Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

Im Hinblick auf TOP 4 „Hochwasserschutz am Aulebach“ berichtet August Weis, ehemaliger Gemeinderat und langjähriger Vorsitzender des Gutachterausschusses, von bisherigen Hochwasserproblematiken in der Gemeinde.
Er weist auf die Zunahme von lokalen Starkregenereignissen bei gleichzeitig reduzierten Abflussmöglichkeiten hin. Bleibach ist nach Meinung von Herrn Weis aufgrund seiner geographischen Lage häufiger von Starkregen betroffen, da „aus Südwesten kommende Regenwolken am Kandelmassiv entlang Richtung Hörnleberg ziehen, dort hängenbleiben und über Bleibach abregnen“.
Beim Aulebach sieht er insbesondere Entlastungsmaßnahmen oberhalb des Vogelhofs und die Freihaltung des Aulebachgrabens als notwendig an.

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung der Untersuchungsergebnisse „Hochwasserschutz am Aulebach“ durch das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim

Catharin Schäfer und Urban Ronecker (WALD + CORBE Consulting GmbH) und Henning Wiesse (Landratsamt) stellen die Ergebnisse der Hochwasseruntersuchung und mögliche Schutzmaßnahmen für den Aulebach vor.

Die seit drei Jahren laufende Flussgebietsuntersuchung „Oberes Elztal“, für die sich die Gemeinden Gutach im Breisgau, Waldkirch, Simonswald, Winden im Elztal, Elzach und Biederbach zusammengeschlossen haben, umfasst 400 km² (350 km² ohne Glotter). Ziel ist es, gemeinsam einen adäquaten und nachhaltigen Hochwasserschutz zu erzielen. Die Ergebnisse für die Elz, die Wilde Gutach und den Siegelbach wurden bereits in der Gemeinderatssitzung im März 2019 präsentiert. Der Aulebach wurde nun nachträglich in die Untersuchung aufgenommen.

Eine Flussgebietsuntersuchung umfasst jeweils folgende Schritte:

  • Hydrologische (Wo ist mit welchen Wassermengen zu rechnen?) und hydraulische Untersuchung (Welche Abflussmöglichkeiten gibt es und wie leistungsfähig sind diese?); jeweils mit Ist- und Plan-Zustand inkl. Simulation historischer Hochwasser
  • Bestandsanalyse (Schwachstellen, Schutzgrad)
  • Hochwasserschutzkonzeption (Maßnahmen)
  • Kosten-Nutzen-Analyse (Gegenüberstellung von Bau-, Unterhaltungs- und Reinvestitionskosten gegenüber dem Nutzen, d.h. dem verhinderten Hochwasserschaden. Nur wenn die vorgegebene Wirtschaftlichkeit nachgewiesen und die Pro-Kopf-Belastung ≥ 15 € / Einwohner*in liegt (= Kosten aller Hochwasserschutzmaßnahmen einer Gemeinde unabhängig vom Gewässer : Einwohneranzahl) fördert das Land Baden-Württemberg die Hochwasserschutzmaßnahme nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft.)

Hydrologische und hydraulische Untersuchung und Bestandsanalyse für den Aulebach:

  • Am Aulebach sind kurzzeitige Wetterereignisse ausschlaggebend.
  • Insbesondere an der Silberwald-, Hörnleberg- und Dorfstraße sowie im Lehmfeldweg sind Schwachstellen zu finden, die im HQ10-, z. T. sogar im HQ2-Bereich liegen, d.h. statistisch alle zehn oder sogar alle zwei Jahre überflutet werden. Die Schutzgradempfehlungen des Landes von mind. HQ50 bis HQ100 für Siedlungen, Infrastruktur mit überörtlicher Bedeutung und Industrieanlagen werden demnach nicht erfüllt.
  • Die Bebauung der „Alten Ziegelei“ hat die Situation nicht verschlechtert: 2009 waren vom 2,5 ha großen Einzugsgebiet 2 ha (= 80% der Fläche) versiegelt, 2019 waren es beim 3,3 ha großen Einzugsgebiet 1,98 ha (= 60% der Fläche).
  • Für die hydraulische Untersuchung wurde mit einem GPS-gesteuerten Laserscanning ein 2-dimensionales Fließgewässermodell erstellt. Dadurch lässt sich nicht nur der Wasserfluss im Bachbett sondern u. a. auch das Abflussverhalten an den Hängen bei Niederschlägen berechnen. Messungen ab Kregelbach und am Abschlag vom Vogelhof ergaben z. B. dass hier bei hohem Wasseraufkommen 50% dem Aulebachverlauf folgen und 50% direkt bergab Richtung Wilde Gutach fließen.

Hochwasserschutzkonzeption und Kosten-Nutzen-Analyse für den Aulebach:

Insgesamt werden 14 Maßnahmen vorgeschlagen, die im Zusammenwirken einen adäquaten Hochwasserschutz von mind. HQ50, in den meisten Fällen jedoch von HQ100 erreichen sollen. In einer vorläufigen Kostenannahme (Bruttokosten mit Baunebenkosten) wird von Gesamtkosten in Höhe von 779.000 € ausgegangen.

  • Essentiell sind Ablaufmöglichkeiten zur Wilden Gutach (Au 1 – 6) oberhalb der Ortslage noch vor dem Vogelhof von Kregelbach kommend. Diese umfassen ein Steuerbauwerk, eine Flutmulde, Verwallungen, Verdolung und Durchlässe zur Wilden Gutach. Kostenpunkt: 269.000 €.
  • Hochwasserschutz und Retentionsmauern oberhalb der Dorf- und Hörnlebergstraße (Au 7 – 8). Kostenpunkt: 187.000 €.
  • Gewässerausbau, Hochwasserschutzmauer und Erhöhung der Mauer am Verdolungseinlauf oberhalb der Silberwaldstraße (Au 9 – 11). Der Aulebach soll auf 1 m verbreitert werden, wodurch sich der Wasserstand um 10 -20 cm absenkt. Die Ufermauer soll verlängert und in der Höhe angepasst werden. Kostenpunkt: 65.000 €.
  • Gewässerausbau bis zum Ortsende, Mauerarbeiten, ggf. Erneuerung der Überfahrt und Tieferlegung Hausanschluss (Au 12 – 13). Durch die Gewässervertiefung um 30 – 40 cm und die Verlängerung der Mauer wird ein niedrigerer Wasserspiegel und ein gleichmäßiges Gefälle und somit ein HQ50-Schutz erreicht. Kostenpunkt: 224.000 €.
    Ein HQ100-Schutz wäre hier nur mit einem Bypass (Zweitrohr) erreichbar. Dieser würde zusätzlich 150.000 € kosten.
  • Gewässerausbau und Verbesserung des Abflusses unter der Bahnlinie hindurch an der Silberwaldstraße unterhalb Silberkönig (Au 14). Kostenpunkt: 34.000 €. Als weitere, 15. Maßnahme, wäre noch eine Überleitung des Außengebietsabflusses über die Bahnbrücke Silberwaldstraße möglich.

Auf die Frage nach der Priorisisierung und nach finanziellen Fördermöglichkeiten antwortet Herr Wiesse, dass die Maßnahmen (Au 1 – 6) oberhalb der Ortslage Priorität hätten. Für eine Förderung und die wasserrechtliche Genehmigung müssen jedoch ein Gesamtkonzept stehen und die Maßnahmen aufeinander abgestimmt zeitlich entsprechend nacheinander umgesetzt werden. Hier sei man auch auf die Bereitschaft der Grundstückseigentümer*innen angewiesen, die Maßnahmen mitzutragen.

Auf die Frage, wie der Zuwachs des Bachlaufes im Sommer bei Niedrigwasser verhindert werden soll, antwortet Frau Schäfer dass die Gewässerpflege unbedingt eingeplant werden müsse und die Vertiefung des Bachlaufes mit einer Abstufung erfolge um möglichst immer einen Wasserfluss zu er möglichen.

Bürgermeister Singler ergänzt noch, dass die Durchlässe dann automatisch gesteuert werden.

Die Kosten-Nutzen-Analyse wurde schon beauftragt und soll im Sommer 2020 vorliegen.

4. Antrag des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für einen verdienten Feuerwehrangehörigen

  • Die Ehrenmitgliedschaft für Meinrad Burger, Hauptfeuerwehrmann Abteilung Siegelau, wird einstimmig beschlossen. Herr Burger ist seit 1980 in der Feuerwehr tätig und hat sich durch Lehrgänge, Ausbildungen und vorbildliche Kameradschaft laut Gesamtkommandant Stefan Kaltenbach sehr große Verdienste erworben.
  • Thomas Schuler, der 20 Jahre lang die Abteilung Gutach führte, wird ebenfalls einstimmig zum Ehrenabteilungskommandanten ernannt. Im entsprechenden Antrag bezeichnet Stefan Kaltenbach ihn als guten, pflichtbewussten und vorbildlichen Kameraden, welcher den neu gewählten Abteilungskommandanten als Stellvertreter weiter unterstützen wird.

    Rechtsgrundlage ist jeweils § 8 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau.

5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2019 und Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 GemO hat die Gemeinde jedes Jahr einen Bericht über Spender*innen, Zuwendungen und Zuwendungszwecke zu erstellen und der Rechtsaufsichtbehörde (hier: Landratsamt Emmendingen) vorzulegen. Die Annahme und Vermittlung der Spenden muss jeweils vorab vom Gemeinderat beschlossen werden.
2019 gingen Geldspenden in Höhe von 5.231,58 € bei Gemeinde ein, die der Kinderkrippe Schatzkiste, der Feuerwehr, der Grundschule ZweiTälerLand und dem DRK zugute kamen. Spender waren der Elterbeirat der Kinderkrippe Schatzkiste, der Förderverein der Grundschule ZweiTälerLand sowie einzelne Privatpersonen und Unternehmen.
Zusätzlich gingen Sachspenden in Höhe von 1.615,19 € vom Förderverein der Grundschule ZweiTälerLand bei der Gemeinde ein, die entsprechend der Grundschule ZweiTälerLand zugute kamen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (ein Gemeinderatsmitglied nimmt aufgrund Befangenheit nicht an der Abstimmung teil) die Annahme der Spenden, für die noch kein separater Annahmebeschluss vorlag, und den Spendenbericht 2019.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Stefan Weis (ÖL): In welchem Ausmaß und in welchem Zeitraum sind das Gelände um den Bleibacher Bahnhof mit Bushaltestellen, Parkplätzen sowie der Straßen-und Personenverkehr an der Bahnhofstraße einschließlich Unterführung im Zuge der Bauarbeiten an der Breisgau-S-Bahn beeinträchtigt? Gibt es schon einen Termin für die Infoveranstaltung der DB, die laut Badischer Zeitung vor Baubeginn noch stattfinden soll?
    Bürgermeister Singler: Die Informationsveranstaltung wird am 12.02.2020 um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle in Oberwinden stattfinden. Die Gemeinde hat darum gebeten, dass der Schienenersatzverkehr dort ausführlich thematisiert wird. Die Gemeindeverwaltung hat am 30.01.2020 nochmals einen Termin mit der DB wegen der Submission der Bauarbeiten und sonstiger vertraglicher Belange. Zudem laufen noch Gespräche mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) und den Gemeinden. Es ist zu hoffen, dass dann die Detailfragen geklärt werden können.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass durch den Gemeindevollzugsdienst im Zeitraum vom 15.08. bis 15.12.2019 41 Fälle im ruhenden Verkehr geahndet und zusätzlich mindestens 60 mündliche Verwarnungen ausgesprochen wurden.

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach i.Br. / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach

Frau Mareen Pundt, Dipl. Geographin und Stadtplanerin vom Planungsbüro FSP aus Freiburg, stellt nochmals die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes und dann die Stellungnahmen hierzu aus der frühzeitigen Beteiligung (30.08. bis 01.10.2019) vor.
Von Seiten der Bürgerschaft kamen keine Einwände. Die Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange (u. a. Landratsamt, Regierungspräsidium, Regionalverband, Deutschen Bahn) beinhalteten wenige, im Vorfeld bereits bekannte Forderungen und Anregungen, welche bei der weiteren Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Dabei handelt es sich u. a. um die Gestaltung der Versickerung und Kanalisation für den Umgang mit Niederschlägen und Grundwasser, da die Fläche mit HQextrem ausgewiesen ist. Ebenso wird auf Anbaubeschränkungen zur Landstraße und zum Bahndamm sowie auf Ausgleichsflächen für betroffene Landwirt*innen hingewiesen.

Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) ist als beteiligter Architekt befangen und nimmt nicht an den Abstimmungen teil.

Der übrige Gemeinderat beschließt folgende Punkte einzeln und einstimmig:

a) Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 (1) BauGB i. V. m. § 1 (8) BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

b) Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

c) Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf vom 17.12.2019 und fasst den Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

Weitere Informationen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und den diesbezüglich vom 30.08. bis 1.10.2019 öffentlich ausgelegten Dokumenten finden sich unter TOP 19 im Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019.

Die Sitzung des gemeinsamen Ausschusses findet am 30. Januar 2020 in Waldkirch statt.

4. Bebauungsplan „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ im Ortsteil Gutach

Frau Pundt erläutert nochmals kurz die geplante Bebauung und stellt dann die Stellungnahmen hierzu aus der frühzeitigen Beteiligung (30.08. bis 01.10.2019) vor.
Von Seiten der Bürgerschaft kamen keine Einwände. Die Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange (u. a. Landratsamt, Regierungspräsidium, Regionalverband, Netze BW) beinhalteten wenige, im Vorfeld bereits bekannte Forderungen und Anregungen, welche bei der weiteren Planung und Umsetzung berücksichtigt werden.
Aufgrund der HQextrem-Lage wird die Mindest-Erdgeschoss-Fußbodenhöhe so angepasst, dass sie auf jeden Fall dem Wert der sich derzeit in Aktualisierung befindlichen Hochwassergefahrenkarte entspricht und in etwa auf einer Höhe mit der Gemeindeverbindungsstraße liegt. Tiefgaragen und Unterkellerung wird es nicht geben. Es werden nur standortspezifische Werbeanlagen (Feuerwehr, Rettungsdienst) erlaubt. Der Gewässerrandschutz muss von der Gemeinde noch geregelt werden (nicht Teil des Bebauungsplanes). Die geplante Bepflanzung wird weiter konkretisiert. Aufgrund des historischen Bergbaus in der Nähe des Baugrundes wird der Aushub auf Altlasten geprüft. Als Ausgleichsmaßnahmen für Ökopunkte dienen eine Streuobstwiese sowie die bereits 2016 in der Wilden Gutach gebaute Fischtreppe.
Auf die Frage von Beate Roser (ÖL) hin, wie die Restfläche an der Hintermatte weiterhin bewirtschaftet bzw. gemäht wird, antwortet Frau Pundt, dass man diesbezüglich mit dem derzeitigen Pächter in Kontakt steht.

Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) ist als beteiligter Architekt befangen und nimmt nicht an den Abstimmungen teil.

Der übrige Gemeinderat beschließt folgende Punkte einzeln und einstimmig:

a) Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge.

b) Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 17.12.2019.

c) Der Gemeinderat beschließt für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ die Durchführung der Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB.

Weitere Informationen zum Bebauungsplan und den diesbezüglich vom 30.08. bis 1.10.2019 öffentlich ausgelegten Dokumenten finden sich unter TOP 20 im Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019.

5. Haushalt 2020
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020

Der Haushalt für 2020 war bereits im Verwaltungsausschuss vorberaten worden. Die Ergebnisse sind in unserem Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 3. Dezember 2019 nachzulesen.

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die neue Variante des Haushaltsplanes vor, welche die Änderungen aus der Vorberatung, überarbeitete Zahlen aus dem Teilhaushalt 3 (Allgemeine Finanzwirtschaft: Steuern, Zuweisungen, Umlagen,…) sowie als einzigen neuen Posten die Einstellung von 30.000 € für die Digitalisierung der Grundschule ZweiTälerLand mit Sperrvermerk berücksichtigt. Letztgenannter Betrag soll von Gemeindeverwaltung und -rat insbesondere für Präsentationsmedien freigegeben werden, sobald der Medienentwicklungsplan der Schule entsprechend erstellt wurde. Der Medienentwicklungsplan ist notwendig, um bis 2024 Fördergelder im Rahmen des DigitalPakt Schule abrufen zu können. Insgesamt stehen der Grundschule ZweiTälerLand ca. 73.000 € für die Digitalisierung zur Verfügung. Es können rückwirkend Beschaffungen ab dem 17.05.2019 über die Förderung des DigitalPakt Schule finanziert werden. Allerdings müssen diese im Medienentwicklungsplan, der aktuell noch erstellt wird, explizit benannt werden.

Frau Schäfer ergänzt, dass der Ergebnishaushalt für 2020 ausgeglichen werden kann, die Gemeinde jedoch weiterhin das Ziel verfolgen muss, die ordentlichen Erträge zu erhöhen und die ordentlichen Aufwendungen zu mindern um auch in den nächsten Jahren handlungsfähig zu sein.
Im Finanzhaushalt kann für 2020 kein Finanzierungsmittelüberschuss erzielt werden, da die Ausgaben aus Investitionstätigkeiten die Einnahmen übersteigen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020. Diese werden nun der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt, welche innerhalb eines Monats Einsprüche erheben kann. Danach können mit rechtskräftig beschlossenem Haushalt Förderungen und Mittel aus dem Ausgleichsstock fristgerecht beantragt werden.
Alle Fraktionssprecher*innen danken Frau Schäfer und der Gemeindeverwaltung im Namen des gesamten Gemeinderats für die umfassende geleistete Arbeit und die Tatsache, dass Haushaltssatzung und -plan dadurch noch im Dezember 2019 beschlossen werden konnten.

Abschließend bringt Barbara Schuler (ÖL) als Fraktionsvorsitzende ihre Haushaltsrede ein.

6. Zustimmung zu Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen – Jahresabschlüsse 2018 und 2019, Projekte, Investitionen sowie Wirtschafts- und Finanzplan – mit zwei Enthaltungen zu.

7. Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gutach im Breisgau

In der Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019 wurde der Beschluss der Geschäftsordnung des Gemeinderats vertagt, da Annette Linder (ÖL) darauf hingewiesen hatte, dass der Entwurf an einigen Stellen Diskrepanzen zur übergeordneten Gemeindeordnung für Baden-Württemberg aufwies. Davon betroffen waren u. a. das Recht der Gemeinderatsmitglieder auf Unterrichtung und Akteneinsicht und die Weitergabe und Veröffentlichung von Beratungsunterlagen, welche u. a. in der Reform der Gemeindeordnung 2015 neu geregelt wurden.

Hauptamtsleiter Barth stellt in der Sitzung am 17.12.2019 nun die überarbeitete Neufassung vor. Diese enthält mit §28a auch einen neuen Artikel zur Beteiligung von Jugendlichen: „Jugendliche Interessensvertreter*innen werden an den Sitzungen des Gemeinderats beteiligt. Sie haben insbesondere bei jugendrelevanten Themen ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht.“ Zudem werden einige weitere von Annette Linder (ÖL) vorgeschlagene Ergänzungen und Änderungen integriert sowie die von ihr vorgeschlagene Formulierung in geschlechtergerechter Sprache übernommen.

Der Gemeinderat beschließt die neue Geschäftsordnung des Gemeinderates einstimmig, welche wohl eine der ersten in geschlechtergerechter Sprache in Baden-Württemberg sein dürfte.

8. Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, die bisherige Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung durch eine Neufassung zu ersetzen. Öffentliche Bekanntmachungen sollen nun – soweit gesetzlich nicht anders geregelt – über die Gemeindewebsite unter gutach.de auf der Startseite unter „Aktuelles“ erfolgen. Dadurch möchte die Gemeindeverwaltung verhindern, dass Sitzungen des Gemeinderates oder der Ausschüsse komplett entfallen müssen, wenn die rechtzeitige Veröffentlichung im Mitteilungsblatt versäumt wurde.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu.

9. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Eine Spende in Höhe von 100,00 € für die Grundschule Bleibach wurde einstimmig angenommen.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Wie ist der Stand bezüglich der WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof? – Bauamtsleiterin Heß: Der Bauantrag ist gestellt und liegt derzeit im Baurechtsamt in Waldkirch.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wie sind die Öffnungzeiten der WC-Anlagen am Bleibacher und Gutacher Friedhof gestaltet? – Bürgermeister Singler: Die Toiletten am Gutacher Friedhof sind immer geöffnet. Die Toilletten am Bleibacher Friedhof nur zu Beerdigungszeiten, da hier sonst Zugang zum gesamten Gebäude besteht.
  • Annette Linder (ÖL): Hat die Kirchengemeinde dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung hinsichtlich der Aufgaben- und Ausgabenverteilung bei der WC-Anlage am Siegelauer Friedhof zugestimmt? – Bürgermeister Singler: Der Haushalt muss erst genehmigt werden. Frau Schäfer wird diesen am 18. Dezember 2019 persönlich im Landratsamt Emmendingen abgeben.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Januar 2020

Am Dienstag, 28. Januar 2020, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
  2. Bekanntgaben
  3. Vorstellung der Untersuchungsergebnisse „Hochwasserschutz am Aulebach“ durch das Fachbüro WALD + CORBE Consulting GmbH aus Hügelsheim
  4. Antrag des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für einen verdienten Feuerwehrangehörigen
    – Beschlussfassung –
  5. Spendenbericht der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2019 und Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau
    – Beschlussfassung –
  6. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. November 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

Zu Beginn der Sitzung stimmt der Gemeinderat dem Antrag von Bürgermeister Singler zu, nach dem die anwesenden Zuhörer*innen nicht nur in der Frageviertelstunde während TOP 1 sondern auch nach der Vorstellung von TOP 6 die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung zentraler Gleichstellungsaspekte in der Kommunalpolitik durch Frau Baum, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emmendingen

Frau Baum stellt die (behörden)internen und externen Aspekte ihrer Arbeit vor, deren gesetzliche Grundlage das Chancengleichheitsgesetz von 2016 bildet.

Behördenintern wird mit dem Chancengleichheitsplan auf eine geschlechtergerechte Personalentwicklung, den Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und auch Männern in verschiedenen Bereichen hingearbeitet.

Die externe Gleichstellungsarbeit wirkt mit Netzwerken und Projektarbeit darauf hin, Frauen im Beruf, in der Kommunalpolitik und bei der Vereinbarkeit und von Familie und Beruf zu fördern und Hilfen und Präventionsmaßnahmen beim Thema Gewalt gegen Frauen (häusliche und sexualisierte Gewalt, Stalking, Zwangsheirat etc.) anzubieten.

Eindrücklich belegt Frau Baum, dass Frauen in Deutschland auch 2019 noch nicht gleichgestellt sind: So liegt der Frauenanteil in den Gemeinderäten des Landkreises Emmendingen nur bei 30%, Frauen verdienen bundesweit bei gleicher Leistung durchschnittlich 22% weniger als Männer (Gender Pay Gap), leisten aber gleichzeitig 52% mehr unbezahlte Arbeit pro Tag als Männer v. a. bei der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen (Gender Care Gap).

Abschließend betont Frau Baum, dass es sie sehr freue, dass im Gutacher Gemeinderat 50% Frauen vertreten sind und fragt, wie dies gelungen sei. Bürgermeister Singler antwortet, dass einfach alle gleich behandelt würden, mehrere Gemeinderät*innen ergänzen, dass sie sich einfach für kommunale Themen interessieren und einsetzen möchten. Barbara Schuler (ÖL) erklärt, dass es wichtig sei, Frauen persönlich für eine Kandidatur zu motivieren und über die Anforderungen und Möglichkeiten in der Kommunalpolitik zu informieren. Sie lobt die bisherige Arbeit von Frau Baum und ist deren zukünftige Ansprechpartnerin im Gemeinderat für Gleichstellungsfragen.

Mit freundlicher Genehmigung von Frau Baum dürfen wir ergänzend ihre Präsentation zur Chancengleichheit im Landkreis Emmendingen veröffentlichen.

4. Gemeindewald

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020

Frieder Hepperle, Leiter des Forstbezirks Waldkirch (Forstamt des Landratsamts Emmendingen) erläutert zunächst die Neurorganisation des Kreisforstamtes ab 01.01.2020. Aufgrund des Kartellverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg wurde die Anstalt öffentlichen Rechts für den Staatsforstbetrieb (ForstBW) gegründet. Diese bewirtschaftet nun die über 300.000 ha Staatswald und ist somit größter Forstbetrieb des Landes. Beratung und Betreuung von Privat- und Körperschaftswald sowie hoheitliche Aufgaben obliegen davon getrennt der dreistufigen Landesforstverwaltung. Durch die klare Trennung der Organisation des Staatswaldes von der des Privat- und Kommunalwaldes ergeben sich auch personelle Änderungen und neue Zuschnitte der Reviere. In Gutach im Breisgau ist weiterhin Forstrevierleiter Ulrich Volk für den Privat- und Kommunalwald zuständig und betreut in dem nun mit „Gutach-Waldkirch“ neu benannten Revier auch den Privatwald in Suggental; der Privatwald in Simonswald wird hingegen nun durch den dortigen Kollegen übernommen.

Anschließend referiert Herr Hepperle über die aktuelle Situation des Waldes und des Holzmarktes:

  • Nach dem Trockenjahr 2018 war es auch 2019 – insbesondere im Juni und Juli – zu heiss und zu trocken. Die Niederschläge waren 2019 unter- bis durchschnittlich. Die vermehrten Niederschläge in den letzten Wochen haben die Lage etwas entspannt, reichen jedoch längst nicht aus, um bestehende Defizite auszugleichen; der Wald ist weiterhin geschwächt.
  • Der Buchdrucker (der v. a. Fichten befallende Borkenkäfer) konnte sich dadurch immens entwickeln: In Lagen unter 400 m konnte er bis zu drei, zwischen 400 und 1000 m zwei überwinterungsfähige Generationen anlegen. Daher wird der Schaden durch Käferholz auch 2020 eine Rolle spielen.
  • In Baden-Württemberg fielen nach den beiden Trockenjahren 2,4 Mio. m³ Käferholz und 0,4 Mio. m³ Schadholz im Laubholz an. Der Landkreis Emmendingen war mit 30.000 m³ Käferholz betroffen. Die Schäden im Wald auf dem Gemeindegebiet Gutach im Breisgau waren verhältnismäßig gering (s.u.), da im Privat- wie auch im Gemeindewald das Schadholz frühzeitig entfernt wurde und so noch gut über die Holzverkaufsstelle vermarktet werden konnte. Herr Hepperle dankt den Privatwaldbesitzer*innen für die geleistete Arbeit und weist daraufhin, dass Überwinterungsbäume weiterhin konsequent entfernt werden müssen.
  • Die Situation am Holzmarkt bezeichnet er als bislang noch nie dagewesene paneuropäische Störung. Seit dem 2. Halbjahr 2018 hat sich der Holzpreis bei Fichten und Tannen nach längerer stabiler Phase stetig nach unten entwickelt. Der Festmeterpreis für Fichtenholz hat sich insbesondere in den B- und C-Qualitäten, in die in der Regel das sich farblich verändernde Käferholz fällt, um bis zu 40% reduziert. Nachfragt werden von den Sägewerken frisches Holz erstklassiger Qualität sowie Edelhölzer.

Forstrevierleiter Ulrich Volk blickt nun auf die Jahre 2018 und 2019 zurück und stellt die Planungen für 2020 vor.

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
    Bis August erfolgten Einschlag und Bewirtschaftung wie geplant. Durch die trockenheitsbedingten Käferschäden musste danach der geplante Einschlag zugunsten der Entfernung des Schadholzes gestoppt werden. Der Gemeindewald war hier mit 140 fm Fichte (knapp 10% des Hiebsatzes) betroffen. Das geplante Betriebsergebnis von rund 35.000 € Reinerlös konnte dennoch erfüllt werden (rund 76.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 41.000 € ordentliche Aufwendungen). Insgesamt wurden 350 fm Buche, 430 fm Fichte und 270 fm Tanne eingeschlagen und vermarktet.
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
    Auch 2019 war als zweites Trockenheits- und Käferjahr durch die sinkenden Holzpreise (s.o.) und die begrenzten Unternehmer- und Fuhrkapazitäten geprägt.
    Im Frühjahr wurden 450 fm Douglasien (Endnutzung und Durchforstung) in Riedern und am Hörnleberg eingeschlagen, da hier gute Erlöse erzielt werden konnten. Es erfolgten auch Reinvestitionen in die Douglasienbestände und weitere Pflegemaßnahmen.
    Ab dem Sommer wurden als zufällige Ergebnisse 140 fm Fichte (Käfer- und Dürreholz, knapp 10% des Hiebsatzes) eingeschlagen.
    440 fm Tannenholz wurden im Herbst größtenteils auf Bestellung gefällt. Hier konnte durch schnelles Reagieren auf die Nachfrage ein guter Erlös erzielt werden.
    Herr Volk ist optimistisch, dass der geplante Einschlag für 2019 noch bis zum Jahresende erfolgen und somit das geplante Betriebsergebnis für 2019 von rund 17.000 € erreicht und höchstwahrscheinlich auch übertroffen werden kann (rund 81.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 62.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020
    Durch die planmäßige BewirtschaftungDouglasie (Wertholz im Altbestand, Durchforstung in jüngeren Beständen), Buche (Durchforstung in jüngeren Beständen), Tanne (auf Bestellung) – sollen rund 25.000 € Erlös erzielt werden.
    Weitere wichtige Tätigkeiten werden die Jungbestandspflege, verkehrssichernde Maßnahmen u. a. an der Landstraße und der Bushaltestelle in Gutach sowie die Teilnahme an der Klimaschutzaktion des Gemeindetages „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ sein.
    Ergänzend soll im Rahmen eines Sonderhiebs der Hang zwischen Stollen und Gutach durchforstet werden. Das organisatorisch anspruchsvolle Vorhaben – hohe Durchforstungsnotwendigkeit, Hanglage und -absicherung, Einsatz eines Seilkrans, Koordination mit dortigen Privatwaldbesitzer*innen, ca. zweiwöchige Sperrungen der Landstraße (außer für ÖPNV), Wegemaßnahmen – wird von einem Trainee des Forstamtes geplant, wodurch die zusätzlichen Belastungen für den laufenden Betrieb nicht zu groß werden.
    Insgesamt wird mit einem Einschlag von rund 1.500 fm (Gemeinde- und Privatwald) und mit einem Erlös von rund 10.000 € gerechnet. Dieser ergibt sich aus den hohen Kosten für die Maßnahme und den erhofften guten Erlösen aufgrund des hohen Douglasienanteils.
    Insgesamt wird für 2020 ein Erlös von rund 33.000 € angestrebt (rund 166.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 131.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan für 2020.

5. Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald der Gemeinde Gutach im Breisgau ab 01.01.2020
hier: Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Zuge der Neuorganisation des Kreisforstamtes (siehe TOP 4) müssen die Kommunen zum 01.01.2010 neue Verträge mit dem Landratsamt zur Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald schließen. Die Beförsterung des kommunalen Waldes muss aufgrund des geänderten Bundeswaldgesetzes kostendeckend erfolgen. Das Entgelt für den Revierdienst (= Beförsterungskosten) setzt sich im Landkreis Emmendingen zu 2/3 aus der zu betreuenden forstlichen Betriebsfläche und zu 1/3 aus dem von der Forsteinrichtung festgesetzten Hiebsatz zusammen; ein Mehrbelastungsausgleich kann über das Forstamt beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden. Für Gutach im Breisgau ergibt sich dadurch ein jährlich zu zahlendes Entgelt von 12.068 €.

Der Revierdienst umfasst u. a. die Übernahme des Abschlusses von Liefer- und Leistungsverträgen, Logistikdienstleistungen und die Kontrollen im Rahmen der erforderlichen Vekehrssicherungspflicht.

Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald (KW 1) einstimmig zu.

6. Vorstellung der Stromtrasse vom Windpark „Rotzeleck“ auf der Gemarkung Biederbach bis zum Umspannwerk der Fa. Netze BW GmbH in Bleibach durch die Firmen Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Netze BW GmbH und Enercon GmbH

Von den am Bau und Betrieb der Windkraftanlage und der Stromtrasse beteiligten Unternehmen sind folgende Vertreter anwesend: Andreas Markowsky (Geschäftsführer der Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH), Josef Schmidt (Diplomingenieur beim Windkraftanlagenhersteller Enercon GmbH), Michael Sterner (Manager für Netzdienstleistungen der Netze BW GmbH) und Gordon Hoch (Bereichsleiter Südwest der Enercon GmbH).

Bürgermeister Singler kritisiert zu Beginn, dass die Gemeindeverwaltung erst spät über die Planung der Stromtrasse informiert bzw. in diese eingebunden wurde. Der schleppende Informationsfluss und die mangelnde Transparenz wird auch von den Gemeinderät*innen und einigen anwesenden Bürger*innen bemängelt. Josef Schmidt (Enercon) entschuldigt sich im Namen der anwesenden Unternehmen für die schlechte Kommunikation und die daraus entstandenen Unstimmigkeiten. Er erläutert, dass Enercon die Firma Netze BW mit der Planung der Trassenführung beaufragt habe.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass in Rücksprache mit Netze BW nur das Umspannwerk in Bleibach für die Einspeisung des Stroms der vorhanden bzw. potentiellen Windkraftanlagen am Schillinger Berg, Rotzeleck und Bildstock in Frage kommt.

Michael Sterner (Netze BW) erläutert anhand einer Präsentation, die wir hier mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, welche Teilbereiche die Sicherung der Leitungsrechte umfasst und wie die Kommunikation erfolgt ist bzw. hätte erfolgen sollen. Er berichtet, dass bereits zehn Trassenvarianten verhandelt, 1000 Arbeitsstunden investiert, 41 Dienstbarkeitsverträge erstellt und Vorprüfungen für die naturschutzrechtliche Genehmigung erfolgt sind. Vom Vorwurf, Grundstückseigentümer*innen seien vom zuständigen Mitarbeiter der Firma Mailänder Consult, welche von Netze BW mit den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen beauftragt worden war, bedrängt worden, zeigt er sich betroffen. Er erklärt, dass dies sehr ernste Vorwürfe seien, er sich ein solches Verhalten von seinem Kollegen von Mailänder Consult, mit dem er schon seit Jahren gut zusammenarbeitet, nicht vorstellen könne und bittet darum, über solche Vorwürfe persönlich informiert zu werden.

Mehrere Gemeinderät*innen kritisieren, dass Gemeindeverwaltung und -rat nicht bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit den privaten Grundstückseigentümer*innen informiert wurden, dass die Trassenplanung nicht parallel zu Planung der Windenergieanlagen durchgeführt und öffentlich darüber informiert wurde und dass von den Grundstückseigentümer*innen vertraglich Stillschweigen über die vereinbarte Entschädigungszahlungen gefordert wurde, was einige Betroffene sehr irritiert hätte. Außerdem wird beanstandet, dass einerseits noch keine Trassenführung bekannt gegeben worden sei, andererseits an verschiedenen Stellen bereits an der Trasse gebaut würde.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass üblich sei, dass die Trassenplanung erst nach der Windkraftanlagenplanung erfolge und dass für die bisherigen Arbeiten keine gesonderte Genehmigungspflicht bestanden habe.

Die angekündigte Vorstellung des Verlaufs der Stromtrasse findet aus drei Gründen nicht statt: Zum einen steht der endgültige Verlauf noch nicht fest. Zum anderen sprechen Datenschutzgründe dagegen und es gab Hinweise, dass Grundstückseigentümer*innen, die einer Durchleitung zugestimmt hätten bzw. diesbezüglich kontaktiert worden waren, von Gegner*innen der Stromtrasse bedroht worden waren.

In der auf diesen TOP verschobenen Fragestunde kritisieren viele der anwesenden Bürger*innen ebenfalls die mangelnde Transparenz und Informationspolitik der Unternehmen. Auf technische Rückfragen hin antwortet Herr Markowsky (Ökostrom Freiburg), dass es sich bei der Stromleitung um ein 20 kV-Kabel handele, welches mindestens einen Meter tief in die Erde verlegt wird, wodurch möglicher Elektrosmog kein Problem darstelle. Gordon Hoch (Enercon) ergänzt, dass mit dem Stromkabel kleine Telekommunikationskabel für interne Bedarfe verlegt würden.

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens erklärt Michael Sterner (Netze BW), dass weiterhin mit den Grundstückeigentümer*innen über die noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge verhandelt werde, die Netze BW jedoch aus dem Projekt aussteigen werde, wenn sich keinerlei Einigung ergeben würde.
Bezüglich der Entschädigungszahlungen wird erklärt, dass diese je nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks pro laufendem Meter Leitung unterschiedlich ausfallen können und zwischen Mailänder Consult und den Grundstückseigentümer*inen vereinbart werden.

Bürgermeister Singler stellt abschließend klar, dass die Gemeinde der Trassenführung über gemeindeeigene Grundstücke nicht entgegensteht und dies auch juristisch nicht kann.

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Berechnungen des kalkulatorischen Zinssatzes vor und schlägt unter Berücksichtigung der Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,40 % für das Haushaltsjahr 2020 vor.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

8. Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor, welche auf der Grundlage der 2012 erstellten Kostenträgerrechnung erfolgte. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung einer neuen Kostenträgerrechnung eingestellt, auf deren Grundlage die Abwassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz der geplanten Sanierungen am Wassernetz sowie Untersuchungen, Auswertungen und Reinigungen keine Gebührenerhöhung erfolgen.
Bauamtsleiter Adam stellt klar, dass das Niederschlagswasser mit 0,17 € / m² im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig kalkuliert wurde.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung und die sich daraus ergebenden Abwassergebühren von 1,35 €/m² und Niederschlagswassergebühren von 0,17 €/m².

9. Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor. Eine Anpassung der seit dem 01.01.2006 geltenden Grundgebühr (Zählergebühren) wird erst erfolgen, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung hierfür im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen eines Fachbüros eingestellt, auf deren Grundlage die Wassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz anstehender Malerarbeiten an den Hochbehältern und Reparaturen im Wassernetz keine Gebührenerhöhung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung und die sich daraus ergebenden Frischwassergebühren von 1,80 €/m².

10. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Gutach
hier: Ersatz des Manganfilters

Der Gemeinderat vergibt die Sanierungsarbeiten mit einem Brutto Angebotspreis von 15.469,41 € gemäß Beschlussvorschlag einstimmig an die Firma Dorfmüller Wassertechnik.

11. Sachstandsbericht Sanierung Grundschule ZweiTälerLand „Mitteltrakt“ durch die Bauverwaltung

Die Überprüfung von Statik, Brand- und Blitzschutz laufen derzeit. An der Fassade stehen eine Betonsanierung, Dämmung, Erneuerung der Fenster und Verkleidung mit Lärchenholz an. Die obere Geschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Für das Dach hat sich ein Satteldach als wirtschaftlichste Dachform mit größerem Dachüberstand erwiesen. Die Anbringung von Schneefanggittern und einer Photovoltaikanlage ist geplant. Insgesamt wird bei der Planung und Sanierung schon der für 2021 angedachte Mensa-Anbau berücksichtigt.

12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig eine Spende in Höhe von 50 € für die DRK-Weihnachtsgeschenke-Aktion an.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2019

Am Dienstag, 17. Dezember 2019, findet um 18:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
  2. Bekanntgaben
  3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach i.Br. / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach
    a) Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 2 (1) BauGB
    b) Beratung und Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
    c) Billigung des Entwurfs und Beschluss der Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
    (Weitere Informationen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und den diesbezüglich vom 30.08. bis 1.10.2019 öffentlich ausgelegten Dokumenten finden sich unter TOP 19 im Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019.)
  4. Bebauungsplan „Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Rettungsdienst“ im Ortsteil Gutach
    a) Abwägung der eingegangenen Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
    b) Billigung des Bebauungsplanentwurfs
    c) Beschluss über die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
    (Weitere Informationen zum Bebauungsplan und den diesbezüglich vom 30.08. bis 1.10.2019 öffentlich ausgelegten Dokumenten finden sich unter TOP 20 im Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019.)
  5. Haushalt 2020
    Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020
  6. Zustimmung zu Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG
    – Beschlussfassung –
  7. Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gutach im Breisgau
    – Beschlussfassung –
  8. Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung
    – Beschlussfassung –
  9. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde
    – Beschlussfassung –
  10. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.