Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. November 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*innen von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

Zu Beginn der Sitzung stimmt der Gemeinderat dem Antrag von Bürgermeister Singler zu, nach dem die anwesenden Zuhörer*innen nicht nur in der Frageviertelstunde während TOP 1 sondern auch nach der Vorstellung von TOP 6 die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

3. Vorstellung zentraler Gleichstellungsaspekte in der Kommunalpolitik durch Frau Baum, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emmendingen

Frau Baum stellt die (behörden)internen und externen Aspekte ihrer Arbeit vor, deren gesetzliche Grundlage das Chancengleichheitsgesetz von 2016 bildet.

Behördenintern wird mit dem Chancengleichheitsplan auf eine geschlechtergerechte Personalentwicklung, den Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen und auch Männern in verschiedenen Bereichen hingearbeitet.

Die externe Gleichstellungsarbeit wirkt mit Netzwerken und Projektarbeit darauf hin, Frauen im Beruf, in der Kommunalpolitik und bei der Vereinbarkeit und von Familie und Beruf zu fördern und Hilfen und Präventionsmaßnahmen beim Thema Gewalt gegen Frauen (häusliche und sexualisierte Gewalt, Stalking, Zwangsheirat etc.) anzubieten.

Eindrücklich belegt Frau Baum, dass Frauen in Deutschland auch 2019 noch nicht gleichgestellt sind: So liegt der Frauenanteil in den Gemeinderäten des Landkreises Emmendingen nur bei 30%, Frauen verdienen bundesweit bei gleicher Leistung durchschnittlich 22% weniger als Männer (Gender Pay Gap), leisten aber gleichzeitig 52% mehr unbezahlte Arbeit pro Tag als Männer v. a. bei der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen (Gender Care Gap).

Abschließend betont Frau Baum, dass es sie sehr freue, dass im Gutacher Gemeinderat 50% Frauen vertreten sind und fragt, wie dies gelungen sei. Bürgermeister Singler antwortet, dass einfach alle gleich behandelt würden, mehrere Gemeinderät*innen ergänzen, dass sie sich einfach für kommunale Themen interessieren und einsetzen möchten. Barbara Schuler (ÖL) erklärt, dass es wichtig sei, Frauen persönlich für eine Kandidatur zu motivieren und über die Anforderungen und Möglichkeiten in der Kommunalpolitik zu informieren. Sie lobt die bisherige Arbeit von Frau Baum und ist deren zukünftige Ansprechpartnerin im Gemeinderat für Gleichstellungsfragen.

Mit freundlicher Genehmigung von Frau Baum dürfen wir ergänzend ihre Präsentation zur Chancengleichheit im Landkreis Emmendingen veröffentlichen.

4. Gemeindewald

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020

Frieder Hepperle, Leiter des Forstbezirks Waldkirch (Forstamt des Landratsamts Emmendingen) erläutert zunächst die Neurorganisation des Kreisforstamtes ab 01.01.2020. Aufgrund des Kartellverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg wurde die Anstalt öffentlichen Rechts für den Staatsforstbetrieb (ForstBW) gegründet. Diese bewirtschaftet nun die über 300.000 ha Staatswald und ist somit größter Forstbetrieb des Landes. Beratung und Betreuung von Privat- und Körperschaftswald sowie hoheitliche Aufgaben obliegen davon getrennt der dreistufigen Landesforstverwaltung. Durch die klare Trennung der Organisation des Staatswaldes von der des Privat- und Kommunalwaldes ergeben sich auch personelle Änderungen und neue Zuschnitte der Reviere. In Gutach im Breisgau ist weiterhin Forstrevierleiter Ulrich Volk für den Privat- und Kommunalwald zuständig und betreut in dem nun mit „Gutach-Waldkirch“ neu benannten Revier auch den Privatwald in Suggental; der Privatwald in Simonswald wird hingegen nun durch den dortigen Kollegen übernommen.

Anschließend referiert Herr Hepperle über die aktuelle Situation des Waldes und des Holzmarktes:

  • Nach dem Trockenjahr 2018 war es auch 2019 – insbesondere im Juni und Juli – zu heiss und zu trocken. Die Niederschläge waren 2019 unter- bis durchschnittlich. Die vermehrten Niederschläge in den letzten Wochen haben die Lage etwas entspannt, reichen jedoch längst nicht aus, um bestehende Defizite auszugleichen; der Wald ist weiterhin geschwächt.
  • Der Buchdrucker (der v. a. Fichten befallende Borkenkäfer) konnte sich dadurch immens entwickeln: In Lagen unter 400 m konnte er bis zu drei, zwischen 400 und 1000 m zwei überwinterungsfähige Generationen anlegen. Daher wird der Schaden durch Käferholz auch 2020 eine Rolle spielen.
  • In Baden-Württemberg fielen nach den beiden Trockenjahren 2,4 Mio. m³ Käferholz und 0,4 Mio. m³ Schadholz im Laubholz an. Der Landkreis Emmendingen war mit 30.000 m³ Käferholz betroffen. Die Schäden im Wald auf dem Gemeindegebiet Gutach im Breisgau waren verhältnismäßig gering (s.u.), da im Privat- wie auch im Gemeindewald das Schadholz frühzeitig entfernt wurde und so noch gut über die Holzverkaufsstelle vermarktet werden konnte. Herr Hepperle dankt den Privatwaldbesitzer*innen für die geleistete Arbeit und weist daraufhin, dass Überwinterungsbäume weiterhin konsequent entfernt werden müssen.
  • Die Situation am Holzmarkt bezeichnet er als bislang noch nie dagewesene paneuropäische Störung. Seit dem 2. Halbjahr 2018 hat sich der Holzpreis bei Fichten und Tannen nach längerer stabiler Phase stetig nach unten entwickelt. Der Festmeterpreis für Fichtenholz hat sich insbesondere in den B- und C-Qualitäten, in die in der Regel das sich farblich verändernde Käferholz fällt, um bis zu 40% reduziert. Nachfragt werden von den Sägewerken frisches Holz erstklassiger Qualität sowie Edelhölzer.

Forstrevierleiter Ulrich Volk blickt nun auf die Jahre 2018 und 2019 zurück und stellt die Planungen für 2020 vor.

  1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
    Bis August erfolgten Einschlag und Bewirtschaftung wie geplant. Durch die trockenheitsbedingten Käferschäden musste danach der geplante Einschlag zugunsten der Entfernung des Schadholzes gestoppt werden. Der Gemeindewald war hier mit 140 fm Fichte (knapp 10% des Hiebsatzes) betroffen. Das geplante Betriebsergebnis von rund 35.000 € Reinerlös konnte dennoch erfüllt werden (rund 76.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 41.000 € ordentliche Aufwendungen). Insgesamt wurden 350 fm Buche, 430 fm Fichte und 270 fm Tanne eingeschlagen und vermarktet.
  2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
    Auch 2019 war als zweites Trockenheits- und Käferjahr durch die sinkenden Holzpreise (s.o.) und die begrenzten Unternehmer- und Fuhrkapazitäten geprägt.
    Im Frühjahr wurden 450 fm Douglasien (Endnutzung und Durchforstung) in Riedern und am Hörnleberg eingeschlagen, da hier gute Erlöse erzielt werden konnten. Es erfolgten auch Reinvestitionen in die Douglasienbestände und weitere Pflegemaßnahmen.
    Ab dem Sommer wurden als zufällige Ergebnisse 140 fm Fichte (Käfer- und Dürreholz, knapp 10% des Hiebsatzes) eingeschlagen.
    440 fm Tannenholz wurden im Herbst größtenteils auf Bestellung gefällt. Hier konnte durch schnelles Reagieren auf die Nachfrage ein guter Erlös erzielt werden.
    Herr Volk ist optimistisch, dass der geplante Einschlag für 2019 noch bis zum Jahresende erfolgen und somit das geplante Betriebsergebnis für 2019 von rund 17.000 € erreicht und höchstwahrscheinlich auch übertroffen werden kann (rund 81.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 62.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).
  3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020
    Durch die planmäßige BewirtschaftungDouglasie (Wertholz im Altbestand, Durchforstung in jüngeren Beständen), Buche (Durchforstung in jüngeren Beständen), Tanne (auf Bestellung) – sollen rund 25.000 € Erlös erzielt werden.
    Weitere wichtige Tätigkeiten werden die Jungbestandspflege, verkehrssichernde Maßnahmen u. a. an der Landstraße und der Bushaltestelle in Gutach sowie die Teilnahme an der Klimaschutzaktion des Gemeindetages „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ sein.
    Ergänzend soll im Rahmen eines Sonderhiebs der Hang zwischen Stollen und Gutach durchforstet werden. Das organisatorisch anspruchsvolle Vorhaben – hohe Durchforstungsnotwendigkeit, Hanglage und -absicherung, Einsatz eines Seilkrans, Koordination mit dortigen Privatwaldbesitzer*innen, ca. zweiwöchige Sperrungen der Landstraße (außer für ÖPNV), Wegemaßnahmen – wird von einem Trainee des Forstamtes geplant, wodurch die zusätzlichen Belastungen für den laufenden Betrieb nicht zu groß werden.
    Insgesamt wird mit einem Einschlag von rund 1.500 fm (Gemeinde- und Privatwald) und mit einem Erlös von rund 10.000 € gerechnet. Dieser ergibt sich aus den hohen Kosten für die Maßnahme und den erhofften guten Erlösen aufgrund des hohen Douglasienanteils.
    Insgesamt wird für 2020 ein Erlös von rund 33.000 € angestrebt (rund 166.000 € ordentliche Erträge abzüglich rund 131.000 € ordentliche Aufwendungen abzüglich 2.000 € veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis).

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan für 2020.

5. Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald der Gemeinde Gutach im Breisgau ab 01.01.2020
hier: Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Zuge der Neuorganisation des Kreisforstamtes (siehe TOP 4) müssen die Kommunen zum 01.01.2010 neue Verträge mit dem Landratsamt zur Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald schließen. Die Beförsterung des kommunalen Waldes muss aufgrund des geänderten Bundeswaldgesetzes kostendeckend erfolgen. Das Entgelt für den Revierdienst (= Beförsterungskosten) setzt sich im Landkreis Emmendingen zu 2/3 aus der zu betreuenden forstlichen Betriebsfläche und zu 1/3 aus dem von der Forsteinrichtung festgesetzten Hiebsatz zusammen; ein Mehrbelastungsausgleich kann über das Forstamt beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden. Für Gutach im Breisgau ergibt sich dadurch ein jährlich zu zahlendes Entgelt von 12.068 €.

Der Revierdienst umfasst u. a. die Übernahme des Abschlusses von Liefer- und Leistungsverträgen, Logistikdienstleistungen und die Kontrollen im Rahmen der erforderlichen Vekehrssicherungspflicht.

Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau zur Übernahme von Tätigkeiten im forstlichen Revierdienst im Körperschaftswald (KW 1) einstimmig zu.

6. Vorstellung der Stromtrasse vom Windpark „Rotzeleck“ auf der Gemarkung Biederbach bis zum Umspannwerk der Fa. Netze BW GmbH in Bleibach durch die Firmen Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Netze BW GmbH und Enercon GmbH

Von den am Bau und Betrieb der Windkraftanlage und der Stromtrasse beteiligten Unternehmen sind folgende Vertreter anwesend: Andreas Markowsky (Geschäftsführer der Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH), Josef Schmidt (Diplomingenieur beim Windkraftanlagenhersteller Enercon GmbH), Michael Sterner (Manager für Netzdienstleistungen der Netze BW GmbH) und Gordon Hoch (Bereichsleiter Südwest der Enercon GmbH).

Bürgermeister Singler kritisiert zu Beginn, dass die Gemeindeverwaltung erst spät über die Planung der Stromtrasse informiert bzw. in diese eingebunden wurde. Der schleppende Informationsfluss und die mangelnde Transparenz wird auch von den Gemeinderät*innen und einigen anwesenden Bürger*innen bemängelt. Josef Schmidt (Enercon) entschuldigt sich im Namen der anwesenden Unternehmen für die schlechte Kommunikation und die daraus entstandenen Unstimmigkeiten. Er erläutert, dass Enercon die Firma Netze BW mit der Planung der Trassenführung beaufragt habe.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass in Rücksprache mit Netze BW nur das Umspannwerk in Bleibach für die Einspeisung des Stroms der vorhanden bzw. potentiellen Windkraftanlagen am Schillinger Berg, Rotzeleck und Bildstock in Frage kommt.

Michael Sterner (Netze BW) erläutert anhand einer Präsentation, die wir hier mit seiner freundlichen Genehmigung veröffentlichen dürfen, welche Teilbereiche die Sicherung der Leitungsrechte umfasst und wie die Kommunikation erfolgt ist bzw. hätte erfolgen sollen. Er berichtet, dass bereits zehn Trassenvarianten verhandelt, 1000 Arbeitsstunden investiert, 41 Dienstbarkeitsverträge erstellt und Vorprüfungen für die naturschutzrechtliche Genehmigung erfolgt sind. Vom Vorwurf, Grundstückseigentümer*innen seien vom zuständigen Mitarbeiter der Firma Mailänder Consult, welche von Netze BW mit den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümer*innen beauftragt worden war, bedrängt worden, zeigt er sich betroffen. Er erklärt, dass dies sehr ernste Vorwürfe seien, er sich ein solches Verhalten von seinem Kollegen von Mailänder Consult, mit dem er schon seit Jahren gut zusammenarbeitet, nicht vorstellen könne und bittet darum, über solche Vorwürfe persönlich informiert zu werden.

Mehrere Gemeinderät*innen kritisieren, dass Gemeindeverwaltung und -rat nicht bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit den privaten Grundstückseigentümer*innen informiert wurden, dass die Trassenplanung nicht parallel zu Planung der Windenergieanlagen durchgeführt und öffentlich darüber informiert wurde und dass von den Grundstückseigentümer*innen vertraglich Stillschweigen über die vereinbarte Entschädigungszahlungen gefordert wurde, was einige Betroffene sehr irritiert hätte. Außerdem wird beanstandet, dass einerseits noch keine Trassenführung bekannt gegeben worden sei, andererseits an verschiedenen Stellen bereits an der Trasse gebaut würde.
Andreas Markowsky (Ökostrom Freiburg) erklärt, dass üblich sei, dass die Trassenplanung erst nach der Windkraftanlagenplanung erfolge und dass für die bisherigen Arbeiten keine gesonderte Genehmigungspflicht bestanden habe.

Die angekündigte Vorstellung des Verlaufs der Stromtrasse findet aus drei Gründen nicht statt: Zum einen steht der endgültige Verlauf noch nicht fest. Zum anderen sprechen Datenschutzgründe dagegen und es gab Hinweise, dass Grundstückseigentümer*innen, die einer Durchleitung zugestimmt hätten bzw. diesbezüglich kontaktiert worden waren, von Gegner*innen der Stromtrasse bedroht worden waren.

In der auf diesen TOP verschobenen Fragestunde kritisieren viele der anwesenden Bürger*innen ebenfalls die mangelnde Transparenz und Informationspolitik der Unternehmen. Auf technische Rückfragen hin antwortet Herr Markowsky (Ökostrom Freiburg), dass es sich bei der Stromleitung um ein 20 kV-Kabel handele, welches mindestens einen Meter tief in die Erde verlegt wird, wodurch möglicher Elektrosmog kein Problem darstelle. Gordon Hoch (Enercon) ergänzt, dass mit dem Stromkabel kleine Telekommunikationskabel für interne Bedarfe verlegt würden.

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens erklärt Michael Sterner (Netze BW), dass weiterhin mit den Grundstückeigentümer*innen über die noch ausstehenden Dienstbarkeitsverträge verhandelt werde, die Netze BW jedoch aus dem Projekt aussteigen werde, wenn sich keinerlei Einigung ergeben würde.
Bezüglich der Entschädigungszahlungen wird erklärt, dass diese je nach Lage und Beschaffenheit des Grundstücks pro laufendem Meter Leitung unterschiedlich ausfallen können und zwischen Mailänder Consult und den Grundstückseigentümer*inen vereinbart werden.

Bürgermeister Singler stellt abschließend klar, dass die Gemeinde der Trassenführung über gemeindeeigene Grundstücke nicht entgegensteht und dies auch juristisch nicht kann.

7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Berechnungen des kalkulatorischen Zinssatzes vor und schlägt unter Berücksichtigung der Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre einen kalkulatorischen Zinssatz von 1,40 % für das Haushaltsjahr 2020 vor.
Der Gemeinderat beschließt dies einstimmig.

8. Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor, welche auf der Grundlage der 2012 erstellten Kostenträgerrechnung erfolgte. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung einer neuen Kostenträgerrechnung eingestellt, auf deren Grundlage die Abwassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz der geplanten Sanierungen am Wassernetz sowie Untersuchungen, Auswertungen und Reinigungen keine Gebührenerhöhung erfolgen.
Bauamtsleiter Adam stellt klar, dass das Niederschlagswasser mit 0,17 € / m² im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr niedrig kalkuliert wurde.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung und die sich daraus ergebenden Abwassergebühren von 1,35 €/m² und Niederschlagswassergebühren von 0,17 €/m².

9. Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2020

Rechnungsamtsleiterin Schäfer stellt die Gebührenkalkulation vor. Eine Anpassung der seit dem 01.01.2006 geltenden Grundgebühr (Zählergebühren) wird erst erfolgen, wenn sämtliche Wasserzähler auf die neue Zählergeneration umgestellt sind. Für 2020 hat die Gemeindeverwaltung hierfür im Haushalt Mittel für die Unterstützungs- und Beratungsleistungen eines Fachbüros eingestellt, auf deren Grundlage die Wassergebühren dann neu kalkuliert werden sollen. Für 2020 soll daher trotz anstehender Malerarbeiten an den Hochbehältern und Reparaturen im Wassernetz keine Gebührenerhöhung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 Produktgruppe 5330 Wasserversorgung und die sich daraus ergebenden Frischwassergebühren von 1,80 €/m².

10. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Gutach
hier: Ersatz des Manganfilters

Der Gemeinderat vergibt die Sanierungsarbeiten mit einem Brutto Angebotspreis von 15.469,41 € gemäß Beschlussvorschlag einstimmig an die Firma Dorfmüller Wassertechnik.

11. Sachstandsbericht Sanierung Grundschule ZweiTälerLand „Mitteltrakt“ durch die Bauverwaltung

Die Überprüfung von Statik, Brand- und Blitzschutz laufen derzeit. An der Fassade stehen eine Betonsanierung, Dämmung, Erneuerung der Fenster und Verkleidung mit Lärchenholz an. Die obere Geschossdecke soll ebenfalls gedämmt werden. Für das Dach hat sich ein Satteldach als wirtschaftlichste Dachform mit größerem Dachüberstand erwiesen. Die Anbringung von Schneefanggittern und einer Photovoltaikanlage ist geplant. Insgesamt wird bei der Planung und Sanierung schon der für 2021 angedachte Mensa-Anbau berücksichtigt.

12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde

Der Gemeinderat nimmt einstimmig eine Spende in Höhe von 50 € für die DRK-Weihnachtsgeschenke-Aktion an.

13. Anfragen aus dem Gemeinderat

keine

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. November 2019

Am Dienstag, 19. November 2019, findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal in Bleibach eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

  1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)
  2. Bekanntgaben
  3. Vorstellung zentraler Gleichstellungsaspekte in der Kommunalpolitik durch Frau Baum, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Emmendingen
  4. Gemeindewald
    1. Vollzug des Bewirtschaftungsplans 2018
    2. Überblick über das laufende Forstwirtschaftsjahr
    3. Bewirtschaftungs- und Nutzungsplan 2020
      – Beschlussfassung –
  5. Übernahme des Revierdienstes im Gemeindewald der Gemeinde Gutach im Breisgau ab 01.01.2020
    hier: Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Landratsamt Emmendingen, Untere Forstbehörde und der Gemeinde Gutach im Breisgau
    – Beschlussfassung –
  6. Vorstellung der Stromtrasse vom Windpark „Rotzeleck“ auf der Gemarkung Biederbach bis zum Umspannwerk der Fa. Netze BW GmbH in Bleibach durch die Firmen Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH, Netze BW GmbH und Enercon GmbH
  7. Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2020
    – Beschlussfassung –
  8. Kalkulation der Abwassergebühren für das Haushaltsjahr 2020
    – Beschlussfassung –
  9. Kalkulation der Wassergebühren für das Haushaltsjahr 2020
    – Beschlussfassung –
  10. Vergabe von Sanierungsarbeiten am Hochbehälter Gutach
    hier: Ersatz des Manganfilters
  11. Sachstandsbericht Sanierung Grundschule ZweiTälerLand „Mitteltrakt“ durch die Bauverwaltung
  12. Zustimmung zu Spenden und ähnlichen Zuwendungen an die Gemeinde
    – Beschlussfassung –
  13. Anfragen aus dem Gemeinderat

Nach der öffentlichen Sitzung findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Unsere Haushaltsanträge für 2020

Im Haushaltsjahr 2020 hat die Gemeinde mit Baumaßnahmen an mehreren Brückenbau­werken, der Grundschule ZweiTälerLand und dem neuen Feuerwehrhaus einige Groß­projekte bewältigen, die finanziell sehr beanspruchend sind und hohe Anforderungen an die Gemeindeverwaltung stellen.

Unser Fokus liegt daher zunächst auf der erfolgreichen Umsetzung dieser Projekte und folgen­der, z.T . schon seit längerer Zeit geplanter, Vorhaben:

  1. Bau der öffentlichen Toilettenanlagen am Bahnhof Bleibach und am Friedhof Siegelau
  2. Neugestaltung des sanierungsbedürftigen Kriegerdenkmals in Bleibach
    In diesem Zuge wünschen wir uns einen barrierefreien Bodenbelag und eine Sitz­gelegenheit, die auch von Personen mit körperlichen Einschränkungen und in höhe­rem Alter genutzt werden kann.
  3. Installation der Zeiterfassungsterminals im Rathaus
  4. Fortführung von Umbauarbeiten für barrierefreie Bushaltestellen

Ergänzend dazu bringen wir folgende Anträge für die Gemeindeentwicklung ein:

  1. Ausbau des bestehenden Freifunknetzes für freies WLAN in öffentlichen Ge­bäuden und an öffentlichen Plätzen
  2. Sanierung, Planung und Beschilderung des bestehenden Radwegnetzes
  3. Vorausschauende Konzeption und Installation der neuen IT in der Gemeinde­verwaltung
    Die IT-Ausstattung der Gemeindeverwaltung bedarf notwendiger und umfangreicher Neuanschaffun­gen und -installationen. Dabei sollen folgende Punkte in der Planung und Umsetzung berücksichtigt wer­den:
    1. Gewährleistung einer sicheren digitalen Kommunikation mit den Bürger*innen. Das Versenden und Empfangen von E-Mails soll stets auch mit Verschlüsselung angeboten werden.
    2. Integration eines Ratsinformationssystems.
    3. Optimierung der Gemeindewebsite.
    4. Prüfung, inwiefern Freie Software eingesetzt werden kann. Dies reduziert Haus­haltsbelastungen durch Softwarelizenzen und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern.
    5. Grundlagen für den Ausbau des bestehenden Freifunknetzes (s.o.) berücksichti­gen.
  4. Planung weiterer P&R-Parkplätze für Pkw am Bleibacher Bahnhof sowie für Pkw und Fahrräder am Gutacher Bahnhof
    Durch den kommenden Halbstundentakt der Breisgau-S-Bahn besteht Handlungsbedarf. Der Umstieg auf die Bahn soll insbesondere für Berufspendler*innen attraktiv und einfach und für die Anwohner*innen in Bahnhofsnähe nicht beeinträchtigend sein. Die Planung soll 2020, die Umsetzung 2021 erfolgen.

Wir hoffen, dass wir unsere Gemeinderatskolleg*innen der anderen Fraktionen und das Team der Gemeindeverwaltung für unsere Ideen begeistern können und dass die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine Umsetzung erlauben.

Unsere Haushaltsanträge nochmals auf einen Blick als pdf-Dokumente:

Überblick über die Schulentwicklung (Frühsommer 2014 bis Juli 2019)

Mit diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen strukturierten und möglichst umfassenden Überblick über die Schulentwicklung in der Gemeinde in den vergangenen Jahren bieten.
Die Grundschulzusammenlegung, Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an den Gebäuden, die Digitalisierung der Schule und vieles mehr werden auch in den kommenden Jahren wichtige Themen sein, die wir voranbringen möchten.

Hof der Grundschule ZweiTälerLand
Grundschule ZweiTälerLand im Ortsteil Gutach

2014: Ende der Werkrealschule | Planungen für die Ganztagesgrundschule

Frühsommer 2014

Aufgrund der nachlassenden Nachfrage und der allgemeinen Veränderungen in der Schullandschaft beschließt das Schulamt, dass es ab dem Schuljahr 2014/15 keine 5. Klasse mehr an der GWRS ZweiTälerLand geben und die Werkrealschule ZweiTälerLand auslaufen wird.
In der Folge erarbeiten Schulleitung und Lehrer*innen in Absprache mit der Gemeinde ein Konzept für eine Ganztagesgrundschule.

September 2014

Am 23. September 2014 beschließt der Gemeinderat, am Schulstandort Gutach der GWRS ZweiTälerLand zum Schuljahresbeginn 2015/2016 eine dreitägige Ganztagesgrundschule einzurichten. Schulleitung und Gemeinde stellen beim Schulamt den Antrag für eine Ganztagesgrundschule und schreiten in der Planung fort.

2015: Umbaumaßnahmen | Start der Ganztagesgrundschule in Gutach

März 2015

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10. März 2015 wird bekanntgegeben, dass Untersuchungen bei der Durchführung von notwendigen Umbaumaßnahmen wegen der Einrichtung einer Ganztagesgrundschule am Gutacher Schulstandort ergeben haben, dass Probleme mit der Statik auftreten könnten. Der Gemeinderat stimmt aus Zeitgründen per Umlaufbeschluss dieser Umbaumaßnahme mit den einhergehenden Kosten zu.

April 2015

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. April 2015 erfolgt die Vergabe von Sanierungsmaßnahmen (Malerarbeiten) an der GWRS Gutach im Rahmen der Einführung der Ganztagesgrundschule.

Juli 2015

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2015 wird das neue Schulkonzept (Ganztagesgrundschule, verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung) vorgestellt und den außerplanmäßigen Mehrkosten (Personal- und Buskosten, Mittagessenzuschuss) im Zusammenhang mit der Einführung der Ganztagesgrundschule sowie der Benutzungs- und Entgeltordnung zugestimmt. Hinsichtlich des Fahrdienstes besteht noch Klärungsbedarf.

September 2015

Die dreitägige Ganztagesgrundschule der GWRS ZweiTälerLand startet am Standort Gutach. Das kostenlose Ganztagesangebot findet von nun an nach Anmeldung verbindlich am Montag, Dienstag und Donnerstag bis 16:00 Uhr statt.
Frühbetreuung, flexible Nachmittagsbetreuung am Mittwoch und das an drei Tagen angebotene Mittagessen sind weiterhin entgeltpflichtig.
Ein Fahrdienst am Nachmittag (nach der Ganztagesbetreuung) wird nicht eingerichtet.
Am Standort Bleibach wird im Schuljahr 2015/16 eine jahrgangsgemischte Klasse 1/2 eingerichtet. 25 Erst- und Zweitklässler*innen lernen in vielen Fächern gemeinsam.

2016: Geänderte Betreuungszeiten | Verlängerung der Schulsozialarbeit

März 2016

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. März 2016 wird eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Teilnahme an der offenen Ganztagesgrundschule / verlässlichen Grundschule / flexiblen Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2016/2017 beschlossen. Die Schulleitung hatte um eine Änderung der Betreuungszeiten gebeten, die Kosten werden angepasst.

Juli 2016

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2016 stimmt der Gemeinderat der Verlängerung der Schulsozialarbeit an der GWRS Zweitälerland ab dem Schuljahr 2016/2017 zu.
Zudem wird erneut eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Teilnahme an der offenen Ganztagesgrundschule / verlässlichen Grundschule / flexiblen Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2016/2017 beschlossen, da die Schulspeisung ab September nicht mehr in der Adleria sondern in der Unterkirche gegenüber der Schule in Gutach stattfinden soll.

2017: Erhöhung des Eigenanteils der Eltern wegen Kostensteigerung des Mittagessens

April 2017

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. April 2017 werden die Schulentwicklung und die Frage der Integration der Grundschule Bleibach in die Stammschule Gutach diskutiert.

Juni 2017

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 21. Juni 2017 möchte in der Fragestunde zu Gemeindeangelegenheiten ein Bürger wissen, wann die Grundschule in Bleibach geschlossen werden würde. Er habe gehört, das dies beschlossen worden wäre. Bürgermeister Singler erwidert, dass es hierzu keinen Beschluss gäbe.

Juli 2017

Die ÖL regt mit Anträgen die Erstellung eines Gemeindeentwicklungsplans – welcher auch die Schulentwicklung beinhaltet – und die Erstellung eines Raumkonzepts für die beiden Gutacher Schulen an.

  • Antrag Gemeindeentwicklungsplan (Ab- und Verkürzungen im Antrag wurden von mir aus datenschutzrechtlichen und weiteren gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. gez. Annette Linder)
  • Antrag Raumkonzept Gutacher Schulen (Ab- und Verkürzungen im Antrag wurden von mir aus datenschutzrechtlichen und weiteren gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. gez. Annette Linder)

September 2017

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. September 2017 wird eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Teilnahme an der offenen Ganztagesgrundschule / verlässlichen Grundschule / flexiblen Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2017/2018 beschlossen. Grund hierfür ist eine Preisanhebung für das Mittagessen durch den Lieferanten, weshalb der Eigenanteil der Eltern erhöht werden muss. Die Gemeinde bezuschusst die Mahlzeiten weiterhin mit 0,50 €.

2018: Wärmekonzept | Sanierungsarbeiten | interne Diskussion der Schulentwicklung im Gemeinderat

Februar 2018

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20. Februar 2018 wird beschlossen, das Wärmekonzept für die GWRS in Auftrag zu geben.

März und April 2018

In den nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen am 20. März und 17. April 2018 werden die Schulentwicklung und die Frage der Integration der Grundschule Bleibach in die Stammschule Gutach diskutiert.

Juli 2018

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24. Juli 2018 wird eine Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Teilnahme an der offenen Ganztagesgrundschule / verlässlichen Grundschule / flexiblen Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2018/2019 beschlossen. Aufgrund der gestiegenen Kosten für die Betreuung werden die Elternbeiträge erhöht.

September 2018

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. September 2018 wird die Vergabe von Sanierungsarbeiten am Gutacher Schulgebäude (Zimmereiarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Blitzschutzarbeiten) in Höhe von rund 260.000 € beschlossen.

Dezember 2018

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. Dezember 2018 werden die Schulentwicklung und die Frage der Integration der Grundschule Bleibach in die Stammschule Gutach diskutiert.

2019: Grundschulzusammenlegung | Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ | Sanierungsmaßnahmen | Gutacher Schule als „Kulturdenkmal“

Februar 2019

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Februar 2019 werden die Schulentwicklung und die Frage der Integration der Grundschule Bleibach in die Stammschule Gutach diskutiert. Hier wird entschieden, die Öffentlichkeit und insbesondere die Eltern in einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die Überlegungen, die Grundschule Bleibach in die Stammschule Gutach mit Sitz in Gutach zu integrieren, zu informieren. Zudem wird festgelegt, dass die Entscheidung hierüber noch in der Legislaturperiode des amtierenden Gemeinderates erfolgen soll.

März 2019

Bürgermeister Singler lädt die Bürgerschaft zur Informationsveranstaltung zum Schulentwicklungskonzept Gutach/Bleibach am 18. März 2019 in den Bürgersaal in Bleibach ein. Die Eltern der Schulkinder werden direkt nach den Fasnetsferien am 11. März 2019 auf die Veranstaltung hingewiesen.

Am 18. März 2019 findet die Informationsveranstaltung zum Schulentwicklungskonzept Gutach/Bleibach im Bürgersaal in Bleibach statt. Sie ist mit Vertreter*inne*n der Gemeinde, Schule, den Kindergärten und zahlreichen Eltern und interessierten Bürger*inne*n mit ca. 80 Personen sehr gut besucht.
Bürgermeister Singler berichtet von den vorausgegangenen Gesprächen im Gemeinderat, mit der Schulleitung und dem Regierungspräsidium. Er stellt klar, dass sich die Gemeinde finanziell auf Dauer keine zwei Schulstandorte leisten kann.
Bauamtsleiter Adam stellt die bisherigen, laufenden und geplanten und möglicherweise noch kommenden Sanierungs- und Umbaubaumaßnahmen an der Gutacher Schule vor. Er informiert darüber, dass bei einer Beibehaltung des Standorts Bleibach dort akut mindestens 109.000 € für notwendige Sanierungen (u. a. WC-Anlage, Elektroanlage, Brandschutz), um das Niveau des Gutacher Schulgebäudes (u. a. Beleuchtung, Lüftung, Schallschutz, Digitalisierung, Essensausgabe für Ganztagesschule) ca. 380.000 € investiert werden müssten – zzgl. Planungskosten und den jährlichen Reinigungs- und Hausmeisterkosten von 27.000 €.
Schulleiterin Framenau und die stellvertretende Schulleiterin Schnermann informieren über die pädagogischen und organisatorischen Vorteile einer Zusammenlegung.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Kapazität bezüglich der Klassenräume und Essensausgabe hinsichtlich der erwartbaren Schülerzahlen in den nächsten Jahren auf jeden Fall sichergestellt ist.
Viele Themen – u. a. die Sanierungsarbeiten und deren Kosten an den Schulgebäuden, der Transport der Schulkinder bei einer Zusammenlegung der beiden Standorte und der nach Meinung vieler Anwesenden zu späte Zeitpunkt der öffentlichen Informationsveranstaltung – werden z. T. kontrovers diskutiert.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. März 2019 gibt es in der Fragestunde zur Schulentwickung und geplanten Zusammenlegung der Grundschulstandorte einige Rückfragen und Anmerkungen von Bürger*inne*n. Insbesondere das Raumkonzept, die geplante Zeitschiene und der späte Zeitpunkt der Informationsveranstaltung werden thematisiert. Bürgermeister Singler erklärt, dass Planungen zur Integration der Bleibacher Schüler*innen in die Stammschule nach Gutach existieren und die Unterbringung aller Grundschulkinder der Gemeinde am Standort Gutach für die nächsten Jahre gesichert ist. Zudem verweist er darauf, dass die Haushaltslage und die Änderungen im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts ein Agieren der Gemeinde notwendig machen. Im Rahmen der Bekanntgaben berichtet Bürgermeister Singler, dass die Sanierungsarbeiten am Gutacher Schulgebäude (Sanierung linker Flügel, Pultdach, Dämmung, Fassade) mit rund 290.610 € um rund 29.090 € günstiger abgerechnet werden konnten als ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen und dass derzeit die Planungen für die Sanierung des Mittelteils des Gutacher Schulgebäudes laufen.

Am 21. März 2019 veröffentlichen das Lehrerkollegium und die Schulleitung der GWRS ZweiTälerLand im Nachgang zur Informationsveranstaltung der Gemeinde ein Positionspapier zur möglichen Zusammenlegung der Schulstandorte Gutach und Bleibach. Darin sprechen sie sich für eine Zusammenlegung am Standort Gutach aus und benennen die dafür aus ihrer Sicht notwendigen Aspekte hinsichtlich Konzeption, Spielplatz, Baumaßnahmen / Sanierungen, Mensa, Bustransfer und Personalplanung. Zudem wird befürwortet, dass der aktuell amtierende Gemeinderat noch in dieser Legislaturperiode über die Zusammenlegung entscheidet.

April 2019

In einem offenen Brief wendet sich Anfang April 2019 eine Elterninitiative unter dem Motto „Pro Schule Bleibach“ an die Gemeinderatsmitglieder und die Bürgerschaft und wirbt für einen Erhalt des Grundschulstandortes Bleibach. In ihrem Schreiben formuliert die Gruppe u. a. konzeptionelle, wirtschaftliche, pädagogische und organisatorische Fragen, die aus ihrer Sicht von großer Bedeutung sind und während der Informationsveranstaltung am 18. März und der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. März für sie noch nicht zufriedenstellend beantwortet werden konnten. Ergänzend sammelt die Gruppe Unterschriften in der Gemeinde, um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 9. April 2019 ist die Schulentwicklung in der Gemeinde wieder ein wichtiges Thema. Zu Beginn überreicht ein Vertreter der Gruppe „Pro Schule Bleibach“ Bürgermeister Singler eine Unterschriftenliste, auf der sich 539 Bürger*innen gegen die Schließung des Grundschulstandorts Bleibach aussprechen. In der Fragerunde werden von den anwesenden Bürger*innen u. a. zum Transport der Schüler*innen und zur weiteren Nutzung des Bleibacher Schulgebäudes Fragen gestellt. Bürgermeister Singler erklärt, dass sich die Gemeinde für einen adäquaten Schülertransfer einsetzen werde und dass es für die weitere Nutzung des Bleibacher Schulgebäudes noch keine konkreten Pläne gäbe. Bemängelt wird von den anwesenden Bürger*inne*n erneut auch der späte Zeitpunkt der Informationsveranstaltung und die mangelnde Transparenz im Vorfeld dieser.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben informiert Bürgermeister Singler, dass die Gemeinde auf Antrag von Kämmerei und Bauamt vom Kommunalen Sanierungsfonds des Landes Baden-Württemberg, Regierungsbezirk Freiburg für das Förderjahr 2019 für die Sanierung des Mittelbaus der Grundschule Gutach (Fassadendämmung, Austausch aller Fenster-und Türelemente, Blitzschutz und Dacharbeiten) insgesamt 249.000 € erhalten hat.

Die Gründe, die für eine Integration der Grundschule Bleibach in die Stammschule Gutach sprechen, werden erneut dargelegt und die folgende Beschlussvorlage hierzu wird diskutiert:
„Der Gemeinderat wird ersucht,
1. die Integration der Grundschule Bleibach in die Stammschule Gutach zumSchuljahr 2020/2021 zu beschließen und
2. die Verwaltung zu beauftragen, einen Handlungs- und Maßnahmenplan für den Zusammenschluss unter Beteiligung der Schulleitung der GWRS Zweitälerland bis zu den Haushaltsberatungen zu erarbeiten sowie
3. die Verwaltung zu beauftragen, die Entwicklung der Geburten und Schülerzahlen zu beobachten und ggf. dann bauliche notwendige Ergänzungen anzustoßen.
Der Gemeinderat ist über den jeweiligen Stand der Planungen regelmäßig zu informiere
n.“

Gemeinderat Stefan Weis stellt für die ÖL zu Punkt 2 der Beschlussvorlage folgenden erweiterten Antrag:
„2.1 Es ist die Gründung eines Arbeitskreises direkt nach den Wahlen anzustreben, mit dem Ziel, für die Haushaltsberatungen 2020 ein tragfähiges Konzept mit der Kostenermittlung zu erarbeiten. Themen sind der Bustransfer vor und nach dem Unterricht, bzw. die Zeiten, in denen eine verlässliche Grundschule angeboten wird, sowie der Ausbau der Mensa und die Pausenhofgestaltung.
2.2 Der Arbeitskreis soll sich aus zwei Vertreter*inne*n der Eltern und je einer / einem Vertreter*in der Schulleitung, der Verwaltung und jeder Fraktion des neuen Gemeinderats zusammensetzen.
2.3 Da die Haushaltsplanungen üblicherweise im November sind, sollte die Arbeit noch vor den Sommerferien aufgenommen werde
n.“

Gemeinderätin Barbara Schuler verliest für die ÖL die Gründe für die Zustimmung zur Grundschulzusammenlegung:
„Die meisten Eltern, die heute anwesend sind, sind über die Art und Weise der zeitlichen Abläufe der Grundschulzusammenlegung aufgebracht.
Die Schullandschaft unterlag in den letzten zehn Jahren einem starken Wandel. So wurden die Hauptschulen mangels Schüler geschlossen oder zentralisiert, die Werkrealschule kam und ging.
In Gutach trat durch das Ende der Haupt- und Werkrealschule ebenfalls eine neue Situation ein, die vor über 5 Jahren nicht absehbar war. Da durch den Wegfall der Werkrealschule nun genügend Räume frei sind und die Schulleitung das pädagogische Konzept vorweisen kann, um durchgängig 2-zügig, gegebenenfalls 3-zügig, die Klassen 1 bis 4 zu unterrichten und zu betreuen, sehen wir in diesem Bereich kein Problem in der Zusammenlegung.
Der zweite wichtige Punkt der für eine Zusammenlegung für die Schulen spricht, ist der Beschluss des Gemeinderates vom Februar 2015, die Grundschule in eine Ganztagesgrundschule umzuwandeln. Die Mittagsbetreuung und auch das Mittagsessen finden ausschließlich in Gutach statt. Dies bedeutet für die Bleibacher Kinder, die für die Ganztagesschule angemeldet sind, immer ein Hin- und Herfahren oder die Kinder werden gleich in Gutach angemeldet.
Wir sind der Überzeugung, dass die Ganztagesschule in wenigen Jahren von den meisten Kindern besucht wird.

Von den Anmeldungen für das 1. Schuljahr benötigen sechs Kinder von acht eine Ganztagsbetreuung, die wir aber nur an einem Standort sinnvoll ausbauen können.
Die baulichen Maßnahmen, Erweiterung der alten Schulküche zu einer Mensa und der Ausbau der Schulhöfe wurden seitens der Gemeinde zugesichert, es liegen derzeit keine verlässlichen Zahlen zu den Kosten oder Pläne vor. Wobei die Kosten für den Bau einer Mensa auch ohne den Zusammenschluss der Schulen entstehen würden, da die Anmeldungen für die Ganztagesschule und somit für das Mittagsessen stetig steigen. Die genaue Ausgestaltung soll erst nach dem Beschluss ausgearbeitet werden, ebenso der Transport der Schüler und die evtl. Ertüchtigung eines sicheren Fuß- und Radweges. Dass diese Punkte zuerst hätten geklärt werden müssen, was wir wiederholt seit Januar 2018 gefordert haben, wurde durch den Gemeinderat und die Verwaltung nicht mehrheitlich unterstützt.
Wir haben Zeit bis Juli 2020, um diese Punkte abzuarbeiten und für die Mehrheit der Eltern eine annehmbare Lösung zu finden, was wiederum nicht alle zufrieden stellen wird.
Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Fraktion der Ökologischen Liste wird nach Abwägen aller Vor- und Nachteile für eine Zusammenlegung der beiden Schulstandorte stimmen.“

Der erweiterte Antrag der ÖL wird diskutiert. Am Ende fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat beschließt
1. die Integration der Grundschule Bleibach in die Stammschule Gutach zum Schuljahr 2020/2021 und
2. die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit einer noch zu bildenden Arbeitsgruppe (bestehend aus Mitgliedern des neu gewählten Gemeinderates, Schulleitung, sowie Vertreter*inne*n aus der Elternschaft) einen Handlungs- und Maßnahmenplan für den Zusammenschluss bis zu den Haushaltsberatungen der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird umgehend nach der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates gebildet.
3. die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dieser Arbeitsgruppe die Entwicklung der Geburten und Schülerzahlen zu beobachten und ggf. dann bauliche notwendige Ergänzungen anzustoßen.
Der Gemeinderat ist über die Sitzungen und Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe regelmäßig zu informieren, um dann zeitnah notwendige Entscheidungen treffen zu können.“

Mai 2019

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2019 wird beschlossen, dass die bisherige Grund- und Werkrealschule „GWRS ZweiTälerLand“ ab dem Schuljahr 2019/2010 unter dem Namen „Grundschule ZweiTälerLand“ geführt wird, da es ab diesem Schuljahr nach Auslaufen der Werkrealschule nur noch Grundschulklassen geben wird. Die ÖL hat den Namen „Grundschule Gutach“ vorgeschlagen, da die Schule in erster Linie von Schüler*innen aus der Gemeinde Gutach im Breisgau besucht wird und nicht die einzige Grundschule im Zweitälerland ist. Für diesen Vorschlag findet sich jedoch keine Mehrheit.
Zudem gibt Bürgermeister Singler bekannt, dass Teile des Gutacher Schulgebäudes (Mitteltrakt und Turnhalle) unter Denkmalschutz stehen und diesbezüglich mit den Fachbehörden Gespräche geführt wurden und werden, deren Ergebnisse dem Gemeinderat mitgeteilt werden.

Juni 2019

In den Schulen und Betreuungseinrichtungen der Gemeinde werden die Eltern u. a. per Aushang eingeladen, sich an der Bildung des „Arbeitskreises Schulentwicklung“ zu beteiligen. Da die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates aufgrund der noch ausstehenden Freigabe und Bestätigung des Wahlergebnisses durch das Landratsamt Emmendingen auf die Julisitzung verschoben werden muss, kann auch die Bildung des Arbeitskreises erst in der Sitzung am 23. Juli 2019 stattfinden.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 26. Juni 2019 wird bekannt gegeben, dass das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart das Gutacher Schulgebäude, mit Ausnahme des jüngeren Flügelbaus aus den 1960er Jahren, als Kulturdenkmal nach § 2 DSchG einstuft, obwohl in den letzten Jahren am Objekt bereits verschiedene Sanierungsmaßnahmen erfolgt sind. Die Schule ist außerdem Teil der Sachgesamtheit „Nähseidenfabrik Gütermann“. Das Bauamt der Gemeinde Gutach stimmt ein neues Sanierungskonzept mit der oben genannten Behörde ab, dies wird aber zu einer erheblichen Bauverzögerung führen.
Für die neu einzuschulenden Kinder wurden in der Schule Gutach zwei Klassenzimmer gestrichen und hergerichtet.

Juli 2019

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019 wird die „Arbeitsgruppe Schulentwicklung“ gebildet. Insgesamt hatten sich sieben Bürger*innen hierfür bei der Gemeindeverwaltung gemeldet. Dem Vorschlag von Bürgermeister Singler, alle sieben Interessent*inn*en in das Gremium aufzunehmen, stimmt der Gemeinderat zu. Komplettiert wird die Arbeitsgruppe durch je eine*n Vertreter*in jeder Gemeinderatsfraktion – Nicole Rieser (CDU), Selma Fischer (FWV) und Stefan Weis (ÖL) – sowie den Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung und der Grundschule ZweiTälerLand.

verfasst von: Annette Linder

Kurzbericht von der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2019

Wichtige Information

In unseren Kurzberichten von den öffentlichen Gemeinderatssitzungen möchten wir jeweils einen Überblick über die aktuell behandelten Themen geben, sofern vorhanden und rechtmäßig erlaubt (u. a. gemäß GemO §§ 17 (2), 32a (2), 35 (2), 38 (2), 41b (3) und (4)) zusätzliche Informationen bereitstellen und ggf. zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung beziehen.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, ein vollumfängliches, offizielles Sitzungsprotokoll zu verfassen. Hierzu verweisen wir gerne auf die auf der Gemeindewebsite veröffentlichten Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, welche wir auch in unseren Artikeln verlinken.
Die strukturierte Bereitstellung der Informationen sowie die leichte Durchsuchbarkeit unserer Website soll es den Bürger*inne*n von Gutach im Breisgau und allen anderen interessierten Personen ermöglichen, sich möglichst schnell, barrierefrei und umfangreich über verschiedene Themen kundig machen zu können.
Ergänzend verweisen wir gerne auf Presseartikel über die Gemeinderatssitzungen und -themen und verlinken diese.

Kurzbericht

1. Fragen zu Gemeindeangelegenheiten (Frageviertelstunde)

keine

2. Bekanntgaben

siehe Sitzungsprotokoll

3. Ehrung von Blutspendern

4. Breisgau-S-Bahn 2020
Vereinbarung über die Änderung einer Straßenüberführung nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) – Straßenüberführung „Silberwaldstraße“

Im Zuge des Ausbaus der Elztalbahn ist die Gemeinde insgesamt an vier Stellen durch Querungen von Straße und Schiene betroffen. Für die Elzstraße und den Fußgängersteg in Gutach (dieser wird ersatzlos rückgebaut) bestehen bereits Vereinbarungen. Herr Hurrle vom Ingenieurbüro Rothenhöfer, Koordinationspartner der Gemeinde in den Verhandlungen mit der DB Netz AG, informiert über die Querungen „Silberwaldstraße“ und „Rittweg“ (siehe TOP 5) und die Vereinbarungen, die mit der DB Netz AG noch getroffen werden müssen.

An der Straßenüberführung „Silberwaldstraße“ ist die Gemeinde als Baulastträger für die Straße, die DB Netz AG als Baulastträger für den Schienenweg beteiligt.

Aus folgenden Gründen ist ein Neubau der Straßenüberführung nötig:

  • Durch die geplante Elektrifizierung der Bahnstrecke sind eine Vergrößerung des Lichtraumprofils von derzeit 5,00 m auf 5,70m, ein Berührungsschutz sowie eine Schutzerdungsanlage erforderlich.
  • Wegen des Berührungsschutzes müssen die Randkappen der Straßenüberführung zudem um 2 x 0,175 m = 0,35 m verbreitert werden.
  • Die Traglast ist für große Fahrzeuge zu gering.
  • Die Fahrbahnbreite muss von derzeit 3,55 m auf 4,10 m vergrößert werden. Einschließlich der beidseitigen Randkappen (2 x 0,75 m) ergibt sich dadurch eine Breite der Straßenüberführung von 5,60 m. Die Gesamtbreite des Bauwerks wird 5,95 m betragen.

Die Baumaßnahmen sind im Zeitraum März 2020 bis November 2020 geplant. Die endgültigen Kostenberechnungen der DB Netz AG liegen noch nicht vor. Gemeinde und Ingenieurbüro stehen diesbezüglich u. a. mit dem Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) in Verbindung. Kostenschätzung und Vereinbarung müssen dann auch noch dem Regierungspräsidium Freiburg vorgelegt werden. Die Kosten sollen zu jeweils ca. 50% von der Gemeinde und der DB Netz AG getragen werden. Die Gemeinde kann mit einem ca. 50%-igen Zuschuss auf ihren Kostenanteil rechnen.
Jedoch müssen die Zuschüsse zeitnah (Juni) beantragt werden, wofür die vorherige Unterzeichnung der Verträge erforderlich ist. Falls die Gemeinde die Verträge nicht rechtzeitig unterschreibt, wird laut Herrn Hurrle dann höchstwahrscheinlich das Verkehrsministerium bzw. das Eisenbahnbundesamt statt der Gemeinde die Entscheidung treffen.
Der Gemeinderat stimmt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit dem Antrag, Bürgermeister Singler zu legitimieren, die „Vereinbarung über die Änderung der Straßenüberführung Silberwaldstraße“ in enger Absprache mit dem Ingenieurbüro Rothenhöfer und nach Vorlage und Anerkennung zu unterzeichnen, zu.

5. Breisgau-S-Bahn 2020
Vereinbarung über die Änderung einer Eisenbahnüberführung nach §§ 3, 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) – Eisenbahnüberführung „Rittweg“

Die Gemeinde ist als Baulastträger für die Straße (Rittweg) , die DB Netz AG als Baulastträger für den Schienenweg beteiligt.
Aufgrund der neuen Anforderungen (u. a. zweiter Gleiskörper) sind Änderungen der Breite und lichten Weite der Brücke notwendig. An der Westseite der Straße wird unter der Eisenbahnüberführung ein 1,40 m breiter Gehweg verlaufen, die Straßenbreite wird 4,10 m betragen. Die Brückenhöhe wird beibehalten.
Gebaut werden soll im Zeitraum März 2020 bis November 2020. Auch hier liegen die aktuellen Kostenberechungen der DB Netz AG noch nicht vor (vgl. TOP 4).
Der Gemeinderat stimmt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit dem Antrag, Bürgermeister Singler zu legitimieren, die „Vereinbarung über die Änderung der Straßenüberführung Silberwaldstraße“ in enger Absprache mit dem Ingenieurbüro Rothenhöfer und nach Vorlage und Anerkennung zu unterzeichnen, zu.

6. Namensgebung der Grundschule Gutach ab dem kommenden Schuljahr 2019/2020

Da es ab dem Schuljahr 2019/2020 in der Schule in Gutach im Breisgau nur noch Grundschulklassen geben wird, hat die Schulleitung die Gemeindeverwaltung um eine Namensänderung gebeten. Bisher wurde die Grund- und Werkrealschule unter dem Namen „GWRS ZweiTälerLand“ geführt.
Die Verwaltung schlägt den Namen „Grundschule ZweiTälerLand“ vor.
Wir, die Ökologische Liste, schlagen den Namen „Grundschule Gutach“ vor, da sie in erster Linie von Schüler*innen aus der Gemeinde Gutach im Breisgau besucht wird und nicht die einzige Grundschule im Zweitälerland ist.
Bei der Abstimmung stimmen für „Grundschule ZweiTälerLand“ sieben Gemeinderät*inn*e*n (drei Gegenstimmen, eine Enthaltung) und für „Grundschule Gutach“ drei Gemeinderät*inn*e*n (sechs Gegenstimmen, zwei Enthaltungen).
Somit heißt die Schule ab dem kommenden Schuljahr Grundschule ZweiTälerLand.

7. Einrichtung eines gemeindlichen Vollzugsdienstes

Da in der Vergangenheit Aufrufe, Fahrzeuge so zu parken, dass Fußgänger*innen, Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge auch in den engen Straßen nicht behindert werden, immer nur kurze Zeit eingehalten wurden, soll ein*e gemeindliche*r Vollzugsbeamtin/Vollzugsbeamter mit entsprechender Qualifikation mit 5,5 Stunden pro Woche eingestellt werden. Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich des ruhenden Verkehrs, des Umweltschutzes und des Feldschutzes.
Der Beschluss hierzu wird einstimmig gefasst.
In der Diskussion wird aber auch deutlich, dass die Parksituation um den Bahnhof verbessert werden soll, da viele Pendler*innen mit dem Auto zum Bahnhof fahren.

8. Bericht über die Einführung des Facility-Management Tools „Communal-FM“ Sachstandsbericht (erste Erfahrungen) der Verwaltung

Bauamtsleiter Adam berichtet, dass die Software seit ca. 2 Jahren im Einsatz ist und der Datenbestand und somit die Nutzungsmöglichkeiten kontinuierlich erweitert werden.

9. Außerplanmäßige Ausgabe zum Erwerb und Tausch von Grundstücken für die Gemeindeverbindungsstraße Gutach nach Bleibach

Der Gemeinderat stimmt den Ausgaben von insgesamt 7.700,13 € zu. Es handelt sich um eine abschließende Formsache.

10. Anfragen aus dem Gemeinderat

  1. Barbara Schuler (ÖL) erkundigt sich nach dem Zwischenstand im Baugebiet „Alte Ziegelei“: 30 Grundstücke sind verkauft, 26 Bauanträge liegen vor, alle Bauplätze sind reserviert. Barbara Schuler verlangt, in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eine Zwischenbilanz über die Verkaufserlöse der Grundstücke und die Erschließungskosten.
  2. Andrea Bucher (FWV) bemängelt, dass die Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere in der Simonswälder Straße von vielen ignoriert wird und regt ein zusätzliches Hinweisschild an. Bauamtsleiter Adam sichert dies zu.
  3. Auf Anfrage von Stefan Weis (ÖL) gibt Herr Adam bekannt, dass nur Gewerbetreibende auf Anfrage im Bereich Rosenweg / Blumenstraße in Bleibach Stellplätze anmieten dürfen.