Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die nächste Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald am 24.09.2020 in Waldkirch stattfinden wird.

3. Ehrung von Blutspendern

Bürgermeister Singler hebt in seiner Ansprache die große Bedeutung der Blutspende für die Gesellschaft hervor und dankt den Blutspender*innen sowie dem DRK-Ortsverein Gutach-Bleibach für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Acht Spender*innen werden für 10, 25, 50 und in einem Fall 125 Blutspenden geehrt. Vier sind anwesend und nehmen Urkunde, Ehrennadel und Weinpräsent persönlich entgegen.

Sebastian Rötzer, der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins, dankt für die große Spendenbereitschaft auch in Coronazeiten. Er betont, dass die örtlichen Blutspenden gleich doppelt helfen: Zum einen den empfangenden Unfallopfern und chronisch Erkrankten, zum anderen dem Ortsverein, der für jede Spende einen kleinen Geldbetrag erhält und somit seine wichtige Arbeit vor Ort finanzieren kann. Zudem dankt er der Gemeinde für die Zurverfügungstellung der Halle und die gute Zusammenarbeit beim Auf- und Abbau.
Er bittet um rege Teilnahme an der nächsten Blutspendeaktion am 3.9.2020, da generell im Sommer und spezifisch jetzt während der Corona-Pandemie die Blutreserven knapp seien. Durch die Onlineanmeldung vorab könnten Wartezeiten vermieden werden und der gesamte Spendenablauf schnell innerhalb von 30 bis 45 Minuten bewältigt werden. Selbstverständlich seien auch weiterhin Spenden ohne Onlineanmeldung möglich. Insgesamt würden jedoch schon 80-90% der Blutspender*innen die Onlinenanmeldung nutzen.

4. Vorstellung des Tourismusberichts 2019 und Bericht über das laufende Geschäftsjahr 2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG durch die Geschäftsführerin Ulrike Weiß

Ulrike Weiß präsentiert die ZweiTälerLand-Tourismusstatistik 2019 für Gutach: Insgesamt konnte der Tourismus 2019 im ZweiTälerLand Rekordergebnisse erzielen. In Gutach selbst war ein leichtes Minus zu verzeichnen, welches Frau Weiß insbesondere auf das kurzfristig zurückgegangene Tagungsgeschäft in einem Betrieb zurückführt. Bei den Betriebsarten ist allgemein ein Rückgang bei Privatunterkünften und ein Zugewinn bei Ferienwohnungen und Übernachtungen auf Bauernhöfen zu verzeichnen. Über 70% der Gäste kamen aus Deutschland und hiervon wiederum knapp 60% aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Aus dem Ausland konnten insbesondere Gäste aus der Schweiz, Belgien, Frankreich und den Niederlanden begrüßt werden. 2019 waren die meisten Gäste zwischen 46 und 55 Jahre alt.

Anschließend berichtet Frau Weiß zusammenfassend von den Aktivitäten der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH (TOP 5) und Tourismus GmbH & Co. KG (TOP 6) im Jahr 2019 und 2020 und gibt einen Ausblick auf 2021:

  • In der Gesellschafterversammlung wurde die Korrektur der Leistungsverrechnung für Gutach vorgestellt (2019: -1.495,10 €; 2020: -2.110,63 €). Die Korrektur ergab sich aus Eingabefehlern, die beim Erfassen der Sammelmeldescheine entstanden waren und wurden bis 2015, als das Kurtaxesystem geändert wurde, zurückverfolgt.
  • Die Ausweisung einer Mountainbikestrecke wurde per Beschluss bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Seit 2001 hatte man hier mit Grundstückseigentümer*innen verhandelt und Lösungen für immer neue Hindernisse – Haftungsbestimmungen, Umweltschutzbelange, Jagdbelange – gesucht. Ziel war es, eine Strecke mit möglichst vielen Abschnitten mit Wegbreiten < 2m auszuweisen, die für die Mountainbiker*innen besonders attraktiv sind, deren Befahrung jedoch nur mit Einverständnis der Grundstückseigentümer*innen erfolgen darf. Hier konnte keine Lösung gefunden werden.
  • Im Marketing gilt laut Frau Weiß weiterhin „Thema schlägt Destination“: Der seit 2011 existierende ZweiTälerSteig wurde auch dank des Einsatzes des Schwarzwaldvereins zum vierten Mal als Qualitätsweg wanderbares Deutschland rezertifiziert und vom Wandermagazin als Deutschlands schönster Wanderweg 2019 ausgezeichnet. Der ZweiTälerSteig ist die aktuell die „cash cow“ in der Region und soll künftig mit neuem Bild- und Filmmaterial beworben werden.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur konnte erfolgreich fortgeführt werden. Durch Empfehlungsmarketing und journalistische Texte durch Pressereisen (u. a. im Spiegel) konnte ein messbarer Effekt erzielt werden.
  • Gastgeber*innen wurden Fortbildungen für digitales Marketing und Digitalisierung angeboten. Printprodukte haben mit dem Auszeit-Magazin sowie dem Gastgeber- und Gastronomieverzeichnis jedoch weiterhin eine große Bedeutung.
  • Darüberhinaus erfolgten verschiedene Kooperationen, u. a. mit den anderen drei Qualitätsregionen wanderbares Deutschland, den Gewerbevereinen / Werbegemeinschaften und Ortsverwaltungen Elzach und Waldkirch im Rahmen des Zweitälerlandguides [‚uff’baːsse], beim 1. Kandel Bergmarathon sowie bei der Entwicklung und Bewerbung des neuen Prechtäler Bienenwegs.
  • Im Frühjahr 2020 gingen die Gästezahlen durch den Beginn der Coronapandemie zurück – mit der Postkartenaktion „Träumen erlaubt“ versuchte man, das ZweiTälerLand als Urlaubsregion bei den (potentiellen) Gästen im Bewusstsein zu halten. Inzwischen ist die Nachfrage jedoch wieder deutlich gestiegen und Frau Weiß bestätigt die Wahrnehmung von Barbara Schuler (ÖL), dass an Wochenenden und Feiertagen lokal z. T. großer Andrang herrsche und kündigt an, dass Lenkungsbedarf überprüft werde. Auf Rückfrage von Bürgermeister Singler erläutert sie, dass coronabedingt viele Tagesausflügler*innen und auch Rucksacktourist*innen mit Zelten unterwegs seien, die sonst eher weit entferntere Urlaubsziele angestrebt hätten und jetzt auf „Nummer sicher“ gingen.
  • Für 2021 kündigt Frau Weiß an, dass am Hugenwaldtunnel ein braun-weißes Portalschild für das ZweiTälerLand angebracht werden wird und die Kurtaxesatzung erneuert werden muss, da die bisherige Konusregelung ausläuft und entsprechend einer Aktualisierung bedarf.

5. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH

  • TOP 5 Anlage 1: Einladung zur Gesellschafterversammlung
  • ÖL-Information: Die vollständigen Unterlagen lagen bei der Verwaltung bis zum Sitzungstermin zur Einsicht aus. Für interessierte Personen, denen es beispielsweise nicht möglich war, während der Rathausöffnungszeiten Einblick in die Unterlagen zu nehmen, stellen wir hier exemplarisch zur Orientierung die Beratungsunterlagen unserer Nachbargemeinden Waldkirch und Simonswald zur Verfügung.
    Waldkirch: Beschlussvorlage, Jahresabschluss
    Simonswald: Beschlussvorlage

Bürgermeister Singler berichtet, dass die Beschlüsse auf der Gesellschafterversammlung einstimmig erfolgten und dass er und Clemens Elsner (FWV) als Vertreter für die Gemeinde Gutach teilgenommen und abgestimmt hätten.
Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen einstimmig zu. Selma Fischer (FWV) nimmt entschuldigt nicht an der Sitzung teil.

6. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

Bürgermeister Singler berichtet, dass die Beschlüsse auf der Gesellschafterversammlung einstimmig erfolgten und dass er und Clemens Elsner (FWV) als Vertreter für die Gemeinde Gutach teilgenommen und abgestimmt hätten (vgl. TOP 5).
Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen einstimmig zu.

7. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Mittelbau der Grundschule ZweiTälerLand

Laut Tischvorlage liegen alle zu vergebenden Leistungen in der Kostenschätzung.
Barbara Schuler (ÖL) fragt, ob die Arbeiten gemäß des Bauzeitenplans größtenteils in den Sommerferien abgeschlossen werden können.
Ein Mitarbeiter des zuständigen Architekturbüros im Zuschauerbereich antwortet, dass die groben und lärmintensiven Arbeiten (Stahlträgersanierung, Abbrucharbeiten, Fenstertausch, teilweise Dacharbeiten) in den Sommerferien abgeschlossen werden sollen. Einige Arbeiten wie die Fertigstellung des Daches und Dämmarbeiten werden jedoch noch bis Anfang Oktober und somit während der Schulzeit erfolgen.

Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Arbeiten gemäß des Beschlussvorschlags jeweils an die wirtschaftlichsten Bieter:

8. Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Wasserversorgung der Gemeinde Gutach im Breisgau

Bürgermeister Singler korrigiert den Angebotspreis auf 28.053,67 € (mit 19% Mwst.), ggf. kann das Fahrzeug jedoch durch die Mehrwertsteuersenkung noch günstiger erworben werden.
Annette Linder (ÖL) sagt, dass hierfür im Haushalt 44.200 € eingeplant waren und fragt, ob die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (Warnbeleuchtung nach DIN 30710, Warnbeleuchtung am Dach und Hakenset an der Trennwand, Blocksystem mit Regalfächern und ausklappbarem Schraubstock) und für die am Bauhof zu installierende Ladestation in diesem geplanten Rahmen liegen.
Bürgermeister Singler antwortet, dass dies auf jeden Fall so sei und dass die Ladestation ungefähr 700 bis 800 € kosten werde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Renault Kangoo Z. E. 2-Sitzer für 28.053,67 € bei der Firma auto Maier zu erwerben.

9. Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Gemeinde Gutach im Breisgau

2005 wurden die Regelungen des Bundesangestelltentarifs (BAT) sowie des Bundesmanteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) weitgehend durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) ersetzt. Die Gemeindeverwaltung hat dementsprechend die nach BAT und BMT-G II bestehenden Arbeitsverträge in den TVöD übergeleitet. Die Gemeindeprüfanstalt hat nun festgestellt, dass damals versäumt wurde, hierfür einen grundsätzlichen Beschluss des Gemeinderats einzuholen. Dieser fehlende Grundsatzbeschluss soll nun nachgeholt werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

10. Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V.

Das Personalamt der Gemeinde schlägt vor, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V. beizutreten, um von dessen Informationen, Beratungen und Unterstützungen in tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen profitieren zu können. Mitglieder des Verbands sind verpflichtet, die Tarifverträge zu erfüllen, die der Verband und dessen Spitzenverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), mit den Gewerkschaften schließt. Gutach wendet dieses Tarifrecht schon jetzt vollumfänglich an. Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 580 € / Geschäftsjahr. Die Mitgliedschaft wurde auch von der Gemeindeprüfanstalt empfohlen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V.

11. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste; Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Kämmerin Anna Schäfer stellt den Sachverhalt vor: Ab 17.03.2020 war die Kinderkrippe aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen und es fand daraufhin nur eine Notbetreuung statt. Anfang März wurden die Märzbeiträge noch in voller Höhe eingezogen. Im April, Mai und Juni wurden die Elternbeiträge in einer Höhe von insgesamt 27.843,02 € ausgesetzt. Die Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nahmen, wurden darüber informiert, dass die Beiträge hierfür nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss noch erhoben werden – höchstwahrscheinlich bemessen am in Anspruch genommenen Betreuungsumfang. Bislang hat die Gemeinde vom Land Soforthilfen in Höhe von 30.268,27 € erhalten.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeinden im Umfeld auch entsprechend der vorliegenden Beschlussvorlage entschieden hätten, dass Klagen von Eltern gegen die Erhebung von Entgelten für nicht erbrachte Betreuungsleistungen wohl erfolgreich sein würden und dass das Land ggf. nochmals Unterstützungsgelder ausschütten werde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die bislang ausgesetzten Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni nicht erhoben werden und dass für die Notbetreuung Entgelte in Höhe des tatsächlich benötigten Betreuungsumfangs erhoben werden.

12. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand; Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen

Ab 17.03.2020 war die Grundschule aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Ab 27.04.2020 wurde eine Notbetreuung angeboten. Anfang März wurden die Märzbeiträge noch in voller Höhe eingezogen. Bei der Bedarfsabfrage für die Notbetreuung wurden die Eltern nicht auf ein eventuelles Entgelt hingewiesen. Die Notbetreuung fand durch die Lehrkräfte statt. Das ansonsten hierfür eingesetzte Betreuungspersonal leistete in dieser Zeit Vorarbeiten für die Grundschulzusammenlegung, nähte Alltagsmasken etc. – dadurch konnte auf Kurzarbeit und Entlassungen verzichtet und das volle Gehalt bezahlt werden.
Im April, Mai und Juni wurden die Elternbeiträge in einer Höhe von insgesamt 12.900 € ausgesetzt.
Die Mittwochsbetreuung wird aus organisatorischen und personellen Gründen erst wieder nach den Sommerferien angeboten – hierfür wurden demnach im Juli auch keine Entgelte erhoben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die bislang ausgesetzten Betreuungsentgelte für die Monate April, Mai und Juni sowie zudem ergänzend das Entgelt für die Mittwochbetreuung im Monat Juli nicht zu erheben.

13. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau

In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 (TOP 10) wurden die neuen Entgelte ab dem Schuljahr 2020/21 beschlossen. Das Rechnungsamt hat die Benutzungs- und Entgeltordnung entsprechend überarbeitet und legt diese zum Beschluss vor.
Annette Linder (ÖL) dankt der Verwaltung und bringt im Namen der ÖL noch folgende Anregung ein: Unter „§ 7 Abmeldung, Ausschluss“ ist geregelt, dass ein Kind u. a. von den Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden kann, wenn das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt. Falls dies in der Vergangenheit öfters der Fall gewesen sein sollte, wäre zu überlegen, eine konkrete Zahl hinsichtlich der nicht wahrgenommenen Betreuungstage einzufügen, um unnötige Konflikte mit den Erziehungsberechtigten in diesem Fall zu vermeiden, da „regelmäßig“ ein sehr dehnbarer Begriff ist.
Kämmerin Frau Schäfer antwortet, dass dies in der Vergangenheit äußerst selten vorgekommen und dass bei der Erstellung der Benutzungs- und Entgeltordnung in enger Zusammenarbeit mit der Schule hier bislang kein Bedarf für eine nähere Regelung gesehen worden sei.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau vom 21.07.2015 in der Fassung der 5. Änderung vom 21.07.2020.
Robert Stiefvater (CDU) nimmt wegen kurzzeitiger Abwesenheit nicht an der Abstimmung teil.

14. Anpassung der Elternbeiträge für die kirchlichen Kindergärten St. Michael Gutach und St. Franziskus Bleibach, sowie der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kindergartenjahr 2020/2021 für den Ü3-Bereich

Wie in den Vorjahren haben Städtetag, Gemeindetag und die 4-K-Konferenz (Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen) gemeinsam Empfehlungen für die Höhe der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 herausgegeben. Eine Anhebung um 1,9 % wird empfohlen – zunächst für ein Jahr. Die Erhöhung bleibt damit bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um die Eltern nicht zu sehr zu belasten. In den Vorjahren hatten sich die o. g. Gremien zumeist auf Erhöhungen um 3 % geeinigt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Kindergartenbetreuungsbeiträge nach der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21“.

15. Anpassung der Elternbeiträge für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kinderkrippenjahr 2020/2021 für den U3-Bereich

Wie in den Vorjahren haben Städtetag, Gemeindetag und die 4-K-Konferenz (Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen) gemeinsam Empfehlungen für die Höhe der Elternbeiträge für das Kinderkrippenjahr 2020/2021 herausgegeben. Eine Anhebung um 1,9 % wird empfohlen – zunächst für ein Jahr. Die Erhöhung bleibt damit bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um die Eltern nicht zu sehr zu belasten.
Für die Ganztagesbetreuung war für das Kinderkrippenjahr 2020/21 in der Gemeinderatssitzugn am 20.11.2018 ein monatlicher Beitrag von 400 € festgesetzt worden, da damals noch von der üblichen jährlichen 3%igen-Steigerung ausgegangen worden war.
Da die Beiträge im Elz- und Simonswäldertal nach und nach aneinander angeglichen werden sollen – u. a. um KiTa-Tourismus zu vermeiden – empfiehlt das Rechnungsamt, sich der Anhebung um 1,9 % anzuschließen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Kinderkrippenbetreuungsbeiträge nach der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21“.
Robert Stiefvater (CDU) nimmt nun wieder an der Sitzung teil.

16. Prüfbericht der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg 2013-2017; Unterrichtung des Gemeinderats nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO

Bürgermeister Singler weist darauf hin, dass der Bericht auf dem Rathaus von den Gemeinderät*innen eingesehen werden kann und dass dies von einzelnen Fraktionen schon getan wurde. Er ergänzt, dass einzelne Punkte des Prüfberichts den Gemeinderat in den nächsten Monaten noch beschäftigen werden.
ÖL-Information: Barbara Schuler und Annette Linder haben am 17.07.2020 Einsicht in den Prüfbericht genommen und danken an dieser Stelle Kämmerin Anna Schäfer für die ausführliche Beantwortung der dabei entstandenen Fragen.

17. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020

Kämmerin Anna Schäfer berichtet, welche der für den Haushalt 2020 beschlossenen Investitionen bereits getätigt wurden und welche noch ausstehen bzw. vorerst zurückgestellt wurden.
Die Zeiterfassungsterminals wurden installiert, Grundstücksver- und ankäufe teilweise getätigt, die Büroausstattung für die Verwaltung sowie die Edelstahlabfallbehälter teilweise beschafft. Bezüglich der Bau- und Sanierungsarbeiten am neuen Feuerwehrhaus, der Grundschule ZweiTälerLand und dem Freibad sowie der Anschaffung des E-Autos und der Digitalisierung der Grundschule verweist Frau Schäfer auf den aktuellen Stand aus der heutigen (TOP 7 und 8) sowie der Juni-Sitzung 2020 (TOP 2, 4, 7, 11). Hier liegt man finanziell und zeitlich im Plan.
Die WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof befindet sich im Bau.
Der Anhänger und die Kehrmaschine für den Bauhof wurden noch nicht beschafft. Die Angebote für die Datenlogger in der Wasserversorgung werden gerade eingeholt; die Beschaffung soll dann in den nächsten Wochen erfolgen.
Für die Grabhülllen wurden aufgrund des erhöhten Bedarfs 3.500 € mehr ausgegeben.
Der Kombidämpfer für die Kita wird erst 2021 benötigt und wird dann auch erst gekauft.

Frau Schäfer bittet die Fraktionen, die Haushaltsanträge für 2021 bis zum 2.10.2020 einzureichen.
Barbara Schuler (ÖL) weist darauf hin, dass mit der Umnutzung des alten Bleibacher Schulhauses, des möglichen Baus eines Seniorenwohnheims, des angedachten Sozialen Wohnungsbaus in der Alten Ziegelei und der Umnutzung der ehemaligen Feuerwehrhäuser in Gutach und Bleibach nach Bezug des neuen Feuerwehrhauses große Themen anstünden und es bislang immer noch keinen Gemeindeentwicklungsplan gäbe. Sie sieht hier Planungs- und Diskussionsbedarf und merkt an, dass der Gemeinderat orientierende Zahlen zur Haushaltslage und den Spielräumen benötige, um konkrete und sinnvolle Anträge formulieren zu können.
Bürgermeister Singler antwortet, dass sich die Fraktionen untereinander absprechen sollten. Er merkt an, dass noch Mietverhältnisse im alten Bleibacher Schulhaus bestünden und dass er hoffe, dass die aktuelle Zinspolitik gerade bezüglich des Sozialen Wohnungsbaus in der Alten Ziegelei eine kostengünstige Realisierung ermöglichen werde.
Robert Stiefvater (CDU) schließt sich Frau Schulers Frage nach verlässlichen Zahlen an.
Kämmerin Anna Schäfer sagt, dass die Steuerschätzung im September noch abgewartet werden müsse und die Anträge aus den Fraktionen und den Verwaltungsabteilungen dann in den Haushaltsplan eingearbeitet werden können.
Reinhard Hamann (FWV) verweist ebenfalls auf die bereits genannten Gebäude und Flächen und ist der Meinung, dass der Gemeinderat sich hier Gedanken machen müsse.
Bürgermeister Singler greift den allgemeinen Wunsch nach einer Klausurtagung des Gemeinderats zu diesen großen Themen auf und kündigt die Terminfindung hierfür an.

Abschließend fragt Christine Kaltenbach (FWV) nach, ob es schon neue Zahlen bezüglich der Bahnbrücken gäbe. Bürgermeister Singler antwortet, dass die Wahrheit in der Abrechung liegen werde. Aktuell sähe es noch gut aus – was aber auch daran läge, dass die Gemeinde mit „worst case“-Zahlen geplant habe. Die Kreuzungsvereinbarungen habe er immer noch nicht unterschrieben, da es hier noch Unklarheiten gäbe und sich das Abwarten bislang als sinnvoll erwiesen hätte. So wäre der Zuschuss für die Gemeinde bei einer Unterzeichnung im August 2019 nur bei 50% gelegen, jetzt wäre dieser auf 75% gestiegen.

18. 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach

Frau Mareen Pundt, Dipl. Geographin und Stadtplanerin vom Planungsbüro FSP aus Freiburg, rekapituliert nochmals die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie den bisherigen Verfahrensablauf.
Die Offenlage in Gutach im Breisgau und in Simonswald wurde vom 17.02. bis 20.03.2020 vorschriftsmäßig durchgeführt. In Waldkirch konnte die vierwöchige Offenlage nicht regelrecht durchgeführt werden, da in dieser Zeit bereits das Rathaus wegen der Corona-Pandemie für die Bevölkerung geschlossen werden musste. Die Offenlage in Waldkirch wurde vom 22.05. bis 23.06.2020 wiederholt. Es gingen keine Stellungnahmen von Bürger*innen ein.

In der nächsten Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald am 24.09.2020 in Waldkirch sollen abschließend offiziell die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und der Wirksamkeitsbeschluss gefasst werden. Dabei handelt es sich laut Frau Pundt um eine Formsache, da die eingegangenen Stellungnahmen schon im Vorfeld behandelt wurden bzw. rein obligater Natur waren.
Robert Stiefvater (CDU) ist als verantwortlicher Architekt befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

18.1 Beratung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage

Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt einstimmig über die im Rahmen der Offenlage von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

18.2 Feststellungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Feststellungsbeschluss für die 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (1) BauGB als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

19. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I

Maren Pundt vom Planungsbüro FSP erläutert die maßgeblichen erforderlichen Änderungen und inwiefern die bestehenden Bauvorschriften aus dem Jahr 1983 an die heutige Rechtsprechung sowie die ortsübliche Gestaltung angepasst werden sollen:

  • Es werden zwei Baufenster ausgewiesen, in denen jeweils eine Bebauung mit drei Vollgeschossen erlaubt ist. Geplant sind zwei Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen, von denen das 3. Geschoss jeweils das Dachgeschoss bilden soll. Das Gebäude längs zur Kirchstraße wird dabei etwas größer ausfallen.
  • Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird von 1,0 auf 1,2 erhöht. Die maximale Höhe der Häuser wird festgesetzt und an die Umgebungsbebauung angepasst.
  • Die Grundflächenzahl (GRZ) bleibt rechtlich gesehen bei 0,4. Durch die in wasserdurchlässiger Bauweise gestalteten zwei Stellplatzzonen und Wege und die begrünte Tiefgarage wird diese jedoch effektiv auf 0,85 erhöht.
  • Die Tiefgarage, die zwölf Stellplätze, Keller- und Abstellmöglichkeiten bieten soll, wird wegen des hohen Grundwasserspiegels ca. 0,5 m aus der Erde herausragen und muss begrünt werden, um die Bedingungen der o. g. Überschreitung der GRZ zu erfüllen.
  • Für die Wohnungen mit über 65 m² Wohnfläche sind 1,5 Stellplätze pro Wohnung, für die kleineren Wohnunge 1 Stellplatz pro Wohnung erforderlich.

Annette Linder (ÖL) fragt ob sich auch Änderungen auf dem Gehwegflurstück 384/1 hinsichtlich der Breite des Gehwegs ergeben und verweist auf die Auswirkungen der Bebauung am ehemaligen Gasthof Sonne in Bleibach.
Frau Pundt antwortet, dass sich an der Gehwegbreite nichts ändern wird und dass dieses Flurstück nur der Vollständigkeit halber in die Änderung des Bebauungsplans integriert wurde.
Robert Stiefvater (CDU) fragt, ob man die geplante Fläche vor dem Haus nicht gleich mit dem Gehweg einebnen und verbinden könnte. Frau Pundt verneint dies, da auf diesem ca. 50 cm breiten Streifen noch eine Hecke gepflanzt werden soll.
Auf die Frage von Barbara Schuler (ÖL) hin, ob die Stellplätze ausreichend sind, antwortet Frau Pundt mit ja.

19.1 Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

19.2 Billigung des Bebauungsplanentwurfs

Der Gemeinderat billigt einstimmig den Entwurf der Bebauungsplanänderung und der örtlichen Bauvorschriften vom 21.07.2020.

19.3 Beschluss über die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die Änderung des Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I“ die Durchführung der Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Die Unterlagen können auf der Gemeindewebsite sowie im Rathaus im Bauamt und im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ergänzende Termine können mit dem Bauamt vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist vom 6.8. bis 14.9.2020 können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

20. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Rosa Wernet (CDU) fragt, ob die PV-Anlage im Freibad nun angeschlossen sei. Sie hätte hierzu gegensätzliche Informationen erhalten. Bürgermeister Singler antwortet, dass er dazu aktuell nichts sagen kann, da Herr Adam (Baumamt) dafür zuständig ist.
    ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 (TOP 11) wurde auf unsere Anfrage hin berichtet, dass die Anbindung der Photovoltaikanlage an die Pumpen im Technikraum noch nicht erfolgt sei. Die Heizungsanlage ist jedoch gemäß einer Antwort der Verwaltung im Juni auf eine Rückfrage von uns schon länger funktionsfähig angeschlossen.
  • Clemens Elsner (FWV) möchte wissen, ob es nötig sei, dass bei Feuerwehreinsätzen die Sirene am Rathaus eingesetzt werde und ob die persönlichen Meldegeräte zur Alarmierung hier nicht ausreichen würden. Er verweist auf den letzten Feuerwehreinsatz mit Sirene um 5 Uhr früh und die Auswirkungen auf die Anwohner*innen, zu denen er auch gehört. Bürgermeister Singler antwortet, dass die Sirene von der Leitstelle in Emmendingen aus aktiviert werde und – so lange diese installiert sei – auch genutzt werde, zumal sie auch der Warnung der Bevölkerung diene.
  • Barbara Schuler (ÖL) fragt nach dem Planungsstand hinsichtlich der möglichen Erweiterung des Bleibacher Kindergartens. Bürgermeister Singler antwortet, dass man hier mit dem erzbischöflichen Ordinariat als Träger des Kindergartens im Gespräch sei.
  • Reinhard Hamann (FWV) und Bürgermeister Singler gratulieren Clemens Elsner (FWV) nachträglich zum 60. Geburtstag und überreichen ihm im Namen des Gemeinderats einen Präsentkorb.

Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 17. März 2020

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Carports an eine vorhandene Garage auf dem Flurstück 47/2, Gemarkung Gutach, Golfstraße 4 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Teilabbruch sowie Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 54/6, Gemarkung Siegelau, Freiämterstraße 6 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)

3. Bekanntgaben / Sonstiges

  1. Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids auf dem Flurstück 18, Gemarkung Siegelau
  2. Antrag auf Änderung der Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 52 LBO auf dem Flurstück 630, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 5 (qualifizierter Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ gem. § 30 BauGB – hier geringfügige Umplanung)
  3. Gemeindeverwaltungsverband Elzach, Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Winden im Elztal, Beteiligung der Öffentlichkeit analog zu § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange analog zu § 4 Abs. 2 BauGB
  4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf dem Flurstück 410, Gemarkung Gutach, Am Ziegelhof 4/1 (qualifizierter Bebauungsplan „Burgerhof II“ gem. § 30 BauGB)
  5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau von 4 Garagen und Änderung der Gewerbehalle auf dem Flurstück 72/8, Gemarkung Bleibach, Simonswälder Straße 75/2 (qualifizierter Bebauungsplan „Obere Hintermatte“ gem. § 30 BauGB)
  • 1 – 4 nur zur Kenntnisnahme wegen vereinfachter Verfahren
  • 5 nur zur Kenntnisnahme, Entscheidung obliegt der Baubehörde

4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Beate Roser (ÖL) fragt, ob es für Gutach im Breisgau einen Gemeindeentwicklungsplan gibt oder ob ein solcher in Planung ist. Bürgermeister Singler führt aus, dass es keinen Plan gibt und aufgrund der aktuell hohen Ausgaben für das Feuerwehrgerätehaus und die Bahnbrücken auch kein Plan angedacht ist.
  • Beate Roser (ÖL) bittet darum, den Beginn der Sitzungen des Technischen Ausschusses zeitlich nach hinten zu verlegen, wenn absehbar ist, dass die Tagesordnung in 15 bis 20 Minuten behandelbar ist. (ÖL-Anmerkung: Die Sitzungen des Technischen Ausschusses beginnen in der Regel um 18:00 Uhr und dauern selten länger als 20 Minuten. Die anschließenden Sitzungen des Gemeinderats beginnen jeweils um 19:00 Uhr.)