Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 19. Oktober 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses durch Aufstockung zum Dreifamilienwohnhaus sowie Anbau eines Heizraumes für Nahwärmeversorgung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Es wird diskutiert, ob sich die bauliche Erweiterung in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt und ob eine Änderung der o. g. Klarstellungssatzung hinsichtlich der Anzahl der Wohneinheiten pro Einzelhaus sinnvoll und vom Aufwand her gerechtfertigt ist.
Aus der Klarstellungssatzung geht hervor, dass nur zwei Wohneinheiten pro Einzelhaus zulässig sind. Im Antrag werden drei Wohneinheiten angestrebt.
Der Empfehlung der Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen, stimmt der Technische Ausschuss mit 6 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme zu.
Aus Sicht der ÖL fügt sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung ein. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung entspricht nicht der tatsächlichen und zukünftig gewünschten Bebauung und sollte entsprechend geändert werden.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des zweiten Dachgeschosses sowie Ausbau der Garage im UG auf dem Flurstück 1/9, Gemarkung Siegelau (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. TISCHVORLAGE: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Ausbau des Dachspitz mit Errichtung einer Dachgaube und Teilgeschossdecke zwischen Obergeschoss und Dachspitz, Flurstück 460/3, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II; rechtsverbindlich seit 17.10.2007)

Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass Dachaufbauten nur bis zu 2/3 der Länge der dazugehörigen Dachseite zulässig sind, u. a. um spätere Baumaßnahmen der Reihenhausnachbarn nicht zu beeinträchtigen. Die im Antrag geplante Dachgaube sollte die gesamte Dachseite einnehmen.
Der Technische Ausschuss versagt einstimmig dem Antrag die Zustimmung.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Wird die Toilettenanlage am Bleibacher Bahnhof zur Wiedereröffnung der Elztalbahn am 14.11.2021 fertig sein?
    Antwort: Ja.
  • Frage: Die Verwaltung wollte bei der unteren Verkehrsbehörde über eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Siegelau im Bereich Talstraße / Ecke Mußbachstraße anfragen. Wie ist der aktuelle Stand?
    Antwort: Es wurden noch keine Gespräche geführt.
  • Frage: Die Fußgängerbrücke zum Rittweg wurde entfernt. Der dort angebrachte Abfalleimer und -spender für Hundekotbeutel ist nun funktionslos. Kann dieser zurückgebaut werden?
    Antwort: Der Rittweg wird von vielen Hundebesitzer*innen gerne genutzt. Man wird die „Hundetoilette“ weiter unten am Rittweg platzieren, wo die Besitzer*innen entlang laufen.
  • Die Beschädigungen an Straßen und Zufahrten in Siegelau im Zuge der Kabelverlegungen vom Windpark Rotzeleck zum Umspannwerk in Bleibach wurden noch nicht behoben. Hat sich die Firma, die den Schaden verursacht hat, schon gemeldet?
    Antwort: Es wurde noch keine Einigung mit der Firma erzielt. Die Verwaltung besteht auf Behebung der Schäden.
  • Frage: Sind die eingezeichneten Parkflächen gegenüber des ehemaligen Gasthofs „Sonne“ nach der Straßenverengung ein Gefährdungs- und Konfliktpunkt für die Verkehrsteilnehmer*innen?
    Antwort: Man will die Situation beobachten. Laut StVO muss der Abstand zwischen parkendem Auto und gegenüberliegender Bordsteinkante mindestens 3,00 m betragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 3. August 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des Wohnhauses und Schuppens sowie Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 3, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Satzung über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bleibach, Teilgebiet Unterdorf, östlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit 14.12.1994)

ÖL-Anmerkung: Diese Satzung ist bislang auf der Gemeindewebsite nicht verfügbar, kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Hinweis: Laut LBO ist innerorts der Faktor von 1,0 Parkplätzen pro Wohnraum angegeben.
Frage: Soll man eine Stellplatzverordnung für die Gemeinde ausarbeiten?
Antwort der Verwaltung: Viele Stellplatzverordnungen sind bislang von Gerichten gekippt worden. Sie haben deshalb rechtlich eine geringe Aussagekraft.
Hinweis: Die Abstandsfläche vom Giebel zum Nachbargrundstück sollte von der unteren Baubehörde geprüft werden.
Der Technische Ausschuss stimmt mit dem Hinweis zur Prüfung der Abstandsfläche einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung eines Pool mit Überdachung als Flachdach mit Glasausschnitt und Seitenwänden für Pool (8 x 4 m) in Holzkonstruktion nebst Technikraum (Sandfilteranlage) auf dem Flurstück 259, Gemarkung Gutach (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Es findet eine rege Diskussion statt.
Hinweis: Nach §35 BauGB sind Wasserstellen (Pool) eigentlich nur für Land- und Forstwirtschaft im Außenbereich zulässig. Seitens der unteren Baubehörde und der Naturschutzbehörde gibt es keine Bedenken. In der Praxis wurde es bislang so gehandhabt, dass im Außenbereich nach §35 BauGB bei Pools unter 100 m³ keine Genehmigung verlangt wurde. Laut LBO braucht man innerorts für Pools keine Genehmigung.
Nach einer weiteren Diskussion über den Baukörper stimmt der Technische Ausschuss mit 2 Enthaltungen dem Antrag zu.

3. Bekanntgaben

  • Die Kostenschätzung für die Instandsetzung der Siegelauer Talstraße ab dem Stefanshof nach den Unwetterschäden beläuft sich auf 80.000 €.
  • Auf der Landstraße zwischen den Ortsteilen Stollen und Gutach gab es einen Felsabgang. Eine Hangkontrolle des Försters mit einer Fachfirma wird durchgeführt. Der Kostenvoranschlag wird in der Sitzung im September 2021 vorgelegt.
  • Kenntnisnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rißlersberg 2“ der Stadt Elzach. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
  • Bauantrag für Dachausbau (Innenausbau) „An der Wilden Gutach“

4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

Frage: Wie wird die Siegelauer Talstraße ertüchtigt?
Antwort: Der Hang oberhalb der Straße wird gesichert. Die Straße wird weiter in den Hang hinein verlegt.
Der Technische Ausschuss bittet um eine Hangprüfung abwärts Richtung Siegelbach.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. Juli 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus durch Aufstockung und Anbau auf dem Flutstück 128/2, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des Schopfs (Nutzung als Abstellräume, ehemals Schweinestall) und der Garage sowie auf Umbau des Wohnhauses und Neubau von Balkonen und Fahrradschuppen auf dem Flurstück 84/1, Gemarkung Bleibach, (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses auf dem Flurstück 111/14, Gemarkung Bleibach, (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Nebengebäude, sowie Neuerrichtung (Ersatzbau) als Einfamilienwohnhaus mit Gewerbefläche auf dem Flurstück 369, Gemarkung Bleibach, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung einer Überdachung in Holzständerbauweise als Erweiterung des bestehenden und bereits genehmigten Carports auf dem Flurstück 54/7, Gemarkung Siegelau, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Antrag auf Bauvorbescheid gem. § 57 LBO auf Neubau eines Gästehauses mit 3 Ferienwohnungen im UG, EG und OG auf dem Flurstück 134, Gemarkung Siegelau, (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Bekanntgaben

keine

8. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage: Die Parkplätze am Rosenweg sind durch starken Grasbewuchs beeinträchtigt. Wie kann man Abhilfe schaffen?
    Antwort: Die Gemeinde fragt bei den Eigentümer*innen nach.
  • Frage: Die mangelnde Pflege der Hecken beeinträchtigt öfters die Gehwege. Wie kann die Gemeinde dagegen vorgehen?
    Antwort: Wenn der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wird, kann die Gemeinde über das Ordnungsamt vorgehen.
  • Frage: Die durch die Verlegung der Stromtrasse entstandenen Schäden an der Siegelauer Landstraße sind noch nicht behoben. Wann wird dies der Fall sein?
    Antwort: Eigentümer der Straße ist der Landkreis. Nur nach Absprache mit diesem kann die Gemeinde tätig werden. Die Gemeinde hat als Auftraggeberin der Kabelverlegung die damit beauftragte Firma schon mehrmals auf die Schäden hingewiesen. Die Gemeinde erwägt nun gerichtliche Schritte wegen Sachbeschädigung.
  • Frage: In Siegelau wurden die Regeneinläufe an den Straßenrändern instand gesetzt (siehe TOP 2 Bekanntgaben der Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2021) nicht aber in Oberspitzenbach. Wann geschieht dies?
    Antwort: Durch den derzeitigen hohen Arbeitsaufwand der Bauhofmitarbeiter ist es zur Zeit leider nicht möglich.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Juni 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Bau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flurstück 599, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 12

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren. Umnutzung einer bestehenden Garage zum Besprechungsraum und Neubau von drei separaten Garagen auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach, Bleibacher Str. 21

Hinweis: Für das Hauptgebäude steht ein Abbruch zur Diskussion.
Der Technische Ausschuss empfiehlt, die Flachdächer zu begrünen oder darauf eine PV- Anlage zu errichten.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Bekanntgaben

4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Hinweis aus dem Gemeinderat: Das Dach an der Bushaltestelle „Stollen“ ist beschädigt.
    Antwort der Verwaltung: Dies wurde schon bemerkt. Der Schaden wird behoben.
  • Hinweis aus dem Gemeinderat: Auf dem Friedhof in Gutach steht zentral ein offener Abfallbehälter für Grablichter. Dieser stört das Gesamtbild des Friedhofs.
    Antwort der Verwaltung: An dem betreffenden Platz wurden früher verschiedene Abfälle abgestellt. Man entschied sich daraufhin für einen offenen Behälter, damit nicht verschiedene Abfälle hineingeworfen werden.
  • Frage aus dem Gemeinderat: Beim Pumphäuschen am Silberkönig bildet sich des Öfteren ein kleiner See. Wann kann Abhilfe geschaffen werden?
    Antwort der Verwaltung: Momentan wird das Pumpwerk Silberkönig ausgeschrieben. Die Vergabe soll in der Julisitzung stattfinden. (siehe TOP 2 Punkt 4 Bekanntgaben Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2021)
  • Frage aus dem Gemeinderat: In Siegelau sind Straßenpassagen mit 10 km/h beschildert. Die Talstraße bei der Abzweigung Mußbach ist auf 50km/h begrenzt. Ist diese Begrenzung dauerhaft? Die Bushaltestelle Mußbach wird von vielen Schulkindern frequentiert.
    Antwort der Verwaltung: Bei der Verkehrsschau mit der unteren Verkehrsbehörde im Oktober 2020 wurden die Hofzufahrten wegen des Viehbetriebs auf 10km/h begrenzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Talstraße auf 50km/h ist auf die Dauer der dortigen Bauphase begrenzt.
  • Hinweis aus dem Gemeinderat: Durch die Gewitter der letzten Tage ist in Siegelau Splitt auf die Talstraße geschwemmt worden.
  • Frage aus dem Gemeinderat: Die Abflussschächte in Siegelau wurden gereinigt. Wann werden diese in Oberspitzenbach gesäubert?
    Antwort der Verwaltung: Die Abläufe in Oberspitzenbach wurden nicht vergessen und werden zeitnah gereinigt.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 20. April 2021

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umnutzung der Gewerbeeinheit im EG in 2 Wohneinheiten auf dem Flurstück 382, Gemarkung Gutach, Kirchstraße 5 (§ 30 BauGBqualifizierter Bebauungsplan Ortsetter Gutach Nord, Teilgebiet Burgerhof I, rechtsverbindlich seit dem 11.06.1987)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses auf dem Flurstück 116/8163/3, Gemarkung Gutach, Alexanderstraße 13 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau einer Heizungsanlage und Umbau eines Hackschnitzellagers auf den Flurstücken 226+227 Gemarkung Bleibach, Eulenwaldweg 1 (Außenbereich gem. §35 BauGB)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

5. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Frage. Am Schönwasener Hof ist der Platz um die Glascontainer regelmäßig vermüllt. Kann man den Platz umgestalten?
    Antwort: Die Gemeinde wollte die Glascontainer abbauen. Das Landratsamt hat die Gemeinde gebeten, diese stehen zu lassen, um den Wertstoffhof zu entlasten.
  • Frage: Wann wird das Geländer am Gewerbekanal fertiggestellt?
    Antwort: Von der ausführenden Firma hat die Gemeinde die Fertigstellung gemeldet bekommen. Die Gemeinde überprüft die Arbeiten am Zaun.