Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 24. Oktober 2023

1. Antrag auf Bauen im Überschwemmungsgebiet – hier Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die notwendige Befreiung zum Bauen im Überschwemmungsgebiet; Flurstück 52, Gemarkung Gutach

Frage: Besteht ein rechtliches Risiko für die Gemeinde?
Antwort: Nein
Der Technische Ausschuss gibt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umbau des best. Hofgebäudes zu einem Betriebsleiterwohnhaus mit Altenteilwohnung und Umbau einer best. Garage auf dem Flurstück 80, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Bekanntgaben

  • Ein Eigentümer im Wohngebiet „Alte Ziegelei“ hat einen Änderungsbauantrag gestellt. Diese Änderungen entsprechen den Vorgaben des Bebauungsplans. Somit muss der Änderungswunsch nicht geprüft werden. Die Verwaltung hat explizit auf die Einhaltung des Bebauungsplans hingewiesen.
  • Im Gewerbegebiet Stollen II wird eine Gewerbefläche in eine Praxis (Physiotherapie) verändert. Die Unterlagen zur Umplanung wurden eingereicht, sind aber noch nicht geprüft worden.
  • Die Straßenbeleuchtung in der Gemeinde wird schrittweise von Halogen- in LED-Beleuchtung gewechselt. Bis Ende November will der Bauhof die übrigen Laternen erneuert haben.
  • Die Stadt Elzach legt öffentlich den Entwurf und die Erweiterung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schrahöfe-Simes“ aus. In diesem Zuge wurde die Gemeinde Gutach i. Br. angefragt. Die Belange der Gemeinde werden nicht berührt.

4. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: Zu der vorherigen Umplanung im Gewerbegebiet Stollen II. Werden dadurch mehr Stellplätze benötigt?
    Antwort: Nein. Es sind genug Stellplätze auf dem Gebäude ausgewiesen.
  • Wer ist für die Reinigung der Bushaltestellen verantwortlich?
    Antwort: Die Haltestellen und die Mülleimer werden von den Bauhofmitarbeiter gereinigt.
  • Hinweis: Der unterirdische Löschteich in Oberspitzenbach könnte versandet sein. Es wird gewünscht, ihn zu kontrollieren.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 24. Oktober 2023

Am Dienstag, 24. Oktober 2023, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Bauen im Überschwemmungsgebiet – hier Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens für die notwendige Befreiung zum Bauen im Überschwemmungsgebiet; Flurstück 52, Gemarkung Gutach

  • Vorlage 2032/142

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umbau des best. Hofgebäudes zu einem Betriebsleiterwohnhaus mit Altenteilwohnung und Umbau einer best. Garage auf dem Flurstück 80, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

  • Vorlage 2023/142

3. Bekanntgaben

4. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. September 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Aufbau eines Lagerschopfes auf eine bestehende Garage sowie Neubau einer Garage mit darüberliegendem Lagerschopf auf dem Flurstück 9, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Hinweis: Im Zuge der Prüfung der öffentlichen Belange hat sich das Landratsamt Emmendingen (Stelle Landwirtschaftsamt) gemeldet. Nach deren Meinung ist das Bauvorhaben nicht nach § 35 BauGB Abs. 1 (Außenbereich), sondern nach § 34 (Innenbereich) zu beurteilen.
Das Flurstück grenzt an das Wohngebiet „Hinteracker“ an. Auch deswegen beurteilt die Gemeinde das Bauvorhaben nach § 34 BauGB.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

keine

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. September 2023

Am Dienstag, 26. September 2023, findet um 18:45 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Aufbau eines Lagerschopfes auf eine bestehende Garage sowie Neubau einer Garage mit darüberliegendem Lagerschopf auf dem Flurstück 9, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

2. Bekanntgaben

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 15. August 2023

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abriss und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Neubau Carport auf dem Flurstück 2, Gemarkung Bleibach – Satzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Bleibach, östlich der Dorfstraße, rechtsverbindlich seit dem 14.12.1994 – § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

Der Neubau ist mit drei Vollgeschossen vorgesehen. Die umliegenden Gebäude besitzen nur zwei Vollgeschosse mit zum Teil ausgebauten Dachgeschossen. In der Diskussion wurde dargestellt, dass dieser genehmigte Ausbau für zukünftige Bauanträge richtungsweisend wäre.
Der Technische Ausschuss stimmt bei einer Enthaltung dem Antrag zu.

2. Bekanntgaben

Der Gemeinderat Simonswald hat am 25.07.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach i. Br. und Simonswald gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB beraten. Die Flächennutzungsplanänderung betrifft die zwei Teilbereiche „Mattenhof“ und „Unterdörfle II“.
In der gleichen Sitzung beschloss der Gemeinderat Simonswald gem. §3 (1) BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Vorentwurf des BebauungsplansElme“.
Bei beiden Punkten sind die Belange der Gemeinde Gutach i. Br. nicht berührt. Die Gemeinde will über die weiteren Schritte informiert werden.

3. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine