Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Juni 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

Ergänzend gibt Bürgermeister Singler bekannt:

  • Die in der Gemeinderatssitzung am 16. März 2021 (TOP 5) beschlossene Umwidmung der Gescheidstraße ist inzwischen rechtskräftig geworden, die Ausschilderung ist erfolgt.
  • Zahlreiche Piktogramme und Verkehrsschilder in der Gemeinde wurden erneuert und im Baugebiet Alte Ziegelei erstmalig montiert. Im Herbst ist nochmals eine Verkehrsschau durch die untere Verkehrsbehörde geplant.
  • Beschilderung zur Benutzung der Grillhütten wurde angebracht / erneuert.
  • Schreiben vom Landratsamt Emmendingen vom 11.6.2021 eingegangen: Die in der allgemeinen Finanzprüfung 2013 – 2016 von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erkannten wesentlichen Anstände wurden bearbeitet / behoben. Es bestehen keine wesentlichen Anstände mehr und das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen.

3. Zustimmung zu Beschlüssen der Gesellschafterversammlung am 30.06.2021 der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH

Ulrike Weiß, die scheidende Geschäftsführerin, weist darauf hin, dass es sich bei der Tourismusverwaltungs GmbH um den Unternehmensteil handelt, der sich nur um die reine Verwaltung kümmert. Daher fielen unbeeindruckt von der Coronapandemie die Bilanzsumme mit 42.551,48 € und der Jahresabschluss mit 308,44 € ähnlich wie im Vorjahr aus.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig seine Zustimmung zum Jahresabschluss bzw. den Beschlüssen der Elztal & Simonswäldertal Tourismusverwaltungs GmbH, welche am 30.06.2021 in der Gesellschafterversammlung gefasst werden sollen.
Jan Hug (FWV) fehlt bei der Sitzung entschuldigt.

4. Zustimmung zu Beschlüssen der Gesellschafterversammlung am 30.06.2021 der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH & Co. KG

Hier trägt Ulrike Weiß die Bilanzsumme von 293.547,45 € und den Jahresabschluss von 9.709,10 € vor. Sie erklärt, dass die Finanzierung zu ca. 25 % selbst erwirtschaftet wird und der Rest aus Zuschüssen stammt. Da coronabedingt einige Projekte nicht realisiert werden konnten, waren die Ausgaben und somit auch die Verluste etwas geringer, wodurch die Leistungsverrechnung um 55.000 € reduziert werden konnte.
Umsatztreiber waren die Pauschalangebote (v. a. Wandern ohne Gepäck) mit einem Plus von 176 % im Vgl. zu 2019. Zudem trugen Provisionsumsätze und Verkaufsartikel (auch im Onlineshop) bei.
Barbara Schuler (ÖL) lobt und dankt dafür, dass es dieses Mal gelungen sei, die Beschlussfassung im Gutacher Gemeinderat vor der Gesellschafterversammlung und nicht wie bisher nachträglich nach dieser durchzuführen. Die ÖL hatte dies in den vergangenen zwei Jahren mehrfach angeregt.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig seine Zustimmung zu den Beschlüssen der Elztal & Simonswäldertal Tourismus GmbH und Co. KG, welche am 30.06.2021 in der Gesellschafterversammlung gefasst werden sollen. Die Gemeine Gutach wird dort von Bürgermeister Singler und Clemens Elsner (FWV) vertreten werden.

5. Zustimmung zur Verlängerung der Konus-Kooperationsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026

Ulrike Weiß empfiehlt, die Verlängerung der Konus(Kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Schwarzwaldurlauber)-Kooperationsvereinbarung für eine weitere Laufzeit von 5 Jahren. Dieses Angebot hat sich in den vergangene 15 Jahren in vielerlei Hinsicht bewährt.
Im Rahmen des Finanzausgleichs erhöht sich dabei der Umlagesatz um 0,05 € auf 0,47 €. D.h. pro meldepflichtige Fremdübernachtung bezahlt die Kommune 0,47 € zzgl. MwSt. an die Schwarzwald Tourismus GmbH.
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der KONUS-Kooperationsvereinbarung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026 einstimmig zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung dem Umlaufbeschluss der Schwarzwald Tourismus GmbH zuzustimmen.

Abschließend verabschiedet Bürgermeister Singler die Geschäftsführerin Ulrike Weiß mit einem Blumenstrauß und „Gutacher Weisheiten“ aus der hiesigen Brennerei. Er dankt ihr für die gute Zusammenarbeit und ihr großes Engagement für das ZweiTälerLand in den vergangen 14 Jahren.

6. Antrag des Feuerwehrausschusses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gutach im Breisgau auf Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für verdiente Feuerwehrangehörige

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Konrad Heitzmann (aktiv seit 1980) und Franz Ihringer (aktiv seit 1981), beide Hauptfeuerwehrmänner der Abteilung Bleibach, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen und dankt für deren Engagement.

7. Auftragsvergabe der Feuerwehrtore für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

  • TOP 7: Beschlussvorlage (Die Beschlussvorlage wurde von der Gemeindeverwaltung nicht mit einer Anlagenummer versehen.)

Robert Stiefvater (CDU) ist als Architekt des Feuerwehrhauses befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Die Tore wurden samt Einbau beschränkt ausgeschrieben und vom Feuerwehrausschuss, der Gemeindeverwaltung und dem Architekten gemeinsam ausgesucht. Man entschied sich für Hörmann Sektionaltore APU F42 in anthrazitfarbenem Rahmen und Sockel und Lichtbändern und gegen ein typisches „Feuerwehrrot“, da diese Farbe schnell altert.
Christine Kaltenbach (FWV) fragt, was „beschränkt ausgeschrieben“ in diesem Zusammenhang heißt.
Markus Adam (Bauamt) erklärt, dass dabei bestimmte Firmen, die dieses Produkt bzw. die geforderte Leistung anbieten, direkt angeschrieben und zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die eingegangenen Angebote seien im kalkulierten Preisrahmen.
Robert Stiefvater ergänzt, dass dabei ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb nicht verpflichtend ist. Durch eine coronabedingte Verwaltungsvorschrift der Landesregierung sei es aktuell möglich, Bauleistungen bis zu einem Kostenvolumen von 1 Mio. € beschränkt und ohne Teilnahmewettbewerb auszuschreiben. Dadurch sollen Vergabeverfahren beschleunigt und die Wirtschaft gestärkt werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Lieferung und Montage der 4 Feuerwehrtore für die Bruttoangebotssumme von 27.655,60 € an die Firma Greve Tormontage aus Elzach.

8. Auftragsvergabe der Trockenbauarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

  • TOP 8: Beschlussvorlage (Die Beschlussvorlage wurde von der Gemeindeverwaltung nicht mit einer Anlagenummer versehen.)

Markus Adam (Bauamt) erläutert, dass man sich statt der etwas billigeren, herkömmlichen Rigipsplatten für 30 mm dicke Lehmbauplatten mit 60 mm Jutedämmung entschieden habe. Diese Baustoffe seien nachhaltiger, da zum einen natürlichen Ursprungs und zum anderen günstiger in der späteren Entsorgung.
Auf Nachfrage von Rosa Wernet (CDU) sagt er, dass die Platten in der Anschaffung etwas teurer wären als die herkömmlichen Rigipsplatten, man bei Einberechnung der Entsorgungskosten jedoch in etwa auf den gleichen Betrag käme. Die eingegangenen Angebote seien im kalkulierten Preisrahmen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Trockenbauarbeiten für die Bruttoangebotssumme von 55.254,70 € an die Firma Kunzweiler Trockenbau GmbH aus Buggingen.

9. Auftragsvergabe der Tischlerarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

  • TOP 9: Beschlussvorlage (Die Beschlussvorlage wurde von der Gemeindeverwaltung nicht mit einer Anlagenummer versehen.)

Markus Adam (Bauamt) erklärt, dass die eingegangenen Angebote für die Tischlerarbeiten (Innentüren) ebenfalls im kalkulierten Preisrahmen liegen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Tischlerarbeiten für die Bruttoangebotssumme von 62.889,12 € an die Firma Schreinerei Walter aus Gutach im Breisgau.

10. Auftragsvergabe der Fliesenarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

  • TOP 10: Beschlussvorlage (Die Beschlussvorlage wurde von der Gemeindeverwaltung nicht mit einer Anlagenummer versehen.)

Markus Adam (Bauamt) erklärt, dass auch die eingegangenen Angebote für die Fliesenarbeiten im kalkulierten Preisrahmen liegen und dass die Feuerwehr bei der Auswahl einbezogen wurde. Die Farbgebung wird noch abgestimmt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Fliesenarbeiten für die Bruttoangebotssumme von 49.686,67 € an die Firma Cybulla GmbH aus Waldkirch.
Robert Stiefvater (CDU) kehrt an den Ratstisch zurück.

Barbara Schuler (ÖL) fragt, ob die Gemeinde aufgrund des Holzaufbaus auf dem Feuerwehrhaus und dem hohen Holzanteil im Inneren auch von den derzeitigen Holzpreissteigerungen betroffen sei.
Markus Adam (Bauamt) verneint dies, das es sich beim für den Feuerwehrhausbau genutzten Holz größtenteils um Fertigbauteile und Lagerware handeln würde, welche von den Preissprüngen nicht betroffen seien.
Er ergänzt, dass der Rohbau soweit fertig sei und dass das der Bau der benachbarten Rettungswache ab Mitte Oktober 2021 starten werde. Die Fertigstellung des Gesamtgebäudes sei für Mai 2022 geplant.

11. Antrag der Fraktion „CDU“ vom 7. Juni 2021 auf Stellungnahme der Verwaltung zu verschiedenen Punkten

1. Geländer am Kanal an der Landstraße in Gutach

Markus Adam (Bauamt): Die Arbeiten auf gemeindeeigenen Abschnitt sind längst abgeschlossen. Die im Antrag erwähnten fehlenden, inzwischen jedoch schon verbauten Teile waren für den Gemeindeabschnitt bestimmt und nicht für den im Antrag genannten Abschnitt, der sich in Privatbesitz befindet. Der Gehweg in diesem Bereich ist öffentlich. Da die Mauer und die unzureichende Absicherung an der besagten Kanalstelle aber auf einem Privatgrundstück liegen, kann die Gemeinde hier nicht einfach ein Geländer errichten. Die Gemeinde kann hier nur eine bessere Absicherung seitens des Eigentümers / der Eigentümerin anregen und auf dessen / deren Haftung verweisen.
Nicole Rieser und Rosa Wernet (beide CDU) verweisen darauf, dass die Gefahrenstelle nun schon seit Jahren bestünde und eine Absicherung dem Wunsch vieler Bürger*innen entspräche.
Markus Adam (Bauamt) verspricht, mit dem / der Eigentümer*in des Kanalabschnittes diesbezüglich nochmals in Kontakt zu treten.

2. Grundschule ZweiTälerLand

Markus Adam (Bauamt): Die Sanierung des Querbaus ist so gut wie abgeschlossen, da die Lichtgitter aufgrund der langen Lieferzeiten noch fehlen, stehen die Bauzäune noch. Sobald die fehlenden Schlussrechungen eingetroffen sind, werden dem Gemeinderat die Gesamtkosten präsentiert. Insgesamt ist eher mit einer Kostenunterschreitung als einer -überschreitung zu rechnen.
Barbara Schuler (ÖL) merkt an, dass der Zeitplan nicht eingehalten wurde – schließlich wollte man schon 2020 mit der Sanierung fertig sein. Markus Adam erklärt, dass dies u. a. mit der langen Frostperiode (keine Arbeiten unter 5 °C möglich), ungewöhnlich langen Materiallieferzeiten und verzögerten Arbeiten durch die von Coronafällen betroffenen Firmen zusammenhängt. Aufgrund der Preissteigerungen habe man den Handwerkern zudem breitere Zeitrahmen angeboten um zumindest den Preisrahmen halten zu können.
Für die Mensa haben Markus Adam (Bauamt) und Anna Schäfer (Rechnungsamt) gemeinsam einen Förderantrag gestellt. Die Planung der Mensa für 93 Kinder und der zugehörige Zeitplan werden spätestens im Oktober 2021 dem Gemeinderat vorgestellt.

3. Feuerwehrhaus

Markus Adam: Bisher ist man im Budget. Die bereits gestellten Zuschussanträge laufen, für die Anlagentechnik wird noch ein Antrag für eine Förderung gestellt, die der erst im Juni 2021 neu aufgelegt wurde.
Da das DRK Mitte Oktober 2021 mit den Bauarbeiten an der angrenzenden Rettungswache beginnen wird, werden die Außenanlage und die Asphaltierung auf dem Areal erst angegangen, wenn die Roharbeiten an der Rettungswache abgeschlossen sind. Die Eröffnung des Feuerwehrhauses ist am 1. Mai 2022 geplant.
Jochen Bockstahler (CDU) sorgt sich, dass diese Zeitverschiebung zu einer Teuerung führt und bittet darum, die noch fehlenden Gewerke rechtzeitig auszuschreiben.
Auf Nachfrage von Stefan Weis (ÖL) erklärt Bürgermeister Singler, dass sich die Verschiebung des Fertigstellungstermins von 2021 auf Mai 2022 nicht negativ auf die Fördergelder auswirke. Insgesamt erwarte man eine Förderquote von 75 %.
Reinhard Hamann (FWV) verweist darauf, dass noch nicht alle Gewerke ausgeschrieben wurden. Markus Adam (Baumamt) versichert, dass man sich bald um die Ausschreibung von Elektro-, Maler-, Heizung- und Sanitäranlagen kümmern werde. Bei der Funktechnik wolle man soweit möglich Vorhandenes aus den alten Feuerwehrhäusern weiternutzen.
Annette Linder (ÖL) fragt, ob mit der eingangs erwähnten Anlagentechnik der Eisspeicher und das kleine Windrad auf dem Dach gemeint seien und ob das Fördervolumen des noch zu stellenden Antrags dafür ausreicht, dass diese Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden können. Markus Adam (Bauamt) bejaht, dass dies die Anlagentechnik umfasse und dass die Fördergelder dies abdecken können.

12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 500 € für die Feuerwehr sowie einer Spende in Höhen von 234,15 € für eine Sitzbank, die am Aussichtspunkt „Am Ambskreuz“ auf dem Hörnleberg aufgestellt werden soll.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Wie lange ist der Park & Ride Parkplatz am Bleibacher Bahnhof noch gesperrt? Wie sieht der Plan für den zugesagten Umbau für mehr Pkw- und Fahrradstellplätze aus?
    Jörg Barth (Hauptamt): Es besteht ein Baugestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn bis Ende des Jahres 2021, d.h. die Bahn kann die Fläche offiziell noch so lange nutzen.
    Markus Adam (Bauamt): Die Fördergelder für den Parkplatzumbau laufen, der Plan steht und soll ggf. schon in der Julisitzung des Gemeinderats vorgestellt werden. Mit den Arbeiten kann jedoch erst angefangen werden, wenn die Fördergelder bewilligt sind, da dies sonst förderschädlich wäre.
  • Barbara Schuler (ÖL): Das Kriegerdenkmal in Bleibach ist in einem unwürdigen Zustand. Wann geht es hier endlich mit der Sanierung bzw. Umgestaltung los?
    Markus Adam (Bauamt): Vor drei Wochen wurde das Kriegerdenkmal begutachtet und das Gutachten an die Denkmalschutzbehörde weitergeleitet. Derzeit wird die Stellungnahme des Regierungspräsidiums abgewartet, danach können entsprechende Fördergelder beantragt werden.
  • Barbara Schuler (ÖL): Welche Instandsetzungsmaßnahmen sind an und in der Güterhalle geplant? Die Fassade bröckelt und die Heizungsanlage ist bekanntermaßen sanierungsbedürftig.
    Markus Adam (Bauamt): Zumindest für die Fassadensanierung sollen für nächstes Jahr Gelder im Haushalt eingestellt werden. Auch die übrige energetische Sanierung hat man im Blick.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Können auch Privatleute an das geplante Nahwärmenetz zwischen Brennerei Weis und Grundschule in Gutach anschließen?
    Markus Adam (Bauamt): Zuerst wird nur das geplante Pilotprojekt abgeschlossen. Man ist aber mit dem federführenden Fraunhofer Institut im Gespräch, ob und inwiefern eine spätere Netzerweiterung möglich ist.
    Hintergrundinfos zum Forschungsprojekt ISWK Innovatives Strom- und Wärmekonzept im „Zweitälerland“: Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 TOP 8, Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 TOP 5.
  • Nicole Rieser (CDU): Wie ist der Stand bei der nicht genehmigten Außensauna im Baugebiet Alte Ziegelei?
    Markus Adam (Bauamt): Der Eigentümer hat den Abbau zugesagt. Derzeit ist man noch im Gespräch mit der Baurechtsbehörde Waldkirch, ob die Sauna auf das private Gelände des Eigentümers „umgezogen“ werden kann oder ob sie komplett abgebaut werden muss.
  • Stefan Weis (ÖL): Wie ist der Sachstand zur geplanten Umnutzung der alten Bleibacher Schule? Es waren ja mal verschiedene Möglichkeiten zur für ein zusätzliches Angebot zur Kinderbetreuung im Gespräch.
    Bürgermeister Singler: Noch ist nichts spruchreif, es laufen aber Gespräche.
  • Stefan Weis (ÖL): Bei Ausschreibungen unterscheiden sich die Angebote im Preis oft enorm und die Gemeinde ist verpflichtet, den „günstigsten“ Bieter zu nehmen. Wie stellt die Gemeinde sicher, dass dieses Angebot nicht zu billig ist und im Nachhinein nachher doch deutlich teurer wird bzw. es sonstige Probleme gibt?
    Markus Adam (Bauamt): Es wird der wirtschaftlichste und nicht der günstigste Bieter genommen. In Vorgesprächen wird zudem geklärt, ob das Angebot realistisch ist.
    Bürgermeister Singler: Zudem wird eine Registerabfrage getätigt um vorab zu prüfen, ob der Bieter bislang nicht negativ aufgefallen ist und gesetzliche Abgaben fristgerecht abgeführt hat.
  • Annette Linder (ÖL): Die Ökolüfter in der Grundschule wurden ja nun instandgesetzt und die Schule hat zudem CO2-Ampeln erhalten. Was haben die bisherigen Erfahrungen und Messungen ergeben? Reicht der Luftaustausch durch die Ökolüfter aus oder muss weiterhin ständig mit geöffneten Fenstern gearbeitet oder alle 10 min gelüftet werden? Im Sommer ist das ja kein Problem aber für das Winterhalbjahr braucht man hier eine gute Lösung.
    Bürgermeister Singler: Der Präsenzunterricht läuft erst seit einer Woche wieder. Klare Aussagen zur Lüftungssituation bei voller Klassenstärke können noch nicht gemacht werden.
    Markus Adam (Bauamt): Die vorhandenen CO2-Ampeln liefern offenbar nach einigen Jahren eine genauen Messungen mehr. Er möchte genauere, professionellere Messungen in die Wege leiten. Bis dahin laufen die Ökolüfter auf hoher Stufe, um einen guten Luftaustausch zu gewährleisten.
  • Selma Beier (FWV): Wann wird der Gehweg in der Dorfstraße in Bleibach geteert?
    Markus Adam (Bauamt): Das steht noch nicht genau fest, übernächste Woche findet aber ein Termin mit dem Planer statt.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Wann wird der Gemeinderat wieder über die aktuelle Haushaltssituation informiert?
    Anna Schäfer (Rechnungsamt): In der nächsten Sitzung wird die Halbjahresbilanz des bisherigen Haushaltsjahrs vorgestellt.
    Bürgermeister Singler: Für die Planungen für 2022 muss zudem die Steuerschätzung im Herbst abgewartet werden.

Bürgermeister Singler informiert abschließend darüber, dass das Richtfest des Feuerwehrgerätehauses am 25.06.2021 um 15 Uhr vor Ort stattfindet.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. März 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Frage Bürger*in: Vor zwei Jahren habe ich erstmals angefragt, ob der bestehende Hauptweg mit Kiesbelag auf dem Bleibacher Friedhof so ertüchtigt werden kann, dass er von allen Personen (auch mit Geheinschränkungen und -hilfen) gut genutzt werden kann. Abhilfe wurde zugesichert, bislang wurde jedoch noch nichts verändert.
    Markus Adam (Bauamt): Die Maßnahme wurde nicht vergessen, konnte jedoch aufgrund vieler anderer dringlicher Aufgaben und Personalmangel noch nicht umgesetzt werden.
    Barbara Schuler (ÖL): Das Thema steht seit drei bis vier Jahren an. Wenn die Gemeinde aus den genannten, nachvollziehbaren Gründen die Maßnahme nicht selbst umsetzen kann, dann muss dafür nun eine externe Fachfirma beauftragt werden.
    Hr. Adam stimmt dem Vorschlag von Fr. Schuler zu. Bürgermeister Singler ergänzt, dass dieses Vorhaben noch im Haushaltsplan untergebracht werden muss.

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schriftlich mitgeteilt hat, dass die Maßnahmen, die das Bauamt im Hinblick auf die Vermerke aus dem letzten Prüfbericht ergriffen hat, adäquat seien.
    In der Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 (TOP 6) war der Gemeinderat über die A-Vermerke aus dem Prüfbericht für die Haushaltsjahre 2014 – 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Bereich Bauen unterrichtet worden.

3. Windkraft VVG Waldkirch auf Teilflächen der Gemeinde Gutach
Hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH

ÖL-Hintergrundinformation: Die Diskussion und die Entscheidung über den hier gestellten Antrag – Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids und des gemeindlichen Einvernehmens für den Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich des Bildstocks – sind vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Gemeinden Waldkirch, Gutach und Simonswald zu betrachten.
Die Gemeinderäte von Gutach (Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 TOP 3) und Simonswald (Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021 TOP 1) haben bereits für die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens und für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald gestimmt. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber erst in der morgigen Gemeinderatssitzung am 17.03.2021 beschließen.
Bei der in der Übersichtskarte (TOP 3 Anlage 1b) angegebenen geplanten Konzentrationszone Bildstock handelt es sich um die Fläche, die im seit 2011 laufenden Aufstellungsverfahren des Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG vorgesehen wäre. Im rechtsverbindlichen FNP aus dem Jahr 2001 ist diese Fläche nicht als Konzentrationszone ausgewiesen.
Generell ist der Standort nach bisherigen Erkenntnissen sehr geeignet und erfährt bei den Anlieger*innen eine hohe Akzeptanz.

Beate Roser (ÖL) ist befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Bürgermeister Singler verweist kurz auf den in den Sitzungsunterlagen geschilderten Sachverhalt. Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K, welche den Entwurf für die Stellungnahme ausgearbeitet hat, ist anwesend um bestehende Fragen zu beantworten.

  • Reinhard Hamann (FWV) sagt, dass man den Antrag ablehnen solle, damit die Planungshoheit bei der Gemeinde bleibe.
  • Annette Linder (ÖL) nutzt die Anwesenheit von Herrn Kupfer um ihn zu fragen, welche der unterschiedlichen, von W2K genannten, voraussichtlichen Verfahrensdauern für eine Neuaufstellung des Teil-FNP am ehesten der Realität entspräche: In der Gemeinderatssitzung in Gutach am 19.01.2021 wurden 5-6 Jahre genannt, in der heutigen Sitzungsvorlage TOP 03 Anlage 1a (S. 9) 4 Jahre, in der Waldkircher Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am morgigen 17.03.2021 seien es 2 Jahre.
    Herr Kupfer antwortet, dass dies von vielen Faktoren abhängig sei, 4 Jahre aber realistisch seien.
  • Stefan Weis (ÖL): Der aktuell gültige FNP von 2001 räumt der Windkraft nicht den substantiellen Raum ein, der inzwischen gesetzlich gefordert ist. Inwieweit könnte eine Ablehnung des heutigen Antrags eine Klage des Antragstellers gegen die Gemeinde nach sich ziehen? Hat das Landratsamt Emmendingen in diesem Fall eine Normverwerfungskompetenz?
    Herr Kupfer antwortet, dass es sich bei diesem Thema wohl um die derzeit kontroverseste Diskussion um das BauGB im Verwaltungsrecht handelt. Aus seiner Sicht ist dies im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung im hier vorliegenden Gutacher Fall eher unrealistisch.
  • Robert Stiefvater (CDU) wünscht an dieser Stelle keine weitere Diskussion mehr und die ledigliche Abstimmung über den Antrag. Er schließt sich der Meinung von Reinhard Hamann (FWV) an.

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung das Versagen des Einvernehmens und die Billigung des Entwurfs der Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an das Landratsamt Emmendingen zu versenden.
Beate Roser (ÖL) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.
ÖL-Anmerkung: Unter TOP 12 wurde das Thema Windkraft weiter diskutiert.

4. Erstellung eines Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Hier: Anhörungsentwurf

Timm Anders, Amtsleiter des Amtes für ÖPNV am Landratsamt Emmendingen, stellt anhand einer Präsentation den Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 allgemein und mit Fokus auf die Gutach betreffenden Änderungen und Fragestellungen vor:

Der Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 legt einheitliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot in der Region fest. Gemäß dem Motto „Zug und Bus aus einem Guss“ sollen dabei das Regionalbusnetz und -angebot an den veränderten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angepasst und die Barrierefreiheit gefördert werden. Dies ist auch die Grundlage für die vergabe- und behilfe(EU)-rechtlich abgesicherte Leistungserbringung.

Die Grundkonzeption Regionalbus umfasst dabei folgende Angebote:

  1. Basisangebot: Anbindung aller politischen Gemeinden an das Schienennetz. Bedienung im Stundentakt von der 6. bis zur 24. Stunde. Werktags 19 Fahrtenpaare (ein Fahrtenpaar (FP) = eine Hin- und Rückfahrt), samstags 18 FP, sonntags 17 FP.
  2. Vernetzungsangebot: Regionale Vernetzung in Ergänzung zur Schiene. Bedarfsorientierte Bedienung.
  3. Erschließungsangebot: Anbindung der Ortsteile. Bedienung abhängig von den Kosten und dem zur Verfügung stehenden Budget.

Der Landkreis Emmendingen finanziert das Basis- und Vernetzungsangebot sowie den Schülerverkehr auf den Erschließungslinien (mind. 6 Fahrtenpaare an Schultagen). Unter Berücksichtigung eines realistischen Kilometerpreises und der heutigen Einnahmesituation könnte der Landkreis zusätzlich zwischen 9 und 15 FP auf den Erschließungslinien finanzieren. Zusätzliche Fahrten müssen von den Kommunen selbst finanziert werden, da dem Landkreis sonst zu hohe Zusatzkosten entstehen würden. (Eine Ergänzung des Basisangebots auf allen Linien würde den Landkreis bspw. rund 1 Mio. € im Jahr kosten.)

Die bisherigen (alt) und geplanten (neu) Zug- und Busverbindungen im Vergleich:

Linie altVerlaufLinie neuFahrtenpaare alt
Mo-Fr / Sa / So
Fahrtenpaare neu
Mo-Fr / Sa / So
Zug
726Freiburg – Waldkirch – BleibachS217 / 17 / 1636 / 33 / 28
726Bleibach – ElzachS217 / 17 / 1625 / 18 / 17
Bus
7206.1Waldkirch – Bleibach23417 / 14 / 86 / 0 / 0 *
7206.1Bleibach – Elzach20017 / 5 / 412 / 16 / 12
7206.1Bleibach – Siegelau2447 / 5 / 5 **15 / 15 / 15
7272Waldkirch – Bleibachentfällt15 / 11 / 9entfällt
7272Bleibach – Furtwangen24018 / 11 / 1220 / 18 / 17
7272Bleibach – Wildgutach242in 240 enthalten15 / 0 / 0 ***
* v. a. Schülerbeförderung
** davon Mo – Fr 3 FP nur an Schultagen und Sa / So nur AST (Anrufsammeltaxi)
*** Sa / So Bedienung durch 240

Herr Anders ergänzt, dass die Schulbusverbindungen (inkl. Bleibach – Gutach) in der aktuellen Planung gewährleistet sind. Die Taktung auf den Basis- und Erschließungslinien wird verbessert und dem neuen Nahverkehrsplan ein klares Linienkonzept mit eindeutigen Fahrwegen zugrunde gelegt. Der schienenparallele Busverkehr zwischen Waldkirch und Bleibach entfällt – ausgenommen in den Zeiten, in denen der Zug halbstündlich nach Elzach fährt.

Die Busverbindung von Bleibach nach Siegelau stellt eine Herausforderung dar:
Die Zeit, die dem Bus für die Strecke von Bleibach nach Siegelau und wieder zurück (Linie 244) zur Verfügung steht, ist nur so lang wie die S-Bahn zukünftig von Bleibach nach Elzach und wieder zurück benötigen wird. Mit Anschlusssicherung in beide Fahrtrichtungen ab dem Bahnhof Bleibach ist in dieser Zeit nur eine Busverbindung bis zum Siegelauer Rathaus möglich. Mit Anschlusssicherung nur in Lastrichtung könnte der Bus weiter bis ca. Talstraße 66 / Haltestelle Abzweig Winterhof fahren. Nur ein- / aussetzende Fahrzeuge könnten noch bis zur bisherigen Endhaltestelle am Stefanshof fahren. Alternativ könnte ein On-Demand-Verkehr geprüft werden.
Falls der Stefanshof immer bedient werden soll, müsste ein zweiter Bus eingesetzt werden, der dann immer rund 50 Minuten am Stefanshof stehen würde – die Mehrkosten müssten dann die Gemeinde Gutach zu 2/3 und der Landkreis Emmendingen zu 1/3 tragen.

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Herr Anders die Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Bürgermeister Singler: Gibt es Erhebungen dazu, wie die Verbindung zwischen Bleibach und Siegelau-Stefanshof bislang genutzt wurde?
    Herr Anders: Es gibt eine Erhebung aus dem Jahr 2016, die allerdings nicht repräsentativ ist.
    Bürgermeister Singler verweist ergänzend auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der der ZRF gebeten wird, die Anbindung nach Siegelau zu prüfen bzw. zu verbessern (siehe Beschlussfassung unten).
  • Reinhard Hamann (FWV): Müssen die Schüler aus Siegelau nun generell immer mit dem Bus nach Bleibach fahren und dort auf den Zug umsteigen?
    Herr Anders: Ja, für die Fahrt in das Schulzentrum Oberes Elztal nach Elzach ist ein Umstieg am Bleibacher Bahnhof nötig. Ob der Bus zu den Waldkircher Schulen direkt durchfährt oder ob dann ebenfalls ein Umstieg in Bleibach nötig sein wird, ist noch nicht klar. Die Kindergartenkinder aus Siegelau werden auf jeden Fall ohne Umstieg nach Gutach in den Kindergarten gefahren.
  • Annette Linder (ÖL): Ist gewährleistet, dass der erste und / oder zweite Zug am Morgen ab Bleibach Richtung Freiburg (geplante Abfahrten Bleibach 5:25 Uhr und 5:55 Uhr) und Richtung Elzach (geplante Abfahrt Bleibach 6:01 Uhr und 6:31 Uhr) von Montag bis Freitag auch in den Ferienzeiten für Berufspendler*innen durch eine entsprechende Busverbindung von Siegelau aus erreichbar sein wird?
    Herr Anders: Ja, ist gewährleistet. Einer der ersten beiden Zügen in jede Richtung wird erreicht.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wie genau ist die Verbindung nach Wildgutach gestaltet? Welcher Bus fährt wirklich bis zur Haltestelle Wildgutach-Löwen?
    Herr Anders: Während des Halbstundentakts nach Elzach fährt nur die Linie 242 nach Wildgutach hinein. Ansonsten fahren die Linien 242 und 240 nach Wildgutach. Am Wochenende bedient nur Linie 240 Wildgutach.
  • Bürgermeister Singler verweist auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der die nun schlechtere Busverbindung zu den (Haus)ärztlichen Gemeinschaftspraxen in Kollnau und Waldkirch thematisiert wird (siehe Beschlussfassung unten). Durch die deutliche Reduktion der Busverbindungen zwischen Waldkirch und Bleibach werden die praxisnahen Haltestellen (Kollnau-Realschule, Kollnau-Post, Waldkirch-Rettungszentrum) zukünftig mit der neuen Linie 234 nur noch Montag bis Freitag mit 6 Fahrtenpaaren bedient. In den Zwischenzeiten müssten die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort mit dem geplanten Stadtbus wieder zurück, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
    Herr Anders: Die 6 Fahrtenpaare werden auch in den Ferien fahren. Die Finanzierung des Halbstundentakts der S-Bahn zwischen Waldkirch und Bleibach kostet den Kreis 1 Mio. € – eine schienenparallele Buslinie dazu wird der Kreis nicht finanzieren.
  • Barbara Schuler (ÖL): Die aktuelle Planung sieht keine direkte Busverbindung von Bleibach nach Emmendingen mehr vor. Diese ist z. B. für die Schüler*innen der dortigen Berufsschulen wichtig. Die Verbindung Bleibach – Emmendingen ist nicht schienenparallel und könnte zudem das Teilstück Bleibach-Kollnau-Waldkirch mit den o. g. arztpraxisnahen Haltestellen verstärkend bedienen. Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).
    Herr Anders ergänzt, dass aktuell nur wegen des Schienenersatzverkehrs eine direkte Busverbindung zwischen Emmendingen und Bleibach besteht – im zuvor gültigen Fahrplan sei dies nicht der Fall gewesen.
  • Beate Roser (ÖL): Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss verbessert werden. Oberspitzenbach gehört zwar zur Gemeinde Gutach, die Kinder besuchen jedoch aufgrund der näheren Lage die Einrichtungen in Niederwinden. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.
    Herr Anders nimmt diese Information mit und erklärt, dass der Schülerverkehr mit annehmbaren Fahrzeiten sichergestellt werden wird.
    Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kenntnisnahme des Entwurfs des Nahverkehrsplanes 2021-2026 und bittet um die Aufnahme folgender Punkte in den Nahverkehrsplan 2021-2026:

  1. Es soll geprüft werden, ob das Angebot in Siegelau mit bedarfsgerechten Anbindungen verbessert werden kann. Ein zeitnaher Anschluss an den Schienenverkehr soll ermöglicht werden. Auch der Einsatz möglicher Kleinbusse soll überprüft werden.
  2. Die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgungseinrichtungen in Waldkirch und Kollnau ist für die Einwohner*innen von Gutach im Rahmen der ärztlichen (Haus)arztversorgung wichtig und muss gewährleistet sein. Zum Wohle der älteren Mitbürger*innen darf eine weitere Ausdünnung bzw. eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht stattfinden. Dies hätte zur Folge, dass die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort wieder mit dem Bus zurückfahren müssten, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
  3. Eine direkte Busverbindung zwischen Bleibach und Emmendingen soll eingerichtet werden. Diese könnte ggf. auch zur Lösung der unter Punkt 2 genannten Problematik beitragen.
  4. Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss so verbessert werden, dass für die Kinder angemessene Fahrzeiten entstehen. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.

5. Beschränkte Widmung der Gescheidstraße im Ortsteil Siegelau

Die Hinweise von Reinhard Hamann (FWV) und Beate Roser (ÖL), dass bereits in der Ortsmitte Siegelau mit einem Schild auf die spätere Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen und dass das oberhalb der Gescheidstraße anzubringende Schild bereits am Abzweig Elmigweg aufgestellt werden sollte, da an der im Übersichtsplan angegebenen Stelle für Pkw keine Wendemöglichkeit mehr besteht, finden allgemeine Zustimmung und sollen umgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß des Beschlussvorschlags:
1. Das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Grundstück wird mit sofortiger Wirkung nach § 5Abs. 1 des Straßengesetzes BW (StrG BW) für den öffentlichen Bereich beschränkt gewidmet. Die Verkehrsfläche wird als Gemeindestraße als beschränkt öffentlicher Weg bzw. Straße klassifiziert. Die Nutzung wird auf „Anlieger“beschränkt.
2. Die Gemeinde wird beauftragt, die Widmung öffentlich und ortsüblich bekannt zu machen.

6. Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung)

Hauptamtsleiter Jörg Barth stellt kurz die Sachlage zu den TOP 6 und 7 vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung).

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung).

8. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste
Hier: Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Katja Kury (stellvertretende Amtsleiterin) stellt kurz die Sachlage vor.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass das Land 80% der Einnahmen durch die entfallenen Entgelte erstattet – die übrigen 20% trägt die Kommune. Andere Kommunen im Kreis haben schon ähnliche Beschlüsse gefasst, wie der, der heute dem Gemeinderat vorgelegt wird. Um weniger bürokratischen Aufwand zu haben, werden die bezahlten Elternbeiträge für die Dezemberwoche vor Weihnachten 2020, in der die Schatzkiste bereits geschlossen war, nicht zurückerstattet – als Ausgleich werden die Elternbeiträge für die Woche im Februar 2021, in der die Schatzkiste wieder geöffnet war, nicht erhoben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Elternbeiträge / Mittagsessensentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) für die Notbetreuung im Januar und Februar werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
d) den Erlass der Mittagsessensentgelte für die Monate Januar und Februar 2021

9. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand
Hier: Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (analog zu TOP 8):
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Betreuungsentgelte / Mittagsessenentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) aufgrund des Wechselunterrichts wird für den Monat März 2021 lediglich der halbe Monatsbeitrag erhoben (ausgenommen Notbetreuung)
d) für die Notbetreuung im Januar, Februar und März werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
e) für das Mittagessen wird in den Monaten Januar bis März wird für die tatsächlich in Anspruch genommenen Wochen ein Mittagsessensentgelt von 15,00 € wöchentlich erhoben

10. Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss

Bürgermeister Singler ergänzt, dass mit der Umsetzung ab 2022 zu rechnen sei.
Die Frage von Stefan Weis (ÖL), ob das Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ schon komplett mit Glasfaser angeschlossen sei, beantwortet er mit ja.

Dem Gemeinderat beschließt einstimmig, sich am Projekt „Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss“ zu beteiligen und Haushaltsmittel dafür bereitzustellen, wenn es zu einer Umsetzung kommt.
Nach aktuellem Stand wird abzüglich der Bundes- und Landesförderung der Eigenanteil der Gemeinde bei etwa 9.600 € liegen und ab 2022 haushaltswirksam werden.
Zusätzlich zu den genannten Gewerbegebieten „Stollen“ und „Weber-Areal“, soll auch untersucht werden, ob im Rahmen dieses Projektes auch das Gewerbegebiet „Hermann-Areal“ mit Glasfaser ertüchtigt werden kann.

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 500 € für die Feuerwehr (Christine Kaltenbacht (FWV) nimmt als Mitarbeiterin des spendenden Unternehmens nicht an dieser Abstimmung teil), 300 € für die Kinderkrippe Schatzkiste und von 10 CO2-Ampeln für die Grundschule ZweiTälerLand.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Das seit 2011 laufende, nun vor der ergebnislosen Einstellung stehende Verfahren zur Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG hat bisher 638.000 € gekostet. Das neue Verfahren soll wieder 500.000 € kosten, davon soll Gutach 350.000 € tragen. Wie kann sich die Gemeinde Gutach das leisten?
    Wencke Heß (Bauamt): Wir müssen die Entscheidung des Waldkircher Gemeinderats am 17.3.2021 und dann die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021 abwarten. 2021 kann hier nichts mehr vorangehen, da Umweltuntersuchungen bereits im März starten müssen und bislang aufgrund der fehlenden Beschlüsse noch kein Planungsbüro beauftragt werden konnte. Erst 2022 wird dann mit den Untersuchungen gestartet werden können und das Thema haushaltsrelevant werden.
  • Robert Stiefvater (CDU): Kann Gutach mit fsp.stadtplanung oder einem anderen Planungsbüro selbst den Teilflächennutzungsplan Windkraft nur für Gutach aufstellen?
    Wencke Heß: Nein, dies kann nur über die VVG laufen und Waldkirch ist hierfür zuständig. Waldkirch muss im Gemeinderat und in der VVG zustimmen. Die Kosten für ein Verfahren in Eigenregie und in der VVG wären vermutlich gleich hoch.
  • Reinhard Hamann (FWV): Wenn es zu einer gemeinsamen Neuaufstellung des Teil-FNP Windkraft mit der VVG kommt, dann muss es dieses Mal anders laufen. Das Verfahren darf nicht wieder immense Beträge kosten und dann jahrelang im Waldkircher Rathaus unbearbeitet liegen bleiben.
    Diesem Statement stimmt der ganze Gemeinderat zu.
  • Annette Linder (ÖL) weist nochmals auf das aktuelle Dilemma und die Diskussion zum heutigen TOP 3 hin: Angesichts der Klimakrise ist ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig – dazu gehören auch Windräder in Gutach. Deshalb war es für einige Ratsmitglieder aus Überzeugung schlichtweg nicht möglich, aus rein bürokratischen Gründen heute gegen den Bau von zwei Windrädern an einem geeigneten und von der Gemeinde letztendlich auch gewünschten Standort zu stimmen. Wir hoffen alle, dass die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft mit der VVG zügig abgeschlossen wird und die Gemeinde damit den Ausbau der Windkraft steuern kann.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der FNP ist wichtig, um Wildwuchs bei den Windrädern zu vermeiden. Das muss der Gemeinde die Kosten wert sein. Können die Kosten für den FNP auf die späteren Bauherren umgelegt werden?
    Bürgermeister Singler: Nein, die Kosten können nicht umgelegt werden, da es sich um Planungskosten handelt.
    Beate Roser (ÖL) ergänzt, dass sie den Begriff „Wildwuchs“ für unpassend hält. Auch Bauherren und Betreiberfirmen von Windkraftanlagen müssen sich Vorgaben halten, selbst wenn die Regelungen nicht über einen FNP sondern „nur“ über §35 BauGB erfolgen.

Nachträgliche Ergänzung vom 05.04.2021:
Der Gemeinderat Waldkirch beschloss in seiner Sitzung am 17.03.2021 ebenfalls die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens. Der Antrag für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald fand mit 13 Ja- und 13-Nein-Stimmen jedoch keine Mehrheit.
Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021, in der über den Teil-FNP Windkraft beschlossen werden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.