7. Lärmaktionsplan der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau, 2. Fortschreibung (4. Stufe), Einstellung des Verfahrens zur 1. Fortschreibung und Überleitung in die 2. Fortschreibung
Wir von der parteiungebundenen Ökologischen Liste wollen unser Motto „sozial – transparent – zukunftsorientiert“ zur Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 gemeinsam mit Ihnen als Kandidat*in mit neuen Inhalten füllen.
An diesen Abenden wollen wir uns in lockerer Runde kennenlernen und uns über Ideen zur zukünftigen Gemeinderatsarbeit austauschen: Wie wollen / können wir zusammenarbeiten? Welche Werte und Themen sind uns wichtig? Mit uns haben Sie die Chance, in einem erfahrenen Team Ihre Gemeinde aktiv mitzugestalten und durch Ihre Kandidatur unser Engagement im Gemeinderat zu ermöglichen.
Wir geben gerne Auskunft darüber, wie wir uns als ÖL-Fraktion organisieren, um unser kommunales Engagement mit Beruf, Familie und Freizeit zu vereinbaren. Welche Werkzeuge (Signal, Nextcloud, Mailingliste) und Herangehensweisen uns helfen, um unsere unterschiedlichen Persönlichkeiten und Meinungen unter einen Hut zu bekommen. Was wir in den vergangenen fünf Jahren für die Gemeinde erreicht haben und wo es noch viel zu tun gibt.
Denn die Aufgaben in der Kommunalpolitik sind vielfältig. Anbei ein paar Beispiele, entnommen aus der Broschüre „Fit für die Kommunalwahl 2024“ des Landkreises Emmendingen (mit Ergänzungen).
Der Gemeinderat
entscheidet über den Haushaltsplan und legt fest, wofür die Gemeinde investiert und Geld ausgibt.
befasst sich mit der Infrastruktur in einer Gemeinde wie z. B. mit Straßen, Parkraum, Geh- und Radwegen, dem Breitbandausbau, der Wasserversorgung sowie der Kanalisation.
erlässt Bebauungspläne, die regeln, was wo und wann in der Gemeinde gebaut werden darf.
beschließt über Kindergärten, Spielplätze, Schulen und deren Ausstattung und über Angebote für Kinder und Jugendliche.
kümmert sich um Maßnahmen zum lokalen Klimaschutz, z. B. Hochwasserschutz, Bewirtschaftung des Gemeindewalds, kommunale Wärmeplanung für moderne Heizungsformen, Ausbau von PV-Anlagen, Erreichung der Klimaneutralität des kommunalen Gebäudebestandes.
beschließt Satzungen, sozusagen die „Gesetze für die Gemeinde“ und regelt damit z. B. wie die Vereine im Ort gefördert und wie würdevolle Bestattungen auf den Friedhöfen gestaltet werden können.
legt Gebühren und die Höhe der Steuern fest, die in einer Gemeinde zu zahlen sind, z. B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Gebühren für Wasser und Abwasser oder für die Benutzung von Hallen und Sälen.
beschäftigt sich mit dem Schwimmbad und legt das Eintrittsgeld fest.
kontrolliert die Gemeindeverwaltung und den Bürgermeister.