Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. März 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Frage Bürger*in: Vor zwei Jahren habe ich erstmals angefragt, ob der bestehende Hauptweg mit Kiesbelag auf dem Bleibacher Friedhof so ertüchtigt werden kann, dass er von allen Personen (auch mit Geheinschränkungen und -hilfen) gut genutzt werden kann. Abhilfe wurde zugesichert, bislang wurde jedoch noch nichts verändert.
    Markus Adam (Bauamt): Die Maßnahme wurde nicht vergessen, konnte jedoch aufgrund vieler anderer dringlicher Aufgaben und Personalmangel noch nicht umgesetzt werden.
    Barbara Schuler (ÖL): Das Thema steht seit drei bis vier Jahren an. Wenn die Gemeinde aus den genannten, nachvollziehbaren Gründen die Maßnahme nicht selbst umsetzen kann, dann muss dafür nun eine externe Fachfirma beauftragt werden.
    Hr. Adam stimmt dem Vorschlag von Fr. Schuler zu. Bürgermeister Singler ergänzt, dass dieses Vorhaben noch im Haushaltsplan untergebracht werden muss.

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schriftlich mitgeteilt hat, dass die Maßnahmen, die das Bauamt im Hinblick auf die Vermerke aus dem letzten Prüfbericht ergriffen hat, adäquat seien.
    In der Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 (TOP 6) war der Gemeinderat über die A-Vermerke aus dem Prüfbericht für die Haushaltsjahre 2014 – 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Bereich Bauen unterrichtet worden.

3. Windkraft VVG Waldkirch auf Teilflächen der Gemeinde Gutach
Hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH

ÖL-Hintergrundinformation: Die Diskussion und die Entscheidung über den hier gestellten Antrag – Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids und des gemeindlichen Einvernehmens für den Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich des Bildstocks – sind vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Gemeinden Waldkirch, Gutach und Simonswald zu betrachten.
Die Gemeinderäte von Gutach (Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 TOP 3) und Simonswald (Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021 TOP 1) haben bereits für die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens und für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald gestimmt. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber erst in der morgigen Gemeinderatssitzung am 17.03.2021 beschließen.
Bei der in der Übersichtskarte (TOP 3 Anlage 1b) angegebenen geplanten Konzentrationszone Bildstock handelt es sich um die Fläche, die im seit 2011 laufenden Aufstellungsverfahren des Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG vorgesehen wäre. Im rechtsverbindlichen FNP aus dem Jahr 2001 ist diese Fläche nicht als Konzentrationszone ausgewiesen.
Generell ist der Standort nach bisherigen Erkenntnissen sehr geeignet und erfährt bei den Anlieger*innen eine hohe Akzeptanz.

Beate Roser (ÖL) ist befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Bürgermeister Singler verweist kurz auf den in den Sitzungsunterlagen geschilderten Sachverhalt. Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K, welche den Entwurf für die Stellungnahme ausgearbeitet hat, ist anwesend um bestehende Fragen zu beantworten.

  • Reinhard Hamann (FWV) sagt, dass man den Antrag ablehnen solle, damit die Planungshoheit bei der Gemeinde bleibe.
  • Annette Linder (ÖL) nutzt die Anwesenheit von Herrn Kupfer um ihn zu fragen, welche der unterschiedlichen, von W2K genannten, voraussichtlichen Verfahrensdauern für eine Neuaufstellung des Teil-FNP am ehesten der Realität entspräche: In der Gemeinderatssitzung in Gutach am 19.01.2021 wurden 5-6 Jahre genannt, in der heutigen Sitzungsvorlage TOP 03 Anlage 1a (S. 9) 4 Jahre, in der Waldkircher Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am morgigen 17.03.2021 seien es 2 Jahre.
    Herr Kupfer antwortet, dass dies von vielen Faktoren abhängig sei, 4 Jahre aber realistisch seien.
  • Stefan Weis (ÖL): Der aktuell gültige FNP von 2001 räumt der Windkraft nicht den substantiellen Raum ein, der inzwischen gesetzlich gefordert ist. Inwieweit könnte eine Ablehnung des heutigen Antrags eine Klage des Antragstellers gegen die Gemeinde nach sich ziehen? Hat das Landratsamt Emmendingen in diesem Fall eine Normverwerfungskompetenz?
    Herr Kupfer antwortet, dass es sich bei diesem Thema wohl um die derzeit kontroverseste Diskussion um das BauGB im Verwaltungsrecht handelt. Aus seiner Sicht ist dies im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung im hier vorliegenden Gutacher Fall eher unrealistisch.
  • Robert Stiefvater (CDU) wünscht an dieser Stelle keine weitere Diskussion mehr und die ledigliche Abstimmung über den Antrag. Er schließt sich der Meinung von Reinhard Hamann (FWV) an.

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung das Versagen des Einvernehmens und die Billigung des Entwurfs der Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an das Landratsamt Emmendingen zu versenden.
Beate Roser (ÖL) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.
ÖL-Anmerkung: Unter TOP 12 wurde das Thema Windkraft weiter diskutiert.

4. Erstellung eines Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Hier: Anhörungsentwurf

Timm Anders, Amtsleiter des Amtes für ÖPNV am Landratsamt Emmendingen, stellt anhand einer Präsentation den Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 allgemein und mit Fokus auf die Gutach betreffenden Änderungen und Fragestellungen vor:

Der Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 legt einheitliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot in der Region fest. Gemäß dem Motto „Zug und Bus aus einem Guss“ sollen dabei das Regionalbusnetz und -angebot an den veränderten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angepasst und die Barrierefreiheit gefördert werden. Dies ist auch die Grundlage für die vergabe- und behilfe(EU)-rechtlich abgesicherte Leistungserbringung.

Die Grundkonzeption Regionalbus umfasst dabei folgende Angebote:

  1. Basisangebot: Anbindung aller politischen Gemeinden an das Schienennetz. Bedienung im Stundentakt von der 6. bis zur 24. Stunde. Werktags 19 Fahrtenpaare (ein Fahrtenpaar (FP) = eine Hin- und Rückfahrt), samstags 18 FP, sonntags 17 FP.
  2. Vernetzungsangebot: Regionale Vernetzung in Ergänzung zur Schiene. Bedarfsorientierte Bedienung.
  3. Erschließungsangebot: Anbindung der Ortsteile. Bedienung abhängig von den Kosten und dem zur Verfügung stehenden Budget.

Der Landkreis Emmendingen finanziert das Basis- und Vernetzungsangebot sowie den Schülerverkehr auf den Erschließungslinien (mind. 6 Fahrtenpaare an Schultagen). Unter Berücksichtigung eines realistischen Kilometerpreises und der heutigen Einnahmesituation könnte der Landkreis zusätzlich zwischen 9 und 15 FP auf den Erschließungslinien finanzieren. Zusätzliche Fahrten müssen von den Kommunen selbst finanziert werden, da dem Landkreis sonst zu hohe Zusatzkosten entstehen würden. (Eine Ergänzung des Basisangebots auf allen Linien würde den Landkreis bspw. rund 1 Mio. € im Jahr kosten.)

Die bisherigen (alt) und geplanten (neu) Zug- und Busverbindungen im Vergleich:

Linie altVerlaufLinie neuFahrtenpaare alt
Mo-Fr / Sa / So
Fahrtenpaare neu
Mo-Fr / Sa / So
Zug
726Freiburg – Waldkirch – BleibachS217 / 17 / 1636 / 33 / 28
726Bleibach – ElzachS217 / 17 / 1625 / 18 / 17
Bus
7206.1Waldkirch – Bleibach23417 / 14 / 86 / 0 / 0 *
7206.1Bleibach – Elzach20017 / 5 / 412 / 16 / 12
7206.1Bleibach – Siegelau2447 / 5 / 5 **15 / 15 / 15
7272Waldkirch – Bleibachentfällt15 / 11 / 9entfällt
7272Bleibach – Furtwangen24018 / 11 / 1220 / 18 / 17
7272Bleibach – Wildgutach242in 240 enthalten15 / 0 / 0 ***
* v. a. Schülerbeförderung
** davon Mo – Fr 3 FP nur an Schultagen und Sa / So nur AST (Anrufsammeltaxi)
*** Sa / So Bedienung durch 240

Herr Anders ergänzt, dass die Schulbusverbindungen (inkl. Bleibach – Gutach) in der aktuellen Planung gewährleistet sind. Die Taktung auf den Basis- und Erschließungslinien wird verbessert und dem neuen Nahverkehrsplan ein klares Linienkonzept mit eindeutigen Fahrwegen zugrunde gelegt. Der schienenparallele Busverkehr zwischen Waldkirch und Bleibach entfällt – ausgenommen in den Zeiten, in denen der Zug halbstündlich nach Elzach fährt.

Die Busverbindung von Bleibach nach Siegelau stellt eine Herausforderung dar:
Die Zeit, die dem Bus für die Strecke von Bleibach nach Siegelau und wieder zurück (Linie 244) zur Verfügung steht, ist nur so lang wie die S-Bahn zukünftig von Bleibach nach Elzach und wieder zurück benötigen wird. Mit Anschlusssicherung in beide Fahrtrichtungen ab dem Bahnhof Bleibach ist in dieser Zeit nur eine Busverbindung bis zum Siegelauer Rathaus möglich. Mit Anschlusssicherung nur in Lastrichtung könnte der Bus weiter bis ca. Talstraße 66 / Haltestelle Abzweig Winterhof fahren. Nur ein- / aussetzende Fahrzeuge könnten noch bis zur bisherigen Endhaltestelle am Stefanshof fahren. Alternativ könnte ein On-Demand-Verkehr geprüft werden.
Falls der Stefanshof immer bedient werden soll, müsste ein zweiter Bus eingesetzt werden, der dann immer rund 50 Minuten am Stefanshof stehen würde – die Mehrkosten müssten dann die Gemeinde Gutach zu 2/3 und der Landkreis Emmendingen zu 1/3 tragen.

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Herr Anders die Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Bürgermeister Singler: Gibt es Erhebungen dazu, wie die Verbindung zwischen Bleibach und Siegelau-Stefanshof bislang genutzt wurde?
    Herr Anders: Es gibt eine Erhebung aus dem Jahr 2016, die allerdings nicht repräsentativ ist.
    Bürgermeister Singler verweist ergänzend auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der der ZRF gebeten wird, die Anbindung nach Siegelau zu prüfen bzw. zu verbessern (siehe Beschlussfassung unten).
  • Reinhard Hamann (FWV): Müssen die Schüler aus Siegelau nun generell immer mit dem Bus nach Bleibach fahren und dort auf den Zug umsteigen?
    Herr Anders: Ja, für die Fahrt in das Schulzentrum Oberes Elztal nach Elzach ist ein Umstieg am Bleibacher Bahnhof nötig. Ob der Bus zu den Waldkircher Schulen direkt durchfährt oder ob dann ebenfalls ein Umstieg in Bleibach nötig sein wird, ist noch nicht klar. Die Kindergartenkinder aus Siegelau werden auf jeden Fall ohne Umstieg nach Gutach in den Kindergarten gefahren.
  • Annette Linder (ÖL): Ist gewährleistet, dass der erste und / oder zweite Zug am Morgen ab Bleibach Richtung Freiburg (geplante Abfahrten Bleibach 5:25 Uhr und 5:55 Uhr) und Richtung Elzach (geplante Abfahrt Bleibach 6:01 Uhr und 6:31 Uhr) von Montag bis Freitag auch in den Ferienzeiten für Berufspendler*innen durch eine entsprechende Busverbindung von Siegelau aus erreichbar sein wird?
    Herr Anders: Ja, ist gewährleistet. Einer der ersten beiden Zügen in jede Richtung wird erreicht.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wie genau ist die Verbindung nach Wildgutach gestaltet? Welcher Bus fährt wirklich bis zur Haltestelle Wildgutach-Löwen?
    Herr Anders: Während des Halbstundentakts nach Elzach fährt nur die Linie 242 nach Wildgutach hinein. Ansonsten fahren die Linien 242 und 240 nach Wildgutach. Am Wochenende bedient nur Linie 240 Wildgutach.
  • Bürgermeister Singler verweist auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der die nun schlechtere Busverbindung zu den (Haus)ärztlichen Gemeinschaftspraxen in Kollnau und Waldkirch thematisiert wird (siehe Beschlussfassung unten). Durch die deutliche Reduktion der Busverbindungen zwischen Waldkirch und Bleibach werden die praxisnahen Haltestellen (Kollnau-Realschule, Kollnau-Post, Waldkirch-Rettungszentrum) zukünftig mit der neuen Linie 234 nur noch Montag bis Freitag mit 6 Fahrtenpaaren bedient. In den Zwischenzeiten müssten die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort mit dem geplanten Stadtbus wieder zurück, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
    Herr Anders: Die 6 Fahrtenpaare werden auch in den Ferien fahren. Die Finanzierung des Halbstundentakts der S-Bahn zwischen Waldkirch und Bleibach kostet den Kreis 1 Mio. € – eine schienenparallele Buslinie dazu wird der Kreis nicht finanzieren.
  • Barbara Schuler (ÖL): Die aktuelle Planung sieht keine direkte Busverbindung von Bleibach nach Emmendingen mehr vor. Diese ist z. B. für die Schüler*innen der dortigen Berufsschulen wichtig. Die Verbindung Bleibach – Emmendingen ist nicht schienenparallel und könnte zudem das Teilstück Bleibach-Kollnau-Waldkirch mit den o. g. arztpraxisnahen Haltestellen verstärkend bedienen. Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).
    Herr Anders ergänzt, dass aktuell nur wegen des Schienenersatzverkehrs eine direkte Busverbindung zwischen Emmendingen und Bleibach besteht – im zuvor gültigen Fahrplan sei dies nicht der Fall gewesen.
  • Beate Roser (ÖL): Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss verbessert werden. Oberspitzenbach gehört zwar zur Gemeinde Gutach, die Kinder besuchen jedoch aufgrund der näheren Lage die Einrichtungen in Niederwinden. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.
    Herr Anders nimmt diese Information mit und erklärt, dass der Schülerverkehr mit annehmbaren Fahrzeiten sichergestellt werden wird.
    Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kenntnisnahme des Entwurfs des Nahverkehrsplanes 2021-2026 und bittet um die Aufnahme folgender Punkte in den Nahverkehrsplan 2021-2026:

  1. Es soll geprüft werden, ob das Angebot in Siegelau mit bedarfsgerechten Anbindungen verbessert werden kann. Ein zeitnaher Anschluss an den Schienenverkehr soll ermöglicht werden. Auch der Einsatz möglicher Kleinbusse soll überprüft werden.
  2. Die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgungseinrichtungen in Waldkirch und Kollnau ist für die Einwohner*innen von Gutach im Rahmen der ärztlichen (Haus)arztversorgung wichtig und muss gewährleistet sein. Zum Wohle der älteren Mitbürger*innen darf eine weitere Ausdünnung bzw. eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht stattfinden. Dies hätte zur Folge, dass die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort wieder mit dem Bus zurückfahren müssten, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
  3. Eine direkte Busverbindung zwischen Bleibach und Emmendingen soll eingerichtet werden. Diese könnte ggf. auch zur Lösung der unter Punkt 2 genannten Problematik beitragen.
  4. Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss so verbessert werden, dass für die Kinder angemessene Fahrzeiten entstehen. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.

5. Beschränkte Widmung der Gescheidstraße im Ortsteil Siegelau

Die Hinweise von Reinhard Hamann (FWV) und Beate Roser (ÖL), dass bereits in der Ortsmitte Siegelau mit einem Schild auf die spätere Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen und dass das oberhalb der Gescheidstraße anzubringende Schild bereits am Abzweig Elmigweg aufgestellt werden sollte, da an der im Übersichtsplan angegebenen Stelle für Pkw keine Wendemöglichkeit mehr besteht, finden allgemeine Zustimmung und sollen umgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß des Beschlussvorschlags:
1. Das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Grundstück wird mit sofortiger Wirkung nach § 5Abs. 1 des Straßengesetzes BW (StrG BW) für den öffentlichen Bereich beschränkt gewidmet. Die Verkehrsfläche wird als Gemeindestraße als beschränkt öffentlicher Weg bzw. Straße klassifiziert. Die Nutzung wird auf „Anlieger“beschränkt.
2. Die Gemeinde wird beauftragt, die Widmung öffentlich und ortsüblich bekannt zu machen.

6. Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung)

Hauptamtsleiter Jörg Barth stellt kurz die Sachlage zu den TOP 6 und 7 vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung).

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung).

8. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste
Hier: Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Katja Kury (stellvertretende Amtsleiterin) stellt kurz die Sachlage vor.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass das Land 80% der Einnahmen durch die entfallenen Entgelte erstattet – die übrigen 20% trägt die Kommune. Andere Kommunen im Kreis haben schon ähnliche Beschlüsse gefasst, wie der, der heute dem Gemeinderat vorgelegt wird. Um weniger bürokratischen Aufwand zu haben, werden die bezahlten Elternbeiträge für die Dezemberwoche vor Weihnachten 2020, in der die Schatzkiste bereits geschlossen war, nicht zurückerstattet – als Ausgleich werden die Elternbeiträge für die Woche im Februar 2021, in der die Schatzkiste wieder geöffnet war, nicht erhoben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Elternbeiträge / Mittagsessensentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) für die Notbetreuung im Januar und Februar werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
d) den Erlass der Mittagsessensentgelte für die Monate Januar und Februar 2021

9. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand
Hier: Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (analog zu TOP 8):
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Betreuungsentgelte / Mittagsessenentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) aufgrund des Wechselunterrichts wird für den Monat März 2021 lediglich der halbe Monatsbeitrag erhoben (ausgenommen Notbetreuung)
d) für die Notbetreuung im Januar, Februar und März werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
e) für das Mittagessen wird in den Monaten Januar bis März wird für die tatsächlich in Anspruch genommenen Wochen ein Mittagsessensentgelt von 15,00 € wöchentlich erhoben

10. Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss

Bürgermeister Singler ergänzt, dass mit der Umsetzung ab 2022 zu rechnen sei.
Die Frage von Stefan Weis (ÖL), ob das Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ schon komplett mit Glasfaser angeschlossen sei, beantwortet er mit ja.

Dem Gemeinderat beschließt einstimmig, sich am Projekt „Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss“ zu beteiligen und Haushaltsmittel dafür bereitzustellen, wenn es zu einer Umsetzung kommt.
Nach aktuellem Stand wird abzüglich der Bundes- und Landesförderung der Eigenanteil der Gemeinde bei etwa 9.600 € liegen und ab 2022 haushaltswirksam werden.
Zusätzlich zu den genannten Gewerbegebieten „Stollen“ und „Weber-Areal“, soll auch untersucht werden, ob im Rahmen dieses Projektes auch das Gewerbegebiet „Hermann-Areal“ mit Glasfaser ertüchtigt werden kann.

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 500 € für die Feuerwehr (Christine Kaltenbacht (FWV) nimmt als Mitarbeiterin des spendenden Unternehmens nicht an dieser Abstimmung teil), 300 € für die Kinderkrippe Schatzkiste und von 10 CO2-Ampeln für die Grundschule ZweiTälerLand.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Das seit 2011 laufende, nun vor der ergebnislosen Einstellung stehende Verfahren zur Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG hat bisher 638.000 € gekostet. Das neue Verfahren soll wieder 500.000 € kosten, davon soll Gutach 350.000 € tragen. Wie kann sich die Gemeinde Gutach das leisten?
    Wencke Heß (Bauamt): Wir müssen die Entscheidung des Waldkircher Gemeinderats am 17.3.2021 und dann die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021 abwarten. 2021 kann hier nichts mehr vorangehen, da Umweltuntersuchungen bereits im März starten müssen und bislang aufgrund der fehlenden Beschlüsse noch kein Planungsbüro beauftragt werden konnte. Erst 2022 wird dann mit den Untersuchungen gestartet werden können und das Thema haushaltsrelevant werden.
  • Robert Stiefvater (CDU): Kann Gutach mit fsp.stadtplanung oder einem anderen Planungsbüro selbst den Teilflächennutzungsplan Windkraft nur für Gutach aufstellen?
    Wencke Heß: Nein, dies kann nur über die VVG laufen und Waldkirch ist hierfür zuständig. Waldkirch muss im Gemeinderat und in der VVG zustimmen. Die Kosten für ein Verfahren in Eigenregie und in der VVG wären vermutlich gleich hoch.
  • Reinhard Hamann (FWV): Wenn es zu einer gemeinsamen Neuaufstellung des Teil-FNP Windkraft mit der VVG kommt, dann muss es dieses Mal anders laufen. Das Verfahren darf nicht wieder immense Beträge kosten und dann jahrelang im Waldkircher Rathaus unbearbeitet liegen bleiben.
    Diesem Statement stimmt der ganze Gemeinderat zu.
  • Annette Linder (ÖL) weist nochmals auf das aktuelle Dilemma und die Diskussion zum heutigen TOP 3 hin: Angesichts der Klimakrise ist ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig – dazu gehören auch Windräder in Gutach. Deshalb war es für einige Ratsmitglieder aus Überzeugung schlichtweg nicht möglich, aus rein bürokratischen Gründen heute gegen den Bau von zwei Windrädern an einem geeigneten und von der Gemeinde letztendlich auch gewünschten Standort zu stimmen. Wir hoffen alle, dass die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft mit der VVG zügig abgeschlossen wird und die Gemeinde damit den Ausbau der Windkraft steuern kann.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der FNP ist wichtig, um Wildwuchs bei den Windrädern zu vermeiden. Das muss der Gemeinde die Kosten wert sein. Können die Kosten für den FNP auf die späteren Bauherren umgelegt werden?
    Bürgermeister Singler: Nein, die Kosten können nicht umgelegt werden, da es sich um Planungskosten handelt.
    Beate Roser (ÖL) ergänzt, dass sie den Begriff „Wildwuchs“ für unpassend hält. Auch Bauherren und Betreiberfirmen von Windkraftanlagen müssen sich Vorgaben halten, selbst wenn die Regelungen nicht über einen FNP sondern „nur“ über §35 BauGB erfolgen.

Nachträgliche Ergänzung vom 05.04.2021:
Der Gemeinderat Waldkirch beschloss in seiner Sitzung am 17.03.2021 ebenfalls die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens. Der Antrag für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald fand mit 13 Ja- und 13-Nein-Stimmen jedoch keine Mehrheit.
Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021, in der über den Teil-FNP Windkraft beschlossen werden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

Andreas Schultis vom Siegelauer Pfarrgemeinderat dankt der Gemeindeverwaltung insbesondere in Person von Herrn Adam (Bauamt) für die gute Zusammenarbeit bei der Errichtung der WC-Anlage auf dem Siegelauer Friedhof. Die barrierefreie Anlage ist trotz noch fehlender Beschilderung schon in Betrieb und wird durch Beauftragte der Kirchengemeinde gemeinsam mit der Kirche morgens auf- und abends wieder abgeschlossen. Die Versetzung der Gieskannenständer steht noch an.

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Singler berichtet über zunehmenden Vandalismus in der Gemeinde: An der Kronenlochmühle wurde am Brunnen der Wasserzulauf abgeschlagen, fast wöchentlich finden sich illegale Müllablagerungen an den Recyclingcontainern am Schönwasen oder wie kürzlich vor dem Recyclinghof, dazu Farbschmierereien am Bürgersaal, an Lampen und an Wartehäuschen am Bleibacher Bahnhof. Er weist darauf hin, dass alle Schäden angezeigt werden und bittet die Bevölkerung um Hinweise, um die Verantwortlichen ausfindig zu machen. Die Beseitigung der Schäden kostet die Gemeinde viel Geld, welches anderweitig dringend gebraucht wird.

3. Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags zwischen der badenova AG & Co. KG und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Jochen Debus, Leiter der Stabstelle Kommunalmanagement der badenova AG & Co. KG, erläutert kurz den Sachverhalt: Im Rahmen des kommunalen Beteiligungsprojekts KOMPAS (2010 bis 2013 angeboten) konnten sich Kommunen als Gesellschafter durch Erwerb von Kommanditanteilen an der badenova AG & Co. KG beteiligen und zudem stille Beteiligungen begründet werden. Von den 81 Kommunen, die im Rahmen des KOMPAS Projekts neue Kommanditisten der badenova AG & Co. KG geworden sind, haben 48 daneben noch stille Beteiligungen begründet in einem Gesamtwert von 41.881 Mio. €.
Bereits 2015 wurden die stillen Beteiligungen aufgrund des zu geringen Risikos bei zu hoher Verzinsung von der Energiekartellbehörde Baden-Württemberg (EKartB) beanstandet.
Deswegen muss der Gesellschaftsvertrag nun neu gefasst werden: Die stillen Beteiligungen wurden gekündigt. Ehemaligen Inhabern stiller Anteile soll die Möglichkeit gegeben werden, bis zur Höhe ihrer bisherigen stillen Einlagen an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen. Das neue Modell wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgeklärt.

Bürgermeister Singler bestätigt auf Nachfrage von Barbara Schuler (ÖL), dass die Gemeinde Gutach keine stille Beteiligung hat und daher die Kapitalerhöhung und die Änderung des Gesellschaftsvertrags die Gemeinde Gutach nur formal betrifft.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse an:

  1. Zur Stärkung und zur Ausweitung der engeren kommunalen Zusammenarbeit stimmt der Gemeinderat der Kapitalerhöhung bei der badenova AG & Co. KG um maximal 41.881.000 € auf Grundlage der Sitzungsvorlage zu.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG gemäß Anlage 1 der Sitzungsvorlage zu.
  3. Der Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufstockung der Kapitalerhöhung einzelner Kommanditisten erforderlichen Änderungen des Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG, zu.
  4. Der Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf eine Aufstockung der Kapitalbeteiligung an der badenova AG & Co. KG durch die Gemeinde Gutach im Breisgau auf Grundlage der Sitzungsvorlage zu.
  5. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister die zum Vollzug der Beschlussziffer 1, 2 und 3 in der(n) Gesellschafterversammlung(en) der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.

4. Gemeindewald

Bürgermeister Singler begrüßt Dr. Frieder Hepperle, den Leiter der Außenstelle Waldkirch im Forstamt des Landratsamts Emmendingen, Mathias Rapp, Forstrevierleiter in Simonswald und Ulrich Volk, Forstrevierleiter in Gutach.

Herr Hepperle referiert über die aktuelle Lage des Waldes und des Holzmarkts:

  • Der Januar und Februar waren durch dringend benötigte, umfangreiche Niederschläge gekennzeichnet. Durch den Sturm Sabine im Februar verringerte sich der Holzpreis, der sich zwischendurch moderat erholt hatte, jedoch wieder.
  • Mit Beginn der Coronapandemie wurde in den Sägewerken nur noch reduziert gearbeitet. Daher konnte das Holz nicht wie geplant abgefahren werden und musste im Nasslager zwischengelagert werden.
  • Ab April kündigte sich durch ausbleibende Niederschläge ein weiteres Trockenjahr an und die Käferpopulation stieg enorm. Durch gute Zusammenarbeit der verschiedenen Akteur*innen konnte im Landkreis Emmendingen die Menge an Käferholz im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 jedoch deutlich reduziert werden.
  • Die Mengen an Trocken- und Käferholz sind landesweit enorm. Buchenholz tritt inzwischen auch als Schadholz auf, jedoch bislang noch ohne nennenswerte Auswirkungen auf den Marktpreis. Insgesamt erholt sich der Fichtenholzpreis gerade wieder etwas. Douglasie und Eiche sind nach wie vor gefragt.
  • Im Hinblick auf den Klimawandel ist klar: Der Waldumbau muss weitergehen. Dabei werden nicht nur ein höherer Aufwand und finanzielle Einbußen sondern auch mehr verkehrssichernde Maßnahmen nötig sein, wie sie es auch beim Sonderhieb im Februar 2020 in Gutach im Ankenwald waren.

Herr Rapp, seit Juli 2020 Forstrevierleiter in Simonswald, berichtet vom Sonderhieb im Ankenwald am Steilhang „An der Halde“ oberhalb der Gutacher Landstraße im Februar 2020, welchen er als Trainee in seiner Abschlussarbeit für den gehobenen Dienst plante und organisierte:

  • Das Waldstück umfasste eine Fläche von 9,42 ha, wovon 6,57 ha der Gemeinde und die übrige Fläche drei Privatbesitzer*innen gehören.
  • In guter Zusammenarbeit mit den Privatbesitzer*innen und dem Bauhof, welcher für die Straßensperrung und -sicherung und den Felsabraum verantwortlich war, wurde der Hieb mit der Waldgenossenschaft als Partner durchgeführt. Dies ermöglichte eine gute Abwicklung bei mehreren Besitzer*innen, Steuervorteile durch die Regelbesteuerung und einen Sammelantrag für die Förderung für die Privatwaldbesitzer*innen.
  • Insgesamt zeigte sich ein z. T. labiler Baumbestand mit starkem Pflegerückstand. Im oberen Teil des Hanges war der Wald von Douglasien dominiert und zudem mit Fichten, Buchen, Lärchen, Roteichen und Eichen bewachsen. Im unteren Teil direkt oberhalb der Landstraße dominierten Laubhölzer den Nieder- sowie den qualitativ schlechten Hochwald.
  • Zielsetzungen der Maßnahme:
    • Stabilisierung des Bestands
    • Vitalisierung der Einzelbäume
    • Einleitung der Verjüngung
    • Verkehrssicherung (Straßen, Häuser)
    • Bodenschutz
    • kurzzeitige Straßensperrung (die geplante zweiwöchige Sperrung musste wetterbedingt wegen starker Schnee- und Regenfäle um eine Woche verlängert werden)
    • mindestens Kostendeckung
  • Die Bäume wurden mit der Seilkrantechnik auf den Forstweg nach oben gezogen und von dort mit ein bis drei LKWs pro Tag abgefahren. Die Seilkrantechnik ermöglicht bei großer Arbeitssicherheit eine hohe Rückeleistung bei gleichzeitiger Konzentration der Rückeschäden auf die engen Seiltrassen. Dies schützt den Boden und begünstigt die Verjüngung auf unberührtem Waldboden. Der damit verbundene vergleichsweise große Organisations- und Kostenaufwand wurde durch die anspruchsvolle Hanglage und die umfangreichen erforderlichen Maßnahmen, welche in möglichst kurzer Zeit sicher erfolgen sollten, mehr als gerechtfertigt.
  • Der Sonderhieb erbrachte 22.705,98 € Reinertrag für die Gemeinde. Die höherwertigen Sortimente sind schon verkauft, schlechteres Gipfelholz und Industrielaubholz hingegen noch nicht vollständig.

Bürgermeister Singler dankt Herrn Rapp und allen Beteiligten im Namen der Gemeinde für die erbrachte Leistung und bittet den Gemeinderat um Wortmeldungen.

  • Barbara Schuler (ÖL): Ist eine reine Naturverjüngung geplant oder erfolgt eine gezielte Bepflanzung?
    Herr Rapp: Ergänzend zur Naturverjüngung sollen im oberen Bereich Douglasien und im unteren Bereich Laubbäume angepflanzt werden.
  • Annette Linder (ÖL): Durch die Auflichtung ist die direkte Sonneneinwirkung auf Waldboden und Stämme verstärkt. Ist als Folge davon in nächster Zeit mit vermehrten Trocken- und Käferschäden zu rechnen?
    Herr Rapp: Aufgrund des geringen Fichtenanteils ist mit wenig Käferbefall zu rechnen. Seit dem Hieb fielen nur drei Bäume mit starken Trockenschäden auf. Die Baumkronen reagieren schnell auf das nun verfügbare größere Platzangebot. Dies stabilisiert die Einzelbäume und sorgt für eine größere Beschattung, was auch die Naturverjüngung begünstigt. In drei bis fünf Jahren werden wohl keine braunen Stellen mehr zu sehen sein.
  • Stefan Weis (ÖL) dankt im Namen des Gemeinderats für die geleistete Arbeit insbesondere bei den widrigen Wetterbedingungen.

Herr Volk, der Forstrevierleiter in Gutach, dankt Mathias Rapp ebenfalls nochmals für die geleistete Arbeit und betont, dass dieser Sonderhieb im Alltagsgeschäft und in Kombination mit den Sturmschäden durch den Orkan Sabine nicht möglich gewesen wäre. Im Anschluss referiert er über die Forstjahre 2019 und 2020 und stellt den Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2021 vor.

4.1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2019

  • Da Käfer- und Dürreholz nur ca. 10% des Hiebsatzes ausmachten, konnten mit 450 fm Douglasie und 400 fm Tanne gezielt geplante und lohnenswerte Einschläge durchgeführt werden. Dadurch konnte ein Betriebsergebnis von 36.000 € erzielt und das geplante Ergebnis von 17.000 € deutlich übertroffen werden.

4.2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr

  • Da der Sonderhieb im Ankenwald (s. o.) realisiert werden konnte, wurde im normalen Forstbetrieb weniger als geplant eingeschlagen. Hier jedoch auch vorwiegend Tanne und Douglasie auf Bestellung. Als Betriebsergebnis für 2020 werden die geplanten rund 33.000 € wohl erreicht werden können.

4.3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2021

  • Die Lage auf dem Holzmarkt ist nach drei Trockenjahren nach wie vor angespannt. Allerdings ist im Winter wieder mit einem Zeitfenster zu rechnen, in dem gute Preise für Frischholz, insbesondere auch Fichte und Tanne, erzielt werden können.
  • Es ist ein Betriebsergebnis von rund 20.000 € geplant. Größere Kostenpunkte werden die Jungbaumpflege und Weginstandsetzungen sein.
  • Barbara Schuler (ÖL) erkundigt sich nach dem Stand der Nasslager und den Plänen für den Walderlebnispfad.
    Herr Volk antwortet, dass die Nasslager nach und nach geräumt und kein Gutacher Holz dort aufbewahrt werden würde. 2021 wollen Forstamt, Gemeindeverwaltung und die ZweiTälerLand Tourismus GmbH eine Neukonzeption des Walderlebnispfades entwickeln und vorstellen.
  • Annette Linder (ÖL) fragt nach dem Stand der Klimaschutzaktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ an der sich die Gemeinde 2020 beteiligen wollte.
    Bürgermeister Singler antwortet, dass diese Aktion coronabedingt verschoben wurde, da diese im Zusammenwirken mit der Gemeindebevölkerung erfolgen sollte.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Haushaltsplans 2021, Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft und somit den vorgelegten Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2021.

5. Änderung der Hundesteuersatzung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Hundesteuersatzung und die damit moderat erhöhten Steuersätze. Die Steuer beträgt nun für den Ersthund 100 € / Jahr (zuvor: 96 € / Jahr), für jeden weiteren Hund 200 € / Jahr (zuvor: 192 € / Jahr). Bei Kampfhunden werden für den Ersthund nach wie vor 500 € / Jahr, für jeden weiteren Kampfhund und 1000 € / Jahr (zuvor: 900 € / Jahr) erhoben. Die Steuersätze der Gemeinde liegen damit etwa im Durchschnitt der umliegenden Gemeinden.
Die neue Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

6. Vortrag zur Unterrichtung des Gemeinderates über die Prüfung im Bereich Bau durch die Gemeindeprüfungsanstalt für die Haushaltsjahre 2014 bis 2019

Der Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) enthält vier A-Vermerke. Mit „A“ werden wesentliche Anstände gekennzeichnet, die nicht im Prüfungsverfahren ausgeräumt werden konnten und über die der Gemeinderat unterrichtet werden muss (§ 5 GemPrO und und § 114 GemO).
Herr Adam (Bauamt) stellt die Punkte vor:

  • Bauaktenführung: Hier ist nun eine vierseitige Anleitung zu beachten. Zudem gibt es bei der Abrechnung neue Vorgaben.
  • Ausschreibungen: Müssen auch vorab auf der Gemeindewebsite veröffentlicht werden.
  • Einholung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister: Bevor Aufträge vergeben werden, muss das Gewerbezentralregister konsultiert werden um in Erfahrung zu bringen, ob für das zu beauftragende Unternehmen Eintragungen vorliegen, die einer Auftragsvergabe entgegenstehen.
  • Generalausschreibungen: Statt der Vergabe an einen Generalunternehmer hätten die Arbeiten an der kommunalen Kita Schatzkiste laut GPA nach einzelnen Gewerken ausgeschrieben werden müssen. Herr Adam erläutert, dass dies um über 44% teurer gewesen wäre und dass trotz Generalausschreibung lokale Handwerker bei den Arbeiten involviert waren.

Herr Adam ergänzt, dass man die Prüfungsvermerke abarbeiten und berücksichtigen werde, bei einer Prüfung immer dazulerne und dass es keine schweren Beanstandungen wie etwa die Veruntreuung von Geld etc. gab.

7. Auftragsvergabe Fahrstuhl für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus Gutach im Breisgau

Gemeinderat Robert Stiefvater (CDU) nimmt als Architekt des Feuerwehrhaus befangen im Zuhörerbereich Platz.
Herr Adam (Bauamt) erläutert, dass in der Ausschreibung auch die Wartungsarbeiten während der vierjährigen Gewährleistung inkludiert sind.
Barbara Schuler (ÖL) weist darauf hin, dass es beim Einbau und anschließenden Betrieb von Fahrstühlen in kommunalen Neubauten in Emmendingen immense Probleme gab und bittet darum, nur eine ausgewiesene Fachfirma zu beauftragen.
Reinhard Hamann (FWV), selbst im Bauwesen tätig, bestätigt, dass es sich bei dem im Vergabevorschlag genannten Unternehmen um eine namhafte Aufzugsfirma handelt.
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig an die Firma Kone GmbH für eine Bruttoangebotssumme von 37.236 €.
Gemeinderat Stiefvater nimmt anschließend wieder am Sitzungstisch Platz.

8. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig eine Spende in Höhe von 200 € für den Friedhof an.

9. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Annette Linder (ÖL): Durch die Bauverzögerungen bei der Breisgau-S-Bahn wird der Schienenersatzverkehr bis weit ins kommende Jahr verlängert. Ist es möglich, an den SEV-Haltestellen im Stollen weitere Unterstände anzubringen, um den Fahrgästen in den kommenden Wintermonaten Schutz zu bieten?
    Bürgermeister Singler: Es wurde bereits ein weiterer Unterstand mit Rück- und Seitenwand bestellt, der sobald wie möglich montiert wird.
  • Barbara Schuler (ÖL): Könnten bitte die Randstreifen an den SEV-Haltestellen im Stollen ertüchtigt werden? Die Fahrgäste müssen z. T. in Matschpfützen auf die Busse warten.
    Herr Adam (Bauamt): Das Problem ist bekannt. Die Ertüchtigung liegt im Aufgabenbereich der SEV-Verantwortlichen. Die zuständigen Stellen beim Landratsamt wurden bereits informiert.
  • Annette Linder (ÖL): Ich stand kürzlich schon mit Ihnen im Austausch über die Anschaffung von CO2-Ampeln für die Grundschule ZweiTälerLand und die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde, um die durch die Coronapandemie erforderlich gewordenen Lüftungskonzepte zu überprüfen und ggf. zu optimieren. Wie ist hier der Stand?
    Herr Adam (Bauamt): Die Anschaffung von CO2-Ampeln ist derzeit nicht geplant. Der Bauhof verfügt über mobile Messgeräte, deren Messdaten via Laptop ausgewertet werden können. In Absprache mit den zuständigen Hausmeistern sollen damit vor Ort Messungen erfolgen. Außerdem werden die in den Unterrichtsräumen der Grundschule sowie in einem Teil der kommunalen Kita Schatzkiste verbauten Ökolüfter für einen besseren Luftaustausch mit nur geringem Wärmeverlust sorgen.
  • Annette Linder (ÖL): Ist schon bekannt, wann die derzeit nicht funktionsfähigen Ökolüfter in der Grundschule wieder in Betrieb genommen werden können?
    Herr Adam (Bauamt): Leider gibt es bei den Ersatzteillieferungen längere Wartezeiten. Es ist zu hoffen, dass diese bald eintreffen und die Lüfter nach den Herbstferien wieder in Betrieb genommen werden können.
  • Robert Stiefvater (CDU): Warum muss TOP 2 der nicht-öffentlichen Sitzung heute diskutiert werden? Ich spreche mich dafür aus, den TOP abzusetzen.
    Bürgermeister Singler: Dies sollte in der nicht-öffentlichen Sitzung diskutiert und entschieden werden.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2020

Am Dienstag, 20. Oktober 2020, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Kapitalerhöhung und Änderung des Gesellschaftsvertrags zwischen der badenova AG & Co. KG und der Gemeinde Gutach im Breisgau

4. Gemeindewald
4.1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2019
4.2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
4.3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2021

5. Änderung der Hundesteuersatzung

6. Vortrag zur Unterrichtung des Gemeinderates über die Prüfung im Bereich Bau durch die Gemeindeprüfungsanstalt für die Haushaltsjahre 2014 bis 2019

7. Auftragsvergabe Fahrstuhl für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus Gutach im Breisgau

  • Tischvorlage
    – Beschlussfassung –

8. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

9. Anfragen aus dem Gemeinderat


Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Bürgermeister Singler gibt bekannt, dass die nächste Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald am 24.09.2020 in Waldkirch stattfinden wird.

3. Ehrung von Blutspendern

Bürgermeister Singler hebt in seiner Ansprache die große Bedeutung der Blutspende für die Gesellschaft hervor und dankt den Blutspender*innen sowie dem DRK-Ortsverein Gutach-Bleibach für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Acht Spender*innen werden für 10, 25, 50 und in einem Fall 125 Blutspenden geehrt. Vier sind anwesend und nehmen Urkunde, Ehrennadel und Weinpräsent persönlich entgegen.

Sebastian Rötzer, der Vorsitzende des DRK-Ortsvereins, dankt für die große Spendenbereitschaft auch in Coronazeiten. Er betont, dass die örtlichen Blutspenden gleich doppelt helfen: Zum einen den empfangenden Unfallopfern und chronisch Erkrankten, zum anderen dem Ortsverein, der für jede Spende einen kleinen Geldbetrag erhält und somit seine wichtige Arbeit vor Ort finanzieren kann. Zudem dankt er der Gemeinde für die Zurverfügungstellung der Halle und die gute Zusammenarbeit beim Auf- und Abbau.
Er bittet um rege Teilnahme an der nächsten Blutspendeaktion am 3.9.2020, da generell im Sommer und spezifisch jetzt während der Corona-Pandemie die Blutreserven knapp seien. Durch die Onlineanmeldung vorab könnten Wartezeiten vermieden werden und der gesamte Spendenablauf schnell innerhalb von 30 bis 45 Minuten bewältigt werden. Selbstverständlich seien auch weiterhin Spenden ohne Onlineanmeldung möglich. Insgesamt würden jedoch schon 80-90% der Blutspender*innen die Onlinenanmeldung nutzen.

4. Vorstellung des Tourismusberichts 2019 und Bericht über das laufende Geschäftsjahr 2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG durch die Geschäftsführerin Ulrike Weiß

Ulrike Weiß präsentiert die ZweiTälerLand-Tourismusstatistik 2019 für Gutach: Insgesamt konnte der Tourismus 2019 im ZweiTälerLand Rekordergebnisse erzielen. In Gutach selbst war ein leichtes Minus zu verzeichnen, welches Frau Weiß insbesondere auf das kurzfristig zurückgegangene Tagungsgeschäft in einem Betrieb zurückführt. Bei den Betriebsarten ist allgemein ein Rückgang bei Privatunterkünften und ein Zugewinn bei Ferienwohnungen und Übernachtungen auf Bauernhöfen zu verzeichnen. Über 70% der Gäste kamen aus Deutschland und hiervon wiederum knapp 60% aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Aus dem Ausland konnten insbesondere Gäste aus der Schweiz, Belgien, Frankreich und den Niederlanden begrüßt werden. 2019 waren die meisten Gäste zwischen 46 und 55 Jahre alt.

Anschließend berichtet Frau Weiß zusammenfassend von den Aktivitäten der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH (TOP 5) und Tourismus GmbH & Co. KG (TOP 6) im Jahr 2019 und 2020 und gibt einen Ausblick auf 2021:

  • In der Gesellschafterversammlung wurde die Korrektur der Leistungsverrechnung für Gutach vorgestellt (2019: -1.495,10 €; 2020: -2.110,63 €). Die Korrektur ergab sich aus Eingabefehlern, die beim Erfassen der Sammelmeldescheine entstanden waren und wurden bis 2015, als das Kurtaxesystem geändert wurde, zurückverfolgt.
  • Die Ausweisung einer Mountainbikestrecke wurde per Beschluss bis auf Weiteres auf Eis gelegt. Seit 2001 hatte man hier mit Grundstückseigentümer*innen verhandelt und Lösungen für immer neue Hindernisse – Haftungsbestimmungen, Umweltschutzbelange, Jagdbelange – gesucht. Ziel war es, eine Strecke mit möglichst vielen Abschnitten mit Wegbreiten < 2m auszuweisen, die für die Mountainbiker*innen besonders attraktiv sind, deren Befahrung jedoch nur mit Einverständnis der Grundstückseigentümer*innen erfolgen darf. Hier konnte keine Lösung gefunden werden.
  • Im Marketing gilt laut Frau Weiß weiterhin „Thema schlägt Destination“: Der seit 2011 existierende ZweiTälerSteig wurde auch dank des Einsatzes des Schwarzwaldvereins zum vierten Mal als Qualitätsweg wanderbares Deutschland rezertifiziert und vom Wandermagazin als Deutschlands schönster Wanderweg 2019 ausgezeichnet. Der ZweiTälerSteig ist die aktuell die „cash cow“ in der Region und soll künftig mit neuem Bild- und Filmmaterial beworben werden.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur konnte erfolgreich fortgeführt werden. Durch Empfehlungsmarketing und journalistische Texte durch Pressereisen (u. a. im Spiegel) konnte ein messbarer Effekt erzielt werden.
  • Gastgeber*innen wurden Fortbildungen für digitales Marketing und Digitalisierung angeboten. Printprodukte haben mit dem Auszeit-Magazin sowie dem Gastgeber- und Gastronomieverzeichnis jedoch weiterhin eine große Bedeutung.
  • Darüberhinaus erfolgten verschiedene Kooperationen, u. a. mit den anderen drei Qualitätsregionen wanderbares Deutschland, den Gewerbevereinen / Werbegemeinschaften und Ortsverwaltungen Elzach und Waldkirch im Rahmen des Zweitälerlandguides [‚uff’baːsse], beim 1. Kandel Bergmarathon sowie bei der Entwicklung und Bewerbung des neuen Prechtäler Bienenwegs.
  • Im Frühjahr 2020 gingen die Gästezahlen durch den Beginn der Coronapandemie zurück – mit der Postkartenaktion „Träumen erlaubt“ versuchte man, das ZweiTälerLand als Urlaubsregion bei den (potentiellen) Gästen im Bewusstsein zu halten. Inzwischen ist die Nachfrage jedoch wieder deutlich gestiegen und Frau Weiß bestätigt die Wahrnehmung von Barbara Schuler (ÖL), dass an Wochenenden und Feiertagen lokal z. T. großer Andrang herrsche und kündigt an, dass Lenkungsbedarf überprüft werde. Auf Rückfrage von Bürgermeister Singler erläutert sie, dass coronabedingt viele Tagesausflügler*innen und auch Rucksacktourist*innen mit Zelten unterwegs seien, die sonst eher weit entferntere Urlaubsziele angestrebt hätten und jetzt auf „Nummer sicher“ gingen.
  • Für 2021 kündigt Frau Weiß an, dass am Hugenwaldtunnel ein braun-weißes Portalschild für das ZweiTälerLand angebracht werden wird und die Kurtaxesatzung erneuert werden muss, da die bisherige Konusregelung ausläuft und entsprechend einer Aktualisierung bedarf.

5. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH

  • TOP 5 Anlage 1: Einladung zur Gesellschafterversammlung
  • ÖL-Information: Die vollständigen Unterlagen lagen bei der Verwaltung bis zum Sitzungstermin zur Einsicht aus. Für interessierte Personen, denen es beispielsweise nicht möglich war, während der Rathausöffnungszeiten Einblick in die Unterlagen zu nehmen, stellen wir hier exemplarisch zur Orientierung die Beratungsunterlagen unserer Nachbargemeinden Waldkirch und Simonswald zur Verfügung.
    Waldkirch: Beschlussvorlage, Jahresabschluss
    Simonswald: Beschlussvorlage

Bürgermeister Singler berichtet, dass die Beschlüsse auf der Gesellschafterversammlung einstimmig erfolgten und dass er und Clemens Elsner (FWV) als Vertreter für die Gemeinde Gutach teilgenommen und abgestimmt hätten.
Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen einstimmig zu. Selma Fischer (FWV) nimmt entschuldigt nicht an der Sitzung teil.

6. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

Bürgermeister Singler berichtet, dass die Beschlüsse auf der Gesellschafterversammlung einstimmig erfolgten und dass er und Clemens Elsner (FWV) als Vertreter für die Gemeinde Gutach teilgenommen und abgestimmt hätten (vgl. TOP 5).
Der Gemeinderat stimmt den Beschlüssen einstimmig zu.

7. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Mittelbau der Grundschule ZweiTälerLand

Laut Tischvorlage liegen alle zu vergebenden Leistungen in der Kostenschätzung.
Barbara Schuler (ÖL) fragt, ob die Arbeiten gemäß des Bauzeitenplans größtenteils in den Sommerferien abgeschlossen werden können.
Ein Mitarbeiter des zuständigen Architekturbüros im Zuschauerbereich antwortet, dass die groben und lärmintensiven Arbeiten (Stahlträgersanierung, Abbrucharbeiten, Fenstertausch, teilweise Dacharbeiten) in den Sommerferien abgeschlossen werden sollen. Einige Arbeiten wie die Fertigstellung des Daches und Dämmarbeiten werden jedoch noch bis Anfang Oktober und somit während der Schulzeit erfolgen.

Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Arbeiten gemäß des Beschlussvorschlags jeweils an die wirtschaftlichsten Bieter:

8. Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Wasserversorgung der Gemeinde Gutach im Breisgau

Bürgermeister Singler korrigiert den Angebotspreis auf 28.053,67 € (mit 19% Mwst.), ggf. kann das Fahrzeug jedoch durch die Mehrwertsteuersenkung noch günstiger erworben werden.
Annette Linder (ÖL) sagt, dass hierfür im Haushalt 44.200 € eingeplant waren und fragt, ob die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (Warnbeleuchtung nach DIN 30710, Warnbeleuchtung am Dach und Hakenset an der Trennwand, Blocksystem mit Regalfächern und ausklappbarem Schraubstock) und für die am Bauhof zu installierende Ladestation in diesem geplanten Rahmen liegen.
Bürgermeister Singler antwortet, dass dies auf jeden Fall so sei und dass die Ladestation ungefähr 700 bis 800 € kosten werde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Renault Kangoo Z. E. 2-Sitzer für 28.053,67 € bei der Firma auto Maier zu erwerben.

9. Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Gemeinde Gutach im Breisgau

2005 wurden die Regelungen des Bundesangestelltentarifs (BAT) sowie des Bundesmanteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) weitgehend durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) ersetzt. Die Gemeindeverwaltung hat dementsprechend die nach BAT und BMT-G II bestehenden Arbeitsverträge in den TVöD übergeleitet. Die Gemeindeprüfanstalt hat nun festgestellt, dass damals versäumt wurde, hierfür einen grundsätzlichen Beschluss des Gemeinderats einzuholen. Dieser fehlende Grundsatzbeschluss soll nun nachgeholt werden.
Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

10. Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V.

Das Personalamt der Gemeinde schlägt vor, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V. beizutreten, um von dessen Informationen, Beratungen und Unterstützungen in tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen profitieren zu können. Mitglieder des Verbands sind verpflichtet, die Tarifverträge zu erfüllen, die der Verband und dessen Spitzenverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), mit den Gewerkschaften schließt. Gutach wendet dieses Tarifrecht schon jetzt vollumfänglich an. Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 580 € / Geschäftsjahr. Die Mitgliedschaft wurde auch von der Gemeindeprüfanstalt empfohlen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V.

11. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste; Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Kämmerin Anna Schäfer stellt den Sachverhalt vor: Ab 17.03.2020 war die Kinderkrippe aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen und es fand daraufhin nur eine Notbetreuung statt. Anfang März wurden die Märzbeiträge noch in voller Höhe eingezogen. Im April, Mai und Juni wurden die Elternbeiträge in einer Höhe von insgesamt 27.843,02 € ausgesetzt. Die Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nahmen, wurden darüber informiert, dass die Beiträge hierfür nach einem entsprechenden Gemeinderatsbeschluss noch erhoben werden – höchstwahrscheinlich bemessen am in Anspruch genommenen Betreuungsumfang. Bislang hat die Gemeinde vom Land Soforthilfen in Höhe von 30.268,27 € erhalten.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeinden im Umfeld auch entsprechend der vorliegenden Beschlussvorlage entschieden hätten, dass Klagen von Eltern gegen die Erhebung von Entgelten für nicht erbrachte Betreuungsleistungen wohl erfolgreich sein würden und dass das Land ggf. nochmals Unterstützungsgelder ausschütten werde.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die bislang ausgesetzten Elternbeiträge für die Monate April, Mai und Juni nicht erhoben werden und dass für die Notbetreuung Entgelte in Höhe des tatsächlich benötigten Betreuungsumfangs erhoben werden.

12. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand; Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen

Ab 17.03.2020 war die Grundschule aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Ab 27.04.2020 wurde eine Notbetreuung angeboten. Anfang März wurden die Märzbeiträge noch in voller Höhe eingezogen. Bei der Bedarfsabfrage für die Notbetreuung wurden die Eltern nicht auf ein eventuelles Entgelt hingewiesen. Die Notbetreuung fand durch die Lehrkräfte statt. Das ansonsten hierfür eingesetzte Betreuungspersonal leistete in dieser Zeit Vorarbeiten für die Grundschulzusammenlegung, nähte Alltagsmasken etc. – dadurch konnte auf Kurzarbeit und Entlassungen verzichtet und das volle Gehalt bezahlt werden.
Im April, Mai und Juni wurden die Elternbeiträge in einer Höhe von insgesamt 12.900 € ausgesetzt.
Die Mittwochsbetreuung wird aus organisatorischen und personellen Gründen erst wieder nach den Sommerferien angeboten – hierfür wurden demnach im Juli auch keine Entgelte erhoben.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die bislang ausgesetzten Betreuungsentgelte für die Monate April, Mai und Juni sowie zudem ergänzend das Entgelt für die Mittwochbetreuung im Monat Juli nicht zu erheben.

13. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau

In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 (TOP 10) wurden die neuen Entgelte ab dem Schuljahr 2020/21 beschlossen. Das Rechnungsamt hat die Benutzungs- und Entgeltordnung entsprechend überarbeitet und legt diese zum Beschluss vor.
Annette Linder (ÖL) dankt der Verwaltung und bringt im Namen der ÖL noch folgende Anregung ein: Unter „§ 7 Abmeldung, Ausschluss“ ist geregelt, dass ein Kind u. a. von den Betreuungsangeboten ausgeschlossen werden kann, wenn das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt. Falls dies in der Vergangenheit öfters der Fall gewesen sein sollte, wäre zu überlegen, eine konkrete Zahl hinsichtlich der nicht wahrgenommenen Betreuungstage einzufügen, um unnötige Konflikte mit den Erziehungsberechtigten in diesem Fall zu vermeiden, da „regelmäßig“ ein sehr dehnbarer Begriff ist.
Kämmerin Frau Schäfer antwortet, dass dies in der Vergangenheit äußerst selten vorgekommen und dass bei der Erstellung der Benutzungs- und Entgeltordnung in enger Zusammenarbeit mit der Schule hier bislang kein Bedarf für eine nähere Regelung gesehen worden sei.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau vom 21.07.2015 in der Fassung der 5. Änderung vom 21.07.2020.
Robert Stiefvater (CDU) nimmt wegen kurzzeitiger Abwesenheit nicht an der Abstimmung teil.

14. Anpassung der Elternbeiträge für die kirchlichen Kindergärten St. Michael Gutach und St. Franziskus Bleibach, sowie der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kindergartenjahr 2020/2021 für den Ü3-Bereich

Wie in den Vorjahren haben Städtetag, Gemeindetag und die 4-K-Konferenz (Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen) gemeinsam Empfehlungen für die Höhe der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 herausgegeben. Eine Anhebung um 1,9 % wird empfohlen – zunächst für ein Jahr. Die Erhöhung bleibt damit bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um die Eltern nicht zu sehr zu belasten. In den Vorjahren hatten sich die o. g. Gremien zumeist auf Erhöhungen um 3 % geeinigt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Kindergartenbetreuungsbeiträge nach der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21“.

15. Anpassung der Elternbeiträge für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kinderkrippenjahr 2020/2021 für den U3-Bereich

Wie in den Vorjahren haben Städtetag, Gemeindetag und die 4-K-Konferenz (Konferenz der evangelischen und katholischen Kirchenleitungen Baden-Württemberg und ihrer Spitzen-/Trägerverbände über Kindergartenfragen) gemeinsam Empfehlungen für die Höhe der Elternbeiträge für das Kinderkrippenjahr 2020/2021 herausgegeben. Eine Anhebung um 1,9 % wird empfohlen – zunächst für ein Jahr. Die Erhöhung bleibt damit bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um die Eltern nicht zu sehr zu belasten.
Für die Ganztagesbetreuung war für das Kinderkrippenjahr 2020/21 in der Gemeinderatssitzugn am 20.11.2018 ein monatlicher Beitrag von 400 € festgesetzt worden, da damals noch von der üblichen jährlichen 3%igen-Steigerung ausgegangen worden war.
Da die Beiträge im Elz- und Simonswäldertal nach und nach aneinander angeglichen werden sollen – u. a. um KiTa-Tourismus zu vermeiden – empfiehlt das Rechnungsamt, sich der Anhebung um 1,9 % anzuschließen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erhöhung der Kinderkrippenbetreuungsbeiträge nach der „Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21“.
Robert Stiefvater (CDU) nimmt nun wieder an der Sitzung teil.

16. Prüfbericht der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg 2013-2017; Unterrichtung des Gemeinderats nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO

Bürgermeister Singler weist darauf hin, dass der Bericht auf dem Rathaus von den Gemeinderät*innen eingesehen werden kann und dass dies von einzelnen Fraktionen schon getan wurde. Er ergänzt, dass einzelne Punkte des Prüfberichts den Gemeinderat in den nächsten Monaten noch beschäftigen werden.
ÖL-Information: Barbara Schuler und Annette Linder haben am 17.07.2020 Einsicht in den Prüfbericht genommen und danken an dieser Stelle Kämmerin Anna Schäfer für die ausführliche Beantwortung der dabei entstandenen Fragen.

17. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020

Kämmerin Anna Schäfer berichtet, welche der für den Haushalt 2020 beschlossenen Investitionen bereits getätigt wurden und welche noch ausstehen bzw. vorerst zurückgestellt wurden.
Die Zeiterfassungsterminals wurden installiert, Grundstücksver- und ankäufe teilweise getätigt, die Büroausstattung für die Verwaltung sowie die Edelstahlabfallbehälter teilweise beschafft. Bezüglich der Bau- und Sanierungsarbeiten am neuen Feuerwehrhaus, der Grundschule ZweiTälerLand und dem Freibad sowie der Anschaffung des E-Autos und der Digitalisierung der Grundschule verweist Frau Schäfer auf den aktuellen Stand aus der heutigen (TOP 7 und 8) sowie der Juni-Sitzung 2020 (TOP 2, 4, 7, 11). Hier liegt man finanziell und zeitlich im Plan.
Die WC-Anlage am Bleibacher Bahnhof befindet sich im Bau.
Der Anhänger und die Kehrmaschine für den Bauhof wurden noch nicht beschafft. Die Angebote für die Datenlogger in der Wasserversorgung werden gerade eingeholt; die Beschaffung soll dann in den nächsten Wochen erfolgen.
Für die Grabhülllen wurden aufgrund des erhöhten Bedarfs 3.500 € mehr ausgegeben.
Der Kombidämpfer für die Kita wird erst 2021 benötigt und wird dann auch erst gekauft.

Frau Schäfer bittet die Fraktionen, die Haushaltsanträge für 2021 bis zum 2.10.2020 einzureichen.
Barbara Schuler (ÖL) weist darauf hin, dass mit der Umnutzung des alten Bleibacher Schulhauses, des möglichen Baus eines Seniorenwohnheims, des angedachten Sozialen Wohnungsbaus in der Alten Ziegelei und der Umnutzung der ehemaligen Feuerwehrhäuser in Gutach und Bleibach nach Bezug des neuen Feuerwehrhauses große Themen anstünden und es bislang immer noch keinen Gemeindeentwicklungsplan gäbe. Sie sieht hier Planungs- und Diskussionsbedarf und merkt an, dass der Gemeinderat orientierende Zahlen zur Haushaltslage und den Spielräumen benötige, um konkrete und sinnvolle Anträge formulieren zu können.
Bürgermeister Singler antwortet, dass sich die Fraktionen untereinander absprechen sollten. Er merkt an, dass noch Mietverhältnisse im alten Bleibacher Schulhaus bestünden und dass er hoffe, dass die aktuelle Zinspolitik gerade bezüglich des Sozialen Wohnungsbaus in der Alten Ziegelei eine kostengünstige Realisierung ermöglichen werde.
Robert Stiefvater (CDU) schließt sich Frau Schulers Frage nach verlässlichen Zahlen an.
Kämmerin Anna Schäfer sagt, dass die Steuerschätzung im September noch abgewartet werden müsse und die Anträge aus den Fraktionen und den Verwaltungsabteilungen dann in den Haushaltsplan eingearbeitet werden können.
Reinhard Hamann (FWV) verweist ebenfalls auf die bereits genannten Gebäude und Flächen und ist der Meinung, dass der Gemeinderat sich hier Gedanken machen müsse.
Bürgermeister Singler greift den allgemeinen Wunsch nach einer Klausurtagung des Gemeinderats zu diesen großen Themen auf und kündigt die Terminfindung hierfür an.

Abschließend fragt Christine Kaltenbach (FWV) nach, ob es schon neue Zahlen bezüglich der Bahnbrücken gäbe. Bürgermeister Singler antwortet, dass die Wahrheit in der Abrechung liegen werde. Aktuell sähe es noch gut aus – was aber auch daran läge, dass die Gemeinde mit „worst case“-Zahlen geplant habe. Die Kreuzungsvereinbarungen habe er immer noch nicht unterschrieben, da es hier noch Unklarheiten gäbe und sich das Abwarten bislang als sinnvoll erwiesen hätte. So wäre der Zuschuss für die Gemeinde bei einer Unterzeichnung im August 2019 nur bei 50% gelegen, jetzt wäre dieser auf 75% gestiegen.

18. 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach

Frau Mareen Pundt, Dipl. Geographin und Stadtplanerin vom Planungsbüro FSP aus Freiburg, rekapituliert nochmals die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie den bisherigen Verfahrensablauf.
Die Offenlage in Gutach im Breisgau und in Simonswald wurde vom 17.02. bis 20.03.2020 vorschriftsmäßig durchgeführt. In Waldkirch konnte die vierwöchige Offenlage nicht regelrecht durchgeführt werden, da in dieser Zeit bereits das Rathaus wegen der Corona-Pandemie für die Bevölkerung geschlossen werden musste. Die Offenlage in Waldkirch wurde vom 22.05. bis 23.06.2020 wiederholt. Es gingen keine Stellungnahmen von Bürger*innen ein.

In der nächsten Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald am 24.09.2020 in Waldkirch sollen abschließend offiziell die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und der Wirksamkeitsbeschluss gefasst werden. Dabei handelt es sich laut Frau Pundt um eine Formsache, da die eingegangenen Stellungnahmen schon im Vorfeld behandelt wurden bzw. rein obligater Natur waren.
Robert Stiefvater (CDU) ist als verantwortlicher Architekt befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.

18.1 Beratung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage

Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt einstimmig über die im Rahmen der Offenlage von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der vorliegenden Beschlussvorschläge als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

18.2 Feststellungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Feststellungsbeschluss für die 5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 10 (1) BauGB als Vorberatung für die Beschlussfassung im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonwald.

19. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I

Maren Pundt vom Planungsbüro FSP erläutert die maßgeblichen erforderlichen Änderungen und inwiefern die bestehenden Bauvorschriften aus dem Jahr 1983 an die heutige Rechtsprechung sowie die ortsübliche Gestaltung angepasst werden sollen:

  • Es werden zwei Baufenster ausgewiesen, in denen jeweils eine Bebauung mit drei Vollgeschossen erlaubt ist. Geplant sind zwei Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen, von denen das 3. Geschoss jeweils das Dachgeschoss bilden soll. Das Gebäude längs zur Kirchstraße wird dabei etwas größer ausfallen.
  • Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird von 1,0 auf 1,2 erhöht. Die maximale Höhe der Häuser wird festgesetzt und an die Umgebungsbebauung angepasst.
  • Die Grundflächenzahl (GRZ) bleibt rechtlich gesehen bei 0,4. Durch die in wasserdurchlässiger Bauweise gestalteten zwei Stellplatzzonen und Wege und die begrünte Tiefgarage wird diese jedoch effektiv auf 0,85 erhöht.
  • Die Tiefgarage, die zwölf Stellplätze, Keller- und Abstellmöglichkeiten bieten soll, wird wegen des hohen Grundwasserspiegels ca. 0,5 m aus der Erde herausragen und muss begrünt werden, um die Bedingungen der o. g. Überschreitung der GRZ zu erfüllen.
  • Für die Wohnungen mit über 65 m² Wohnfläche sind 1,5 Stellplätze pro Wohnung, für die kleineren Wohnunge 1 Stellplatz pro Wohnung erforderlich.

Annette Linder (ÖL) fragt ob sich auch Änderungen auf dem Gehwegflurstück 384/1 hinsichtlich der Breite des Gehwegs ergeben und verweist auf die Auswirkungen der Bebauung am ehemaligen Gasthof Sonne in Bleibach.
Frau Pundt antwortet, dass sich an der Gehwegbreite nichts ändern wird und dass dieses Flurstück nur der Vollständigkeit halber in die Änderung des Bebauungsplans integriert wurde.
Robert Stiefvater (CDU) fragt, ob man die geplante Fläche vor dem Haus nicht gleich mit dem Gehweg einebnen und verbinden könnte. Frau Pundt verneint dies, da auf diesem ca. 50 cm breiten Streifen noch eine Hecke gepflanzt werden soll.
Auf die Frage von Barbara Schuler (ÖL) hin, ob die Stellplätze ausreichend sind, antwortet Frau Pundt mit ja.

19.1 Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I“ und den Erlass örtlicher Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

19.2 Billigung des Bebauungsplanentwurfs

Der Gemeinderat billigt einstimmig den Entwurf der Bebauungsplanänderung und der örtlichen Bauvorschriften vom 21.07.2020.

19.3 Beschluss über die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die Änderung des Bebauungsplans und den Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I“ die Durchführung der Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Die Unterlagen können auf der Gemeindewebsite sowie im Rathaus im Bauamt und im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Ergänzende Termine können mit dem Bauamt vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist vom 6.8. bis 14.9.2020 können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.

20. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Rosa Wernet (CDU) fragt, ob die PV-Anlage im Freibad nun angeschlossen sei. Sie hätte hierzu gegensätzliche Informationen erhalten. Bürgermeister Singler antwortet, dass er dazu aktuell nichts sagen kann, da Herr Adam (Baumamt) dafür zuständig ist.
    ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 (TOP 11) wurde auf unsere Anfrage hin berichtet, dass die Anbindung der Photovoltaikanlage an die Pumpen im Technikraum noch nicht erfolgt sei. Die Heizungsanlage ist jedoch gemäß einer Antwort der Verwaltung im Juni auf eine Rückfrage von uns schon länger funktionsfähig angeschlossen.
  • Clemens Elsner (FWV) möchte wissen, ob es nötig sei, dass bei Feuerwehreinsätzen die Sirene am Rathaus eingesetzt werde und ob die persönlichen Meldegeräte zur Alarmierung hier nicht ausreichen würden. Er verweist auf den letzten Feuerwehreinsatz mit Sirene um 5 Uhr früh und die Auswirkungen auf die Anwohner*innen, zu denen er auch gehört. Bürgermeister Singler antwortet, dass die Sirene von der Leitstelle in Emmendingen aus aktiviert werde und – so lange diese installiert sei – auch genutzt werde, zumal sie auch der Warnung der Bevölkerung diene.
  • Barbara Schuler (ÖL) fragt nach dem Planungsstand hinsichtlich der möglichen Erweiterung des Bleibacher Kindergartens. Bürgermeister Singler antwortet, dass man hier mit dem erzbischöflichen Ordinariat als Träger des Kindergartens im Gespräch sei.
  • Reinhard Hamann (FWV) und Bürgermeister Singler gratulieren Clemens Elsner (FWV) nachträglich zum 60. Geburtstag und überreichen ihm im Namen des Gemeinderats einen Präsentkorb.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020

Am Dienstag, 21. Juli 2020, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Ehrung von Blutspendern

4. Vorstellung des Tourismusberichts 2019 und Bericht über das laufende Geschäftsjahr 2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG durch die Geschäftsführerin Ulrike Weiß

5. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH

  • TOP 5 Anlage 1: Einladung zur Gesellschafterversammlung
  • Die vollständigen Unterlagen liegen bei der Verwaltung bis zum Sitzungstermin zur Einsicht aus.
  • ÖL-Information: Für interessierte Personen, denen es beispielsweise nicht möglich ist, während der Rathausöffnungszeiten Einblick in die Unterlagen zu nehmen, stellen wir hier exemplarisch zur Orientierung die Beratungsunterlagen unserer Nachbargemeinden Waldkirch und Simonswald zur Verfügung.
    Waldkirch: Beschlussvorlage, Jahresabschluss
    Simonswald: Beschlussvorlage

    – Beschlussfassung –

6. Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2020 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

7. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Mittelbau der Grundschule ZweiTälerLand

8. Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Wasserversorgung der Gemeinde Gutach im Breisgau

9. Anwendung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für die Beschäftigten der Gemeinde Gutach im Breisgau

10. Beitritt zum Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V.

11. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste; Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

12. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand; Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen

13. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand der Gemeinde Gutach im Breisgau

14. Anpassung der Elternbeiträge für die kirchlichen Kindergärten St. Michael Gutach und St. Franziskus Bleibach, sowie der kommunalen Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kindergartenjahr 2020/2021 für den Ü3-Bereich

15. Anpassung der Elternbeiträge für die kommunale Kinderkrippe Schatzkiste Bleibach für das Kinderkrippenjahr 2020/2021 für den U3-Bereich

16. Prüfbericht der Gemeindeprüfanstalt Baden-Württemberg 2013-2017; Unterrichtung des Gemeinderats nach § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO

17. Zwischenbericht der Kämmerin zur aktuellen Haushaltslage 2020

18. 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach im Breisgau / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach im Breisgau, Ortsteil Gutach

18.1 Beratung und Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage
– Beschlussfassung –

18.2 Feststellungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
– Beschlussfassung –

19. 3. Änderung des Bebauungsplans und Erlass örtlicher Bauvorschriften „Ortsetter Gutach-Nord Teilgebiet Burgerhof I

19.1 Aufstellungsbeschluss
– Beschlussfassung –

19.2 Billigung des Bebauungsplanentwurfs
– Beschlussfassung –

19.3 Beschluss über die Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
– Beschlussfassung

20. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.