Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. April 2023

1. Bauvoranfrage gem. § 57 LBO auf Neubau eines Wohnheims für Menschen mit Behinderung auf dem Flurstück 316/2, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich

Wencke Heß (Bauamt) ergänzt zur Vorlage, dass keine Einwände von den Angrenzern eingegangen wären. Auf Rückfrage aus dem Gremium, was für eine Heizanlage nun verwendet werden wird, antwortet sie, dass der Verwaltung hier noch keine neuen Kenntnisse vorliegen würden. (ÖL-Ergänzung: In der Gemeinderatssitzung im Februar war der Anschluss des Wohnheims der Lebenshilfe an den Eisspeicher in der Alten Ziegelei thematisiert worden.)
Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Beteiligung im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schloss“, Gemeinde Simonswald

Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Bebauungsplanänderung in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

3. Beteiligung als Behörde für die Durchführung vorbereitender Untersuchungen in der Gemeinde Simonswald nach § 141 BauGB für den Bereich „Altsimonswald“ für die beabsichtigte förmliche Feststellung eines Sanierungsgebiets

Wencke Heß (Bauamt) gibt bekannt, dass die Verwaltung die Stellungnahme bereits abgegeben hätte und dass die Belange der Gemeinde Gutach durch die Untersuchungen in Simonswald nicht berührt werden würden.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

4. Anhörung im wasserrechtlichen Verfahren gem. § 93 (1) WG – Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage mit zwei Bohrungen zu je 190 m Bohrtiefe, Flurstück 38/4, Gemarkung Gutach

Die Gemeinde Gutach im Breisgau wird in diesem Verfahren angehört und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten (gem. §5 LVG). Eine Entscheidung durch den Gemeinderat (wie im baurechtlichen Verfahren) ist nicht notwendig. Eine Prüfung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass Ver- und / oder Entsorgungsleitungen nicht berührt werden. Dennoch will die Verwaltung die Vorlage des Bohrergebnisses erhalten und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Umnutzung und Sanierung eines Bestandsgebäudes zu einem Mehrfamilienwohnhaus mit 3 Wohneinheiten auf dem Flurstück 8/3, Gemarkung Bleibach

Der Technische Ausschluss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Bekanntgaben

  • Die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach wurde wie in der TA-Sitzung am 29. März 2023 (TOP 2) beschlossen montiert.
  • Das Kriegerdenkmal in Bleibach wurde restauriert. Im Haushalt wurden die Kosten mit 45.000 € veranschlagt, tatsächlich kostete es 39.000 €. Allerdings ist die Beschriftung auf dem Steinsockel schwer zu lesen. Die Verwaltung hat 2 Vorschläge zur besseren Lesbarkeit:
    a) Die Schriftzüge in aufwendiger Weise nachzuzeichnen.
    b) Über einen angebrachten QR-Code die Textvorlage ablesen zu können.
    Aus dem Technischen Ausschuss kam die Anregung nur die Vorderseite hervorzuheben. In dieser werden die Gründe und Entstehung des Denkmals erwähnt. Die Verwaltung prüft dies.
  • Die Kirchenmauer in Bleibach soll renoviert werden. Ziel ist es, die Bruchsteinmauern wieder sichtbar zu machen. Allerdings liegen diese Arbeiten im Verantwortungsbereich der Kirche und nicht der Gemeindeverwaltung.

7. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Frage: In Siegelau sind zwei Mobilfunkmasten geplant. Hat die Verwaltung davon Kenntnis?
    Antwort: Die Verwaltung hat von der unteren Baubehörde nur von einem Masten Informationen erhalten. Sobald die Gemeinde zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wird, wird dies im Technischen Ausschuss behandelt.
    Frage: Kann man die 2 Masten zu einem zusammenlegen?
    Antwort: Nein. Die Mobilfunkbetreiber schließen mit den Grundstückseigentümern einen Vertrag ab und anschließend wird die Gemeinde informiert.
  • Frage: Vor der Bleibacher Kirche ist der Blumentrog auf dem Hügel in die Jahre gekommen ist. Kann dieser erneuert werden?
    Antwort: Der Blumentrog ist auf gemeindlichem Grundstück und Eigentum der Gemeinde. Er stört das Gesamtbild und man arbeitet an einer Lösung.
  • Frage: Auf dem Friedhof in Bleibach wurde ein 3. Urnenkreis angelegt. Warum wurde dieser nicht bei den zwei anderen Urnenkreisen errichtet?
    Antwort: Ein dritter Kreis wäre zu nah am Hang gelegen und man hätte ihn durch hohe Stützmauern sichern müssen.
    Anmerkung: Mit dem AK Friedhof ist ein Vor-Ort-Termin geplant, der Termin wird noch bekannt gegeben.
  • Hinweis: Das Banner am Bahnhof Bleibach, das gegen Vermüllung anmahnt, ist soweit beschädigt, dass es nicht mehr ansehnlich ist. Man bittet, es zu entfernen.
  • Frage: Im Wohngebiet “Alte Ziegelei“ geht bei einem Gebäude der Baufortschritt nur schleppend voran, die Fristen müssten inzwischen verstrichen sein. Sollte man nicht stärker auf die Fertigstellung drängen?
    Antwort: Im Kaufvertrag ist ein Zeitfenster angegeben, indem ein Bau fertig gestellt werden soll. Eine Fristverlängerung wurde hier nie beantragt oder genehmigt. Die Verwaltung wird Kontakt mit dem Bauherrn / der Bauherrin aufnehmen. Jedoch hat die Verwaltung nur geringe rechtliche Möglichkeiten, auf die Fertigstellung zu drängen.
  • Frage: Auf dem Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ hat ein Landschaftsgärtnerbetrieb Gewerbeflächen gekauft und nutzt diese bislang vorwiegend als Lagerplatz. Wird der Betrieb das Gebiet nun als Firmensitz nutzen und entsprechend der Vorgaben bebauen?
    Antwort: Es ist Inhalt des Kaufvertrages, dass die Gewerbeflächen nur für angesiedelte Firmen vergeben werden. Der Betrieb konnte wegen hohem Arbeitsaufkommen seinen Bauhof bislang nicht weiter fertig stellen.
  • Hinweis: Das DRK-Blutspende-Plakat an der Gutacher Dorfbrücke ist sichtbehindernd angebracht und sollte umgehängt werden.
    Die Verwaltung gibt an, dass man das DRK bereits kontaktiert hätte.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 29. März 2023

1. Bekanntgaben

keine

2. Festlegung des Standorts für die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach

  • Vorlage 2023/061
  • ÖL-Hintergrundinformation: Die Neuerrichtung der Anschlagtafel geht auf einen Haushaltsantrag der ÖL für das Jahr 2021 zurück. Darin wurde die Erneuerung der Anschlagtafel in Gutach (Elzstraße / Dorfbrücke, schon erfolgt) sowie eine Neuaufstellung von Anschlagtafeln in Bleibach und Siegelau (am Haus der Vereine geplant, noch nicht erfolgt) gefordert.

Der Technische Ausschuss beschließt mehrheitlich, die Anschlagtafel neben den bereits stehenden touristischen Infotafeln auf der Grünfläche zu errichten.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abriss und Wiederaufbau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 251, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 (1) BauGB

Robert Stiefvater (CDU) ist befangen und rückt vom Ratstisch ab.
Wencke Heß (Bauamt) teilt mit, dass die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes noch nicht eingegangen ist.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Robert Stiefvater kehrt an den Ratstisch zurück.

4. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO des Zweckverbands SBBZ-Elztalschule auf Brandschutzmaßnahmen mit Nutzungsänderungen in Lern-Bereiche und Anbau einer Stahl-Außentreppe sowie Energetische Sanierung auf dem Flurstück 127/3, Gemarkung Bleibach – Unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Errichtung zweier Stellplätze für Campingreisende und einem Zeltplatz auf dem Flurstück 133, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

Wencke Heß (Bauamt) teilt mit, dass kürzlich bereits einem ähnlichen Antrag zugestimmt wurde. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat, ob dem Antragssteller auch die Grundstücke um die Stellplätze herum gehören würden, antwortet sie, dass im Rahmen der noch laufenden Angrenzeranhörungen noch keine Einwände eingegangen seien.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 29. März 2023

Am Mittwoch, 29. März 2023, findet um 18:30 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

1. Bekanntgaben

2. Festlegung des Standorts für die Anschlagtafel am Bahnhof Bleibach

  • Vorlage 2023/061
    – Beschlussfassung –

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abriss und Wiederaufbau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 251, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 (1) BauGB

4. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO des Zweckverbands SBBZ-Elztalschule auf Brandschutzmaßnahmen mit Nutzungsänderungen in Lern-Bereiche und Anbau einer Stahl-Außentreppe sowie Energetische Sanierung auf dem Flurstück 127/3, Gemarkung Bleibach – Unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Errichtung zweier Stellplätze für Campingreisende und einem Zeltplatz auf dem Flurstück 133, Gemarkung Siegelau – Außenbereich gem. § 35 BauGB

6. Anfragen aus dem Gemeinderat

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022

Über unsere Kurzberichte der öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Jochen Bockstahler (CDU) und Rosa Wernet (CDU) fehlen entschuldigt.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Ein Bürger fragt mit Verweis auf TOP 8, ob dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vorliegen würden und ob diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft würden, sobald die Anlage stünde. Seiner Erfahrung nach fände keine solche Gegenprüfung statt.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) erklärt, dass er diese Frage gerne unter TOP 8 erörtern würde. Der Fragesteller und der Gemeinderat signalisieren Zustimmung zu diesem Vorgehen.

2. Bekanntgaben

  • Rad- und Fußweg zwischen Ortsteil Stollen (Einmündung Elzacher Straße / Shell-Tankstelle) und der Straße Zur Heubrücke im Ortsteil Gutach: Abgeleitet aus dem Bericht des Verkehrsplaners aus der Gemeinderatssitzung vom 25.05.2022 (TOP 5) schlägt die Verwaltung eine organisatorisch und finanziell stemmbare „kleine Lösung“ vor:
    • Der Belag im Einfahrtsbereich an der Shelltankstelle soll durch Teer oder eine bessere Schotterung verbessert werden.
    • Im Verlauf soll der Weg nicht verbreitert aber durch eine bessere Schotterung ertüchtigt werden.
    • Der Brückenbelag an der Heubrücke könnte ebenfalls durch eine fahrradfreundlichere Alternative (teil)-ersetzt werden.
  • Annette Linder (ÖL) bittet darum, dass nicht nur aufgeschottert sondern auch der Untergrund entsprechend ertüchtigt wird, da bei Regen immer große Pfützen stehen bleiben, die im Winter dann überfrieren.
  • Auf Rückfrage von Christine Kaltenbach (FWV) erklärt Jörg Barth (Hauptamt), dass das in der letzten Sitzung vorgestellte Gutachten 1.000 – 1.500 € gekostet hat.
  • Barbara Schuler (ÖL): Soll der Brückenbelag der Heubrücke dann komplett ersetzt werden oder sollen nur ein ebenmäßigerer schmaler Fahrstreifen aufgebracht werden? Die Brücke ist noch nicht alt und lässt sich mit vorsichtiger Fahrweise gut befahren.
    Verwaltung: Ob nur ein Fahrstreifen oder der gesamte Belag erneuert werden würde, ist noch nicht klar.
  • Reinhard Hamann (FWV): Die Brücke ist mit dem Mountainbike gut befahrbar. Beim Bau vor wenigen Jahren hat man sich bewusst nicht für einen geschlossenen Belag entschieden, damit das Wasser gut ablaufen kann. Wenn ein neuer Belag aufgebracht wird, dann darf dieser nicht zu rutschig sein, sonst haben wir wieder ein neues Problem geschaffen.
  • Hansjörg Weis und Clemens Elsner (beide FWV) sprechen sich ebenfalls dafür aus, dass der Brückenbelag bleiben soll, wie er ist.
  • Letztendlich stimmt der Gemeinderat der von der Verwaltung vorgeschlagenen „kleinen Lösung“ zu, die Heubrücke soll allerdings so belassen werden, wie sie ist.
  • Haushaltsberatungen: Die öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses findet am 5. Juli 2022 statt. Dort wird der Haushalt 2022 vorberaten, Anträge sollen spätestens bis zu diesem Tag bei der Verwaltung eingehen. Beschlossen werden soll der Haushalt 2022 dann in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2022. Parallel wird verwaltungsintern schon der Haushalt für 2023 vorbereitet. Dieser soll dann möglichst im November 2022 im Verwaltungsausschuss vorberaten und im Dezember 2022 beschlossen werden um zum Jahersbeginn 2023 mit einem genehmigten Haushalt handlungsfähig zu sein.
  • Digitales Sitzungsmanagement / Ratsinformationssystem: Nach Abstimmungsgesprächen mit dem Dienstleister Komm.one wird das digitale Sitzungsmanagement ab Dezember 2022 eingesetzt werden können. Die Gemeinderät*innen erhalten Tablets und darüber zukünftig die Sitzungsunterlagen digital und nicht mehr in Papierform zugestellt. Die Gemeinderät*innen erhalten dazu am 12.10.2022 um 18:30 Uhr noch eine gesonderte Schulung. In der Verwaltung ändern sich dadurch einige Arbeitsschritte u. a. bei der Erstellung der Beratungsunterlagen. Neben den formal-technisch erforderlichen Änderungen sollen die Beschlussvorschläge künftig auch inhaltlich bezüglich ihrer finanziellen und ökologischen Auswirkungen ergänzt werden.
  • Tag der offenen Tür am Umspannwerk Bleibach am 3.7.2022: Die Gemeinderät*innen sind eingeladen, sich zur Führung um 11:00 Uhr anzumelden.
  • Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald am 6.7.2022
  • Klausurtagung des Gemeinderats am Samstag, 22.10.2022: Die ÖL hat schon Themen eingereicht. Die übrigen Fraktionen werden gebeten, in den nächsten Wochen ebenfalls Themen einzureichen, damit in der Sitzung am 26.07.2022 die Themen für die Klausurtagung festgelegt werden können.
  • Nach der Sitzung am 20.12.2022 soll es, wenn die Coronapandemiesituation es zulässt, wieder ein gemeinsames Weihnachtsessen des Gemeinderats geben.
  • Neubau Feuerwehrhaus: Die abschließende Liste bezüglich der Innenausstattung ist noch in Arbeit, in der Juli-Sitzung werden hoffentlich weitere Informationen vorliegen und Vergaben erfolgen können. Die Faltwand für den Saal wurde ausgeschrieben und man hat ein Angebot für 14.600 € erhalten (geplant worden war mit einem Budget von 20.000 €).
  • Ein Rohrbruch in der Dorfstraße Höhe Abzweig Pennymarkt wurde behoben. Da es in den letzten Jahren vermehrt zu Rohrbrüchen in diesem Ortsteil gekommen ist, fragt Barbara Schuler (ÖL) ob das Rohrsystem dort so marode wäre, dass eine grundlegende Sanierung erforderlich sei. Markus Adam (Bauamt) verneint dies – nicht die Hauptleitungen sondern die Hausanschlüsse seien das Problem.

3. Blutspenderehrung

Sebastian Rötzer zeichnet als Bürgermeister und DRK-Vorstand 7 Blutspender*innen für 10 Spenden, 5 Blutspender*innen für 25 Spenden, 2 Blutspender*innen für 20 Spenden und 1 Blutspender für 100 Spenden aus. Einige der Geehrten sind Anwesend und nehmen die Dankesworte, die Weinpräsente von DRK und Gemeinde sowie die Ehrennadel und die Urkunde persönlich entgegen.

4. Badenova AG & Co. KG: Ausgliederung des Teilbetriebs Vertrieb in eine Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG

Marina Stammberger (Rechnungsamt) beantwortet die im Vorfeld der Sitzung von der ÖL per E-mail eingereichten Fragen, welche sie mit dem Prokuristen der badenova AG & Co. KG abgeklärt hat:

  • Werden mit den im Sachverhalt genannten 190 Mitarbeiter*innen alle Mitarbeiter*innen von der badenova AG & Co. KG, die zuvor im Bereich „Markt und Energiedienstleistungen“ tätig waren, von der neu zu gründenden badenova Energie GmbH übernommen oder gibt es betriebsbedingte Kündigungen? Entstehen für die Mitarbeiter*innen durch den „Wechsel“ in das neue Unternehmen Nachteile, z. B. durch andere Arbeitsverträge, andere Arbeitsstandorte?
    Marina Stammberger: Alle Mitarbeiter*innen werden übernommen, es steht kein neuer Arbeitsort zur Diskussion und auch sonst erfolgen keine Änderungen der Arbeitsverträge zum Nachteil der Mitarbeiter*innen.
  • Als Grund für die Ausgründung wird die potentielle Partnerfähigkeit genannt. Aktuell ist die badenova AG & Co. KG die alleinige Gesellschafterin der neu zu gründenden badenova Energie GmbH. Laut Ergebnisabführungsvertrag soll der wirtschaftliche Erfolg der badenova Energie GmbH der badenova AG & Co. KG zufließen. Wie sieht es aus, wenn sich weitere Partner / Gesellschafter einbringen? Wie kann das kurzfristige Abschöpfen von Gewinnen verhindert werden, welches nachhaltig die Infrastruktur, Versorgung und Innovationskraft gefährdet?
    Marina Stammberger: Die Gewinne müssen an den Hauptkonzern ausgeschüttet werden. Nachteile für die Infrastruktur oder die Innovationskraft entstehen durch Ausgliederungsgründung nicht.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der der Gründung der badenova Energie GmbH mit Sitz in Freiburg mit einem Stammkapital in Höhe von 5.000.000,00 € als 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung des Geschäftsfeldes Markt & Energiedienstleistungen der badenova AG & Co. KG mit Wirkung zum 01.01.2023 in die hierzu neu zu gründende 100%ige Tochtergesellschaft der badenova AG & Co. KG badenova Energie GmbH zu, vorbehaltlich der positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts Freiburg zur Übertragung des Geschäftsfelds zu steuerlichen Buchwerten.
3. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einen Gewinnabführungsvertrags zugunsten der badenova AG & Co. KG mit der badenova Energie GmbH mit Wirkung zum 01.01.2023 zu.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
5. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister auf die Anfechtung der Ausgliederungsbeschlusses, die Prüfung des Ausgliederungsvertrags und die Erstellung des Spaltungsberichtes zu verzichten.

5. Gestaltung des Kreisverkehrs in Bleibach Richtung Simonswald

Markus Adam (Bauamt) erklärt:

  • Der Kreisverkehr wurde damals von dem Künstler, der auch die dortige Garnspulenskulptur geschaffen hat, so entworfen und ist sehr pflegeaufwändig, da auf den Schotterflächen ständig das Unkraut hochwächst.
  • Nach Beratung durch eine auf Stauden spezialisierte Großgärtnerei soll der Kreisverkehr nun mit den in der Beschlussvorlage aufgeführten Stauden bepflanzt werden. Eine Blumenwiese wäre pflegeaufwändiger. Die vorab von Stefan Weis (ÖL, Gärtner) eingereichten Anregungen zur Pflanzenauswahl, Anpflanz- und Pflegestrategie werden eingearbeitet. Zwischen die winterharten und trockenheitsunempfindlichen Stauden sollen Pflanzen wie Lavendel, Rosmarin und Thymian den Boden abdecken und befestigen, so dass keine Folie oder sonstige Hangsicherung und wenig Pflegeaufwand nötig ist. Ein Pflegeplan wird erstellt.
  • Der Schotter wird komplett entfernt und auf dem Bauhof zur Wiederverwendung andernorts zwischengelagert.

Fragen / Anregungen aus dem Gemeinderat:

  • Annette Linder (ÖL): Falls die Spindel auf dem Kreisverkehr nachts noch beleuchtet wird, sollte man dies aus Gründen der Energieersparnis und Insektenfreundlichkeit zukünftig abstellen.
    Markus Adam (Bauamt) klärt ab, wie es mit der Beleuchtung aktuell aussieht und ob der Kreisverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen beleuchtet werden muss. Falls nicht, wird die Beleuchtung abgestellt.
  • Reinhard Hamann (FWV): Ist bezüglich der Insektenfreundlichkeit alles abgeklärt? Nicht, dass man in naher Zukunft aufgrund neuer Vorschriften wieder alles rausreißen muss.
    Markus Adam (Bauamt): Bepflanzung wurde insektenfreundlich und ökologisch sinnvoll ausgewählt
  • Christine Kaltenbach (FWV): Die Stauden sind anfangs sicher schön. Bedeuten diese aber nicht auch einen hohen Pflegeaufwand?
    Clemens Elsner (FWV): Könnte man stattdessen nicht kostengünstiger eine Blumenwiese einsäen die Pflege dann extern vergeben, um den Aufwand für den Bauhof gering zu halten?
    Markus Adam (Bauamt): Auch eine Blumenwiese ist durch erforderliches Mähen, Abtragen und Nachsäen pflegaaufwändig, eine externe Vergabe wäre kostspielig und aufgrund der Lage auf der Verkehrsinsel müsste häufiger mit Behinderungen gerechnet werden. Die Staudenlösung ist hier deutlich besser.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, dass auf dem Kreisverkehr für rund 9.500 € die Steinwüste rückgebaut und Stauden gepflanzt werden sollen.

6. Behandlung der Anträge der CDU Fraktion vom 30.05.2022

  • TOP 6: Beschlussvorlage (ÖL-Information: Die Beschlussvorlage wurde bislang nicht auf der Gemeindewebsite veröffentlicht und hat dadurch auch keine Anlagennummer)

Nicole Rieser (CDU, Vorstandsmitglied im Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V.) nimmt befangen im Zuschauerraum Platz.

Markus Adam (Bauamt) erläutert anhand der Beschlussvorlage, dass die Verwaltung empfiehlt, ein Beizgerät für das Gutacher Freibad anzuschaffen, damit die Rostflecken im Edelstahlschwimmbecken frühzeitig entfernt werden können. Die Reinigung soll durch den Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V. in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Bauhof und dem Bademeister / den Betreibern erfolgen. Die Beauftragung einer Fachfirma bzw. das Leihen von Geräten wäre langfristig gesehen zu kostenaufwändig, zumal auch der jährliche Aufwand schlecht abschätzbar sei.
Statt die beantragten 1.000 € Jahresbudget für kurzfristigen Reparaturbedarf möchte er lieber vor den Haushaltsberatungen mit dem Schwimmbadverein besprechen, welche Beträge im nächsten Jahr für welche Maßnahmen benötigt werden und dann die konkreten Beträge mit Zustimmung des Gemeinderats in den Haushalt einstellen. Man möchte auch nicht den Eindruck erwecken, dass der Schwimmbadverein bevorzugt behandelt und finanziert wird.

  • Reinhard Hamann (FWV): Gibt es Unstimmigkeiten zwischen der Verwaltung und dem Freundeskreis Schwimmbad Gutach e. V., weil die CDU diesen Antrag stellt?
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und anwesende Mitglieder vom Schwimmbadverein und der CDU verneinen dies lachend. Markus Adam (Bauamt) ergänzt, dass alltägliche Dinge immer über den gut funktionierenden „kurzen Amtsweg“ zwischen Verein und Bauhof geregelt werden. Der Antrag wurde gestellt, da es um eine größere Anschaffung (Beizgerät) und anstehende umfangreichere Instandsetzungsmaßnahmen (Umkleidekabinen, Holzliegefläche, Sichtgebälk, Außenfassade) in den nächsten Jahren geht.
  • Reinhard Hamann (FWV): Das Becken ist noch nicht alt und hat jetzt schon Rostflecken. Wurde minderwertiges Edelstahl verbaut oder dieses falsch behandelt? Besteht ggf. ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch?
    Markus Adam (Bauamt): Das Edelstahlbecken ist hochwertig und wurde fachgerecht verbaut und gepflegt. Die Rostflecken entstehen wohl durch verlorene Haarspangen, Schmuck etc. und werden ggf. durch den Eintrag von Sand noch begünstigt. Es besteht kein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
  • Barbara Schuler (ÖL) spricht sich im Namen der ÖL dafür aus, das Beizgerät zu beschaffen und Markus Adams Vorschlag zu folgen, die weiteren konkret benötigten Gelder dann nach Abstimmung im Gemeinderat im Haushalt einzustellen.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag: Es wird ein Beizgerät für das Gutacher Schwimmbad angeschafft. Hierfür werden 2.000 € in den Haushalt 2022 eingestellt. Weitere Mittel für Reparaturen und Anschaffungen werden in den Haushaltsberatungen diskutiert und entsprechend beschlossen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu. Nicole Rieser (CDU) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.

7. 6. punktuelle Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Inried“

Sören Radigk, Sachbearbeiter der Stadt Waldkirch für Stadtentwicklung, erläutert anhand einer Präsentation noch einmal die wichtigsten Punkte der erforderlichen Flächenrotation auf der Waldkircher Gemarkung, die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sowie geplante Entwicklung des Gewerbegebiets Inried.

ÖL-Anmerkung: Die verlinkte Präsentation wurde für die Bürgerinformationsveranstaltung am 18.7.2022 in Kollnau erstellt und auf der Website der Stadt Waldkirch veröffentlicht. Sie wurde in Grundzügen so auch in der Gutacher Gemeinderatssitzung vorgestellt. Da anhand der Präsentation alle Punkte verständlich und übersichtlich nachvollzogen werden können, werden hier im Kurzbericht nur ein paar wesentliche Punkte nochmals aufgeführt.

  • Die Flächenrotation war notwendig, da die Stadt Waldkirch gemäß des aktuellen Flächennutzungsplans noch 21 ha zur Wohnbauentwicklung, jedoch keine Flächen mehr für die Entwicklung von Gewerbegebieten zur Verfügung hatte. Durch die Flächenrotation wird die ehemals landwirtschaftlich genutzte Flotzebene zur Wohnbaufläche, die als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte zur Landwirtschaftsfläche (hat sogar noch einen höhere landwirtschaftlichen Wert als die Flotzebene) und das ehemals zur Wohnbebauung vorgesehende Inried zur Gewerbefläche (wenn das Inried Wohnfläche geblieben wäre, wäre es irgendwann von Gewerbeflächen umschlossen worden, was auch Konflikte mit sich gebracht hätte).
  • Die Kleingartenanlage im Inried bleibt erhalten.
  • Die Firma Faller Packaging ist der zweitgrößte Arbeitgeber in Waldkirch und benötigt – wie auch andere Gewerbeetriebe – dringend Entwicklungsfläche. Die im FNP noch als Gewerbefläche vorgesehene Neumatte wäre für die Entwicklung eines geeigneten Gewerbegebiets jedoch zu klein, z. T. hochwassergefährdet und aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung aus Immissionsgründen ungeeignet. Außerdem sind die dortigen Flächen nicht im kommunalen Besitz und das Hochregallager würde hier noch stärker in Erscheinung treten.
  • Die Hochregal wird nun aufgrund der Einwände statt 30 m nur 24 m hoch und dafür etwas breiter angelegt und am tiefsten Punkt des Geländes gebaut. Weiteres regelt der entsprechende Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme, dass die Gemeinde Gutach im Breisgau im gemeinsamen Ausschuss der VVG Waldkirch – Gutach im Breisgau – Simonswald
1. der Einleitung der 6. punktuellen Flächennutzungsplanänderung „Inried – Neumatte – Flotzebene“ zustimmt,
2. die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abwägt und die eingegangenen Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung entsprechend der Vorlage der Verwaltung behandelt,
3. den Entwurf zur Offenlage billigt und die Durchführung der Offenlage beschließt.

Die entsprechende Sitzung der VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald findet am 6.7.2022 statt.

8. Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt

  • TOP 8 Anlage 4: Beschlussvorlage (Ein Teil Unterlagen wurde erst kurz vor der Sitzung auf der Gemeindewebsite veröffentlicht, weshalb manche Zuhörer*innen diese ggf. noch nicht komplett durchsehen konnten.)
  • ÖL-Information: Einen Überblick über die derzeit bestehenden Windräder und das geplante Repowering bietet unser Artikel Windkraft: Repowering am Schillinger Berg.

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) und Wencke Heß (Bauaumt) erläutern den Sachverhalt:

  • Der Antrag auf Erteilung einer auf 25 Jahre befristeten immissionschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Repowering der Windkraftanlagen (WKA) Wald und Wiese im Bereich Schillinger Berg der Gemeinde Freiamt ist am 1.6.2022 bei der Gemeinde Gutach im Breisgau eingegangen. Die Gemeinde muss die Stellungnahme bis zum 30.06.2022 abgeben, der Antrag auf Fristverlängerung wurde abgelehnt, da es ein vereinfachtest Verfahren ist.
  • Da es sich um einen komplexen und wichtigen Sachverhalt handelt und die Stellungnahme in kurzer Zeit erfolgen muss, hat die Verwaltung beschlossen, die Rechtsanwaltskanzlei W2K aus Freiburg um die Beurteilung des Antrags zu bitten. Der zuständige Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dominik Kupfer war zunächst noch im Urlaub war. Deswegen lag seine Beurteilung noch nicht vor, als die Beschlussvorlage für die heutige Gemeinderatssitzung erstellt wurde, weshalb diese seitens der Verwaltung sehr schwammig formuliert werden musste. Kurz vor der heutigen Sitzung hat Rechtsanwalt Kupfer nun telefonisch der Verwaltung das Ergebnis seiner Beurteilung mitgeteilt, gemäß welcher die Gemeindebelange nicht berührt sind. Er empfiehlt die Stellungnahme, dass seitens der Gemeinde Gutach keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen und dass die Gemeinde weiterhin am Verfahren beteiligt werden möchte.
  • Die Gemeinde Gutach im Breisgau kann hierbei nur die Interessen der Gemeinde als Verwaltungsorgan vertreten, nicht die von Privatpersonen. Die Gemeinde selbst besitzt im betroffenen Grenzgebiet zu Freiamt keine Flächen und gemäß des aktuell noch gültigen FNP Teilbereich Windkraft steht das beantragte Repowering nicht den Windkraftentwicklungsinteressen der Gemeinde entgegen. Wenn Bürger*innen der Gemeinde Gutach im Breisgau sich durch die Planungen betroffen fühlen, müssen diese sich als Privatpersonen in das Verfahren einbringen und sich entsprechend an die Behörden wenden.

Diskussion im Gemeinderat und mit anwesenden Bürger*innen (siehe TOP 1) , denen hierzu vom Gemeinderat das Rederecht erteilt wird:

  • Bürger*in: Liegen dem Gemeinderat die Immissionswerte der geplanten neuen Windkraftanlage vor? Werden diese vom Landratsamt Emmendingen nachgeprüft, sobald die Anlage steht? Nach meiner Erfahrung finden keine solche Gegenprüfungen statt. Am Tännlebühl gab es keine Nachmessungen. Ich vertraue nicht darauf, dass das gemacht wird und im Zweifelsfall Konsequenzen hat.
  • Bürger*in: Im Gegensatz zu Gutach hat Freiamt eine Fristverlängerung erhalten. Die Anlieger der Windkraftanlagen wurden nicht vorab von Ökostrom informiert. Ich habe drei Windkraftanlagen in meiner näheren Umgebung – man darf die Anlagen nicht nur einzeln sondern man muss sie auch in ihrem Zusammenwirken betrachten.
    Verwaltung: Das Landratsamt hat uns keine Fristverlängerung bewilligt. Wenn Freiamt diese erhalten hat, dann hängt es wohl damit zusammen, dass das Repowering dort erfolgt. Die Immissionsprüfungen sind nicht Aufgabe der Gemeinde, diese macht die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen.
  • Robert Stiefvater (CDU) und Christine Kaltenbach (FWV): Es sind Bürger*innen unserer Gemeinde betroffen. Kann nicht die Gemeinde die Fragen und Einwände von diesen an das Landratsamt Emmendingen weiterleiten?
    Verwaltung: Die Gemeinde kann Einwände nur für sich selbst, aber nicht für die Bürger*innen einreichen. Zudem läuft die Frist zur Stellungnahme für die Gemeinde am 30.06.2022 ab. Die Bürger*innen sind besser beraten, wenn sie sich selbst an die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Emmendingen wenden.
  • Annette Linder (ÖL) nimmt Bezug auf die Bürgerfrage nach den vorliegenden Immissionswerten: Aus den Unterlagen geht hervor, dass die neue WEA die erlaubten Immissionswerte nicht überschreitet:
    • Schattenwurf: Ein automatisches Schattenabschaltmodul sorgt dafür, dass in schattenwurfrelevanten Zeiten und bei schattenwurfrelevantem Wetter die WEA zur Einhaltung der Grenzwerte abgeschaltet wird.
    • Optisch bedrängende Wirkung (obW): Allgemein gilt, dass im Abstand < 2-facher WEA-Höhe eine obW überwiegende gegeben ist und dass > 3-facher WEA-Höhe i. d. R. keine oBW gegeben ist. Im Bereich dazwischen ist eine Einzelfallprüfung nötig. Laut den erfolgten Untersuchungen ist keine obW gegeben.
    • Schall: Für den Bereich der am nächsten gelegenen Gebäude wurden Schallpegel von max. 35 dB(A) bis 44 dB(A) errechnet, wodurch der nächtliche Richtwert für bewohnte Einzelgebäude im Außenbereich von 45 dB(A) nicht überschritten wird und so keine nächtlichen Leistungsreduzierungen der WEA erforderlich sind.
      Ich möchte anregen, dass die nächtlichen Schallimmissionen nachgemessen werden, wenn die WEA steht und Bürger*innen Störungen durch Schall wahrnehmen, damit ggf. doch eine nächtliche Leistungsreduzierung eingeführt werden kann.
  • Annette Linder (ÖL): In der Vorantragskonferenz am 25.02.2022 bot laut Sitzungsprotokoll Herr Kissing eine Informationsveranstaltung der Ökostrom Consulting an (siehe Beratungsunterlagen). Ich bitte darum, dass die Gemeinde zukünftig solche Angebote annimmt und frühzeitig Bürgerinformationsveranstaltungen anbietet.
    Sebastian Rötzer (Bürgermeister): Die Punkte werden aufgenommen.
  • Jan Hug (FWV): Die Anhörungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts. Die Gutachten geben keine Punkte her, die eine Ablehnung rechtfertigen würden.
  • Barbara Schuler (ÖL): Frau Heß hat alles ausgearbeitet und vorgestellt. Ich stelle den Schlussantrag auf Abstimmung (§ 17 (5) Geschäftsordnung Gemeinde Gutach im Breisgau).

Sebastian Rötzer (Bürgermeister) formuliert folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt die Rechtsanwaltskanzlei W2K im Namen der Gemeinde folgende Stellungnahme abzugeben: Die Gemeinde Gutach im Breisgau hat keine Bedenken und Einwände gegen das Vorhaben und will weiterhin am Verfahren beteiligt werden.
Der Gemeinderat stimmt mit 2 Gegenstimmen zu.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Annette Linder (ÖL): Die ÖL hatte im Rahmen der Haushaltsanträge für das Jahr 2021 die Erneuerung bzw. Neuerrichtung von öffentlichen Anschlagtafeln beantragt. Dem Antrag wurde damals zugestimmt. In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 wurde bekanntgegeben, dass die Tafeln auf dem Bauhof liegen und bald montiert werden. Wie ist hier der Stand?
    Markus Adam (Bauamt): Die Montage erfolgt in den nächsten zwei Wochen.
  • Annette Linder (ÖL): Über die Straßenarbeiten in Siegelau wurde frühzeitig im Mitteilungsblatt und der Badischen Zeitung informiert. Jedoch wurden auf diesem Wege nicht alle Personen, die die Straße nutzen, erreicht. Wäre es möglich, zusätzlich und wie in anderen Kommunen auch üblich, Schilder an die Straße zu stellen, die im Vorfeld auf die geplanten Arbeiten und Sperrungen hinweisen?
    Christine Kaltenbach (FWV): Die Anlieger wurden von der Baufirma schriftlich informiert. Das hat gut geklappt, es gab keine Probleme.
    Beate Roser (ÖL): Die Straße wird aber nicht nur von direkten Anliegern genutzt. Der Milchwagenfahrer wusste es beispielsweise nicht, da er nicht bei den Anliegern sondern in Oberspitzenbach Milch abholt. Hier wäre ein Hinweisschild an der Straße sinnvoll gewesen.
    Markus Adam (Bauamt): Die Information ist frühzeitig erfolgt. Zusätzliche Schilder stehen vom Aufwand für den Bauhof her nicht im Verhältnis zum Nutzen.
  • Reinhard Kaltenbach (FWV) ist kürzlich beim Besuch des Hauses der Vereine in Siegelau ein deutlicher Renovierungsbedarf aufgefallen. Er regt an, dass der Gemeinderat einmal gemeinsam mit der Verwaltung eine Ortsbegehung macht um sich einen direkten Eindruck vom Zustand der kommunalen Gebäude zu verschaffen.
  • Stefan Weis (ÖL): Wann wird die Feindecke auf die Straßen im Baugebiet Alte Ziegelei aufgebracht?
    Markus Adam (Bauamt): Der letzte Hausanschluss soll in den nächsten Wochen gelegt werden. Danach können die Arbeiten starten.
  • Stefan Weis (ÖL): Gerade wird an der Verkehrsinsel am Schießbrückle gearbeitet. Wie wird diese gestaltet?
    Markus Adam (Bauamt): Vorerst wird diese mit einer Blumenwiesenmischung eingesäät. Die weitere Gestaltung hängt dann davon ab, ob es zu Änderungen der Straßenführung in diesem Bereich im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets Stollen III kommt.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

Ein Bürger spricht in schneller Folge verschiedene Themen an:

  • Der Hochwasserschutz ist nicht ausreichend, die wiederholt weggespülte Uferböschung muss mit Steinblöcken befestigt und bepflanzt werden.
    Markus Adam (Bauamt): Es wurde schon verschiedenes ausprobiert, jedoch wird die Grasnarbe am Wegrand oft abgefahren. Es wird eine Begehung mit dem Landratsamt geben, da man nicht einfach Steine in den Bach einbringen darf.
  • Siegelau verändert sich zum Nachteil: Die Gemeinde hat Häuser mit Verlust ver- bzw. angekauft und das Haus der Vereine wird nicht ausreichend genutzt.
    Bürgermeister Singler: Die Immobilien wurden zur Flüchtlingsunterbringung benötigt, wofür man auch Zuschussgelder erhalten hat. Ein nun nicht mehr benötigtes Haus konnte anschließend mit leichtem Gewinn wieder verkauft werden. Das Haus der Vereine ist hoch frequentiert und steht allen Vereinen sowie auch Privatleuten für Feiern zur Verfügung.
  • Die Gemeinde soll die Tourismusförderung ausbauen.
  • Die Brandweiher sind in einem schlechten Zustand und das Siegelauer Feuerwehrfahrzeug ist nicht geeignet, um insbesondere im Winter alle Siegelauer Straßen zu befahren.
    Bürgermeister Singler: Die Siegelauer Feuerwehr war in die Fahrzeugbeschaffung eingebunden und wollte dieses Fahrzeug, obwohl man darauf hingewiesen hatte, dass es für die Siegelauer Straßen wohl zu breit sein wird. Zur Not kann man das Fahrzeug noch mit der Wehr in Bleibach tauschen.
  • Die Gemeinde soll ein Spendenkonto für die Flutopfer an der Ahr einrichten.
    Bürgermeister Singler: Die Spenden der Kommunen werden kreisweit organisiert. Privatpersonen sollen an die offiziellen Spendenkonten spenden, die gerade überall beworben werden, um keine unnötige Bürokratie zu schaffen. Der Gutacher Partnergemeinde Grumbach im Erzgebirge, die auch vom Hochwasser betroffen war, wurde Hilfe und Unterstützung durch unsere Feuerwehr angeboten. Die Grumbacher haben herzlich gedankt, benötigen aber keine Hilfe aus Gutach.

Weitere Bürger*innen erkundigen sich nach den Instandsetzungen der Siegelauer Talstraße nach dem durch Starkregen ausgelösten Hang- und Straßenabrutsch. Sie machen darauf aufmerksam, dass die Landwirte die Straße dringend und auch mit mehr als 6 t befahren müssen.
Markus Adam (Bauamt): Die Reparaturarbeiten laufen bereits, deswegen ist die Talstraße derzeit zwischen dem Stefans- und dem Vogtsepplishof täglich von 5:30 bis 15:00 Uhr gesperrt. Danach finden keine Arbeiten mehr statt, damit die Landwirt*innen fahren können. Die 6-Tonnen-Schilder stehen dort, damit niemand sonst dort mit schwerem Gerät fährt – die anliegenden Landwirt*innen dürfen selbstverständlich mit ihren Maschinen fahren.
Nach dem Freiräumen der Straße wird es umfangreiche Böschungsarbeiten geben. Am Straßenabrutsch soll die Straße wenn möglich Richtung Hang verbreitert werden. Ein Ingenieursbüro und ein Geologe sind in die Planungen involviert, die Anlieger werden auch einbezogen.

2. Bekanntgaben

3. Sanierung der Entwässerungsleitung im Ortsteil Siegelau in geschlossener Bauweise

Markus Adam (Bauamt): Die betroffenen Schmutzwasserkanäle und -schächte in der Mußbach Straße und Talstraße in Siegelau sind im Großen und Ganzen noch dicht und werden alle 3 Jahre befahren. Die nun anstehende Sanierung nach 10 Jahren ist jedoch sehr sinnvoll. Das Angebot liegt mit 62.483,14 € im Vergleich zu den geschätzten 58.000 € im Rahmen der aktuellen Preisschwankungen.
Barbara Schuler (ÖL): Die Ausschreibung lief über den Abwasserzweckverband. Sind die Konditionen für die Gemeinden durch die Zusammenfassung günstiger?
Markus Adam (Bauamt): Ja, zudem liegen die Gewährleistung und die Reparaturabnahme beim Abwasserzweckverband. Insgesamt werden es wohl 40-50 reparaturbedürftige Stellen sein.

Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Sanierungsarbeiten zu einem Bruttoangebotspreis von 62.483,14 € an die Firma Koßmann Kanal- und Umwelttechnik Gmbh aus Kappel-Grafenhausen.
(Robert Stiefvater (CDU) fehlt bei der Sitzung entschuldigt.)

4. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung) / Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

Anna Schäfer (Rechnungsamt) erklärt, dass durch die empfohlene Erhöhung der Elternbeiträge die Satzungen angepasst werden müssen. Einen Fehler bei den Datenschutzhinweisen, auf den sie im Vorfeld von Barbara Schuler (ÖL) aufmerksam gemacht wurde, wird sie noch korrigieren.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Erhöhung wie immer auf Empfehlung des Städte- und Gemeindetages und der Kirchenkonferenz (+2,9 %) und ergänzend in Abstimmung mit den umliegenden Gemeinden (+4 %) erfolge, um für einheitliche Gebühren und eine Verringerung der Kostendeckungslücke zu sorgen.

Barbara Schuler (ÖL) merkt an, dass die Erhöhung der Elternbeiträge um insgesamt 6,9 % schon sehr groß sei und regt an, die Steigerung zukünftig besser über die Jahre zu verteilen.
Bürgermeister Singler erläutert, dass in den vergangenen Jahren zu wenig erhöht wurde, dass das baden-württembergische Modell eigentlich noch höhere Beiträge vorgäbe und die Haushaltslage die Gebührenerhöhung notwendig mache.
Clemens Elsner (FWV) weist auf einen Tippfehler hin (Seite 1, Ganztagesbetreuung 3 Tage / 2 VÖ: Korrekt sind 258 € statt 228 €), der umgehend korrigiert wird.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1. Die Erhöhung der Elternbeiträge und die damit verbundene Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippen-Gebührensatzung).

2. Die Änderung der Satzung über die Benutzung der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung).

5. Anpassung der Elternbeiträge für die kirchlichen Kindergärten St. Michael Gutach und St. Franziskus Bleibach für das Kindergartenjahr 2021/2022

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Elternbeiträge um die empfohlenen 2,9 % für die kirchlichen Kindergärten St. Michael und St. Franziskus für das Kindergartenjahr 2021/2022.

6. Kapitalertragsteuer BgA Wasserversorgung Gemeinde Gutach im Breisgau

Anna Schäfer (Rechnungsamt): Im Juni erfolgte die Steuerberatung für die Wasserversorgung. Dabei zeigte sich, dass diese für das Jahr 2020 und die Folgejahre einen Gewinn abwirft bzw. abwerfen wird. Damit für diese Gewinne keine Kapitalertragssteuer gezahlt werden muss und die Gewinne in die allgemeinen Rücklagen eingestellt werden können, wird ein Gemeinderatsbeschluss benötigt. Der Regiebetrieb Wasserversorgung darf normalerweise keine Rücklagen bilden, d. h. entweder müssten die Gebühren entsprechend angepasst oder die Gewinne mit Zahlung der Kapitalertragssteuer an die Gemeinde abgeführt werden.
Barbara Schuler (ÖL): Bisher wurden die Überschüsse innerhalb von 5 Jahren wieder reinvestiert. Warum ist dies nicht weiterhin so möglich? Wir wollen doch keine eigenen Stadtwerke aufbauen.
Anna Schäfer (Rechnungsamt): Es handelt sich um eine rein steuerliche Maßnahme, die 5-Jahres-Reinvestitionen sind weiterhin möglich.

Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, dass ein etwaiger Jahresgewinn des Regiebetriebs Wasserversorgung Gutach im Breisgau im Jahr 2020 und in den Folgejahren in die Allgemeine Rücklage eingestellt wird und somit zur steuerlichen Verwendung beim Regiebetrieb verbleibt.
Der Beschluss gilt für jedes Wirtschaftsjahr ab dem Jahr 2020, solange der Gemeinderat nichts Gegenteiliges beschließt.

7. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS)

In der Gesellschafterversammlung der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG wurde am 30.06.2021 die Verlängerung der KONUS-Kooperationsvereinbarung für weitere fünf Jahre und die Erhöhung des Umlagesatzes beschlossen. Der Gemeinderat Gutach hatte dem in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 (TOP 5) vorab schon zugestimmt, weshalb nun die Änderung der Kurtaxesatzung erforderlich ist.

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung – KTS) in der vorliegenden Form einstimmig zu.

8. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2021ff.

Kämmerin Anna Schäfer informiert über bereits getätigten, aktuell laufenden und aufgeschobenen Investitionen, die in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24. 11.2020 und der Gemeinderatssitzung am 15.12.2020 (TOP 3) beschlossen worden waren.
Der Ergebnishaushalt sei auf einem guten Stand. Für die weitere Planung müsse man nun die Septembersteuerschätzung abwarten, da die Entwicklung der Steuereinnahmen während der Pandemie ausschlaggebend für die weiteren Investitionen der Kommunen seien.

  • Radlader für den Bauhof: Die Anschaffung des Radladers mit Salzstreuer und Schneeschild für 57.481,19 € (geplant: 50.000 €) wurde in der Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 (TOP 4) beschlossen und der Auftrag vergeben. Die Auslieferung des Fahrzeugs steht nun an.
  • Feuerwehrgerätehaus: 2.338.000 € Ausgaben waren eingeplant, rund 1 Mio. € wurden bereits ausgegeben.
  • Gemeindearchiv: Für den Ausbau des Archivraums im Feuerwehrhaus waren 15.000 € eingestellt. Dieser Posten wird auf 2022 verschoben.
  • Wasserpumpen für den Katastrophenschutz: 2.600 € waren eingeplant, Anschaffung läuft.
  • Neue Abfallbehälter aus Edelstahl, für die 9.000 € eingeplant waren, wurden noch nicht angeschafft.
  • Reinigungsgerät für Straßenschächte: Wurde für 13.900 € (geplant: 15.000 €) gekauft.
  • Kombidämpfer für die Kinderkrippe Schatzkiste im Wert von 2.000 € soll im September angeschafft werden.
  • Photovoltaik-Anlage für den Bürgersaal Bleibach: 24.800 € waren eingeplant. Die Maßnahme wurde auf 2022 verschoben.
  • Grundschule ZweiTälerLand:
    • Die Sanierung des Mittelbaus ist so gut wie abgeschlossen. Die Zuschüsse aus Fachförderung und Ausgleichsstock in Höhe von 470.000 € sollen dieses Jahr noch fließen.
    • Konvektomat wurde für 2.800 € (geplant: 3.000 €) gekauft.
    • Für den Breitbandausbau an der Schule waren 5.000 € eingestellt. Barbara Schuler (ÖL) informiert in ihrer Funktion als Kreisrätin darüber, dass der Breitbandausbau an Schulen gestern im Kreistag verabschiedet wurde und von der gleichen Firma umgesetzt wird, welche auch die „weißen Flecken“ im Landkreis durch das Deckungslückenmodell beheben soll.
    • Digitalisierung: Auf Nachfrage von Christine Kaltenbach (FWV) zum Stand und der weiteren Entwicklung der Digitalisierung der Grundschule geben Wencke Hess (Bauaumt), Anna Schäfer (Rechnungsamt) und Bürgermeister Singler folgende Auskunft: Der Medienentwicklungsplan (MEP) wurde noch nicht fertiggestellt, weshalb derzeit keine weiteren Mittel aus dem Digitalpakt Schule abgerufen werden können. Durch die coronabedingt ergänzten Förderungen konnten Leihgeräte für Lehrkräfte beschafft und installiert werden. Die Schulleitung wurde bereits im März / April bezüglich der Fertigstellung des MEP und der Anmeldung weiterer Bedarfe kontaktiert, hat sich diesbezüglich aber noch nicht zurückgemeldet. Die Verwaltung sichert zu, nochmals mit der Schulleitung in Kontakt zu treten. Der MEP ist notwendig, damit die Fördergelder entsprechend ausbezahlt werden können, das Budget der Gemeinde ist noch nicht ausgeschöpft. In der Badischen Zeitung (26.08.2021: So weit ist Gutach mit den 10 größten Investitionen für 2021) wird berichtet, dass von den geplanten 45.000 € bislang nur 7.000 € ausgegeben wurden.
  • Breisgau-S-Bahn: Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, wie der Abrechnungsstand sei und wie die Infrastrukturplanung um die Bahnhöfe aussähe. Hierfür seien im Haushalt ebenfalls Gelder eingestellt und die Beantragung von Fördergeldern angekündigt worden. (Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestelle sowie weitere P&R-Plätze am Bleibacher Bahnhof waren 190.000 €, für die Fahrradabstellplätze an beiden Bahnhöfen 52.000 € eingestellt worden. Eine Fördersumme von 31.200 € wurde hier als realistisch betrachtet. Zudem sicherte die Verwaltung zu, sich um die Schaffung weiterer Pkw-Parkplätze in der Nähe des Gutacher Bahnhofs zu kümmern.)
    Markus Adam (Bauamt): Endabrechnungen liegen noch nicht vor. In Bleibach sollen 40, in Gutach 10 neue Fahrradstellplätze mit Fördergeldern der Deutschen Bahn geschaffen werden, welche auch die Planung übernimmt. In der Septembersitzung wird Überplanung Bahnhofsgeländes in Bleibach vorgestellt.
    Reinhard Hamann (FWV): Dadurch, dass die Busse die Seitentäler besser an die Bahnhöfe anbinden, muss nun hoffentlich nicht mehr jeder mit dem eigenen Auto zum Bahnhof fahren. Darauf sollte bei der Parkplatzplanung geachtet werden.
    ÖL-Ergänzung: Bei den Haushaltsberatungen für 2021 wurden für den Ausbau der Breisgau-S-Bahn für die Gemeinde Gutach 4.450.000 € Ausgaben und 2.037.500 € Einnahmen durch Landeszuschuss und Vorteilsausgleich durch die Kreuzungsvereinbarungen genannt. D. h. die Gemeinde sollte – verteilt auf mehrere Haushaltsjahre – Kosten in Höhe von 2.412.500 € tragen. In der Badischen Zeitung (26.08.2021: So weit ist Gutach mit den 10 größten Investitionen für 2021) wird berichtet, dass 2021 bereits 700.000 € ausgegeben wurden. Zudem seien die 14.000 € für die Toilettenanlage am Bahnhof ebenfalls bereits ausgegeben und die Fertigstellung für 2021 zugesichert worden.
  • Verbesserung der Radweginfrastruktur: Annette Linder (ÖL) fragt nach dem Planungsstand des Streckenabschnitts zwischen Stollen (Shell-Tankstelle) und Gutacher Brücke (Einmündung Golfstr. / Landstr.). Hierfür wurden 8.000 € zur Planung eingestellt. In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 (TOP 3) war Seitens der Verwaltung angekündigt worden, ein*e Fachplaner*in hinzuzuziehen, eine Förderung zu beantragen und auch noch andere Streckenabschnitte in die Analyse mit aufzunehmen.
    Markus Adam (Bauamt): Man steht zum einen mit dem Regierungspräsidium, zum anderen mit der Schulleitung der Grundschule zur Gestaltung sicherer Schulwege in Kontakt. In diesem Zug soll auch der Streckenabschnitt vom Gutacher Friedhof bis zur Grundschule einbezogen werden.
  • Hochwasserschutz Aulebach: Auf Nachfrage von Barbara Schuler (ÖL) erläutert Markus Adam (Bauamt), dass die Gespräche mit der Firma Wald&Corbe Consulting GmbH und dem Landratsamt Emmendingen laufen. Im Rahmen der Brückenarbeiten zum Ausbau der Breisgau-S-Bahn wurden die Seitenlager der Silberwaldbrücke bereits 50 cm höher gesetzt und somit lokal schon die Wasserableitung weg von der Ortslage optimiert. Für die weitere Konzeption waren 145.000 € für 2021 eingeplant, die nun zeitnah beauftragt werden soll.
  • Ratsinformationssystem: Auf Nachfrage von Stefan Weis (ÖL) erläutert Wencke Heß (Bauamt), dass es aus personellen Gründen innerhalb der Verwaltung aktuell nicht möglich ist, die benötigte interne Arbeitsgruppe hierfür auf die Beine zu stellen. Erste Schritte seien jedoch schon vorbereitet worden, man werde, sobald es das Arbeitsaufkommen zulässt, Angebote einholen und diese dann dem Gemeinderat vorlegen. Für die Projektplanung zur Einführung eines Ratsinformationssystems waren 10.000 € für 2021 eingestellt worden.
  • Neuerrichtung von öffentlichen Anschlagtafeln und Umgestaltung des Kreisverkehrs: Annette Linder (ÖL) fragt nach dem aktuellen Stand. Für die Neuerrichtung der öffentlichen Anschlagtafeln in allen drei Ortsteilen waren auf Antrag der ÖL 4.800 € im Haushalt eingestellt worden. Zudem wurde ebenfalls auf Antrag der ÖL zugesichert, u. a. die Steinwüste im Kreisverkehr zu beseitigen.
    Markus Adam (Bauhhof): Diese Projekte stehen schon noch auf dem Plan, konnten jedoch aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens noch nicht umgesetzt werden. Der Bauhof wird sich damit befassen, sobald Personal und Zeit dafür zur Verfügung stehen.
  • Gehweg an der Dorfstraße und Zuwegung am Friedhof in Bleibach: Auf Nachfrage von Selma Beyer (FWV) erklärt Markus Adam (Bauamt) ebenfalls, dass sich der Bauhof dieser Themen annehmen wird, sobald Personal und Zeit dafür zur Verfügung stehen.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Reinhard Hamann (FWV): An der Talstraße in Siegelau muss nach den Starkregenschäden nun schnell wieder eine sichere Durchfahrt ermöglicht werden. Wie sehen dann die nächsten Schritte der Verwaltung aus?
    Bürgermeister Singler und Markus Adam (Bauamt): Man ist froh, dass bereits drei Tage nach dem Ereignis eine Fachfirma vor Ort ist. Falls nötig, wird es einen Umlaufbeschluss im Gemeinderat geben, damit die Absicherung schnell erfolgen kann. Eine Bohrpfahlsicherung ist nach jetziger Abschätzung denkbar, das weitere Vorgehen werden die Analysen ergeben.
    Auf Anregung von Beate Roser (ÖL) wird zugesichert, die weiteren Informationen zur Durchfahrtserschwerung inkl. möglichem Zeitplan auf der Gemeindewebsite zu veröffentlichen.
  • Annette Linder (ÖL): Wurden in der Flussgebietsuntersuchung Oberes Elztal die Starkregenereignisse schon mitberücksichtigt?
    Markus Adam (Bauamt): Ja, das ist schon miteingerechnet. Der Katastrophenschutz wird durch die Anschaffung neuer Wasserpumpen (siehe TOP 8) verbessert, Schulungen laufen, die Warn-App funktioniert.
  • Barbara Schuler (ÖL): Die VVG Waldkirch-Gutach-Simonswald hat ja nun beschlossen, einen neuen Teilflächennutzungsplan Windkraft aufzustellen. Wie geht es weiter?
  • Bürgermeister Singler: Anfang August soll ein nächster Termin stattfinden.
  • Stefan Weis (ÖL): In der Badischen Zeitung (30.06.2021: Gemeinderat vertagt Entscheidung über die Zukunft der Kinderbetreuung in Simonswald) wurde berichtet, dass in der öffentlichen Juni-Sitzung des Simonswälder Gemeinderats darüber gesprochen wurde, dass im alten Bleibacher Schulhaus der freie Träger „Mehr Raum für Kinder“ eine Betreuungseinrichtung eröffnen und dort auch Simonswälder Kinder betreuen könnte. Wie konkret sind diese Pläne?
    Bürgermeister Singler: Die Gespräche mit Simonswald und dem Träger laufen, konkrete Ergebnisse gibt es aber noch nicht. Eine Kooperation wäre natürlich eine schöne Sache.