ÖL-Fraktionstreffen: Offen – öffentlich – online

Aufgrund der Corona-Pandemie findet unser nächstes Fraktionstreffen wieder via Videokonferenz am Mittwoch, 16. Februar 2022, ab 19:00 Uhr statt.
Damit auch weitere interessierte Menschen möglichst einfach bei unserer offenen und öffentlichen Sitzung dabei sein können, haben wir uns für die webbrowserbasierte, freie Videokonferenzsoftware Jitsi Meet entschieden.
Zur Teilnahme einfach am Mittwochabend auf den o. g. Videokonferenzlink klicken und folgende Hinweise berücksichtigen:

  • Desktop / Laptop (empfohlen): möglichst einen Chrome / Chromium-Browser nutzen
  • Smartphone: App für Android bzw. iOS (Datenschutzsensible Nutzer*innen finden die Jitsi-Meet-App ebenfalls im F-Droid-Store.)
  • Mobile Geräte: Stromzufuhr sicherstellen – Videokonferenzen erzeugen einfach einen höheren Stromverbrauch
  • Gute und stabile Internetverbindung sicherstellen
  • Webcam, Mikrofon, Lautsprecher, Headset etc. vorab testen – für eine angenehme Kommunikation mit allen Teilnehmenden empfehlen wir ein Headset
  • Falls wir aus organisatorischen oder technischen Gründen unsere Videokonferenz auf eine andere Jitsi Meet-Instanz verlegen oder eine andere Konferenzsoftware nutzen (müssen), werden wir dies hier auf der Startseite unserer Website umgehend ankündigen!

Unsere Themen:

Wir freuen uns über Ihre Beteiligung an unserem Fraktionstreffen.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2022

Am Dienstag, 22. Februar 2022, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung des Ergebnisses „Markterkundungsverfahren Breitbandausbau (Graue Flecken; Gigabitausbau)“ durch die Fa. GeoData aus Westhausen

  • ÖL-Information: Die Auswertung der Markterkundung und weitere Beratungsleistungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 16.11.2021 (TOP7) in Auftrag gegeben.
    – Beschlussfassung –

4. Auftragsvergabe Funk für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

5. Auftragsvergabe Abgasabsaugung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

6. Gemeinsamer Antrag der Elztalschule und des Fördervereins Elztalschule auf kostenlose Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks zur dauerhaften Bewirtschaftung

7. Energiemanagement in der Gemeinde Gutach im Breisgau (Zwischenbericht der Verwaltung)

8. Festlegung des Ablaufs, der Redezeit und Dauer der Veranstaltung bei der Kandidatenvorstellung am 4.3.2022

– Beschlussfassung –

9. Entscheidung über die Präsentation / Live-Stream zur Ergebnismitteilung bei der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022

– Beschlussfassung –

10. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

11. Anfragen aus dem Gemeinderat


Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Für die Teilnahme an der Sitzung ist ein 3G-Nachweis gem. § 10 (6) CoronaVO vorzuweisen, welcher vor Ort vor der Teilnahme an der Sitzung überprüft wird.
Besucher*innen sind dazu verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung eine FFP-2-Maske (oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Schutzmaske) zu tragen.
Mitglieder des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und externe Referent*innen sind dazu verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Sporthalle und beim Bewegen in der Halle mind. eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Februar 2022

Am Dienstag, 22. Februar 2022, findet um 18:30 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 47/2, Gemarkung Gutach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

2. Bekanntgaben

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Für die Teilnahme an der Sitzung ist ein 3G-Nachweis gem. § 10 (6) CoronaVO vorzuweisen, welcher vor Ort vor der Teilnahme an der Sitzung überprüft wird.
Besucher*innen sind dazu verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung eine FFP-2-Maske (oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Schutzmaske) zu tragen.
Mitglieder des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und externe Referent*innen sind dazu verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Sporthalle und beim Bewegen in der Halle mind. eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.

Kandidierendenvorstellung zur Bürgermeisterwahl 2022

Am 20. März 2022 findet in Gutach im Breisgau die Bürgermeisterwahl statt.
Am Freitag, 4. März 2022, haben die Kandidierenden ab 18 Uhr in der Sporthalle in Bleibach die Gelegenheit, sich und ihre Ideen vorzustellen und Fragen der Bürger*innen zu beantworten.
Die Gemeindeverwaltung plant hierzu eine Hybridveranstaltung: Je nach aktueller Pandemielage wird eine begrenzte Anzahl an Bürger*innen die Veranstaltung in der Sporthalle vor Ort besuchen können. Darüber hinaus wird die Veranstaltung online per Livestream ausgestrahlt und aufgezeichnet.

Sie möchten den Kandidierenden Fragen stellen?

Fragen an die Kandidat*innen können im Zeitraum vom 7. bis 25. Februar 2022 an die Gemeindeverwaltung geschickt werden. Entweder per E-Mail an die E-mail-Adresse FragenandieKandidaten@gutach.de oder per Brief mit dem Stichwort Fragen an die Kandidaten an die Gemeinde Gutach, Dorfstraße 33. Bitte den Briefumschlag in letzerem Fall deutlich mit dem o. g. Stichwort kennzeichnen.
Die eingereichten Fragen werden dann gesammelt und ggf. zusammengefasst nach Themenblöcken in der Veranstaltung am 4. März 2022 den Kandidat*innen gestellt. Gerne können auch einzelne Fragen an die jeweilige*n Bewerber*innen direkt gerichtet werden.

Sie möchten die Veranstaltung persönlich in der Sporthalle besuchen?

Die Anmeldung zur persönlichen Teilnahme an der Kandidierendenvorstellung ist ebenfalls im Zeitraum vom 7. bis 25. Februar 2022 bei der Gemeindeverwaltung möglich. Entweder per E-mail an AnmeldungzurKandidatenvorstellung@gutach.de oder per Brief mit dem Stichwort Anmeldung zur Kandidatenvorstellung an die Gemeinde Gutach, Dorfstraße 33. Bitte den Briefumschlag in letzerem Fall deutlich mit dem o. g. Stichwort kennzeichnen.
Die Bewerbung um einen Platz in der Halle ist nur unter Angabe folgender Daten möglich: Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum. Diese personenbezogenen Daten werden für die Zulässigkeit zur Veranstaltung benötigt und anschließend sofort datenschutzkonform vernichtet. Sollten Sie mit der Erhebung Ihrer persönlichen Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich für die Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht bewerben.
Eine Aussage über die mögliche Anzahl an Besucher*innen an dieser Veranstaltung kann aufgrund der Pandemielage derzeit nicht getroffen werden. Es gelten für diese Veranstaltung die dann gültigen Coronaregelungen. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Sitzplätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.

Weitere Informationen zur Organisation der Kandidierendenvorstellung und der Bürgermeisterwahl:

Weitere Informationen zu den Kandidierenden:

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. Januar 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch und Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Flurstück 109, Gemarkung Gutach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Robert Stiefvater (CDU) ist bei diesem Antrag als beteiligter Architekt befangen und nimmt während dieses TOP im Besucherbereich Platz.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Zweifamilienhauses sowie Anbau eines Heizraumes für Hackschnitzelheizung auf dem Flurstück 401, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – Klarstellungssatzung mit Einbeziehungssatzung Weiler Kregelbach, rechtsverbindlich seit 23.12.2015)

Der Technische Ausschuss diskutiert über diesen Antrag wegen der Höhe des Gebäudes. Von außen betrachtet scheint es sich um zwei Vollgeschosse plus ein Dachgeschoss zu handeln. Laut Satzung für den Weiler Kregelbach sind nur zwei Wohneinheiten pro Gebäude erlaubt. Das Dachgeschoss wurde im Vergleich zum ersten Bauantrag um 0,39 m verringert und ist deshalb nicht mehr als Dachgeschoss ausgewiesen. Deswegen ist der Antrag nun auch mit der Satzung konform.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 498, Gemarkung Bleibach (§ 34 (1) BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Auf die Frage hin, ob die Bushaltestelle „Löwen Bleibach“ am bisherigen Ort verbleibt, wird ebenso wie auf die Frage nach der Heckenbepflanzung am angrenzenden Gehweg von der Verwaltung darauf verwiesen, dass diese Themen nicht zum baurechtlichen Aufgabengebiet gehören und bei Bedarf an anderer Stelle geklärt werden müssten.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Bekanntgaben

keine

5. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

keine