1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses durch Aufstockung zum Dreifamilienwohnhaus sowie Anbau eines Heizraumes für Nahwärmeversorgung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)
ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
- TOP 1 Anlage 1: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 1 Anlage 1a: Lageplan und Ansichten
Es wird diskutiert, ob sich die bauliche Erweiterung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt und ob eine Änderung der o. g. Klarstellungssatzung hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten pro Einzelhaus sinnvoll und vom Aufwand her gerechtfertigt ist.
Aus der Klarstellungssatzung geht hervor, dass nur zwei Wohneinheiten pro Einzelhaus zulässig sind. Im Antrag werden drei Wohneinheiten angestrebt.
Der Empfehlung der Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen, stimmt der Technische Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme zu.
Aus Sicht der ÖL fügt sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung ein. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung entspricht nicht der tatsächlichen und zukünftig gewünschten Bebauung und sollte entsprechend geändert werden.
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des zweiten Dachgeschosses sowie Ausbau der Garage im UG auf dem Flurstück 1/9, Gemarkung Siegelau (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)
- TOP 2 Anlage 2: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 2 Anlage 2a: Lageplan und Ansichten
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. TISCHVORLAGE: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des Dachspitz mit Errichtung einer Dachgaube und Teilgeschossdecke zwischen Obergeschoss und Dachspitz, Flurstück 460/3, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGB – Bebauungsplan Gutshof II; rechtsverbindlich seit 17.10.2007)
- TOP 3 Anlage 3: Prüfung des Bauantrags und Projektbeschreibung
- TOP 3 Anlage 3a: Lageplan und Ansichten
Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass Dachaufbauten nur bis zu 2/3 der Länge der dazugehörigen Dachseite zulässig sind, u. a. um spätere Baumaßnahmen der Reihenhausnachbarn nicht zu beeinträchtigen. Die im Antrag geplante Dachgaube sollte die gesamte Dachseite einnehmen.
Der Technische Ausschuss versagt einstimmig dem Antrag die Zustimmung.
4. Bekanntgaben
keine
5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss
- Frage: Wird die Toilettenanlage am Bleibacher Bahnhof zur Wiedereröffnung der Elztalbahn am 14.11.2021 fertig sein?
Antwort: Ja. - Frage: Die Verwaltung wollte bei der unteren Verkehrsbehörde über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Siegelau im Bereich Talstraße / Ecke Mußbachstraße anfragen. Wie ist der aktuelle Stand?
Antwort: Es wurden noch keine Gespräche geführt. - Frage: Die Fußgängerbrücke zum Rittweg wurde entfernt. Der dort angebrachte Abfalleimer und -spender für Hundekotbeutel ist nun funktionslos. Kann dieser zurückgebaut werden?
Antwort: Der Rittweg wird von vielen Hundebesitzer*innen gerne genutzt. Man wird die „Hundetoilette“ weiter unten am Rittweg platzieren, wo die Besitzer*innen entlang laufen. - Die Beschädigungen an Straßen und Zufahrten in Siegelau im Zuge der Kabelverlegungen vom Windpark Rotzeleck zum Umspannwerk in Bleibach wurden noch nicht behoben. Hat sich die Firma, die den Schaden verursacht hat, schon gemeldet?
Antwort: Es wurde noch keine Einigung mit der Firma erzielt. Die Verwaltung besteht auf Behebung der Schäden. - Frage: Sind die eingezeichneten Parkflächen gegenüber des ehemaligen Gasthofs „Sonne“ nach der Straßenverengung ein Gefährdungs- und Konfliktpunkt für die Verkehrsteilnehmer*innen?
Antwort: Man will die Situation beobachten. Laut StVO muss der Abstand zwischen parkendem Auto und gegenüberliegender Bordsteinkante mindestens 3,00 m betragen.