Wichtige Information
In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.
Zu Beginn der Sitzung ändert Bürgermeister Singler mit Einverständnis des Gemeinderats die Tagesordnung dahingehend ab, dass TOP 10 nach direkt nach TOP 3 behandelt wird. Grund ist die Anwesenheit eine externen Referenten für TOP 10, welcher noch einen Anschlusstermin hat. Im Kurzbericht wird die ursprüngliche Reihenfolge der Tagesordnungspunkte beibehalten, damit die verlinkten Beratungsunterlagen verständlich zugeordnet bleiben.
1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
keine
2. Bekanntgaben
3. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach
- TOP 3 Anlage 1: Beschlussvorschlag
- TOP 3 Anlage 1a: Abwägung der Stellungnahme aus der Offenlage
- TOP 3 Anlage 1b: Deckblatt 3. Änderung des BPL
- TOP 3 Anlage 1c: Textteil 3. Änderung des BPL
- TOP 3 Anlage 1d: Artenschutzfachrechtliche Begutachtung
3.1 Beratung der eingegangenen Bedenken und Anregungen
In der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2020 (TOP 19) wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst, der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung der Offenlage beschlossen.
Maren Pundt vom Planungsbüro FSP fasst nochmals die erforderlichen Änderungen zusammen und stellt die Stellungnahmen aus der Offenlage vor. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Bedenken und Anregungen eingegangen.
Aufgrund der Rückmeldungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geringfügige Änderungen vorgenommen und u. a. folgende Hinweise in den Bebauungsplan bzw. die Bauvorschrift eingearbeitet:
- Das Plangebiet liegt im Bereich HQextrem.
- Berücksichtigung der Grundwasserstände bei der Bebauung.
- Lage der Leitungen der Netze BW in der Nähe des Gehwegs.
- Die Forderung des Landratsamts nach einer zwingenden Begrünung aller Dächer wurde abgelehnt. Im Plangebiet sind nur Satteldächer zulässig – diese zu begrünen ist möglich aber sehr aufwändig und teuer. Zudem sollen auf den Satteldächern Photovoltaikanlagen ermöglicht werden. Flachdächer auf Nebenanlagen, Garagen und Carports müssen jedoch begrünt werden.
- Das Plangebiet liegt im Bereich des historischen Bergbaus. Dies erfordert einen speziellen Umgang mit Aushubmaterial. Niederschlagswasser darf nicht auf dem Grundstück versickert werden – es sei denn, es wird durch eindeutige Untersuchungsergebnisse belegt, dass die Versickerung schadlos erfolgen kann.
- Das Höhenbezugssystem war nicht eindeutig. Dieses wurde nun auf NHN-Höhen im DHHN2016 korrigiert.
- Bei der Offenlage im Internet hat zu Beginn ein Link nicht funktioniert. Dieser Fehler konnte zeitnah korrigiert und die vierwöchige Frist der Offenlage eingehalten werden.
Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt einstimmig über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge.
3.2 Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach – Nord Teilgebiet Burgerhof I“ im Ortsteil Gutach gemäß § 10 (1) BauGB als jeweils eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
4. Bestätigung der neu gewählten Feuerwehrabteilungskommandanten und deren Stellvertreter
- TOP 4 Anlage 2: Beschlussvorlage
Reinhard Hamann (FWV) dankt im Namen des gesamten Gemeinderats den anwesenden Kommandanten und deren Stellvertreter für ihren Einsatz. Bürgermeister Singler schließt sich dem Dank an und drückt seine Hoffnung aus, dass auch bald Kommandant und Stellvertreter der Gesamtwehr gewählt werden können. Die vorgesehene Jahresversammlung der Gesamtwehr musste im Oktober coronabedingt abgesagt werden.
In den Jahreshauptversammlungen der Abteilungswehren wurden von den aktiven Feuerwehrkamerad*innen folgende Personen gewählt:
- Abteilungswehr Gutach: Kommandant: Christian Leibengut; Stellv. Kommandant: Thomas Schuler
- Abteilungswehr Bleibach: Kommandant: Florian Schindler; Stellv. Kommandant: Marco Kaltenbach
- Abteilungswehr Siegelau: Kommandant: Anton Thoma; Stellv. Kommandant: Daniel Fahrländer
Der Gemeinderat erteilt einstimmig seine Zustimmung zu den Wahlen und beauftragt den Bürgermeister, die gewählten Personen in das gewählte Amt zu bestellen.
5. Antrag des SC Gutach-Bleibach e. V. auf Sanierung des Flutlichts am Kunstrasenplatz – hier: Beteiligung der Gemeinde
- TOP 5 Anlage 3a: Sachverhalt
- TOP 5 Anlage 3b: Präsentation SC Gutach-Bleibach
Der SC Gutach-Bleibach möchte die marode gewordene Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz durch eine neue LED-Anlage ersetzen. Nach Vereinsangaben betragen die Gesamtkosten 30.300 €. Davon sollen 9.090 € über einen Zuschuss durch den Badischen Sportbund Freiburg e. V. (BSB), 10.605 € über einen Bundeszuschuss sowie 5.000 € über eine Crowdfunding-Aktion des SC Gutach-Bleibach finanziert werden.
Der Verein beantragt einen Gemeindezuschuss in Höhe von 5.605 € sowie die Übernahme der Bürgschaft für die Zwischenfinanzierung in Höhe von 19.695 € bis die Zuschüsse von BSB und Bund genehmigt und überwiesen wurden.
Michael Baumer (Vorstand Öffentlichkeitsarbeit) und Markus Siegel (Mitgliederverwaltung und Sportmarketing) vom SC Gutach-Bleibach sind anwesend, stellen das Vorhaben vor und sich den Fragen aus Verwaltung und Gemeinderat:
- Bürgermeister Singler: 2008 hat die Gemeinde die Neuerrichtung der jetzigen Flutlichtanlage finanziell unterstützt, jedoch ist die vereinbarte Rückzahlung an die Gemeinde nie komplett erfolgt.
Herr Baumer bestätigt, dass der Zuschuss von rund 2.250 € im Jahr 2011 vom Badischen Sportbund an den Verein überwiesen, jedoch nicht an die Gemeinde weitergeleitet wurde. Er konnte dies aus den Unterlagen nachvollziehen und verweist darauf, dass er damals noch nicht im Vorstandsteam war. Er verspricht, dass sich so etwas nicht wiederholen wird. - Bürgermeister Singler: Warum muss die erst 12 Jahre alte Anlage schon wieder komplett erneuert werden?
Herr Baumer kann sich auch nicht erklären, warum die Anlage nach der kurzen Zeit schon so marode ist – zumal diese damals von einer Fachfirma errichtet wurde. Als im Frühjahr diesen Jahres ein Mast ausgefallen sei, habe ein lokales Elektrikunternehmen festgestellt, dass Wasser in den Mast eingedrungen sei. Der Mast wurde so weit wie möglich repariert, jedoch sei davon auszugehen, dass sich die anderen Masten wohl in einem ähnlichen Zustand befänden und mit weiteren Ausfällen zu rechnen sei. Eine Instandsetzung der aktuellen Anlage sei langfristig finanziell uninteressant. - Herr Baumer gibt bekannt, dass der Bundeszuschuss in Höhe von 10.605 € schon bewilligt sei. Die Entscheidung des Badischen Sportbundes stehe noch aus.
- Bürgermeister Singler sagt, dass die Verwaltung angesichts der schwierigen Haushaltslage 2021 und 2022 dem Gemeinderat keinen Beschlussvorschlag unterbreitet hätte. Als Kompromiss wäre denkbar, von Seiten der Gemeinde die 5.605 € nicht als Zuschuss sondern als zinsloses Darlehen an den Verein zu gewähren und ergänzend wie Bürgschaft in Höhe von 19.695 € zu übernehmen.
- Anna Schäfer (Rechnungsamtsleiterin) ergänzt, dass der Ergebnishaushalt 2021 nach derzeitigem Stand ein Defizit von 1,8 Millionen € aufweise, obwohl dieser eigentlich ausgeglichen werden sollte. Grund hierfür seien die notwendigen hohen Investitionen für das Feuerwehrgerätehaus, die Grundschule und den Elztalbahnausbau.
- Reinhard Hamann (FWV) dankt den Ehrenamtlichen des SC Gutach-Bleibach für ihre Arbeit. Er erwähnt, dass der Verein bereits 2016 im Rahmen des Errichtung des Kunstrasenplatzes eine großzügige finanzielle Unterstützung erhalten hat. Als Fraktionssprecher der Freien Wähler gibt er bekannt, dass die FWV-Fraktion den Zuschuss ablehne, jedoch der Bürgschaft zustimme.
- Barbara Schuler (ÖL) möchte wissen, warum der Verein mit der teureren Option 2 in Höhe von 30.300 € rechne und nicht mit der günstigeren Option 1 in Höhe von 24.000 €. Diese würde für die aktuelle Spielklasse des Fußballvereins ausreichen.
Als Fraktionssprecherin der Ökologischen Liste gibt sie bekannt, dass die ÖL-Fraktion einen Zuschuss ablehnen, der Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe des Zuschusses sowie der Übernahme der Bürgschaft jedoch zustimmen würde. - Robert Stiefvater (CDU) sagt, dass die CDU-Fraktion für die Übernahme des Zuschusses und der Bürgschaft stimmen werde.
- Markus Siegel greift die Frage von Barbara Schuler auf und antwortet, dass der Verein die leistungsstärkere und teurere Flutlichtanlage (Option 2) bevorzuge, da man dann im Falle eines Aufstiegs die Vorgaben der Bezirksliga erfüllen würde. Aktuell spielt der Verein in der Kreisliga B Staffel 2.
Er weist darauf hin, dass der Sportverein das Gelände nur nutze, die Gemeinde aber als Betreiber für die Sicherheit haften würde. Er betont die zu erwartenden Stromkosteneinsparungen durch die LED-Technik und sagt, dass bei einem plötzlichen Totalausfall ad hoc eine teure Neuanschaffung nötig wäre. Hier könne man dann nicht mit Fördergeldern rechnen, da immer erst mit der Anschaffung begonnen werden kann, wenn die Fördergelder bewilligt seien.
Bürgermeister Singler stellt nun zuerst den ursprünglichen Antrag des SC Gutach-Bleibach zur Abstimmung, der die Übernahme des Zuschusses und der Bürgschaft umfasst.
Dieser wird bei nur 4 Ja-Stimmen nicht angenommen.
Anschließend stellt Bürgermeister Singler den Antrag, dass die Gemeinde die 5.605 € als zinsloses Darlehen an den Verein zu gewährt und ergänzend die Bürgschaft in Höhe von 19.695 € übernimmt.
Dieser Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen.
6. Vergabe von Instandsetzungsarbeiten im Bereich „Kronenloch“ im Ortsteil Gutach
- Tischvorlage, da die Auswertung der Submission vom 6.11.2020 zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung noch nicht vorlag
Herr Adam (Bauamt) erläutert, dass die Rohrdohle im Bereich „Kronenloch“ dringend erneuert werden muss, da die Sole im alten Betonrohr z. T. nicht mehr vorhanden und somit die Stabilität nicht mehr gewährleistet ist.
Reinhard Hamann (FWV) merkt an, dass dies ein großer Betrag sei, der ohne größere Vorbesprechung im Gemeinderat beschlossen werden solle. Er möchte wissen, wie sich der Betrag zusammensetzt und wie die Gemeinde das finanzieren kann.
Herr Adam antwortet, dass die Maßnahme einen Rohrbereich von 60- 70 m betrifft. Dieser entwässert den gesamten Zinken. Die Gemeinde muss hier ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen und die Kosten tragen.
Barbara Schuler (ÖL) fragt nach, ob neben der Entwässerung auch die Asphaltierung in den Aufgabenbereich der Gemeinde falle und ob der Schaden nicht schon länger bekannt gewesen sei.
Herr Adam antwortet, dass die Anwohner für die Asphaltierung zuständig und dass Schäden im Bereich der Rohrdole schon länger bekannt gewesen seien. Erst durch eine kürzlich erfolgte Befahrung seien jedoch das Ausmaß und der dringende Handlungsbedarf festgestellt worden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Rohrdole für die Bruttoangebotssumme von 81.974,76 € an die Firma Christian Pontiggia aus Waldkirch.
7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2021
- TOP 7 Anlage 4: Beschlussvorlage
Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer stellt die ihre Berechnungen vor und schlägt einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,23 % für das Haushaltsjahr 2021 vor.
2020 lag dieser bei 1,40 % (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 7).
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.
8. Kalkulation der Abwassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021
- TOP 8 Anlage 5a: Beschlussvorlage
- TOP 8 Anlage 5b: Abwasser: Kalkulation und Satzung
Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer berichtet, dass die Abwassergebühren in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro und dem Bauamt neu kalkuliert wurden. Im Haushalt 2020 waren für diese Kalkulation Mittel eingestellt gewesen (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 8).
Durch die in den nächsten drei Jahren anstehenden Maßnahmen ist eine Erhöhung der Abwassergebühr von 1,35 €/m³ nicht notwendig. Die Niederschlagswassergebühr sollte von 0,17 €/m² auf 0,25 €/m² angehoben werden. Im Zusammenhang mit der Gebührenerhöhung der Niederschlagswassergebühr wurde die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung –AbwS) überarbeitet.
Stefan Weis (ÖL): Welche Maßnahmen liefen bzw. laufen 2020 und 2021, die hinter den hohen Aufwendungen stehen?
Herr Adam: Das Netz muss weiter saniert werden. Das Kanalsystem in Siegelau wurde komplett befahren, nun werden die dabei festgestellten Mängel behoben. Die Paulstraße ist die letzte Straße im Ortsteil Gutach, die noch über ein Mischsystem verfügt. Hier soll in naher Zukunft auch ein Trennsystem eingerichtet werden. Dann stehen in Bleibach Sanierungen an – hier wird dem Gemeinderat noch ein Gesamtkonzept vorgestellt werden. Der Kanal in der Dorfstraße kann nach jetzigem Kenntnisstand wohl noch 20 Jahre betrieben werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr von 0,17 €/m² auf 0,25 €/m².
b) Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigungsänderungssatzung).
c) Den Entwurf des Haushalts 2021 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung.
9. Kalkulation der Wassergebühren und Satzungsänderung für das Haushaltsjahr 2021
- TOP 9 Anlage 6a: Beschlussvorlage
- TOP 9 Anlage 6b: Wasser: Kalkulation und Satzung
Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer berichtet, dass die Wassergebühren in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro neu kalkuliert wurden und sich daraus moderate Erhöhungen der Grund- und Verbrauchsgebühr ergeben hätten. Im Haushalt 2020 waren für diese Kalkulation Mittel eingestellt gewesen (siehe: Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019 TOP 9).
Annette Linder (ÖL): In der Novembersitzung 2019 wurde angekündigt, dass man die seit 1.1.2006 geltende Grundgebühr erst anpassen möchte, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Wie ist hier der Stand?
Herr Adam: Die Umstellung erfolgt nach und nach und wird wohl noch lange dauern. Deswegen wurde die Grundgebühr trotzdem angepasst.
Stefan Weis (ÖL): Wie ist insgesamt der Stand der Wasserversorgung in der Gemeinde?
Herr Adam: Die Quellen lassen nach aber die Tiefbrunnen sind weiterhin ergiebig. Die Ortsteile sind untereinander gut vernetzt, wodurch möglicher lokaler Wassermangel im Netz ausgeglichen werden kann. Es wird auch noch Wasser an die Nachbargemeinde Simonswald abgegeben. Gemeinsam mit einem Technologiezentrum wurde und wird die weitere Entwicklung geplant.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) Die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr (netto) von 1,80€/m³ auf 1,88 €/m³, sowie die Anpassung der Grundgebühren (netto):
Zählergröße Nenndurchfluss | Zählergröße nach MID | Grundgebühr monatlich |
QN 2,5 | Q3 4 | 0,90 € |
QN 6 | Q3 10 | 2,25 € |
QN 10 | Q3 16 | 3,60 € |
QN 15 | Q3 25 | 5,63€ |
QN 40 | Q3 63 | 14,18 € |
QN 60 | Q3 100 | 22,52 € |
b) Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsänderungssatzung)
c) Den Entwurf des Haushalts 2021 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung.
10. Sanierung Mittelteil der Grundschule ZweiTälerLand
Herr Adam berichtet, dass die Lüftung in der Küche, die Blitzableiter und die neuen Türen und Fenster installiert wurden.
Bei der Dämmung des Gebäudes sollte der Lebenszyklus der ausgewählten Baustoffe – also deren Lebensdauer sowie die Kosten und Umweltbelastungen bei der Entsorgung – mit eingerechnet werden. Zudem sollte in Anbetracht der Klimaveränderungen nicht nur der Kälteschutz im Winter sondern auch der Hitzeschutz im Sommer bedacht werden.
In der Grundschule kommt ein Wärmedämmverbundsystem mit Holzweichfaserplatten zum Einsatz.
Um den Gemeinderat über die Funktionsweise dieses Dämmmaterials zu informieren, hat er als externen Referenten Sven Landmann von der Firma gutex aus Waldshut-Tiengen eingeladen (ÖL-Hintergrundinformation: Ein weiterer Grund für die Einladung könnte auch der am 7.10.2020 in der Badischen Zeitung erschienene Artikel „Gut gedämmt“ gewesen sein, der eine vergleichsweise geringere Dämmleistung der Holzfaserplatten und deren notwendige chemische Bearbeitung in den Vordergrund stellte und mit dem Satz „Und nicht zu unterschätzen: Holzfaserplatten sind brennbar.“ endete.):
- Die Holzweichfaserplatten würden aus Abfallhackschnitzeln (Fichte, Tanne) der regionalen Sägewerke 60-80 km rund um Waldshut-Tiengen hergestellt.
- Alle Produkte seien baubiologisch unbedenklich, natureplus-zertifiziert und würden umweltschonend mit 50%iger Eigenstromerzeugung hergestellt.
- Das ältere Nassverfahren, bei dem bei relativ hohem Energieaufwand nur vergleichsweise dünne Platten hergestellt werden können, die dann zu dickeren Platten verleimt werden müssen, werde inzwischen von dem modernen Trockenverfahren abgelöst. Dabei könnten homogenere und dickere Platten mit 94,5 % Holzanteil bei 40% weniger Energieverbrauch als im Nassverfahren hergestellt werden.
- Die Holzweichfaserplatten böten gegenüber anderen Dämmstoffen einen deutlich höheren Hitzeschutz und eine deutlich größere Feuchtigkeitsaufnahme und -regulation. Das Holz könne bis zu 15 % seines Eigengewichts an Feuchtigkeit aufnehmen, Mineralwolle nur 1 %.
- Das „gutmütige“ Brandverhalten (welches Herr Landmann mit einem eindrücklichen Video verdeutlichte) sei durch eine langsame Abbrandgeschwindigkeit, kein brennendes Abtropfen und nahezu keine Rauchgasentwicklung gekennzeichnet. In den Gebäudeklassen 1-3 sei dadurch kein Brandriegel erforderlich.
Christine Kaltenbach (FWV) erkundigt sich nach der Schimmelbildung. Herr Landmann antwortet, dass die Feuchtigtkeit wieder abgegeben werde und so keine erhöhte Schimmelbildungsgefahr bestünde.
Annette Linder (ÖL) fragt nach der Lebensdauer der Holzweichfaserplatten. Herr Landmann antwortet, dass herkömmliche Dämmstoffe z. T. schon nach 15 Jahren erneuert werden müssten. Die Lebensdauer der Holzplatten könnte man hingegen mit dem Holz in alten Fachwerkhäusern vergleichen.
Reinhard Hamann (FWV) möchte wissen, ob die Platten bei maximaler Wasseraufnahme immer noch die gleiche Dämmwirkung hätten und ob diese auch als Putzträgerplatten einsetzbar seien. Herr Landmann sagt, dass sie als Putzträgerplatten geeignet sind und dass bei maximaler Feuchtigkeitsaufnahme die Dämmwirkung vorübergehend leicht reduziert sei.
Bürgermeister Singler dankt Herrn Landmann und sagt, dass es wichtig sei, der nachfolgenden Generation weder Sondermüll noch hohe Kosten für dessen Entsorgung zu hinterlassen.
11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde
- TOP 11 Anlage 7: Beschlussvorlage
Der Gemeinderat nimmt einstimmig zwei Spenden in Höhe von je 200 € für den Friedhof an.
12. Anfragen aus dem Gemeinderat
- Annette Linder (ÖL): Die Stadt Waldkirch weist gerade beidseitig der Hauptstraße in Kollnau Richtung Gutach Radwege aus. Entlang der Landstraße in Gutach, welche an der Gemarkungsgrenze in Höhe Firma Gütermann in die Kollnauer Hauptstraße übergeht, wird jedoch fast ausschließlich auf dem breiten Radweg an der der Elz zugewandten Straßenseite geradelt. Gab es einen Austausch mit der Stadt Waldkirch darüber, wie die Radwege an der Gemarkungsgrenze aneinander angeschlossen werden?
Herr Adam: Nein, die Stadt Waldkirch ist hier nicht auf die Gemeinde Gutach zugekommen. - Nicole Rieser (CDU): Wie ist die aktuelle Park-, Bring- und Abholsituation an der Grundschule ZweiTälerLand? Hier wurden im Zuge der Zusammenlegung der Grundschulstandorte große Probleme und ein Verkehrchaos erwartet.
Herr Barth (Hauptamtsleiter): Bislang gab es keine Beschwerden oder besondere Vorkommnisse.
Herr Adam: Die Umbaumaßnahmen an den Parkplätzen laufen, gerade wurden die zwei Garagen in der Alexanderstraße erneuert (siehe TOP 2 Bekanntgaben). Das Verkehrs- und Parkkonzept im Bereich rund um die Schule wird Schritt für Schritt umgesetzt (vgl. Gemeinderatssitzung vom 22.10.2020 TOP 9). - Ein anwesender Bürger möchte wissen, ob es nicht möglich wäre, an der Gutacher Brücke an der Einmündung der Golf- in die Landstraße einen Fußgängerüberweg über die Landstraße einzurichten.
Frau Heß (Bauamt) und Herr Barth: Die Situation wurde bereits bei einem Vororttermin mit der zuständigen Waldkircher Behörde besprochen: Der Kreuzungsbereich lässt keinen Zebrastreifen zu. Der Zebrastreifen auf Höhe der Bäckerei Burger wurde dort wegen der Schulkinder angebracht und wird dort verbleiben. Zwei Zebrastreifen in so kurzem Abstand könnten zudem nicht genehmigt werden. Als Entgegenkommen wurde die Zone 30 an der Landstraße verlängert. - Barbara Schuler( ÖL): Wird die Baustelleneinrichtung der Bahn auf dem Bleibacher Bahnhofsparkplatz fortgeführt?
Herr Barth: Ja, der Vertrag wurde gemäß der verlängerten Bauzeit verlängert.
- Sitzungsprotokoll
- Badische Zeitung (19.11.2020): Der Bauhof hat viel gerichtet – Bericht im Gemeinderat.
- Badische Zeitung (20.11.2020): Ein Darlehen muss reichen – Kein Zuschuss der Gemeinde für den SC Gutach-Bleibach / Sportbund fördert Flutlichtanlage.
- Badische Zeitung (20.11.2020): Schulsanierung mit Platten aus Holzweichfasern – Erläuterungen im Gemeinderat.
- Badische Zeitung (24.11.2020): Gemeinderat beschloss Wassergebühren ab 1. Januar – Wassermeister Markus Adam: Die Situation in Gutach ist gut, weil die Gemeinde nicht nur Quellen, sondern auch Tiefbrunnen hat.
- Badische Zeitung (24.11.2020): Gutachs Ortsmitte verändert sich – Gemeinderat passt den Bebauungsplan „Ortsetter Gutach-Nord“ an / Kaum Einwände bei der Offenlage / Keine Dachbegrünungen.
- Elztäler Wochenbericht (26.11.2020): Burgerhof, Flutlicht und Wassergebühren – Aus dem Gutacher Gemeinderat (Seite 18)
- Badische Zeitung (26.11.2020): Teure Dohle im Kronenloch – Entwässerung ist Gemeindesache / Rat vergibt den Auftrag.