Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. September 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. Vortrag über die Arbeit des Kinderschutzbundes Ortsverband Waldkirch im Bereich der Kindertagespflege durch die Geschäftsführerin Fr. Brodacz-Wolff

Fr. Brodacz-Wolff informiert in ihrer Präsentation, die wir hier mit ihrer freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, über die Organisation und Bedeutung der Kindertagespflege im Landkreis Emmendingen. Sie leistet Überzeugungsarbeit, warum die Kommunen die Kindertagespflege bezuschussen sollen.

Im Landkreis Emmendingen wird die Kindertagespflege vom Landratsamt Emmendingen gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Emmendingen e. V., dem Tagesmütterverein Denzlingen e. V. und dem Kinderschutzbund Waldkirch e. V. (= zuständig für Gutach im Breisgau) organisiert. Dazu gehören u. a. die Akquise, Beratung und Qualifizierung der Tagespflegepersonen sowie die Sicherung der Betreuungsqualität durch Fortbildungen, Hausbesuche und Sprechstunden. Zudem werden einen Betreuungsplatz suchende Eltern beraten, Betreuungsplätze vermittelt und die Zusammenarbeit mit örtlichen Betreuungseinrichtungen, dem Jugendamt und anderen Vereinen der Kindertagespflege gewährleistet.

Die Nachfrage nach qualifizierter Kinderbetreuung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und wird auch in den nächsten Jahren (u. a. auch durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025 auch für Grundschüler*innen) zunehmen.
Die Kindertagespflege (Rechtsgrundlage SGB VIII §§23ff, Betreuung für Kinder bis 14 Jahre) bildet dabei durch die flexiblen Betreuungszeiten auch in den Rand- und Ferienzeiten eine Alternative oder Ergänzung zur institutionellen Betreuung (Kita, Krippe, Kindergarten, Schulkindbetreuung).

Dabei werden 3 Formen der Kindertagespflege unterschieden:

  • Tagespflegepersonen, die selbständig und alleine bis zu 5 Tageskinder (im Sharing max. 8 Tageskinder) gleichzeitig in ihrem eigenen Haushalt betreuen.
  • Kinder“frauen“, die bei einer Familie angestellt sind und die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen (heute nur noch selten).
  • Tagespflegepersonen, die selbständig – meist im Verbund mit anderen Tagespflegepersonen – in anderen geeigneten, ggf. von der Kommune zur Verfügung gestellten Räumen, Kinder betreuen. Ein*e Tagesmutter / -vater darf dabei bis zu 5 Kinder gleichzeitig, zwei Tagespflegepersonen dürfen bis zu 7 Kinder betreuen; ist eine Fachkraft mit dabei, dann dürfen 9, im Sharing bis zu 12 Kinder betreut werden.

Eine Pflegeerlaubnis ist notwendig wenn mehr als 15 Stunden wöchentlich länger als drei Monate bis zu fünf Kinder gegen Entgelt betreut werden. In der Praxis ist es für Pflegepersonen aber immer sinnvoll, eine Pflegeerlaubnis zu haben, da sich nur dann das Landratsamt (Jugendamt) an den Kosten für die Betreuung beteiligt (s. u.).

Die Pflegeerlaubnis wird vom Landratsamt Emmendingen unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

  • persönliche Eignung wurde festgestellt (durch Verein)
  • Teilnahme an der Qualifizierung (Aktuell sind 160 UE; ab Mitte 2021 dann 300 UE → Für die 300 UE-Kurse ist eine kontinuierliche Kursbegleitung nötig. Aufgrund der dadurch entstehenden Kosten haben die Vereine die Qualifizierung an das Jugendamt abgegeben, wo noch 2021 eine 0,8 Stelle geschaffen werden soll.)
  • Hausbesuch und Beratungsgespräch
  • Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für Kindernotfälle
  • Hygienebelehrung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitsbescheinigung
  • Teilnahme an mind. 15 UE Fortbildungsveranstaltungen / Jahr (ab Mitte 2021 20 UE)

Finanzierung der Kindertagespflege

Aktuell bezahlt das Landratsamt direkt an die Tagespflegeperson pro Betreuungsstunde und Kind 6,50 € (für Kinder unter 3 Jahren) bzw. 6,00 € (für Kinder über 3 Jahren). Zudem übernimmt das Landratsamt 50% der Sozialversicherungsbeiträge und erstattet die Unfallversicherung.
Die Eltern bezahlen einkommensabhängig einen Anteil an das Landratsamt und ggf. einen privat vereinbarten Zusatzbetrag an die Tagespflegeperson.

Um die Verdienstsituation der Tagespflegepersonen zu verbessern und um diese qualifizierten Betreuungsangebote nachhaltig sichern und ausbauen zu können, soll ein kommunaler Zuschuss von 1,50 € / Stunde / Kind ergänzt werden.

Beispiel: Eine Tagespflegeperson betreut drei unter 3-jährige Kinder (1. Kind 12 h / Woche, 2. Kind 15 h / Woche, 3. Kind 9 h / Woche) und leistet dadurch 36 Betreuungsstunden / Woche = 144 Betreuungsstunden / Monat.
Dadurch würde sie aktuell ca. 936 € brutto / Monat verdienen, mit dem kommunalen Zuschuss wären es ca. 1152 € brutto / Monat. Für die Gemeinde würde dies Zusatzkosten von 2.376 € / Jahr bedeuten (144 Betreuungsstunden / Monat x 11 Monate = 1.584 Betreuungsstunden / Jahr x 1,50 €)

Von den 24 Gemeinden im Landkreis bezahlen bereits 9 einen Zuschuss, wobei die Beträge zwischen 0,40 € und 1,50 € / Stunde liegen und in den Randzeiten (vor 07:30 und nach 18:00 Uhr) 2,00 € bis 2,50 € Kind / Stunde betragen. In Gutach im Breisgau gibt es 4 Tagesmütter, von denen 3 derzeit Kinder betreuen. Nach aktuellem Stand würde der gesamte kommunale Zuschuss für Gutach bei ca. 4.000 € / Jahr liegen.

Annette Linder (ÖL): Bezahlt die Gemeinde den Zuschuss dann für die Tagesmütter, die im Ort aktiv sind (und ggf. auch Kinder aus anderen Gemeinden betreuen) oder für die Kinder, die im Ort gemeldet sind (aber ggf. auch bei Tagespflegepersonen in den Nachbargemeinden betreut werden)?
Fr. Brodacz-Wolff: Der Betrag richtet sich nach dem Wohnort des Kindes, d.h. Gutach bezahlt für die Gutacher Kinder, die betreut werden – egal, wo diese betreut werden.

Bürgermeister Singler: Heute kann kein Beschluss gefasst werden, da für 2021 noch kein Geld für den kommunalen Zuschuss eingestellt wurde. Der Vorschlag wird jedoch in die Haushaltsberatungen für 2022 einbezogen.

4. Evaluierung und ggf. Fortführung des Projekts „Ausbildungslotse“ im Gebiet des Zweitälerlandes
Sachvortrag von Hr. Dehring, Geschäftsführer der Wabe-Waldkirch GmbH

ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 (TOP 3) wurde das Projekt Ausbildungslotse zuletzt ausführlich präsentiert und diskutiert.

Frank Dehring berichtet anhand einer Präsentation, die wir hier mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, wie sich das Projekt „Ausbildungslotse“ in den letzten 2 Jahren entwickelt hat und wie die Herausforderungen der Coronapandemie mit verschiedenen Onlineangeboten gemeistert wurden. Im Sommer 2021 konnten im Elztalhotel und auf dem Hofgut Hochburg wieder Betriebserkundungen angeboten werden, welche für die Schüler*innen der 8. – 10. Klasse immer sehr wichtige Entscheidungshilfen bei der Berufswahl bieten. Anhand eines anonymisierten Beispiels veranschaulicht Herr Dehring, wie die Ausbildungslotsen einer Schülerin bei der Berufsorientierung und bei der Praktikums- und Ausbildungssuche geholfen und sie dabei auch unterstützt haben, mit Rückschlägen umzugehen und eigene Stärken und Schwächen zu erkennen.
Das Projekt wird zu 12,5 % durch die Zweitälerlandkommunen (= 25.000 € –> davon entfallen 2.700 € auf Gutach im Breisgau) finanziert. Der Restbetrag wird von öffentlichen Stellen und den regionalen Wirtschaftsbetrieben übernommen.
Bürgermeister Singler bittet darum, dass auch wieder mind. 2 Betriebe aus der Gemeinde am Projekt beteiligt werden. Frank Dehring antwortet, dass sich die Auswahl der Betriebe immer an den Wünschen der Schüler*innen orientiere und diese in den letzten 1 1/2 Jahren zusätzlich durch die Coronapandemie eingeschränkt gewesen sei. Die Firma Gütermann sei aber immer dabei gewesen. Bürgermeister Singler ergänzt, dass man die hiesigen Betriebe nochmals anschreiben und um Beteiligung bitten solle.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Gemeinde Gutach beteiligt sich auch in den Jahren 2022 und 2023 am kommunalen Finanzierungsanteil für das Projekt „Ausbildungslotse“ in Höhe von insgesamt 25.000 € mit einem anteiligen Zuschuss entsprechend der jeweiligen Einwohnerzahl zum 30.06. des Vorjahres unter folgenden Voraussetzungen:
1. Alle Kommunen des ZweiTälerLandes beteiligen sich mit ihrem anteiligen Zuschuss
2. Die weiterführenden Schulen im ZweiTälerLand werden miteinbezogen
3. Mindestens zwei Betriebe in der Gemeinde Gutach müssen in dieses Projekt einbezogen werden
4. Der Zuschuss ist auf o. g. Anteile gedeckelt
5. Alle beteiligten Kommunen werden auf Werbe- bzw. Infomaterial (z. B. Flyer) mit aufgeführt

5. Sanierung der Straßenbeleuchtung in Gutach im Breisgau, Umstellung auf Leuchten mit LED-Technik
Sachvortrag von Hr. Scheer, Kommunalberater der Netze BW GmbH

Beitrag folgt

6. Netzdialog
Sachvortrag von Hr. Gtz, Regionalmanager Verteilnetz, Netzgebiet Süd- und Nordbaden der Netze BW GmbH

Beitrag folgt

7. Bericht über die Sanierungsarbeiten im Bereich der Talstraße im Ortsteil Siegelau wegen des Erdrutsches nach dem Unwetter durch Hr. Bents, Fa. BIT Ingenieure AG

Beitrag folgt

8. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Stollen III“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Beitrag folgt

9. Bestätigung des neu- bzw. wiedergewählten Gesamtfeuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter

Am 24.07.2021 wurden bei der Jahreshauptversammlung der Gesamtwehr Stefan Kaltenbach zum Gesamtkommandanten, Florian Schindler zu dessen Stellvertreter, Silja Eilers zur Schriftführerin und Mathias Scherzinger zum Kassenverwalter gewählt.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig die Zustimmung zu den Wahlen und beauftragt den Bürgermeister, die gewählten Personen in die jeweils gewählten Ämter zu bestellen.

10. Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption für den Bereich Aulebach; Auftragsvergabe an die Fa. Wald&Corbe Consulting GmbH

ÖL-Information:
In den Haushaltsberatungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 3.12.2019 für das Haushaltsjahr 2020 wurden 92.000 € für Ablassmaßnahmen / Entwässerung am Aulebach / Vogelhof eingestellt. Es wurden jedoch bislang nur kleinere Maßnahmen wie Mäharbeiten etc. umgesetzt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3) wurden die Untersuchungsergebnisse und geplanten Maßnahmen zum „Hochwasserschutz am Aulebach“ vorgestellt.
Die für den Sommer 2020 angekündigte Vorstellung der Kosten-Nutzen-Analyse wurde aus verschiedenen Gründen (u. a. sehr unterschiedlicher Wasserdurchsatz, unterschiedliches Mähverhalten der Grundstücksbewirtschaftenden, Abstimmungen mit verschiedenen Behörden) verschoben (ÖL-Anfrage in der Gemeinderatssitzung am 22.09.2020 TOP 7).
In den Haushaltsberatungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.11.2020 (TOP 2) für das Haushaltsjahr 2021 wurden für den Hochwasserschutz Aulebach 145.000 € eingestellt.

Markus Adam (Bauamt) verweist auf die bereits erfolgte umfangreiche Analyse und dass auch in den gestrigen Abstimmungsgesprächen in Waldkirch die Notwendigkeit gesehen wird, die Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region zeitnah umzusetzen. Die genaue Planung der Maßnahmen soll nun beauftragt werden, damit Gespräche mit den betroffenen privaten Grundstückseigentümer*innen geführt, Ausschreiben gemacht und dann die Zuschussanträge für die Maßnahmen gestellt werden können. Während die Maßnahmen förderfähig seien, müsse die Planung jedoch von der Gemeinde selbst bezahlt werden. Das Geld hierfür sei im diesjährigen Haushalt eingestellt worden.

  • Reinhard Hamann (FWV): Wo genau finden die einzelnen Maßnahmen statt? In der Vergangenheit wurden schon Gelder z. B. für den Bereich am Vogelhof eingestellt, diese jedoch noch nicht praktisch umgesetzt. Können die nun zu planenden Maßnahme dann auch umgesetzt werden?
    Markus Adam (Bauamt) sagt zu, dass die Maßnahmen dann auch Schritt für Schritt erfolgen werden und verweist bezüglich der Lokalisation der einzelnen Maßnahmen auf die Unterlagen der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3).
  • Christine Kaltenbach (FWV): Wird in diesem Jahr dann nur geplant oder auch auch schon mit den Maßnahmen begonnen?
    Bürgermeister Singler: Dieses Jahr erfolgt nur die Planung.
  • Annette Linder (ÖL): Für 2020 waren 92.000 € für Ablassmaßnahmen / Entwässerung am Aulebach / Vogelhof im Haushalt eingestellt. Wurde dieses Budget durch die Umsetzung von Maßnahmen bereits ausgeschöpft?
    Markus Adam (Bauamt): Nein, die damals mit diesem Budget angedachten Maßnahmen wurden nicht umgesetzt, da diese für die Verwaltung allein zu aufwändig und arbeitszeitintensiv gewesen wären. Die Umsetzung soll nun komplett mit dem Fachbüro gemeinsam erfolgen.
  • Annette Linder (ÖL): Im Januar 2020 wurde für die Maßnahmen Au 1-14 von einer vorläufigen Kostenannahme (Bruttokosten mit Baunebenkosten) in Höhe von 779.000 € ausgegangen. Sind darin die 145.000 € Planungskosten enthalten?
    Markus Adam (Bauamt): Nein, die 145.000 € für die Planung kommen zusätzlich dazu.

Der Gemeinderat vergibt einstimmig die Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen am Aulebach für die Bruttoangebotssumme von 144.765,29 € an die Fa. Wald&Corbe Consulting GmbH.

11. Anschaffung von „Dezentralen Lüftern“ für die Kinderkrippe Schatzkiste
hier: Zustimmung des Gemeinderates zur Antragsstellung auf Förderung und Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushalt 2022

Markus Adam (Bauamt): Das Personal der Schatzkiste ist mit den bereits in einigen Räumen der Kinderkrippe verbauten Lüftern sehr zufrieden. Bis Jahresende ist der Einbau solcher Lüftungsanlagen noch zu 80% förderfähig, weshalb der Förderantrag noch in diesem Jahr gestellt und die Restkosten im Haushalt für 2022 eingeplant werden sollten.
Robert Stiefvater (CDU) spricht sich dafür aus, die Lüfter nur anzuschaffen, wenn die Förderung klappt. Bürgermeister Singler sicher dies zu und verweist darauf, dass deshalb auch nur der Gemeindeanteil von brutto 14.743,43 € an den Gesamtkosten von brutto 73.717,14 € in den Haushalt für 2022 eingeplant wird.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von brutto 14.743,43 € in den Haushalt 2022 einzustellen.

12. Auftragsvergabe „Elektrotechnik, Starkstromanlage, Notstromaggregat, Photovoltaik, Wind- und Speichersystem, IT-Verkabelung, Brandmeldeanlage“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Robert Stiefvater (CDU) rückt als beteiligter Architekt vom Ratstisch ab.
Markus Adam (Bauamt) berichtet von der schwierigen Ausschreibungssituation durch die Unsicherheiten bezüglich der derzeitigen Preissteigerungen und Materialknappheit. Z. T. habe er nur ein Angebot erhalten, und das auch nur, weil er die Firmen direkt telefonisch um eine Angebotsabgabe gebeten habe.
Zur Teuerung habe zudem beigetragen, dass die behördlich vorgeschriebene Brandmeldeanlage noch hinzugekommen sei, zudem habe man die Photovoltaikanlage ebenfalls noch in die Ausschreibung integriert und der Aufwand für die EDV-Anlage sei größer geworden. Diese Posten waren in der ursprünglichen Kalkulation nicht enthalten gewesen. Die Angebote unter TOP 12, 13, 16 und 17 seien demnach trotz Preissteigerungen stimmig.

Reinhard Hamann (FWV) verweist darauf, dass durch die genannten Angebote für das Feuerwehrhaus eine Kostensteigerung von rund 1 Mio. € im Raum stehe und dass man die Ausschreibungen früher hätte angehen sollen. Christine Kaltenbach (FWV) verlangt, dass die Gesamtkosten des Projekts zuerst aufgerollt und vorgestellt werden sollten und dass man erst danach die nächsten Schritte besprechen und über die weiteren Vergaben abstimmen solle. Dieser Vorschlag trifft auf große Zustimmung im Gemeinderat.
Markus Adam (Bauuamt) erklärt, dass die Teuerung nicht auf zu späte Ausschreibungen zurückzuführen sei, sondern auf die allgemeinen Kostensteigerungen und die Tatsache, dass Firmen von Angeboten absähen und man die erwarteten Zuschüsse in Höhe von 80% für die Heizungstechnik doch nicht bekommen habe.
Clemens Elsner (FWV) stellt die Frage, ob sich die Gemeinde das Feuerwehrhaus so wie geplant weiterhin leisten kann und Beate Roser (ÖL) fragt, ob einzelne Maßnahmen wie die Installation der Photovoltaikanlage ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, wenn es hierfür aktuell an Geld mangele.

Bürgermeister Singler greift die allgemeine Stimmung im Gemeinderat auf und stellt den Antrag, die TOP 12, 13, 16 und 17 abzusetzen und zu vertagen. Dem stimmt der Gemeinderat einstimmig zu.
Die Verwaltung sichert zu, in der Oktobersitzung eine Aufstellung der bisherigen und nach aktuellem Stand noch zu erwartenden Kosten des Feuerwehrhauses vorzulegen sowie die erforderlichen Mehrausgaben und Optionen zu deren Finanzierung zu erläutern.

13. Auftragsvergabe „Sanitärinstallation, Heizungsinstallation mit Rückkühler als Regenerationsquelle und Anschluss an einen Phasenspeicher“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Abgesetzt und vertagt, siehe TOP 12.

14. Auftragsvergabe „Metallbauarbeiten, Innengeländer, Außengeländer“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Robert Stiefvater (CDU) ist als beteiligter Architekt vom Ratstisch abgerückt, erklärt aber, dass die Teuerung dieses Postens um 30 % auf die gestiegenen Stahlpreise zurückzuführen ist. Da die Metallbauarbeiten von Anfang an sehr funktional und einfach geplant waren, gibt es hier kein Einsparpotential.
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig an die Firma Hoch Stahlbau GmbH aus Waldkirch zur Bruttoangebotssumme von 129.089,96 € (geplant waren ca. 100.000 €).

15. Auftragsvergabe „Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsystem“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag einstimmig an die Firma BB Stuck GmbH aus Aldingen zur Bruttoangebotssumme von 36.951,29 €.

16. Auftragsvergabe „Phasenspeicher (Eisspeicher)“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und das DRK-Rettungszentrum in Gutach im Breisgau

Abgesetzt und vertagt, siehe TOP 12.

17. Auftragsvergabe „Dezentrale Lüftung“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

Abgesetzt und vertagt, siehe TOP 12.

18. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Robert Stiefvater (CDU) kehrt an den Ratstisch zurück. Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Sachspende von 750 Coronaschnelltests der Firma dm für das Ferienprogramm und eine anonyme 10 €-Spende für den Friedhof an.

19. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Nicole Rieser (CDU): Die Straße zwischen Gutach und Siensbach ist in einem schlechten Zustand mit ausgefahrenen Straßenrändern. Zudem wird hier sehr schnell gefahren.
    Markus Adam (Bauamt): Die Verwaltung hat dies im Blick.
  • Annette Linder (ÖL): Die Sanierung der Lärmschutzwand an der B 294 ist in Fahrtrichtung von Gutach nach Bleibach Richtung Riedern nun abgeschlossen. Laut Lärmaktionsplan 2014 / 2015 (thematisiert in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 TOP 6) sollte jedoch auch die Lärmschutzwand auf der anderen Straßenseite erneuert werden, um den Ortsteil Gutach vor Lärm zu schützen. Als das Regierungspräsidium bekannt gab, dass die Lärmschutzwand Richtung Riedern erneuert wird, wollte die Gemeindeverwaltung nachfragen, ob und wann auch die übrigen Lärmschutzwänden an der B294 ertüchtigt werden. Wie ist hier der Stand?
    Jörg Barth (Hauptamt): Die Erneuerung der anderen Lärmschutzwände wurde damals abgelehnt.

Am Ende der Sitzung verabschiedet Bürgermeister Singler die Kämmerin und Rechnungsamtsleiterin Anna Schäfer, welche am 1.11.2021 als stellvertretende Kämmerin nach Endingen wechseln wird. Frau Schäfer war am 1.12.2006 als stellvertretende Kämmerin zur Gemeindeverwaltung Gutach gekommenund dort ab 1.1.2019 als Kämmerin und Rechnungsamtsleiterin tätig. Bürgermeister Singler dankt ihr im Namen der Verwaltung und des Gemeinderats herzlich für die sehr angenehme Zusammenarbeit und die tolle Arbeit, die sie für die Gemeinde geleistet hat.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. September 2021

Am Dienstag, 28. September 2021, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Vortrag über die Arbeit des Kinderschutzbundes Ortsverband Waldkirch im Bereich der Kindertagespflege durch die Geschäftsführerin Fr. Brodacz-Wolff

4. Evaluierung und ggf. Fortführung des Projekts „Ausbildungslotse“ im Gebiet des Zweitälerlandes
Sachvortrag von Hr. Dehring, Geschäftsführer der Wabe-Waldkirch GmbH

ÖL-Information: In der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 (TOP 3) wurde das Projekt Ausbildungslotse zuletzt ausführlich präsentiert und diskutiert.

5. Sanierung der Straßenbeleuchtung in Gutach im Breisgau, Umstellung auf Leuchten mit LED-Technik
Sachvortrag von Hr. Scheer, Kommunalberater der Netze BW GmbH

– Beschlussfassung –

6. Netzdialog
Sachvortrag von Hr. Gtz, Regionalmanager Verteilnetz, Netzgebiet Süd- und Nordbaden der Netze BW GmbH

7. Bericht über die Sanierungsarbeiten im Bereich der Talstraße im Ortsteil Siegelau wegen des Erdrutsches nach dem Unwetter durch Hr. Bents, Fa. BIT Ingenieure AG

8. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Stollen III“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

9. Bestätigung des neu- bzw. wiedergewählten Gesamtfeuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter

10. Umsetzung der Hochwasserschutzkonzeption für den Bereich Aulebach; Auftragsvergabe an die Fa. Wald&Corbe Consulting GmbH

ÖL-Information:
In den Haushaltsberatungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 3.12.2019 für das Haushaltsjahr 2020 wurden 92.000 € für Ablassmaßnahmen / Entwässerung am Aulebach / Vogelhof eingestellt. Die kleineren Maßnahmen wurden größtenteils in der Folge Schritt für Schritt umgesetzt.
In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 (TOP 3) wurden die Untersuchungsergebnisse und geplanten Maßnahmen zum „Hochwasserschutz am Aulebach“ vorgestellt.
Die für den Sommer 2020 angekündigte Vorstellung der Kosten-Nutzen-Analyse wurde aus verschiedenen Gründen (u. a. sehr unterschiedlicher Wasserdurchsatz, unterschiedliches Mähverhalten der Grundstücksbewirtschaftenden, Abstimmungen mit verschiedenen Behörden) verschoben (ÖL-Anfrage in der Gemeinderatssitzung am 22.09.2020 TOP 7).
In den Haushaltsberatungen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.11.2020 (TOP 2) für das Haushaltsjahr 2021 wurden für den Hochwasserschutz Aulebach 145.000 € eingestellt.

11. Anschaffung von „Dezentralen Lüftern“ für die Kinderkrippe Schatzkiste
hier: Zustimmung des Gemeinderates zur Antragsstellung auf Förderung und Einstellung von Haushaltsmitteln in den Haushalt 2022

12. Auftragsvergabe „Elektrotechnik, Starkstromanlage, Notstromaggregat, Photovoltaik, Wind- und Speicherssystem, IT-Verkabelung, Brandmeldeanlage“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

13. Auftragsvergabe „Sanitärinstallation, Heizungsinstallation mit Rückkühler als Regenerationsquelle und Anschluss an einen Phasenspeicher“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

14. Auftragsvergabe „Metallbauarbeiten, Innengeländer, Außengeländer“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

15. Auftragsvergabe „Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsystem“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

16. Auftragsvergabe „Phasenspeicher (Eisspeicher)“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und das DRK-Rettungszentrum in Gutach im Breisgau

  • Tischvorlage
    – Beschlussfassung –

17. Auftragsvergabe „Dezentrale Lüftung“ für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gutach im Breisgau

  • Tischvorlage
    – Beschlussfassung –

18. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

19. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts im Bürgersaal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. März 2021

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

  • Frage Bürger*in: Vor zwei Jahren habe ich erstmals angefragt, ob der bestehende Hauptweg mit Kiesbelag auf dem Bleibacher Friedhof so ertüchtigt werden kann, dass er von allen Personen (auch mit Geheinschränkungen und -hilfen) gut genutzt werden kann. Abhilfe wurde zugesichert, bislang wurde jedoch noch nichts verändert.
    Markus Adam (Bauamt): Die Maßnahme wurde nicht vergessen, konnte jedoch aufgrund vieler anderer dringlicher Aufgaben und Personalmangel noch nicht umgesetzt werden.
    Barbara Schuler (ÖL): Das Thema steht seit drei bis vier Jahren an. Wenn die Gemeinde aus den genannten, nachvollziehbaren Gründen die Maßnahme nicht selbst umsetzen kann, dann muss dafür nun eine externe Fachfirma beauftragt werden.
    Hr. Adam stimmt dem Vorschlag von Fr. Schuler zu. Bürgermeister Singler ergänzt, dass dieses Vorhaben noch im Haushaltsplan untergebracht werden muss.

2. Bekanntgaben

  • Bürgermeister Singler ergänzt, dass die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) schriftlich mitgeteilt hat, dass die Maßnahmen, die das Bauamt im Hinblick auf die Vermerke aus dem letzten Prüfbericht ergriffen hat, adäquat seien.
    In der Gemeinderatssitzung am 20.10.2020 (TOP 6) war der Gemeinderat über die A-Vermerke aus dem Prüfbericht für die Haushaltsjahre 2014 – 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) im Bereich Bauen unterrichtet worden.

3. Windkraft VVG Waldkirch auf Teilflächen der Gemeinde Gutach
Hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH

ÖL-Hintergrundinformation: Die Diskussion und die Entscheidung über den hier gestellten Antrag – Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids und des gemeindlichen Einvernehmens für den Bau von zwei Windkraftanlagen im Bereich des Bildstocks – sind vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft durch die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) der Gemeinden Waldkirch, Gutach und Simonswald zu betrachten.
Die Gemeinderäte von Gutach (Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 TOP 3) und Simonswald (Gemeinderatssitzung vom 27.01.2021 TOP 1) haben bereits für die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens und für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald gestimmt. Der Gemeinderat Waldkirch wird darüber erst in der morgigen Gemeinderatssitzung am 17.03.2021 beschließen.
Bei der in der Übersichtskarte (TOP 3 Anlage 1b) angegebenen geplanten Konzentrationszone Bildstock handelt es sich um die Fläche, die im seit 2011 laufenden Aufstellungsverfahren des Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG vorgesehen wäre. Im rechtsverbindlichen FNP aus dem Jahr 2001 ist diese Fläche nicht als Konzentrationszone ausgewiesen.
Generell ist der Standort nach bisherigen Erkenntnissen sehr geeignet und erfährt bei den Anlieger*innen eine hohe Akzeptanz.

Beate Roser (ÖL) ist befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz.
Bürgermeister Singler verweist kurz auf den in den Sitzungsunterlagen geschilderten Sachverhalt. Rechtsanwalt Johannes Kupfer von der Kanzlei W2K, welche den Entwurf für die Stellungnahme ausgearbeitet hat, ist anwesend um bestehende Fragen zu beantworten.

  • Reinhard Hamann (FWV) sagt, dass man den Antrag ablehnen solle, damit die Planungshoheit bei der Gemeinde bleibe.
  • Annette Linder (ÖL) nutzt die Anwesenheit von Herrn Kupfer um ihn zu fragen, welche der unterschiedlichen, von W2K genannten, voraussichtlichen Verfahrensdauern für eine Neuaufstellung des Teil-FNP am ehesten der Realität entspräche: In der Gemeinderatssitzung in Gutach am 19.01.2021 wurden 5-6 Jahre genannt, in der heutigen Sitzungsvorlage TOP 03 Anlage 1a (S. 9) 4 Jahre, in der Waldkircher Sitzungsvorlage für die Gemeinderatssitzung am morgigen 17.03.2021 seien es 2 Jahre.
    Herr Kupfer antwortet, dass dies von vielen Faktoren abhängig sei, 4 Jahre aber realistisch seien.
  • Stefan Weis (ÖL): Der aktuell gültige FNP von 2001 räumt der Windkraft nicht den substantiellen Raum ein, der inzwischen gesetzlich gefordert ist. Inwieweit könnte eine Ablehnung des heutigen Antrags eine Klage des Antragstellers gegen die Gemeinde nach sich ziehen? Hat das Landratsamt Emmendingen in diesem Fall eine Normverwerfungskompetenz?
    Herr Kupfer antwortet, dass es sich bei diesem Thema wohl um die derzeit kontroverseste Diskussion um das BauGB im Verwaltungsrecht handelt. Aus seiner Sicht ist dies im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung im hier vorliegenden Gutacher Fall eher unrealistisch.
  • Robert Stiefvater (CDU) wünscht an dieser Stelle keine weitere Diskussion mehr und die ledigliche Abstimmung über den Antrag. Er schließt sich der Meinung von Reinhard Hamann (FWV) an.

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung das Versagen des Einvernehmens und die Billigung des Entwurfs der Stellungnahme. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an das Landratsamt Emmendingen zu versenden.
Beate Roser (ÖL) nimmt anschließend wieder am Ratstisch Platz.
ÖL-Anmerkung: Unter TOP 12 wurde das Thema Windkraft weiter diskutiert.

4. Erstellung eines Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Hier: Anhörungsentwurf

Timm Anders, Amtsleiter des Amtes für ÖPNV am Landratsamt Emmendingen, stellt anhand einer Präsentation den Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 allgemein und mit Fokus auf die Gutach betreffenden Änderungen und Fragestellungen vor:

Der Nahverkehrsplanentwurf ZRF 2021 legt einheitliche Qualitätsstandards für das ÖPNV-Angebot in der Region fest. Gemäß dem Motto „Zug und Bus aus einem Guss“ sollen dabei das Regionalbusnetz und -angebot an den veränderten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angepasst und die Barrierefreiheit gefördert werden. Dies ist auch die Grundlage für die vergabe- und behilfe(EU)-rechtlich abgesicherte Leistungserbringung.

Die Grundkonzeption Regionalbus umfasst dabei folgende Angebote:

  1. Basisangebot: Anbindung aller politischen Gemeinden an das Schienennetz. Bedienung im Stundentakt von der 6. bis zur 24. Stunde. Werktags 19 Fahrtenpaare (ein Fahrtenpaar (FP) = eine Hin- und Rückfahrt), samstags 18 FP, sonntags 17 FP.
  2. Vernetzungsangebot: Regionale Vernetzung in Ergänzung zur Schiene. Bedarfsorientierte Bedienung.
  3. Erschließungsangebot: Anbindung der Ortsteile. Bedienung abhängig von den Kosten und dem zur Verfügung stehenden Budget.

Der Landkreis Emmendingen finanziert das Basis- und Vernetzungsangebot sowie den Schülerverkehr auf den Erschließungslinien (mind. 6 Fahrtenpaare an Schultagen). Unter Berücksichtigung eines realistischen Kilometerpreises und der heutigen Einnahmesituation könnte der Landkreis zusätzlich zwischen 9 und 15 FP auf den Erschließungslinien finanzieren. Zusätzliche Fahrten müssen von den Kommunen selbst finanziert werden, da dem Landkreis sonst zu hohe Zusatzkosten entstehen würden. (Eine Ergänzung des Basisangebots auf allen Linien würde den Landkreis bspw. rund 1 Mio. € im Jahr kosten.)

Die bisherigen (alt) und geplanten (neu) Zug- und Busverbindungen im Vergleich:

Linie altVerlaufLinie neuFahrtenpaare alt
Mo-Fr / Sa / So
Fahrtenpaare neu
Mo-Fr / Sa / So
Zug
726Freiburg – Waldkirch – BleibachS217 / 17 / 1636 / 33 / 28
726Bleibach – ElzachS217 / 17 / 1625 / 18 / 17
Bus
7206.1Waldkirch – Bleibach23417 / 14 / 86 / 0 / 0 *
7206.1Bleibach – Elzach20017 / 5 / 412 / 16 / 12
7206.1Bleibach – Siegelau2447 / 5 / 5 **15 / 15 / 15
7272Waldkirch – Bleibachentfällt15 / 11 / 9entfällt
7272Bleibach – Furtwangen24018 / 11 / 1220 / 18 / 17
7272Bleibach – Wildgutach242in 240 enthalten15 / 0 / 0 ***
* v. a. Schülerbeförderung
** davon Mo – Fr 3 FP nur an Schultagen und Sa / So nur AST (Anrufsammeltaxi)
*** Sa / So Bedienung durch 240

Herr Anders ergänzt, dass die Schulbusverbindungen (inkl. Bleibach – Gutach) in der aktuellen Planung gewährleistet sind. Die Taktung auf den Basis- und Erschließungslinien wird verbessert und dem neuen Nahverkehrsplan ein klares Linienkonzept mit eindeutigen Fahrwegen zugrunde gelegt. Der schienenparallele Busverkehr zwischen Waldkirch und Bleibach entfällt – ausgenommen in den Zeiten, in denen der Zug halbstündlich nach Elzach fährt.

Die Busverbindung von Bleibach nach Siegelau stellt eine Herausforderung dar:
Die Zeit, die dem Bus für die Strecke von Bleibach nach Siegelau und wieder zurück (Linie 244) zur Verfügung steht, ist nur so lang wie die S-Bahn zukünftig von Bleibach nach Elzach und wieder zurück benötigen wird. Mit Anschlusssicherung in beide Fahrtrichtungen ab dem Bahnhof Bleibach ist in dieser Zeit nur eine Busverbindung bis zum Siegelauer Rathaus möglich. Mit Anschlusssicherung nur in Lastrichtung könnte der Bus weiter bis ca. Talstraße 66 / Haltestelle Abzweig Winterhof fahren. Nur ein- / aussetzende Fahrzeuge könnten noch bis zur bisherigen Endhaltestelle am Stefanshof fahren. Alternativ könnte ein On-Demand-Verkehr geprüft werden.
Falls der Stefanshof immer bedient werden soll, müsste ein zweiter Bus eingesetzt werden, der dann immer rund 50 Minuten am Stefanshof stehen würde – die Mehrkosten müssten dann die Gemeinde Gutach zu 2/3 und der Landkreis Emmendingen zu 1/3 tragen.

Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Herr Anders die Fragen aus dem Gemeinderat:

  • Bürgermeister Singler: Gibt es Erhebungen dazu, wie die Verbindung zwischen Bleibach und Siegelau-Stefanshof bislang genutzt wurde?
    Herr Anders: Es gibt eine Erhebung aus dem Jahr 2016, die allerdings nicht repräsentativ ist.
    Bürgermeister Singler verweist ergänzend auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der der ZRF gebeten wird, die Anbindung nach Siegelau zu prüfen bzw. zu verbessern (siehe Beschlussfassung unten).
  • Reinhard Hamann (FWV): Müssen die Schüler aus Siegelau nun generell immer mit dem Bus nach Bleibach fahren und dort auf den Zug umsteigen?
    Herr Anders: Ja, für die Fahrt in das Schulzentrum Oberes Elztal nach Elzach ist ein Umstieg am Bleibacher Bahnhof nötig. Ob der Bus zu den Waldkircher Schulen direkt durchfährt oder ob dann ebenfalls ein Umstieg in Bleibach nötig sein wird, ist noch nicht klar. Die Kindergartenkinder aus Siegelau werden auf jeden Fall ohne Umstieg nach Gutach in den Kindergarten gefahren.
  • Annette Linder (ÖL): Ist gewährleistet, dass der erste und / oder zweite Zug am Morgen ab Bleibach Richtung Freiburg (geplante Abfahrten Bleibach 5:25 Uhr und 5:55 Uhr) und Richtung Elzach (geplante Abfahrt Bleibach 6:01 Uhr und 6:31 Uhr) von Montag bis Freitag auch in den Ferienzeiten für Berufspendler*innen durch eine entsprechende Busverbindung von Siegelau aus erreichbar sein wird?
    Herr Anders: Ja, ist gewährleistet. Einer der ersten beiden Zügen in jede Richtung wird erreicht.
  • Barbara Schuler (ÖL): Wie genau ist die Verbindung nach Wildgutach gestaltet? Welcher Bus fährt wirklich bis zur Haltestelle Wildgutach-Löwen?
    Herr Anders: Während des Halbstundentakts nach Elzach fährt nur die Linie 242 nach Wildgutach hinein. Ansonsten fahren die Linien 242 und 240 nach Wildgutach. Am Wochenende bedient nur Linie 240 Wildgutach.
  • Bürgermeister Singler verweist auf die Stellungnahme der Gemeinde im Beschlussvorschlag, in der die nun schlechtere Busverbindung zu den (Haus)ärztlichen Gemeinschaftspraxen in Kollnau und Waldkirch thematisiert wird (siehe Beschlussfassung unten). Durch die deutliche Reduktion der Busverbindungen zwischen Waldkirch und Bleibach werden die praxisnahen Haltestellen (Kollnau-Realschule, Kollnau-Post, Waldkirch-Rettungszentrum) zukünftig mit der neuen Linie 234 nur noch Montag bis Freitag mit 6 Fahrtenpaaren bedient. In den Zwischenzeiten müssten die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort mit dem geplanten Stadtbus wieder zurück, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
    Herr Anders: Die 6 Fahrtenpaare werden auch in den Ferien fahren. Die Finanzierung des Halbstundentakts der S-Bahn zwischen Waldkirch und Bleibach kostet den Kreis 1 Mio. € – eine schienenparallele Buslinie dazu wird der Kreis nicht finanzieren.
  • Barbara Schuler (ÖL): Die aktuelle Planung sieht keine direkte Busverbindung von Bleibach nach Emmendingen mehr vor. Diese ist z. B. für die Schüler*innen der dortigen Berufsschulen wichtig. Die Verbindung Bleibach – Emmendingen ist nicht schienenparallel und könnte zudem das Teilstück Bleibach-Kollnau-Waldkirch mit den o. g. arztpraxisnahen Haltestellen verstärkend bedienen. Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).
    Herr Anders ergänzt, dass aktuell nur wegen des Schienenersatzverkehrs eine direkte Busverbindung zwischen Emmendingen und Bleibach besteht – im zuvor gültigen Fahrplan sei dies nicht der Fall gewesen.
  • Beate Roser (ÖL): Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss verbessert werden. Oberspitzenbach gehört zwar zur Gemeinde Gutach, die Kinder besuchen jedoch aufgrund der näheren Lage die Einrichtungen in Niederwinden. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.
    Herr Anders nimmt diese Information mit und erklärt, dass der Schülerverkehr mit annehmbaren Fahrzeiten sichergestellt werden wird.
    Der Punkt wird in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen (siehe Beschlussfassung unten).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Kenntnisnahme des Entwurfs des Nahverkehrsplanes 2021-2026 und bittet um die Aufnahme folgender Punkte in den Nahverkehrsplan 2021-2026:

  1. Es soll geprüft werden, ob das Angebot in Siegelau mit bedarfsgerechten Anbindungen verbessert werden kann. Ein zeitnaher Anschluss an den Schienenverkehr soll ermöglicht werden. Auch der Einsatz möglicher Kleinbusse soll überprüft werden.
  2. Die Erreichbarkeit der medizinischen Versorgungseinrichtungen in Waldkirch und Kollnau ist für die Einwohner*innen von Gutach im Rahmen der ärztlichen (Haus)arztversorgung wichtig und muss gewährleistet sein. Zum Wohle der älteren Mitbürger*innen darf eine weitere Ausdünnung bzw. eine Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene nicht stattfinden. Dies hätte zur Folge, dass die Bürger*innen mit der S-Bahn von Bleibach nach Waldkirch und von dort wieder mit dem Bus zurückfahren müssten, um z. B. zur Haltestelle Waldkirch-Rettungszentrum zu gelangen.
  3. Eine direkte Busverbindung zwischen Bleibach und Emmendingen soll eingerichtet werden. Diese könnte ggf. auch zur Lösung der unter Punkt 2 genannten Problematik beitragen.
  4. Die Busverbindung für die Grundschul- und Kindergartenkinder aus Oberspitzenbach nach Niederwinden und zurück muss so verbessert werden, dass für die Kinder angemessene Fahrzeiten entstehen. Nach dem aktuellen Nahverkehrsplanentwurf wären die Kinder für eine Strecke, die normalerweise in 10 Minuten zu bewältigen ist, pro Fahrt rund 45 Minuten unterwegs, da sie zuerst mit dem Bus nach Elzach und dann wieder zurück nach Niederwinden fahren müssten.

5. Beschränkte Widmung der Gescheidstraße im Ortsteil Siegelau

Die Hinweise von Reinhard Hamann (FWV) und Beate Roser (ÖL), dass bereits in der Ortsmitte Siegelau mit einem Schild auf die spätere Durchfahrtsbeschränkung hingewiesen und dass das oberhalb der Gescheidstraße anzubringende Schild bereits am Abzweig Elmigweg aufgestellt werden sollte, da an der im Übersichtsplan angegebenen Stelle für Pkw keine Wendemöglichkeit mehr besteht, finden allgemeine Zustimmung und sollen umgesetzt werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gemäß des Beschlussvorschlags:
1. Das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Grundstück wird mit sofortiger Wirkung nach § 5Abs. 1 des Straßengesetzes BW (StrG BW) für den öffentlichen Bereich beschränkt gewidmet. Die Verkehrsfläche wird als Gemeindestraße als beschränkt öffentlicher Weg bzw. Straße klassifiziert. Die Nutzung wird auf „Anlieger“beschränkt.
2. Die Gemeinde wird beauftragt, die Widmung öffentlich und ortsüblich bekannt zu machen.

6. Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung)

Hauptamtsleiter Jörg Barth stellt kurz die Sachlage zu den TOP 6 und 7 vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung).

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung).

8. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste
Hier: Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

Katja Kury (stellvertretende Amtsleiterin) stellt kurz die Sachlage vor.
Bürgermeister Singler ergänzt, dass das Land 80% der Einnahmen durch die entfallenen Entgelte erstattet – die übrigen 20% trägt die Kommune. Andere Kommunen im Kreis haben schon ähnliche Beschlüsse gefasst, wie der, der heute dem Gemeinderat vorgelegt wird. Um weniger bürokratischen Aufwand zu haben, werden die bezahlten Elternbeiträge für die Dezemberwoche vor Weihnachten 2020, in der die Schatzkiste bereits geschlossen war, nicht zurückerstattet – als Ausgleich werden die Elternbeiträge für die Woche im Februar 2021, in der die Schatzkiste wieder geöffnet war, nicht erhoben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Elternbeiträge / Mittagsessensentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) für die Notbetreuung im Januar und Februar werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
d) den Erlass der Mittagsessensentgelte für die Monate Januar und Februar 2021

9. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand
Hier: Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (analog zu TOP 8):
a) für den Monat Dezember 2020 wird keine Rückerstattung der Betreuungsentgelte / Mittagsessenentgelt vorgenommen
b) den Erlass der Elternbeiträge für die Monate Januar und Februar 2021 (ausgenommen Notbetreuung)
c) aufgrund des Wechselunterrichts wird für den Monat März 2021 lediglich der halbe Monatsbeitrag erhoben (ausgenommen Notbetreuung)
d) für die Notbetreuung im Januar, Februar und März werden die bisherigen Betreuungsentgelte erhoben
e) für das Mittagessen wird in den Monaten Januar bis März wird für die tatsächlich in Anspruch genommenen Wochen ein Mittagsessensentgelt von 15,00 € wöchentlich erhoben

10. Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss

Bürgermeister Singler ergänzt, dass mit der Umsetzung ab 2022 zu rechnen sei.
Die Frage von Stefan Weis (ÖL), ob das Gewerbegebiet „Alter Sportplatz“ schon komplett mit Glasfaser angeschlossen sei, beantwortet er mit ja.

Dem Gemeinderat beschließt einstimmig, sich am Projekt „Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss“ zu beteiligen und Haushaltsmittel dafür bereitzustellen, wenn es zu einer Umsetzung kommt.
Nach aktuellem Stand wird abzüglich der Bundes- und Landesförderung der Eigenanteil der Gemeinde bei etwa 9.600 € liegen und ab 2022 haushaltswirksam werden.
Zusätzlich zu den genannten Gewerbegebieten „Stollen“ und „Weber-Areal“, soll auch untersucht werden, ob im Rahmen dieses Projektes auch das Gewerbegebiet „Hermann-Areal“ mit Glasfaser ertüchtigt werden kann.

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Annahme einer Spende in Höhe von 500 € für die Feuerwehr (Christine Kaltenbacht (FWV) nimmt als Mitarbeiterin des spendenden Unternehmens nicht an dieser Abstimmung teil), 300 € für die Kinderkrippe Schatzkiste und von 10 CO2-Ampeln für die Grundschule ZweiTälerLand.

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

  • Barbara Schuler (ÖL): Das seit 2011 laufende, nun vor der ergebnislosen Einstellung stehende Verfahren zur Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft der VVG hat bisher 638.000 € gekostet. Das neue Verfahren soll wieder 500.000 € kosten, davon soll Gutach 350.000 € tragen. Wie kann sich die Gemeinde Gutach das leisten?
    Wencke Heß (Bauamt): Wir müssen die Entscheidung des Waldkircher Gemeinderats am 17.3.2021 und dann die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021 abwarten. 2021 kann hier nichts mehr vorangehen, da Umweltuntersuchungen bereits im März starten müssen und bislang aufgrund der fehlenden Beschlüsse noch kein Planungsbüro beauftragt werden konnte. Erst 2022 wird dann mit den Untersuchungen gestartet werden können und das Thema haushaltsrelevant werden.
  • Robert Stiefvater (CDU): Kann Gutach mit fsp.stadtplanung oder einem anderen Planungsbüro selbst den Teilflächennutzungsplan Windkraft nur für Gutach aufstellen?
    Wencke Heß: Nein, dies kann nur über die VVG laufen und Waldkirch ist hierfür zuständig. Waldkirch muss im Gemeinderat und in der VVG zustimmen. Die Kosten für ein Verfahren in Eigenregie und in der VVG wären vermutlich gleich hoch.
  • Reinhard Hamann (FWV): Wenn es zu einer gemeinsamen Neuaufstellung des Teil-FNP Windkraft mit der VVG kommt, dann muss es dieses Mal anders laufen. Das Verfahren darf nicht wieder immense Beträge kosten und dann jahrelang im Waldkircher Rathaus unbearbeitet liegen bleiben.
    Diesem Statement stimmt der ganze Gemeinderat zu.
  • Annette Linder (ÖL) weist nochmals auf das aktuelle Dilemma und die Diskussion zum heutigen TOP 3 hin: Angesichts der Klimakrise ist ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig – dazu gehören auch Windräder in Gutach. Deshalb war es für einige Ratsmitglieder aus Überzeugung schlichtweg nicht möglich, aus rein bürokratischen Gründen heute gegen den Bau von zwei Windrädern an einem geeigneten und von der Gemeinde letztendlich auch gewünschten Standort zu stimmen. Wir hoffen alle, dass die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft mit der VVG zügig abgeschlossen wird und die Gemeinde damit den Ausbau der Windkraft steuern kann.
  • Christine Kaltenbach (FWV): Der FNP ist wichtig, um Wildwuchs bei den Windrädern zu vermeiden. Das muss der Gemeinde die Kosten wert sein. Können die Kosten für den FNP auf die späteren Bauherren umgelegt werden?
    Bürgermeister Singler: Nein, die Kosten können nicht umgelegt werden, da es sich um Planungskosten handelt.
    Beate Roser (ÖL) ergänzt, dass sie den Begriff „Wildwuchs“ für unpassend hält. Auch Bauherren und Betreiberfirmen von Windkraftanlagen müssen sich Vorgaben halten, selbst wenn die Regelungen nicht über einen FNP sondern „nur“ über §35 BauGB erfolgen.

Nachträgliche Ergänzung vom 05.04.2021:
Der Gemeinderat Waldkirch beschloss in seiner Sitzung am 17.03.2021 ebenfalls die Einstellung des seit 2011 ergebnislos laufenden Verfahrens. Der Antrag für die Aufstellung eines neuen Teilflächennutzungsplans Windkraft für die Gemarkungen Waldkirch, Gutach und Simonswald fand mit 13 Ja- und 13-Nein-Stimmen jedoch keine Mehrheit.
Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Waldkirch, Gutach, Simonswald am 25.03.2021, in der über den Teil-FNP Windkraft beschlossen werden sollte, wurde kurzfristig abgesagt.

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. März 2021

Am Dienstag, 16. März 2021, findet um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

2. Bekanntgaben

3. Windkraft VVG Waldkirch auf Teilflächen der Gemeinde Gutach
Hier: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids nach § 9 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH

4. Erstellung eines Nahverkehrsplanes 2021 – 2026 für den Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg
Hier: Anhörungsentwurf

5. Beschränkte Widmung der Gescheidstraße im Ortsteil Siegelau

6. Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippensatzung)

7. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderkrippe Schatzkiste (Kinderkrippengebührensatzung)

8. Kinderbetreuung kommunale Kinderkrippe Schatzkiste
Hier: Elternbeiträge nach Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie

9. Kinderbetreuung an der Grundschule ZweiTälerLand
Hier: Betreuungsentgelte nach Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie

10. Breitbandausbau von Gewerbegebieten mit einem Gigabit-Glasfaseranschluss

11. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde Gutach im Breisgau

12. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.
Es wird darum gebeten, während des gesamten Aufenthalts in der Halle eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.