Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Februar 2022

Am Dienstag, 22. Februar 2022, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung des Ergebnisses „Markterkundungsverfahren Breitbandausbau (Graue Flecken; Gigabitausbau)“ durch die Fa. GeoData aus Westhausen

  • ÖL-Information: Die Auswertung der Markterkundung und weitere Beratungsleistungen wurden in der Gemeinderatssitzung am 16.11.2021 (TOP7) in Auftrag gegeben.
    – Beschlussfassung –

4. Auftragsvergabe Funk für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

5. Auftragsvergabe Abgasabsaugung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gutach im Breisgau

6. Gemeinsamer Antrag der Elztalschule und des Fördervereins Elztalschule auf kostenlose Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks zur dauerhaften Bewirtschaftung

7. Energiemanagement in der Gemeinde Gutach im Breisgau (Zwischenbericht der Verwaltung)

8. Festlegung des Ablaufs, der Redezeit und Dauer der Veranstaltung bei der Kandidatenvorstellung am 4.3.2022

– Beschlussfassung –

9. Entscheidung über die Präsentation / Live-Stream zur Ergebnismitteilung bei der Bürgermeisterwahl am 20.03.2022

– Beschlussfassung –

10. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

11. Anfragen aus dem Gemeinderat


Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Für die Teilnahme an der Sitzung ist ein 3G-Nachweis gem. § 10 (6) CoronaVO vorzuweisen, welcher vor Ort vor der Teilnahme an der Sitzung überprüft wird.
Besucher*innen sind dazu verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung eine FFP-2-Maske (oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Schutzmaske) zu tragen.
Mitglieder des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und externe Referent*innen sind dazu verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Sporthalle und beim Bewegen in der Halle mind. eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.