Am Dienstag, 27. Juni 2023, findet um 18:15 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses mit folgender Tagesordnung statt:
1. Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eine Mehrfamilienwohnhauses gemäß § 57 LBO auf dem Flurstück 529, Gemarkung Bleibach – rechtsverbindlicher Bebauungsplan Löwenacker
- Vorlage 2023/102
2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Flurstück 16, Gemarkung Bleibach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich (einfacher Bebauungsplan Schießbrückle – rechtsverbindlich seit dem 7.8.1991)
- Vorlage 2023/103
- ÖL-Information: Der einfache Bebauungsplan Schießbrückle ist bislang nicht auf der Gemeindewebsite verfügbar, kann jedoch auf dem Rathaus eingesehen werden.
3. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Abbruch des bestehenden Carportgebäudes und Neubau eines Carports für 4 Stellplätze auf dem Flurstück 125, Gemarkung Gutach – Außenbereich gem. § 35 BauGB
- Vorlage 2023/104
- ÖL-Information: Das Bauvorhaben befindet sich auf dem Gelände des Umspannwerks. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 22.06.2021 (TOP 2) wurden dort bereits die Umnutzung einer bestehenden Garage zum Besprechungsraum und der Neubau von drei separaten Garagen genehmigt.
4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Garagenerweiterung auf dem Flurstück 269, Gemarkung Bleibach – Außenbereich gem. § 35 BauGB
- Vorlage 2023/105
5. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Abbruch des bestehenden Gasthauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Flurstück 52, Gemarkung Gutach, § 34 BauGB – unbeplanter Innenbereich
Hier: Erneute Anhörung durch die Baurechtsbehörde und Änderungsplanung
- Vorlage 2023/107
- ÖL-Information: Bei dem Gasthaus handelt es sich um das Gasthaus Krone. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 23.05.2023 (TOP 2) wurde der erste Antrag auf Baugenehmigung abgelehnt.
6. Bekanntgaben
7. Anfragen aus dem Gemeinderat
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.