Gelbes Band nun auch in Gutach: Es darf geerntet werden!

Seit Kurzem zieren gelbe Bänder einige gemeindeeigene Obstbäume in unserem Dorf. Vom Bauhof aufgestellte Hinweisschilder laden zum kostenlosen und rücksichtsvollen Pflücken und Aufsammeln reifer Früchte ein.

Hinweisschild der Ernteaktion Gelbes Band

Bereits in unseren Haushaltsanträgen für die Jahre 2022 und 2023 hatten wir als Ökologische Liste gefordert, dass sich die Gemeinde an der Ernteaktion Gelbes Band beteiligt, damit das Obst der Gemeindebäume legal von allen geerntet werden darf. Denn es ist schon paradox, wenn einerseits das überregional angelieferte Obst teuer im Supermarkt gekauft werden soll, während auf der Obstwiese nebenan die lokalen Früchte ungenutzt verfaulen. In der Gemeinderatssitzung am 26.09.2023 wurde der Beschluss hierüber gefasst und nun kann es endlich losgehen, die ersten Äpfel und Zwetschgen sind schon reif und auch an den Birnbäumen tut sich was.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Ernte diese Verhaltensregeln:

  • Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen.
  • Seien Sie achtsam gegenüber der Natur und dem Eigentum anderer. Gehen Sie behutsam mit den Obstbäumen um.
  • Ernten Sie nur, was – ohne Benutzung von Leitern o. ä. – in Reichweite hängt oder lesen Sie die Früchte vom Boden auf.
  • Achten Sie beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äst oder andere mögliche Gefahrenstellen.
  • Ernten Sie nur so viel, wie Sie tatsächlich verbrauchen können.
  • Prüfen Sie, ob das Obst noch gut ist und waschen Sie es vor dem Verzehr gründlich ab.
Obstschale mit vorwiegend aufgesammeltem Fallobst

Das Gelbe Band wird und wurde bereits an vielen Orten, u. a. auch in Waldkirch und Denzlingen, umgesetzt und nicht nur Gemeinden sondern auch private Baumbesitzer*innen können sich an der Ernteaktion beteiligen und ihre Obst- bzw. Nussbäume, Beerensträucher etc. der Allgemeinheit zum Ernten zur Verfügung stellen.

Leider gibt es bislang keine verlässlich gepflegte Karte, auf der alle aktuell mit dem Gelben Band zur Ernte freigegebenen Bäume und Sträucher verzeichnet sind. Daher hier eine OpenStreetMap-Karte mit den aktuellen Standorten in Gutach im Breisgau:

OpenStreetMap-Karte Ernteaktion „Gelbes Band“ – Standorte in Gutach im Breisgau

Herzlicher Dank den Bauhofmitarbeitern für die Pflege der Obstbaumwiesen und die Begleitung der Ernteaktion sowie allen, die sich an den rücksichtsvoll geernteten Früchten erfreuen.

ÖL-Fraktionstreffen: Offen und öffentlich

Unser nächstes Fraktionstreffen findet am Mittwoch, 22. Mai 2024, um 19:00 Uhr im Schwarzwälder Hof in Bleibach statt.
Am 9. Juni 2024 sind Gemeinderatswahlen. Kommen Sie vorbei und lernen Sie uns, Ihre Kandidat*innen der ÖL, das Wahlprogramm sowie unsere Arbeitsweise als Fraktion kennen und bereichern Sie unser Treffen mit Ihren Beiträgen und Anregungen.

Unsere Themen:

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. April 2024

Am Dienstag, 23. April 2024, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Löwenacker:
1. Billigung des Aufhebungsentwurfs und 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13a BauGB

4. Auftragsvergabe zur städtebaulichen Entwicklung „Grabäcker“

5. Auftragsvergabe zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Grundschule ZweiTälerLand Gutach

6. Auftragsvergabe für Brückenprüfung 2024 gem. DIN 1076

7. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

8. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung

9. Abschluss des Forschungsprojekts „Innovatives Strom- und Wärmekonzept im Zweitälerland“

10. Bau von Gemeindewohnungen

11. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. März 2024

Am Dienstag, 26. März, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses
– Beschlussfassung –

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Errichtung eines Carports
– Beschlussfassung –

3. Antrag auf Bauantrag gem. § 49 LBO auf Erweiterung eines Wald- und Naturkindergartens um eine Gruppe mit einem Naturwagen-Lodge-Tiny House (NAWALO) und einem Sanitär-Haus (Trockentoilette) und Erweiterung der bestehenden Gruppe um einen Rollwagen
– Beschlussfassung –

4. Bekanntgaben

5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Einbau einer Betriebsleiterwohnung in eine bestehende Lagerhalle
– Information –

6. Bekanntmachung über die 3. Erweiterung der Abrundungssatzung „Engeldörfle“
– Information –

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

ÖL-Anträge für die Gemeinderatssitzungen im März und April 2024

Für die nächsten Gemeinderatssitzungen haben wir am 27. Februar 2024 folgende Anträge bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.

Antrag 1: Vorausschauende Absicherung der Kinderbetreuung

Bisher konnte die Gemeinde in ihren Verantwortungsbereichen eine stabile Kinderbetreuung anbieten. Betreuungsformen konnten mit Unterstützung der engagierten Erzieher*in­nen weitestgehend an die Elternwünsche angepasst werden und die Erweiterung des Eu­lennests entspannt die Lage bei den verfügbaren Plätzen. Die Auswertungen der Bedarfsumfragen und Betreuungszahlen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass die Gemeinde z. T. nur noch geringe Reserven hat(te), um alle erforderlichen Betreuungsplätze anzubieten.

Daher beantragen wir, die Kinderbetreuung vorausschauend über einen längeren Zeitraum abzusichern und folgende Fragen zu klären:

  • Wie werden sich die Betreuungszahlen in den nächsten 3 Jahren entwickeln?
  • Könnten die Einrichtungen in der Gemeinde gemäß der gesetzlichen Vorgaben in ihren Räumen noch mehr Kinder aufnehmen oder sind neue Räumlichkeiten nötig?
  • Besteht seitens der kirchlichen Träger überhaupt die Bereitschaft, das Angebot in den Kindergärten St. Michael und St. Franziskus zu erweitern?
  • Welche Strategie ist für die Gemeinde organisatorisch, personell und finanziell lang­fristig sinnvoll: Die Zusammenarbeit mit kirchlichen Trägern, mit privaten Trägern oder eine eigenständige kommunale Lösung?

Antrag 2: Klimaneutralität bis 2030 – Konkrete Planung und Umsetzung der energetischen Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes

Im Mai 2021 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Wärmeversorgung der gemeindeeigenen Gebäude bis 2030 klimaneutral werden soll. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz sondern auch der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde (Stichwort: CO2-Bepreisung).
Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, ist die Ausarbeitung eines konkreten Maßnahmen- und Finanzierungsplans notwendig, wie wir bereits in unseren Haushaltsan­trägen für die Jahre 2022 und 2023 gefordert haben – und was auch Seitens der Gemeindeverwaltung zugesichert wurde.
Um planen und priorisieren zu können, ist zunächst wichtig, dass der Gemeinderat über den energetischen Zustand der gemeindeeigenen Gebäude und deren Energieverbrauch umfassend informiert wird.
Seit über fünf Jahren pflegt die Gemeindeverwaltung kommunale Energieverbrauchsdaten in die Software CommunalFM ein. Im Februar 2022 wurden im Gemeinderat exemplarisch die Strom- und Gasverbräuche und die aus dem Gasverbrauch resultierenden CO2-Emis­sionen der Grundschule ZweiTälerLand für das Jahr 2021 präsentiert. Weitere Präsentatio­nen sowie die Auswertungen der kommunalen PV-Anlagen wurden damals an­gekündigt.
Zudem ist die Gemeinde gemäß § 18 KlimaG BW zur Erfassung und Meldung des Energieverbrauchs in kommunaler Verantwortung (Wohn- und Nichtwohngebäude, Sport­plätze, Freibad, Straßenbeleuchtung, Wasserversorgung,…) jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres verpflichtet.

Unsere Anträge:

2.1: Die Gemeindeverwaltung informiert den Gemeinderat umfassend über den energetischen Zustand der gemeindeeigenen Gebäude und deren Energieverbrauch und stellt die Auswertungen der gemeindeeigenen Strom- und Wärmeerzeugung (PV-Anlagen, Eisspeicher) vor. Zukünftig sollen diese „Energieberichte“ jährlich im Gemeinderat erfolgen.

2.2: Es wird ein konkreter und umsetzbarer Plan für die nächsten Jahre zur energeti­schen Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes erstellt, um die Klimaneutra­lität 2030 erreichen zu können. Der Plan umfasst für die einzelnen Gebäude die er­forderlichen Maßnahmen, voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierungsabsi­cherung im jeweiligen Haushaltsjahr.

Antrag 3: Veranstaltung einer Gemeindeputzete

Schon mehrfach wurde angeregt, eine Gemeindeputzete zu veranstalten, bei der Einwoh­ner*innen der Gemeinde gemeinsam an einem Tag Müll in der Gemeinde aufsammeln und in Absprache mit den Bauhofmitarbeitern an Sammelstellen abgeben können. In vielen Gemeinden wird dies jährlich im Frühjahr praktiziert.
Wir bitten die Gemeindeverwaltung und die Bauhofmitarbeiter, einen Termin vorzuschla­gen und Material wie Müllsäcke, Greifzangen sowie Abgabebehälter zur Verfügung zu stel­len und für die Aktion zu werben.