Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023

Am Dienstag, 24. Januar 2023, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Forstwirtschaftsplan 2023

  • Vorlage 2023/048
    – Beschlussfassung –

4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

  • Vorlage 2022/044
    – Beschlussfassung –

5. Vergabe Stahlbauarbeiten Fluchttreppe Haus der Vereine Siegelau, Talstraße 40

6. Anfragen aus dem Gemeinderat


Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 25. Oktober 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Umnutzung eines landwirtschaftlich genutzten Nebengebäudes in eine Wohnung mit Garage auf dem Flurstück 211, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Ausbau des Dachspitzes zu Wohnraum auf dem Flurstück 176/15, Gemarkung Gutach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Ökonomieteils und Wiederaufbau als Wohnraumerweiterung und Lager im EG auf dem Flurstück 194, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau einer Holzschnitzel-Heizungsanlage an den landwirtschaftlichen Geräteschuppen auf dem Flurstück 1/1, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Beschlussvorschlag sah vor, aufgrund der nicht geklärten Genehmigungsfähigkeit und noch offener Fragen den Beschluss auf die nächste Sitzung zu vertagen.
Die Verwaltung hatte zwischenzeitlich eine ausführliche E-mail vom Landratsamt erhalten, in der der Privilegierung nach § 35 BauGB stattgegeben wurde. Einige offenen Fragen wurden in diesem Schreiben ebenfalls beantwortet.
Aufgrund dieser Informationen konnte der Technische Ausschuss dem Antrag stattgeben und zustimmen.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Errichtung von insgesamt 2 Zelt- und Stellplätzen auf freien Flächen des Grundstücks für Campingreisende, Flurstück 135, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Bekanntgaben

keine

7. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Bei der letzten Hangsicherung in Siegelau sind im Sicherungsmaterial Löcher sichtbar. Will man diese Schäden revidieren?
    Antwort: Man ist im Kontakt mit der Fachfirma und hat ein Antwortschreiben erhalten. Die Firma sieht die offenen Stellen als annehmbar an.
  • Frage: Man wollte die Arbeitsgruppe Friedhöfe wieder einberufen. Gibt es schon einen Termin?
    Antwort: Es gibt noch keinen Termin.
  • Frage: Durch das Mulchen von Böschungen und Wegränder werden viele Kleinlebewesen getötet. Gibt es andere Mähmethoden und Geräte um diesem entgegenzuwirken?
    Antwort: Man hat deswegen Kontakt mit dem Naturpark Südschwarzwald. Dort wird derzeit ein Mulcher mit vorgelagertem Rechen erprobt. Die Arbeitsweisen und Geräte müssen in der Praxis umsetzbar und im Kostenrahmen sein.
  • Frage: Im Bereich Hinteracker (Siegelau) sind am Spielplatz die Thujas radikal zurückgeschnitten worden und als Folge daraus abgestorben. Ist eine Neupflanzung geplant?
    Antwort: Der Bauhof kennt dieses Problem und will eine Neubepflanzung verwirklichen.
  • Frage: Wie weit ist der Stand bei der Fluchttreppe im Haus der Vereine Siegelau (HdV Siegelau) ?
    Antwort: Die Baugenehmigung mit Bauteilfreigabe wurde erteilt und liegt der Verwaltung vor.
  • Frage: Das Kriegerdenkmal in Siegelau sollte gereinigt werden. Ist die Nachfolge der Pflege des Friedhofs in Siegelau schon geregelt worden?
    Antwort: Das Kriegerdenkmal kann nicht vor Allerheiligen (01.11.) gesäubert werden. Die Einteilung der Pflege ist noch nicht abgesprochen. Man muss sich noch auf einen Termin einigen.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 27. September 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Eweiterung eines Wohnhauses im UG und EG auf dem Flurstück 124, Gemarkung Siegelau (§ 35 BauGB – Außenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Bekanntgaben

  • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Erweiterung eines Dachstuhls um eine Gaube mit Treppenaufgang auf dem Flurstück 20/1, Gemarkung Siegelau (Bebauungsplan Mühlacker II)
    ÖL-Information: Der Bebauungsplan Mühlacker II ist aktuell noch nicht online auf der Gemeindewebsite verfügbar, kann aber auf dem Rathaus in Bleibach eingesehen werden.
    • Der Bauantrag hält sich an den Bebauungsplan und es sind weder Befreiungen noch Ausnahmen zu erteilen. Deswegen wird dieser Antrag nur zur Kenntnis genommen.

3. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: In diesem Jahr wurden in Siegelau Felssicherungsarbeiten durchgeführt (siehe Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022 TOP 2). Nun sind an dem Befestigungsmaterial Löcher zu erkennen und Material wird ausgeschwemmt. Wie will man diese Schäden beheben?
    Antwort: Man hat das zuständige Ingenieurbüro informiert und um Stellungnahme gebeten.
  • Frage: Wann wird die Fluchttreppe im Haus der Vereine in Siegelau angebaut.
    Antwort: Nächstes Jahr. Gerade werden die Angebote eingeholt.
  • Ein Lob an die Mitarbeiter des Bauhofs. Die Friedhöfe in der Gemeinde sind in einem gepflegten Zustand.
  • Frage: Darf die Gemeinde den starken Unkrautbewuchs auf den Friedehöfen mit Herbizid bekämpfen?
    Antwort: Man kann nur über eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt Herbizide einsetzen. Für nächstes Jahr will man eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
  • Hinweis: Die Straßenlaternen beim Friedhof in Siegelau und beim Fußweg zur Bahnhofstraße in Bleibach leuchten nicht.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 26. Juli 2022

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau eines Wohnraumes auf dem Flurstück 12/11, Gemarkung Gutach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Wohnraumerweiterung auf dem Flurstück 165/1, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

3. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau einer Dachgaube auf dem Flurstück 113/1, Gemarkung Bleibach (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

Robert Stiefvater (CDU) ist befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Robert Stiefvater kehrt an den Ratstisch zurück.

4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Anbau eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges im DG auf der Nordseite, Haus der Vereine Siegelau, auf dem Flurstück 17/1, Gemarkung Siegelau (§ 30 BauGB – Bebauungsplan „Mühlacker II“; rechtsverbindlich seit dem 30.07.1987 / 15.01.2003)

ÖL- Information: In der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2022 (TOP 2) war der Gemeinderat darüber informiert worden, dass im Rahmen der Brandverhütungsschau 2021 für das Dachgeschoss die Notwendigkeit eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungswegs festgestellt wurde. Seitdem ist die Nutzung der Räumlichkeiten im Dachgeschoss auf 15 Personen begrenzt.

  • Frage: Die Fluchttreppe endet in unmittelbarer Nähe der Eingangstür zum HdV. Diese Tür wird auch als Fluchtweg genutzt. Liegen das Ende des Rettungswegs aus dem Dachgeschoss und die Eingangstür zu nah beieinander?
    Antwort: Nein. Der Plan des zweiten Rettungsweg wurde als Teil der Brandverhütungsvorschriften so genehmigt.
  • Frage: Warum lässt man die Tür nicht nach außen öffnen?
    Antwort: Wenn man die Tür nach außen öffnet, müsste das Podest deutlich vergrößert werden (Türradius + 1,20m).

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 BauGB auf Aufstellung mobiler Klassenräume auf dem Flurstück 2, Gemarkung Siegelau (§ 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich)

ÖL-Information: Die mobilen Klassenräume werden im Rahmen des Projekts „Schule im Bauwagen“ von der intensivpädagogischen Wohngruppe des LBZ St. Anton in Siegelau genutzt werden.

  • Frage: Bei einer Schule ist die Gemeinde verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
    Antwort: Die mobilen Klassenräume werden nicht als Dauerschulraum verwendet. Während der pandemischen Lage wurden sie als Schule genutzt. Sie werden hauptsächlich als Ausgleichsraum verwendet.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

6. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Legalisierung der Dachgeschosswohnung nach Hauskauf auf dem Flurstück 446/5, Gemarkung Gutach (§ 30 BauGBBebauungsplan Gutshof II, rechtsverbindlich seit dem 17.10.2007)

ÖL-Information: Dieser Antrag wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 16.11.2021 (TOP 1) behandelt. Damals wurde die nachträgliche Legalisierung abgelehnt.

Aufgrund der vorgefundenen Situation nach dem Hauskauf kann der Technische Ausschuss dem Antrag zustimmen. Er erteilt keine allgemeine Ausnahmegenehmigung für den Bebauungsplans „Gutshof II“.

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

7. Bekanntgaben

Am Dienstag, 23.08.2022, wird eine öffentiche Sitzung des Technischen Ausschusses stattfinden. Die monatliche Gemeinderatssitzung wird im August wie jedes Jahr pausiert.

8. Anfragen aus dem technischen Ausschuss

  • Frage: Die Sitzbank beim Kriegerdenkmal in Bleibach wackelt stark. Gehört die Sitzbank der Gemeinde?
    Antwort: Nein. Sie ist Eigentum der Kirche. Man leitet den Hinweis an die kirchlichen Stellen weiter.
  • Frage: Hunde werden von Ihren Besitzer*innen vermehrt ohne Leine ausgeführt und der Hundekot wird nicht entfernt. Wie kann die Gemeinde hier vorgehen?
    Antwort: Die Vorgaben sind in §§ 12, 13, 18 und 23 Polizeiverordnung der Gemeinde Gutach im Breisgau geregelt. An viel genutzten Wegen kann die Gemeinde den Ordnungsdienst beauftragen, die Besitzer*innen ihrer Verantwortung zu ermahnen.
  • Frage: Zahlen die Landwirt*innen / Eigentümer*innen für Flächen, auf denen die Gemeindestraßen verlaufen, Grundsteuer?
    Antwort: Ja. Die Beiträge für die verbauten Flächen sind gering. Die Kosten für den Rückbau (mit Vermessung) wären erheblich teurer als der zu zahlende Grundsteuerbetrag.