Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Februar 2022

Am Dienstag, 22. Februar 2022, findet um 18:30 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 47/2, Gemarkung Gutach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

2. Bekanntgaben

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Für die Teilnahme an der Sitzung ist ein 3G-Nachweis gem. § 10 (6) CoronaVO vorzuweisen, welcher vor Ort vor der Teilnahme an der Sitzung überprüft wird.
Besucher*innen sind dazu verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung eine FFP-2-Maske (oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Schutzmaske) zu tragen.
Mitglieder des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und externe Referent*innen sind dazu verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Sporthalle und beim Bewegen in der Halle mind. eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. Januar 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch und Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Flurstück 109, Gemarkung Gutach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Robert Stiefvater (CDU) ist bei diesem Antrag als beteiligter Architekt befangen und nimmt während dieses TOP im Besucherbereich Platz.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienhauses sowie Anbau eines Heizraumes für Hackschnitzelheizung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

Der Technische Ausschuss diskutiert über diesen Antrag wegen der Höhe des Gebäudes. Von außen betrachtet scheint es sich um zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss zu handeln. Laut Satzung für den Weiler Kregelbach sind nur zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt. Das Dachgeschoss wurde im Vergleich zum ersten Bauantrag um 0,39 m verringert und ist deshalb nicht mehr als Dachgeschoss ausgewiesen. Deswegen ist der Antrag nun auch mit der Satzung konform.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 498, Gemarkung Bleibach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Auf die Frage hin, ob die Bushaltestelle „Löwen Bleibach“ am bisherigen Ort verbleibt, wird ebenso wie auf die Frage nach der Heckenbepflanzung am angrenzenden Gehweg von der Verwaltung darauf verwiesen, dass diese Themen nicht zum baurechtlichen Aufgabengebiet gehören und bei Bedarf an anderer Stelle geklärt werden müssten.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

keine

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. Januar 2022

Am Mittwoch, 26. Januar 2022, findet um 18:30 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch und Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Flurstück 109, Gemarkung Gutach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienhauses sowie Anbau eines Heizraumes für Hackschnitzelheizung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 498, Gemarkung Bleibach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

4. Bekanntgaben

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Für die Teilnahme an der Sitzung ist ein 3G-Nachweis gem. § 10 (6) CoronaVO vorzuweisen, welcher vor Ort vor der Teilnahme an der Sitzung überprüft wird.
Besucher*innen sind dazu verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung eine FFP-2-Maske (oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Schutzmaske) zu tragen.
Mitglieder des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und externe Referent*innen sind dazu verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Sporthalle und beim Bewegen in der Halle mind. eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 14. Dezember 2021

Am Dienstag, 14. Dezember 2021, findet um 17:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO – hier: Nachtragsplanung zur genehmigten Planung vom 31.01.2012 – Erweiterung der bestehenden Räume, Aufbau von zwei Dachgauben, Nutzungsänderung der bestehenden Schwimmhalle im Altbau in Wohnraum auf dem Flurstück 97/2, Gemarkung Gutach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Wohnraumerweiterung durch Aufstockung und Terrassenerweiterung im OG auf dem Flurstück 191/1, Gemarkung Gutach (§ 35 BauGB – Außenbereich)

3. Bekanntgaben

4. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Für die Teilnahme an der Sitzung ist ein 3G-Nachweis gem. § 10 (6) CoronaVO vorzuweisen, welcher vor Ort vor der Teilnahme an der Sitzung überprüft wird.
Besucher*innen sind dazu verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.
Mitglieder des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und externe Referent*innen sind dazu verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Sporthalle und beim Bewegen in der Halle eine medizinische Mund- Nasen-Schutzmaske zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 16. November 2021

1. Antrag auf Befreiung gem. § 56 Abs. 5 LBO sowie gem. § 31 Abs. 2 BauGB zur nachträglichen Legalisierung der Dachgeschosswohnung nach Hauskauf auf dem Flurstück 446/5, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II, rechtsverbindlich seit dem 17.10.2007)

Im Bebauungsplan Gutshof II sind nur 2 Wohneinheiten pro Gebäude vorgesehen. Der Vorbesitzer hat im Dachgeschoss ohne Genehmigung eine dritte Wohneinheit geschaffen und vermietet. Durch die nachträgliche Legalisierung der Dachgeschosswohnung würde man einen Präzedenzfall schaffen.
Der Technische Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

2. Bekanntgaben

Die Gemeindevertretung der Großen Kreisstadt Waldkirch hat am 20.10.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Marktplatz-Volksbank“ im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf zusammen mit den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 1 BauGB freiwillig und frühzeitig öffentlich auszulegen.
Die Gemeinde Gutach i. Br. nimmt dies hiermit zur Kenntnis.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: An verschiedenen Stellen (z. B. an der Brücke hinter der Webermühle und am Fuß- und Radweg hinter der Shelltankstelle) sind Straßenlaternen zugewachsen. Kann man diese frei schneiden?
    Antwort: Der Bauhof hat einen Hubsteiger reserviert. Mit diesem will man die Straßenlaternen frei schneiden.
  • Frage: Gib es Neuigkeiten im Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Siegelauer Talstraße im Bereich der Abzweigung Mußbach ?
    Antwort: Der Lärmaktionsplan läuft bzw. wird derzeit überarbeitet und aktualisiert. Der erste Entwurf wird derzeit bearbeitet und wird ggf. in der Märzsitzung vorgestellt.
  • Frage: In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.03.2021 (TOP 5) wurde ein Abschnitt der Gescheidstraße in Siegelau als beschränkt öffentlicher Weg/Straße klassifiziert („Anlieger frei“). Bei der Durchfahrt von ortsansässigen Personen kam es zu Unstimmigkeiten mit dem Eigentümer. Gibt es die Möglichkeit, die Klassifizierung rückgängig zu machen?
    Antwort: Nein. Die Straße durch das Hofgut ist in Privatbesitz. Die Verwaltung sucht das Gespräch mit dem Eigentümer.