Kurzbericht von der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 17. März 2020

1. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Neubau eines Carports an eine vorhandene Garage auf dem Flurstück 47/2, Gemarkung Gutach, Golfstraße 4 (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB)

2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf Teilabbruch sowie Neubau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 54/6, Gemarkung Siegelau, Freiämterstraße 6 (Außenbereich gem. § 35 BauGB)

3. Bekanntgaben / Sonstiges

  1. Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids auf dem Flurstück 18, Gemarkung Siegelau
  2. Antrag auf Änderung der Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. § 52 LBO auf dem Flurstück 630, Gemarkung Bleibach, Alte Ziegelei 5 (qualifizierter Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ gem. § 30 BauGB – hier geringfügige Umplanung)
  3. Gemeindeverwaltungsverband Elzach, Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Winden im Elztal, Beteiligung der Öffentlichkeit analog zu § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange analog zu § 4 Abs. 2 BauGB
  4. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren gem. § 52 LBO auf dem Flurstück 410, Gemarkung Gutach, Am Ziegelhof 4/1 (qualifizierter Bebauungsplan „Burgerhof II“ gem. § 30 BauGB)
  5. Antrag auf Baugenehmigung gem. § 49 LBO auf Neubau von 4 Garagen und Änderung der Gewerbehalle auf dem Flurstück 72/8, Gemarkung Bleibach, Simonswälder Straße 75/2 (qualifizierter Bebauungsplan „Obere Hintermatte“ gem. § 30 BauGB)
  • 1 – 4 nur zur Kenntnisnahme wegen vereinfachter Verfahren
  • 5 nur zur Kenntnisnahme, Entscheidung obliegt der Baubehörde

4. Anfragen aus dem Technischen Ausschuss

  • Beate Roser (ÖL) fragt, ob es für Gutach im Breisgau einen Gemeindeentwicklungsplan gibt oder ob ein solcher in Planung ist. Bürgermeister Singler führt aus, dass es keinen Plan gibt und aufgrund der aktuell hohen Ausgaben für das Feuerwehrgerätehaus und die Bahnbrücken auch kein Plan angedacht ist.
  • Beate Roser (ÖL) bittet darum, den Beginn der Sitzungen des Technischen Ausschusses zeitlich nach hinten zu verlegen, wenn absehbar ist, dass die Tagesordnung in 15 bis 20 Minuten behandelbar ist. (ÖL-Anmerkung: Die Sitzungen des Technischen Ausschusses beginnen in der Regel um 18:00 Uhr und dauern selten länger als 20 Minuten. Die anschließenden Sitzungen des Gemeinderats beginnen jeweils um 19:00 Uhr.)