gesamtbild und man arbeitet an einer Lösung.
- Frage: Auf dem Friedhof in Bleibach wurde ein 3. Urnenkreis angelegt. Warum wurde dieser nicht bei den zwei anderen Urnenkreisen errichtet?
Antwort: Ein dritter Kreis wäre zu nah am Hang gelegen und man hätte ihn durch hohe Stützmauern sichern müssen.
Anmerkung: Mit dem AK Friedhof ist ein Vor-Ort-Termin geplant, der Termin wird noch bekannt gegeben.
- Hinweis: Das Banner am Bahnhof Bleibach, das gegen Vermüllung anmahnt, ist soweit beschädigt, dass es nicht mehr ansehnlich ist. Man bittet, es zu entfernen.
- Frage: Im Wohngebiet “Alte Ziegelei“ geht bei einem Gebäude der Baufortschritt nur schleppend voran, die Fristen müssten inzwischen verstrichen sein. Sollte man nicht stärker auf die Fertigstellung drängen?
Antwort: Im Kaufvertrag ist ein Zeitfenster angegeben, indem ein Bau fertig gestellt werden soll. Eine Fristverlängerung wurde hier nie beantragt oder genehmigt. Die Verwaltung wird Kontakt mit dem Bauherrn / der Bauherrin aufnehmen. Jedoch hat die Verwaltung nur geringe rechtliche Möglichkeiten, auf die Fertigstellung zu drängen.
- Frage: Auf dem Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ hat ein Landschaftsgärtnerbetrieb Gewerbeflächen gekauft und nutzt diese bislang vorwiegend als Lagerplatz. Wird der Betrieb das Gebiet nun als Firmensitz nutzen und entsprechend der Vorgaben bebauen?
Antwort: Es ist Inhalt des Kaufvertrages, dass die Gewerbeflächen nur für angesiedelte Firmen vergeben werden. Der Betrieb konnte wegen hohem Arbeitsaufkommen seinen Bauhof bislang nicht weiter fertig stellen.
- Hinweis: Das DRK-Blutspende-Plakat an der Gutacher Dorfbrücke ist sichtbehindernd angebracht und sollte umgehängt werden.
Die Verwaltung gibt an, dass man das DRK bereits kontaktiert hätte.