Am Dienstag, 14. Dezember 2021, findet um 18:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:
1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
2. Bekanntgaben
3. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG
- TOP 3 Anlage 1: Beschlussvorlage
– Beschlussfassung –
4. Gemeindewald
4.1 Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2020
4.2 Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
4.3 Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2022
- ÖL-Hintergrundinformation: Die Berichte zum Gemeindewald werden jährlich im Herbst / Winter in der Gemeinderatssitzung vorgestellt. Wir verweisen an dieser Stelle gerne auf den Gemeindewaldbericht von 2020 (Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 TOP 4) und den Gemeindewaldbericht von 2019 (Gemeinderatssitzung am 19.11.2019 TOP 4).
- TOP 4 Anlage 2: Beschlussvorlage
– Beschlussfassung –
5. Vergabe von Straßen und Gehwegarbeiten an der Ortseinfahrt Dorfstraße im Ortsteil Bleibach
- Tischvorlage
– Beschlussfassung –
6. Vergabe Druckerhöhung Hotel Silberkönig
- Tischvorlage
– Beschlussfassung –
7. Vergabe von Felssicherungsarbeiten an der Talstraße Siegelau
- Tischvorlage
– Beschlussfassung –
8. Vergabe zum Einbau einer Trübungsmessung im Hochbehälter Siegelau
- Tischvorlage
– Beschlussfassung –
9. Ersatzbeschaffung eines Unimog für den Winterdienst aufgrund wirtschaftlichen Totalschaden des bisherigen Fahrzeugs
- Tischvorlage
– Beschlussfassung –
8. Anfragen aus dem Gemeinderat
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Für die Teilnahme an der Sitzung ist ein 3G-Nachweis gem. § 10 (6) CoronaVO vorzuweisen, welcher vor Ort vor der Teilnahme an der Sitzung überprüft wird.
Besucher*innen sind dazu verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung eine medizinische Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.
Mitglieder des Gemeinderats, der Gemeindeverwaltung und externe Referent*innen sind dazu verpflichtet, beim Betreten und Verlassen der Sporthalle und beim Bewegen in der Halle eine medizinische Mund- Nasen-Schutzmaske zu tragen. Am Platz darf diese abgelegt werden.